1. Ausländer- & Migrationspolitik

Randalierender “Asylant” bekommt v. Richter noch CHF 40’000

Randalierer im Asylantenheim

Ein So­ma­lier wütete stun­den­lang im Asyl­zen­trum von Dübendorf. Meh­rere Zeu­gen be­zich­ti­gen ihn, ­einen Brand ge­legt zu ha­ben. Doch für die Jus­tiz reicht das nicht – sie spricht den Ran­da­lie­rer von Schuld und Strafe frei

und belohnt ihn mit 40 000 Franken Schmerzensgeld.

An​ jenem Tag randalierte Mohamed S. gemäss übereinstimmenden Aussagen von fünf Zeugen schon den ganzen Tag lang im Asylzentrum an der Gärtnerstrasse 5 in Dübendorf ZH. Man schrieb den 2. September 2013. Der 35-jährige

 

So​malier sei unzufrieden gewesen, weil er zu wenig «Arbeitslosenlohn» bekommen habe und kein Geld in seine Heimat überweisen konnte, berichteten Mitbewohner.

Anmer​kung; Im Verhältnis zur Kaufkraft in Somalien – Verhälltnis 1 : 21 – entspricht diese “Entschädigung” genau CHF 840’000, der reine Wahnsinn. Da versteht man doch schon, wieso Menschen aus solchen Drittweltländern Sinnflutartig nach EUROPA, am zahlreichsten i.d. SCHEIZ drängen.

 

“Mo​hamed S. warf Abfall durch die Gänge der Liegenschaft, in der gegen vierzig Asylanten hausen; kübelweise schleppte er Steine ins Haus, um die Toiletten zu verstopfen; er öffnete Wasserhähne und demolierte die Mischbatterien, danach öffnete er alle Feuerlöschaggregate, so dass am ­Ende das halbe Gebäude unter Wasser stand.

Namentlich der Mitbewohner P. M., der den wild schreienden Mohamed S. zu bremsen versuchte, will beobachtet haben, wie dieser die Stromkabel von insgesamt zehn elektrischen Rechauds durchschnitt, so dass keiner im Haus mehr kochen konnte. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Somalier gedroht haben, in der Nacht das ganze Heim in Brand zu setzen. Aus Furcht, der Mann werde seine Drohungen umsetzen, so gab Patrick M. bei der Staatsanwaltschaft zu Protokoll, habe er nicht schlafen können. Und tatsächlich: Nach ein Uhr in der Früh stiess Patrick M. im Waschraum auf einen Stapel Karton, der lichterloh brannte. Zum Glück konnte er das Feuer zusammen mit ­einem Mitbewohner löschen, bevor die Flammen auf das leicht brennbare Gebäude übergriffen. Der Zeuge M. will beobachtet haben, wie der Somalier von der Brandstelle weggelaufen sei.

Den ganzen Tag geschlafen

Drei Tage später, am 6. September 2013, wurde der Somalier verhaftet. Er bestritt jegliche Randale und Sachbeschädigung. Später vor Gericht erklärte der Mann, er wisse von nichts – er habe die ganze Zeit geschlafen. Mit dem Zeugen Patrick M. habe er einmal gestritten, weshalb ihn dieser zu Unrecht belaste.”

Lügenge​bäude;

Lügen dass die Balken sich biegen: Deutschland z.B. hat diesbez. kürzlich ein Gesetz verabschiedet, dass Asylsuchende die nicht kooperieren, Lügen oder sich vor der Polizei verstecken, in Haft genommen & ausgewiesen werden können. Das scheint mir der effektivere Weg sofort zu erwirken, dass sich schlussendlich die Ehrlichen & nur die Aufrichtigen sich in einem fremden Land nierderlassen können. Es ist dort ebenso selbstverständlich, dass Verbrecher jeglicher Art immer ausgewiesen werden, nur i.d. Schweiz hat der Straftäter mehr Rechte als die Einheimschen (Schweizer & Ausländer).

