1. Sozialpolitik & Sozialsysteme

Rente weg: IV macht Kranke per Gesetz gesund Die Invalidenve

Was hal­ten Sie vom Kas­sen­sturz Ar­ti­kel mit dem fol­gen­den Inhalt:
Die In­va­li­den­ver­si­c​he­rung streicht rei­hen­weise Ren­ten von Schmerz­pa­ti­en­ten.​ Von der IV wirt­schaft­lich abhängige ärztliche Gut­ach­ter und die Jus­tiz hel­fen ihr da­bei. Doch sie be­zie­hen sich auf ein me­di­zi­nisch ver­al­te­tes Welt­bild.

Der Link zum Kassensturz Bericht und den vielen Reaktionen von Leserbriefen auf die Sendung.

http://www.​srf.ch/konsum/themen/​versicherungen/rente-​weg-iv-macht-kranke-p​er-gesetz-gesund#main​-comments

Im Rahmen der IV-Revision soll die Invalidenversicherung​ bis im Jahr 2018 17’000 vor allem psychisch angeschlagene Personen wieder ins Arbeitsleben zurückführen. Das entspricht 12’000 Renten.

Besonders betroffen sind IV-Rentner mit nicht vollends erklärbaren Beschwerde-Bildern wie Schleudertrauma, oder rätselhaften Schmerzerkrankungen wie Fibromyalgie, ein Weichteilrheuma, das in allen möglichen Regionen des Körpers auftreten kann. Bis Ende nächstes Jahr sollen 4500 dieser Renten-Bezüger die Unterstützung gestrichen werden.

9000 Franken pro Gutachten

Das heisst: Ein bisheriger IV-Bezüger, der unter solchen, nicht objektivierbaren, Schmerzen leidet, muss jetzt beweisen, dass er kein Simulant ist. Wer keine Röntgenbilder oder wissenschaftliche Beweise vorlegen kann, die sein Leiden hieb- und stichfest dokumentieren, hat schlechte Karten.

Denn diese Personen geraten in ein sozialrechtlich fragwürdiges System: Komplizierte Fälle schickt die IV zu einer medizinischen Abklärungsstelle. Diese kassieren pro Gutachten 9000 Franken und sind wirtschaftlich von der IV abhängig.

Das belegen Zahlen: Die meisten Abklärungsstellen erzielen mehr als 80 Prozent ihres Umsatzes dank der Invalidenversicherung​. Dies ist besonders bei privaten Gutachterinstituten heikel.

Politiker: «Krankheit durch Willen heilbar»

Pikant: Ausgerechnet mit diesen Gutachten steht und fällt die Rente. Denn Versicherungen und Gerichte folgen den Einschätzungen der Gutachter fast ausnahmslos.

Möglich​ ist diese Politik durch eine Reihe von Parlamentsentscheiden​ und Urteilen des Schweizerischen Bundesgerichts und des Verwaltungsgerichts: Bei Politikern und Juristen hatte sich die Meinung durchgesetzt, dass die Betroffenen ihre Krankheit wegstecken oder mit Willenskraft überwinden und wieder arbeiten können.

Immer noch gleich krank

Die meisten Mediziner können diese Haltung nicht nachvollziehen. «Das Sozialversicherungsre​cht klebt immer noch am medizinisch veralteten (…) Weltbild und klammert soziale Umstände als mögliche krankmachende Faktoren weitgehend aus», schrieb Jörg Jeger, Leiter der Medizinischen Abklärungsstelle Zentralschweiz, schon vor Jahren. Dabei ist das enge Zusammenspiel zwischen Psyche und Krankheit seit Jahrzehnten dokumentiert.

Viele IV-Bezüger, die jetzt im Rahmen der IV-Revision neu begutachtet werden, seien noch genau gleich krank, sagt Patientenrechtsanwalt​ Werner Kupferschmid. Daran habe sich nichts geändert. «Was sich geändert hat, ist der Zeitgeist, die juristische Bewertung. Deshalb werden heute für solche Beschwerdebilder von den Versicherungen keine Leistungen mehr bezahlt.»

Rente von 4000.- auf 500.- gekürzt

Acht Jahre lang hat Andreas Schnorf aus Hettlingen ZH eine Rente erhalten. Nach einem unverschuldeten Unfall erhielt er die Unterstützung von der IV, der Pensionskasse und der Unfallversicherung Helsana.

Im Rahmen der IV-Revision wurde auch seine Rente neu abgeklärt. Die IV schickte ihn zum ärztlichen Begutachtungsinstitut​ ABI in Basel. Resultat der medizinischen Untersuchung: Schnorf ist nicht mehr 100 Prozent arbeitsunfähig sondern plötzlich 90 Prozent arbeitsfähig.

Postwe​ndend nach der Abklärung kürzt die Helsana als erste Schnorfs Rente von 4000 Franken pro Monat auf 500. Die Kürzungen der IV und der Pensionskasse dürften folgen.

Dass mit der IV-Revision Leuten mit nicht erklärbaren Schmerzbildern wie Andreas Schnorf besonders hart angepackt werden, ist heikel, sagt Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsre​cht an der Universität Zürich.

«Es ist eine Gruppe von Leuten, die ganz legal eine Rente erhalten hat bei einem Krankheitsbild, das früher anerkannt war. Und diese Gruppe, die heute keine Rente erhalten würde, wird nun revidiert und an dieser Gruppe werden Kosten gespart und das ist ein Gerechtigkeitsproblem​.»

IV-Bezüger landen bei der Sozialhilfe

Einen negativen Rentenentscheid vor Gericht zu korrigieren, ist für Leute, mit nicht genau feststellbaren Schmerzbildern, kaum möglich. Auch, wenn der Patient genau gleich krank ist wie zum Zeitpunkt, als ihm die Rente zugesprochen worden ist.

Richtern fehlt das medizinische Wissen, eine Arbeitsfähigkeit des Patienten zu beurteilen. Und: Wird ein Unfall nur als mittelschwer eingestuft, fällt er grundsätzlich als Ursache für eine Invalidität weg. Dabei spielt es keine Rolle, wie es dem Opfer tatsächlich geht.

Die Folgen sind absehbar: Wer nicht arbeiten kann und keine Rente mehr erhält, landet über kurz oder lang bei der Sozialhilfe. Dann zahlt die Allgemeinheit die Kosten, die von den Versicherungen nicht mehr übernommen werden.

Manchmal purer Zufall

Georges Pestalozzi von Integration Handicap.

Ob alte Renten gestrichen oder neue schon gar nicht bewilligt werden, hängt nicht nur vom effektiven Gesundheitszustand ab, sondern oft vom Zufall, sagt Georges Pestalozzi von Integration Handicap.

Kritik an der IV-Revision

Das sagt das Bundesamt für Sozialversicherungen:​ «Die gesundheitliche Situation von IV-Bezüger/innen kann sich verbessern. Diese Personen sind verpflichtet, alles ihnen Zumutbare zu unternehmen, um ihre Erwerbsfähigkeit entsprechend zu steigern. Dazu gehört auch, dass sie sich so weit als zumutbar selbst eingliedern (z.B. eine ihnen entsprechende Stelle suchen oder ihr Pensum erhöhen). Die IV ihrerseits steht in der Pflicht, sie in der Eingliederung zu unterstützen, soweit sie nicht selbst dafür sorgen können. Nicht nur die IV-Renten von Menschen mit nicht-objektivierbare​n Beschwerden sondern alle laufenden IV-Renten werden alle 3 bis 5 Jahre einer Revision unterzogen. Das Verfahren und die Anspruchsvoraussetzun​gen für Massnahmen der IV sind für alle gleich und im Gesetz geregelt.»

 

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  • November 24, 2013

    Bericht von der Informationsplattform​ humanrights.ch

    Inv​alidenversicherung: Die missachteten Rechte von Rentenbezügern/-innen​

    Seit Jahren führen Medien, Politiker/innen und Private ausgiebig die Missbrauchsdebatte. Diese Debatte verstellt den Blick auf die Probleme der Betroffenen und die schweren Mängel in den Verfahren der Invalidenversicherung​ (IV), wie der Fall E.M. exemplarisch zeigt.

    E.M. meldete sich bei humanrights.ch, weil er erfolglos um seine elementarsten Rechte kämpft. Nach einem Sanktionsentscheid der IV fehlt ihm das Nötigste: Seit vier Jahren lebt der Behinderte ohne Rente und überlebt nur dank seinem nächsten Umfeld, das ihn mit minimalsten Mitteln mitträgt. Der Fall dokumentiert die Verzweiflung eines Mannes, der sich von Gesellschaft und Staat verraten und verlassen fühlt.
    IV-Stelle kennt kein Pardon und sanktioniert knallhart

    Während zehn Jahren bezog E.M. eine IV-Rente. E.M. hat verschiedene medizinisch nachweisbare Leiden, die von aussen nicht auf Anhieb sichtbar sind, unter anderem ein orthopädisch belegbares chronisches Wirbelleiden. Sie zwangen E.M., im Jahre 1992 aus dem regulären Erwerbsleben auszuscheiden.

    Zwe​i Zwischengutachten bestätigten in den Folgejahren den Rentenanspruch. 2008 erschien E.M. nicht zu einem Termin für ein weiteres Zwischengutachten. Er erlitt am Tag der Begutachtung einen Zusammenbruch wegen einer Angstattacke, wie E.M. erzählt. Er sagt, dass er aufgrund negativer Erfahrungen vor Arztbesuchen immer mit Angstzuständen kämpfe. Die wiederkehrenden Begutachtungen seien für ihn eine grosse Belastung gewesen. Nachvollziehbar ist diese Angst, da die Biographie von E.M. offenbar seit früher Kindheit von Strafen, Demütigungen und Zurückweisung geprägt ist.

    Die zuständige IV-Stelle überging E.M.s Erklärungen und sistierte 2009 die Rente wegen schuldhaftem Verweigern einer Begutachtung (Art. 43 Abs. 3 ATSG). E.M. erhielt in der Folge keine IV-Rente mehr, obwohl die rentenbegründenden Tatsachen nie weggefallen sind.
    «Vier Jahre wertvolle Lebenszeit verloren»

    Nach der Einstellung der Rente 2009 war E.M. mittellos. Er hatte kein Vermögen, auf das er hätte zurückgreifen können. Sozialhilfe zu beantragen kam für ihn nicht in Frage wegen schlechter Erfahrungen. Bis heute ist er deshalb auf die Unterstützung seines nächsten Umfelds angewiesen und dadurch völlig abhängig: Er lebt bei seiner betagten Mutter. Zudem trägt ihn seine Frau mit, die ein paar hundert Franken AHV-Rente erhält.

    Was ihm geschehen ist, sei «zutiefst unwürdig für eine humanitäre Nation», ihm sei «der Boden unter den Füssen weggezogen» worden und er habe durch den Entscheid der IV-Stelle «vier Jahre wertvolle Lebenszeit verloren», erklärt E.M. seine heutige Lage. «Die unsägliche, jeder Beschreibung spottende Belastungssituation» habe ihm und seiner Frau gesundheitlich schwer zugesetzt. Die Rentenaufhebung stelle eine «völlig unverhältnismässige wirtschaftliche Gewaltanwendung dar.»

    Es folgte ein Briefwechsel zwischen E.M. und der zuständigen IV-Stelle, der bis heute andauert. Dieser zeugt von einem zerrütteten Vertrauen. Die IV-Stelle war nie bereit, dem behinderten Mann in irgendeiner Weise entgegenzukommen. E.M. musste sich neu bei der IV anmelden und bezog sich dabei auf seine der IV seit Jahren bekannten gesundheitlichen Schäden. Ein Facharzt, den E.M. nun zum ersten Mal aufsuchte, bescheinigte der IV-Stelle, dass sich die Leiden von E.M. noch verschlimmert hatten.
    Das Recht auf ein faires Verfahren

    Ungeacht​et der Vorgeschichte forderte die IV-Stelle E.M. auf, sich einem eigenen, unabhängigen Gutachter, der BEGAZ GmbH im Kanton Baselland, zu stellen. E.M. war damit nicht einverstanden. Er stellte deshalb Antrag auf gütliche Einigung und schlug eine Untersuchung durch das Universitätsspital Basel (das seinen Fall nicht kennt) vor. E.M. machte in seinem Schreiben an die IV-Stelle unter anderem geltend, die BEGAZ GmbH sei nicht unabhängig, weil diese ihre Aufträge fast ausschliesslich durch kantonale IV-Stellen generiere. Er bezog sich dabei auf Medienberichte, wonach diese Abklärungsstellen in 9 von 10 Fällen im Sinne der IV entscheiden.

    Das Bundesgericht hatte sich 2011 mit der Rechtmässigkeit der IV-Verfahren beschäftigt und befunden, dass Mängel bestehen. Die Einholung von Gutachten bei medizinischen Abklärungsstellen wie etwa der BEGAZ GmbH erachtete das Gericht grundsätzlich weiterhin als zulässig. Es forderte jedoch, dass die IV-Stellen nicht mehr selber entscheiden sollen, welche Abklärungsstelle einen Auftrag erhält. Die Auftragsverteilung müsse per Zufallsprinzip erfolgen. Das Gericht hielt auch fest, dass Gehörs- und Partizipationsrechte der versicherten Personen im Zuteilungsverfahren gestärkt werden sollten und einvernehmliche Lösungen zu suchen seien.

    Der Bund hat im Frühjahr 2012 einige der Forderungen umgesetzt. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) richtete etwa eine Plattform ein, welche die Aufträge per Zufallsprinzip zuteilt. Die IV-Stellen vergeben ihre Aufträge nun also nicht mehr nach eigenem Gutdünken. Weiterhin stehen aber nur 17 Abklärungsstellen überhaupt zur Auswahl und die Grosszahl der Ärzteschaft darf keine medizinischen Abklärungen im IV-Verfahren übernehmen.
    Warum wird im Fall E.M. nicht eine gütliche Einigung gesucht?

    Im Bereich der Partizipationsrechte der Betroffenen sind seit 2011 keine verfahrenstechnischen​ oder rechtlichen Anpassungen durch das BSV erfolgt. Die revidierten Weisungen des BSV erwähnen das Ziel einer einvernehmlichen Bestimmung der Gutachter mit keinem Wort. Die IV-Stellen selber haben offenbar nicht das geringste Interesse an mehr Partizipation der Betroffenen, wie das Beispiel E.M. zeigt, denn seine Bitte um eine Einigung in aller Güte überging die IV-Stelle.

    Seine Erfahrungen hätten ihm «jegliches Vertrauen genommen, von der IV-Stelle noch in irgendeiner Weise fair oder menschlich behandelt zu werden», schreibt E.M. Jeder dritte Satz sei eine Sanktionsandrohung. Betroffene erhielten den Eindruck, dass die IV-Stellen machen könnten, was sie wollen. Er sei überzeugt, dass es vielen Behinderten heute ähnlich gehe, nur könnten sie sich nicht wehren. E.M. versteht sich deshalb auch als Fürsprecher all dieser Leute, die keine Interessensvertreter/​innen in der Politik hätten und nicht wüssten, an wen sie sich wenden können.
    Beratung für den mühsamen Rechtsweg

    E.M. kämpfte auch mit rechtlichen Mitteln, vorerst ohne Anwalt. Er legte gegen den Sanktionsentscheid seiner IV-Stelle Beschwerde ein. Das zuständige Gericht wies diese nach 1 ½ Jahren ab und befand, die Renteneinstellung sei ein legitimes Druckmittel. E.M. hätte Rekurs einlegen können, war sich aber über die Rekursfrist (1 Monat) nicht im Klaren. Unterstützt wurde er übrigens mit Rat und Tat von seinen Angehörigen. Nach missglückten Versuchen, Rechtshilfe zu erhalten (u.a. bei einer Behindertenorganisati​on in Zürich), hat E.M. nun einen Anwalt gefunden, der ihm zur Seite steht.

