«Die Wohneinrichtungen übernehmen faktisch die Akut- und Langzeitpflege eines grossen Teils von psychisch Schwerkranken», sagt David Briner, Studienleiter und PPZ-Chefarzt. «Früher lebten psychisch Kranke über viele Jahren in den Irrenanstalten.» Heute landet ein beträchtlicher Teil dieser Patienten in Einrichtungen, die eigentlich zur Verhinderung von Obdachlosigkeit geschaffen wurden und nicht für die Behandlung von Psychiatriepatienten. So liest man hier. http://www.tagesanzeiger.ch/wissen/medizin-und-psychologie/Notschlafstellen-in-Zuerich-sind-voll-mit-psychisch-Kranken/story/27847812 Zudem auch: Betreuer in sozialen Wohneinrichtungen beobachten seit einiger Zeit eine Zunahme psychisch schwer kranker und ungenügend behandelter Personen. Betreuer in den Wohneinrichtungen vermuten verschiedene Gründe hinter der Situation. In der Studie erwähnt wird vor allem einen: «Als besonders problematisch werden die zu kurzen stationären Aufenthalte schwer kranker Personen erachtet, welche oft ungenügend behandelt und zu instabil aus der Klinik entlassen würden.» Die Nachbetreuung nach dem Klinikaufenthalt muss richtig aufgegleist werden (inkl. Therapieplan, Dosierung, Termine). Da zweifle ich, dass die Notschlafstellen samt ihren Regeln und Öffnungszeiten tagsüber samt dem nicht entsprechend geschulten Personal richtig sind. Fehlende Einhaltung von Therapieplänen und Terminen dann inkl.
Man beachte, dass fehlende Einsichtigkeit in das Bild einer , Psychose gehört und dass solche Betroffene eine enorme Belastung (womöglich zum Nulltarif inkl. Aussicht auf Jobverlust wenn der ArbeitgeberBeim Arbeitgeber handelt es sich um eine Person/Unternehmung... dies nicht mitträgt, für was ich Verständnis haben kann) für die Angehörigen bedeutet. Diese leisten 150 %, haben eine entsprechende Verantwortung und dürfen in verschiedene Rollen schlüpfen (Angehörige/r, Betreuer/in, Beistand/Beiständin etc.) und sich die Informationen zudem auch noch irgendwie beschaffen.
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Kommentare anzeigen Hide commentsIst man aus der Notschlafstelle raus, kann es dann auch ohne Wohnung weiter gehen. Dann wird das Leben richtig schwierig – auf der Strasse, weil man sich nicht offiziell anmelden kann, deshalb keine Sozialhilfe beantragen darf und für Behörden, ArbeitgeberInnen, Immobilienverwaltungen oder Krankenkassen nicht erreichbar ist. In Basel hilft in solchen Momenten der Schwarze Peter. Die Institution betreibt Gassenarbeit und bietet Leuten ohne festen Wohnsitz die Möglichkeit, an der Adresse des Schwarzen Peters ihre Meldeadresse und ein Postfach einzurichten. https://www.srf.ch/news/regional/basel-baselland/immer-mehr-obachlose-mit-schweren-psychischen-krankheiten Rein finanziell rechnet es sich für die Sozialbehörde, wenn die Leute unterkunftslos sind. Zwar haben in Basel auch Obdachlose Anspruch auf Sozialhilfe, doch bekommen sie im Monat nur 755 Franken, um ihren Grundbedarf zu decken – eine Person, die eine Wohnung hat, erhält hingegen 986 Franken plus 700 Franken für Miete und Nebenkosten. http://www.woz.ch/1533/wohnungsnot-in-basel/fuer-die-sozialbehoerde-rechnet-sich-die-obdachlosigkeit Die Krankenkasse übernimmt ob vorhanden oder nicht keine Kosten betr. Wohnsitz (Klinik, Ärzte Medis ja). Der Spardruck ist vorhanden und mit dem Tarspy kommt dieser noch mehr und kann noch grössere Blüten treiben. Ich gehe im Übrigen davon aus, dass da die Krankenkasse obligatorisch ist der Sozialarbeiter ein Auge darauf hat ob bezahlt wird und ev. dies selber veranlasst. Was mir noch durch den Kopf ging ist, ob die Sozialdienste infolge Spardruck sich rasch für eine Lösung in der Wohnsituation bemühen … Zumal man ja beim Sozialdienst auch Termine bei seinem Berater erhält, will man Geld von dieser Kasse. Zudem gibt es noch Vormunde und Beistände, welche im finanziellen und schriftlichen Bereich hinschauen können …
Liebe Frau Sägesser Barbara,
Ein sehr guter nötiger Blog, Danke dass Sie sich die Zeit genommen.
