“RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... weg – IV macht Kranke per Bundesgericht wieder gesund”.
Das Bundesgericht hat im Juni ein Urteil gefällt, das der ärztlichen Einschätzung bei der Beurteilung der Invalidität kaum mehr Gewicht gibt. Ist das eine Trendwende?
Lesen Sie den sehr ausführlichen Artikel von der Basler-Zeitung:
«Auch Arztzeugnisse sind nicht mehr verbindlich»
r
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsHier liegt ganz sicher Betrug des Bundesgerichtes vor.
Das (vorherige) Gericht St. Gallen hat ein Gerichtsgutachten veranlasst .
Es wurden verschiedene Aerzte beauftragt an das Gericht Gutachten und Stellungnahmen abzugeben zum Falle der Frau.
Die Aerzte kamen zum Schluss: es liegen Beschwerden vor die zu einer (vollen oder teilweisen) Rente berechtigen.
Das Gericht St Gallen hat die Angaben der Aerzte überprüft und kam auch zum Schluss: die Frau hat eine volle IV-Rente zu Gute.
Das Bundesgericht ignoriert in total frecher und unverschämter Art und Weise wird das Gerichtsgutachten der Aerzte von St. Gallen ignoriert und missachtet.
Das Bundesgericht masst sich an stellvertretend für die Aerzte den medizinischen Sachverhalt festzustellen und kommt zu einem anderen Schluss als die vom St. Galler Gericht beauftragten Aerzte.
DAS IST DIE SAUEREI AN DER SACHE. um den medizinischen Sachverhalt hat sich das Gericht nicht zu kümmern ! Das war bisher so.
Einverstanden, Frau Aufdenblatten, sofern die Ärzte bei der Wahrheit bleiben und nicht einfach wegen Sparmassnahmen zu Gunsten der IV-Kasse beurteilen. Sonst hat das Gericht die Pflicht zu korrigieren.
sonst hat das Gericht die Pflicht zu korrigieren….
Nur das ein Richter, dafür doch ein ärztliches Gegengutachten bräuchte und eine Diagnose, sicher nicht in eigenen juristischen Ermessen stellen kann, in dem er vorliegende Gutachten einfach ignoriert!
Es überrascht aber nicht, wenn man weiss, dass Beweise vom Richter nach eigenem Ermessen gewürdigt oder eben einfach ignoriert werden. Beahuptungen werden blind geglaubt und entlastungszeugen nicht mal vorgeladen. Fast wie bei der Inquisition, wen sie brennen sehen wollte, der wurde auch schuldig gesprochen, Beweise hin oder her!
Zitat J. Aufdenblatten:
„Das Bundesgericht ignoriert in total frecher und unverschämter Art und Weise wird das Gerichtsgutachten der Aerzte von St. Gallen ignoriert und missachtet.“
Nun lassen Sie sich einfach mal gesagt sein, Frau Aufdenblatten, dass das Bundesgericht ignorieren und missachten kann, wen und was es will. Es ist das höchste Gericht in der Schweiz und setzt mit seinen Urteilen auch Massstäbe in der Beurteilung zukünftiger, ähnlicher Fälle durch untere Gerichtsinstanzen. Das mag Ihnen und mir nun passen oder nicht, es ist einfach so. Zudem ist es -das Bundesgericht- niemandem, nicht dem Bundesrat, nicht dem Parlament und Ihnen schon gar nicht, Rechenschaft schuldig warum es wie geurteilt hat. Das geht jeweils aus der Urteilsbegründung zum jeweiligen Fall hervor. Ora capisco!? Die Urteilsbegründung finden sie hier: http://relevancy.bger​.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza://12-06-2014-9C_850-2013
Dank Internet können Sie sich unter http://www.bger.ch/ über das Bundesgericht -vielleicht- noch etwas schlauer machen.