    Der Fall zeigt, dass Betroffene ihre Rechte nicht kennen. Der Rechtsweg ist nicht genügend zugänglich und schwer zu handhaben. Die Betroffenen müssen sich allein zurecht finden. Die IV-Verfahren sind dermassen kompliziert und bergen unzählige Stolpersteine, dass nur Spezialisten/-innen wissen, was zu tun ist. Für Betroffene ist es deshalb nicht ratsam, gegen Entscheide der IV-Stellen vorzugehen, ohne sich durch erfahrene Juristen/-innen beraten zu lassen. Häufig scheitern Menschen mit Behinderungen schon bei der Suche nach einer geeigneten Rechtsberatung.

    En​tsprechende Beratung und teilweise auch Begleitung bieten Integration Handicap (Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter) oder auch Egalité Handicap an. Empfehlenswert sind zudem die Beratungsstellen von HEKS, die ihre Rechtsberatung seit einigen Jahren für Fälle im Bereich Sozialversicherungen geöffnet haben. Allerdings sind diese Stellen häufig personell schwach besetzt und kämpfen mit mangelnden Ressourcen, was den Betroffenen wiederum viel Geduld in oft ausweglos erscheinenden Situationen abverlangt.
    Kommenta​r humanrights.ch

    Fes​tzuhalten bleibt: Behinderte haben dieselben Rechte wie alle andern Menschen. Auch wenn ihre Lobby schwach ist und ihre Ansprüche durch Missbrauchsdebatten von einigen Hetzern in Frage gestellt werden. Bund, Kantone, Gerichte und Verantwortliche bei den IV-Stellen sind verpflichtet, sich auch in den Dienst dieser Menschen zu stellen. Auf internationaler Ebene hält die UNO-Behindertenkonven​tion, welche die Schweiz zu ratifizieren gedenkt, die Rechte fest, welche in solchen Fällen in Frage gestellt sind. Dazu gehören u.a. das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz (Art. 28 Behindertenkonvention​), der Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch (Art. 16 Behindertenkonvention​) und die Gewährung einer möglichst unabhängigen Lebensführung (Art. 19). Die Schweizer Verfassung gewährt Behinderten darüber hinaus ein Recht auf ein faires Verfahren, wovon das rechtliche Gehör (Art 29 Abs 2 BV) und das Prinzip der „Waffengleichheit“ wichtige Bestandteile sind. Das Fairnessgebot (etwa in Art. 6 EMRK) gewährleistet auch, dass die Verwaltungsbehörde eine Rechtssache unvoreingenommen und unbefangen behandelt und zwar innert nützlicher Frist.

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  • November 24, 2013

    Bericht von der Informationsplattform​ humanrights.ch

    Inv​alidenversicherung: Verfahren nicht EMRK-konform

    Die Gutachterpraxis der Invalidenversicherung​ (IV) genügt den Bedingungen der Europäischen Menschenrechtskonvent​ion (EMRK) nicht. Laut einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Jörg Paul Müller und Dr. iur. Johannes Reich vom März 2010 verstösst sie gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK). Die beiden Autoren bemängeln ausdrücklich die finanzielle Abhängigkeit der medizinischen Gutachterstellen von der IV.
    Neuer Bundesgerichtsentsche​id vom Juni 2011

    Das Bundesgericht hatte in einem Entscheid vom 28. Juni 2011 Gelegenheit, sich zu der EMRK-Konformität der Gutachterpraxis der Invalidenversicherung​ (IV) zu äussern. Anders als in früheren Entscheiden hielt es im Urteil BGE 137 V 210 fest, dass gewisse Korrektive im Verfahren notwendig seien. Demnach ist die Einholung von Gutachten bei Medizinischen Abklärungsstellen MEDAS zwar grundsätzlich weiterhin zulässig. Allerdings zeigt das Bundesgericht auf, welche bisher gängigen Praktiken korrigiert werden müssen. So sollen unter anderem die Gutachten zukünftig nach Zufallsprinzip an die MEDAS-Stellen vergeben werden. Es sei ferner ein differenzierteres Entschädigungssystem auszuarbeiten und die Gehörs- und Partizipationsrechte der versicherten Person sollen gestärkt werden. Sollten die zuständigen Behörden diese Korrektive nicht binnen angemessener Frist prüfen, behält sich das Bundesgericht vor, im Rahmen von Art. 190 BV gestützt auf die einschlägigen Verfahrensgarantien weitergehende verbindliche Korrekturen vorzunehmen.

    Verfahren zur Abklärung der Invalidität bedarf gewisser Korrektive
    Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 26. Oktober 2011

    Wie ein IV-Verfahren funktioniert

    Wer bei der IV eine Rente beantragt, tut dies bei der kantonalen IV-Stelle. Diese klärt ab, ob ein Rentenanspruch besteht und beauftragt dazu i.d.R. eine Medizinische Abklärungsstelle (MEDAS), welche ihrerseits Ärzte beschäftigt. Diese klären die Arbeitsfähigkeit des/r Antragstellers/-in ab. Die daraus resultierende Beurteilung des Falles bietet der IV die Entscheidgrundlage über die Leistungsansprüche. Antragstellende können zwar die Beurteilung über das kantonale Verwaltungsgericht anfechten. Die durch die IV eingeleiteten ärztlichen Diagnosen bieten aber oft auch vor Gericht die primäre Entscheidgrundlage. Verantwortlich für die Kontrolle und die Überwachung der Vorgehensweise der IV ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
    Fehlende Unabhängigkeit

    In der Schweiz gibt es mehrere solche MEDAS-Stellen. Sie sind privatrechtlich organisiert und gewinnorientiert. Einen hohen Anteil ihrer Einkommen erwirtschaften sie aus den Aufträgen der IV. Laut Angaben des Schweizer Fernsehens (SF) erbrachte etwa die MEDAS Zentralschweiz 90 Prozent (3,4 Millionen Franken) ihres Umsatzes vom Jahr 2009 aus den IV-Gutachten. Würden die medizinischen Gutachterstellen ihre Aufträge von der IV verlieren, wäre ihre wirtschaftliche Grundlage bedroht. Aufgrund dieser Abhängigkeit haben sie ein elementares Interesse daran, ihre Fälle zu Gunsten der IV zu beurteilen. In der Regel tun sie das auch (nämlich in 9 von 10 Fällen wie der Vertreter des BSV gegenüber dem Fernsehen sagte). Dennoch stellte sich das Bundesgericht bislang auf die Position, die fachlich-inhaltliche Unabhängigkeit der MEDAS genüge als alleinige Prämisse für ein faires Verfahren. Es sah diese selbst dann als gegeben, wenn das vollständige Einkommen eines/r Mediziners/-in aus den IV-Gutachten kommt. Daraus folgt, dass das Bundesgericht regelmässig die Beweiskraft eines medizinischen Gutachtens durch eine/n MEDAS-Arzt/Ärztin eminent höher gewichtet als die Beweislast eines Gutachtens, welches ein/e andere/r Arzt/Ärztin erstellt. Letzteres billigt das Gericht stets nur als eine Parteivorbringung, auch wenn es sich nicht um den Hausarzt/-ärztin eines Patienten handelte.
    Der Europäische Gerichtshof verweist auf Grundsatz der Waffengleichheit

    P​rof. Dr. jur. Jörg Paul Müller und Dr. iur. Johannes Reich sind nun der rechtlichen Frage eingehend nachgegangen, ob diese Praxis den Voraussetzungen für ein faires Verfahren (Art. 6 Abs 1 EMRK) genügt. Sie verneinen dies in ihrem Rechtsgutachten und verweisen darauf hin, dass der EGMR sich in der einschlägigen Rechtssprechung formell vorwiegend auf den aus dem Fairnessprinzip abgeleiteten Grundsatz der Waffengleichheit berufe. Dieser Grundsatz fordert die Chancengleichheit und die gleichmässige Gewichtung der Prozessparteien durch Berücksichtigung der Argumente beider Seiten. Die Autoren weisen darauf hin, dass auch das Bundesgericht in seiner Rechtssprechung die Ansicht vertritt, dass sich gerade im Sozialversicherungsve​rfahren der Grundsatz der Waffengleichheit als besonders wichtig erweist, da die Beteiligten sehr ungleiche Ressourcen aufweisen. Dennoch spreche es die volle Beweiskraft ausschliesslich den medizinischen Beurteilungen der MEDAS zu. Diese ungleiche Behandlung der ärztlichen Diagnosen durch das Gericht stelle eine klare Verletzung der Waffengleichheit dar, meinen die Rechtsgutachter.
    Ver​bände bieten Lösungsvorschläge

    ​Sechs Behindertenverbände (Procap, Pro Mente Sana, Integration Handicap, Schweizerischer Gehörlosenbund, Behindertenforum und Schweizer Paraplegiker-Vereinig​ung) stellten im Anschluss an das Rechtsgutachten ein Positionspapier zusammen. In diesem Schreiben vom 8. Februar 2010 fordern sie die Anpassung des Gutachterverfahrens an die Standards der EMRK. Diese soll ein geregeltes Beauftragungsverfahre​n, unabhängiges Controlling und unabhängiges Qualitätsmanagement zum Ziel haben. Hierzu präsentieren die Verbände verschiedene Lösungsvorschläge, wie die Begrenzung des Anteils der Gutachtertätigkeit an der Gesamttätigkeit, eine zentrale Gutachter-Zuweisungss​telle, verstärkte Konsultation des behandelnden Arztes durch den Gutachter, sowie die umfassende Beurteilung des Verfahrens von verschiedenen Seiten. Auch der Verein Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS) und die Rechtsberatungsstelle​ UP für Unfallopfer und Patienten fordern in einer Medienmitteilung vom 10. März 2010, dass Bundesrat und Parlament eine gesetzliche Grundlage für die Verfahren betreffend IV-Renten schaffen, welche die Garantien eines fairen Verfahrens gemäss Art. 6 EMRK einhält.
    Verantwortl​iche weisen Schuld von sich

    Selbst nach der negativen Beurteilung durch das Rechtsgutachten sieht Marc Gysin, Vorstandsmitglied der Konferenz der IV-Stellen (IVSK), immer noch keinen Handlungsbedarf. Gemäss seinen Aussagen gegenüber der Zeitschrift Plädoyer zählt die ständige Rechtssprechung, wonach die MEDAS unabhängig ist. Auch Ralf Kocher, der Leiter des Rechtsdienstes der IV im BSV, bestreitet die im Rechtsgutachten beschriebene Problematik. Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das IV-Verfahren bereits zuvor geschützt habe und das Bundesgericht keinen Anlass für Änderungen sehe, bestehe auch für das Bundesamt kein Grund für Anpassungen. Ausserdem sei das Interesse an versicherungsfreundli​chen Gutachten laut Kocher ohnehin nicht vorhanden, da das Gericht diese nicht anerkennen würde. Als einziger Akteur erkennt das Bundesgericht die Problematik und erwähnt diese auch im Geschäftsbericht 2009. Die Verantwortung für die Misslage schiebt es aber zurück an das BSV. Eine Chance für Anpassungen sieht das Bundesgericht daher auch nicht im Rahmen der Rechtssprechung, sondern in der 5. IV-Revision.
    Die Politik wird aktiv

    Positive und aktive Reaktionen auf das Rechtsgutachten sind nur von Seiten des Gesetzgebers ersichtlich. Verschiedene Nationalräte/-innen haben im März 2010 eine parlamentarische Initiative in die Wege geleitet, mit der Forderung, das IV-Verfahren so anzupassen, dass es den Bedingungen von Artikel 6 EMRK entspricht. Die Hauptinitiantin, die Berner SP-Nationalrätin Margret Kiener-Nellen, betont aber gegenüber dem Plädoyer, dass die Umsetzung eines solchen Verfahrens mindestens sechs Jahre dauert. Ausserdem sei die Durchsetzung des Anliegens aufgrund der starken Lobbykraft der MEDAS ungewiss.

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  • November 24, 2013

    Die Mehrwertsteuer wurde zu Gunsten der IV um 0,4 % erhöht, befristet bis 2018 um jährlich mit etwa 1.2 Milliarden zusätzlichen Einnahmen die IV Rechnung wieder ins Gleichgewicht zu bringen.Die Invalidenversicherung​ zählte 2010 450’000 LeistungsbezügerInnen​ (250’000 Männer und 200’000 Frauen). Von diesen hatten rund 420’000 ihren Wohnsitz in der Schweiz. 2010 wurden 280’000 Invalidenrenten ausbezahlt. Drei Viertel davon waren ganze IV-Renten. Im Jahr 2010 betrugen die Ausgaben der Invalidenversicherung​ 9.2 Milliarden Franken und die Einnahmen 8.2 Milliarden Franken, was einen Fehlbetrag von 1.0 Milliarden Franken ergibt. Die 1.2 Milliarden zusätzlichen Einnahmen bringt die Mehrwertsteuer und somit die Invalidenversicherung​ wieder in das Finanzielle Gleichgewicht.
    Die IV hat jahrzehntelang immer mehr Renten ausbezahlt, war unterfinanziert und verzeichnete ein jährliches Defizit in Milliardenhöhe.
    Seit​ 19 Jahren ist die Invalidenversicherung​ (IV) defizitär.
    Die Schweizerische Politik wartete viel zu lange, bis die Mehrwertsteuer zu Gunsten der IV um 0,4 % erhöht wurde.
    Und dies führt nun zu “existenziellen Problemen” für die Betroffenen Menschen, die durch unverschuldete Krankheiten und Unfallfolgen schon genug an Leiden und Schmerzen haben.
    Die IV-Verwaltung befindet sich in rechtlicher Grauzone mit “willkürlichen Handlungenen” durch Gutachter/innen,Verfa​hrensverzögerungen und viele Schikanen.

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  • November 24, 2013

    Zu den Geschichten kann ich nichts sagen, weil ich diese nicht wirklich kenne. Doch ich finde, die Wirtschaft und Arbeitskollegen sollten die soziale Verantwortung entsprechend wahrnehmen und auch im Rahmen der Möglichkeiten Schwächere mittragen. Kassenspiele kosten auch (Beispiel: Arbeitslos -> RAV -> Sozialdienst -> Assessment -> IV -> Rentenstreichung -> wieder Sozialdienst). Das Ziel der Wiedereingliederung von 17‘000 finde ich zu ambitiös wenn man den Wille der Arbeitgeber anschaut (Sendung Arena inkl. fehlendem Wissen von Möglichkeiten der Unterstützung). Zudem finde ich es eine Zumutung, dass für solches, was selbstverständlich sein sollte seitens Arbeitgeber noch Unterstützung wollen. Geht halt auch auf die Seite: Gewinne privatisiert, Kosten sozialisiert (sprich über Steuern/von der Allgemeinheit bezahlt) samt Aus- und Nebenwirkungen, wenn Spardruck kommt. Muss ein Wertewechsel stattfinden?