Es ist wirklich äusserst bedenklich wenn für die Ärmsten der Armen in unserem Land angeblich kein Geld mehr vorhanden ist/sei.!!! Ich bin da ganz anderer Meinung, Geld ist schon genug vorhanden, nur werden Milliarden – völlig am falschen Ort – durch die von Ihnen immer wieder in Schutz genommene Frau SP-Bundesrätin S. Sommaruga, Chefin Migrationsamt Bern, am falschen Ort verpulvert. Wie von mir schon mehrmals auf Vimentis erwähnt, missbraucht resp. wendet sie die Schengen- & Dublinverträge mehrheitlich einfach nicht an. Sie bietet entgegen dem rechtsgültigen Asylgesetz: “Militärdienst-Verweigerung ist kein Asylgrund”, rechtswidrig einfach nicht an. Sie gibt diesen Eritreer “fast allen” Asyl mit sehr grosszüger Rundumversorgung (Wohnung, Verpflegung, medizinischen rundumversorgung usw. Das ganze kostet den Steuerzahler jährlich ca. 6-7 Milliarden Franken. Echte Flüchtlinge müsste man in Jordanien mit seinen 2 (zwei) Mio. Flüchtlingen in Zeltlagern vor Ort geziehlt selber z.B. durch das rote Kreuz aussuchen und dort rundum versorgen. Alleine die Wirkung wäre kaufkraftmässig rund das 80-fache besser. Damit wären Finanzen für “ihre Menschen” genug übrig. Und selbst wenn Sie den voraussichtlich rot/grünen Gerichtsentscheid für die Asylgewährung bei “Militärdienstverweigerng” – eben entgegen dem formellen Asylgesetz ins Feld führen wollen, in Anbetracht dessen dass auch noch jene mit abgelehntem Asylgesuch eine sog. prov. Aufenthaltsbewilligung gleichwohl ebenfalls das Aufenthaltsrecht bekommen. Ob anerkannt oder nicht anerkannt, kommt auf dasselbe hinaus, die Kosten sind darum Milliarden. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen, dass dann rund 97 % der Eritreer in der Folge dann noch eine Bewilligung von Frau Sommaruga erhalten eine Heimreise per Flugzeug zu absolvieren, aus welchem Grund auch immer, ist ein Skandal sondergleichen, denn:
Am 1. Juni 2017 hat der Nationalrat die von den Fraktionen der SVP und FDP sowie vom CVP-Präsidenten eingereichten Vorstösse mit grossem Mehr angenommen, wonach Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene grundsätzlich nicht mehr in der Weltgeschichte herumreisen dürfen. Ein absolutes Verbot soll für Reisen in das Heimat- und Herkunftsland gelten, wo die Geflüchteten ihren Angaben zufolge an Leib und Leben bedroht sein sollen. Wenn ein Flüchtling zuerst den Migrationsbehörden angibt, dass er in seiner Heimat um sein Leben fürchten musste und deshalb die mühsame Flucht angetreten habe, kurz darauf jedoch einen Antrag für eine Reise zurück in ebendieses Land stellt, so ist ein solches Verhalten eine Unverschämtheit sondergleichen.
Die Mehrheit der Nationalrätinnen und Nationalräte liess sich zum Glück vom Gejammer der SP-Bundesrätin Sommaruga nicht beeindrucken, welche die Vorstösse zum Reiseverbot zur Ablehnung empfahl. Unbeeindruckt war die Ratsmehrheit von der Geschichte über die geflüchtete Afghanin, welche ihre todkranke Tochter noch einmal besuchen möchte, oder von jenem armen Flüchtlingskind, welches nicht an einer Schulreise in den Schwarzwald teilnehmen könne. Dass diese Schulklasse aus Solidarität nicht eine Schwarzwälder Kuckucksuhren-Manufaktur, sondern eine Schaukäserei im Emmental besuchen könnte, übersteigt die Fantasie unserer Polizei- und Justizministerin.
