Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat 2017 die Grenze für die Bezugsberechtigung einer Prämienverbilligung der Krankenkasse von 75’000 auf 54’000 (!) Franken Einkommen gesenkt. Dagegen wehrte sich die Sozialdemokratische Partei des Kantons Luzern bei den Gerichten. Nun hat die SP beim Bundesgericht vollumfänglich Recht bekommen. Dieser Entscheid ist eine sehr gute Nachricht für mindestens 8000 betroffene Familien, welche die ungesetzliche und unsoziale Politik der Regierung in existenzielle Nöte brachte und die sogar bereits erhaltene Prämienverbilligungen zurückzahlen (!) mussten. Die Regierung muss ihnen nun die verweigerten Prämienverbilligungen rückwirkend nachzahlen – total 25 Mio CHF.
Von Herrn RR Graf, dem zuständigen Departementschef, wie auch vom Gesamtregierungsrat hat man bisher noch kein Wort des Bedauerns gehört. Man will offenbar einfach zur Tagesordnung übergehen. Aber spätestens bei der Regierungsratswahl vom 31. März 2019 werden die fünf Herren die Quittung erhalten.
Nach den hunderten von Sparübungen auf dem Rücken der Bevölkerung in den letzten vier Jahren sind die Stimmberechtigten nun von der dringenden Notwendigkeit eines Politikwechsels im Kanton Luzern überzeugt. Gegen die drei Regierungsparteien (CVP, FDP, SVP) wird eine ListenverbindungListenverbindungen werden bei der [[Proporz|Proporzwahl]] ... aller übrigen Parteien geschlossen antreten.
Das Bundesgerichtsurteil muss in weiteren Kantonen zur Nachzahlung der Prämienverbilligung führen. – Finden Sie es richtig, liebe Leserinnen*, sich für Prämienverbilligungen bei der Krankenkasse einzusetzen? Wie kann man die übrigen Sparübungen rückgängig machen? Durch einen Stopp der Steuergeschenke an Konzerne?
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17. März 2020
Den 6000 Leserinnen* bis heute danke ich für ihr Interesse an diesem Thema. Ich freue mich auch auf deren weiterführende Beiträge und werde auch selbst regelmässig zum Thema weiter informieren, so, wie man das in einem BLOG eben macht.
(* Männer sind mit gemeint; die maskulinen Begriffe sind ja in den femininen enthalten.)
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7. April 2020
Wegen der Corona-Pandemie müssen viele Familien und Einzelpersonen mit deutlich weniger Einkommen wirtschaften. Dadurch werden die Krankenkassenprämien zu einer noch grösseren Belastung. Die Kantone müssten deshalb endlich rascher handeln, fordert die SP.
Nach:
blick.ch/news/politik/weil-einkommen-in-corona-krise-wegbrechen-sp-fordert-mehr-praemienverbilligungen-id15834181.html
Vor allem wurden in einigen Kantonen gegen das Recht vorenthaltene Verbilligungen noch nicht rückwirkend vergütet, so bei anspruchsberechtigten Einzelpersonen. Offenbar muss nochmals prozessiert werden …
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 17. Mai 2020
Dieser Blog hat bis heute 7000 Leserinnen*. Alle meine Blogs stehen bei 305000 Aufrufen.
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15. Oktober 2020
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26. Dezember 2020
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20. April 2021
Der Kanton St.Gallen verweigert immer noch die gesetzlichen Prämienverbilligungen.
Die SP verlangt, dass der Kanton St.Gallen seine Zahlungen für die Prämienverbilligung noch dieses Jahr nachbessert. Die Regierung lehnt die MotionEine Motion ist ein Handlungsinstrument der Parlamentarier d... ab, stellt aber eine «bessere Zielgenauigkeit» für die Zukunft in Aussicht. Der Kanton zahlt weniger Geld aus als das Gesetz erlaubt.
10. Juni 2021
11000 Leserinnen* / 513000 Aufrufe
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsBekanntlich halten sich viele für den “Mittelstand”, obwohl sie schon reich sind.
Die Pläne von Rot-Grün sind klar: einen allumfassenden Luxus-Almosen-Staat finanziert mit drakonischen Steuern.
Ein zweites Venenzuela wäre vorprogrammiert.
Nein Herr Eberhart
Genau umgekehrt. Viele siedeln sich beim Mittelstand an, dabei leben sie in der Armutsgrenze!
Die Frage welche die Einordnung leicht ermöglicht lautet:
Wie lange kannst Du ohne Erwerb auf eigenen Beinen stehen?
0-4 Monate = Armut
5-12 Monate = Mittelstand
ab 13 Monate = Reichtum
Übrigens: Die Nationalsozialisten haben den bezahlten Urlaub für alle, steuerliche Begünstigung für Familien und die Steuerklassen mit mehr Steuern für Reiche eingeführt. Auch der Volkswagen war eine Idee der Nationalsozialisten (Verkaufsschlager im Nachkriegseuropa).
Mit dem KdF wurden aber hauptsächlich Kurzreisen in die nähere Umgebung organisiert, weniger längere Reisen auf einem Kreuzfahrtschiff.
Herr Eberhart mit Speck fängt man Mäuse. Die Geschichte wiederholt sich immer mal wieder, nur die Farbe hat gewechselt und vielleicht ist das Endziel nicht ganz so extrem.
Bei den horrend steigenden Gesundheitskosten braucht es Prämienverbilligungen, sonst treibt man die Leute aufs Sozialamt. Wo sie sich dann die Hosen bis auf Fr. 4000-. ? runterlassen dürfen, trotz Erwerbstätigkeit!
Natürlich ändern Prämienverbilligungen nichts auf Kostenseite, aber die Bürgerlichen welche jetzt ständig überall kürzen wollten und Sozialabbau zu Gunsten der reichen Oberschicht machen wollen hatten genug lange Zeit einmal auf Kostenseite etwas zu ändern.
Die Prämienverbilligung ist ein weiteres Umlagespiel des vorhandenen Geldumlagevolumens. Es bedeutet Arbeitsplätze, mehr nicht!
Es ist die Aufgabe einer ordentlichen Wirtschaft die Armut und Existenzkämpfe nicht aufkommen zu lassen! Weil die Menschen zum Eigennutz neigen, muss ein Staat die Schwächeren der Gesellschaft schützen. Einige Staaten haben die sog. Soziale Marktwirtschaft umgesetzt, jedoch mit einem Sozialanteil welcher das Führungsinstrument der Obrigkeiten mittels die Armut und Existenzkämpfe immer noch ermöglicht.
Die einfache Umsetzung des Geldumlagevolumens wird von der Fakultät Ökonomie und ihren Verbündeten aus Regierung und Wirtschaft verhindert, damit ihre Betrugsspiele funktionieren!
Hat nichts mit “ismus = Theorie” zu tun, sondern mit Intelligenz der Menschen!
Im Umsatz als Resultat des Umlagegeldvolumens an den Konsumenten und Nutzer sind sämtliche Wirtschaftsfaktoren enthalten. Sämtliche Pflichtanteile für den Preis der Ausgaben für das Gemeinwohl und Soziales (Gesundheit gehört dazu) sind demnach enthalten. Branchenspezifische Definition des Parameters Umsatz und Tarife! Abwicklung zwischen Wirtschaft und Staat, fertig! Der Erwerbstätige erhält den frei verfügbaren Bruttogeldgegenwert seiner Leistung, fertig! Der Gegenwert für den Lebensunterhalt ist nie Netto, wie im Lohnblatt aufgeführt (Irreführung): denn die Güter- und Dienstleistungspreise sind immer Brutto!
Schon der Begriff „Prämienverbilligung“ ist ein schlechter Witz. Denn bei diesem Vorgehen wird nämlich keine einzige Prämie verbilligt! Sie wird höchstens von jemandem anders bezahlt.
Wenn die Krankenkassenprämien tatsächlich verbilligt würden (was unbedingt geschehen muss), dann könnten diese auch alle selber bezahlen.
