1. Ausländer- & Migrationspolitik

Polygamie und Vielweiberei in der “modernen” Schweiz

Das Jus­tiz­de­par­te­men​​​t unter der Lei­tung von SP-­BR-­Som­ma­ruga hat eine De­batte um das künf­tige Fa­mi­li­en­recht lan­ciert. Darin wird auch die Po­ly­ga­mie er­wähnt – ein The­ma, mit dem Schwei­zer Behör­den schon heute kon­fron­tiert sind. Im Koran steht, wenn ein Mann mehr als eine Frau hei­ra­tet, muss er das sich das fi­nan­zi­ell leis­ten können. Dies aus ei­genstän­di­gem Ein­kom­men, und nicht vom So­zi­al­amt. Auch darf keine Frau be­vor­zugt wer­den. Für Mus­lime heisst also, dass es bei uns in der Schweiz mit meh­re­ren Frauen als So­zi­al­fall zu le­ben, gemäss dem Koran ver­bo­ten ist. Nur ist das, was im Koran steht, für die CH-­Ge­setz­ge­bung ir­re­le­vant; ge­nauso ir­re­le­vant wie das, was im “Stür­mer” steht. Es ist nur ein Satz in einem Gut­ach­ten, aber die kon­tro­ver­sen Re­ak­tio­nen, die er aus­lö­sen wür­de, waren ab­seh­bar.

«Die Zu­nahme der Zahl an Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­gern is­la­mi­schen Glau­bens wird in der Zu­kunft auch die Dis­kus­sion über po­ly­game Ge­mein­schaf­ten er­for­dern», heisst es in einer vom Bun­des­amt für Jus­tiz be­stell­ten Ex­per­tise zur Zu­kunft der Ehe. Das Gut­ach­ten soll als Dis­kus­si­ons­grund­​​​lage für eine Re­form des schwei­ze­ri­schen Fa­mi­li­en­rechts die­nen. Ob sich das Schwei­zer Zi­vil­recht tatsäch­lich für die Mehr­fa­ch­ehe öff­nen soll & wird, wird wohl im Bun­des­rat und im Par­la­ment ent­schie­den. Oder schlus­send­lich doch noch in einer neuen Volks­i­ni­tia­ti­ve,​​​ sollte eine Sub­ven­tio­nie­rung über das So­zi­al­sys­tem vor­wie­gend mu­sel­ma­ni­scher Viel­wei­be­rei auch in der Schweiz mög­lich sein.

Gleichstellung der Frauen: Die Behörden sollen bei Mehrfachehen genauer hinschauen. Karikatur: Felix Schaad.

Gleichs​​tellung der Frauen: Die Behörden sollen bei Mehrfachehen genauer hinschauen. Karikatur: Felix Schaad.

Meh​​​rfach-Ehen sind ungültig (noch) in der Schweiz

Behörden und Gerichte sind dagegen bereits heute mit der Frage konfrontiert, wie sie mit polygamen Ehen umgehen wollen. Wohl ist Polygamie in der Schweiz verboten und steht gar unter Strafe. Das Verbot beschränkt sich aber auf in der Schweiz geschlossene Mehrfachehen. Sie sind ungültig. Wird die Ehe aber im Ausland eingegangen, können die hiesigen Behörden sich nicht ohne weiteres über die Eheschliessung hinwegsetzen.

Darauf verweist ein weiteres Gutachten, welches das Bundesamt für Justiz in Auftrag gegeben hatte. Verfasst hat es Professor Ivo Schwander von der Universität St. Gallen. Gehe es um Unterhaltsbeiträge oder Erbteilungen, würden die hiesigen Behörden im Ausland geschlossenen Mehrfachehen schon heute gewisse Wirkungen zuerkennen, schreibt Schwander. Das heisst etwa: Die ausserhalb der Schweiz lebende Zweitfrau eines hier ansässigen Ausländers kann bei dessen Ableben Ansprüche auf das Erbe anmelden. Oder sie kann zu Lebzeiten des Ehemanns Unterhaltsforderungen​​​ stellen. Unter Bezugnahme auf solche Fälle titelte die Zeitschrift “Plädoyer” vor Jahren:

“Islamische​​​s Recht kann den Frauen nützen.”