In Tat und Wahrheit geht es natürlich nicht um die Reise der armen Mutter nach Kabul oder den Schulausflug in den Hotzenwald. Zwischen 2010 und 2014 wurden 46 213 Gesuche für Auslandsreisen von Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Asylbewerbern eingereicht und davon 45 080 von den Migrationsbehörden bewilligt, was einer Rate von 97,5 Prozent entspricht. Jene bedauernswerten 2,5 Prozent, die in der Schweiz bleiben mussten, dürften sich bei ihrer Gesuchstellung wohl ziemlich doof angestellt haben. Am Beispiel von Eritrea lässt sich dieser Behördenwahnsinn in seiner ganzen Perversion sehr augenfällig darstellen. In der oben genannten Zeitspanne erhielten rund 15 000 Eritreer eine Reisebewilligung, verbunden mit der Auflage, auf keinen Fall in ihr Heimatland zu reisen, ansonsten der Fluchtgrund wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen würde.
Ich muss Ihnen sagen dass ich es jetzt angezeigt finde wenn Sie in einem Schreiben an Frau Sommaruga sie mal schriftlich fragen würden, wieso sie diese von Ihnen erwähnten Missstände einfach ohne Mitgefühl einfach hinnimmt, anderseits eine solch mehrheitlich ILLEGALE Zuwanderung – wohlverstanden unter klarem zu 95 %-igem Missbrauch der Asylschiene – weiterhin einfach zulässt, resp. noch befeuert.?
Diese in der Mehrheit eindeutigen Wirtschaftsflüchtlingen werden gegenüber diesen von Ihnen eindrücklich erwähnten Mitmenschen ausländischer oder Schweizer Herkunft klar bevorzugt, somit eindeutig diskriminiert, verfassungswidrig ungleich behandelt.
Quelle: Auszug aus BAZ
Guten Abend Herr Hottinger. Besten Dank für Ihre Unterstützung! Auch Sie sind ja der Meinung, dass Klinikentlassene nicht in Notschlafstellen abgeschoben werden dürfen und infolge Sparmassnahmen auch die Sozialdienste bei der Wohnsituation unterstützen dürfen (dies gilt für mich sowohl für Schweizer als auch Ausländer unter Einbezug der vielen binationalen Paare). Auch wenn die gesamte Einnahme an Steuern in die verschiedenen Kassen verteilt werden dürfen, so gibt es wohl kaum eine Quersubventionierung zwischen Gesundheits- und Asylwesen/Migrationswesen inkl. der Reisefreiheit für Asylbewerber/Flüchtlinge.
Entsprechend sehe ich nicht wie BR Sommaruga da helfen könnte. Die Arbeit wird meiner Kenntnis aus dem Bundeshaus (Besuche) in den Kommissionen gemacht https://www.parlament​.ch/de/organe/kommissionen / https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/kommissions-arbeit-ist-verteilt-wo-sitzen-unsere-parlamentarier-129807990
Damit man also in der “Gesundheitskasse” sparen kann (Entlastung Angehörige damit nicht plötzlich zwei krank und arbeitsunfähig sind; möglichst keine Extraschlaufen, Therapieplan und Termine wahrnehmen etc.), empfehle ich wohl eher eine entsprechende Sensibilisierung dieser Kommission, damit diese vorberaten und unterbreiten kann.
Für Ihr Anliegen (keine Heimatreise für Eritreer etc.) können Sie sich ja beim SEM oder oder in der entsprechenden Kommission melden mit Kopie an BR Sommaruga.
Herr Hottinger,
Auch wenn Sie, Herr Hottinger, für alles Mögliche die Ausländer und Frau Sommaruga in der Verantwortung sehen; die Realität sieht anders aus.