 

​”Nun gibt es aber genug andere Zeugen. Neben Patrick M. befragte die Staatsanwalt vier weitere Mitbewohner, die bestätigen, dass der Somalier den ganzen Tag herumrandaliert und Drohungen ausgestossen habe. Doch gerade die vielen Zeugnisse erweisen sich als Glücksfall für den Randalierer: Weil jeder die Sache – zwar im Detail, doch dort steckt bekanntlich der ­Teufel – etwas anders erlebt ­hatte und weil die meisten Zeugen, die aus aller Herren Länder stammen, den Somalier kaum verstanden, kam das Bezirksgericht Uster im letzten März, also ein halbes Jahr nach dem Vorfall, zu einem Freispruch auf ganzer Linie.

Zwar ist nach Meinung der Richter erwiesen, dass der Somalier randaliert und Abfall herumgeworfen, dass er Toiletten verstopft und das Zentrum unter Wasser gesetzt hatte – dabei habe er eine gewaltige Sauerei angerichtet, doch der Tatbestand der Sachbeschädigung sei dadurch noch nicht erfüllt.

Grundsätz​lich sei Mohamed S. zwar wenig glaubwürdig, ist im Urteil nachzulesen, welches der WWvorliegt, zumal dieser im Asylverfahren gelogen hatte. Mehrere Zeugen bestätigen auch, dass der Angeklagte gedroht hatte, einen Brand zu legen – doch hier äus­sern die Richter Zweifel, ob ihn diese richtig verstehen konnten. Und was das Durchschneiden der Kabel und die qualifizierte Brandstiftung anbelangt, gibt es ausser dem erwähnten Patrick M. keine direkten Zeugen. Doch ein Zeuge war den Richtern in diesem Fall einfach zu wenig. Dies zumal die Bewohner von der Organisation ORS, welche das Zentrum im Auftrag der Stadt Dübendorf betreibt, ungebührlich unter Druck gesetzt worden seien.

 

Schlus​sfolgerung;

Dieses ganze, das Negative in unserem schönen Land geradezu hochzüchten, kann doch meiner Meinung nach  nur System haben, weiss der Teufel wozu, denn keinem Richter gestehe ich so wenig Sachverstand & Lebenserfahrung zu,was solche Falsch-Urteile materiell irgendwie rechtfertigen würde.

 

Aufbürden wenigstens der Verfahrungskosten v. 12.500 CHF infolge verwerflichen Benehmens;

“Bleib​t noch die Frage, ob der Angeklagte die Strafuntersuchung «durch ein verwerfliches oder leichtfertiges Benehmen verursacht» ­hatte, womit ihm wenigstens die Kosten für das Verfahren und die Verteidigung (diese stellte 12 500 Franken in Rechnung) auferlegt werden könnten. Das Gericht verneinte dies, weshalb die Kosten (solidarisch) dem Steuerzahler aufgebürdet werden. Wie schon früher im Urteil ausgeführt, erachtete das Gericht ein gewisses Mass an Vandalismus in einem Asylzentrum als offenbar üblich. Und nicht nur das.

Schmerzensgel​d;

Das Gericht unter dem Vorsitz von Vizepräsident Marcel Moser sprach dem Angeklagten für ein halbes Jahr, das er in der Untersuchungshaft verbracht hatte, 40 350 Franken Schmerzensgeld und Schadenersatz zu. So wird Mohamed S. – zwar etwas verspätet, aber dafür umso reichlicher – seinen «Arbeitslosenlohn» nach Somalia schicken können. Wie die ORS auf Anfrage mitteilt, will sie keine Berufung gegen das Urteil einlegen.”

Zusamm​enfassung;

Jeder Leser soll sich selber ein eigenes Urteil bilden, jedoch zeigt & bewahrheitet sich, was Frau Bea Habegger hier bei Vimentis immer wieder anmahnt, wie haarsträubend die Verwaltung, sogar die Gerichte mit unseren Steuergeldern umgehen. Carlos ist & bleibt kein Einzelfall, meiner Meinung nach gibt es noch hunderte “Carlos”, eine wahre Alimentierung der Sozi-Verhätschelungs-​Industrie. Es  wird so gleichzeitig das Oberste zu unterst, das Unterste zu oberst gekehrt, anstatt umgekehrt.Ich selber wurde vom Staat krass rechtswidrig & sehr ungerecht auch schon mehrmals behandelt, ich bekam zwar von der obersten Exekutive schlussendlich nach 3 Jahren noch eine formelle Entschuldigung, doch eine noch so geringe Entschädigung, NEIN, die wurde mir natürlich verweigert. Ja genau, Pseudo-“Asylannt” müsste man halt sein, das würde die Chancen ins uferlose sofort erhöhen.