Die syrische Braut, Ausnahmen sind möglich

Anders präsentiert sich die Situation im Migrationsrecht. Hier entfaltet eine Mehrfachehe kaum je Wirkungen zugunsten der Zweit- oder Drittfrau. Diese dürfen ihrem Gatten grundsätzlich nicht in die Schweiz folgen. Ausnahmen sind laut Bundesamt für Migration (BFM) aber zumindest denkbar. Ist eine Zweitfrau beispielsweise die Mutter von Kindern, die mit dem Ehemann in die Schweiz gekommen sind, kann dies unter Umständen eine Bewilligung rechtfertigen.

Illust​​​rativ ist der Fall einer syrischen Staatsbürgerin, die in den Gerichtsunterlagen A. genannt wird. A. heiratete im November 2006 in ihrer Heimat einen Iraker. Für die syrische Braut war es die erste Trauung. Für ihren irakischen Bräutigam hingegen war sie Gattin Nummer drei. Die erste Frau lebte im Irak, die zweite in der Schweiz.

Zum Problem wurde die Mehrfach-ehe im Oktober 2007. A. stellte damals ein Asylgesuch in der Schweiz, wo ihr irakischer Gatte zuvor als Flüchtling anerkannt worden war. Die Frau ersuchte deshalb um Familienasyl. Doch das BFM lehnte das Gesuch ab. Die Begründung: Die Ehe könne hierzulande nicht anerkannt werden. Folglich gebe es auch kein Familienasyl.

Unerw​​​ünschte Konsequenzen

Das Bundesverwaltungsgeri​​​cht bestätigte 2012 immerhin den Entscheid des BFM – und wählte hierfür deutliche Worte: Die Ehe zwischen A. und ihrem Ehemann sei zwar in Syrien gültig zustande gekommen. Sie verstosse jedoch gegen die Grundwerte der schweizerischen Rechtsordnung. Es gehe nicht an, dass hier ansässige Flüchtlinge für eine Anordnung, die sie von den Schweizer Behörden nicht erhielten, ins Ausland ausweichen würden. Zudem, so schreibt das Gericht, würde eine Anerkennung unerwünschte Konsequenzen zeitigen.

Denn so könnten – so meine ich jedenfalls – Flüchtlinge ihren Familienkreis noch beträchtlicher erweitern, ohne für diese Personen in der Schweiz finanziell aufkommen zu müssen. In Deutschland in allen grösseren Städten wie Berlin, Köln, Hamburg ist dies ja allgemein bekannt, und fast schon völlig normal wie folgt:

https://www.vimen​​​tis.ch/d/dialog/rea​d​a​rticle/mit-dem-ha​re​m-​direkt-in-unser​e-s​ozi​alsysteme/

A. erhielt deshalb kein Asyl – genauso wenig wie die zwei Kinder, die der Beziehung mit ihrem irakischen Ehemann entstammten.

Keine Chancen vor Gericht hatte auch ein algerischer Staatsbürger, dem aufgrund einer Mehrfachehe die Niederlassungsbewilli​​​gung entzogen worden war. Die Bewilligung hatte er 1973 dank der Heirat mit einer Schweizerin erhalten. 1998 ging er in Algerien allerdings eine weitere Ehe ein. Im Jahr 2006 wollte er die zweite Ehefrau zu sich in die Schweiz holen. Das lehnten die Behörden und letztinstanzlich auch das Bundesgericht ab – und widerriefen auch gleich die Niederlassungsbewilli​​​gung des Algeriers. Zur Begründung führten sie an, der Mann habe bei der letzten Verlängerung der Bewilligung die Zweitfrau bewusst verschwiegen. Abzuklären bleibt noch, ob nicht der EuGH in Strassburg gemäss EMRK diese höchstrichterliche (richtige) Entscheidung nicht wieder für ungültig erklärt hat mit der Begründung: ” …. verstösst gegen die EMRK Art. 8, das Recht auf Familie.