Der Punkt ist, dass die Bezüger von Fremdgeldzuschüssen nicht daran interessiert sind, die Prämien durch das Zurückfahren der Krankenkassen-Leistungen einzudämmen. Sie haben ja keinen finanziellen Anreiz dazu, denn die Leistungen die sie nicht bezahlen können, bekommen sie ja dennoch (von den anderen) bezahlt. Sie hätten also von einer tatsächlichen Prämienverbilligung gar keinen Vorteil.
Leistungen, Herr Oberli, die ich nicht bezahlen kann, werde ich halt auch nicht in Anspruch nehmen. Es gibt ja kein Menschenrecht auf sämtliche weltweit machbaren Behandlungen.
Das sehen Sie schon, wenn Sie sich in ein anderes Land begeben, in dem die medizinischen Mittel nicht „unseren Standard“ erreichen. Klar, es gibt eben Unterschiede beim Zugang zu medizinisch Möglichem.
Konsequenterweise müssten Sie sich wennschon dafür einsetzen, dass zusammen mit den Schweizern auch die Kameruner oder die Nigerianer oder die Usbeken usw über eine Art Welt-Krankenkasse verfügen, die sämtliche medizinischen Möglichkeiten weltweit mit steuererhobenen „Prämienverbilligungen“ deckt.
Haben Sie Angst als Rassist zu gelten wenn Sie zugeben müssten, dass dies eine irre Idee wäre?
Herr Knall
Es gibt auch für Bezüger von IPV (individuelle Prämienvergünstigung) noch genügend Selbstkosten wie Franchise, Selbstbehalt, nicht kassenpflichtige Leistungen.
Nichts ist gratis! Ich glaube nicht, dass nur wegen der IPV jemand mehr Leistungen konsumiert, bei der Francise schon eher der Fall, wo sich gegen Ende eines Jahres Warteschlangen vor den Arztpraxen bilden, damit man im neuen Jahr nicht nochmals Franchise blechen muss.
Nicht mal der Notarztwagen ist voll bezahlt. Wenn Sie einen Herzinfarkt bekommen gibt es nur 50% auf den Rettungswagen von der KK.
Meine Mutter 81 jährig verstorben bekam auch IPV, die letzten 20 Jahre vor ihrem Tod hatte sie keine Arztpraxis von innen gesehen!
Also 20! Jahre kostenfrei gelebt.
Das Hauptproblem beim Gesundheits- oder besser Krankheitswesen ist eben die überall fortschreitende Ökonomisierung der Gesellschaft, wo es nur noch um Rendite und Gewinne geht. Dass KK – Obligatorium war der Freipass dafür.
Aber bei den CH – Stimmbürgern braucht es wohl immer irgendwelche Gesetze und Autoritäten die ihnen zeigen, wo’s lang geht.
Sind wir denn so unmündig? Man kann sich doch auch ohne Obligatorium versichern lassen.
Es braucht im „Gesundheitswesen“ eine radikale Abkehr von der staatlichen Pauschalversorgung, Herr Huber.
Am besten würde man die obligatorisch zu versicherten Risiken auf ein absolutes Minimum zusammenstreichen. Damit hätte man eine flächendeckende Grundversorgung mit für praktisch alle bezahlbaren Prämien. Für Mittellose würden natürlich auch diese (aber nur diese) von der Allgemeinheit übernommen oder teilfinanziert. Der Rest muss dem Markt überlassen werden.
So kann sich jeder eine preiswerte, auf seinen persönlichen Bedarf abgestimmte Versicherung zusammenstellen. Von Krankentransport über Abtreibung und Raucherversicherung bis zu 600‘000-fränkigen Therapien, die versprechen das Leben um drei Monate zu verlängern.
Der freie Markt entscheidet über die Prämien. Ein normales Austarieren von Angebot und Nachfrage wird sie dämpfen.
Die tatsächliche „Zwei-Klassen-Krankenversicherung“, Herr Oberli, besteht zurzeit darin, dass sie die einen bezahlen müssen und die anderen nicht.
..kann es sein,dass welche,die es tatsächlich nötig gehabt haben!!..nämlich mit Jahreseinkommen 54 000.- und weniger,nun wieder weniger an Verbilligung erhalten,weil der Kuchen nun neu verteilt werden muss??Wenn ja,werden sich diese Kreise wohl bei den nächsten Wahlen ebenso daran errinnern,wer es ihnen “eingebrockt” hat…!!!!!
..es ist die Frage,ob man es verstehen will….????..oder eben nicht….!!!!!¨
Hat Herr Oberli darauf keine Antwort?????..schade...!!
Bei den Erstattungen der vorenthaltenen Prämienverbilligungen von total etwa 25 Mio CHF durch den Kanton handelt es sich zum Teil um Rückzahlungen von Rückzahlungen …
2017 mussten nämlich 7870 Familien Prämien zurückzahlen, weil diese im Zuge des budgetlosen Zustands nur provisorisch ausbezahlt und anschliessend gekürzt worden waren. Können Sie sich vorstellen, wie “leicht” diese plötzlichen Rückforderungen den Betroffenen fielen? Der Unmut in der Bevölkerung ist gross.
Dieser unkontrollierte “bürgerliche” Regierungsrat wünscht sich nach diesem Fiasko und den übrigen zahllosen Sparübungen bestimmt selbst, dass in der Exekutive im März wieder Leute Einsitz nehmen, die zur rechten Zeit Halt rufen.
Prämien für Mittelstand zu teuer, Schuldenfalle Krankenkasse
Immer mehr Menschen können ihre Krankenkassenprämien nicht mehr bezahlen, berichtet die «SonntagsZeitung». Krankenkassenschulden sind demnach mittlerweile die zweithäufigste Verschuldungsursache nach den Steuern.
https://www.blick.ch/news/schweiz/schuldenfalle-krankenkasse-gesundheitskosten-werden-problem-des-unteren-mittelstandes-id15150027.html​
Wer immer und jederzeit die teuereste Medizin will, egal wie teuer und im jeden Kanton ein supermodernes Spital mit den modernsten Geräten und neuesten Technloggien muss dafür bezahlen. Auch die Pharmafirmen wollen gutes Geld für ihre neuen Medikamente, die Krebs und anderes noch besser behandeln.
Wer protestiert, damit “sein Spital” weiterhin alles anbietet und keine Lust hat für eine (Spezial)Operation nach Zürich oder Bern zu reisen, soll dafür bezahlen.
Herr Eberhart, ich muss das leider oben schreiben, da ich wieder einmal die Antwortsfunktion nicht öffnen kann.
Kürzlich kam ein neues Krebsmedikament auf den Markt (in den USA bereits zugelassen), das nachweislich auch dann hilft, wenn alle andere Chemotherapie versagt hat. ABER es kostet CHF 50’000.– (ohne Behandlung). Nun stellen Sie sich hypothetisch vor: Sie sind noch jung, haben Ihr Leben vor sich, Kinder die versorgt werden müssen. Ihre Krebserkrankung ist austherapiert, der Arzt stellt Ihnen eine Lebensdauer von wenigen Monasten in Aussicht. Würden Sie auf dieses neue Medikament, das einzige, das Ihnen noch helfen kann, verzichten? Ehrlich? Es ist sehr einfach, Restriktionen zu fordern, wenn man selbst von diesen nicht betroffen ist.
Es stellt sich allerdings die Frage, warum Medikamente dermassen teuer sind.
Ob, und wie lange man sein Leben „noch vor sich hat“, Frau Votava, entscheidet (und das ist gut so) eben nicht die Pharmaindustrie, sondern derjenige der uns das Leben überhaupt geschenkt hat und es in seiner unerforschlichen Weisheit ebenso wieder beenden kann.
Im Fall der von Ihnen angesprochenen 50‘000-fränkigenTherapie geht es um eine Möglichkeit, sein Leben eventuell etwas zu verlängern, nicht aber um eine garantierte Heilung. Auch während der Therapie könnte der junge Familienvater überfahren werden oder sonstwie durch einen Unfall zu Tode kommen.
Ein verantwortungsvoller Familienvater mit zu versorgenden Kindern fordert deshalb nicht eine Rundumversorgung für alle denkbaren Fälle, die er zudem noch von anderen bezahlen lassen muss um davon in einem von hunderttausenden von Krankheitsmöglichkeiten vielleicht profitieren zu können.
