Seit dem 1. Januar 2016 haben französische Arbeitgeber ihren Angestellten eine Krankenzusatzversicherung anzubieten. An den Beiträgen müssen sie sich zu 50 Prozent beteiligen. Sie können ihren Arbeitnehmern jedoch auch einen höheren Anteil der Zusatzversicherung finanzieren.
Verpflichtende betriebliche Krankenversicherung seit Januar 2016
In Frankreich ändert sich mit Einführung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung zum 1. Januar 2016 einiges für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Denn die sogenannte mutuelle d’entreprise gilt verpflichtend. Das bedeutet, Arbeitgeber müssen ihren Angestellten fortan eine Zusatzversicherung anbieten, wobei sie sich zwischen drei Optionen entscheiden können: minimale Leistungen bei geringer Beitragshöhe, gute Leistungen bei ausgewogenen Preis und sehr gute Leistungen, die entsprechend kosten. Dabei liegt der Beitrag unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand der Mitarbeiter zwischen 25 Euro und Euro pro Monat. An den Kosten schreibt der Staat eine Beteiligung vonseiten des Jobgebers von mindestens 50 Prozent vor.
Frankreich schreibt Einführung der mutuelle d’entreprise vor
ArbeitnehmerArbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und ... bedeutet die Einführung der neuen betrieblichen Krankenzusatzversicherung kein freiwilliges zusätzliches Angebot, um sich vor hohen Gesundheitskosten zu schützen. Der Abschluss eines Vertrags ist verpflichtend. Nur unter bestimmten Umständen sind Angestellte von dieser Pflicht ausgenommen, etwa wenn sie bereits eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben. Auch wenn nur ein befristetes Arbeitsverhältnis von maximal 12 Monaten besteht, ist der Abschluss nicht vorgeschrieben. Ist der Mitarbeiter bereits etwa über den Ehepartner mit einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung abgesichert, sind sie ebenfalls von der Pflicht befreit.
Unternehmen sollten die Einführung der mutuelle d’entreprise als neue Möglichkeit verstehen, Anreize für Mitarbeiter zu setzen. Denn je stärker sich ein Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligt, bzw. je leistungsstärker die angebotene Zusatzversicherung ist, desto eher können damit qualifizierte Fachkräfte geworben werden.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDanke für Info
CH ist KK auch obligatorisch, mit Unterschied (keine Beteiligung Arbeitgeber).
Ob dies wirklich gut ist, lässt sich Streiten. Persönliche Varianten sind dann nicht möglich und wird nur als Einheits-KK angeboten.