Weil sie keine Burka mehr tragen dürfen,

haben sich Muslimas etwas einfallen lassen.

https://kop​​​tisch.wordpress.com​/​2​017/08/28/muslima​s-​la​ssen-sich-in-de​r-s​chw​eiz-etwas-ein​fall​en/

“Polygamie​ hat viele Vorteile”, Nora Illi (30) konvertierte mit 18 Jahren zum Islam.

https://www.blick.​ch​/news/schweiz/die-​sch​weizerin-nora-ill​i-30​-erklaert-warum-​ihr-m​ann-gerne-zwei-​oder-m​ehr-frauen-hab​en-darf​-polygamie-ha​t-viele-​vorteile-id2​830572.ht​ml

Glei​che Stellung der Ehefrauen

Ivo Schwander hat sich in seinem Gutachten für das BJ nicht mit Fragen des Ausländerrechts beschäftigt. Seine Ausführungen beschränken sich auf das internationale Familienrecht. Für dieses schlägt er einerseits “mehr Permissivität” vor. Das heisst für ihn, dass im Ausland gültig eingegangene polygame Ehen zivilrechtlich generell akzeptiert werden sollten. Zweit- oder Drittfrauen würden demnach von den Behörden auch losgelöst von konkreten Streitigkeiten um Unterhalt oder Erbschaften als Gattinnen anerkannt. Dies wiederum könnte sich auf das Ausländerrecht auswirken.

Anderers​​​eits müssten die Behörden laut Schwander bei den Mehrfachehen genauer hinschauen. Seien die verschiedenen Ehefrauen ihrem Ehemann nicht gleichgestellt, sei ihre Position “auf das höchstmögliche Mass” anzugleichen, schreibt Schwander. Diese Gleichbehandlung der Ehefrauen schreibt ja auch der Koran vor.

(Auszüge aus dem Tages-Anzeiger)

Schlussfolgerunge​​n

1. So, so, für christliche Schweizer wäre Polygamie weiterhin verboten, für muslimische Zuwanderer hingegen nicht? Unsere Vorfahren haben die Vögte der Habsburger und die eigenen “gnädigen Herren” zum Teufel gejagt damit in diesem Land gleiches Recht für alle gelte, und jetzt wollen wir es wieder zulassen das für einige Leute andere Rechte gelten als für den Rest der Bewohner des Landes? Eine Mehrheit der Schweizer sind ja fast schon stolz drauf sich selber zu diskriminieren und zu unterwerfen, wie länger, desto schlimmer.

2. “…. sei ihre Position “auf das höchstmögliche Mass” anzugleichen, schreibt “Experte” Schwander. Diese Gleichbehandlung der Ehefrauen schreibt auch der Koran vor….” Dass im Departement Sommaruga fortan die Stellung der Frau und die Familienpolitik am Koran ausgerichtet wird gibt mir umso mehr zu denken. Aber auch das was noch kommt in der Folge. Äusserst bedenklich finde ich auch, dass ich mein Unbehagen bezüglich der ungestört weiter fortschreitenden Islamisierung der Schweizer Gesellschaft schon jetzt nicht mehr öffentlich äussern darf, nämlich ohne in die rassistische Ecke gestellt zu werden.

3. Wenn der total verrückte Vorschlag von „Gutachter“ Schwander verwirklicht würde, wäre das die Aufgabe unserer Schweizerisch-Christl​​​ichen-Werte. Es wäre auch ein Schlag ins Gesicht, eine krasse Diskriminierung aller hiesigen Frauen. Abgesehen davon müssten einmal mehr wir Steuerzahler noch für die 2., 3., 4. Frauen und deren Kinder, also für den ganzen Familien-Clan-Nachzug​​​ in die Schweiz selber aufkommen. Nein so geht das nicht.