Es ist unheimlich schwierig, einer Person eine bleibende psychische Schädigung nach zu weisen. Wenn jemand ambulant oder stationär in einer psychiatrischen Einrichtung Hilfe benötigt, dann beginnen schon die ersten Probleme. Viele wollen eine IV-Rente, aus Gründen eines Problems aus Ängsten vor dem sozialen Abstieg. Dies löst Ängste bei Betroffenen aus und die psychiatrische Schulmedizin führt dazu, dass Ärzte standartisierte Diagnosen oder Amnamesen stellen, die in den Katalog gehören zur Berechtigung einer IV-Rente. Zusätzlich geht eine solche Abklärung mindestens 3 Jahre bis ein definitiver Entscheid zur Rente gefällt wird. Der Stress des Betroffenen wird noch grösser in der Zwischenzeit und wenn die Rente ausbezahlt wird mit den dazugehörenden Ergänzungsleistungen, dann bringt es den Effekt der Rettung für den Betroffenen. Die Diagnose ist plötzlich weg. Genau das ist das Problem. Jeder seelische Schmerz ist überwindbar, sofern es nicht um eine wirkliche Behinderung handelt. Das Problem kommt noch dazu, dass bei Kliniken und deren Ärzten natürlich wirtschaftliche Interessen stehen. Die Kantone leisten hohe Beiträge an die Kliniken und somit auch an die Ärzte. Desto mehr Patienten in den Kliniken, mehr Geld für diese Arbeitnehmerschaft. Es läuft etwa so, wie bei den Fallpauschalen für die Spitäler. Wir haben zuviele IV-Rentner aufgrund des Arbeitsplatzverlustes und deren Folgen. (über 40’000) Natürlich ist ein Arbeitsplatzverlust, eine Scheidung usw. schmerzhaft, aber überwindbar und für einen kreativen Menschen gibt es immer eine Möglichkeit weiter zu kommen. Heute haben wir Diagnosen die wirklich lächerlich sind und diesem Verhalten eines gesunden Menschen wirklich in Frage stellen muss. Es gibt schon psychische Schäden nur wegen dem I-Phone und wenn dann noch solche Personen behandelt werden müssen und gleichzeitig wollen sie noch eine IV-Rente, dann verstehe ich die Welt auch nicht mehr. Wir leben im Wohlstand wo das Ausland nur davon träumt, jedoch haben wir eine Suizidrate in den forderen Rängen und viel zu viele IV-Rentner. Die IV muss saniert werden und zwar zuerst dort wo das Angebot zu hoch ist. Zum Beispiel bei den Ärzten und bei den Psychologen und weiteren Personen mit einer sozialarbeiterischen und sozialpädagogischen Ausbildung. Es braucht mehr Familienzusammenhalt (weniger Scheidungen), mehr Toleranz und weniger selbstschädigendes Verhalten der einzelnen Personen, wie beispielsweise Alkohol- und Drogenkonsum.
Es ist keinesfalls so wie Sie das hier dargestellt haben. Der Statistik der IV ist klar zu entnehmen das die IV dazu benutzt wurde, damit Ältere Arbeitnehmer in Frühpension geschickt werden konnten. Und das wegen der Firmenrestrukturierungen die IV dazu benutzt wurde den Sozialplan günstiger zu gestalten.
Bürgerliche Parteien, vor allem die SVP-Erbschleicherpartei keine Massnahmen ergreifen wollen damit IV Rentner besser Integriert werden können und dazu auch keine Anpassungen der Sozialversicherungen vornehmen wollen damit Arbeitgeber welche IV Rentner anstellen nicht mehr finanziell benachteiligt werden.
Sehr geehrte Frau Aufdenblatten
Ich teile Ihre Ansicht. Gerade die sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts Luzern fällt in letzter Zeit mit einer ganzen Reihe von skandalösen Entscheiden negativ auf. Deren Gebaren lässt zunehmend ein selbstherrlich-feudalistisches Selbstverständnis erkennen, was so nicht geht und gestoppt gehört.
Der jüngste Entscheid hat weitreichende und noch gar nicht absehbare Folgen und öffnet der Willkürlichkeit alle Tore. Eine solche “Rechtsprechung” ist nicht nur eine Zumutung und Provokation, sondern gefährdet auch den sozialen Frieden dieses Landes. Meiner Meinung nach sind jetzt Staatsrechtsexperten gefordert. Ein Weiterzug vor das EGMR in Strassburg ist angezeigt.
Herr Küng hat vollkommen recht und die Hochjubelung von sog. Krankheiten, die vorgeschoben werden, um die IV zu plündern, sind haarsträubend, abgesehen von ebenso haarsträubenden IV Verfügungen.
Die Fälle in Serbien sind bekannt. An jene im Kosovo kommt man nicht mal mehr heran, wegen lebensbedrohlicher Situationen der Nachforscher.
Dreist wird es, wenn hier eine Frau Aufdenblatten dem Bundesgericht Betrug vorwirft. Das Gegenteil kann hier ja auch kaum bewiesen werden und wie der jeweilige Einzelfall genau aussieht, kann hier auch nicht besprochen werden. Aber vielleicht schildert uns Frau Aufdenblatten die ‘freche’ Begründung des Bundesgerichtes für den getroffenen Entscheid.
Die Platzierung von Krankheiten auf ‘Nach 50’ seitens Frau Aufdenblatten ist reine Linksverdrehung und eine Frechheit, die man höchstens mit Nichtwissen entschuldigen könnte.
Ich frage mich, wie die Menschen in diesen Land leben konnten, als wir noch keine IV hatten, so vor 50 Jahren, Frau Ausdenblatten.