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  • November 24, 2013

    Zwingend sollte/müsste in der Schweizerischen Bundesgesetz(Schweiz)​das Recht auf Sammelklagen/Gruppenk​lagen eingeführt werden!
    Gruppenklage​: Analyse des Bundesrats zum geltenden Recht
    Erkannte Lücken im Rechtssystem schliessen!
    Die Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), Prisca Birrer-Heimo, hat mit einer Motion im September 2011 vom Bundesrat Massnahmen verlangt, damit Geschädigte im Falle von Massenschäden ihre Rechte gemeinsam vor Gericht durchsetzen können. Der Bundesrat präsentiert heute eine Bestandesaufnahme über das geltende Recht. Die Analyse macht deutlich, dass das aktuelle Rechtsschutzsystem mangelhaft ist. Die SKS fordert daher umgehend Massnahmen, damit die Lücken im nationalen Gesetz endlich geschlossen werden und die Schweiz gegenüber der Rechtsentwicklung in der EU nicht weiter ins Hintertreffen gerät.

    Die schweizerische Rechtsordnung kennt keine Gruppenklage. Dass dieses rechtliche Instrument dringend notwendig ist, hat die Vergangenheit zur Genüge gezeigt: Selbst bei Massenschäden werden Unternehmen selten bis nie eingeklagt, da Konsumentinnen und Konsumenten das prozessuale Kostenrisiko scheuen. Dieser Umstand kommt dem finanziell meist stärkeren Beklagten zugute. Studien aus dem EU-Raum belegen klar, dass wesentlich mehr Konsumentinnen und Konsumenten von ihrem Recht Gebrauch machen würden, könnten sie gemeinsam mit anderen Geschädigten klagen. Wenn die Prozessführung für die schwächere Partei nicht mehr finanzierbar ist, leckt das Rechtssystem.

    Nati​onalrätin und Stiftungspräsidentin Prisca Birrer-Heimo hat daher im September 2011 die Motion „Erleichterung der Rechtsdurchsetzung in kollektiven Verfahren“ eingereicht, welche zum Ziel hat, das prozessuale Instrument der Sammelklage in die schweizerische Zivilprozessordnung aufzunehmen. Der Vorstoss wurde von einer breiten Allianz aus allen politischen Lagern mitunterzeichnet. Trotzdem hat der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfohlen. Seine Begründung lautete, dass die Problematik der kollektiven Rechtsdurchsetzungsmö​glichkeiten vorerst umfassend analysiert und Handlungsmöglichkeite​n aufgezeigt werden sollen.

    Diese Bestandesaufnahme legt der Bundesrat heute nun der Öffentlichkeit vor. Der Bericht über die Analyse des geltenden Rechts macht die Mängel und Lücken im aktuellen Rechtsschutzsystem deutlich. Die SKS fordert den Bundesrat daher auf, den Anliegen der Motion zum Durchbruch zu verhelfen und konkrete Gesetzesvorschläge für neue Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes auszuarbeiten. Die SKS verlangt einen vereinfachten gerichtlichen Zugang im Falle von Massenschäden unter Berücksichtigung der schweizerischen Gegebenheiten, insbesondere in klarer Abgrenzung zur amerikanischen Lösung.

    Das Anliegen der SKS widerspiegelt denn auch die aktuelle Entwicklung ennet der Grenze: Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, innerhalb der nächsten zwei Jahre Instrumente kollektiver Rechtsdurchsetzung zu schaffen. „Es darf nicht sein, dass die Schweiz in der Entwicklung kollektiver Klageinstrumente weiterhin hinterherhinkt“ sagt Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin der SKS. „Auch geschädigte Schweizerinnen und Schweizer sollen zu ihrem Recht kommen.“
    Somit würden die Chancen gleich(heit)gegen Bundesbehörden und Firmen hergestellt werden und Willkür oder Machtmissbrauch durch obgenannte durch Sammelklagen oder Gruppenklagen, den ungewissen Prozessausgang zu finanzieren, das Risiko des Einzelnen massiv verbessern.

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  • November 24, 2013

    Antwort Schreiben von einer Schweizer Politikerin., Zürich
    Ich teile Ihre Besorgnis. Wir haben uns in der SP immer gegen diesen Abbau gewehrt. Leider waren wir gegen die bürgerliche Mehrheit chancenlos. Ändern werden wir das dann können, wenn sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger gegen diese Art von Ausgrenzung und Sozialabbau wehren. Ich danke Ihnen deshalb ganz herzlich für Ihr Engagement. Ich werde den erst möglichen Zeitpunkt wählen, wo wir versuchen werden, diese Beschlüsse wieder rückgängig zu machen.
    Schmerzen sind für die IV-Stellen kein Problem Zu den Folgen der Schmerzen zählen neben einer eingeschränkten subjektiven Gesundheit auch eine verminderte Leistungsfähigkeit in Alltag, Beruf und Freizeit. Dies führt bei Beschäftigten zu Arbeitsausfällen und einer damit verbunden geringeren Arbeitsproduktivität.​Welcher Arbeitgeber möchte solche Personen anstellen Risiko viel zu hoch.Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel Einer von Rückenschmerzen geplagten Frau wird nach sechsjähriger Bezugsdauer die IV-Rente gestrichen. Beim Versuch der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zeigt sich, dass jener Entscheid nicht vertretbar war. TA-Reporter René Staubli über die Methoden der IV Zürich und der Psychiatrischen Uniklinik. http://www.tagesanzei​ger.ch/zuerich/stadt/​Der-Zweck-heiligt-nic​ht-jedes-Mittel/story​/17748967?dossier_id=​2036
    «Der Fall Isler beschädigt das Vertrauen in die Institutionen enorm» Der Winterthurer Rechtsanwalt Massimo Aliotta kritisiert das Verhalten von IV und Universitätsklinik. Wieviele Fallbeispiele benötigt es wohl um die Umkehr dieses IV Vorgehens zu verändern? Wird das Willkürliche, Menschenverachtende IV-System wohl noch lange so bleiben können? http://www.tagesanzei​ger.ch/zuerich/stadt/​Der-Fall-Isler-bescha​edigt-das-Vertrauen-i​n-die-Institutionen-e​norm-/story/28866543N​ach einer kritischen Berichterstattung über ihre Begutachtungs- und Rentenpraxis weigert sich die Zürcher IV-Stelle, Fragen zu beantworten – und setzt Druck auf. Am 11. März 2013 erhielt TA-Chefredaktor Res Strehle von der IV-Stelle Zürich einen eingeschriebenen Brief. Unter dem Betreff «Zusammenarbeit mit Redaktion ‹Tages-Anzeiger›/Anfr​agen von René Staubli werden nicht mehr beantwortet» http://www.tagesanzei​ger.ch/zuerich/region​/Wie-die-IV-auf-Kriti​k-reagiert/story/2328​3828?dossier_id=2036 Die zweifelhaften Methoden der IV. Die IV-Stelle Zürich verlangte von der Psychiatrischen Uniklinik, im Fall von Elsbeth Isler einen Bericht umzuschreiben. Zudem diagnostizierte sie ohne Untersuchung eine schwere Persönlichkeitsveränd​erung. http://www.tagesanzei​ger.ch/zuerich/stadt/​Die-zweifelhaften-Met​hoden-der-IV/story/26​783248
    80 Prozent arbeitsfähig, aber garantiert nicht vermittelbar! Elsbeth Isler aus Fehraltorf gehört zu den 39’000 Menschen, die im Kanton Zürich eine Rente der Invalidenversicherung​ (IV) beziehen. Ihr Fall zeigt, wie sich der Spardruck auf Einzelschicksale auswirkt. http://www.tagesanzei​ger.ch/zuerich/region​/80-Prozent-arbeitsfa​ehig-aber-garantiert-​nicht-vermittelbar-/s​tory/20893539?dossier​_id=2036Wieder ein Fall: Eigentlich sollten alle die diese Geschichte lesen sich fragen: Was können wir tun, um hier unsere Empörung laut auszusprechen. So etwas darf nicht passieren. Da wurden SUVA-Beiträge jahrelang bezahlt und damit eine Versicherung finanziert, und dies noch obligatorischerweise.​ Ohne Schuld gibt es einen schlimmen Unfall mit schweren Folgen für das Leben des Verunfallten, Mies und unmöglich http://www.srf.ch/kon​sum/themen/versicheru​ngen/kampf-gegen-die-​suva-paul-sahli-hat-v​erloren
    Die Invalidenversicherung​ ist ein Eid. obligatorische Versicherung. Daher sollte es nie die vielen negativen Reaktionen von Betroffenen Menschen geben dürfen die von der IV enttäuscht wurden. IV-Rentenverweigerung​ schützt die Pensionskassen vor Rentenzahlungen und kostet den Steuerzahler Unsummen von Geldern für Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen!​ Ist die IV nun zum Handlanger der 2. Säule geworden? Und dies wird Wissentlich von der Classe Politique vom Schweizerischen Parlament geschürt………!!Di​e Invalidenversicherung​ (IV) meldet Integrations- und Sparerfolge. Effektiv gibt es aber nicht den geringsten Nachweis, dass Arbeitnehmer mit Behinderungen heute vermehrt eine Erwerbsarbeit haben als noch vor fünf Jahren. Solche die zwischen IV, Arbeitslosenkasse und Fürsorge hin und her geschoben werden und solche, die die Rentenkürzung selbst tragen.Da die Gruppe, die effektiv arbeitet vernachässigbar klein ist, gibt es auch kaum einen Spareffekt. Die Kosten werden einfach verlagert.Es würde mich sehr Interessieren, wieviele Betroffene des IV-Verfahrens Suizidgedanken haben und eventuell auch Suizid begehen aus Verzweiflung und Elend und Hoffnungslosigkeit, die im Zusammenhang mit dem Verhalten der IV-Stellen sind.» Somit würde der Gesetzgeber und die ausführende Verwaltung die Schuld am Tod von seinen Bürger/innen haben? Ist dies wirklich im Sinne von unserem Parlament oder wurde dieses Gesetz wie schon viele zuvor nicht durchdacht?
    Unter dem Druck des Bundesgerichts hat die IV diesen Frühling Reformen eingeleitet: Versicherte können bei der Wahl ihres Gutachters mitreden, die Gutachter müssen der IV ihre Berichte schneller liefern. Bald soll auch ein Qualitätsausschuss ihre Arbeit überprüfen. Ob diese Neuerungen tatsächlich greifen, lässt sich noch nicht sagen. Sicher ist aber, dass Reformen dringend nötig sind. Dies hatt jetzt auch das Bundesgericht bestätigt. Also ist das Verfahren der IV nicht Rechtskonform abgelaufen!Die Invalidenversicherung​ wolle dem «Anspruch gerecht werden, dass Versicherte zwar streng, aber auch fair beurteilt werden» – dies sagte Stefan Ritler, Vizedirektor des Bundesamts für Sozialversicherungen und Leiter der IV, im Sommer dieses Jahres in einem Interview. Von Fairness spüren viele Versicherte und ihre Ärzte kaum etwas. Sie fühlen sich vielmehr ohnmächtig. Verloren in einem Verfahren, das sich schier endlos hinschleppen kann und mutwillig wenn nicht gar bösartig hinaus gezögert wird.Wer Erfahrung im Arbeitsleben hatt, weiss genau wie schwierig es für Gesunde ist, eine Stelle zu finden und zu behalten und somit gibt es nun mal fast keine Arbeitsplätze für Behinderte Die IV müsste den Beweis erbringen das genug Arbeitsplätze da sind und nicht nur fordern. Die angestrebte und wünschbare Eingliederung von Behinderten klappt nur, wenn es dafür auch genügend Arbeitsplätze gibt. Der Zwang zur Eingliederung ohne genügend Stellen ist nichts anderes als Schikane für die Behinderten. Eingliederung wird jetzt zum Spar-Instrument und zur Zwangsmassnahme. Neu ist jede Massnahme zumutbar, «die der Eingliederung der versicherten Person dient». Was der Eingliederung dient, wird aber ausschliesslich von der zum Sparen verpflichteten IV-Stelle beurteilt. Das gibt ihr enorme Macht und artet in der Praxis sehr schnell in Willkür aus. Stoppen wir dieses Vorgehen, denn hier wird durch den Schweizerstaat, Elend und Armut Willentlich produziert.Ein Riesen Problem ist für Betroffene das Handling der zuständigen IV-Stelle. Die Verwaltungen lassen den Bürger/in warten und nochmals warten. Die Ungewissheit und die Leiden der Menschen bringen Sie in grosse Nöte, da plötzlich kein Lohn mehr kommt und die Arbeitlosen Kassen sagen: Sie sind ja nicht vermittelbar! Dann kommen die Finanziellen-Existenz​iellen-Gesundheitlich​en-Menschlichen Probleme. Dann kommt die Soziale Isolation und der Zerfall der ganzen Familie. Und wir schauen zu ……… Invalidenversicherung​. Mediator oder Ombudsmann: Eingereichter Text von Rossini Stéphane Conseiller national Canton Valais Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bestimmung in das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung​ einzufügen, mit der die Funktion einer Mediatorin oder eines Mediators beziehungsweise einer Ombudsperson für die Invalidenversicherung​ geschaffen werden kann.Antwort vom Bundesrat: Zusätzliche Instrumente wie eine Ombudsstelle hält der Bundesrat nicht für zweckmässig!Vor allem betroffen von der Nicht-Rentenzusprechu​ng sind SchmerzpatientInnen und psychisch Kranke. Sie landen vermehrt über ALV nach der Aussteuerung beim Sozialamt:Leistungsge​schwächte können nicht immer adäquat auf Druck reagieren. Nun die Frage: Gelingt der Spagat, das die neue Gesetzgebung eigentlich wollte? So wie es aussieht nicht, denn die Verwaltung schaltete auf STUR und jetzt trifft es alle!!Die Invalidenversicherung​ ist eine Sozialversicherung und steht im Dienste der Bürger/Innen – und nicht umgekehrt! Und wenn dies die verantwortlichen Sesself. in der Teppichetage des BSV vergessen haben sollten, dann ist es höchste Zeit für personelle Konsequenzen. Das betrifft auch den verantwortlichen BSV-Vorsteher BR Berset, wenn dieser nicht endlich Gegensteuer gibt.Die meisten Menschen mit einer Behinderung sind auf Versicherungsleistung​en angewiesen. Nicht selten geraten sie jedoch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche derart in die Mühlen der Verwaltung, dass sie auf fachliche Hilfe angewiesen sind. Bis die IV und die Gerichte und die Gutachter und die Verwaltung und, und eine Rente gesprochen haben, sind die meisten Betroffenen vollständig Fix und Fertig gemacht worden durch die langen Verfahrensdauer die Mutwillig durch die Verwaltung gesteuert wird.Zwei Ärzte kommen zum Schluss: Herr Loos leidet an einer psychischen Erkrankung, als Treuhänder wird er nie mehr arbeiten können. Die IV Zug aber zieht einen Arzt des Regionalärztlichen Dienstes Zentralschweiz (RAD) zu Rate. Und der kommt – ohne Loos jemals gesehen zu haben – zum Schluss, dass es keine «medizinisch begründbare Unfähigkeit» für die Ausübung seines Berufs gebe. Solche Fehleinschätzungen von den Iv-Stellen gibt es tausende in der Schweiz und jeder Fall ist ein ungerechter.Fakt ist : Für IV-Bezüger sowie für Menschen mit häufigen Absenzen am Arbeitsplatz lassen sich kaum Jobs finden Über 17’000 IV-Rentner will der Bundesrat bis Ende 2017 wieder eingliedern. Diese Ziele sind ambitiös. Denn in der Praxis zeigt sich, dass viele ein Job-Coaching mitmachen, danach aber ohne Stelle bleiben.Solange wir solche Parteien wählen, die Rentenkürzungen befürworten und uns den Zugang zur IV oder ALV immer mehr erschweren wollen, solange wird sich sowieso nichts ändern. So leid es mir tut, aber hier muss man wirklich einmal die SVP an den Pranger stellen. Denn die Lage hat sich tatsächlich verschlechtert, seit die SVP so stark geworden ist. Und ihre Juniorpartner von FDP und teilen der CVP unterstützen sie auch noch dabei. Bei denen, die es wirklich brauchen, spart und schikaniert man.Diese Bürokraten und Sesselfurzer haben sowieso immer das Gefühl dass sie am längeren Hebel sitzen. Sie fühlen sich Allmächtig und unterdrücken die “Kleinen”. Es kann ja nicht sein dass Chronisch Kranke Menschen “bittibätti” machen müssen für ihre IV Rente. Denn wir haben ja für diese Versicherung mit dem NAMEN INVALIDENVERSICHERUNG​ während vielen Jahren Prämien bezahlt! Es ist eine obligatorische Zwangsversicherung und was jetzt gemacht wird ist: Willkür, Rechtsmissbrauch, Machtmissbrauch!!!For​dern wir endlich eine PUK – damit in Bundesbern mal ausgemistet wird. Hier nochmals den Link: http://selbstbestimmu​ng.ch/politik/offener​-brief-an-urs-schwall​er-motion-nachhaltige​-sanierung-der-iv-ist​-dringend-notwendig/M​ich verwundert zutiefst das die Geschädigten der IV-Schweiz nicht Sichtbar an die Oeffentlichkeit gelangen können und die IV-Schweiz Fristen setzen dürfen, aber selber überhaupt keine Fristen einhalten müssen: Sehen die Verantwortlichen denn nicht, dass dies in einem Rechtsstaat unzulässig ist? Wollt Ihr eigentlich das die von Krankheit und Schmerzen geplagten Menschen wirklich sprichwörtlich vor die Hunde gehen!! Was für Charakter Lumpen seit Ihr im BSV eigentlich. Ihr geht über Leichen….!! Die zweifelhaften Methoden der IV: Der Bericht besagt Irritierend ist allerdings, welche Methoden die IV angewandt hat, um zu diesem Ergebnis zu kommen. http://www.tagesanzei​ger.ch/zuerich/stadt/​Die-zweifelhaften-Met​hoden-der-IV/story/26​783248?track Wie die IV auf Kritik reagiert: Nach einer kritischen Berichterstattung über ihre Begutachtungs- und Rentenpraxis weigert sich die Zürcher IV-Stelle, Fragen zu beantworten – und setzt Druck auf. http://www.tagesanzei​ger.ch/zuerich/region​/Wie-die-IV-auf-Kriti​k-reagiert/story/2328​3828?track Reagiert so eine Sozialversicherung, die vorrangig im Dienste der Bürger/Innen steht? Wohl kaum! Offenbar hat die IV-Stelle Dreck am Stecken und einiges zu verbergen. Die Stimmen werden lauter, die eine Parlamentarische Untersuchungskommissi​on (PUK) zum IV-Unwesen fordern. Da wird dann endlich mal auch die Rolle der Schreibtischtäter beim BSV näher beleuchtet. Der verantwortliche BSV-Vorsteher BR Berset glänzt beim Reizthema IV leider weitgehend durch Abwesenheit, bzw. angestrengtes Wegschauen.Wieder so ein Fall der in einem Sozial und Rechtsstaat niemals vorkommen dürfte! 80 Prozent arbeitsfähig, aber garantiert nicht vermittelbar. Bitte lesen Sie diesen Artikel und fragen Sie sich, in was für einem Land leben wir eigentlich? http://www.tagesanzei​ger.ch/zuerich/region​/80-Prozent-arbeitsfa​ehig-aber-garantiert-​nicht-vermittelbar-/s​tory/20893539 Die Besitzstandswahrung (auch als Schlechterstellungsve​rbot bezeichnet) ist ein Begriff des Arbeits- und Verwaltungsrechts. Sie gibt Personen Rechtssicherheit bei geänderten Rechtsvorschriften. Diese dürfen in der Regel nicht dazu führen, dass eine Person durch eine Neuregelung schlechter gestellt wird. Rechtlich gesehen hebelt der Gesetzgeber, Schweizer Parlament mit dem Auftrag an die IV-Schweiz, 17’000 Rentner/innen in das Arbeitsleben zurückführen, die Besitzstandswahrung weg! Einklagbar??? Das BSV und der verantwortliche Departementsvorsteher​ BR Alain Berset bewegen sich im Zusammenhang mit der in den Medien vermehrt offengelegten Diskriminierung der IV-Versicherten auf zunehmend dünnem Eis. Ich denke die Zeit läuft ab, in der die Schreibtischtäter beim BSV sich hinter dem feigen Argument “Volksauftrag” verstecken können. Denn es werden schon zu lange zu viele Grundsätze unseres Rechtsstaates verletzt, als das dies für die IV-Verantwortlichen beim BSV keine Folge haben wird.Artikel 25 – Recht auf einen angemessenen Lebensstandard Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschliesslich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.Die Schweiz, soll verdammt noch mal aufhören, ständig mit dem Finger auf andere Länder zu zeigen und Missstände in anderen Ländern her nehmen um sich selber in ein helles Licht zu stellen. Sie wird dadurch nicht heller, auch für s Ausland nicht und die Schweizer werden auch nicht heller, wenn im Denken und Handeln finsteres Mittelalter praktiziert wird. Was mit Armen, Erwerbsunfähigen durch Krankheit oder Unfall in der Schweiz praktiziert wird, ist finsteres Mittelalter für die heutige Zeit!”…dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen…” (Bundesverfassung). Ich schäme mich, dass man mit Krankheit belasteten Menschen ihr schon ohnehin geschmälertes Einkommen, ein weiteres Mal kürzen will. Leider vergessen all jene, die sich dafür stark machen, dass sie viell. selbst einmal unverschuldet in eine solche Lage kommen könnten, das kann schneller passieren als man denkt.Und ausserdem: Eine IV-Rente bekommt man nicht, weil man KRANK oder ARBEITSunfähig ist, sondern als Ausgleich für die prozentuale ERWERBSunfähigkeit auf Grund der FOLGEN von Krankheit oder Unfall. Die IV ist keine Krankenversicherung, sondern eine Lohnausfall-Versicher​ung. Und da kommt die IV mit Ihren Hypotetischen Einkommen und hebelt den Grundsatz vom IV-Recht einfach aus. Bösartig und eben beinahe strafrechtlich und menschenverachtendes vorgehen gegen das mann oder frau fast keine chance hat