Er hat aber sinnvollerweise die Möglichkeit, mit relativ günstigen, steuerlich zudem absetzbaren Prämien eine hohe Todesfallsumme zu versichern, die die Familie in finanzieller Hinsicht absichert oder zumindest unterstützt.
Die Idee, mit solchen Therapien menschliches Leid zu verhindern ist grotesk. Das wissen alle, die schon einmal mit solchen Patienten konfrontiert worden sind. Ob es für Familienmitglieder und betroffene Patienten nun „leichter“ ist, monate- oder jahrelang um die Genesung oder auch nur um Besserung zu bangen, als den Schmerz eines Todesfalls zu ertragen (der ja irgendwann dennoch kommt), sei dahingestellt.
Jedenfalls ist es weder ein Argument für eine diesbezügliche Zwangsversicherung, noch für für die Verpflichtung der Allgemeinheit, eine solche für alle anderen Mitmenschen zu bezahlen.
Korrektur: Da ist mir ein Tippfehler unterlaufen, sorry. Das Medikament kostet nicht CHF 50’000.–, das ginge ja noch, sondern CHF 500’000,..
Die Prämienverbilligung kostet Steuergelder, mehr Prämienverbilligung heisst Steuererhöhung.
Da ist es Hans was Heini, ob ich 2000.- mehr Prämien bezahle oder 2000.- mehr Steuern, am Ende hab ich so oder so weniger im Portemonaie ! Man betreibt damit nur Symtonpolitik statt die Probleme wirklich anzugehen.
“Da ist es Hans was Heini, ob ich 2000.- mehr Prämien bezahle oder 2000.- mehr Steuern”
Es gibt aber Leute, welche sich weder 2000-. mehr Prämien noch 2000-. mehr Steuern leisten können. Sonst bräuchte es ja gar keine IPV.
Auch andere Kantone haben den Zugang zu Prämienverbilligungen ungesetzlich eingeschränkt. Besonders dreist war der Luzerner Regierungsrat. Er forderte sogar Verbilligungen zurück.
Die Bevölkerung ist der SP Kanton Luzern dankbar, dass sie trotz des hohen Prozessrisikos (Streitwert 25 Mio CHF!) den Gerichtsweg beschritten hat. Damit hat die SP ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichts provoziert, von dem nun die Versicherten in der ganzen Schweiz profitieren können: Das Bundesgericht setzt der gesetzwidrigen kantonalen Interpretation der Prämienverbilligung endlich Grenzen: Die Kantone dürfen den Mittelstand nicht so definieren, dass sie möglichst wenig Versicherte unterstützen müssen.
Das Gerichtsurteil ist für die klageführende SP ein Volltreffer im Hinblick auf die Kantonsrats- und Regierungsratswahlen im März 2019. Da müssen sich nun einige warm anziehen …
bazonline.ch/schweiz/standard/es-braucht-leitplanken-fuer-die-kantone/story/14863549
Es sind keinesfalls „die Versicherten in der ganzen Schweiz“, die von dieser erneuten Staatsgeldabzocke profitieren, Herr Oberli.
Alle, die ihre Krankenkassenprämien selber bezahlen, werden nichts davon haben. Im Gegenteil, sie werden dieses SP-Wahlmanöver mit weiter steigenden Prämien und zusätzlichen Steuerabgaben bezahlen müssen. Oder wird dies die SP tun?
Was einmal mehr nicht zu übersehen ist: Die SP profiliert sich mit dem Verschenken von Geld, das ihnen nicht gehört und das sowieso andere zu erwirtschaften haben. Ziel ist die Erweiterung des Kreises der Verbilligungs-Subventions-Empfänger, die damit einen weiteren Schritt in die Abhängigkeit des Staates geführt werden sollen. Denn wer vom Staat profitiert, wird sich kaum mehr gegen ihn stellen.
Ob sich diese Strategie tatsächlich als Volltreffer herausstellt, wird sich zeigen…
Für mich ist SP jedenfalls kein Volltreffer sondern nur eine Partei die Probleme nicht löst sondern sie zu eigen Politischen Zwecken ausschlachtet.
Die SP gewinnt – schon wieder – aber nicht immer!
Da reisst der Oberli sei Maul wieder verdammt weit auf.
In Boswil hat sie nicht ganz gewonnen…
Sollte es sein, dass der Betroffene Gemeindeschreiber eine Familike mit Schulkindern hat, hätte die SP sogar einen unabsehbaren sozialen Schaden an dieser Familie angerichtet.
Möglicherweise wären die Medikamente durch den Oneline-Handel, z.B. beim Schweizer-Onelinehändler “zur Rose” billiger.
Im Kanton Luzern bekommen nun Familien mit einem Einkommen von bis zu 78154 CHF Prämienverbilligungen, und zwar rückwirkend auf 2017. Das kostet den Kanton 25 Millionen CHF.
Auch die Prämienverbilligungen für Personen ohne Kinder müssten nach Bundesgesetz ab einem höheren Einkommen ausgerichtet werden. Von einer Anpassung hat man aber noch nichts gehört. Muss dafür auch noch prozessiert werden?
Nicht den Kanton, Herr Oberli, kostet das 25 Millionen. Diese Millionen zahlen nach wie vor ausschliesslich die Steuerzahler!
Nur wird durch diese erneute willkürliche Anhebung der Armutsgrenze dieser Kreis einfach etwas kleiner, und für die verbliebenen Zwangssteuerzahler um einiges teurer.
Dass Sie und die Ihren diesen Kostenschub selber nicht mittragen, ist schon klar. Mich erstaunt aber trotzdem immer wieder, mit welcher Arroganz die „Nur-Profiteure“ jeweils „mehr Geld“ von den Produktiven fordern ohne dafür in irgend einer Weise eine Gegenleistung anzubieten.
Geradezu höhnisch kommen die Lobgesänge rüber, welche jedesmal angestimmt werden, wenn wieder eine solche „Vandenandern-Konfiskation“ gelungen ist.
Die Senkung der Grenze für Bezugsberechtigte durch den Luzerner Regierungsrat hat Bundesrecht missachtet. Das Kantonsgericht kritisierte zwar die Massnahme der Luzerner Regierung, wies aber die Beschwerde der SP ab. Das Urteil des Bundesgerichtes ist nun klar: Die Senkung der Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung für das Jahr 2017 widerspricht dem Bundesrecht. Der anderslautende Schluss des Kantonsgerichtes Luzern sei widersprüchlich und halte vor Bundesrecht nicht stand. Die entsprechenden Paragrafen der Prämienverbilligungsverordnung des Jahres 2017 seien als bundesrechtswidrig aufzuheben.
Er besiegte die Luzerner Regierung und das Kantonsgericht vor Bundesgericht: der Luzerner Rechtsanwalt Dr. Bruno Häfliger, selbst Mitglied der SP. Viel Vorarbeit leistete u. a. der Vize-Fraktionschef der SP, Jörg Meyer. Herr Meyer wurde als Regierungsratskandidat nominiert, weil er gezeigt hat, dass ihm das Wohl der Menschen und die Zukunft des Kantons Luzern am Herzen liegen.
Eine Umfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet zeigt, in welchen Kantonen die Prämienverbilligungen reduziert wurden.
“Es ist selten, wenn sich Parteien von links bis rechts in ihrer Empörung einig sind. Ob SP, Grüne, CVP oder FDP – die Tatsache, dass eine steigende Zahl von Kantonen ihren Finanzhaushalt auf dem Buckel von sozial Schwächeren saniert, kommt bei ihnen schlecht an. Die Kantone haben die Zahl der Bezüger kontinuierlich gesenkt, indem sie zum Beispiel die Referenzprämie, die Referenzeinkommen oder die Prämienverbilligungen für Kinder reduzierten. So sank die Bezügerquote zwischen 2007 und 2014 in der ganzen Schweiz von 30,6 auf 26,9 Prozent – oder um rund 124 000 auf noch 2,2 Millionen Personen.”
tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/sparen-ohne-ende-bei-der-praemienverbilligung/story/23244354
Der Bundesgerichtsurteil hilft da nun Remedur zu schaffen.
