Ein in­ter­essan­ter Ar­ti­kel stellt die These auf, dass Ka­me­ra­bil­der Ge­walt fördern und nicht etwa ab­schre­ckend wir­ken: Der Frei­tag: Im Glanz des Kamera-Auges. Die nach­voll­zieh­bare Begründung liegt dar­in, dass durch die Ver­brei­tung der Ka­me­ra­bil­der Taten und Täter berühmt ge­macht wer­den, was in der krank­haf­ten Selbst­be­zo­gen­heit​ der Gewalttäter durch­aus erwünscht ist. Solch schwere Ge­walt­ta­ten wer­den durch die Ver­brei­tung in den Me­dien berühmt und regen zur Nach­ah­mung an. Durch ihre scho­ckie­rende Wir­kung geben sie die Vor­lage für wei­tere Taten ab. Es ent­steht das «Mem» einer be­stimm­ten Tat, die Ge­sell­schaft lernt, dass man unter den ge­ge­be­nen Vor­aus­set­zun­gen mit den ent­spre­chen­den Taten rea­gie­ren kann.

Auf die genau gleiche Weise funktionieren Amokläufe: Die Täter erzwingen weltweite Aufmerksamkeit, eine Aufmerksamkeit, die sie im positiven Sinne nie erreichen könnten. Wer sich vernachlässigt fühlt, sehnt sich um jeden Preis nach Aufmerksamkeit, auch wenn sie noch so negativ geäussert wird und im Fall von Amokläufen den eigenen Tod zur Folge hat.

Um dieser Gewaltspirale zu entkommen braucht es unübliche Massnahmen:

  1. Kame​ras entfernen
  2. Die Medien halten sich in der Berichterstattung über solche Taten zurück
  3. Die Täter werden konsequent zur Rechenschaft gezogen

Wenn die Täter erst gar nicht gefilmt werden und die Berichterstatttung über den X-ten Schläger oder Amokläufer verebbt, sinkt auch das perverse Verlangen auf solche Weise Aufmerksamkeit zu erlangen. 

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Comments to: Regen Kameras zu Gewalttaten an?
  • August 3, 2011

    Bei einzelnen Tätern könnte eine Überwachungskamera dazu führen, eine Tat an einer solchen Stelle zu begehen, um Aufmerksamkeit zu erreichen. Selbst dann ist die Kamera jedoch nicht die Ursache, sondern der Geisteszustand des Täters. Das Problem ist jedoch komplexer. Um einen Täter überhaupt stellen zu können, muss man ihn zuerst mal identifizieren zu können. Wie will man dies machen, wenn es ausser einer Kamera keine Zeugen gibt? Ich bin für Videoüberwachungen, damit auf unseren Strassen mehr Sicherheit herrscht. Die Bilder sollen nach einer kurzen Zeit ungesehen gelöscht werden. Alleine das Vorhandensein einer Kamera verhindert Taten. Mir ist es wichtiger, künftige Opfer zu schützen. Die Täter müssen nicht geschützt werden. Die soll man für lange Zeit wegsperren.

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    • Juli 18, 2021

      Es ist richtig, dass die Ursache in erster Linie in der Person des Täters liegt. Die Person des Täters definiert sich vor allem aus seinem Umfeld, seinen Erfahrungen, seinen Einflüssen. Die wirksamste Massnahme ist es, Gewalt im Vornherein zu verhindern, indem man in positivem Sinn sein Umfeld beeinflusst, z.B. mit einer guten Sozial- und Bildungspolitik. Man kann nicht jedes Verbrechen verhindern, aber man kann die Verbrechensrate massiv reduzieren.

      Kamera​s schaffen keine Sicherheit. Was, wenn es ausser einer Kamera keine Zeugen gibt? Gegenfragen: Was, wenn es nicht mal verwertbare Kamerabilder gibt, was wenn gerade am Tatort keine Kamera war? Wollen wir jetzt hochauflösende Kameras für jeden Winkel, nur um die Aufklärungsrate zu steigern. Einen totalen Überwachungsstaat ist aber sicherlich das Letzte, was wir wollen. Ob die Aufklärungsrate nun leicht höher oder tiefer liegt, dürfte gerade auf ungeplante Affekttaten kaum einen Einfluss haben. Ich bin nicht bereit, Freiheit, wozu auch die Freiheit vor ständiger Überwachung gehört, zu opfern für eine um ein paar Prozentpunkte höhere Verbrechensaufklärung​srate. Auch wenn es ärgerlich ist, dass nicht alle Verbrechen aufgeklärt werden, ist das dennoch ein Umstand, mit dem unsere Gesellschaft schon immer leben musste, und viele kleine Verkehrssünder sind dankbar dafür, dass sie nicht auf Schritt und Tritt überwacht werden. Eine hohe Aufklärungsrate ist für mich kein besonders wichtiges Ziel.

      Im anderen Punkt bin ich einverstanden: Wenn man schon überwacht, dann müssen die Kamerabilder hermetisch abgesichert sein, so dass niemand ohne besondere Ermächtigung Zugang erlangen kann und möglichst rasch wieder gelöscht werden. Und man darf Kamerabilder nur für schwere Straftaten durch richterliche Anordnung frei geben, und nicht etwa, wegen eines kleinen Graffitis oder eines Wildpinklers, auch wenn durchaus beides störend ist. Doch die meisten Kameras werden heute gerade wegen Bagatelldelikten aufgestellt.

