Randalierer im Asylantenheim
Ein Somalier wütete stundenlang im Asylzentrum von Dübendorf. Mehrere Zeugen bezichtigen ihn, einen Brand gelegt zu haben. Doch für die Justiz reicht das nicht – sie spricht den Randalierer von Schuld und Strafe frei
und belohnt ihn mit 40 000 Franken Schmerzensgeld.
An jenem Tag randalierte Mohamed S. gemäss übereinstimmenden Aussagen von fünf Zeugen schon den ganzen Tag lang im Asylzentrum an der Gärtnerstrasse 5 in Dübendorf ZH. Man schrieb den 2. September 2013. Der 35-jährige
Somalier sei unzufrieden gewesen, weil er zu wenig «Arbeitslosenlohn» bekommen habe und kein Geld in seine Heimat überweisen konnte, berichteten Mitbewohner.
Anmerkung; Im Verhältnis zur KaufkraftDie Kaufkraft gibt an, wie viel mit einer bestimmten Menge G... in Somalien – Verhälltnis 1 : 21 – entspricht diese “Entschädigung” genau CHF 840’000, der reine Wahnsinn. Da versteht man doch schon, wieso Menschen aus solchen Drittweltländern Sinnflutartig nach EUROPA, am zahlreichsten i.d. SCHEIZ drängen.
“Mohamed S. warf Abfall durch die Gänge der Liegenschaft, in der gegen vierzig Asylanten hausen; kübelweise schleppte er Steine ins Haus, um die Toiletten zu verstopfen; er öffnete Wasserhähne und demolierte die Mischbatterien, danach öffnete er alle Feuerlöschaggregate, so dass am Ende das halbe Gebäude unter Wasser stand.
Namentlich der Mitbewohner P. M., der den wild schreienden Mohamed S. zu bremsen versuchte, will beobachtet haben, wie dieser die Stromkabel von insgesamt zehn elektrischen Rechauds durchschnitt, so dass keiner im Haus mehr kochen konnte. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Somalier gedroht haben, in der Nacht das ganze Heim in Brand zu setzen. Aus Furcht, der Mann werde seine Drohungen umsetzen, so gab Patrick M. bei der Staatsanwaltschaft zu Protokoll, habe er nicht schlafen können. Und tatsächlich: Nach ein Uhr in der Früh stiess Patrick M. im Waschraum auf einen Stapel Karton, der lichterloh brannte. Zum Glück konnte er das Feuer zusammen mit einem Mitbewohner löschen, bevor die Flammen auf das leicht brennbare Gebäude übergriffen. Der Zeuge M. will beobachtet haben, wie der Somalier von der Brandstelle weggelaufen sei.
Den ganzen Tag geschlafen
Drei Tage später, am 6. September 2013, wurde der Somalier verhaftet. Er bestritt jegliche Randale und Sachbeschädigung. Später vor Gericht erklärte der Mann, er wisse von nichts – er habe die ganze Zeit geschlafen. Mit dem Zeugen Patrick M. habe er einmal gestritten, weshalb ihn dieser zu Unrecht belaste.”
Lügengebäude;
Lügen dass die Balken sich biegen: Deutschland z.B. hat diesbez. kürzlich ein Gesetz verabschiedet, dass Asylsuchende die nicht kooperieren, Lügen oder sich vor der Polizei verstecken, in Haft genommen & ausgewiesen werden können. Das scheint mir der effektivere Weg sofort zu erwirken, dass sich schlussendlich die Ehrlichen & nur die Aufrichtigen sich in einem fremden Land nierderlassen können. Es ist dort ebenso selbstverständlich, dass Verbrecher jeglicher Art immer ausgewiesen werden, nur i.d. Schweiz hat der Straftäter mehr Rechte als die Einheimschen (Schweizer & Ausländer).
”Nun gibt es aber genug andere Zeugen. Neben Patrick M. befragte die Staatsanwalt vier weitere Mitbewohner, die bestätigen, dass der Somalier den ganzen Tag herumrandaliert und Drohungen ausgestossen habe. Doch gerade die vielen Zeugnisse erweisen sich als Glücksfall für den Randalierer: Weil jeder die Sache – zwar im Detail, doch dort steckt bekanntlich der Teufel – etwas anders erlebt hatte und weil die meisten Zeugen, die aus aller Herren Länder stammen, den Somalier kaum verstanden, kam das Bezirksgericht Uster im letzten März, also ein halbes Jahr nach dem Vorfall, zu einem Freispruch auf ganzer Linie.
Zwar ist nach Meinung der Richter erwiesen, dass der Somalier randaliert und Abfall herumgeworfen, dass er Toiletten verstopft und das Zentrum unter Wasser gesetzt hatte – dabei habe er eine gewaltige Sauerei angerichtet, doch der Tatbestand der Sachbeschädigung sei dadurch noch nicht erfüllt.