Heute ist die IV zu einer linksmentalen Selbstbedienungsmaschinerie geworden, die fast sämtliche IV Rupfereie-Schummelleien pauschal zudeckt und zwar weit über der 0,000000000000010412321301203123 Prozent Grenze. Dafür wird kräftig das linke akademiker Medas Klientel bezahlt. Also bitte die Leser nicht für blöd und Dumm hinstellen.
Lars von Limaa hat geschrieben:
“Dafür wird kräftig das linke akademiker Medas Klientel bezahlt. Also bitte die Leser nicht für blöd und Dumm hinstellen.”
Hmmm... kann es sein das Sie das was verwechseln? Gemäss jüngsten Studien fallen 9 von 10 MEDAS-Gutachten zum vollen Nachteil der Versicherten aus. Über Nacht zu 100% gesundgeschrieben ist keine Seltenheit bei diesen fragwürdigen MEDAS-Scheingutachten. Die MEDAS schreiben der IV nach dem Mund, denn sie stehen in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis mit der IV, sind von dieser finanziell abhängig und somit als befangen, um nicht zu sagen korrupt zu betrachten.
Eben weil diese Medasbeauftragten angeblich Gefälligkeitsgutachten schreiben, ist der Bun
degerichtsentscheid doch auffällig und weist in eine andere Richtung. Aber das wird uns Frau Aufdenblatten, SP, hier kaum erklären.
Nochmals: vor 50 Jahren gab es keine IV. Waren damals alle Schweizer ‘Invalide-Nichtinvalide’?
Wir können es drehen und wenden wie wir wollen, die der IV zur Verfügung stehenden Mittel sind und bleiben begrenzt bzw. werden weniger. Das sind nun mal die Fakten. Wer in Sachen IV Rente betrügt, sollte hart bestraft und zur Rückzahlung verurteilt werden.
Weil das zumeist an der Realität scheitert, MUSS eben sehr umsichtig mit der Sprechung von IV Renten umgegangen werden.
Überigens, eine Beitritt der Schweiz zur europ. Sozialcharta lehnen ich strikte ab, weil dann z. B. hier erarbeitete Leistungen via Lohnabzüge fremd verteilt werden können. Entsprechende Beispiele aus Deutschland gibt es haufenweise.
Hihi, warum hat die IV zu wenig Geld !? Weil die Beiträge vom Bund und Kantone gestrichen/gekürzt wurden. Das loch darf nun der Steuer und IV Beitragszahler doppelt nachzahlen. 1. Steuergeschenke an Unternehmen. 2.Steuererhöhungen.3. Leistungsabbau auf kosten Kranker die wiederum um EL und Sozialhilfe betteln müssen. 4. IV Beitragszahler wird mehrfach beschissen (darf Beiträge und Steuern bezahlen, im Krankheitsfall/Unfall gibt es außer die Pfändung von der Eigentumswohnung keine Hilfe und der Gutachter bekommt Fr. 9000.- für maximal 2Stunden Arbeit zum die Rente verhindern)
UNSINN, Herr Mahler, die Ausgaben sind explodiert und Sie bezahlen von Ihrem Lohn zu wenig ein.
Belegen Sie bitte den Fall: 2 Std. Arbeit und dann Fr. 9000 verrechnen.
Das glaube ich Ihnen nicht. Also bitte: Namen, Daten, Fakten.
Herr Mahler liegt richtig.
Es ist hinlänglich bekannt, dass
1.) den Betroffenen jegliche Einigungslösungen bei der Auswahl einer unabhängigen und neutralen Gutachterstelle von der IV kategorisch VERWEIGERT (!) werden, und
2.) die unter Nötigung erwirkten, fingierten und der IV nach dem Mund geschriebenen MEDAS-Scheingutachten von der IV den MEDAS-Stellen zu pauschal 9’000 bis 11’000 Fr. vergütet werden. Es handelt sich hier um einen unglaublichen Missbrauch zulasten der Steuerzahler/Innen! Die breite Öffentlichkeit hat bislang keinen Begriff von diesen unhaltbaren Zuständen beim staatlichen Diskriminierungsapparat IV.
Siehe dazu auch die neu gestartete Umfrage für IV-Betroffene:
http://ivdebakel.ch/blog/index.php/beispiel-seite/umfrage/
Ich möchte einen konkreten Fall hier sehen, wo für Herr Mahlers zitierten 2 Stunden Arbeit Fr. 9000 verrechnet wurden. Bitte Zahlen, Daten, Fakten auf den Tisch!
Frau Noser von Namensrundumschlag und zu nichts Neues,
BR Berset war vor 10 Jahren noch garnicht im Amt.
Ihr Fall ist wohl zunächst eine Sache von privaten Haftpflichtversicherungen, allenfalls von der SUVA. Ob Sie sich damals rechtich gewehrt haben, geht auch Ihren Angaben nicht hervor. Darum ist die Sache, ich sage das einmal mehr, Frau Noser, hier kaum in der Tiefe beurteilbar.