4. Klar wird jetzt wohl wieder behauptet werden, eine Kontrolle sei nicht möglich, ohne die Freiheitsrechte einer Person einzuschränken. Recht und Verfassung verlangen nun mal gewisse Einschränkungen, und die Verfassung gewährt in BV Art. 8, aber auch jedem Menschen eine Rechtsgleichbehandlun​​​g. Wie von den Einheimischen auch, müsste einfach auch von den Muslimen eine Bestätigung des Immans zwingend verlangt werden vor jeder (neuen) Trauung, dass beide Im Ausland noch nicht mit einer anderen Person verheiratet ist. Die Beweispflicht ist ganz einfach umzukehren, ohne jede weitere dumme Bürokratie geht das vorbeugend.

Der Weise gewinnt mehr Vorteile durch seine Feinde

als der Dummkopf durch seine Freunde.

Benjamin Franklin

MAN HAT EINEN FREUND NUR DANN,

WENN MAN SELBST EINER IST.

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Comments to: Polygamie und Vielweiberei in der “modernen” Schweiz
  • März 28, 2018

    Seit wann konnten die Vernünftigen die Erzkonservativen vom Selbstbestimmungsrech​t der Frauen überzeugen?

    Geht es um das Geld welches Ihnen gestohlen wird, oder um die erlaubte Polygamie?

    Welche Lebensform würden die Menschen wählen, wenn es die Religionen nicht gäbe?

    Frohe Ostern!

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  • März 28, 2018

    Ich glaube, man könnte in der Schweiz Polygamie erlauben und es würde sich gar nichts ändern.
    Bei uns schaffen es ja oft nicht mal einfache Paarbildungen (ein Mann und eine Frau), das ganze Leben lang zusammenzubleiben.


    P.S: Wir haben Gleichberechtigung: Man müsste dann natürlich auch “Vielmännerei” erlauben.

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    • März 29, 2018

      ..dem kann man nuuur zustimmen!!!..wieviel​e Männer haben eine Frau,und schon die ist manchmal eine zuviel….????..dasse​lbe natürlich in umgekehrter Richtung auch…!!!Machen wir uns nichts vor!Das wird hier nie überhand nehmen!!!In vielen Ländern dort war das aus der Not geboren.Oft war das Elend dort so gross,dass normalsterbliche sich nicht mal eine Familie leisten konnten.Reiche Leute haben so mehrere Frauen.Oft haben sich so Eltern einer so verheirateten Tochter etwas Wohlstand sichern können.Natürlich hat das auch zu Missbrauch geführt.
      Nur hier bei uns, und unter der Bedingung,dass unsere Sozialwerke nicht derart verblödet, denen jahrzehntelang Gelder hinterher schmeisst,hat dieses Zusammenleben hier keine Zukunft.Man könnte da schon etwas “tolerant” sein,jedoch nur unter der Bedingung das die ohne soziale Unterstützung über die Runden kommen.

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    • März 29, 2018

      Herr Wolfensperger

      1. Sie sind also der Auffassung, dass z.B. mit den Patchwork-Familien die Vielweiberei bei uns bereits erfüllt ist?

      2. Und wo bleiben da die legitimen Interessen eines Kindes?

      3. Kennen Sie die langanhaltenden schwerwiegenden negativ-seelischen-Fo​lgen eines Kindes, welches in einer patriachalischer Struktur aufwächst?.

      4. Die selbst erlebte Nichtzugehörigkeit des Kindes, nämlich von welchem Mann es nun es nun wirklich abstammt?
      In Deutschland z.B. kann nämlich eine Mutter den Abstammungstest strikte und juristisch erfolgreich (von der Familien-Ministerin) einfach dem Manne verweigern.

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  • März 29, 2018

    Deutschland akzeptiert, mit der Willkommens-Kultur” die Polygamie sowie die Ehe mit Kinderfrauen.
    Da unsere Bundesrat alles mitmacht was das deutsche Reich ankurbelt wird es nicht lange dauern bis auch hier dies alles akzeptiert wird.

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