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Rauchverbote – Schutz der Gesundheit gegen individuelle Freiheit?

Waren Zigaretten in den 50er Jahren noch modisches Lifestyle-Produkt, sind heute Raucher vermehrt mit Einschränkungen konfrontiert. Spätestens seit 2004 in Europa die ersten Rauchverbote erlassen wurden und die Raucher deutlich in der Minderheit sind, ist der Qualm auch an vielen noch verbotsfreien Orten verpönt.

In der Schweiz im Speziellen flammte die Diskussion über Rauchverbote erstmals auf, als der Kanton Tessin ein generelles Rauchverbot auch für Gaststätten erliess und damit den Stein in der Schweiz ins Rollen brachte. Dieser Text gibt einen Überblick über die Argumente in der umstrittenen Debatte.

Warum überhaupt Rauchverbote?

Gefordert werden Rauchverbote in erster Linie zum Schutz vor Passivrauchen. Dieses sei gesundheitsschädigend und verursache hohe volkswirtschaftliche Kosten.

Dass Rauchen eine Gefahr für die Gesundheit darstellt, ist bereits seit längerem bekannt und unbestritten. Im Jahr 2002 wurde zudem auch das Passivrauchen von der Internationalen Agentur für Krebsforschung offiziell als gesundheitsgefährdend und krebserregend klassifiziert.

Dass Passivrauchen schadet, darüber sind sich die Wissenschaftler weitgehend einig. Dabei kann es bei den betroffenen Nichtrauchern zu Lungenkrebs oder Herzkreislaufproblemen führen. Ist man, wie im Gastgewerbe üblich, längerer Zeit dauerhaft dem Passivrauch ausgesetzt, steigt das Risiko eines Hirnschlags gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) um etwa 50%, jenes von Lungenkrebs oder eines Herzinfarktes um 25%.

Insbesondere aufgrund dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse unterzeichneten 168 Staaten, darunter auch die Schweiz, die WHOTabakkonvention. In diesem Vertrag verpflichten sich die Länder sich in ihrer nationalen Tabakpolitik neben Werbeeinschränkungen und Abgabeverbote an unter 16 bzw. 18 Jährige vor allem auf den Schutz vor Passivrauchen zu fokussieren. Da Rauchverbote in geschlossenen Räumen ein wirksamer Schutz gegen Passivrauchen sind, wurden sie zunehmend diskutiert und auch eingeführt.

Es gibt allerdings auch vereinzelte Experten die der Meinung sind, dass die Schädlichkeit des Passivrauchens überbewertet werde. Sie vertreten den Standpunkt, dass es bei einigen Krankheiten praktisch unmöglich sei festzustellen wie viel das Passivrauchen zur Entstehung dieser beigetragen habe.

Die volkswirtschaftlichen Kosten des Passivrauchens lassen sich im Gegensatz zu denjenigen des aktiven Rauchens nur schwer abschätzen. Das BAG schätz sie auf etwa 10% der Kosten, welche von Aktivrauchern verursacht werden, also ca. 0.5 Mia. Franken pro Jahr. Andere seriöse Schätzungen gibt es bisher keine.

Rauchverbote – Ja oder Nein?

Ein Rauchverbot in Gaststätten schränkt sowohl die Wirte, als auch die rauchende Kundschaft ein. Daher klaffen die Meinungen weit auseinander:

Die Befürworter eines Rauchverbots auf der einen Seite adressieren hauptsächlich den Gesundheitsschutz für bisher unfreiwillige passivrauchende Arbeitnehmer wie z.B. im Gastgewerbe. Sie verweisen auf die positiven Erfahrungen sowie die breite Akzeptanz von Rauchverboten im öffentlichen Verkehr und im Ausland.

Auf der anderen Seite plädieren die Gegner für Eigenverantwortung und Rücksichtnahme der Bevölkerung. Sie sind der Meinung, dass jeder selbst entscheiden könne, ob er sich dem Qualm aussetzen wolle. Weiter befürchten sie Umsatzeinbussen im Gastgewerbe und in der Folge den Konkurs kleinerer Beizen, die sich aufwändige Umbauarbeiten für Raucherräume etc. nicht leisten können. Auch bemängeln sie einen weiteren Eingriff des Verbots in die persönliche Freiheit der Raucher sowie die Freiheit der Wirte zu wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal führen möchten.

Wo existieren Rauchverbote

In der Schweiz haben bis heute sieben Kantone (dunkelgrün) ein strenges Rauchverbot in Gaststätten (ohne bzw. nur mit unbedienten Raucherräumen) beschlossen oder bereits umgesetzt. In weiteren sieben Kantonen (gelb) sind Rauchverbote mit bedienten Raucherräumen bereits umgesetzt oder beschlossen. In den restlichen 12 Kantonen (weiss) sind Rauchbetriebe heute noch zugelassen.