Muir fehlen immer noch die Fakten, die die Begründung für Fr. 9000 Honorar sein sollen, für 2 Std. Arbeit. Ich glaube DIESEN Blödsinn schlicht nicht, es sei denn, das wird bewiesen.
Herr von Limaa, die Richtigkeit von Herrn Mahlers Angaben habe ich in meinem jüngsten Kommentar innerhalb dieses Blogs bestätigt. Und zwar nicht vom Hörensagen, sondern gestützt aufgrund von mir vorliegendem Aktenmaterial.
Vielleicht beträgt der Aufwand, wie im aufgezeigten Beispiel eines sog. polydisziplinären Gutachtens, nicht 2 Std., sondern 4-5 Std. Doch abgesehen von dieser Haarspalterei sind Herrn Mahlers Angaben inhaltlich völlig korrekt! Dies betrifft insbesondere auch die Höhe der Vergütung (Fr. 9’000-11’000), welche die MEDAS für ihre einseitigen und perfiden Scheingutachten zum alleinigen Vorteil der IV erhalten.
Für weitergehende Informationen zum ganzen MEDAS-Unwesen siehe auch die unabhängige Webseite http://ivinfo.wordpress.com/ , welche über eine gute eigene Suchmaschine verfügt.
Sie ändern an meiner Meinung nichts, denn Zahlen, Daten und Fakten fehlen noch immer. Jetzt räumen Sie ein, es könnten auch bis zu 5 Std. gewesen sein. Damit lassen sich aber Fr. 9000 nicht begründen.
Mit Ihrem letzten Satz gehe ich voll einig.
Den korrupten MEDAS für deren fingierten Scheingutachten auf Kosten der Steuerzahler/Innen jeweils mind. 9’000 Fr. Pauschalhonorar zu bezahlen ist nicht zu begründen.
Sie bleiben aber die Antwort schuldig, dass diese Zahlung aufgrund von 2- 5 Std. Arbeit verrechnet würde. Das glaube ich nicht, egal, wie man das Verhalten der Medas beurteilt.
Diese Antwort bleibe nicht ich Ihnen schuldig, sondern die MEDAS und die IV-Verantwortlichen beim BSV.
Jetzt weichen Sie aus, Herr von Münster. Jenseits allen Verhaltens der Medas: wann wurden wem für 2 Stunden Arbeit Fr. 9000.- verrechnet? Biutte beweisen Sie das! Ihre Behauptung, also bringen Sie Zahlen, Daten, Fakten. Nicht einfach den Spiess umdrehen. Das ist mehr als billig.
Also ich muss schon sehr bitten, Herr von Limaa.
Diese für die IV und die MEDAS wenig schmeichelhaften Informationen finden Sie im Internet zwar nicht gleich auf dem Servierteller ausgebreitet, doch wer sucht wird fündig. Sie können sich die Angaben aber gerne auch direkt vom BSV bestätigen lassen. Ausser man drückt sich dort wieder um eine klare und unmissverständliche Antwort.
Und haben Sie schon mal auf der Enthüllungsplattform ivinfo reingesehen? Siehe z.B. hier:
http://ivinfo.wordpress.com/2012/01/28/mitarbeiter-der-medas-insel-bern-erhielten-bonuszahlungen-im-mittleren-funfstelligen-bereich/
http://ivinfo.wordpress.com/2011/05/29/iv-gutachter-ubersehen-tumore/
Oder auch hier (unter Punkt “Eine neutrale Beurteilung ist nicht garantiert”):
http://www.srf.ch/konsum/themen/versicherungen/unfaire-iv-gutachter-in-der-kritik
Herr L.v.Limaa
Erklären Sie doch wie das zu begründen ist das der Gegenwert von 34`000 gewichteten Renten eingesetzt wird um c.a. 15`000 Renten abbauen. Nimmt man noch die Zahlen von ca. 5000 IV Rentnern welche allein wegen der Demografie in die AHV übertreten und so ohnehin abgebaut werden, schaut dieser Sozialabbau noch fragwürdiger aus.
Ich möchte wissen, wann, wo und durch wen eine Medasrechnung von Fr. 9000 für 2-5 Stunden Arbeit bewilligt wurde. Mehr nicht. DASS die Medas im Kreuzfeuer steht, ist mir auch bekannt. Sie haben diese Antwort bisher nicht geliefert, das aber behauptet.
DASS IV Berechtigte in die AHV übertreten, ist in der Schweiz der Normallfall. Was daran falsch sein soll, sehe ich nicht. Sozialabbau ist das nicht.
Mein Eindruck ist, dass aus einer seltsamen Medas Sache nun hier ein Elmfant gezimmert wird, mit Behauptungen, die haarsträubend erscheinen.