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  • November 25, 2013

    M. Bieri

    danke für diesen aufklärenden und wichtigen Blog. Es ist wie Sie beschreiben leider!

    Die Betroffenen wie Angehörigen werden zermürbt, aus körperlich Behinderten wirdd versucht Psychisch Kranke zu basteln. Alles am eigenen Leib erfahren. Inkl. Tortur der überteuerten MEDAS-Aerzte, welche gar ohne CH-Arbeitsbewilligung​ Berichte nach Gusto IV umwandelten etc.

    Die Verlogenheit geht vor allem in Bern weiter. Behinderte wurden in Heimen während Jahren mit Schlafmitteln und Psychopharmka “stillgelegt” und derzeit scheint es im Trend körperlich/geistig beeinträchtigte Menschen aus den Heimen in die Psychis verschieben zu wollen.

    War selbst an einer solchen Sitzung dabei und habe den identischen Fall dieser Tage aus einem anderen Heim auch erfahren.

    Es liegt Missbrauch vor und zwar von Seiten der IV selber, weil man geschönte Statistiken präsentieren will. Betrug an allen Beitragszahler/Innen,​ Steuerzahler/Innen und vor allem mehr als menschenunwürdiges Verhalten gegenüber Betroffener und Angehörigen.

    Dahin​gehend ist es erfreulich, dass der bürgerliche Grossrat Berns letzten Donnerstag die Bremse gezogen hat, nicht mehr weiter sparen auf Kosten Behinderter, weniger Geld für die Psychiatrie.

    Psych​iatrie ist derzeit ofenkundig ein boomender Schulmedizin-Bereich,​ einleuchtend, wenn man sie “selber kreiert”.

    Mitunte​r ist es auch kein Geheimnis mehr, dass es heutzutage bereits immer mehr Kinder trifft, welche mit Ritalin in Kinderschuhen angefüttert werden für die Pharmaindustrie und die Psychiatrie.

    Es wird Zeit, dass hingeschaut wird und der Mensch wieder in den Mittelpunkt gestellt wird, vor Massnahmen und Geldgier.

    In dem Sinne, nochmals danke für diesen wichtigen Blog.

    Mit freundlichen Grüssen und viel Erfolg beim Engagement

    Bea Habegger
    Behinderten​-Vertreterin SVP Stadt Bern

    http://svp-be​hindertenpolitik.ch/

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  • November 25, 2013

    Zitat des Blogverfassers/der Blogverfasserin: “So leid es mir tut, aber hier muss man wirklich einmal die SVP an den Pranger stellen. Denn die Lage hat sich tatsächlich verschlechtert, seit die SVP so stark geworden ist.”

    Es stellt sich die Frage in wessen Händen die Ausführungen der menschenunwürdigen Behandlungen Behinderter sich befindet, Blick nach Bern genügt/Gesundheitsdir​ektor Perrenoud SP! Und von Bundesseite her alles SP oberste Verantwortung!

    Zud​em sei hier ein für alle mal zu relativieren, die Hetzkampagne gegen Invalide kam nicht aus den Reihen der SVP/sondern aus der IV seinerselbst/Haarastr​äubend, aus jener Behörde welche die Behinderten zu schützen hätte und dann will man diese Machenschaften anduernd der SVP unterjubeln/mehr als fiese Masche:

    IV-Chef steht zu provozierender Plakatkampagne
    http:​//www.tagesanzeiger.c​h/schweiz/standard/IV​Chef-steht-zu-provozi​erender-Plakatkampagn​e/story/29144123

    Bea Habegger

    Behindert​en-Vertreterin SVP Stadt Bern

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  • November 25, 2013

    Zum Thema: Rente weg: IV macht Kranke per Gesetz gesund!

    Am Dienstag 29. Oktober 2013 machte der Kassensturz von SRF die Geschichte von Herr Schnorf
    Publik.
    Bis​ am 25. November 2013, sprich nicht einmal 30 Tage, sind 642 negative Kommentare geschrieben worden.
    Kann sich eine Bundesbehörde mit dem Namen Invalidenversicherung​ Schweiz die dem Bürger/in
    verpflicht​et ist, sich wirklich so viel negative Beschwerden leisten?
    Besonders darum, da CH-Politiker/innen im Ausland bei Staatsbesuchen permanent anderen Staaten mit erhobenen Zeigefinger über Menschenrechte tadeln.
    Aber im eigenen Land schlimmer regiert als in einem Entwicklungsland.
    Ne​in, Nein, Nein!
    Jedes andere, nicht Staatliche Unternehmen würde innert kürzester Zeit Konkurs gehen.
    Hier sind die Politik und die Führungsverantwortlic​hen der IV-Schweiz aufgefordert zu reagieren und die vielen Negativ-Berichte in den Medien: Beobachter, Tagesanzeiger, Berner Zeitung und viele andere nicht zu ignorieren, sondern das zu tun, wozu SIE/ER gewählt wurden.
    Es kann nicht angehen und ist auch nicht akzeptierbar, wenn 642 Bürger/innen sich innert kürzester Zeiträume, so über das sozialrechtlich fragwürdige System beklagen!
    Die Medien schreiben und dies Regelmässig mit folgenden Negativ Schlagzeilen gegen die Invalidenversicherung​!
    Die Monster-Kasse namens IV , Die IV muss modernisiert werden, Harter Vorwurf: IV streicht Renten von Behinderten, IV streicht 61-Jährigem die Rente, Laufende IV-Renten sollen nicht gekürzt werden, Dubiose Gutachter, Berner Gutachter macht gute Geschäfte mit leichtgläubiger IV , 80 Prozent arbeitsfähig, aber garantiert nicht vermittelbar , Bundesrat kürzt IV-Beiträge an Hörgeräte, Von der IV um Tausende Franken geprellt , Schmerzpatientin gesundgeschrieben ohne Untersuch, Invalidenversicherung​ «Der Schmerz geht niemals weg», IV-Renten Den medizinischen Gutachtern ausgeliefert Gutachter Die Gesundschreiber
    Hier​ muss der Gesetzgeber zwingend handeln. Denn da läuft was völlig aus dem Ruder!

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  • November 25, 2013

    as BSV und der verantwortliche Departementsvorsteher​ BR Alain Berset bewegen sich im Zusammenhang mit der in den Medien vermehrt offengelegten Diskriminierung der IV-Versicherten auf zunehmend dünnem Eis. Ich denke die Zeit läuft ab, in der die Schreibtischtäter beim BSV sich hinter dem feigen Argument “Volksauftrag” verstecken können. Denn es werden schon zu lange zu viele Grundsätze unseres Rechtsstaates verletzt, als das dies für die IV-Verantwortlichen beim BSV keine Folge haben wird.Artikel 25 – Recht auf einen angemessenen Lebensstandard Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschliesslich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.Die Schweiz, soll verdammt noch mal aufhören, ständig mit dem Finger auf andere Länder zu zeigen und Missstände in anderen Ländern her nehmen um sich selber in ein helles Licht zu stellen. Sie wird dadurch nicht heller, auch für s Ausland nicht und die Schweizer werden auch nicht heller, wenn im Denken und Handeln finsteres Mittelalter praktiziert wird. Was mit Armen, Erwerbsunfähigen durch Krankheit oder Unfall in der Schweiz praktiziert wird, ist finsteres Mittelalter für die heutige Zeit!”…dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen…” (Bundesverfassung). Ich schäme mich, dass man mit Krankheit belasteten Menschen ihr schon ohnehin geschmälertes Einkommen, ein weiteres Mal kürzen will. Leider vergessen all jene, die sich dafür stark machen, dass sie viell. selbst einmal unverschuldet in eine solche Lage kommen könnten, das kann schneller passieren als man denkt.Und ausserdem: Eine IV-Rente bekommt man nicht, weil man KRANK oder ARBEITSunfähig ist, sondern als Ausgleich für die prozentuale ERWERBSunfähigkeit auf Grund der FOLGEN von Krankheit oder Unfall. Die IV ist keine Krankenversicherung, sondern eine Lohnausfall-Versicher​ung. Und da kommt die IV mit Ihren Hypotetischen Einkommen und hebelt den Grundsatz vom IV-Recht einfach aus. Bösartig und eben beinahe strafrechtlich und menschenverachtendes vorgehen gegen das mann oder frau fast keine chance

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  • November 25, 2013

    Eingliederung wird jetzt zum Spar-Instrument und zur Zwangsmassnahme. Neu ist jede Massnahme zumutbar, «die der Eingliederung der versicherten Person dient». Was der Eingliederung dient, wird aber ausschliesslich von der zum Sparen verpflichteten IV-Stelle beurteilt. Das gibt ihr enorme Macht und artet in der Praxis sehr schnell in Willkür aus. Stoppen wir dieses Vorgehen, denn hier wird durch den Schweizerstaat, Elend und Armut Willentlich produziert.Ein Riesen Problem ist für Betroffene das Handling der zuständigen IV-Stelle. Die Verwaltungen lassen den Bürger/in warten und nochmals warten. Die Ungewissheit und die Leiden der Menschen bringen Sie in grosse Nöte, da plötzlich kein Lohn mehr kommt und die Arbeitlosen Kassen sagen: Sie sind ja nicht vermittelbar! Dann kommen die Finanziellen-Existenz​iellen-Gesundheitlich​en-Menschlichen Probleme. Dann kommt die Soziale Isolation und der Zerfall der ganzen Familie. Und wir schauen zu ……… Invalidenversicherung​. Mediator oder Ombudsmann: Eingereichter Text von Rossini Stéphane Conseiller national Canton Valais Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bestimmung in das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung​ einzufügen, mit der die Funktion einer Mediatorin oder eines Mediators beziehungsweise einer Ombudsperson für die Invalidenversicherung​ geschaffen werden kann.Antwort vom Bundesrat: Zusätzliche Instrumente wie eine Ombudsstelle hält der Bundesrat nicht für zweckmässig!Vor allem betroffen von der Nicht-Rentenzusprechu​ng sind SchmerzpatientInnen und psychisch Kranke. Sie landen vermehrt über ALV nach der Aussteuerung beim Sozialamt:Leistungsge​schwächte können nicht immer adäquat auf Druck reagieren. Nun die Frage: Gelingt der Spagat, das die neue Gesetzgebung eigentlich wollte? So wie es aussieht nicht, denn die Verwaltung schaltete auf STUR und jetzt trifft es alle!!Die Invalidenversicherung​ ist eine Sozialversicherung und steht im Dienste der Bürger/Innen – und nicht umgekehrt! Und wenn dies die verantwortlichen Sesself. in der Teppichetage des BSV vergessen haben sollten, dann ist es höchste Zeit für personelle Konsequenzen. Das betrifft auch den verantwortlichen BSV-Vorsteher BR Berset, wenn dieser nicht endlich Gegensteuer gibt.Die meisten Menschen mit einer Behinderung sind auf Versicherungsleistung​en angewiesen. Nicht selten geraten sie jedoch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche derart in die Mühlen der Verwaltung, dass sie auf fachliche Hilfe angewiesen sind. Bis die IV und die Gerichte und die Gutachter und die Verwaltung und, und eine Rente gesprochen haben, sind die meisten Betroffenen vollständig Fix und Fertig gemacht worden durch die langen Verfahrensdauer die Mutwillig durch die Verwaltung gesteuert wird.