Die nach dem Bundesgerichtsentscheid fälligen Zahlungen – 25 Mio CHF – der gesetzlich geschuldeten Prämienverbilligungen stellen den Kanton Luzern vor eine schwierige administrative Aufgabe. Die Zahlungen müssen über die Krankenkasse erfolgen und nicht über Direktzahlungen an die Betroffenen. Herr Jörg Meyer, SP-Regierungsratskandidat, rechnet damit, dass es Sommer wird, bis die ersten Gelder fliessen.
Mehr hier:
luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/sp-erkaempft-praemienverbilligungen-fuer-luzerner-mittelstandsfamilien-ld.1088580
Die SP Kanton Luzern hat bereits 2018 die Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» lanciert. Diese fordert, dass die Verbilligung nicht unter das Niveau von 2016 fällt. Mittelstandsfamilien bis zu einem Einkommen von 75000 CHF dürfen nicht davon ausgeschlossen werden.
Mit dem Urteil ist die Initiative nicht obsolet. Es liegt nun an der Regierung, nun umgehend einen weitergehenden Gegenvorschlag zur Initiative, der bundesgesetzkonform ist, zu machen – also eine obere Einkommensgrenze bei etwa 87000 CHF festlegt. Offenbar spielt die Regierung auf Zeit. Sie wartet die Wahlen von Ende März ab.
16. März 2019: Tele M1 sendet den Film “Kopf oder Zahl”, der die Steuergeschenke u. a. des Kantons Luzern an die grossen Konzerne behandelt.
Der instruktive und sehr sachliche Film ist bereits im ganzen Kanton gezeigt worden – 16 Mal. Über 2000 Personen haben ihn besucht und im Anschluss diskutiert. Zu den geplanten Vorstellungen gab es wegen der grossen Nachfrage drei Zusatzvorstellungen.
Frau aNR Judith Stamm, CVP, Luzern: “Der Film verspricht, was wir in dieser verfahrenen Situation brauchen – einen Blick von aussen auf die Luzerner Steuerstrategie.”
“Kopf oder Zahl” wird nun auch frei im Internet zur Verfügung stehen:
funders.ch/projekte/luzern-derfilm
18. März 2019: Ausser Luzern bewilligen noch weitere Kantone die Berechtigung für eine Prämienverbilligung nur bei sehr tiefen Einkommen, die krass unter den gesetzlich vorgeschriebenen Limiten liegen – so SO, AR, AI und das VS.
In NW beträgt der Bundesbeitrag an der Prämienverbilligung 13 Millionen Franken; der Kanton zahlt nur drei Millionen Franken zu. Das bedeutet, dass der Kantonsanteil nur 17 Prozent an der ausbezahlten Prämienverbilligung beträgt. Dies ist schweizweit der tiefste Wert. Ebenfalls tief ist der Kantonsanteil in BE und AI (je 20 Prozent). Es folgen AG (21 Prozent) und BL (23 Prozent). Stark gesunken ist der Kantonsbeitrag auch in NW, ZG, BL und AG.
Mehr hier:
bazonline.ch/schweiz/standard/praemienverbilligung-das-sind-die-dumpingkantone/story/28965687
Offenbar müssen auch in weiteren Kantonen dringend andere Parlamentsmehrheiten gewählt werden – und andere Regierungsmitglieder.
21. März 2019: Herr RR Schwerzmann wird kaum wiedergewählt:
“Luzern senkte 2012 die Unternehmensgewinnsteuern auf den schweizweit tiefsten Wert. Doch dies führte zu weniger Firmenansiedlungen als erhofft. Mit mehreren Sparpaketen mussten die Finanzen wieder ins Lot gebracht werden. Schwerzmann betont einmal mehr: «Ich bin überzeugt, dass die Steuerstrategie aufgeht», räumt allerdings ein: «Natürlich hätte ich mir gewünscht, dass sich schneller mehr Firmen ansiedeln.» Man müsse sich ambitiöse Ziele setzen. «Sich nicht bewegen, aus Angst, dass es länger dauern könnte, ist keine Option.»”
Mehr hier:
luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/marcel-schwerzmann-parteilos-bisher-er-will-nun-andere-themen-anpacken-ld.1094480
Beim Bund war die regelmässige Erhöhung der Franchisen auf dem Tisch: Letzte Woche drohte die Sozialdemokratische Partei der Schweiz mit dem Referendum gegen diese unsoziale Erhöhung. Aus Angst vor einer Volksabstimmung haben SVP und CVP heute in letzter Sekunde ihre eigene Gesetzesänderung versenkt. Der Sache ist dies dienlich. Eine unsoziale und widersinnige Kostenabwälzung auf die Versicherten ist vorerst abgewehrt: Dank der SP und einer breiten Allianz aus verschiedenen Kreisen werden die Franchisen nicht erhöht. (Frau NR Birrer-Heimo, 22. März 2019)
Auf Bundesebene ist ebenfalls die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP auf gutem Weg: Kein Haushalt soll mehr als 10% des Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden müssen. Unterschreiben Sie bitte hier:
https://bezahlbare-praemien.ch
Für den Luzerner Regierungsrat erhält Herr Jörg Meyer, Direktor XUND, Adligenswil, auch 20000 “bürgerliche” Sttimmen, weil er entscheidend mitgeholfen hat, dass nun 10000 Familien im Kanton ihre gestzliche Prämienverbilligung rückwirkend bekommen.
Dieses aktuelle politische Thema hat heute (am 27. März 2019) bereits 1011 Leser/innen. Das ermuntert mich, auch hier weiter zu informieren, wie das in einem BLOG so üblich ist.
In vier Tagen, nach den kantonalen Wahlen, werden wir uns über die Folgen dieser unsäglichen “bürgerlichen” Sparpolitik freuen können …
Wenn man sich selber täglich selber besucht und auch mit verschiedenen Identitäten arbeitet, kann sogar der Troll viele Besucher aufweisen.
Herr KR Meyer hat bei den Regierungswahl sehr gut abgeschnitten – leider 400 Stimmen hinter Frau KR Bärtsch. Sie bekommt natürlich im 2. Wahlgang wieder die Unterstützung der SP. Für die Wahl benötigt Frau Bärtsch aber auch 20 000 “bürgerliche” Stimmen.
Die FDP-Frauen wollen aber lieber Herrn RR Winiker von der SVP und Herrn RR Schwerzmann (parteilos) unterstützen …
Auch gegen die sog. “Aufgaben- und Finanzreform” des Kantons wird jetzt gerichtlich vorgegangen. Die Vorlage des Kantons verletzt unter anderem die in der Bundesverfassung garantierte Gemeindeautonomie. Darum wollen 12 Luzerner Gemeinden die Durchführung der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 verhindern. Anfangs April haben sie Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das Komitee besteht aus den zwölf Gemeinden Dierikon, Eich, Greppen, Luzern, Mauensee, Meggen, Neuenkirch, Rothenburg, Schenkon, Sursee, Vitznau und Weggis.
Die Gemeinden fordern u. a., dass die Volksabstimmung über die “Aufgaben- und Finanzreform” nicht durchgeführt werden darf, bis das Bundesgericht über den Inhalt der Finanzreform entschieden hat. Umstritten ist vor allem der Steuerfussabtausch. Dieser schreibt vor, dass die Gemeinden den Steuerfuss temporär senken müssen und der Kanton seinen gleichzeitig erhöht.
Mehr hier:
srf.ch/news/regional/zentralschweiz/finanzreform-vor-bundesgericht-12-gemeinden-wollen-abstimmung-zur-finanzreform-verhindern
Der Kanton Luzern ist der erste Kanton, der den Gemeinden den Steuerfuss diktieren will. Wehret den Anfängen!