Die endlos, endlos Bandschleife der gesammelten Verunglimpfung und Halbwahrheiten lohnen sich keines weiteren Kommentars, Frau Noser.
Ach, freut mich, Herr Witschi, dass Sie sich hier melden. Gewiss werden Sie mir einen Fall erläutern können, wo eine Medasrechnung für 2-5 Stunden Arbeit penetrant gestellt und bezahlt wurde. Bitte die Antwort und keine Ausreden, mein Lieber. Ich vermute, Sie wissen es nicht und die Behauptung, jenseit aller IV Probleme, entbehrt jeglicher Grundlage.
Lieber, unlieber Herr Witschi, dann lassen Sie es mit der Antwort.
Und wieder drücken Sie sich mit Unterstellungen!
‘Rückrat’ könnte ich Ihnen zugestehen, wenn Sie endlich mit Ihren dümmlichen Unterstellungen aufhören würden. Die Antwort auf gestellte Fragen liefern Sie ebenfalls nicht. Dafür verweisen Sie auf andere Blogger, denen ich die Frage nicht gestellt habe. Rückrat? Nein!
Das ist der kompletteste Quatsch, den ich je gelesen haben, Frau Maright Noser.
Sie können noch immer nicht belegen, dass ein Medas Gutachter für die angeblichen 1 3/4 Stunden eine Rechnung über Fr. 9000.-stellte und diese von wem bezahlt worden ist?
Einmal abgesehen, von der Medas ‘Qualität’ hatte dieser Arzt mit grosser sehr Wahrscheinlichkeit noch erehblich mehr Aufwand, um diese fast 2 Stunden zu analysieren und zu Papier zu bringen. Wunder doch niemand mehr hier.
Aber das muss hier schon garnicht mehr erwähnt werden, denn die schwarz/weiss Auslassungen von Frau Noser kann man nicht mehr ernst nehmen, Urs Margit Ehrensberger-Noser.
Frau Noser, es trieft zum Bildschirm herunter
Da an den MEDAS-“Begutachtungen” keinerlei Zeugen, ja nicht einmal Ehepartner (!) teilnehmen dürfen (was sehr verdächtig ist), gibt es naturgemäss bis jetzt nur sehr wenige im Internet verfügbaren Berichte, was bei einer solchen MEDAS-“Begutachtung” genau vor sich geht. Die langsam durchsickernden, bisher verfügbaren Informationen stammen von Whistleblowern (Insidern) beider Seiten.
Der Schreibende hat direkten Zugang zu einigen unglaublichen Insiderinformationen und Akten, welche die im Rahmen dieses Blogs aufgeführten Vorwürfe belegen. Diese Akten werden zu geeignetem Zeitpunkt noch den Medien zugespielt, damit die breite Öffentlichkeit erfährt, was in Wirklichkeit bei solchen MEDAS-Verhören abläuft.
Im Moment nur so viel: Nehmen wir das Beispiel eines von der IV in Auftrag gegebenen sog. “polydisziplinären Gutachtens”. In der Praxis eines solchen häufig unter grober Nötigung erwirkten MEDAS-Gutachtens ist die “Untersuchung” bei drei MEDAS-Ärzten (Allgemeinmedizin, Psychiatrie, Orthopädie) auf je 120 Min. angesetzt, dauert jedoch nachweislich sehr häufig nur 60 Min. Dazu kommt dann noch der zeitliche Aufwand zum Abfassen des fingierten Scheingutachtens ganz im Sinne der IV. Zeitlicher Aufwand also netto 3×60 Min., plus 60-120 Min. für das Abfassen mit Hilfe von vorgefertigten Textbausteinen. Der von der IV erhaltene Pauschalbetrag von Fr. 9’000-11’000.– wird dann zwischen den drei beteiligten MEDAS-Ärzten aufgeteilt.
Eine sehr bequeme Art, sich auf Kosten der Steuerzahler/Innen zu bereichern. Diese MEDAS sind übelstes Parasitentum, das abgestellt gehört. Das Lebensschicksal der Betroffenen dieser skandalösen Vorgänge interessierte bisher niemanden. Das muss schleunigst ändern!
Frau Tell, ich beglückwünsche Sie zu Ihrer staatsbürgerlichen Courage, sich “renitent” gewehrt zu haben und als wichtige Insiderin und Kronzeugin Ihre haarstäubenden Erfahrungen mit dem staatlichen Diskriminierungsapparat IV samt den mit der IV kollaborierenden MEDAS an die Öffentlichkeit zu bringen. Couragierte Leute wie Sie sind selten. Sie haben eine wichtige Vorbildfunktion für viele ähnlich Betroffene staatlicher Diskriminierung seitens der Organisation IV.