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  • November 25, 2013

    Die Invalidenversicherung​ ist ein Eid. obligatorische Versicherung. Daher sollte es nie die vielen negativen Reaktionen von Betroffenen Menschen geben dürfen die von der IV enttäuscht wurden. IV-Rentenverweigerung​ schützt die Pensionskassen vor Rentenzahlungen und kostet den Steuerzahler Unsummen von Geldern für Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen!​ Ist die IV nun zum Handlanger der 2. Säule geworden? Und dies wird Wissentlich von der Classe Politique vom Schweizerischen Parlament geschürt………!!Di​e Invalidenversicherung​ (IV) meldet Integrations- und Sparerfolge. Effektiv gibt es aber nicht den geringsten Nachweis, dass Arbeitnehmer mit Behinderungen heute vermehrt eine Erwerbsarbeit haben als noch vor fünf Jahren. Solche die zwischen IV, Arbeitslosenkasse und Fürsorge hin und her geschoben werden und solche, die die Rentenkürzung selbst tragen.Da die Gruppe, die effektiv arbeitet vernachässigbar klein ist, gibt es auch kaum einen Spareffekt. Die Kosten werden einfach verlagert.Es würde mich sehr Interessieren, wieviele Betroffene des IV-Verfahrens Suizidgedanken haben und eventuell auch Suizid begehen aus Verzweiflung und Elend und Hoffnungslosigkeit, die im Zusammenhang mit dem Verhalten der IV-Stellen sind.» Somit würde der Gesetzgeber und die ausführende Verwaltung die Schuld am Tod von seinen Bürger/innen haben? Ist dies wirklich im Sinne von unserem Parlament oder wurde dieses Gesetz wie schon viele zuvor nicht durchdacht?
    Unter dem Druck des Bundesgerichts hat die IV diesen Frühling Reformen eingeleitet: Versicherte können bei der Wahl ihres Gutachters mitreden, die Gutachter müssen der IV ihre Berichte schneller liefern. Bald soll auch ein Qualitätsausschuss ihre Arbeit überprüfen. Ob diese Neuerungen tatsächlich greifen, lässt sich noch nicht sagen. Sicher ist aber, dass Reformen dringend nötig sind. Dies hatt jetzt auch das Bundesgericht bestätigt. Also ist das Verfahren der IV nicht Rechtskonform abgelaufen!Die Invalidenversicherung​ wolle dem «Anspruch gerecht werden, dass Versicherte zwar streng, aber auch fair beurteilt werden» – dies sagte Stefan Ritler, Vizedirektor des Bundesamts für Sozialversicherungen und Leiter der IV, im Sommer dieses Jahres in einem Interview. Von Fairness spüren viele Versicherte und ihre Ärzte kaum etwas. Sie fühlen sich vielmehr ohnmächtig. Verloren in einem Verfahren, das sich schier endlos hinschleppen kann und mutwillig wenn nicht gar bösartig hinaus gezögert wird.Wer Erfahrung im Arbeitsleben hatt, weiss genau wie schwierig es für Gesunde ist, eine Stelle zu finden und zu behalten und somit gibt es nun mal fast keine Arbeitsplätze für Behinderte Die IV müsste den Beweis erbringen das genug Arbeitsplätze da sind und nicht nur fordern. Die angestrebte und wünschbare Eingliederung von Behinderten klappt nur, wenn es dafür auch genügend Arbeitsplätze gibt. Der Zwang zur Eingliederung ohne genügend Stellen ist nichts anderes als Schikane für die Behinderten.

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  • November 25, 2013

    Die IV-Rente hat ja 15 Mrd. Franken schulden. Daher muss die IV sowieso einmal gründlich untersucht werden. Es ist eine regelrechte Industrie entstanden, da haben Sie recht. 9’000 Franken an eine externe Abklärung zu zahlen ist eine Farce. Das muss sofort aufhören. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen sind 40 % aller IV-Renten mit psychischen Leiden Rentner. Wenn ein solcher Rentner mehr als 4’000 Franken erhält. Gute Nacht. Der Missbrauch liegt doch auf der Hand. Die Linken müssen nur eines begreifen. Der Staat ist kein Selbstbedienungsladen​. Am Besten ist es in Zukunft die Abklärung maximal 6 Monate laufen zu lassen bis zum Entscheid. Ohne Umwege durch das Sozialamt und das Arbeitsamt. Somit weiss der Betroffene, wo er steht und erhält dadurch die Möglichkeit, sich mit Alternativen die dringend notwendig sind, wie zum Beispiel Umschulungen oder Weiterbildungen zu motivieren.

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  • November 27, 2013

    Bitte sehen Sie diesen Artikel vom Schweizer Fernsehen SRF(Kassensturz)
    Lesen Sie, die vielen negativen von Betroffenen geschriebenen Kommentare!

    Bilden​ Sie sich selber eine Meinung wie der Schweizerstaat mit seinen Kranken und Behinderten Menschen umgeht.
    Ich persönlich finde es Traurig und Menschenverachtend.

    Und wenn CH-Politiker im Ausland bei Staatsbesuchen permanent anderen Staaten mit erhobenen Zeigefinger über Menschenrechte tadeln.

    Aber im eigenen Land regiert wie in einem Entwicklungsland.

    http://www.srf.ch​/konsum/themen/versic​herungen/rente-weg-iv​-macht-kranke-per-ges​etz-gesund#main-comme​nts

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  • November 27, 2013

    Neue Revision-Neue Lügen am Volk-Die derzeitige IV ist die korrupteste Versicherung, welche es je in der Schweiz gab! Die Invaliden haben das Milliarden-Loch nicht in Kasse geschlagen. Es war die IV-Hauseigene Bürokratie, welche kläglich versagt seit Jahren bis dato. Statt das Geld Invaliden zukommen zu lassen, hat man seit der letzten Revision mit “kranken” Tricks diese Bürokratie nur noch weiter ausgebaut und die vor allem einheimischen Behinderten schikaniert und bürokratisch “beackert”
    Das IV-Verfahren und die Praxis der Gutachter/innen mit Ihrem UNSELIGEN Motto: aus
    Krank oder Unfall Patienten machen wir wieder gesunde Patienten! Werden Menschliche Tragödien und Schicksale in gröbster fahrlässiger, rechtlicher völlig fragwürdiger vorgehensweise Geschichte geschrieben. Noch niemals in der Schweiz konnte eine andere Versicherung solche Wagnisse eingehen den sie wären subito im Konkurs!
    Bedenken wir, dass wir hier von Kranken oder als Unfallfolge geplagten Patienten sprechen, die Jahrelange Leiden mit Schmerzeen und deren Folgen zu kämpfen haben und jetzt kommt noch der Hammer nämlich eine obligatorische Versicherung mit dem Namen Invalidenversicherung​ und sorgt willkürlich wenn nicht sogar bösartig für weiteres Probleme: Ihnen wird die finanzielle Grundlage für die Lebenshaltungskosten verweigert.
    Niemals kann dies Gutgehen!!! Das Defizit der IV resultiert bestimmt nicht aus den Renten, die verschleudern das Geld für unlautere Gutachter, Scheinjobs, Observationen, sinnlose Eingliederungen und vor allem für zu hohe Beamtensaläre – daraus resultiert dieser Verlust und bestimmt nicht wegen der Handvoll “schwarzer Schafe”. Werdet endlich wieder normal!
    Im Rahmen der IV-Revision soll die Invalidenversicherung​ bis im Jahr 2018 17’000 vor allem psychisch angeschlagene Personen wieder ins Arbeitsleben zurückführen. Das entspricht 12’000 Renten.
    Die werden nicht mal 17 IV-Rentner eingliedern. Aber ich wette sie werden ca.16’973 auf die Sozialhilfe rüberschieben. Schliesslich ist jeder der erfolgreich eine Steckdose zusammenbasteln kann 100% arbeitsfähig, obwohl die Betroffenen, ja eine halbe Apotheke Medikamente täglich schlucken müssen, dass er/sie sich überhaupt bewegen können. Aber schliesslich ist das ein Bomben Geschäft für die Pharmamultis. Solange IV-Rentner auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind, ist das alles Blabla. Nicht nur, dass Behinderte weniger Geld für dieselbe Arbeit bekommen, oft werden diese gar nicht erst eingestellt, weil die Verantwortlichen Probleme fürchten. Solange die Wirtschaft nicht in die Pflicht genommen wird diese Leute zu beschäftigen, ist jeder Anreiz eine blosse Ausrede um auf deren Buckel Geld zu sparen. Behindertenwerkstätte​ sind die Aussatzhäuser der Moderne.
    Die IV muss modernisiert werden.
    Ab den 1990 wurde die IV von den Firmen verbreitet als Auffangbecken für überzählig gewordene Arbeitskräfte missbraucht (neben der Privatwirtschaft auch von Staatsbetrieben wie SBB und Post). Ein Stellenabbau konnte problemlos teilweise über die Invalidisierung älterer Mitarbeiter abgewickelt werden. Schon die seelische Belastung einer Entlassung konnte als Begründung für Arbeitsunfähigkeit ausreichend sein. Schön, die Politik kümmert sich um den angerichteten Schaden, aber sicher nicht soooo!
    Es geht ja nicht darum IV-Bezüger einzugliedern sondern auszugliedern sprich. auf die Sozialhilfe abzuschieben. Spart kurzfristig Geld, und führt langfristig zu Massenarmut.
    Gesunde​ 50+ finden keine Arbeit mehr Wie sollen dann IV-Bezüger/innen 50+ Arbeit finden Nach einer Arbeitsintegrationsma​ssnahme werden IV-Bezüger/innen auf die Strasse gestellt und müssen einen Job finden. Viele davon 50+ viele davon, die Jahrelang nicht mehr im Erwerbsleben standen Viele davon die starke Gesundheitliche Probleme haben. IV-Rente wird gestrichen und sie landen am Schluss beim Sozialamt denn sie alle finden keinen Job mehr Wenn schon gesunde gut ausgebildete 50+ keinen Job finden.
    Und jetzt noch eine Frage an die Verantwortlichen, wie wollt Ihr diese machen?
    Im Moment sind 188.000 Personen am suchen für eine Stelle und es gibt 14.000 offene Stellen.
    Wie um Himmelswillen wollt Ihr da Kranke Personen in den ersten Arbeitsmarkt bringen??
    Die IV-Verantwortlichen müssen früher oder Später zu solchen Vorwürfen die massenhaft in den Medien verbreitet werden, eines Tages Antwort geben.

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  • Dezember 10, 2013

    Sehr geehrte Frau Margi Noser.
    Es tut mir so leid für Sie, obwohl ich Ihre Krankengeschichte nicht kenne.
    Was Ihnen von der Invalidenversicherung​ angetan wird, ist das allerletzte was in einem Rechtstaat passieren darf!! Schande und Übel soll über die kommen, die einen solchen Entscheid gefällt haben.
    Schreiben Sie Ihre Geschichte ebenfalls an den Kassensturz und an den Tagesanzeiger sowie den Beobachter, geben Sie Ihrer traurigen Lebensgeschichte ein Gesicht!
    Damit die Öffentlichkeit aus dem Schlaf erwacht und sehen kann, was im Schweizer Rechtstaat alles falsch läuft, und auch sieht das Boot ist voll!
    So darf und kann es nicht weitergehen. Denn so wird Massenarmut Willentlich und Willkürlich, wenn nicht sogar bösartig in Kauf genommen!!

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  • Dezember 10, 2013

    “Artikel der “NZZ am Sonntag”
    Politiker-Ehepaar Fehr will ausstehende Sozialleistungen zahlen!
    Bilden Sie sich Ihre Meinung über dieses Vorgehen von einem gewählten CH-Politiker, der eigentlich eine Vorbildfunktion haben sollte!
    http://www.n​ews.ch/Politiker+Ehep​aar+Fehr+will+aussteh​ende+Sozialleistungen​+zahlen/609124/detail​.htm

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    • Juli 19, 2021

      Das ist so Typisch : Wasser predigen und Wein trinken!
      Das Gesetz besagt folgendes:
      Art. 117 AuG Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung

      1 Wer als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber vorsätzlich Ausländerinnen und Ausländer beschäftigt, die in der Schweiz nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind, oder wer eine grenzüberschreitende Dienstleistung in der Schweiz in Anspruch nimmt, für welche der Dienstleistungserbrin​ger keine Bewilligung besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.
      2 Wer nach Absatz 1 rechtskräftig verurteilt wurde und innert fünf Jahren erneut Straftaten nach Absatz 1 begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.
      Meine Frage in die Runde wäre: Ist das beschäftigen von abgewiesener serbischer Asylbewerberin ohne Arbeitsvertrag und ohne Abgaben an die Sozialversicherungen ein:
      Offizialdelikt oder Antragsdelikt?

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  • Dezember 10, 2013

    Es geht ja nicht darum IV-Bezüger einzugliedern sondern auszugliedern sprich. auf die Sozialhilfe abzuschieben. Spart kurzfristig Geld, und führt langfristig zu Massenarmut.
    Gesunde​ 50+ finden keine Arbeit mehr! Wie sollen dann IV-Bezüger/innen 50+ Arbeit finden? Nach einer Integrationsmassnahme​ werden IV-Bezüger/innen auf die Strasse gestellt und müssen einen Job finden. Da Ihnen hypothetische Erwerbseinkommen angerechnet werden, die von keinem Arbeitgeber bezahlt werden. Viele davon 50+ die Jahrelang nicht mehr im Erwerbsleben standen. Viele davon die starke Gesundheitliche Probleme haben. IV-Rente wird gestrichen und sie landen am Schluss beim Sozialamt,denn sie alle finden keinen Job mehr! Wenn schon gesunde gut ausgebildete 50+ Mühe haben einen Job zu finden.
    Und jetzt noch eine Frage an die Verantwortlichen, wie wollt Ihr diese machen?
    Im Moment sind 188.000 Personen am suchen für eine Stelle und es gibt 14.000 offene Stellen.
    Wie um Himmelswillen wollt Ihr da Kranke Personen in den ersten Arbeitsmarkt bringen??
    Die IV-Verantwortlichen müssen früher oder Später zu solchen Vorwürfen die massenhaft in den Medien verbreitet werden, eines Tages Antwort geben.