Regierungsratswahlen Luzern:
Weshalb auch 20000 “bürgerlich” Gesinnte am 19. Mai 2019 die sehr gut ausgewiesene Frau KR Bärtsch (Grüne) unterstützen werden: Sie respektieren nach dem sehr guten Resultat im ersten Wahlgang den Anspruch der “Linken” auf einen Sitz in der Kantonsregierung. Damit ist auch der stimmenmässige Anspruch der Stadt Luzern auf einen Sitz wieder abgedeckt.
Weshalb 10000 einkommensschwache Luzerner Familien Herrn RR Schwerzmann nicht mehr wählen werden: Weil er ihnen die gesetzlichen Prämienverbilligungen verweigert hat und sie diese vor Bundesgericht erkämpfen mussten.
“Nach dem rechtswidrigen Sparen bei den Prämienverbilligungen, kommt der Kanton Luzern und seine Finanzlage weiter kaum zur Ruhe. Nun zeigt sich, dass der Kanton über 100 000 Franken an das Fest der kantonalen Steuerchefs drangezahlt hat.” (Luzerner Zeitung, 3. Februar 2019)
Herr RR Schwerzmann prahlt ein paar Tage vor dem zweiten Wahlgang mit einem guten Rechnungsergebnis, für das er nichts kann, und macht den kantonalen Angestellten falsche Hoffnung auf die Rückgängigmachung der Pensenerhöhungen, um im zweiten Wahlgang gewählt zu werden. Er ebnet mit solchen Buebetrickli den Weg für Frau Kantonsrätin Korinth Bärtsch.
“(…) Die Rechnung des Kantons Luzern für 2018 schliesse um fast 120 Millionen Franken besser ab als budgetiert, bilanzierte der parteilose Politiker. Deshalb wolle die Regierung den finanziellen Spielraum nutzen, um eine auf dem Buckel des Personals ausgetragene Sparmassnahme «in erster Priorität» rückgängig zu machen: die 2017 eingeführte Erhöhung der Arbeitszeit von 42 auf 43,25 Stunden und die zusätzliche Wochenlektion für Lehrer.
Zwei Wochen später doppelte Regierungspräsident Robert Küng (FDP) (…) nach. Die Arbeitszeit und die Unterrichtsverpflichtung der Lehrer solle nach dem guten Rechnungsabschluss «prioritär» gesenkt werden, und zwar im Sommer 2020. Im gleichen Abschnitt fügte Küng an, der Ausgang der Abstimmungen über die kantonale Aufgaben- und Finanzreform (AFR) 18 und die Bundessteuervorlage hätten «einen wichtigen Einfluss» auf die Umsetzung dieses Vorhabens. Deshalb werde die Regierung ihren Entscheid über die Arbeitszeitreduktion erst nach den Urnengängen vom 19. Mai fällen und im Juni wieder informieren.
Das Rundschreiben an alle Kantonsangestellten hat den Verband der Luzerner Mittelschullehrer (VLM) irritiert, wie eine unserer Zeitung ebenfalls vorliegende Replik auf Küngs Ausführungen zeigt. Der Verband (…) stört sich an der Verknüpfung der Arbeitszeitreduktion mit den beiden Abstimmungen. «Das kann durchaus als Stimmempfehlung oder gar als Drohung verstanden werden, von gewerkschaftlichen Aktivitäten gegen die AFR 18 abzusehen», heisst es im von VLM-Vizepräsident Matthias Lussi unterzeichneten Brief. Und weiter: «Es befremdet stark, wenn eine Regierung ihren Angestellten implizite Stimmempfehlungen abgibt.»
Für den etwa 600 Personen starken Verband kann es nicht sein, dass der Regierungsrat die Reduktion der Arbeitszeit und der Unterrichtsverpflichtung von Reformen auf kantonaler und nationaler Ebene abhängig macht. Schliesslich werde das Kantonspersonal bis im Sommer 2020 ein weiteres Jahr länger gearbeitet beziehungsweise weniger verdient haben. Damit werde die Kantonskasse um jeweils rund 20 Millionen Franken jährlich entlastet – ohne Berücksichtigung der ausbleibenden Stufenanstiege.”
luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/luzerner-kanti-lehrer-sind-befremdet-ueber-ein-schreiben-der-regierung-ld.1118584
Bereits 2014 (!) stellten die Jungsozialisten kantonale Leistungseinsparpolitiker/innen, die für den seldwylerischen Abbau von Aufgaben und Leistungen des Staates verantwortlich sind, mit einem Wanderpreis an den Pranger.
Der “Sparpreis” zeichnete die Abbaupolitiker mit der dümmsten, unsozialsten Sparmassnahme aus – so die bernische Grossratspräsidentin, Frau Struchen. Der Grund: Das Kantonsparlament hatte 2013 zuerst die eigenen Bezüge erhöht und anschliessend, in derselben Session, die Sozialhilfe um 10% gekürzt. Dieses Vorgehen fanden die Juso dreist, und sie verliehen Frau Struchen den Preis stellvertretend für die Ratskollegen, die zugestimmt hatten.
Mehr hier:
tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Neuer-Pranger-der-Juso–Experten-kontern/story/25422476
Statt die Luzerner Regierungsmänner wieder zu wählen, hätte man sie alle mit diesem “Sparpreis” ehren müssen.
Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz setzt sich für die Entlastung der Krankenkassenprämien ein. Ihre Mitglieder sammeln deshalb gegenwärtig Unterschriften für die Prämien-Entlastungs-Initiative. Kein Haushalt in der Schweiz soll mehr als 10% des Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Die Prämienverbilligung wird zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und im verbleibenden Betrag durch den Kanton finanziert.
Hier ist der Text der Eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»:
sp-ps.ch/de/kampagnen/unterschriftensammlungen/pramien-entlastungs-initiative
Einzelne Kantone reduzieren ihre Anteile und ziehen sich bei der Mitfinanzierung der Prämienverbilligungen immer weiter zurück. Die Entwicklung bei den Verbilligungen hält deshalb oft bei weitem nicht Schritt mit dem effektiven Anstieg der Prämien. Selbst Mittelstandsfamilien fallen dieser unsäglichen Sparpolitik zum Opfer.
Vier Regierungsrätinnen* des Kantons Luzern sind von der Mehrheit der Wählerinnen* trotz der unseligen Sparübungen bestätigt worden, eine Regierungsrätin* wurde neu dazu gewählt.
Auf dem offiziellen Bild erkennen Sie hier die Regierungsrätinnen* Winiker und Küng, die Regierungspräsidentin* Schwerzmann und die Regierungsrätinnen* Graf und Wyss sowie die Staatsschreiberin* Lukas Gresch-Brunner:
verwaltung/FD/projekte_themen/innovativ/regierungsratsfoto
(* Die Männer sind mit gemeint; die maskuline Form ist in der femininen Form ja bereits enthalten.)
https://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/wahltaktik-und-kk-praemien/
2. August 2019
Bundesgelder für die Krankenkassenverbilligung werden von einigen Kantonen zweckentfremdet, was einen verheerenden Teufelskreis auslöst:
Immer mehr Menschen können ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Die wachsende Zahl unbezahlter Krankenkassen-Rechnungen führt immer häufiger zu Betreibungen und später zu Verlustscheinen. Die Kantone müssen zu 85 Prozent für diese Schulden aufkommen. Mehrere Kantone nehmen dafür nun offenbar das Geld aus dem Prämienverbilligungstopf!
Konkret haben in den letzten Jahren 8 Kantone für die Verlustscheine den Topf der Prämienverbilligungen angezapft: Insgesamt 144 Millionen Franken flossen so allein 2018 ab. 2013 waren es noch 84 Millionen.
Die Schweizer Betreibungs- und Konkursbeamten monieren nicht nur, von den Kantonen zu wenig Mittel für die Einforderung von Prämienschulden zu erhalten, sondern auch die verhängnisvolle Praxis der Kantone:
Wenn aus dem Prämienverbilligungs-Topf auch die Verlustscheine refinanziert würden, löse das einen gravierenden Teufelskreis aus, denn das Vorgehen führe zu WENIGER Begünstigten von Prämienverbilligungen, was wiederum MEHR Menschen in die Schulden treibe, und damit stiege die Anzahl der Verlustscheine weiter an.
