1. Gesellschaft

Rückständig: Sozialdetektive sollen es richten!

Neulich habe ich mich mit einer Be­kann­ten aus Deutsch­land aus­ge­tauscht. Wir spra­chen über die gesellschaftliche und be­ruf­li­che In­te­gra­tion kör­per­lich un­d/o­der psy­chisch be­ein­träch­tig­ter Mitmenschen. In Deutsch­land. Und anderswo.

Zur Spra­che kamen Quoten re­spek­tive die gesetzliche Pflicht grös­se­rer Ar­beit­ge­ber, eine der Grösse des Un­ter­neh­mens ent­spre­chende be­zie­hungs­weise an­ge­mes­sene Quote an Ar­beitsplät­zen spe­zi­ell für Men­schen mit Be­ein­träch­ti­gun­g​en anzubieten.
“Behindertengerechte Ar­beitsplät­ze”, mit an­de­ren Wor­ten, an­zu­bie­ten ist in an­de­ren Staa­ten of­fen­bar ge­setz­li­che Pflicht grös­se­rer Un­ter­neh­men. Mei­nes Wis­sens gibt es nicht nur of­fen­bar in Deutsch­land son­dern auch im Ver­ei­nig­ten Kö­nig­reich, an­ders als in der Schweiz, ent­spre­chende ge­setz­li­che Rah­men­be­din­gun­ge​n. “An­ders als in der Schwei­z”, Sie haben rich­tig gelesen.

Anders also die Schweiz. Der “Wirt­schafts- und Fi­nanz­platz Schwei­z”, wie die Schwei­zer ihre kleine Al­pen­re­pu­blik stolz gerne sel­ber be­zeich­nen, kennt keine ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten zur För­de­rung der Be­hin­der­ten­in­te­​gra­tion in den Ar­beitspro­zess. Die Un­ter­neh­men sind frei, die Quote an Be­hin­der­ten, die sie be­schäf­ti­gen, sel­ber zu be­stim­men. Was dies in einer aus­ge­prägt darwinistischen Kul­tur wie der der Schwei­zer be­deu­tet, muss an die­ser Stelle wohl kaum näher aus­ge­führt wer­den: in einer ge­linde ge­sagt aus­ge­prägt kom­pe­ti­ti­ven Ge­sell­schaft wie der der Schwei­zer gilt das Prin­zip des “sur­vi­val of the fit­test” für Ar­beitsplätze wohl wie in kei­nem an­de­ren, zi­vi­li­sier­ten Land.

Sozialdetektive sollen es richten

Anstatt dass der Gesetzgeber (das heisst das seit jeher bürgerliche Parlament der Schweizer) Gesetze zur Verbesserung der gesellschaftlichen und beruflichen Integration beeinträchtigter Menschen ausarbeiten und auch in Kraft setzen würde, macht man es sich in Bern einfach: Sozialdetektive sollen es richten!

Nein, nur ja keine Quoten-Arbeitsplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen! Grössere Unternehmen sollen in der Schweiz ja keine Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigen müssen. Der Markt soll frei sein. Er soll darwinistisch frei sein. Gerne ist man bereit, einem unmenschlichen Marktdiktat und Profitdenken die Behindertenintegratio​n in die Arbeitswelt zu opfern. Die Parlamentarier in Bern beziehungsweise die Bürgerlichen ziehen es vor, Sozialdetektive auf Behinderte anzusetzen, um Beweismittel zusammenzuklauben, aufgrund derer dann Rentenkürzungen verfügt werden sollen. Statt die gesellschaftliche und berufliche Integration beeinträchtigter Menschen gesetzgeberisch zu unterstützen. Das ist echt Scheisse und spiegelt eine echte Scheissmentalität, sorry to say.

Das Schweizer System hat System

Die berufliche Integration beeinträchtigter Menschen in der Schweiz läuft zu 100% über sogenannte “Sozialfirmen”, das heisst über mit Subventionen künstlich am Leben beziehungsweise im Markt gehaltener Unternehmen (oft in der Rechtsform einer Stiftung). Arbeitsghettos für Beeinträchtigte mit anderen Worten. Diese beschäftigen Legionen von sogenannten “Arbeitsagogen” (1jährige berufsbegleitende Ausbildung an der sogenannten “Agogis”-Schule zur Begleitung/Betreuung behinderter Menschen in geschützten Werkstätten). Diese “Agogen” sind in der Schweiz übrigens oftmals die eigentlichen Nutzniesser der Subventionen, die diese Sozialfirmen kassieren, denn die wahren geschützten Arbeitsplätze dieser Sozialfirmen sind allem voran die der ArbeitsagogInnen, SozialpädagogInnen und wie sie alle heissen…
Notabene: in der Schweiz ist auch die Ausbildung zur Sozialpädagogin beziehungsweise zum Sozialpädagogen ein 1jähriger berufsbegleitender Crashkurs an der privaten “Agogis”-Schule und nicht zu vergleichen mit etwaigen Bachelor- oder Master-Abschlüssen in Sozialpädaogik an Universitäten. Dies nebenbei bemerkt, um aufzuzeigen, wie in der Schweiz auch die Ausbildung von Fachpersonal auf Sparflamme betrieben wird. Oder anders gesagt: Kleider machen Leute, Titel offenbar auch…