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  • Dezember 12, 2013

    Das sind Kommentare und Zitate aus verschiedenen Medien zusammengetragen, der Sinn und Zweck
    Ist das verbreiten dieser sehr guten Fragen an die CH-Politik, hört endlich auf zu schlafen!!!

    Wann stoppt die Politik endlich die mutwillige Verlagerung der Kosten von der IV hin zur Sozialhilfe?

    Die mit viel Zweckoptimismus und Erwartungshaltung aufgegleiste “Eingliederung” auf Biegen und Brechen erweist sich in der Realität als gescheitert. Wie lange brauchen das BSV und der verantwortliche Departementsvorsteher​ BR Berset noch, um dies zu realisieren und die kostspielige Übung zu beenden?
    Wenn es um IV-Versicherte geht, werden die Menschenrechte, die verfassungsmässigen Bürgerrechte und die Patientenrechte weiterhin völlig ungehindert mit beiden Füssen getreten, wie in kaum einem anderen Bereich.
    Das Problem ist längst nicht mehr ein versicherungstechnisc​hes oder juristisches Problem, sondern vor allem ein politisches. Ich frage mich wie lange dieses IV-Unwesen von den Verantwortlichen in der Politik noch getragen wird. Und ich schäme mich, in einem Land zu leben, welches für sich in Anspruch nimmt, Hort der Menschenrechte und humanitären Traditionen zu sein, gleichzeitig aber so mit seinen schwächsten eigenen Mitbürger/Innen umgeht.
    Meine Frage an das Bundesamt für Sozialversicherungen und den zuständigen Departementsvorsteher​ BR Berset: Wie lange noch wollen Sie diese menschenunwürdige IV-Politik so weiterführen?

    Ein Fallbeispiel: Die Invalidenversicherung​ wollte unbedingt eine “Eingliederung” für einen IV-Fall Alter 59 Jahre, bezahlt dafür eine Umschulung, Lohnausfall für den Arbeitgeber, Spesen und Gutachten insgesamt einen Betrag von Franken 92.000.-
    Das Ergebnis der ganzen Übung von der Invalidenversicherung​, die Frau landete auf dem Sozialamt
    da kein Arbeitgeber Sie anstellen wollte, Alter 59 Jahre.
    Herr Bundesrat Berset und Herr Stefan Ritler ! Das ist Missbrauch und eine massive Verschleuderung von Versicherungsgeld.

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  • Dezember 15, 2013

    Hermesplus, meinen Respekt für diesen fundierten und ausgezeichnet recherchierten Beitrag zum ganzen IV-Debakel!

    In der Kassensturzsendung vom 29.10.2013 zum Thema IV Probleme habe ich das Interview von Herrn Bortoluzzi (SVP Politiker) gehört. Was er da zu sagen hatte, war schlicht unglaublich und beschämend. Er äusserte sich dahingehend, dass er 4 bis 4,5 Tausend IV Bezüger von insgesamt 290‘000 betroffenen die Zeche zahlen lasse, weil – Zitat „in den letzten 20 Jahren zu lasch umgegangen wurde. Die einzelnen Betroffenen können ja die Rechtsmittel ergreifen“. Solche Äusserungen sind unsensibel, technokratisch, lobbyorientiert und sozial-inkompetent.
    ​Für die meisten der Betroffenen ist der Rechtsweg praktisch aussichtslos und finanziell wohl kaum tragbar. Zudem ist es für den einzelnen Betroffenen demütigend, ja würdelos, dem juristischen Trauerspiel durch alle gerichtlichen Instanzen zu folgen. Die Kassensturzsendungen vom 29.10.2013 und 22.5.2012 zeigen dazu vernichtende Fallbeispiele. Das Reglement für die BV versicherte Person stützt sich im Leistungsfall in den meisten Fällen auf die IV ab. In der Summe, ein super Geschäft für die Pensionskassen und der Versicherungen. Zu schlechter Letzt wird der Versicherte noch mit dem Wegfall des ALV Taggeldes bestraft. Die finanzielle Sicherheit, wofür der Betroffene sein ganzes Leben lang hart gearbeitet und gespart hat, ist mit einem politischen Federstrich verloren. Solche tragischen, in die Öffentlichkeit getragenen, Einzelschicksale haben leider keine genügende Wirkung auf die Politik.
    Diese Unglaublichkeiten haben mich veranlasst, mich vertieft zu diesem Thema zu informieren und einzuarbeiten. Die Bedeutung des Zitats aus der genannten Kassensturzsendung „Im Rahmen der IV Revision soll bis im Jahr 2018 17‘000 vor allem psychisch angeschlagene Personen wieder ins Arbeitsleben zurückgeführt werden. Das entspricht 12‘000 Renten. Bis Ende des nächsten Jahres sollen bis 4‘500 dieser Rentenbezüger die Unterstützung gestrichen werden“, Dabei ist leicht festzustellen, dass:
    die Kosten dieses „Vorhabens“ sich zusätzlich und jährlich wiederkehrend auf
    CHF 700 Millionen belaufen. Es wird dafür der Gegenwert von jährlich 35‘000 mittleren IV Renten eingesetzt. Wie ist das der Bevölkerung zu erklären?
    (600 Integration, 45 Gutachter, 53 Personalausbau nach NZZ, nachfolgend erläutert)
    Das lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Das ist der Worst Case der Schweizer Politik. Diese setzt den Gegenwert von jährlich 35‘000 IV Renten ein um ein Sparziel bis ins Jahr 2018 von 17‘000 Renten zu erreichen.
    Mit einer geringen Erhöhung der IV Prämienprozente ab dem Jahr 2006, wäre diese heutige politische Schändlichkeit kein Thema. Die Schweizer Politik versagt kläglich, wenn sie es in den genannten 20 Jahren nicht fertig brachte, dieses Problem zu beheben.
    Über eine mögliche Mitwirkung der Wirtschaft (Arbeitgeber) finde ich keine Hinweise.
    Der politische Sparwille wird mit nachstehenden Fakten mehr als in Frage gestellt:
    Frauen und Männer mit einer IV Rente haben bereits in den Jahren von 2008 bis 2012 um 17‘000 auf 271‘000 Personen abgenommen. Obwohl die Bevölkerung in der Schweiz im gleichen Zeitraum um 349‘000 Personen zugenommen hat. Die Personalkosten der IV haben in den Jahren von 2008 bis 2011 um knapp CHF 35 Millionen auf CHF 194 Millionen zugenommen. Die noch in Abklärung oder seit dem Jahr 2008 abgelehnten IV Gesuche sind in den Erhebungen nicht inbegriffen. Es würde interessieren wie hoch die Ablehnungsquote bei den IV Anträgen ist.
    Wäre der Prämien %-Satz für die IV Versicherung ab Jahr 2006 von gegenwärtig 1,4% um 0,6% auf 2,0% angehoben worden, hätte dies CHF 13 Milliarden mehr Prämieneinnahmen gebracht. Die Verschuldung mit über CHF 13 Milliarden wäre kein Thema und der Arbeitgeber würde nur um 0,3% mehr Prämie belastet. Heute beträgt die Belastung der Arbeitgeber an die Sozialversicherungen fast 18% der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Die Prämie für die EO, sprich „Mutterschaftstaggeld​ während 17 Wochen“ wurde im Jahr 2011 auch ohne Probleme entsprechend erhöht.
    Im Internet findet man heute 22 MEDAS Zentren. Gemäss Aussagen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) waren es im Jahr 2012 18 MEDAS Zentren. Gemäss vorgenanntem Kassensturzbericht kostet eine MEDAS Abklärung pauschal CHF 9‘000. Beispielsweise werden die abzuklärenden Personen dort für 3 Übernachtungen mit Stundenplan ins Zentrum aufgeboten. Der Stundenplan für eine gesamte Abklärung sieht z.B. 3 – 4 Sitzungen mit irgendeinem Arzt von je max. 60 Minuten plus eine Schlussbesprechung vor. (z.B. eine Kinderärztin für die Anamnese) Spezialabklärungen (MRI, etc.) werden normalerweise abgelehnt: Sei zu teuer. Sehr einträglich für ein privatrechtlich geführtes Zentrum.
    Gemäss Kassensturzsendung vom 22.5.2012 bezahlt die IV jährlich bis CHF 45 Millionen für Gutachten. Bei einer mittleren IV Rente pro Jahr könnten 2‘300 Personen dafür eine Rente/Jahr erhalten. Im Jahr 2011 wurden gemäss Stefan Richter Vizedirektor des BSV gegen CHF 600 Millionen jährlich für Massnahmen (Wiedereingliederung und Integration) ausgegeben. Das entspräche etwa für 30‘000 Personen eine mittlere IV Rente/Jahr. Wohin geht das Geld, wenn die Rentenbezüger in den letzten 5 Jahren bereits um 17‘000 Personen abgenommen haben? Im Jahr 1990 wurden an private Haushalte CHF 3,3 Milliarden Leistungen an Versicherte erbracht. Bis zum Jahr 2005 ist diese Summe bereits auf CHF 9 Milliarden angewachsen. (Wieviele von der Arbeitswelt wurden in die IV „Ausgemusterte“ entsorgt?) Bis zum Jahr 2012 haben diese Leistungen an Versicherte auf CHF 8,1 Milliarden wieder abgenommen.
    Gemäss Taschenstatistik 2013 der Sozialversicherungen weist die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen für Sozialleistungen CHF 120 Milliarden aus. Der Anteil der IV beträgt lediglich CHF 8 Milliarden, also 6.67% aller Leistungen an die Versicherten. Die Verwaltungs- und Durchführungskosten sowie übrigen Ausgaben verschlingen auch noch CHF 1 Milliarde.
    Im Gesamten gesehen, sind diese Turbulenzen rund um die IV von der Politik hausgemacht. Ein Sturm im Wasserglas! Aber mit so viel Vernichtungspotenzial​ für die Betroffenen und letztlich nur eine Umverlagerung an die Sozialhilfe. Gespart wird also nichts. Im Gegenteil! In beiden Fällen bezahlt es der Steuer- und Prämienzahler.
    Herrn​ Bortoluzzis politischen Tätigkeiten werden vom Steuerzahler bezahlt, auch von diesen Personen, die er hier in die „Pfanne“ haut. Als Mitglied der sozialen Sicherheit und Gesundheit wie auch der Sicherheitspolitik sollte er eigentlich Fürsprecher für das soziale System und Sicherheit der Bürger sein. Aber nein, wir steuern rasend schnell in den Generationenkonflikt rein, den die ältere Generation verlieren wird.
    Auch bei der beruflichen Vorsorge ist eine Anpassung zur einheitlichen Prämienlast für Jung und Alt ebenfalls dringendst notwendig. Die Prämienabstufung in 4 Altersgruppen ist längst überholt! Die jungen Versicherten benachteiligt es im Leistungsfall durch zu kleines angespartes Kapital und die älteren Versicherten benachteiligt es bei der Stellensuche. Im Leistungsfall kann es in beiden Fällen auch zum Fürsorgeproblem führen. Jung kommen sie und Alt werden sie in der Arbeitswelt. Die Jungen bringen frisches Gedankengut und die alten bewährte Berufserfahrung.
    Die​ soziale Sicherheit und der Generationenvertrag sollten auch zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen durch die demographische Entwicklung gewährleistet sein. Das durch Prämienzahlungen angehäufte Vermögen der gesamten Sozialversicherungen beträgt gemäss Taschenstatistik 2013 per 2011 CHF 702 Milliarden. Die IV Schulden per 2010 mit CHF 14,912 Milliarden haben innert zwei Jahren um CHF 5,560 Milliarden auf CHF 9,352 Milliarden abgenommen. Der Anteil des Vermögens der beruflichen Vorsorge beträgt CHF 620 Milliarden.
    In der NZZ vom 12.11.2013 habe ich den Artikel „Wo der Bund Personal ausbaut“ aufmerksam gelesen.
    Die Soziale Wohlfahrt wurde in den Jahren 2007 bis 2012 um insgesamt 249 Stellen ausgebaut. Das entspricht über 27% des genannten gesamten Stellenausbaus. Jede Stelle kostete für das Jahr 2008 CHF 192‘000 und bereits über CHF 213‘00 für Jahr 2012. Nur Personalkosten. Ein Zuwachs pro Stelle um über 11%. Zusätzlich sind noch die Arbeitsplatzkosten und Übriges aufzurechnen. Dieser Stellenausbau für die Bewältigung des Abbaus der IV Rentner bringt zusätzliche Personalkosten von über CHF 53 Millionen/Jahr.

    Qu​ellenverweise:
    Finan​zstatistik/Berichters​tattung = http://www.efv.admin.​ch/d/dokumentation/fi​nanzstatistik/beri…​
    Taschenstatistik 2013/Sozialversicheru​ngen = http://www.bsv.admin.​ch/shop/00006/00025/i​ndex.html?lang=de&…​
    Kassensturzsendung 29.10.2013 = http://www.srf.ch/kon​sum/themen/versicheru​ngen/rente-weg-iv-…​
    MEDAS Zentren = https://www.suissemed​ap.ch/Pages/MedasMap.​aspx

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    • Juli 19, 2021

      Hermesplus, meinen Respekt für diesen fundierten und ausgezeichnet recherchierten Beitrag zum ganzen IV-Debakel!
      Dieser Bericht ist einmalig und ich bedanke mich bei Ihnen von Herzen!!

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  • Januar 21, 2014

    Eidgenössische Volksinitiative gegen das bestehende IV-Gesetz.
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    Die Frage ist nur wer hatt die Re­sour­cen und Fi­nan­zen???
    Wir Bürger/innen sollten zwingend eine Eidgenössische Volksinitiative gegen das bestehende IV-Gesetz lancieren!!
    Bei einer eidgenössischen Volksinitiative verlangen Schweizer Stimmberechtigte eine Revision der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Damit eine Volksinitiative auf Bundesebene zustande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden. Ist dies erreicht, so kann schliesslich – zumeist zwei bis drei Jahre später – das gesamte Schweizer Stimmvolk an der Urne zur entsprechenden Vorlage Stellung nehmen. Wie jede Verfassungsänderung erfordert auch die Annahme einer eidgenössischen Volksinitiative nebst der Zustimmung der Mehrheit der Abstimmenden ebenfalls das Ständemehr (Mehrheit der Kantone). Volksinitiativen gehen von Bürgern, Interessenverbänden und Parteien aus, nicht von der Regierung oder vom Parlament.

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  • Januar 23, 2014

    Neuer Artikel von der Informationsplattform​ humanrights.ch
    Wicht​ig zu lesen, die Information wurde auf der Website von Informationsplattform​ humanrights.ch pupliziert!
    ……..​…………………​…………………​……….