Nach:
srf.ch/news/schweiz/umstrittene-praxis-kantone-greifen-in-den-praemienverbilligungstopf
So kann das im reichsten Land der Welt nicht weitergehen: Die neue soziale Mehrheit wird nach den Nationalratswahlen umgehend einkommensabhängige Krankenkassenprämien beschliessen müssen.
Nicht nur an Familien, sondern auch an berechtigte Menschen ohne kleine Kinder müssen die Kantone die vorenthaltenden Prämienverbilligungen nachzahlen, so an viele Rentnerinnen*. Von diesen Nachzahlungen hat man bisher noch nichts gehört.
Für Aufsehen sorgen eher Fälle, wo vermögende Personen ganz legal zu Prämienverbilligungen kommen: Wer für viel Geld sein Haus renoviert, erhält nämlich unter Umständen eine Prämienverbilligung, ohne diese tatsächlich zu benötigen. Möglich wird eine solch absurde Situation offenbar deshalb, weil Ausgaben für den Liegenschaftsunterhalt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Auf dem Papier gilt man dann u. U. als Wenigverdiener …
Nach:
beobachter.ch/geld/krankenkasse/krankenkasse-was-sie-uber-die-pramienverbilligung-wissen-mussen
Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen und damit auch der Krankenkassenprämien, kann man nicht bekämpfen, indem man sie einfach durch andere bezahlen lässt.
Der einzige Weg den es gibt um die Kosten einzudämmen, ist die Reduktion des Leistungskataloges. Das muss man einfach mal akzeptieren.
Ausgerechnet von jenen die jetzt mehr „Prämienverbilligungen“ (also mehr Geld von anderen) verlangen, werden gleichzeitig immer mehr von der Allgemeinheit zu bezahlende Leistungen gefordert, statt für eine Beschränkung Hand zu bieten.
Was also die Sozialisten wollen, ist nicht wirklich die Senkung der Gesundheitskosten, sondern in erster Linie eine Umlagerung der dafür aufzubringenden Belastungen auf immer weniger Zahler, die als „Reiche“ feindbildlich zusammengefasst werden.
14. August 2019
Offenbar wirkt sich der Luzerner Bundesgerichtsentscheid nicht in allen Kantonen aus. Die Sozialdemokratische Partei Aargau will deshalb wegen zu wenig ausbezahlten Prämienverbilligungen Klage gegen den Kanton Aargau einreichen. Ein Anwalt bereitet in ihrem Auftrag eine Klage von berechtigten Personen vor, die zu wenig oder keine Prämienverbilligung erhalten.
Bei mehreren Quartierumfragen der SP habe sich gezeigt, dass die Gesundheitspolitik und dabei insbesondere die stetig steigenden Krankenkassenprämien auch den Menschen im Aargau grosse Sorgen machen.
Der Bundesrat habe aber bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes Mitte der 1990er-Jahre versprochen, niemand solle mehr als 8% seines Haushaltsbudgets für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Heute werde dieser Wert jedoch massiv überschritten, in manchen Kantonen mache er über 15% aus.
Nach:
zofingertagblatt.ch/?id=281780&Prämienverbilligung%3A+Aargauer+SP+will+Klage+gegen+Kanton+bald+einreichen
Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz setzt sich für die Entlastung der Krankenkassenprämien ein. Ihre Mitglieder sammeln deshalb gegenwärtig Unterschriften für die Prämien-Entlastungs-Initiative. Kein Haushalt in der Schweiz soll mehr als 10% des Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben müssen.
vimentis.ch/dialog/readarticle/hoechstens-10-des-einkommens-fuer-krankenkassenpraemien/
Da nennen sich die Sozialisten sogar fortschrittlich, aber was verlangen sie?
Einen Rückfall in die Zeit der Leibeigenschaft wo jeder seinen „Zehnten“ (10%) an die Obrigkeit abliefern muss um von ihr „beschützt“ zu werden!
Nur dass in der heutigen Zeit der „Zehnte“ nicht nur auf die Krankenkassenprämien bezieht. Denn auch für sonstige Zwangsabgaben wie Kinderfremdbetreuung, Schwulenverpipäpelung, Landwirtschaftsbehinderung oder Energiefantasien usw sollen praktisch je 10% abgezockt werden, ohne dass sich der Bürger dagegen wehren kann.
Dabei sollte langsam klar werden: Den einzigen Schutz den die zahlenden Bürger brauchen ist jener vor dem gefrässigen und umverteilenden Staat…
Wissen Sie, ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben und wie Sie zu Ihrem Anrecht kommen? Genaue Informationen finden Sie im “Beobachter”:
“Wer hat Anspruch auf eine Prämienverbilligung?
Wie wird die Prämienverbilligung berechnet?
Muss ich mich selber bei den Behörden melden, um eine Prämienverbilligung zu erhalten?
An welche Stelle muss ich mich wenden?
Gibt es Fristen?
Wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?
Wann wird sie ausbezahlt?
Muss man die geleistete Prämienverbilligung zurückzahlen, wenn sich die finanzielle Situation gebessert hat?
Was gilt bei EL- und Sozialhilfebezügern?”
beobachter.ch/geld/krankenkasse/krankenkasse-was-sie-uber-die-pramienverbilligung-wissen-mussen
Melden Sie sich bitte unverzüglich bei der SP Ihres Wohnortes, wenn Sie rückwirkend Prämienverbilligungen einfordern wollen! Die SP bereitet in säumigen Kantonen weitere Sammelklagen vor.
Ist mir egal ob ich für KK-Prämienverbilligung habe, ich würde dies sowieso ablehnen.
Wichtig wäre die ganze KK und Gesundheitswesen mal richtig zu reformieren, das beste wäre das Obligatorium abzuschaffen, dann gäbe es echte Konkurrenz unter der KK.
Am besten wäre die Aufhebung der KK-Prämien und die Finanzierung ausschliesslich über indirekte Steuern.
Andererseits bietet das jetzige System zumindest teilweise die Möglichkeit, etwas Reformdruck zu ermöglichen.
Am 11. April 2018 hat der Bundesrat auf den 1. Januar 2019 eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in Kraft gesetzt:
Die Kantone müssen bei unteren und mittleren Einkommen die Prämien für Kinder bis zum 1. Januar 2021 um mindestens 80 % verbilligen. Den Kantonen wurde also für die Einführung eine Frist von zwei Jahren eingeräumt.
Nach:
bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-versicherte-mit-wohnsitz-in-der-schweiz/praemienverbilligung.html
Ab dem 1. Januar 2021 wird die Sozialdemokratische Partei der Schweiz ermitteln, ob die Kantone diese neue Verbilligungsmassnahme umgesetzt haben.
2021, Herr Oberli, werden die Sozialisten höchstens ermitteln, dass ihre Ideologie total krank ist und dass sie in den Kantonen der Schweiz abgesetzt worden sind, weil ihre dauernden Diskriminierungsschreiereien als offensichtlich „zu billig“ bewertet werden müssen…
Die Zweiklassen-Medizin ist bereits Tatsache. Da helfen nur noch Prämien nach Einkommen, um die Unter- und Mittelschicht zu schützen.
“Nicht alle schwerkranken Menschen in der Schweiz haben dieselben Chancen, dass lebensrettende Medikamente von der Krankenkasse bezahlt werden. Das berichtet der Tages-Anzeiger. Tendenziell hätten Patienten in der Westschweiz bessere Chancen als jene in der Ostschweiz und Versicherte von grösseren Kassen bessere Chancen als jene von kleinen.
Dieser Ungleichbehandlung will die Krebsliga Schweiz nicht mehr länger zusehen. Krankenkassen, die ein Medikament nicht übernehmen, welches eine andere Kasse aber bezahlt, sollen öffentlich gemacht werden.
