Im Zusammenhang mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) bleiben weiterhin zwei Frage unbeantwortet.
Warum wird im Zusammenhang mit diesem neuen Gesetz immer von einer Gebühr gesprochen, wenn aus der Lehre bekannt sein dürfte, dass eine Abgabe, die nicht unmittelbar leistungsgekoppelt ist, SteuerDie Steuer ist eine öffentliche Abgabe und bildet die wicht... genannt wird. Es fehlen genauere Zahlen zu natürlichen und juristischen Personen, die keine Medienleistungen beziehen und neu trotzdem diese Mediensteuer bezahlen müssen.
Die zweite offene Frage bezieht sich auf die Definition des Begriffs “Haushalt”. Wer bekommt die Rechnung in einer Wohngemeinschaft? Familie Maier nutzt zwei Dreizimmerwohnungen, da keine Fünfzimmerwohnung zu finden war und die Eltern nicht verheiratet sind; sie bezahlen doppelt. Frank Muller wohnt im Hotel und bezahlt nichts. Die zunehmende Individualisierung macht den Begriff Haushalt unbrauchbar, wie folgendes Beispiel zeigt:
In einem Zweifamilienhaus wohnen zwei Studentenwohngemeinschaften. Gemäss dem vorliegenden neuen Gesetz und dessen Haushaltdefinition bezahlt die Gemeinschaft im Parterre keine Mediensteuer, da alle Mitglieder ihre Niederlassung an einem anderen Ort haben. Im ersten Stock sind auch alle Anwesenden Wochenaufenthalter. Trotzdem bezahlen sie die Mediensteuer, da eines der Mitglieder seinen Wohnsitz in Küssaburg hat. Trotzdem bin ich für die Systemänderung.
April 2015
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