Für das Gesundheitssystem ist das Departement des Inneren zuständig, für die Migration das Justizdepartement. Für die Finanzen das Finanzdepartement und für deren Verteilung das Parlament. (Das Parlament gibt den Bundesräten übrigens auch die Vorgaben, innerhalb derer sie sich zu bewegen haben; die Regierung “regiert” also nicht so frei, wie sich manche das vorstellen).
Diejenigen, die am schärfsten gegen Asländer schiessen, sind übrigens auch an vorderster Front dabei, wenn auf dem Buckel der Schwächsten gespart wird. Wenn es Ihnen wirklich um das Wohl der Psychiatriepatienten geht, empfehle ich Ihnen eine linke Partei zu wählen. Aber ich vermute, dass die Kranken für Sie nur ein Vorwand sind, um über Ausländer zu schimpfen.
Die Psychiatrie hat sich in den letzten 20 Jahren stark verändert. Es wird vermehrt auf Kurzaufenthalte mit Hilfe von Medikamenten gesetzt statt auf Psychotherapie. Der Versuch, auch die Krankheiten der Psyche in eine Art “Exakte Wissenschaft” zu verpacken, wo nur zählt, was zählbar und messbar ist, ist aber misslungen. Denn unser Denken, Fühlen, Freuen Trauern, Erleben oder die Bewusstseinsspaltung ist nicht in Formeln verpackbar. So sind auch die Grenzen zwischen dem was die Medizin jeweils als “normal oder abnormal” bezeichnet meist fliessend. In der Ausbildung der Psychiater werden die grossen Entdecker der Psychoanalyse und des Unbewussten vernachlässigt. (Jung, Freud,und andere). Obschon ihre Entdeckungen weiterhin noch genutzt werden.
Dass Verrückte Bürger ausgestossen werden, ist schon alt. Verrückte Politiker und geisteskranke Despoten hingegen, werden nicht selten noch bejubelt.
Mit der Cheflobbyistin der Spitäler, welche in den Bundesrat will, ist das Trio komplett. https://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/die-juristin-aus-der-waadt-macht-das-trio-perfekt/story/23764074 Ich nehme an, die Stimmberechtigten des Kanton VD haben bei den letzten Parlamentswahlen schon hingeschaut, wer in den Nationalrat gewählt werden soll inkl. deren Interessenbindungen und ob die Parlamentarier auch im Nationalrat so stimmen, wie sie vor den Wahlen vorgaben ….? Wie auch immer: Sparen kann i.O. gehen, doch nicht immer zahlen sich Sparmassnahmen aus. Nebst Tarmed gibt es auch auch noch Tarspy. Schnelldurchläufe in Spitälern und Abwälzen von Aufgaben auf Angehörige und andere Stellen geht nicht (immer resp. zwingend). Die Ressourcen, das Wissen und die Rolle von Angehörigen und anderen Stellen nebst der Gesetzgebung und Übergaben (korrekte, vollständige Informationen müssen fliessen!) müssen dabei zwingend beachtet werden.
Irgendwo müssen die Kosten eingespart werden, wenn ausgerechnet die Parteimitglieder der Partei welche gegen Abgangsentschädigungen sind, Abgangsentschädigungen erhalten! Regula Märder lässt grüssen!
Kann mir jemand erklären, weshalb man in einer Wohninstitution für die gleiche Leistung unterschiedliche Tarife hat? Der Unterschied wird gemacht, ob jemand Sozialhilfebezüger oder IV-Bezüger ist und geht massiv ins Geld. So bezahlt ein IV-Bezüger pro Tag 135.— und ein Sozialhilfebezüger 224.15. Steuergeld ist es je nachdem ob jemand nebst der IV noch EL bezieht sowieso. http://wohnverbund-upd.ch/nützliches.html unter Kostengutsprache.
Ich sehe hier einen Erklärungs- und Optimierungsbedarf …
Am besten Sie rufen dort an, Frau Sägesser. Die können den Unterschied bestimmt erklären.