Geehrter Herr von Münster, bitte üben Sie sich nicht in möglichen Veröffentlichungsszenarien, ähnlich Snowdon, sondern tun Sie es ganz einfach.
Sind die Unterlagen tatsächlich so brisant, sollten sie unters Volk gelangen. Wenn aber nicht, dann lassen Sie bitte dräunende Hinweise, sonst müsste man das als Oberschlaumerisch abbuchen!
Ob Frau Noser Wilhemine Tell wirklich ‘Courage’ hatte, kann hier kaum wirklich beurteilt werden. Sie ist aber durch Rundumschläge in Richtung IV aufgefallen und hat Namen von Sachbearbeitern sowie Schriftstücke verlöffentlich, obwohl sie genau weiss, dass diese dem Datenschutz unterliegen und sich IV Mitarbeiter auch deshalb nicht öffentlich wehren können. Ich nenne das nicht couragiert, sondern ‘unter der Gürtellinie’.
Frau Noser, Ihre miserablen unbewiesenen Rundumschläge sind himmelschreiend. Soviel zum Fake ‘Wihelmine Tell zu Rhäzüns und so weiter’
Frau Margit Noser, Sie müssen sich nicht brüsten, hier mit diversen verschiedenen Namen aufzutreten.
Auch Ihr erneuter Rundumschlag in meine Namensrichtung, zeigt klar und deutlich, wes Geistes Kind Sie offensichtlich sind. Ich bedauere Ihren Lebensweg, der mich aber nicht weiter interessiert. Für meinen interessiert sich hier auch niemand. Und ich habe hier noch niemanden, ausser Ihnen angetroffen, der in dieser Weise diese Plattform in dieser Sache regelrecht aus meiner Sicht EGO missbraucht.
Zur Alu Sache sehen Sie sich bitte mal den WDR Film vom 28.7.14 an (in der Medathek suchen).
Das Sie mit Ihren, wie sagt man heute, permanenten False Flag Namen hier auftreten, ist also dann keine Lüge?
Na dann haben wir eine komplett verschiedene Ansicht, was Realität ist oder was eben nicht.
Ihre sanftes Ruhekissen gönne ich Ihnen. In Sachen Streiten und Rundumschläge erteilen, halten Sie es offenbar mit ‘einem guten Gewissen’. Also dann, schönen Abend, Frau Glarnermeidtli.
Nachtrag, damit auch Frau Noser weiss, was in dieser Sache läuft:
Ich empfehle, den Film des WDR anzuschauen. Bitte in der WDR Mediathek suchen.
Der Große Haushaltscheck – Alles Alu – wie schädlich sind Deos, Kaffee und Co?: Sendung vom 28.07.2014
Aluminium ist ein faszinierendes Metall. Es ist leicht, einfach zu verarbeiten und rostet nicht. Aus unserem Alltag ist es kaum noch wegzudenken. Karosserien, Verpackungsmaterial, Kosmetikprodukte, Nahrungsmittel und Medikamente – der stabile Werkstoff ist überall. Doch welche Auswirkungen hat das Leichtmetall auf unsere Gesundheit?
Würde mich langsam auch nicht mehr wundern.
Herr Küng, da liegen Sie ja ganz schön falsch!
Könnte sein, Herr von Münster. Die Dame Noser schadet aber Ihren soweit interessanten Einträgen aber mehr als das es dem Thema hier nutzt.
Ich verstehe Ihre Bedenken, Herr von Limaa. Ich habe mich näher mit dem Fall Noser auseinander gesetzt. In Anbetracht was diese Dame durchgemacht hat, verstehe ich die Art wie sie zuweilen reagiert. Das Thema IV ist, nicht zuletzt aufgrund der permanenten Hetzpropaganda, ein polarisierendes Reizthema geworden und dass Frau Noser als direkt Betroffene schon auch mal die Fasson verliert, ist nachvollziehbar. Auch wenn ich mir zuweilen mehr Qualität als Quantität wünschen würde, so begrüsse ich trotzdem, dass Frau Noser ihre skandalösen Erfahrungen mit der IV öffentlich macht. Wir müssen uns bewusst sein, dass sie nicht etwa ein isolierter Einzelfall, sondern die Spitze des Eisbergs ist. Die breite Öffentlichkeit hat gegenwärtig noch kaum einen Begriff, was hinter den Kulissen der Organisation IV zulasten den Betroffenen abgeht.
Das Problem ist nicht Frau Noser, sondern die Organisation IV samt dem MEDAS-Skandal, wo alle Grundsätze eines rechtstaatlichen Handelns, insbesondere auch der hohe Handlungsgrundsatz von Treu und Glauben zunehmend abhandenkommen. Dies ist eine unheilvolle Entwicklung, die unserem Land, unserer Gesellschaft grössten Schaden zufügt. Deshalb müssen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung ernsthaft über eine Kurskorrektur in der unmenschlich gewordenen IV-Politik nachdenken.