Probleme gibt es häufig bei neuen und teuren Medikamenten. Da diese noch nicht kassenpflichtig sind, müssen Ärzte die Krankenkassen anfragen, ob sie bezahlen. In diesen Fällen entscheiden die Krankenkassen, ob ein Patient ein Medikament bekommt oder nicht. Eine Beurteilung dieser Medikamente sei aber nicht immer einfach, sagt Thomas Cerny, Präsident der Krebsliga. Cerny schlägt deshalb eine nationale Stelle mit Fachleuten zur Beurteilung vor.”
radiopilatus.ch/artikel/156359/krebspatienten-werden-von-krankenkassen-nicht-gleich-behandelt
Die Historikerin Margrit Steinhauser hat eine “Biografie” des Luzerner Kantonsrates publiziert.
Fazit: “Der Beitrag der SP zur Entwicklung des Kantons ist eindrücklich.”
Steinhauser: Der Luzerner Grosse Rat, 1803–20078, Chronos, 2019
30. August 2019
Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz fordert von den Krankenkassen einen Prämienstopp. Der Grund: In den letzten Jahren haben die Kassen fette Reserven angehäuft. Um ganze 5 Milliarden Franken ist ihr Finanzpolster seit 2009 gewachsen – auf heute 8,3 Milliarden Franken.
Mehr hier:
blick.ch/news/politik/santesuisse-praesident-heinz-brand-wehrt-sich-gegen-praemienstopp-die-sp-will-die-kassen-in-den-ruin-treiben-id15492568.html
Die Initiative der SP wird durchkommen. Im Hinblick auf die eidg. Wahlen vom 20. Oktober 2019 werden offenbar die Krankenkassenprämien und die AHV als sehr wichtig eingestuft. Das meint auch eine Umfrage von GFS vom September 2019.
Mehr hier:
gfsbern.ch/de-ch/Detail/die-themen-im-wahljahr-2019-sind-entscheidend
Das permanente Engagement der Sozialdemokraten für soziale Lösungen wird also honoriert werden. (Das sagt die Umfrage nicht.)
Völlig falscher Ansatz:
Eine KK-Präme sollte aufgrund des Einkommens basieren. Mit der Bedingung, dass JEDER die gleiche Behandlung bekommt.
Sämtliche rückwirkenden Verbilligungen usw. erhöhen lediglich den Verwaltungsaufwand und ermöglichen es, dass Kantone nicht oder nur teilweise die vom Bund bezahlten Verbilligungen rückführt.
Würde man aufgrund der Steuererklärung KK-Prämie bezahlen, benötigen wir keine zusätzlichen “Beamten” die dann irgendwelche Gelder an Kantone schicken, welche dann nicht beim Empfänger ankommen.
Aber heute braucht es scheinbar eine “Kultur” welche man immer per Gericht sein Recht bekommen kann. Siehe LU. Oder hat irgend Einer hier einmal die vollständige Auszahlung vom Kanton eingesehen? Eher wohl kaum. Scheinbar scheint man diesen Aemtern ohne umschweife zu vertrauen. Aber die Mietkostenabrechnung wird dann penibels kontrolliert.
Solche Kontrollen sind oder wären nicht nötig – Steuereinkommen = KK-Prämie – Das kann jeder dann mittels Liste/Schlüssel kontrollieren aufgrund seiner Steuererklärung. Die heutige Version ist für den Bürger nicht kontrollierbar und der Willkür vom Kanton ausgesetzt.
Es gibt leider im Moment keine Mehrheit für sozial abgestufte Krankenkassenprämien und für eine Einheitskasse, Herr Schweizer. Der “völlig falsche Ansatz” der Prämienverbilligung hingegen ist durchgekommen. Lieber den Spatz in der Hand.
Eine KK-Prämie sollte weder auf dem Einkommen noch auf irgendwelchen staatlichen Vorgaben basieren, sondern auf dem versicherten, individuellen Bedarf jedes einzelnen Versicherungsnehmers.
@Oberli
Ich habe nichts von Einheitskasse geschrieben
@Knall
Eine KK für Alle hat immer einen sozialen Aspekt. Sie jedoch verlangen, dass Minimalstverdiener gleich viel bezahlen müssen oder sollen, wie ein Hochverdiener. Was daran Sozial ist, weiss ich nicht. Sie vermutlich auch nicht.
Interessanterweise funktioniert das bei der AHV. Soll bei der KK nicht funktionieren?
Ich wünsche jedem Mini-Verdiener, dass er gesund bleibt, denn Krankheit kann er sich mit heutigem System eh nicht mehr leisten.
Nein, Herr Schweizer, mir geht es eben nicht darum, dass jeder gleich viel bezahlen muss. In erster Linie geht es darum, dass die Bürger für sich selber sorgen können und nicht in Abhängigkeit des „Staates“ respektive seiner Besserverdienenden geraten.
Das Problem liegt in der Anspruchshaltung, die zu einem völlig übertriebenen Katalog an versicherten Leistungen führt. Deshalb muss der obligatorische Teil der Krankenkassen (wenn es überhaupt einen obligatorischen Teil braucht) auf die absoluten Grossrisiken beschränkt werden.
Was darüber hinausgeht bezahlt der Patient entweder selbst, unter Mithilfe seines (echt solidarischen) familiären Umfeldes oder er versichert weitere Risiken auf privater Basis.
Wer „Solidarität“ als Synonym für „die anderen sollen zahlen“ versteht der vergisst, dass es sich dabei um erzwungene „Solidarität“ handelt. Und was erzwungen wird, ist niemals solidarisch! Im Gegenteil, es befördert nur Neid, Missgunst, Spaltung und sozialistischen Klasseneifer.
Herr Knall
Sie vergessen, dass Krankheit nicht kontrollierbar ist, und die Wenigsten in der Lage sind eine Krankheit zu verhindern. Sie haben Recht mit der Eigenverantwortung, wenn es sich um Lebensereignisse geht, welche “gesteuert” werden können.
Aber für eine Krankheit kann der Betroffene meist am wenigsten.
– Zudem ist es für ein Gutverdiener durchaus besser möglich “gesund” zu leben, was aber immer noch kein Garant ist, dass er nicht krank werden kann.
– Desweiteren kann ein Gutverdiener hohe Kosten für Krankheit besser “verschmerzen” als ein Mini-Verdiener, der grad mal so über die Runden kommt. Dieser wird durch eine Krankheit noch weiter in das Abseits gestossen.
Das sind Binsenwahrheiten, Herr Schweizer. Ein Gutverdienender kann sich nicht nur Kosten für Krankheit besser verschmerzen als ein Mini-Verdiener, sondern das ist natürlich bei jeder Ausgabe so.
Das Problem liegt darin, dass die Sozialisten eben glauben, auch alles kontrollieren zu können was eben, wie Sie richtig schreiben, „nicht kontrollierbar ist“. Und vor allem glauben sie, dass sie es kontrollieren könnten, indem sie den Mehrverdienenden Geld wegnehmen und es gemäss den von ihnen kontrollierten Mechanismen an Mini-Verdiener umverteilen.
Diese Ideologie führt dazu, dass schlussendlich keine Eigenverantwortung mehr zugelassen werden kann, weil sich dadurch sofort wieder ein Unterschied zwischen Produktiven und Profiteuren bilden würde. Es braucht also einen alles kontrollierenden Staat, der jedem völlig von ihm abhängigen „Bürger“ gleichviel zuteilt.
Das Verbreiten der Angst, an Krankheiten sterben zu können weil man sie nicht bezahlen kann, ist ein reiner Hebel dieser Ideologie.
Denn: an Krankheiten kann man halt einfach sterben! Zu wissen, dass das auch für die Reichen gilt, sollte den Sozialistenneid doch etwas dämpfen…
Den alles kontrollierenden Staat haben sie schon bei der KK.
Es geht nicht darum eine Krankheit mittels einer KK kontrollieren zu können, sondern es geht um ein Risiko, das sie nicht beeinflussen können.
Und grundsätzlich gehe ich mit Ihnen einig, dass man Eigenverantwortung tragen soll. Nur bei einer Krankheit kann man das nicht steuern. Bei Unfall können sie wenigsten vorsichtig sein, aber eine Krankheit können sie bekommen, egal wie vorsichtig sie sind.
Es wird auch nicht jedem Bürger einfach gleichviel zugeteilt, sondern jenen Bürgern geholfen, welche ohne zutun krank geworden sind.