Momentan rupft mich die Steuerbehörde echt krass wider Treu & Glauben, einem dem Steuerrecht klar übergeordneter Verfassungsgrundsatz,​ weshalb ich natürlich den Rechtsweg beschritt. immerhin verstehe ich jetzt aber immer mehr, warum man derart auf Steuersubtrat aus ist, einfach krass. In der Schweiz ist es ja üblich, dass man die “einheimischen Kühe” melkt, & Lebenserfahrung ist ja immerhin  auch ein ideeller Wert, der uns über unseren Tod hinaus in unserer Seele/Bewusstheit erhalten bleibt.

 

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  • Elsbeth Beck
  • 29.05.2014 | 17:16 Uhr

Solche​ Gutmenschen-‘Richter​’ gehören selbst auf die Anklagebank. Uns reisst man jeden Rappen für solche Gestalten aus dem Portemonnaie und die verwöhnt man nach Strich und Faden. Der Nächste mit solchem Gebahren wird nicht lange auf sich warten lassen, denn das gibt Geld, viel Geld. Ein Schweizer würde in der Psychiatrie landen, dorthin, wo andere …

  • Frédéric-Marc Fluehmann
  • 27.05.20​14 | 20:57 Uhr

Manche​ Fälle, sei es im Bereich der IV, der Sozialhilfe oder im Asylbereich, sind so absurd, dass man sich hintergründig die Frage stellt, ob micht mehr dahinter steckt und das ausrasten wie in diesem Falle z.B. lediglich ein Ablemkungsmanöver ist. Welcher Schweizer hat für so ein Benhemen schon 40’000 Franken erhalten? ich kenne niemanden.

Quellen​nachweis;

http://w​ww.weltwoche.ch/ausga​ben/2014-22/neulich-i​m-asylantenheim-die-w​eltwoche-ausgabe-2220​14.html

 

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Comments to: Randalierender “Asylant” bekommt v. Richter noch CHF 40’000
  • Mai 30, 2014

    Und so geht es leider weiter. Da gibt es einen Aegypter in der Ostschweiz, der bis vor Bundesgericht ging, welches eine Ausweisungsverfügung bestätigt hat. Der Mann ist immer noch hier und narrt die Behörden, alles mit weiterer anwaltlicher Unterstützung, bezahlt durch den Kanton Graubünden und zu Lasten des Steuerzahlers. Seldwyla pur.

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  • Mai 31, 2014

    Wenn ein Richter einen Angeklagten freispricht gab es erhebliche Zweifel an seiner Schuld. In diesem Fall ist ein Freispruch und ein sicher nach bestehenden Richtlinien festgelegtes Schmerzensgeld rechtsstaatlich angemessen. Eine “Nachverurteilung” durch Presse und Blogger ist nicht angebracht. Ein “im Zweifel GEGEN den Angeklagten” weil er Asylbewerber ist wäre die eigentliche Schande.

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  • Mai 31, 2014

    Nein, England kennt den Ritter mit Hosenbandorden. Sie können doch nicht mental einen Asylanten auf die Strasse verbannen wollen? Wie möglicherweise rassistisch?

    In der Schweiz würde ich dafür die eigenössische Rotflossenfliege überreichen, mit dem ausgeprägten Konferenzthema:

    wie tanze ich am eklatentesten meinem Zufluchts- und Gastland anwaltlich gestützt auf der Nase herum?

    Das Dumme ist nur, jeder Tanz geht einmal zu ende, sogar der Dancing Star 2014 von RTL (tolle Sendung).

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  • Mai 31, 2014

    Wer in einem hier geschilderten Fall von Vandalentum an fremden Eigentum (Haus Unter Wasser gesetzt, WC-absichtlich verstopft, Feuer gelegt und somit Mitbewohner an Leib & Leben gefährdet) noch von Ausländerfeindlichkei​t oder gar “gegen Ausländer hetzt” schreibt, hat mit Sicherheit nur keine sachlichen Argumente, weil er äusserst primitiv & mutwillig einfach zur Rassismuskeule greift.