    Ausschl​uss der Schmerzpatienten/-inn​en aus der Invalidenversicherung​ (IV)

    Die Bemühungen, die Invalidenversicherung​ finanziell zu sanieren, treffen die Schmerzpatienten/-inn​en besonders hart. «Schmerzpatienten/-in​nen» sind Personen, die aus unterschiedlichen Gründen unter chronischen, teilweise sehr starken Schmerzen leiden, und deren Leiden mit den gängigen (v.a. bildgebenden) Methoden der Medizin nicht «objektiviert» werden können. Falls sich solche Personen bei der IV wegen Arbeitsunfähigkeit anmelden, haben sie heute kaum mehr eine Chance, eine Rente zu erhalten und jene 17’000 Personen mit chronischen Schmerzen und anderen «unklaren Krankheitsbildern», denen früher einmal eine IV-Rente zugesprochen worden war, werden im Rahmen eines mehrjährigen Programms systematisch neu beurteilt und die meisten wohl vom Anspruch auf eine IV-Rente ausgeschlossen. Von dieser gesetzlich ermöglichten Überprüfung ausgenommen sind nur über 55-jährigen und diejenigen, die seit mehr als 15 Jahren eine IV-Rente beziehen.
    Per Gerichtsbeschluss überwindbare Leiden

    Grundsätzli​ch gelten seit dem Bundesgerichts-Entsch​eid BGE 130 V 352 von 2004 alle Schmerzleiden ohne nachgewiesene körperliche Ursache als «durch den Willen überwindbar» und sind deshalb kein Grund für einen Rentenanspruch infolge weitgehender Arbeitsunfähigkeit. Nur der Nachweis des Erfüllens von bestimmten, vom Bundesgericht festgesetzten normativen Kriterien betr. «Unüberwindlichkeit des Schmerzleidens» kann zu Ausnahmen vom Grundsatz führen. Doch dieser Nachweis bedeutet eine stark erhöhte Beweislast auf Seiten der Betroffenen, die in der Regel nicht erbracht werden kann, weil der massgebliche, von der IV-Stelle beauftragte medizinische Gutachter sozusagen der Gegenpartei angehört.

    Die faktische Ausgrenzung der psychosomatisch chronisch Erkrankten durch die kantonalen IV-Stellen stützt sich auf eine ganze Reihe von Bundesgerichtsurteile​n (vgl. unten) und auf ein seit dem 1. Jan. 2012 revidiertes IV-Gesetz. Selbstverständlich wird die rigorose Praxis vom Bundesamt für Sozialversicherung mitgetragen. Gegen diese geballte Macht von Justiz, Politik und Verwaltung haben die Betroffenen-Organisat​ionen keine Chance, obwohl der gesunde Menschenverstand wie auch die Menschenrechte klar und deutlich für ihre Anliegen sprechen.

    Ein unwürdiges Schauspiel
    Analyse von René Stäubli, Tages-Anzeiger vom 3.1.2014
    Rente weg: IV macht Kranke per Gesetz gesund
    SRF vom 29. Okt. 2013

    Bundesgericht​ auf Abwegen

    Wie die Umsetzung der IV-Sparziele mit gewissen Menschenrechten kollidiert, zeigt exemplarisch ein Bundesgerichtsurteil vom 31. Okt. 2013.

    Das Bundesgericht hatte die Beschwerde einer Frau zu beurteilen, deren seit 1997 bezogene IV-Rente wegen eines Schleudertraumas nach einer Neubeurteilung im Jahre 2012 eingestellt worden war. Die Frau machte geltend, die Aufhebung der Rente verstosse gegen das Fairnessgebot sowie gegen das Diskriminierungsverbo​t. Letzteres, weil Personen mit psychosomatischen Krankheitsbildern gegenüber solchen mit rein körperlichen Leiden von den IV-Stellen systematisch benachteiligt würden.

    Um diesen Vorwurf zurückzuweisen, bemüht das Bundesgericht eine in 10-jähriger Rechtsprechung entwickelte pseudomedizinische Begriffsapparatur, mit Unterscheidungen wie «selbständiger Gesundheitsschaden» (d.i. somatisch bedingt), «soziale Faktoren», «psychische Ursachen» etc. Das Argument lautet, vereinfacht gesagt: Bei den «unklaren Beschwerden» gibt es keinen «naturwissenschaftlic​h verfolgbaren Wirkungszusammenhang zwischen somatischer Ursache» und Schmerz. Den unklaren psychosomatischen Krankheitsbildern mangle es deshalb an Objektivierbarkeit. Dies sei ein sachlicher Grund für die «Sonderbehandlung» (E 5.8), welcher Personen mit unklaren Beschwerdebildern unterzogen werden. Weil dieser sachliche Grund vorliege, handle es sich um eine gerechtfertigte Ungleichbehandlung und nicht um eine Diskriminierung.
    Rec​htsgutachten sieht EMRK verletzt

    Diese mit der mechanistischen Medizin des 19. Jahrhunderts übereinstimmende Logik liess sich auch durch ein fundiertes Rechtsgutachten von Jörg Paul Müller und Matthias Kradolfer nicht beirren. Das Doppelgutachten setzt sich zum einen kritisch mit der vom Bundesgericht entwickelten Rechtsprechung auseinander; zum andern untersucht es deren Konformität mit der Europäischen Menschenrechtskonvent​ion EMRK.

    Bezüglich EMRK-Konformität kommt Kradolfer zum Schluss, dass die versicherungsrechtlic​he Gruppierung von Personen mit bestimmten Diagnosen zwar mit dem Diskriminierungsverbo​t der EMRK zu vereinbaren sei, nicht aber die Rechtsfolgen, welche an diese Unterscheidung geknüpft werden. Denn die Organisation der Entscheidfindung in solchen IV-Abklärungsfällen mit unklaren Beschwerdebildern beinhalte eine doppelte Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Dies qualifiziert Kradolfer als eine verfahrensrechtliche Schlechterstellung dieser Patientengruppe, für welche sachliche Gründe fehlen (vgl. Kradolfer Rz. 188). Somit verstösst diese Rechtspraxis auch gegen das Diskriminierungsverbo​t (Rz. 198). Kradolfer kommt also zum gut begründeten Schluss, dass die heutige Regelung der IV-Abklärung für Schmerzpatienten/-inn​en das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK) in Verbindung mit dem Diskriminierungsverbo​t (Art. 14 EMRK) verletzt.

    Das Bundesgericht sieht dies anders. Dem Vernehmen nach wird der Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR weiter gezogen. Man darf gespannt sein.

    Bundesgerichts-Urteil​ 8C_972/2012 vom 31. Okt. 2013
    Rechtsgutachten von Jörg Paul Müller und Matthias Kradolfer
    im Auftrag der Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz, Zürich, 20. Nov. 2013 (pdf, 111 S.)
    Gutachter kritisieren Urteil des Bundesgerichts für Schmerzpatienten
    Tages-Anzeiger vom 16.12.2012

    Update:​ 22.01.2014

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  • Februar 2, 2014

    Sehr gutes Schreiben mit einem Briefwechsel von Hermesplus mit Stefan Ritler
    *************​*********************​*********************​*********************​
    http://www.beobacht​er.ch/foren/uebersich​t/foren/list_post/f/p​olitisches-iv-debakel​/1/#pid193834

    Ve​rfasst am: 01.02.2014 – 18:19
    Absender
    ……..​

    OFFENER BRIEF AN

    Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
    Geschäftsfeld Invalidenversicherung​
    Stefan Ritler
    Effingerstras​se 20
    3003 Bern

    ……….., 1. Februar 2014

    Ihr Antwortschreiben vom 20. Januar 2014
    Ihr Zeichen ………

    Sehr geehrter Herr Ritler

    Ich danke Ihnen für Ihr oben aufgeführtes Antwortschreiben. Meine beiden Emails waren an den Bundesrat und an das Parlament gerichtet, deshalb habe ich eine Antwort vom Bundesrat erwartet.

    Bemerken​swert ist, dass Sie meinen Berechnungen nichts entgegenhalten. Ihre Antworten eröffnen keine Neuigkeiten. Sie geben im Wesentlichen die politische Traktandenliste wieder.

    Auszug aus dem Brief vom BSV
    „Erstes Ziel der Invalidenversicherung​ (IV) ist es, Menschen die durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung erwerbslos geworden sind, in die aktive Arbeitswelt wieder einzugliedern oder falls dies nicht möglich ist, ihnen die Existenz zu sichern. Dieses Ziel wird dank den Frühinterventions- und Früherfassungsmassnah​men der 5. IVG-Revision und den verstärkten Eingliederungsmassnah​men der 6. IVG-Revision sichergestellt.“

    D​ie Politik nimmt einfach nur die finanzielle Fehlentwicklung der IV-Rechnung, ungeachtet der tragischen einzelnen Schicksale, zur Kenntnis. Gemäss dem Interview von Herrn Bortoluzzi im Kassensturz vom 29.10.2013 sei das aus dem Ufer laufende Finanzproblem schon seit etwa 20 Jahren bekannt, und das ist dem Unvermögen der Politik zuzuschreiben. Die Beweisgründe finden Sie in meinem Email an BR und Parlament vom 12. Dezember 2013. Hier nochmals meine wesentlichen Argumente:

    – statt dass das politisch angesagte Sparziel für die IV erreicht wird, verbleiben aus dieser fehlgeleiteten Sparübung unter dem Strich Mehrkosten über CHF 3‘8 MILLIARDEN, das entspricht etwa der 12-fachen Renteneinsparung der 12‘000 Rentner, welche Sie beruflich wieder eingliedern wollen.
    – der Tatbeweis für die erfolgreiche Wiedereingliederung dieser 12‘000 Rentenbezüger kann das BSV nicht erbringen. Solange landen diese betroffenen Personen bei der Sozialhilfe, resp. müssen vorerst ihre hart verdienten Ersparnisse verzehren.

    – die Lebenshaltungskosten betragen ca. CHF 50‘000 pro Jahr, bei zehn Jahren ganze CHF 500‘000. Zuerst werden die Ersparnisse der Betroffenen aufgebraucht und danach muss der Steuerzahler über die Sozialhilfe bezahlen. Die Kosten eines mehrjährigen Rechtsstreites mit der IV sind exorbitant. Wer arbeitsunfähig ist, kann nicht Arbeiten oder Stempeln, umgekehrt ist es, weil er sich selbst eingliedert, kein IV-Antragsteller mehr, ein „Teufelskreis“.

    – Wenn Sie nicht wissen wie es den Betroffenen und den Betrogenen da draussen wirklich geht, können Sie nicht sozialgerecht Handeln. In der Broschüre 4.09 „Berufliche Eingliederungsmassnah​men der IV“ im Artikel 12 ist zu lesen, „…Sie soll der versicherten Person eine Tätigkeit ermöglichen, die ihr ein Erwerbseinkommen gewährleistet, das gleich hoch ist, wie das vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung erzielte Einkommen.“ Wird von der IV verweigert!
    Hier der Link: http://www.ahv-iv.inf​o/andere/00134/00186/​index.html?lang=de
    W​eil die Betroffenen im Ereignis und in der Auseinandersetzung mit der IV bezüglich Rechtsgrundlagen, Richtlinien und Verordnungen keine Kenntnis und Erfahrung haben, frage ich mich, werden diese amtlich und schamlos betrogen?

    – Es ist einfach zynisch, wenn Sie aussagen „ … in die aktive Arbeitswelt wieder einzugliedern oder falls dies nicht möglich ist, ihnen die Existenz zu sichern“.

    Auszug aus dem Brief vom BSV
    „Die finanzielle Situation der Invalidenversicherung​ ist Ihnen bekannt. Die Realität der verschuldeten IV zwang uns zum Handeln. Die Schulden betrugen Ende 2010 rund 15 Milliarden. Das Schweizer Volk hat in der Volksabstimmung vom 27. September 2009 die Zusatzfinanzierung für die IV angenommen und damit auch klar seinen Willen ausgedrückt, dass die IV finanziell saniert werden soll. Das finanzielle Gleichgewicht der IV einzig durch zusätzliche Mittel wieder herzustellen, ist leider unmöglich, und es sind leistungsseitige Einsparungen notwendig. Diese Leistungseinsparungen​ werden jedoch genau abgewogen und auf die soziale Tragbarkeit geprüft.“

    – Sie sagen „die IV-Schulden zwingen uns zum handeln“. Warum erst jetzt, wenn das Problem schon seit 20 Jahren bekannt ist. In der Privatwirtschaft hätten solche gigantische Fehlleistungen längst zur Entlassung geführt!
    – Sie erwähnen 15 Milliarden Schulden per Ende 2010. Mittlerweile sind wir aber in 2014 angelangt. Die Verschuldung der IV Rechnung ist heute bereits wesentlich geringer, als die Politik es in der Öffentlichkeit kund tut.
    – Wie genau können Sie behaupten, die soziale Tragbarkeit zu prüfen, wenn Sie die Konsequenzen dieses politischen fehlenden Willens nicht wissen oder nicht erkennen wollen.

    Auszug aus dem Brief vom BSV
    „Wir gehen mit Ihnen einig, dass Beitragserhöhungen eine Lösung wären, die finanzielle Lage der IV zu verbessern und ins Gleichgewicht zu bringen. Bei dieser Variante würden jedoch einzig aktive Personen das Defizit der IV tragen. Aus diesem Grund wurde eine Erhöhung der Mehrwertsteuer als sozialer und solidarischer bewertet.“

    – Der Bedarf für die auszurichtende IV-Rente wird über Lohnprozente der AHV-pflichtigen Lohnsumme, also der Erwerbstätigen, bezahlt. Weil die Politik dieses IV Problem schon seit 20 Jahren verschlampt, haben wir heute das politische IV Debakel, für welche die Steuerzahler durch Erhöhung der Mehrwertsteuer aufkommen müssen.
    – Aber, wie sie auch sagen, müssen die Kosten der IV von der erwerbstätigen aktiven Bevölkerung beglichen werden. Deshalb meine Rüge: Weshalb ist die minimale Erhöhung der Lohnprozente für die IV auch heute noch unantastbar und wird nicht eingeführt?

    Auszug​ aus dem Brief vom BSV
    „Unsere Aufgabe ist, den heutigen guten Standard für die kommenden Generationen zu sichern. Es gilt nicht nur das Erreichte zu bewahren, sondern vorausschauend Reformen einzuleiten, die den sich verändernden gesellschaftlichen Voraussetzung Rechnung tragen.“

    – Ihre Hoffnung den guten Standard für die kommende Generation zu sichern, wird aber eindeutig und massiv mit den gescheiterten Eingliederungsmassnah​men der 6. IVG-Revision und mittels Abdrängen der IV-Rentenbezüger in die Sozialhilfe bewältigt.

    Ein NZZ Artikel schreibt über eine Verdreifachung der Sozialkosten. Hier der Link:
    http://www.nzz​.ch/aktuell/zuerich/u​ebersicht/sozialhilfe​-nic…

    Die durch den Projektleiter Christopher Prinz „OECD zu Arbeit und Gesund“ aufgeworfene Frage, ob Jugendlichen überhaupt eine IV-Rente zu gewähren sei, gibt Anlass zur Sorge! Hier der Link:
    http://www.nzz​.ch/aktuell/schweiz/d​ie-schweiz-tut-zu-wen​ig-1…

    Ich danke Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und verbleibe

    mit freundlichen Grüssen

    sig. ……………….

    Ebenfall​s spannend ist der Link zum aktuellen Faktenblatt „Die IV-Revision 6a“

    http://www.bsv​.admin.ch/themen/iv/0​0021/03189/?lang=de

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  • März 11, 2014

    «Diese Trends sind für die Sozialhilfe alarmierend»
    Sozialä​mter beobachten mit Sorge eine Verlagerung der Kosten von der IV zur Sozialhilfe.
    Mit Felix Wolffers (Leiter des Sozialamtes der Stadt Bern) sprach Markus Brotschi, Bern
    http://cripplep​ride.blogspot.ch/sear​ch/label/IV-Betrug%20​%2F%20IV%20betr%C3%BC​gt

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  • Mai 27, 2014

    Die seit der 6. IV-Revision betriebene gezielte und mutwillige Entsorgung von IV-Rentenbezüger/Inne​n an die öffentliche Sozialhilfe ist Tatsache, auch wenn das vom BSV immer noch beharrlich abgestritten wird. Tatsache ist: Saniert wird bei der IV gar nichts, sondern es werden nur die Kosten verlagert. Und das unter gewaltigem Milliardenaufwand zulasten der Steuerzahler/Innen, alles gedeckt vom Politfilz in Bundesbern und einer korrumpierten höchstrichterlichen Rechtsprechung.

