Prämien-Entlastungs-Initiative der SP (max. 10% des Einkommens)
Bevor wieder mehr Steuergeld in die Verbilligung der Krankenkassenprämien von Bedürftigen fliesst, müssen die folgenden drei Massnahmen umgesetzt sein:
- Effektive Sparmassnahmen im Gesundheitswesen
- Minimallöhne müssen allen Erwerbstätigen eine Grundversorgung ermöglichen.
- Bei der Prämienverbilligung ist die jeweils günstigste Krankenkasse als Referenzgrösse zu berücksichtigen.
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