Schockierend
Dass in einer Umfrage, welche das Bundesamt für Kultur bei den Schweizer Museen durchführte, 63 Prozent angaben, nie nachgeforscht haben, ob sich in ihren Sammlungen Raubkunst befindet, ist ein Skandal. Dass in der Schweiz keine Handhabe besteht, Museen und Besitzer von Kunsthandlungen zu solchen Recherchen zu verpflichten, ein grosses Versäumnis der Rechtssetzung. Dass die Verantwortlichen des Zürcher Kunsthauses wider besseres Wissen verschwiegen haben, dass Albert von Kellers Bild einem jüdischen Kunstsammler gestohlen wurde und somit Raubkunst darstellt, ist für mich schlicht schockierend. Der Handlungsbedarf ist überfällig. Im Interesse der Schweiz und der Schweizer Kunstszene.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsEine Frage Marianne Binder, CVP
Ist Raubkunst sammeln, nicht etwas was von der Behörde bereits geahndet wird? Es gibt doch sicher Gesetze, welche durchgesetzt werden könnten?
Da ja die Fraktion der SVP bekannt ist als Kultur und Bilderbanausen, man sammelt nur Hodler oder wie der heisst Bilder, haben Sie Ihren Parteikolleginnen und Parteikollegen welche solche Museen führen einen riesen Dienst erwiesen, und gezeigt, dass diese Kunstgier, scheinbar keine Grenzen kennt.
Oder mutiert nun die Schweizer SVP aufeinmal zur Schweizer Kunstszene?
1. Wieso SVP?
2. Wieso Dienst erwiesen? Und wem genau?
3. Würde ich doch zurückweisen, dass Hodlersammler Baunausen sind? Hodler selbst zumindest war keiner.
Entschuldigen sie bitte Frau Marianne Binder,
Aber ich bringe es einfach nicht übers Herz, hier einen Kommentar oder eine Antwort zu geben.
Frundliche Grüsse
Nun, Frau Marianne Binder, CVP
Museen Kultur Bilder sammeln, ist glaube ich eher etwas für Intellektuellen die etwas von diesen Bildern verstehen.
Diese Verantwortlichen Professoren Studierte der Künste, welche angeblich nicht prüfen woher diese “Raubkunst” kommt, treten in den Medien oft als sehr nette Menschen auf.
Mir ist aufgefallen, dass die sich dann über ein etwas einfaches einfälltiges aber sehr wirksames Plakat unheimlich aufregen können, selber aber das Museeum voller “Raubkunst” haben.
Wenn das bekannt wird, sind diese Menschen dann nicht fair genug, von sich aus solchen Kunstraub zurückzugeben an den Ursprünglichen Eigentümer, dem es damals gestohlen wurde.
Nein, da werden Anwälte eingeschalten, Prozesse eröffnet, um solches Diebsgut behalten zu können.
Ich darf hier nicht genauer darauf eingehen, wer genau diese Leute sind, welche so vernarrt in diese Kunst sind. Diese Wahrheit wird nicht gerne gehört.
“(…) Dass in der Schweiz keine Handhabe besteht, Museen und Besitzer von Kunsthandlungen zu solchen Recherchen zu verpflichten, ein grosses Versäumnis der Rechtssetzung. (…)”
Es gibt genügend Gesetze, Frau Binder. Polizei und Gerichte können jedoch erst tätig werden, wenn jemand einen Eigentumsanspruch an den Besitzer stellt, und das tun sie auch.
Falls ein Besitzer entdeckt, dass ihm ein Werk nicht zu Eigentum gehört, und dies nicht meldet, macht er sich der Unterschlagung schuldig. Leider lassen es die meisten darauf ankommen …
Auch der Bundesrat hat sich endlich einmal mit dem Problem der “Raubkunst” beschäftigt:
“Mit dem Ziel der Bedarfsabklärung bei der Aufarbeitung der NS-Raubkunstproblematik in der Schweiz beauftragte der Bundesrat 2007 das Eidgenössische Departement des Innern (Bundesamt für Kultur) und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (Politische Direktion) in einer Arbeitsgruppe zusammen mit den Kantonen (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, EDK) und den Museumsverbänden (Verband der Museen der Schweiz, VMS; Vereinigung Schweizer Kunstmuseen, VSK) eine freiwillige Umfrage bei Schweizer Museen durchzuführen. Im auswertenden Bericht des EDI/EDA vom 24. November 2010 wurde festgestellt, dass ein grosser Bedarf an Information und Sensibilisierung im Bereich NS-Raubkunst besteht um eine systematische Aufarbeitung zu fördern. (…)”
http://www.bak.admin.ch/kulturerbe/04402/index.html​?lang=de
Die Suche nach dem möglichen Eigentümer ist aber rechtlich nicht Sache der jetzigen Besitzer. Sobald ein solches Werk entdeckt wird, müssen Polizei und Gerichte tätig werden.
Das mag sein, Herr Wildenstein, dass rechtlich Schwierigkeiten bestehen. Ich finde trotzdem, dass Nachholbedarf besteht. Während der grossen Diskussion über die Holocaustgelder in der Schweiz während dem zweiten Weltkrieg wurde ja genau das kritisiert: Zuwenig Eigendynamik im Nachforschen und Amtsschimmel. Aber um gerecht zu sein, solches geschieht und geschah weltweit.