Wir können höchstens darüber “sinnieren” was als Krank definiert wird und in solche Zahlungen gehört. Aber wenn Sie einfach von ALLEN gleichviel KK-Prämie verlangen, ALLEN gleichviel bezahlen, dann benachteiligen Sie jeden Wenigverdiener. Diesem schmerzt die Prämie vermutlich massiv mehr, als Gutverdiener, die Prämien aus der Portokasse bezahlen.
Und dabei geht es nicht um Sozialstaat oder Sozis, sondern um Grundsicherung welche in eine Demokratie gehört.
Sie können selbstverständlich auch die Fehlbeträge, welche von Wenigverdienern nicht bezahlt werden können, dann einfach über die Gemeinde bezahlen. Aber ob das dann wieder Sinn gibt bezweifle ich, denn genau das haben wir heute.
Viele KK Prämien werden von Gemeinden “beschusst”, weil die betroffenen Personen diese nicht bezahlen können (warum auch immer). Das steht diesen zu. Würden aber die Prämien nach Einkommen berechnet, müsste die Gemeinde dann diesen Zuschuss nicht mehr leisten. Aufgrund der Berechnung kann oder muss er diese KK Prämie bezahlen können.
Wenn er das dann immer noch nicht kann, dann hat er seine Eigenverantwort nicht getragen.
Bereits viermal hat die Mehrheit der Abstimmenden eine Einheitskasse des Bundes abgelehnt, 1994 mit 77 Prozent, 2003 mit 73 Prozent, 2007 mit 71 Prozent und 2014 mit 61,5%. Die Ablehnung nahm also stetig ab.
Angesichts der Tatsache, dass nun auch die Mittelschicht die Prämien nicht mehr bezahlen kann, haben die Forderungen nach sozial abgestuften Krankenkassenprämien deutlich zugenommen. Noch nie war die Chance so hoch, dass deshalb nun auch einer Einheitskasse zugestimmt wird.
“Die Prämienverbilligung ist ein Beitrag (Reduktion) an die Krankenversicherungsprämie (Grundversicherung) und wird durch den Kanton und den Bund finanziert. Die Beiträge der öffentlichen Hand sind für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bestimmt.”
https://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/praemienverbilligung/praemienverbilligung.html
So formuliert es die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern. Sie unterschlägt, dass u. a. Mittelstandsfamilien auch berücksichtigt werden müssen.
vor den Wahlen versprach die SP sich stark zu machen für eine Einheitskasse und wollten damit Stimmen sammeln, viele sind zu den Grünen gewandert. Versprechen der SP sind oft leere Worte
13. März 2020
Anspruch auf eine Krankenkassenprämienverbilligung haben Sie grundsätzlich, wenn Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Massgebend sind das Haushaltseinkommen und die Anzahl der Kinder. Wie hoch das Haushaltseinkommen ausfallen darf, ist kantonal geregelt. In den meisten Kantonen informiert Sie die Verwaltung automatisch, falls ein Anspruch besteht.
Hier als Beispiel die Krankenkassenprämienverbilligung im Kanton Zürich:
Ehepaare bzw. eingetragene Partner ohne Kinder: steuerbares Gesamteinkommen von maximal 49’200.00 Schweizer Franken.
Ehepaare bzw. eingetragene Partner mit Kindern: steuerbares Gesamteinkommen von maximal 49’200 Schweizer Franken. Bei einem Haushaltseinkommen zwischen 49’300 und 62’900 Franken wird eine Prämienverbilligung für die minderjährigen Kinder gewährt.
Alleinerziehende: steuerbares Gesamteinkommen von maximal 41’600 Franken. Bei einem Einkommen zwischen 41’700 und 62’900 Franken besteht Anspruch auf Prämienverbilligung für die minderjährigen Kinder.
Einzelpersonen: steuerbares Gesamteinkommen von maximal 36’300 Schweizer Franken.
Das steuerbare Gesamtvermögen darf jeweils 300’000 Franken nicht übersteigen, bei Einzelpersonen sind 150’000 Franken gestattet.
Die Sozialversicherungsanstalt Ihres Kanton sendet Ihnen gewöhnlich bis Ende Juli das Antragsformular für die Prämienverbilligung. Erhalten Sie trotz eines Anspruchs kein Antragsformular, wenden Sie sich bitte an die zuständige SVA Ihres Wohnkantons.
Mehr hier:
https://krankenkassenadmin.ch/praemienverbilligung?gclid=EAIaIQobChMIuOa0mq6Y6AIVRIuyCh1giw43EAAYASAAEgKtD_D_BwE
13. März 2020
Nicht nur Prämienverbilligungen, sondern auch Ergänzungsleistungen (EL) hat der Regierungsrat des Kantons Luzern Bezugsberechtigten absichtlich vorenthalten.
Nachdem das Kantonsgericht festgestellt hat, dass der Regierungsrat die anrechenbare Aufenthaltstaxe mit 140 CHF bei der Berechnung der Ergänzungsleistung (EL) in einem Pflegeheim bewusst zu tief angesetzt habe, verlangt die SP Luzern die vollständige Auszahlung der vorenthaltenen EL-Gelder. Frau KR Pia Engler (Kriens) hat dazu ein dringliches Postulat eingereicht.
Mit dem Taxen-Ausgleich unterstützen die Gemeinden Personen, die sich trotz EL die Aufenthaltstaxe nicht leisten können. Der Grundgedanke der Ergänzungsleistungen ist, die Sicherheit der Existenz im Alter zu gewährleisten. Niemand soll im Pflegeheim zum Sozialfall werden.
Die SP begrüsst, dass der Regierungsrat auf einen Weiterzug des Kantonsgerichtsurteils verzichtet. Die Neuberechnungen sollen aber nur auf den 1. Januar 2020 zurück erfolgen – just auf jenes Datum, ab welchem gemäss der Aufgaben und Finanzreform (ARF 18) die Gemeinden allein für die Finanzierung der Ergänzungsleistungen zuständig sind. So schlitzohrig ist der Gerichtsentscheid aber nicht gemeint.
«Die SP ist entschlossen, den betroffenen EL-Bezügerinnen und -bezügern zu ihrem Recht zu verhelfen», sagt Kantonsrätin Pia Engler. Mit einem dringlichen Postulat fordert sie die Rückzahlung ALLER vorenthaltenen Gelder. Des weiteren bietet sie den betroffenen Personen auch juristische Hilfe an.
Gekürzt nach:
https://sp-luzern.ch/de/EL_Gelder
2019 hat Herr KR Jörg Meyer (SP) die Verurteilung des Kantonsrates durch das Bundesgericht wegen absichtlich vorenthaltener Prämienverbilligungen ermöglicht. Dennoch erhielt er bei den Regierungsratswahlen 2019 keine Mehrheit. 2023 wird nun möglicherweise Frau KR Pia Engler kandidieren. Ist sie für die Mehrheit der Wählenden auch nicht wählbar, weil sie es gewagt hat, gegen den Regierungsrat zu klagen?
Der Kanton Luzern hat jahrelang die gesetzlichen Prämienverbilligungen nicht oder nur zum Teil ausbezahlt. Dagegen hat die SP Luzern geklagt und beim Bundesgericht 2019 Recht bekommen. Der Kanton Luzern musste die fehlenden Beträge nachzahlen. Weitere Kantone mussten nachziehen.
Kantonsrätin Scherer (FdP Luzern)) stellt diesen Entscheid des Bundesgerichtes nun vor den eidg. Wahlen in Frage. Sie unterstellt kühn, die gesetzlichen Prämienverbilligungen kämen nun auch bei Vermögenden an, nicht dort, wo sie nötig seien: «Ich möchte, dass die finanzielle Unterstützung dort ankommt, wo sie effektiv nötig ist.» Unter anderem will Heidi Scherer wissen, wie der Kanton Luzern den Anspruch darauf berechnet, obwohl sie weiss. das dies nun nach den Vorschriften des Bundes korrekt geschieht. Sie stellt sich vor, mit einer solchen Räubergeschichte werde ihre FdP die Wahlen gewinnen.