Das Justizdepartement unter der Leitung von SP-BR-Sommaruga hat eine Debatte um das künftige Familienrecht lanciert. Darin wird auch die Polygamie erwähnt – ein Thema, mit dem Schweizer Behörden schon heute konfrontiert sind. Im Koran steht, wenn ein Mann mehr als eine Frau heiratet, muss er das sich das finanziell leisten können. Dies aus eigenständigem Einkommen, und nicht vom Sozialamt. Auch darf keine Frau bevorzugt werden. Für Muslime heisst also, dass es bei uns in der Schweiz mit mehreren Frauen als Sozialfall zu leben, gemäss dem Koran verboten ist. Nur ist das, was im Koran steht, für die CH-Gesetzgebung irrelevant; genauso irrelevant wie das, was im “Stürmer” steht. Es ist nur ein Satz in einem Gutachten, aber die kontroversen Reaktionen, die er auslösen würde, waren absehbar.
«Die Zunahme der Zahl an Mitbürgerinnen und Mitbürgern islamischen Glaubens wird in der Zukunft auch die Diskussion über polygame Gemeinschaften erfordern», heisst es in einer vom Bundesamt für Justiz bestellten Expertise zur Zukunft der Ehe. Das Gutachten soll als Diskussionsgrundlage für eine Reform des schweizerischen Familienrechts dienen. Ob sich das Schweizer Zivilrecht tatsächlich für die Mehrfachehe öffnen soll & wird, wird wohl im Bundesrat und im Parlament entschieden. Oder schlussendlich doch noch in einer neuen Volksinitiative, sollte eine Subventionierung über das Sozialsystem vorwiegend muselmanischer Vielweiberei auch in der Schweiz möglich sein.
Gleichstellung der Frauen: Die Behörden sollen bei Mehrfachehen genauer hinschauen. Karikatur: Felix Schaad.
Mehrfach-Ehen sind ungültig (noch) in der Schweiz
Behörden und Gerichte sind dagegen bereits heute mit der Frage konfrontiert, wie sie mit polygamen Ehen umgehen wollen. Wohl ist Polygamie in der Schweiz verboten und steht gar unter Strafe. Das Verbot beschränkt sich aber auf in der Schweiz geschlossene Mehrfachehen. Sie sind ungültig. Wird die Ehe aber im Ausland eingegangen, können die hiesigen Behörden sich nicht ohne weiteres über die Eheschliessung hinwegsetzen.
Darauf verweist ein weiteres Gutachten, welches das Bundesamt für Justiz in Auftrag gegeben hatte. Verfasst hat es Professor Ivo Schwander von der Universität St. Gallen. Gehe es um Unterhaltsbeiträge oder Erbteilungen, würden die hiesigen Behörden im Ausland geschlossenen Mehrfachehen schon heute gewisse Wirkungen zuerkennen, schreibt Schwander. Das heisst etwa: Die ausserhalb der Schweiz lebende Zweitfrau eines hier ansässigen Ausländers kann bei dessen Ableben Ansprüche auf das Erbe anmelden. Oder sie kann zu Lebzeiten des Ehemanns Unterhaltsforderungen stellen. Unter Bezugnahme auf solche Fälle titelte die Zeitschrift “Plädoyer” vor Jahren:
“Islamisches Recht kann den Frauen nützen.”
Die syrische Braut, Ausnahmen sind möglich
Anders präsentiert sich die Situation im Migrationsrecht. Hier entfaltet eine Mehrfachehe kaum je Wirkungen zugunsten der Zweit- oder Drittfrau. Diese dürfen ihrem Gatten grundsätzlich nicht in die Schweiz folgen. Ausnahmen sind laut Bundesamt für MigrationUnter Migration versteht man das dauerhafte Verlegen des Woh... (BFM) aber zumindest denkbar. Ist eine Zweitfrau beispielsweise die Mutter von Kindern, die mit dem Ehemann in die Schweiz gekommen sind, kann dies unter Umständen eine Bewilligung rechtfertigen.
Illustrativ ist der Fall einer syrischen Staatsbürgerin, die in den Gerichtsunterlagen A. genannt wird. A. heiratete im November 2006 in ihrer Heimat einen Iraker. Für die syrische Braut war es die erste Trauung. Für ihren irakischen Bräutigam hingegen war sie Gattin Nummer drei. Die erste Frau lebte im Irak, die zweite in der Schweiz.
Zum Problem wurde die Mehrfach-ehe im Oktober 2007. A. stellte damals ein Asylgesuch in der Schweiz, wo ihr irakischer Gatte zuvor als Flüchtling anerkannt worden war. Die Frau ersuchte deshalb um Familienasyl. Doch das BFM lehnte das Gesuch ab. Die Begründung: Die Ehe könne hierzulande nicht anerkannt werden. Folglich gebe es auch kein Familienasyl.
