Unsere heutigen gesetzlichen Grundlagen zur Fortpflanzungsmedizin sind veraltet. Ein Paar mit Vorbelastungen bezüglich Erbkrankheiten hat in der Schweiz heute folgende Möglichkeit: Es kann das Embryo nur im Mutterleib auf Erbkrankheiten untersuchen lassen. Die Mutter kann dann entweder abtreiben und hoffen, dass der nächste Embryo gesund ist, oder ein Kind austragen, von dem sie weiss, dass es ggf. nur kurz lebensfähig ist. Beides ist sehr belastend für das Paar. Dabei gäbe es heute schon die Möglichkeit der Präimplantationsdiagnostik: Sprich die Untersuchungen auf Erbkrankheiten erfolgen im Reagenzglas und nicht erst im Mutterleib. In den meisten Ländern in Europa mit Ausnahme von Litauen und dem Vatikan ist dies erlaubt. Bei der Abstimmung am 14. Juni 2015 geht es nur um diese Frage: Wollen wir in der Schweiz den Paaren, die es sonst schon schwer haben, diese Untersuchungsmethode ermöglichen, oder zwingen wir unsere Frauen schwanger zu werden, und die Untersuchungen erst dann machen zu können. Stimmen Sie ja, um den betroffenen die Möglichkeit zu geben. Der Entscheid, ob die Paare die Untersuchungen machen oder nicht, ist letztendlich jedem Paar selbst zu überlassen.
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