Grundsätzlich sei Mohamed S. zwar wenig glaubwürdig, ist im Urteil nachzulesen, welches der WWvorliegt, zumal dieser im Asylverfahren gelogen hatte. Mehrere Zeugen bestätigen auch, dass der Angeklagte gedroht hatte, einen Brand zu legen – doch hier äussern die Richter Zweifel, ob ihn diese richtig verstehen konnten. Und was das Durchschneiden der Kabel und die qualifizierte Brandstiftung anbelangt, gibt es ausser dem erwähnten Patrick M. keine direkten Zeugen. Doch ein Zeuge war den Richtern in diesem Fall einfach zu wenig. Dies zumal die Bewohner von der Organisation ORS, welche das Zentrum im Auftrag der Stadt Dübendorf betreibt, ungebührlich unter Druck gesetzt worden seien.
Schlussfolgerung;
Dieses ganze, das Negative in unserem schönen Land geradezu hochzüchten, kann doch meiner Meinung nach nur System haben, weiss der Teufel wozu, denn keinem Richter gestehe ich so wenig Sachverstand & Lebenserfahrung zu,was solche Falsch-Urteile materiell irgendwie rechtfertigen würde.
Aufbürden wenigstens der Verfahrungskosten v. 12.500 CHF infolge verwerflichen Benehmens;
“Bleibt noch die Frage, ob der Angeklagte die Strafuntersuchung «durch ein verwerfliches oder leichtfertiges Benehmen verursacht» hatte, womit ihm wenigstens die Kosten für das Verfahren und die Verteidigung (diese stellte 12 500 Franken in Rechnung) auferlegt werden könnten. Das Gericht verneinte dies, weshalb die Kosten (solidarisch) dem Steuerzahler aufgebürdet werden. Wie schon früher im Urteil ausgeführt, erachtete das Gericht ein gewisses Mass an Vandalismus in einem Asylzentrum als offenbar üblich. Und nicht nur das.
Schmerzensgeld;
Das Gericht unter dem Vorsitz von Vizepräsident Marcel Moser sprach dem Angeklagten für ein halbes Jahr, das er in der Untersuchungshaft verbracht hatte, 40 350 Franken Schmerzensgeld und Schadenersatz zu. So wird Mohamed S. – zwar etwas verspätet, aber dafür umso reichlicher – seinen «Arbeitslosenlohn» nach Somalia schicken können. Wie die ORS auf Anfrage mitteilt, will sie keine Berufung gegen das Urteil einlegen.”
Zusammenfassung;
Jeder Leser soll sich selber ein eigenes Urteil bilden, jedoch zeigt & bewahrheitet sich, was Frau Bea Habegger hier bei Vimentis immer wieder anmahnt, wie haarsträubend die Verwaltung, sogar die Gerichte mit unseren Steuergeldern umgehen. Carlos ist & bleibt kein Einzelfall, meiner Meinung nach gibt es noch hunderte “Carlos”, eine wahre Alimentierung der Sozi-Verhätschelungs-Industrie. Es wird so gleichzeitig das Oberste zu unterst, das Unterste zu oberst gekehrt, anstatt umgekehrt.Ich selber wurde vom Staat krass rechtswidrig & sehr ungerecht auch schon mehrmals behandelt, ich bekam zwar von der obersten ExekutiveDie Exekutive ist in der Gewaltenteilung eine der drei Staat... schlussendlich nach 3 Jahren noch eine formelle Entschuldigung, doch eine noch so geringe Entschädigung, NEIN, die wurde mir natürlich verweigert. Ja genau, Pseudo-“Asylannt” müsste man halt sein, das würde die Chancen ins uferlose sofort erhöhen.
Momentan rupft mich die Steuerbehörde echt krass wider Treu & Glauben, einem dem Steuerrecht klar übergeordneter Verfassungsgrundsatz, weshalb ich natürlich den Rechtsweg beschritt. immerhin verstehe ich jetzt aber immer mehr, warum man derart auf Steuersubtrat aus ist, einfach krass. In der Schweiz ist es ja üblich, dass man die “einheimischen Kühe” melkt, & Lebenserfahrung ist ja immerhin auch ein ideeller Wert, der uns über unseren Tod hinaus in unserer Seele/Bewusstheit erhalten bleibt.
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- Elsbeth Beck
- 29.05.2014 | 17:16 Uhr
Solche Gutmenschen-‘Richter’ gehören selbst auf die Anklagebank. Uns reisst man jeden Rappen für solche Gestalten aus dem Portemonnaie und die verwöhnt man nach Strich und Faden. Der Nächste mit solchem Gebahren wird nicht lange auf sich warten lassen, denn das gibt Geld, viel Geld. Ein Schweizer würde in der Psychiatrie landen, dorthin, wo andere …
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- Frédéric-Marc Fluehmann
- 27.05.2014 | 20:57 Uhr
Manche Fälle, sei es im Bereich der IV, der SozialhilfeDie Sozialhilfe, auch Fürsorge genannt, sichert die Existen... oder im Asylbereich, sind so absurd, dass man sich hintergründig die Frage stellt, ob micht mehr dahinter steckt und das ausrasten wie in diesem Falle z.B. lediglich ein Ablemkungsmanöver ist. Welcher Schweizer hat für so ein Benhemen schon 40’000 Franken erhalten? ich kenne niemanden.
Quellennachweis;
http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2014-22/neulich-im-asylantenheim-die-weltwoche-ausgabe-222014.html
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