Unerwünschte Konsequenzen
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2012 immerhin den Entscheid des BFM – und wählte hierfür deutliche Worte: Die Ehe zwischen A. und ihrem Ehemann sei zwar in Syrien gültig zustande gekommen. Sie verstosse jedoch gegen die Grundwerte der schweizerischen Rechtsordnung. Es gehe nicht an, dass hier ansässige Flüchtlinge für eine Anordnung, die sie von den Schweizer Behörden nicht erhielten, ins Ausland ausweichen würden. Zudem, so schreibt das Gericht, würde eine Anerkennung unerwünschte Konsequenzen zeitigen.
Denn so könnten – so meine ich jedenfalls – Flüchtlinge ihren Familienkreis noch beträchtlicher erweitern, ohne für diese Personen in der Schweiz finanziell aufkommen zu müssen. In Deutschland in allen grösseren Städten wie Berlin, Köln, Hamburg ist dies ja allgemein bekannt, und fast schon völlig normal wie folgt:
A. erhielt deshalb kein Asyl – genauso wenig wie die zwei Kinder, die der Beziehung mit ihrem irakischen Ehemann entstammten.
Keine Chancen vor Gericht hatte auch ein algerischer Staatsbürger, dem aufgrund einer Mehrfachehe die Niederlassungsbewilligung entzogen worden war. Die Bewilligung hatte er 1973 dank der Heirat mit einer Schweizerin erhalten. 1998 ging er in Algerien allerdings eine weitere Ehe ein. Im Jahr 2006 wollte er die zweite Ehefrau zu sich in die Schweiz holen. Das lehnten die Behörden und letztinstanzlich auch das Bundesgericht ab – und widerriefen auch gleich die Niederlassungsbewilligung des Algeriers. Zur Begründung führten sie an, der Mann habe bei der letzten Verlängerung der Bewilligung die Zweitfrau bewusst verschwiegen. Abzuklären bleibt noch, ob nicht der EuGH in Strassburg gemäss EMRK diese höchstrichterliche (richtige) Entscheidung nicht wieder für ungültig erklärt hat mit der Begründung: ” …. verstösst gegen die EMRK Art. 8, das Recht auf Familie.
Weil sie keine Burka mehr tragen dürfen,
haben sich Muslimas etwas einfallen lassen.
“Polygamie hat viele Vorteile”, Nora Illi (30) konvertierte mit 18 Jahren zum Islam.
Gleiche Stellung der Ehefrauen
Ivo Schwander hat sich in seinem Gutachten für das BJ nicht mit Fragen des Ausländerrechts beschäftigt. Seine Ausführungen beschränken sich auf das internationale Familienrecht. Für dieses schlägt er einerseits “mehr Permissivität” vor. Das heisst für ihn, dass im Ausland gültig eingegangene polygame Ehen zivilrechtlich generell akzeptiert werden sollten. Zweit- oder Drittfrauen würden demnach von den Behörden auch losgelöst von konkreten Streitigkeiten um Unterhalt oder Erbschaften als Gattinnen anerkannt. Dies wiederum könnte sich auf das Ausländerrecht auswirken.
Andererseits müssten die Behörden laut Schwander bei den Mehrfachehen genauer hinschauen. Seien die verschiedenen Ehefrauen ihrem Ehemann nicht gleichgestellt, sei ihre Position “auf das höchstmögliche Mass” anzugleichen, schreibt Schwander. Diese Gleichbehandlung der Ehefrauen schreibt ja auch der Koran vor.
(Auszüge aus dem Tages-Anzeiger)
Schlussfolgerungen
1. So, so, für christliche Schweizer wäre Polygamie weiterhin verboten, für muslimische Zuwanderer hingegen nicht? Unsere Vorfahren haben die Vögte der Habsburger und die eigenen “gnädigen Herren” zum Teufel gejagt damit in diesem Land gleiches Recht für alle gelte, und jetzt wollen wir es wieder zulassen das für einige Leute andere Rechte gelten als für den Rest der Bewohner des Landes? Eine Mehrheit der Schweizer sind ja fast schon stolz drauf sich selber zu diskriminieren und zu unterwerfen, wie länger, desto schlimmer.