Frau Sägesser, Sie verwechseln hier etwas, das ist eine PSYCHIATRISCHE REHABILITATION und hat nichts mit der Sozialhilfe zu tun. Die eine Gutschrift ist fürs Wohnen und Essen und die andere Gutschrift betrifft den Sozialdienst innerhalb dieser Institution.
http://wohnverbund-upd.ch/assets/betriebskonzept_wohnverbund_upd.pdf
siehe auch > Sozialdienste in der Psychiatrie
Besten Dank für die Inputs! Können Sie mir bitte den Text oder die Seite und «Titel» mitteilen, wo sie dies im Betriebskonzept gelesen haben?
Wenn ich das Konzept lese steht unter Punkt 2.3 Deckung der Betriebskosten: Die Betriebskosten werden wie folgt gedeckt:
• Tariferträge von den Bewohnerinnen und Bewohnern
• Betriebsbeiträge der Gesundheits- und Fürsorgedirektion der Kantons Bern (GEF)
• Ertrag aus den Aufträgen der Beschäftigungsangebote.
Bei den Kostengutsprachen für entweder IV http://wohnverbund-upd.ch/assets/Kostengutsprache%20IV%20IV-Anmeldung%20Kehrsatz.pdf​ oder Sozialhilfe http://wohnverbund-upd.ch/assets/Kostengutsprache%20Sozialdienst-KESB-POM-Kehrsatz.docx sehe ich die beiden vorher genannten Tarife mit dem Text: Die/Der Unterzeichnende erklärt sich bereit, für die untenstehenden Kosten bezüglich Aufenthalt im Wohnverbund UPD aufzukommen.
Weitere und etwas weniger extreme Beispiele aus einem anderen Kanton sieht man unter diesem Link: https://www.phoenix-institution.ch/downloads/formulare/Betreutes_Wohnen_Liste_IPW.pdf. So bezahlt ein IV-Bezüger ca. CHF 600.00 weniger pro Monat als einer ohne IV.
Deshalb nochmals die Frage: «Weshalb diese Unterschiede»? Da ja sowohl bei der IV als auch beim Sozialgelder gespart werden sollen, geht es mir nicht auf …
«oder Sozialhilfe»
Auch nochmals, Frau Sägesser, es steht nirgends Sozialhilfe, sondern Sozialdienst.
http://wohnverbund-upd.ch/n%C3%BCtzliches.html
Eine psychiatrische Institution hat nichts mit Sozialhilfe zu tun.
In Ihrem Beispiel Winterhur steht nichts von IV oder nicht IV, sondern die Preise richten sich nach der Einstufung.
https://www.phoenix-institution.ch/downloads/formulare/IBB.pdf
«Tagessätze Phoenix Institution
• Wohnen 1 128.35 voll Pension
• Wohnen 2 148.40 voll Pension
• Wohnen 3 153.90 voll Pension
Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3 “ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt ( 3 Monate, Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Danach erhalten Sie die definitive Einstufung welche jeweils jährlich überprüft wird. Die Beurteilung kann ausschliesslich durch uns erfolgen, da nur wir die Klientel im Alltag und Wohnbereich erleben. Jedes Teammitglied beteiligt sich an der IBB Beurteilung, der ausgefüllte Bogen wird Ihnen jeweils zugesendet.»
https://www.phoenix-institution.ch/aufnahme/tarifordnung.php
https://www.phoenix-institution.ch/downloads/formulare/formulare.php
Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.
Na ja … Gemäss diesem Link:
https://www.phoenix-institution.ch/downloads/formulare/Betreutes_Wohnen_Liste_IPW.pdf
bezahlen in der IPW bei den ersten beiden Gruppen IV-Bezüger weniger als andere. Unter «andere» verstehe ich auch Sozialhilfebezüger. Deshalb ist die Frage, welche ich vorherstellte noch nicht beantwortet. Zumal beim Link des Wohnverbundes UPD Kehrsatz zwei verschiedene Tarife für Kostengutsprachen sieht. Einer für KESB (Sozialhilfe) und einer für IV-Bezüger). http://wohnverbund-upd.ch/nützliches.html
Diesbezüglich habe ich Herrn Pierre-Alain Schnegg, SVP https://www.gef.be.ch/gef/de/index.html um eine Antwort auf diese Frage gebeten. Auf eine Antwort warte ich noch.