Die Zürcher Staatsanwalt hat entschieden: Keine Strafen für die “grüne” Limmat für ER, wegen mangelnder Beweise.
Da stellt sich die Frage, inwieweit “gute” Organsationen wie ER hier Sonderrechte vor der Justiz haben?
Erst kürzlich hat ein “grüner” Richter Umweltaktivisten freigesprochen, weil hier ein “Notstand” vorlag.
Ob andere auch so gut straffrei davonkommen wenn sie kein gutes Ansehen bei rot-Grün haben?
Die Toleranz von Rot-Grün bei Reitschule, Hausbesetzern oder Linksextreme die Gewalt gegen Abtreibungsgegner anwenden (oder damit drohen) ist bekannt. Oder wieso macht eine grüne Stadträtin den Kotau vor solchen Kreisen, in dem sie nur eine Standdemonstration erlaubt, weil ansonsten ein grosses Polizeiaufgebot Linksextreme bekämpfen muss?
So ist es anscheinend üblich, dass Kinder von gewissen Stadträten oder Parlamentarier in Kreisen wie die illegale Koch-Besetzung oder ER-Demonstrationen sehr angesehen sind.
Ich hoffe, auch andere können nun straffrei die Limmat grün färben wie ER.
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