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    • Juli 18, 2021

      Da müssten Sie so konsequent sein und zuerst mal alle Radarkamaeras entfernen lassen.

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    • Juli 18, 2021

      Ich bin kein grosser Freund von Radarfallen. Der wesentliche Unterschied ist aber, dass Radarkameras nur aufzeichnen, wenn bereits eine Übertretung festgestellt wurde, während Videokameras permanent Unschuldige aufzeichnen.

      Gegen​ Kameras, die automatisch Nummernschilder auswerten und beispielsweise Streckenabschnitte kontrollieren hingegen wehre ich mich mit Händen und Füssen! Das geht viel zu weit in Richtung automatisierter Totalüberwachung.

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  • August 3, 2011

    Es genügt meines Erachtens die Medien diesbezüglich zu sensibilisieren, bzw. solche Medien welche Straftaten verherrlichen öffentlich an den Pranger zu stellen.

    Wir können nicht auf eine effiziente Strafverfolgung mittels Kameras im öffentlichen Raum verzichten. Denken Sie nur an die 1. Mai Kravalle in Zürich.

    Fragen Sie mal die SBB, um wieviel Prozent weniger Beschädigungen durch gezielte Kameraüberwachung erreicht werden konnte.

    Ob die Täter konsequent zur Rechenschaft gezogen werden, hängt nur von unseren Gesetzen und unseren Richter ab, nicht von Überwachungskameras.

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    • August 3, 2011

      Ich wüsste keine Medien, die Straftaten verherrlichen würden.

      1. Mai: Hier sollte man vor allem deeskalierend einwirken, statt beide Seiten immer mehr aufzurüsten. Selbstverständlich soll Randale nicht toleriert werden, aber dazu setze ich in erster Linie auf organisatorische Massnahmen, und in zweiter Linie auf psychologisch gut geschulte Polizisten vor Ort, deren Ziel eine Deeskalation sein soll, statt von Anfang an mit dem schwersten Geschütz aufzufahren. Schliesslich treffen Wasserwerfer und Gummigeschosse oft genug die falschen. Falls Kameras zum Einsatz kommen, z.B. zwecks Beweisführung, handelt es sich wenigstens um gezielte manuelle Aufnahmen, nicht um undifferenzierte permanente Generalüberwachung. Aber Aufklärung steht für mich an letzter Stelle. Zuerst muss es um die Verhinderung von Ausschreitungen gehen.

      SBB: Kameras in öffentlichen Verkehrsmitteln lehne ich strikte ab! Eine Bahn ist für mich auch ein Büro und da lasse ich mich nicht filmen. Mittlerweile meide ich öffentliche Verkehrsmittel weitgehend. Wenn ich sie benutzen muss, klebe ich Kameras konsequent ab. Hier ist das Problem vor allem im dauernden Personalabbau zu suchen. Als es noch Kondukteure gab, war nicht nur Sachbeschädigung ein marginales Problem, man konnte auch sein Billet noch im Zug lösen, ohne gleich als Schwarzfahrer stigmatisiert zu werden. Seither wurde konsequent Service ab und Überwachung und Strafen aufgebaut. Kein Wunder werden Billetkontrolleure heute vermehrt angegriffen; das Klima dazu hat die SBB selbst geschaffen.

      Was mit überführten Tätern geschieht, ist Sache der Richter, korrekt. Ob sie vor den Richter kommen ist hingegen eine Frage der Aufklärung.

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  • August 11, 2011

    Kameras habe eine mehrfache Funktion:
    Sie unterstützen die Beweis-Ermittlung gegen die effektiven Täter
    Sie können Unschuldige von einem zufälligen Tatverdacht entlasten.
    Ob Kameras auch Übergriffe verhindern können, ist umstritten – statistisch kann allerdings eine Tendenz schon festgesetellt werden, dass überwachte Objekte eher “in Ruhe gelassen” werden als nicht-überwachte.

    ​Auch hier scheint mir wichtiger, wie das aufgezeichnete Bild- und Videodaten verwendet wird:

    Eine demokratische Kontrolle (heisst: durch von Volk oder Parlament beauftragte Kontroll-Instanzen) dieser Daten – wie in der Initiative in Winterthur gefordert – ist wohl der beste Weg, Missbrauch zu verhindern.

    Dazu sind strenge Sanktionen im Missbrauchsfall vorzusehen für jene, welche solche Daten unerlaubt anderen zugänglich machen (totale Wiedegutmachung des reklamierten Schadens, Strafmassnahme und präventiv ein lebenslänglicher Ausschluss von öffentlich-rechtliche​n Funktionen mit Zugang zu vertraulichen Daten !)

    Schliesslich ist Datenspeicherung ohne richterliche Anordnung grundsätzlich zu verbieten, und Bild-/Video-Daten sind innert 3 Tagen unbesehen zu löschen, wenn sie nicht zur Ermittlung in einem Deliktfall im Erfassungsraum der Aufnahme-Kamera verwendet werden müssen.

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