Mag ja alles schon sein, Herr von Münster. Offen gestanden, auch wenn ich nicht mit allen Ihren Äusserungen einig gehe, sind Ihre Ausführungen wesentlich sachlicher, als das was je von Frau Noser hier geboten worden ist. Ich kann der Dame schlicht und einfach nicht mehr glauben. Sie hat für mich die Toleranzschwelle bei weitem übersprapaziert.
Die einseitigen Polit.-Rundumschläge, mit Lügen und völlig unbegründeter Schuldzuweisungen sowie Namensunterstellungen rechtfertigen jedenfalls keine Glaubwürdigkeit.
Auch ein selbsternannter Krüppel kann halbwegs anständig bleiben. Frau Noser hat diesbezlg. die Grenze weit überschritten. Schönen Abend und gute Besserung Frau Noser.
Herr von Limaa
wenn Sie Leute die invalid sind als Krüppel betiteln haben Sie sich selber qualifiziert. Zwar nicht zum Guten sondern zum Schlechten. Dieses Wort braucht man einfach nicht, schämen Sie sich.
Was ‘man’ nicht braucht, bestimmen doch nicht SIE, Frau Schopfer!
Oder wollen Sie eine sinnlose Stildebatte los treten. Da wäre ich aber sehr gespannt.
Schämen Sie sich für Ihre unterstellende Verdrehung, Frau Schopfer.
Es zeigt sich immer mehr, dass die Linken nicht gewillt sind, die IV zu sanieren. Deswegen müssen wir diese Einheitskasse ablehnen, sonst beginnt die Geschenksverteilung durch hohe Pauschalbeiträge von Neuem. Ein neuer Schuldenberg muss die Bevölkerung wieder tragen. Der Mittelstand wird mehr belastet. Die Linken wollen nur das Eigentum der Bürger stehlen, anstatt die öffentlichen Kassen in Ordnung bringen, indem sie die Einstellung verbreiten, ja der Staat bezahlt so oder so, ist mir egal’. Wenn jemand genug Geld auf dem Konto hat, wird er durch die Linken als Krimineller angesehen. Die Eifersuchtspartei SP will die ganze Zeit höhere Steuern einfordern und dann dadurch einen Selbstbedienungsladen eröffnen. Nein, nicht eröffnen, der besteht bereits.
Herr Kneubühl, das sehe ich genauso. Danke.
Herr Kneubühl, was hat Ihr Beitrag mit diesem Blogthema zu tun?
Weil die IV dazu da ist, wirklich unheilbar Invalide in irgendwelcher Form zu stützen und für nichts Anderes. Die IV ist kein ‘Service Public’, sondern eine Versicherung. Bei der Einheitskasse würde genau das gleiche passieren. Die Ärzte und die Pharma sperren ihre Walfischmäuler auf, um die Knete rein zu spülen. Was denn sonst.
Teile Ihre Meinung in dieser Sache vollkommen. Und das hat mit der Gesamtbeurteilung leider sehr viel zu tun.
Man könnte zum Beispiel bei der MEDAS sparen die ja sinnlose Millionen kosten und man kann auch die Menschen in den1. Arbeitsmarkt eingliedern und man soll auch diese Menschen eine Ausbildung gewähren die im 1. Arbeitsmarkt anerkannt ist und auch die Löhne sollte man attraktiver gestalten. Aber dass alles will unsere gekaufte Mehrheit im Parlament nicht machen obschon man da auch Kosten einsparen könnte. Ich kann dieses Parlament nicht mehr ernst nehmen
Man könnte die gesamt IV abschaffen. Dann spart man noch mehr. Wo und wen haben Sie im Parlament eine Mehrheit gekauft, mein Lieber. Rücken Sie bitte mit Fakten heraus.
Auch der nachstehende Eintrag ist nicht von Lars-von-Limaa, sondern ebenso vermutlich von Margith Noser.
Selbstbestimmung für Personen mit Behinderung
8. August um 10:47 ·
Ob das neue Gutachten wohl aus dem ABI Basel stammt?
http://selbstbestimmung.ch/politik/bundesgericht-gibt-iv-stelle-glarus-recht-zwei-unfaelle-gleich-keine-rente-mehr/
Verdammte Sauerei! Ich ging wegen der IV-Stelle Glarus auch 2 Jahre lang durch die Hölle, welche mich von einem korrupten Gutachter innert 2 Stunden – ohne meine körperlichen Gebrechen miteinzubeziehen – gesund geschrieben hat, Gott sei Dank wurde ich dann noch von http://www.appisberg.ch zusätzlich begutachtet, nach meinem Kampf. Diese sind nicht aufs Geld angewiesen und urteilen deshalb korrekt. Nach 2 Jahren Hölle kam endlich im Mai 2014 der erlösende Entscheid. IV unverändert zu 100%.
