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Pflichtkrankenzusatzv​ersicherung in Frankreich gestartet

Seit dem 1. Ja­nuar 2016 haben franzö­si­sche Ar­beit­ge­ber ihren An­ge­stell­ten eine Kran­ken­zu­satz­ver­​​si­che­rung anzubieten. An den Bei­trä­gen müs­sen sie sich zu 50 Pro­zent be­tei­li­gen. Sie kön­nen ihren Ar­beit­neh­mern je­doch auch einen höhe­ren An­teil der Zu­satz­ver­si­che­ru​​ng finanzieren.

Verpflich​​tende be­trieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­r​​ung seit Ja­nuar 2016

In Frank­reich än­dert sich mit Ein­führung der be­trieb­li­chen Kran­ken­zu­satz­ver­​​si­che­rung zum 1. Ja­nuar 2016 ei­ni­ges für Ar­beit­neh­mer und Ar­beit­ge­ber. Denn die so­ge­nannte mu­tu­elle d’en­tre­prise gilt ver­pflich­tend. Das be­deu­tet, Ar­beit­ge­ber müs­sen ihren An­ge­stell­ten fortan eine Zu­satz­ver­si­che­ru​​ng an­bie­ten, wobei sie sich zwi­schen drei Op­tio­nen ent­schei­den kön­nen: mi­ni­male Leis­tun­gen bei ge­rin­ger Bei­trags­höhe, gute Leis­tun­gen bei aus­ge­wo­ge­nen Preis und sehr gute Leis­tun­gen, die ent­spre­chend kos­ten. Dabei liegt der Bei­trag un­ab­hän­gig vom Alter und Ge­sund­heits­zu­stan​​d der Mit­ar­bei­ter zwi­schen 25 Euro und Euro pro Mo­nat. An den Kos­ten schreibt der Staat eine Be­tei­li­gung von­sei­ten des Job­ge­bers von min­des­tens 50 Pro­zent vor.

Frankreich schreibt Ein­führung der mu­tu­elle d’en­tre­prise vor

Arbeitnehmer be­deu­tet die Ein­führung der neuen be­trieb­li­chen Kran­ken­zu­satz­ver­​​si­che­rung kein frei­wil­li­ges zu­sätz­li­ches Angebot, um sich vor hohen Ge­sund­heits­kos­ten​​ zu schüt­zen. Der Ab­schluss eines Ver­trags ist ver­pflich­tend. Nur unter be­stimm­ten Um­stän­den sind An­ge­stellte von die­ser Pflicht aus­ge­nom­men, etwa wenn sie be­reits eine pri­vate Kran­ken­zu­satz­ver­​​si­che­rung ab­ge­schlos­sen ha­ben. Auch wenn nur ein be­fris­te­tes Ar­beits­ver­hält­nis​​ von ma­xi­mal 12 Mo­na­ten be­steht, ist der Ab­schluss nicht vor­ge­schrie­ben. Ist der Mit­ar­bei­ter be­reits etwa über den Ehe­part­ner mit einer be­trieb­li­chen Kran­ken­zu­satz­ver­​​si­che­rung ab­ge­si­chert, sind sie eben­falls von der Pflicht befreit.

Unternehmen soll­ten die Ein­führung der mu­tu­elle d’en­tre­prise als neue Mög­lich­keit ver­ste­hen, An­reize für Mit­ar­bei­ter zu set­zen. Denn je stär­ker sich ein Ar­beit­ge­ber an den Bei­trä­gen be­tei­ligt, bzw. je leis­tungs­stär­ker die an­ge­bo­tene Zu­satz­ver­si­che­ru​​ng ist, desto eher kön­nen damit qua­li­fi­zierte Fach­kräfte ge­wor­ben wer­den.

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Comments to: Pflichtkrankenzusatzv​ersicherung in Frankreich gestartet
  • Januar 14, 2016

    Danke für Info

    CH ist KK auch obligatorisch, mit Unterschied (keine Beteiligung Arbeitgeber).
    Ob dies wirklich gut ist, lässt sich Streiten. Persönliche Varianten sind dann nicht möglich und wird nur als Einheits-KK angeboten.

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