    Mir persönlich geht es vor allem darum aufzuzeigen, dass auch in diesem Falle doch unser Rechtsstaat einfach kapituliert, somit noch Nachfolgetäter höchst animiert.
    Es kann mir niemand hier glaubhaft machen, dass bei solchen tagelang andauernden Vandalenakten keinerlei Täter eruiert hätten werden können, mit nur ein wenig gutem Willen.
    Und wenn nicht, dann hätte man – wie im Militärdienst ja auch – halt alle Mitbewohner dafür büssen lassen können, indem diese gemeinsam den angerichteten Schaden hätten bezahlen müssen, und nicht die Steuerzahler, die wir ja alle sind, auch die anständigen, arbeitenden Ausländer hier, gegen die niemand etwas hat.

    Das ist nicht vereinbar mit unserem Rechtsstaat ?

    Wieso kann dann ein Richter noch & noch z.B. einen Mörder viel milder bestrafen mit der Begründung; Unter Berücksichtigung seiner Herkunft & der dortigen Umstände der geltenden Blutrache ?

    Ich bitte also um mehr Sachlichkeit, verleumderische Beiträge lasse ich löschen.

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    • Juli 19, 2021

      Guten Tag Herr Hottinger

      Vorweg: Grundsätzlich bin ich mit Ihnen einig, dass die Geschichte mit 40000 Franken Schmerzensgeld zum Abschluss nicht so hätte passieren dürfen.

      Die Kritik am Richter finde ich allerdings verfehlt, nach dem Recht (welches übrigens nicht unbedingt a priori gerecht sein muss, da es nämlich das *Recht* und nicht das *Gerecht* heisst) hat der Richter im Prinzip richtig entschieden. Jede Person, welche im Verhältnis zum Gerichtsurteil übermässig lange in Untersuchungshaft sitzt, erhält Schadensersatz.

      Da​s Problem beginnt eigentlich schon ganz an anderen Orten. Durch unser grosszügiges Asylwesen ist die Schweiz ein Magnet der Asylbewerber geworden, welche eigentlich sehr oft über Spanien, Italien oder Griechenland die EU erreichen, aber wenn möglich kein Asylgesuche stellen, weil sie in der Schweiz auf mehr Geld hoffen, welches sie nach Hause senden können.

      Irgendwann​ war der Somalier offenbar sehr frustriert und hat randaliert. Warum er aber so lange in Untersuchungshaft gesetzt wurde, ist mir unklar, aber es scheint mir ein Fehler gewesen zu sein, ein Fehler welcher letztlich den Richter gezwungen hat die 40000 Franken Entschädigung zu sprechen, weil es das Recht (nicht das Gerecht) so vorsieht.

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  • August 29, 2014

    “Solche​ Gutmenschen-‘Richter​​’ gehören selbst auf die Anklagebank. Uns reisst man jeden Rappen für solche Gestalten aus dem Portemonnaie und die verwöhnt man nach Strich und Faden. (…)”

    Herr Hottinger, “Gutmensch” ist ein abschätziger Begriff aus dem Nazireich, aus dem “Wörterbuch des Unmenschen”. Er sagt also mehr über die Ewiggestrigen aus, die ihn hier und heute noch verwenden, als über die angesprochenen “Gutmenschen”.

    “(…​) in Internet-Foren das ethische Ideal des “guten Menschen” in hämischer Weise aufgegriffen, um Andersdenkende pauschal und ohne Ansehung ihrer Argumente zu diffamieren”. (…)”

    http://www.we​​​​lt.de/debatte/komm​e​n​t​are/article1393​84​27​/G​utmensch-Naz​i-B​egr​iff​-oder-Mor​alkr​itik​.htm​l

    Ä​usser​liche​s Vorbild für den Begriff “Gutmensch” ist wohl das französische “bonhomme”.

    “Bonhomme est un terme vieilli ou affectif qui signifie homme bon, vertueux, d’un comportement favorable, agréable à autrui”

    http://fr.​​​​wikipedia.org/wiki​/​B​o​nhomme

    Heute​ hat “bonhomme” eher die Bedeutung “zu gutmütig und zu wenig clever”.

