1. Sonstiges

Primat von Politik oder Verwaltung?

Führen um dem Bürger zu die­nen.

Primat von Politik oder Verwaltung – was gilt im Kanton Zürich?

Hans-Peter Amrein, Kantonsrat, SVP Küsnacht

 

Nimmt man das politische Geschehen der vergangenen Monate in unserem Kanton etwas genauer unter die Lupe, so kommt eine Vielzahl von Defiziten ans Licht. Kaum treffender versinnbildlicht dies die von einem gestandenen Zürcher Politiker gemachte Feststellung  „die Politik stecke tief in den Sümpfen von Marignano“.  Sowohl Politik als auch Verwaltung haben sich nur einer Maxime zu unterwerfen, nämlich dem Dienst am Bürger. Leider scheitert die Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung oft an der mangelnden Wahrnehmung der Führungsverantwortung​ durch die Politik, fehlender oder nicht eindeutig definierter Vorgaben, sowie einem Mindestmass an Selbstdisziplin und Sach- und Dossierkenntnis. Der Verwaltung (und ihren Chefbeamten) fehlt es  – mit wenigen Ausnahmen – an Sparringpartnern in allen drei Staatsgewalten (Exekutive, Judikative und Legislative). Und so hat die „vierte“ Gewalt im Staat – Presse und Filz – meist ein leichtes Spiel. Dieses Manko kann auch kein Heer von (Kommunikations-) Beratern und Experten ausgebügeln. Der Politikverdruss unter der Bevölkerung nimmt weiter zu und das „schwarze Loch“ wird grösser. Einige Begebenheiten im politischen Alltag unseres Kantons während der letzten zwölf Monate illustrieren dies sehr gut:

 

Führungsfunk​tionen werden oft durch die Exekutive nicht wahrgenommen

 

Die Exekutive erscheint des Öfteren weder willens noch in der Lage, die ihr zugedachten Führungsfunktionen wahrzunehmen. Kronzeuge davon ist die viel zu spät an die Hand genommene (Teil-) Sanierung der BVK Personalvorsorge des Kantons und die dabei angewandte Salamitaktik. Die anlässlich einer Feuerwehrübung eingesetzten  2 Milliarden Franken  sind nur ein Tropfen auf den heissen Stein, ist doch von einem Gesamtsanierungsbedar​f  von weit über 15 Milliarden Franken auszugehen.  Auch Tricks zwecks Aushebelung des Mittelfristigen Ausgleichs, die SVP-Fraktion und Verbündete haben dagegen das Behördenreferendum eingereicht, sind der Sache überhaupt nicht dienlich. Was die rührige Verwaltung aufgrund des Gesetzes über die Verselbständigung der Versicherungskasse für das Staatspersonal (177.201.1), welches die vollständige Ausfinanzierung der Kasse vor Verselbständigung vorschreibt, der Regierung vorschlagen wird ist absehbar: die Ausfinanzierung der maroden Kasse mittels Aufnahme von Schulden (Plazet des Parlaments nicht nötig) sowie einen jährlich vorgegebenen Budgetbestandteil. Auch die inkohärente Haltung einzelner Verwaltungseinheiten (Kinderspital Zürich versus Spital Winterthur) bei der Frage der Beschneidung (aufgrund eines deutschen Gerichtsentscheides…)​ und die in dieser Sache nicht wahrgenommene Führungsverantwortung​ des zuständigen Magistraten, sind weitere Zeugen einer tief im Morast stehenden Regierung.

 

Schwäc​helnde Legislative

 

Eine schwache Legislative steht dem Manko an Führung und Führungswille in keiner Weise nach. Seit  Jahr und Tag ist es usus, dass anlässlich der jährlichen Rechenschaftslegung durch die öffentlich-rechtliche​n Anstalten und Körperschaften (ZKB, EKZ, Kantonsspitäler, Universitäten u.a.) deren Rechnungen und Jahresberichte wohl vorgehend der Debatte im Parlament in den dafür zuständigen Kantonsrats-Kommissio​nen beraten werden, die Debatte dazu aber vor der Rechenschaftslegung durch die Geschäftsführung  im Rat geführt wird. Damit hat der Rechenschaft Abzulegende das letzte Wort. Die schwächelnde Legislative lehnte anlässlich der Revision des Kantonsratsgesetzes einen Vorstoss der SVP ab, welcher forderte, dass mittels Interpellationen und Anfragen Aufschluss über Angelegenheiten öffentlich-rechtliche​r Anstalten und Körperschaften verlangt werden kann. Damit zementierte das Parlament die bestehende Intransparenz und eine unverhältnismässige Macht der Führungsgremien einzelner, staatlicher Verwaltungseinheiten.​

 

Judikative weiter marginalisiert

 

