RaumplanungRaumplanung wird definiert als ein gezieltes Eingreifen in d...: Meine Bilanz
Warum gab und gibt es Vollzugsdefizite bei der RaumplanungRaumplanung wird definiert als ein gezieltes Eingreifen in d...? Weil viele Gemeindevertreter im Kantonsparlament sitzen und sich gegenseitig bei der Verteidigung von Lokalinteressen unterstützen. Weil der Bund nie die Courage hatte, ungenügende kantonale Siedlungsplanungen zurückzuweisen.
Wollen wir die letzten Grün- und Fruchtfolgeflächen in den nachfragestarken Agglomerationen überbauen? Das revidierte Raumplanungsgesetz bringt diesbezüglich gar nichts. Im Gegenteil: Die Kantone werden via masslose Bevölkerungs- und Arbeitsplatzprognosen verpflichtet, zusätzlich zu den umstrittenen Verdichtungsmassnahmen neues Siedlungsgebiet im kantonalen Richtplan zu bezeichnen. Damit geraten Gemeinden unter Druck, neue Bauzonen zu bezeichnen, auch wenn die lokale Bevölkerung das gar nicht will.
Mit den geringen Erträgen aus der Mehrwertabgabe können und sollen nicht im grossen Stil Auszonungsentschädigungen bezahlt werden. Damit kämen ja wieder Landbesitzer, die ohne Aufwand zu Bauland gekommen sind, zu unverdienten Entschädigungen. Es braucht auch keine grossflächigen Auszonungsübungen. Der Ertrag der Mehrwertabgabe soll für punktuelle Entschädigungen (z. B. bei Landschaftsschutzkonflikten) von Eigentumsbeschränkungen, vor allem aber für die qualitative Gestaltung des Siedlungsgebiets eingesetzt werden.
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Kommentare anzeigen Hide commentsErst ist das Volk der Souverän, alles was beschlossen wird muss vom Volk getragen werden (Mehrheit).
Dann sind die Gemeinden die nächste Instanz, sie entscheiden recht autonom über die Gebiete
Dann kommen die Kantone, was in der föderalen Schweiz eigentlich der Staat ist..
Danach kommt der Bund, der genau das Tun darf, was gemäss Gesetzen und Abstimmungen beschlossen wurde, dass er das auch darf.
Es sind also nicht der Bund, nicht die Umweltschützer und Grünen, auch nicht die Gesundbeter, Irren Global Warming anbeter, und Sozialisten..die Bestimmen…
Sondern die Mehrheit der Bürger und Landbesitzer, was mit dem Land = Eigentum, geschieht..Kommunismus haben wir nicht..
Es ist leider nicht so simpel, wie Sie das darstellen. So kann über den kantonalen Richtplan, der nie durch das Volk erlassen wird, der Kanton und ev. der Bund den Gemeinden die Genehmigung ihrer in der Gemeindeversammlung/Einwohnerrat abgesegneten Nutzungsplanung verweigern.
Erst einmal habe ich das nicht simpel erklärt, sondern die Reihenfolge.
Warum wurden wir von der Gemeinde befragt, was neu eingezont, was ev ausgezont wird? Dann wurde dieser Beschluss an den Kanton weiter gegeben, der ihn ev akzeptiert oder wenn es bedenken einsprachen gab, zurückgewiesen hat (z.B. Umweltschutz Zonen) oder und…
Schlussendlich landet es beim Bund. So wurde das erklärt, wie der Ablauf sei.
Nur muss sich auch die Gemeinde XY inkl. deren Bevölkerung an das nationale, das heisst vom gesamtschweizerischen Volk beschlossene, Raumplanungsgesetzgebung halten, Herr Nabulon.
Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird.1 Sie stimmen ihre raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab und verwirklichen eine auf die erwünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der Besiedlung. Sie achten dabei auf die natürlichen Gegebenheiten sowie auf die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft.
Kann man weiterlesen was alles koordiniert wird..
(Raumplanungsgesetz, RPG)
vom 22. Juni 1979 (Stand am 1. Januar 2019)…
Die Raumplanung geht eben nicht nur von unten (Gemeinde) nach oben (Bund). Sie wird auch von oben nach unten durchgesetzt; das wird in den kommenden Jahren îmmer spürbarer werden.
Raumplanung ist ja per Definition etwas, das übergeordnet erfolgen muss.
Es gab genug Gründe, gegen ein Raumplanungsgesetz zu sein. Es ist oft auch widersinnig, da irgend welche Verbände sich für irgend was einsetzen, und so eine freie Entwicklung verhindern.
Dazukommt, dass diese Raumnplanung ein Gesetz ist, für Lobbisten, die hintenherum absprechen, ein Gesetz wie ein Zahnloser Tiger…
Einerseits wollen Sie die “freie Entwicklung” nicht durch ein Raumplanungsgesetz einschränken und andererseits monieren Sie, das Raumplanungsgesetz sei ein zahnloser Tiger. Da widersprechen Sie sich doch selber diametral. Was wollen Sie denn nun? Keine Raumplanung, sondern jeder soll machen was er will? Oder ein griffiges Raumplanungsgesetz, an das sich auch wirklich alle halten?
Keine Raumplanung, sondern jeder soll machen was er will? (so wie es heute ist, keine Raumplanung)
Oder ein griffiges Raumplanungsgesetz, an das sich auch wirklich alle halten? ++Würde das Gesetz auch umgesetzt, könnte ich damit leben++
Aber es ist wischiwaschi…
Es ist doch schon lange so:
So bald ein Gesetz bereit für die Abstimmung ist, mit den Versprechen was es alles positiv verändern würde, sind die Wege dazu (legale) bereits auch schon vorhanden, wie das Gesetz umgangen wird.
Wir es angenommen, hat es was mit der EU zu tun, wird es nicht umgesetzt….So weit sind wir..
Ich kenne genügend Fälle da wurden für Bauparzellen “Sonderrechte” geschaffen, so weit legal, vom Architekten ausgeklügelt, von der Gemeindeversammlung gut geheissen..Säu häffeli Säu deckeli Politik