Kassensturz Sendung die man unbedingt sehen sollte!
Was für Menschliche Tragödien sich in der Schweiz abspielen, wo doch die sozialen Menschenrechte das Individuum vor Ausbeutung schützen sollte
und trotzdem unser System es zulässt, in der sogenannten Humanen Schweiz.
https://www.youtube.com/watch?v=0Jk5GX_YagA
Bundesamt für Sozialversicherungen: “Die Zahl der Rentenbezüger hat weiter abgenommen”. So?
“Sanierung” der IV heisst offenbar Entsorgung der Betroffenen an die Endstation Sozialhilfe, statt Rente, auch wenn sich das BSV windet, diese kurzsichtige und unglaubwürdige IV-Kostenverlagerungspolitik zuzugeben. Offensichtlich hat auch der verantwortliche BSV-Departementsvorsteher, BR Alain Berset (SP), kein Problem mit solchen “Kollateralschäden”, die möglichst unauffällig unter den Teppich gekehrt werden.
Siehe dazu auch den aktuellen SRF-Clip “Nur wenige IV-Rentner finden einen Job” vom 18.08.2014. Auszug daraus:
“Für die Behinderten allerdings ist diese Nachricht (der sinkenden Rentenzahl) nicht nur positiv. So sei es etwa für Behinderte mit erheblichen depressiven Störungen praktisch unmöglich geworden, noch eine Rente zu erhalten, sagt Pestalozzi von Integration Handicap. Folge: Die bleiben dann letztlich bei der Sozialhilfe hängen.”
http://selbstbestimmung.ch/politik/audio-nur-wenige-iv-rentner-finden-einen-job/
Dazu ein passender Kommentar der Redaktion von selbstbestimmung.ch:
“Die IV spart zu Lasten der Gemeinden (Sozialhilfe), die dann wiederum, so wie Riniken, am Recht auf Niederlassungsfreiheit ritzen, um nicht in der Schuldenfalle zu landen. Und das alles, weil sich unser Parlament strikte gegen eine moderate Erhöhung der IV-Beiträge und die Einführung einer Behindertenquote sträubt. In einem gut organisierten, reichen Land sollte doch ein etwas weitsichtigerer Umgang mit sozialen Problemen möglich sein.”
Ein passendes Zitat, über welches nicht nur die politischen Verantwortlichen des heutigen staatlichen IV-Debakels nachdenken sollten:
“Endlich müsste eine politische Mehrheit dafür einstehen, dass die Sozialrechte nicht irgendein lästiges linkes Anliegen sondern ein gleichwertiger Teil der Menschenrechte sind.”
humanrights.ch
Danke Herr Baumgartner. Unglaublich, dieser institutionelle Missbrauch von Prämien- und Steuergeldern. Das ist definitiv ein Fall für die Rundschau und Sandro Brotz.
Im Interview, das Frau Claudia Blumer mit Herrn Ueli Kieser (Professor für Sozialversicherungsrecht Uni St. Gallen) gemacht hat, antwortet Herr U. Kieser ganz am Schluss auf die Frage:
„Empfehlen Sie im vorliegenden Fall eine Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg?“ folgendes:
„Man kann es versuchen, aber ich sehe nicht, welches Menschenrecht hier verletzt wurde. DAS URTEIL IST AN SICH NICHT FALSCH. Es sind verschiedene Elemente, die in der Summe eine neue Haltung des Gerichtes zeigen.“
Soweit die Einschätzung des Fachmannes! Also alles nur ein Sturm im Wasserglas, was hier abläuft.
Kein Ende bei der MEDAS-Willkür und deren unlauteren Scheingutachten. Siehe die neusten durchgesickerten Fälle, insbesondere auch den Fall N.N.:
http://www.ivdebakel.ch/category/betroffene-klagen-an/
Grüezi Herr BR Berset…
Der Bund und Tages-Anzeiger vom 17.11.2014:
IV: Bundesgericht heftig kritisiert
http://www.derbund.ch/schweiz/standard/IV-Bundesgericht-heftig-kritisiert/story/12885541
Die Praxis, bei Schmerzen mit unklarer Ursache keine IV-Rente zu sprechen, sei unhaltbar, sagt Prof. Dr. Peter Henningsen, ein renommierter Experte.
Die Diskussion, ob eine chronische Schmerzstörung zur Invalidität führen kann oder nicht, wird durch ein aktuelles Grundsatzgutachten neu entfacht. Der Autor Peter Henningsen, ein angesehener Experte für psychosomatische Medizin von der Technischen Universität München, setzt sich in seiner Studie kritisch mit der “Rechtsprechung” des Schweizer Bundesgerichts zu den Schmerzstörungen auseinander.