    Die pejorative Bedeutung “Gutmensch” und “Gutleute” entstand aber bereis im 15. Jahrhundert; Aussätzige wurden so bezeichnet.

    http:/​​​​/www.rzuser.uni-he​i​d​e​lberg.de/~cd2/d​rw​/e​/g​u/tleu/gutle​ute​.ht​m

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  • August 30, 2014

    Sie kennen die Akten dieses Falles mit Recht nicht, Herr Hottinger, und wollen dennoch wissen, dass das Gericht GEGEN das Gesetz entschieden habe – wieder so ein primitiver Empörungsblog (ohne Quellenangaben) gegen einen Ihrer gehassten Asylbewerber, der dazu noch dunkelhäutig ist.

    Publiziert wurde dieser tendenziöse Artikel (nur einseitig kommentierend statt informierend) in der Schweiz übrigens nur von Blochers “Weltwoche” – auch da ohne Quellenangaben und gefolgt von den entsprechenden Empörungskommentaren der Leser.

    Auch hier wird das Wichtigste unterschlagen, offenbar weil dies die Empörung nicht anheizen würde: Wofür genau wurde dem Freigesprochenen die Entschädigung zugesprochen?

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    • Juli 19, 2021

      @ Anymus “Wild”,

      2. Betr. Asylantragsteller hat gemäss Aussagen von fünf Asylanten-Zeugen schwerstens den ganzen Tag randaliert. Selbst wenn der Richter dem Beschuldigten mehr glaubt, hat es bestimmt noch mehrere Betreuer die diese Randale ebenfalls bemerkt haben müssen. Wieso keiner als Zeuge befragt wurde, ist skandalös. Schon alleine deshalb halte ich dieses neue Täter-Urteil, einmal mehr, für völlig falsch. Das ist meiner Rechtsauffassung nach ein Skandal, denn ein guter Richter muss immer die objektive Wahrheit suchen, dann findet er sie auch. Hier hat er sich mit Zeugen – alles Asylantragsteller – begnügt, und dann deren Glaubwürdigkeit in Frage gestellt, “in dubio pro reo”, im Zweifel für den Angeklagten entschieden. Der Freispruch heisst ja keinesfalls, dass er nicht der Randalierer tatsächlich war, der Richter, resp. der Staatsanwalt konnte es nur nicht nachweisen.

      2. Bei einem leichtfertigen & verwerflichen Benehmen kann dem Angeklagten die Verfahrenskosten – von in diesem Fall CHF 12’500 – auferlegt werden, was der Richter jedoch auch verneinte. Er bezeichnete einen gewissen Grad an Vandalismus als üblich, ja da stellen sich doch jedem anständigen Steuerzahler, die ja auch immer erhöht werden (mit Ausnahmen der Firmen) die Haare zu Berge.

      3. Einem solchen schlimmen Randalierer von öffentlichrechtlichem​ Gut müssten immer die Reparaturkosten 100 % in Rechnung gestellt werden. Also hier 40’000 Entschädigung, weniger 75’000 Schadensbehebung, ergibt eine Faktura von 35’000 CHF. Hier hat der Staatsanwalt/Richter den Täter nicht eruiert, aber einer ist es ja gewesen. Warum nicht wie im Militär, Sanktionen für die gz. Truppe, bis sich der oder die Täter melden und die Konsequenzen selber tragen, nicht die Steuerzahler.?

      4. Dann fehlt es diesem Richter auch, und das ist meine persönliche Meinung als freier Schweizer, an genügend Lebenserfahrung und logischem Denken. Wenn schon Entschädigung dann sicher nicht kaufkraftmässige 840’000 für Somalia wie im Artikel dargestellt, er ja die Hauptsumme nach Somalia schickt, wo die Kaufkraft x 21 ausmacht, hätte er unbedingt in der Kaufkraft seines Ursprunglandes vornehmen müssen.
      Das Urteil verstärkt den Ruf der Schweiz i.d. ganzen Welt ein weiteres mal als materielles Schlaraffenland, der Richter trägt so Mitverantwortung für diese Masse an “Wirtschaftsflüchtlin​gen”, also unechten Flüchtlingen, was ja auch ein Rechtsbruch ist, sodass für die echten Verfolgten nach der UNO-Konvention die Plätze Mangelware geworden sind, & die Bevölkerung auch vermehrt negativer gegen diese sprichwörtliche Asylindustrie eingestellt ist.

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