Länger als in Gaststätten kennt man Rauchverbote schon in anderen Bereichen. So führte im Jahr 2005 der Verband öffentlicher Verkehr ein generelles Rauchverbot in Zügen, Bussen und Trams ein. Zudem gilt in der ganzen Schweiz, dass der Arbeitgeber Massnahmen zu treffen hat, welche verhindern, dass Nichtraucher durch Rauch belästigt werden. Dadurch sind Arbeitgeber aufgefordert separate Raucher-Pausenräume einzurichten.

Da grundsätzlich eine Privatperson innerhalb ihres Eigentums auch ein Rauchverbot erlassen kann, gibt es zudem zahlreiche Orte, wie z.B. Kinos oder Restaurants, die heute ebenfalls bereits rauchfrei sind.


Abb. 1: Rauchverbote in der Schweiz – Quelle: Lungenliga

Nationales Rauchverbot

Neben den Kantonen wird zurzeit auch im Bund über ein einheitliches, allgemeingültiges Rauchverbot in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen diskutiert. Der aus der parlamentarischen Initiative von Felix Gutzwiller (FDP) hervorgehende Gesetzesentwurf wird zurzeit im National- und Ständerat beraten. Während der Nationalrat mit knapper Mehrheit auch weiterhin bewilligungspflichtige Raucherbetriebe zulassen möchte, lehnt der Ständerat Ausnahmen vom Rauchverbot mehrheitlich ab und tendiert zum Rauchen in Fumoirs. In welche Richtung der nationale Gesetzesentwurf schlussendlich gehen dürfte, wird nach der Volksabstimmung über ein Rauchverbot im Kanton Zürich, wo die Stimmbürger die Wahl haben zwischen einem Rauchverbot mit Ausnahmen für kleinere Gaststätten (bis 35 Plätze) und einem strengeren Rauchverbot, welches Rauchen nur noch in Fumoirs zulassen würde, klarerer sein. Das Resultat dieser Abstimmung dürfte für den weiteren nationalen Trend ausschlaggebend sein, da sie die politische Akzeptanz der diskutierten Alternativen aufzeigen wird.

Internationale Rauchverbote

Die Schweiz gehört heute in Europa zu den wenigen Staaten, die noch kein einheitliches Rauchverbot im Gastgewerbe erlassen haben. Als erstes Land Europas führte Irland 2004 ein generelles Rauchverbot ein. Mittlerweilen wurden Rauchverbote in der Gastronomie in allen alten EU-Staaten ausser Österreich und Griechenland eingeführt. Die erste offizielle Reaktion gegen Rauchverbote kam dieses Jahr vom deutschen Verfassungsgericht, als es einige Ausnahmeregelungen in zwei deutschen Bundesländern für teilweise verfassungswidrig erklärte, den Bundesländern allerdings bis 2009 Zeit gab, eine neue Regelung zu erstellen.

Konsequenzen

Es gibt bereits einige Studien von Universitäten und Statistikämtern aus Irland, Schottland, Norwegen und den USA die darauf hindeuten, dass durch die Verbote keine Umsatzrückgänge und Arbeitsplatzverluste zu verzeichnen waren. Entgegen ersten Befürchtungen konnte man in Irland eine weiterhin konstante Umsatzentwicklung beobachten. Umfragen zeigten auch, dass Raucher zwar etwas weniger häufig in Gaststätten anzutreffen waren, Nichtraucher hingegen häufiger.

Es bleibt anzunehmen, dass der Trend zu weiteren Rauchverboten in der Schweiz anhalten wird. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei einem Entscheid für oder gegen Rauchverbote ein Kompromiss zwischen dem Gesundheitsschutz (von Angestellten, Nichtrauchern und den Rauchern selbst) und der individuellen Freiheit der Raucher gemacht werden muss.

Literaturverzeichnis

Bundesamt für Gesundheit (2007). Basisinformationen zum Passivrauchen. Gefunden am 14. Aug. 2008 unter Link

Bundesamt für Gesundheit (2007). Dossier über die Tabakpolitik in den Kantonen und in Europa. Gefunden am 14. Aug. 2008 unter Link

Neue Zürcher Zeitung (NZZ) (2008). Glaubenskrieg um Nichtraucherschutz. Gefunden am 14. Aug. 2008 unter Link

Neue Zürcher Zeitung (NZZ) (2008). Rauchverbote sind unnötig, freiwillige Regelungen sinnvoll. Gefunden am 30. Aug. 2008 unter Link

Lungenliga (2008). Schutz vor Passivrauchen. Gefunden am 14. Aug. 2008 unter Link

Parlament (2008). 04.476 – Parlamentarische Initiative: Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen. Gefunden am 14. Aug. 2008 unter Link

Raucherliga (2008). Für Freiheit, Toleranz und Gemütlichkeit. Gefunden am 3. Sep. 2008 unter Link

World Health Organisation (WHO) (2007). The European Tobacco Control Report. Gefunden am 3. Sep. 2008 unter Link

20080909_Rauchverbot.pdf – PDF

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