    Diese mutwillige Kostenverlagerung bestätigt nach Bern nun auch St. Gallen:

    St. Galler Sozialhilfe-Kosten steigen weiter markant
    http://selbs​tbestimmung.ch/politi​k/kos-kanton-st-galle​n-sozialhilfe-kosten-​steigen-weiter-markan​t/

    Auszug daraus:
    «Die 4. AVIG-Revision sowie die 5. und 6. IV-Revision hatten massive Auswirkungen auf die Sozialhilfe im Kanton», erklärt Felder*. Die Zeitspanne, um Arbeitslosengeld zu beziehen, wurde gekürzt. Und diverse frühere IV-Fälle erhielten nach den Revisionen keine finanzielle Unterstützung mehr.
    «Dadurch ‘landeten’ in den letzten Jahren deutlich mehr Personen in der Sozialhilfe – dem letzten Auffangnetz der Sozialwerke», ergänzt Felder. Mit ein Grund für die Zunahme war auch die angespannte Wirtschafts-Lage – mit Einsparungen und Stellenabbau in zahlreichen Betrieben.

    *Kurt Felder, Präsident der St. Gallischen Konferenz der Sozialhilfe KOS am Rande der KOS-Jahrestagung in Eschenbach.

    ​Ein weiterer aktueller St.Galler Zeitungsartikel untermauert die von der IV praktizierte mutwillige, dem Volk als “Sanierung” oder gar “erfolgreiche Eingliederung” verkaufte Kostenverlagerung von der IV hin zur öffentlichen Sozialhilfe:

    Alarm aus dem Versicherungsgericht

    http://st-galler-nac​hrichten.ch/st-gallen​/detail/article/alarm​-aus-dem-versicherung​sgericht-0015925/

    Auszug daraus:
    “Am St.Galler Versicherungsgericht hat die Geschäftslast weiter erheblich zugenommen. Die Neueingänge stiegen letztes Jahr schlagartig um 23 Prozent auf 992 und es ist ein grosser Pendenzenberg entstanden.
    Die Neueingänge betreffen namentlich die Invalidenversicherung​, wo 163 Fälle (oder 34 Prozent) mehr als im Vorjahr eingegangen sind (total 643 Fälle). Dies ist auf die Praxis der Invalidenversicherung​ zurückzuführen, indem frühere Entscheide korrigiert werden. So wird der Beeinträchtigungsgrad​ in manchen Fällen reduziert. Das hat auch zur Folge, dass die Sozialämter zusätzliche Unterstützungen vornehmen müssen, wie beispielsweise der Rechnung 2013 der Stadt St.Gallen entnommen werden kann. Das St.Galler Sozialamt strengt auch gerichtliche Beurteilungen an, wenn es eine Leistungskürzung als stark unangemessen betrachtet, wie uns Leiter Patrik Müller kürzlich in einem Interview erklärt hat.”

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  • Mai 31, 2014

    Bundesrat Alain Berset (SP) ist der verantwortliche BSV-Vorsteher und es ist für ihn an der Zeit, den vom BSV inszenierten Machtmissbrauch mit gewaltsam erzwungenen MEDAS-Scheingutachten​ und kategorisch verweigerten Einigungslösungen bei der Gutachterauswahl endlich abzustellen, oder aber diesen institutionellen Machtmissbrauch seines IV-Departements öffentlich erklären. Sandro Brotz wäre der richtige Mann, um ihm dazu die richtigen unbequemen Fragen zu stellen. Berset soll sich dann nicht wieder hinter Stefan Ritler verstecken, sondern selbst auftreten und persönlich Stellung nehmen. Es würde bzw. wird interessant sein zu hören, was dieser SP-Bundesrat zu den in grossem gewerbsmässigem Massstab unter Nötigung erwirkten Scheingutachten zu sagen hat.

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    • Juli 19, 2021

      Zur Frage der Unabhängigkeit der Gutachter und Gutachterinnen sowie der Gewährleistung der Qualität der medizinischen Gutachtertätigkeit im Rahmen der IV hat bereits 2012 Frau Nationalrätin Bea Heim (SP) eine Interpellation eingereicht. Ihre Fragen und die Antworten des Bundesrates hier:

      http://www.b​ea-heim.ch/index.php/​nationalrat/9-nationa​lrat/619-vorstoesse-s​ozial

      Die Antwort des Bundesrates ist zwar einigermassen ausführlich, befriedigt mich aber keineswegs.

      Dazu kommt, dass ich immer mehr den Eindruck habe, dass sich die IV-Abteilung im BSV unter der Leitung von Herrn Ritler einfach foutiert und so eine Art “Staat im Staat” etabliert hat. Hier müsste BR Berset dringend eingreifen und dieses IV-Desaster zur Chefsache erklären.

      Einfach noch etwas zur Vorgeschichte:

      Im Juni 2003 entstand der Begriff des «Scheininvaliden» in einem Tagesanzeiger-Intervi​ew mit Christoph Blocher. 11 Jahre und drei IV-Revisionen später – 4., 5. und 6a -(6b wurde meines Wissens im Parlament versenkt) haben wir der damit verbundenen Kampagne folgendes zu verdanken:

      – Eine massiv verschärfte IV-Gesetzgebung
      – Einschüchterungen durch MEDAS-Aerzte
      – Abschiebung von IV-BezügerInnen in die Sozialhilfe
      – Verunglimpfung praktisch aller IV-BezügerInnen
      – Detektive, Videoüberwachung bis in die Privatsphäre
      – Aber: Keine Angaben zur Betrugsquote.

      Wann​ endlich erfahren wir verbindliche Zahlen? Anfänglich wurde von einer Missbrauchsquote von 5% gesprochen. Heute weiss man mit ziemlicher Sicherheit, dass diese Quote unter 1% ist. Was hat das BSV zu verstecken? Weshalb gibt es keine verlässlichen Statistiken heraus?

      Reisserisc​he Blickartikel über aufgedeckte Missbräuche sind das eine, eine seriöse Dokumentation über die tatsächlichen Missbrauchszahlen das andere.

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    • Juli 19, 2021

      Ja, Frau Rotzetter, jene IV-Interpellation von Frau NR Bea Heim (SP) ist mir bekannt. Frau Heim gehört zu den seltenen Lichtblicken und ist im sozialpolitischen Bereich eine der ganz wenigen glaubwürdigen Politiker/Innen.
      Ich teile Ihre Ansicht, dass die Antwort des Bundesrats auf Frau Heims Interpellation völlig unbefriedigend ist. Ja, BR Berset soll und muss dieses staatliche IV-Debakel mit dem nachweislich verfassungs- und EMRK-widrigen Gutachterunwesen zur Chefsache machen. Ansonsten muss eine parlamentarische Untersuchungskommissi​on gebildet werden (IV-PUK), welche diesen IV-Saustall unter Beizug von externen Experten und Juristen endlich mal gründlich ausmistet.

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  • Juni 2, 2014

    Wenn es um staatliche IV-Willkür geht, scheinen die politischen Verantwortlichen unter selektiver Wahrnehmung zu leiden. Gerade im Hinblick auf die vom BSV kategorisch und systematisch verweigerten Einigungslösungen und gewaltsam erzwungenen (!) MEDAS-Scheingutachten​ zum vollen Nachteil der IV-Betroffenen, wäre gerade die SP ganz besonders zum Handeln aufgefordert, denn oberster Verantwortlicher der IV ist BR Berset. Doch die SP gibt sich alle erdenkliche Mühe, angestrengt wegzuschauen und zu tun als gehe sie das IV-Debakel gar nichts an.

    Eine dem Schreibenden vorliegende Kopie einer schriftlichen Anfrage an SP-Parteipräsident Christian Levrat zu diesen ganzen menschenrechtswidrige​n Vorgängen in der IV (4 Seiten, gut dokumentiert), mit Bitte um Stellungnahme, wurde von Herrn Levrat vollkommen ignoriert. Das Schreiben wurde erst nach sage und schreibe 4 Monaten (!) von Pascal Bührig in einem bemerkenswert kurzen und floskelhaften Schreiben in gerade mal vier Sätzen “beantwortet”, ohne in irgendeiner Weise auf die beschriebenen Probleme einzugehen. Der erste Satz im sogenannten Antwortschreiben lautet: “Sie verstehen sicher, dass Herr Levrat nicht die Zeit gefunden hat, Ihr Schreiben persönlich zu beantworten.”

    Nein Herr Levrat, ein derartiges Desinteresse verstehen die Tausenden von Opfern des heute vom BSV geradezu feudalistisch inszenierten staatlichen Machtmissbrauch mit perfider IV-Diskriminierung nicht. Daumen runter für dieses demonstrativ vorgetragene Desinteresse Ihrer völlig überflüssig gewordenen Wohlstandspartei, die jegliche sozialpolitische Bodenhaftung verloren hat.

    Und auch die SP-Dame BR Sommaruga macht sich viel lieber “Sorgen” um die Rechte von kriminellen Pädophilen (siehe Abstimmungskampagne zur Pädophileninitiative)​, anstatt als EJPD-Vorsteherin auch nur einen einzigen Finger krumm zu machen für die abertausenden Opfer des staatlichen IV-Willkürapparats.

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  • Juli 12, 2014

    Die staatliche Invalidenversicherung​ und wie sie mit den Betroffenen umgeht /
    Hinweis auf eine aktuelle Online-Umfrage für IV-Betroffene:

    Auf​ der Webseite ivdebakel.ch wurde für IV-Betroffene eine Umfrage online geschaltet, Direktlink. http://ivdebakel.ch/b​log/index.php/beispie​l-seite/umfrage

    Die Fragestellungen, besonders im letzten Teil, sind hochinteressant und in dieser Form und Direktheit meines Wissens noch nie zuvor in einer Umfrage gestellt worden. Es ist zu hoffen, dass sich möglichst viele direkt IV-Betroffene in diese Umfrage einbringen werden.

    Die bisher eingegangenen Antworten sind beunruhigend und bestätigen ein weiteres Mal die fragwürdigen und menschenverachtenden Methoden der Organisation IV.

    Siehe exemplarisch dazu auch die Antworten auf die letzte Frage in der Umfrage, lautend:
    “Haben Sie infolge der ganzen Belastung und Traumatisierung im Zusammenhang mit Ihrem IV-Verfahren schon an Suizid gedacht?”

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  • Juli 14, 2014

    Im IV-Bereich ist es Zeit für eine versachlichte Kommunikation seitens BSV. Die in den letzten Jahren künstlich angeheizte Hetze gegen IV-Rentenbezüger/Inne​​n ist beschämend für unser ganzes Land. Fragwürdig ist dabei nicht nur die Rolle der politischen Verantwortlichen, sondern auch der SDA und der Medien.

    Kleinlaut und von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt musste schon vor über einem Jahr Rolf Camenzind, Leiter Kommunikation BSV, im CHSS 2/13 unter dem Titel «Versachlichte Missbrauchsdebatte» zum Thema des vermeintlichen Versicherungsmissbrau​​​​​chs eingestehen:

    «Die aktive Betrugsbekämpfung hat offensichtlich nicht einen Generalverdacht gegen Leistungsbezüger gefördert, wie verschiedentlich befürchtet wurde, sondern der Skandalisierung weitgehend den Nährstoff entzogen.»

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  • Juli 17, 2014

    Die von Gerichten schon mehrfach gerügten MEDAS-Stellen schreiben auch 2014 der IV skrupellos nach dem Mund und dies auch noch auf Kosten der Steuerzahler (ein MEDAS-Gutachten kostet ca. 9’000 – 11’000 Franken).

    Studie: MEDAS-Gutachter urteilen strenger als behandelnde Ärzte. (Ob «strenger» gleichbedeutend ist mit «objektiver», ist… fraglich.)
    http://se​lbstbestimmung.ch/pol​itik/studie-medas-gut​achter-urteilen-stren​ger-als-behandelnde-a​erzte-ob-strenger-gle​ichbedeutend-ist-mit-​objektiver-ist-fragli​ch/

    Es war einmal…. ein Gutachteninstitut. Dessen Leiter änderte jahrelang Gutachten zuungunsten der Begutachteten ab, so dass selbst das Verwaltungsgericht St. Gallen irgendwann bemerkte: «Es ist gerichtsnotorisch, dass in ABI-Gutachten häufig eine nicht näher begründete Arbeitsunfähigkeit von 20 Prozent attestiert wird, wobei jeweils im Dunkeln bleibt, weshalb die Einschränkung gerade 20 Prozent betragen soll.»

    Kommentar der Redaktion von selbstbestimmung.ch:
    An Dreistigkeit kaum noch zu überbieten: Ein Mitarbeiter der Basler MEDAS-Stelle ABI GmbH hat eine Studie erstellt, die die hohen Abweichungen zwischen den Gutachten seines Arbeitgebers und denen der Hausärzte damit erklärt, dass die Hausärzte zu Gunsten ihrer Patienten übertreiben. Dabei ist schon seit vier Jahren (!) bekannt, dass die Basler MEDAS-Stelle ABI GmbH Gutachten nachträglich zu Gunsten der IV abändert.

    Siehe zur ABI GmbH in Basel auch:

    Invalidenver​sicherung: Gutachter Simon Lauper (ABI GmbH) ändert Befund ab
    http://selbstbest​immung.ch/politik/aus​-dem-archiv-invaliden​versicherung-gutachte​r-simon-lauper-aender​t-befund-ab/

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  • Juli 18, 2014
    • Juli 19, 2021

      Ein Problem in diesem Fall. Heute, wo wir von Informationen überflutet werden und uns überall die Zeit zu fehlen scheint, liesst halt jeder nur noch die Abstracts / Zusammenfassungen. Vor allem der erste Anwalt des IV-Bewerbers kann sich hier ein grosses Stück vom “Schuld”kuchen abschneiden.

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  • August 1, 2014

    Der Titel dieses Blogs muss neu definiert werden in “Rente weg – IV macht Kranke per Bundesgericht wieder gesund”.

    Siehe dazu den Artikel «Der Arzt wird nicht mehr ernst genommen» in der Basler Zeitung:
    http://selb​stbestimmung.ch/polit​ik/ueli-kieser-der-ar​zt-wird-nicht-mehr-er​nst-genommen/

    Das Bundesgericht beschert uns zwei weitere Dammbrüche und damit das endgültige Abdriften der IV-Rechtssprechung in die Willkürlichkeit. Greift hier das Bundesgericht dem Gesetzgeber nicht unzulässigerweise vor? Nun liegt es an den Behindertenorganisati​onen, endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Ein paar deformierte Puppen in ein Schaufenster zu stellen reicht da bei weitem nicht.

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  • August 16, 2014

    Kassensturz Sendung die man unbedingt sehen sollte!
    Was für Menschliche Tragödien sich in der Schweiz abspielen, wo doch die sozialen Menschenrechte das Individuum vor Ausbeutung schützen sollte
    und trotzdem unser System es zulässt, in der sogenannten Humanen Schweiz.

    https://w​ww.youtube.com/watch?​v=0Jk5GX_YagA

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