2. “…. sei ihre Position “auf das höchstmögliche Mass” anzugleichen, schreibt “Experte” Schwander. Diese Gleichbehandlung der Ehefrauen schreibt auch der Koran vor….” Dass im DepartementDie schweizerische Bundesverwaltung ist in sieben Departemen... Sommaruga fortan die Stellung der Frau und die Familienpolitik am Koran ausgerichtet wird gibt mir umso mehr zu denken. Aber auch das was noch kommt in der Folge. Äusserst bedenklich finde ich auch, dass ich mein Unbehagen bezüglich der ungestört weiter fortschreitenden Islamisierung der Schweizer Gesellschaft schon jetzt nicht mehr öffentlich äussern darf, nämlich ohne in die rassistische Ecke gestellt zu werden.
3. Wenn der total verrückte Vorschlag von „Gutachter“ Schwander verwirklicht würde, wäre das die Aufgabe unserer Schweizerisch-Christlichen-Werte. Es wäre auch ein Schlag ins Gesicht, eine krasse Diskriminierung aller hiesigen Frauen. Abgesehen davon müssten einmal mehr wir Steuerzahler noch für die 2., 3., 4. Frauen und deren Kinder, also für den ganzen Familien-Clan-Nachzug in die Schweiz selber aufkommen. Nein so geht das nicht.
4. Klar wird jetzt wohl wieder behauptet werden, eine Kontrolle sei nicht möglich, ohne die Freiheitsrechte einer Person einzuschränken. Recht und VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... verlangen nun mal gewisse Einschränkungen, und die VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... gewährt in BV Art. 8, aber auch jedem Menschen eine Rechtsgleichbehandlung. Wie von den Einheimischen auch, müsste einfach auch von den Muslimen eine Bestätigung des Immans zwingend verlangt werden vor jeder (neuen) Trauung, dass beide Im Ausland noch nicht mit einer anderen Person verheiratet ist. Die Beweispflicht ist ganz einfach umzukehren, ohne jede weitere dumme Bürokratie geht das vorbeugend.
Der Weise gewinnt mehr Vorteile durch seine Feinde
als der Dummkopf durch seine Freunde.
Benjamin Franklin
MAN HAT EINEN FREUND NUR DANN,
WENN MAN SELBST EINER IST.
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Kommentare anzeigen Hide commentsSeit wann konnten die Vernünftigen die Erzkonservativen vom Selbstbestimmungsrecht der Frauen überzeugen?
Geht es um das Geld welches Ihnen gestohlen wird, oder um die erlaubte Polygamie?
Welche Lebensform würden die Menschen wählen, wenn es die Religionen nicht gäbe?
Frohe Ostern!
Ich glaube, man könnte in der Schweiz Polygamie erlauben und es würde sich gar nichts ändern.
Bei uns schaffen es ja oft nicht mal einfache Paarbildungen (ein Mann und eine Frau), das ganze Leben lang zusammenzubleiben.
P.S: Wir haben Gleichberechtigung: Man müsste dann natürlich auch “Vielmännerei” erlauben.
..dem kann man nuuur zustimmen!!!..wieviele Männer haben eine Frau,und schon die ist manchmal eine zuviel….????..dasselbe natürlich in umgekehrter Richtung auch…!!!Machen wir uns nichts vor!Das wird hier nie überhand nehmen!!!In vielen Ländern dort war das aus der Not geboren.Oft war das Elend dort so gross,dass normalsterbliche sich nicht mal eine Familie leisten konnten.Reiche Leute haben so mehrere Frauen.Oft haben sich so Eltern einer so verheirateten Tochter etwas Wohlstand sichern können.Natürlich hat das auch zu Missbrauch geführt.
Nur hier bei uns, und unter der Bedingung,dass unsere Sozialwerke nicht derart verblödet, denen jahrzehntelang Gelder hinterher schmeisst,hat dieses Zusammenleben hier keine Zukunft.Man könnte da schon etwas “tolerant” sein,jedoch nur unter der Bedingung das die ohne soziale Unterstützung über die Runden kommen.
Herr Wolfensperger
1. Sie sind also der Auffassung, dass z.B. mit den Patchwork-Familien die Vielweiberei bei uns bereits erfüllt ist?
2. Und wo bleiben da die legitimen Interessen eines Kindes?
3. Kennen Sie die langanhaltenden schwerwiegenden negativ-seelischen-Folgen eines Kindes, welches in einer patriachalischer Struktur aufwächst?.
4. Die selbst erlebte Nichtzugehörigkeit des Kindes, nämlich von welchem Mann es nun es nun wirklich abstammt?
In Deutschland z.B. kann nämlich eine Mutter den Abstammungstest strikte und juristisch erfolgreich (von der Familien-Ministerin) einfach dem Manne verweigern.
Deutschland akzeptiert, mit der Willkommens-Kultur” die Polygamie sowie die Ehe mit Kinderfrauen.
Da unsere Bundesrat alles mitmacht was das deutsche Reich ankurbelt wird es nicht lange dauern bis auch hier dies alles akzeptiert wird.