Un​sere Judikative, aufgrund des Grundsatzes der Gewaltentrennung praktisch vollständig immunisiert, wird ausserhalb der einzelnen Gerichtskörper als führungsschwach wahrgenommen und marginalisiert sich mittels vom Bürger als weltfremd und lasch oder gänzlich unverstandenen Urteilen weiter. Stiller Zeuge einer innerhalb der Richterschaft agierenden Alt-68er Gilde ist das Urteil RU110052 der 2. Zivilkammer des Obergerichtes: „Die Abhängigkeit der Richterinnen und Richter von politischen Parteien, ohne welche kein Richteramt auf irgend einer Stufe besetzt wird, kann objektiv Bedenken an der Unabhängigkeit der Amtsträger wecken…(und weiter)…Das Bundesgericht hat aus der Mitgliedschaft eines Richters in einer für ihren wenig zimperlichen Stil und für die radikale Disziplinierung von Abweichlern bekannten Partei jedenfalls ohne bestimmte Umstände keinen Grund zum Ausstand gesehen…“. Die Mitglieder der Legislative hätten sehr wohl Anlass, solche richterlichen Ergüsse anlässlich der alle 7 Jahre, nächstens 2013, anstehenden (Wieder-) Wahlen zu würdigen und dies widerspräche auch nicht dem in unserem Kanton allseits nachgelebten Grundsatz, „dass das Forum der Legislative nicht zur Beeinflussung der Rechtsprechung eingesetzt werden soll“ (Geschäftsbericht Obergericht 1996). Doch auch hier wird der Politik der Mut fehlen. Wäre, wie anlässlich der Revision des Geschäftsreglements des Kantonsrates durch findige Juristen aus der Verwaltung angedacht, nur noch der Geschäftsgang und nicht mehr die Geschäftsführung von Justizverwaltung und ihr beigeordneten Amtsstellen der Prüfung durch den Kantonsrat unterzogen worden, Tor und Tür hätten sich für weitere Intransparenz in der (Justiz-) Verwaltung geöffnet.

 

Verwalt​ungseinheiten nutzen Führungsvakuum gnadenlos aus

 

Einzelne Verwaltungseinheiten in Kanton und Kommunen, von „politischen Beamten“ geführt, nutzen das aktuelle Führungsvakuum exzessiv zu ihrem Vorteil. Das Primat der Verwaltung über die „bürgerliche“ Politik wird gnadenlos durchgesetzt. Ein Beispiel dafür: anlässlich der Planauflage (Strassengesetz, 722.1, Artikel 13), zwecks Rückbau der meistbefahrenen Achse durch die Stadt Zürich, der Rosengarten-/ Bucheggstrasse, wurde auf den aufgelegten Plänen der Soll-Zustand (Abbau einer Fahrspur) demIST-Zustand „vorgezogen“ und damit derIST-Zustand einfach „unterschlagen“. Eine entsprechende Einwendung aus der Bevölkerung wurde im öffentlichen aufgelegten Bericht zu den nichtberücksichtigten​ Einwendungen durch die ausser Rand und Band geratene Verwaltung wie folgt gewürdigt: „Sinn und Zweck des Mitwirkungsverfahrens​ ist, eine demokratische Mitwirkung der Bevölkerung sicherzustellen. Sie soll sich ein Bild über das Strassenbauprojekt und dessen finanzielle Folgen machen, die Meinung dazu abgeben und Vorschläge einbringen können. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die bestehende Situation einzuzeichnen. In der Regel dürfen die Pläne nicht mit Details überladen werden, welche nicht zur baulichen  Neugestaltung gehören. Diese könnten es der Bevölkerung erschweren, sich ein Bild über die baulichen Änderungen zu machen…“.

 

Während​ die Gehälter von Magistraten und Chefbeamten durchaus mit vergleichbaren Positionen in der Privatwirtschaft mithalten können, hapert es aus verschiedenen Gründen gewaltig im Unterbau. Ob Ingenieur oder Jurist – junge Leute ziehen eine Position in der Privatwirtschaft einer Karriere in Verwaltung, Judikative und dem mühseligen Weg in Politik und/oder Militär vor. Der Milizgedanke stirbt schleichend  – „man“ zieht die Leistungs- oder die Spassgesellschaft dem Dienst am Staat vor. Und so kommt es, dass ausser einer schwindenden Zahl von Idealisten und Zufriedenen, viele der Besten dem Staat („der Gemeinschaft aller Bürger“) den Rücken kehren. Die entstandenen Lücken müssen durch Staatsangestellte ausländischer Herkunft geschlossen werden, welche – zumindest am Anfang ihrer Karriere – mit den Gegebenheiten unseres Landes wenig oder gar nicht vertraut sind und verständlicherweise auch einer gewissen Söldnermentalität huldigen.

 

Fazit

 

Die Politik hat ihr Primat wieder durchzusetzen. Sie hat zu führen, zu fordern und zu dienen. Grundlage dazu sind eine minimale Sach- und Dossierkenntnis, ohne welche die Verwaltung nicht als Sparringpartner auf Augenhöhe dienen kann. Und nur so und nach Absage an die vorherrschende Mediokrität kann das Ansehen von Politik und Verwaltung gefördert werden und überlebt der auf dem Milizsystem aufbauende Staat in seiner heutigen Form.

 

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Comments to: Primat von Politik oder Verwaltung?
  • August 11, 2012

    Treffend geschrieben. Ich habe auch den Eindruck der Führung durch die Chefbeamten und erst in zweiter Linie durch Regierungsräte und Kantonsrat. Bei den Regierungsräten habe ich mehr den Eindruck von Verwaltern und nicht von Politikern. Warum werden die gewählt? Das gleiche Ergebnis könnten wir durch eine Stellenausschreibung erhalten. Der Kantonsrat scheint mir handlungsunfähig, woran gerad ihre Partei die Hauptschuld trifft. Lange Zeit hatte die SVP als grösste Partei die Mehrheit zusammen mit der FDP, nun mit CVP und GLP. Diese Verantwortung haben Sie als Partei nicht wahrgenommen. Mit Daueroposition und die geradezu panikartige Angst vor der Übernahme der Verantwortung als grösste Partei, hat zur totalen Blockierung des Kantonsrates geführt.

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