Zudem brauchen viele Menschen mit Beeinträchtigung keine gutgemeinte “Agogis”-Betreuung am Arbeitsplatz, keine geschützten Stellen. Keine Arbeitsghettos für Behinderte. Sie brauchen lediglich Arbeitgeber, die sie überhaupt einstellen und eben insbesondere ihren Beeinträchtigungen entsprechend ausgestattete Arbeitsplätze stellen.
Das scheitert übrigens unter anderem oft auch an der Scheizerischen Eigentümlichkeit, Teilzeitarbeit irgendwie zu verachten. Da scheint das Motto zu gelten: wer nicht 100% arbeitet, ist kein richtiger Mann! Oder so. Viele Arbeitgeber in der Schweiz tun sich ja bekanntlich und nachweislich wirklich extrem schwer mit Teilzeitstellen – aber die gesellschaftliche und berufliche Integration beeinträchtigter Menschen wäre gerade auf Teilzeitstellen und Flexibilität bezüglich auch anderer besonderer Bedürfnisse beeinträchtigter Menschen angewiesen. DAS würde die Sozialversicherungen eben auch entlasten. So nebenbei gesagt. Eigentlich logisch, ne? Aber ne, darum geht’s Herrschaften ja nicht wirklich… Es geht um ein archaisches Menschen- und Gesellschaftsbild. Ein rückständiges Menschen- und Gesellschaftsbild, das Herrschaften erhalten möchten… Ein inhumanes Menschen- und Gesellschaftsbild letztlich.

Also macht man es sich einfach und tyrannisiert Behinderte jetzt mit Sozialdetektiven einfach solange bis sie von sich aus wieder arbeiten gehen, so die Üerlegung hinter der Idee der Sozialdetektive? Und wenn sie nicht spuren, dann kürzt man ihnen einfach die Rente? Die Sozialdetektive werden schon Gründe dafür liefern?
So sieht es aus. Genau so. Es sieht so aus, als hätten es sich die Kuhschweizis genau so ausgerechnet… Raffiniert!? Nein. Einfach rückständig, wie die Schweiz und ihre Kultur es in mancher anderer Hinsicht eben auch noch ist. So sieht es aus, meine lieben: einfach r ü c k s t ä n d i g !

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Rückständig: Sozialdetektive sollen es richten!
  • November 15, 2018

    Nun, er Reihe nach: Wir sind nicht rückständig. Ein Vergleich mit Deutschen Verhältnissen macht das Thema nicht besser.Die Schweiz stimmt über eine Initiative ab. Diese war rechtmässig eingereicht worden. (In der Deutschland gibt es dieses demokratische Volksrecht gar nicht). Die Initianten möchten, dass Versicherte bei Verdacht von unrechtmässig bezogenen Sozialhilfegelder, observiert werden können, damit man sie auch überführen und anklagen kann .Durch sog Sozialdetektive soll das gemacht werden.
    Diese Frage wird in der Schweiz heftig diskutiert. Das Hauptproblem ist, dass durch den Einsatz von privaten Sozialdetektiven (z.B. Angestellte einer Versicherung) , eine staatliche Strafverfolgung in private Hände gelegt würde. Und das ist einer der Gründe, warum ich ein Nein einlegen werde. Sollten nämlich Versicherungen (IV, Unfallversicherungen,​ Arbeitslosenversicher​ungen) selber Überwachungen durchführen dürfen, so würden sie a l l e Versicherten überwachen wollen. Den auch in Versicherungen sind machthungrige Menschen an der Spitze. Die Frage, was mehr kostet, einige Millionen an unrechtsmässig erworbenen Geldern oder was künftig ein Heer von privaten Sozialdetektiven im jahr kosten würden, ist nicht geklärt. Aber >>> zuerst stimmen wir ab.

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  • November 17, 2018

    Die Gegner/innen sind nicht gegen Observationen. Man will aber, dass diese ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden können. Das geht rechtlich überhaupt nicht. Wenn die Vorlage angenommen würde, würde gegen solche Überwachungen mit Erfolg geklagt. Also bitte ein NEIN einlegen.

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  • Januar 19, 2019

    Zu der Zeit 1971 als ich in der Industrie (Metall) in die Lehre ging, hatten die Firmeninhaber noch so viel Verstand und Verantwortungsgefühl,​ dass Menschen mit “Behinderungen” in den Firmen beschäftigt wurden, ihrem Können entsprechend.
    Doch, sie schafften es fast immer, ihren Job richtig zu machen.

    Das waren damals halt noch die “Alten” Chefs, die Verantwortung trugen. Übrigens jene, welche Konzerne erst richtig aufbauten, damit später deren “verzogenen Söhne” die Firmen wieder verscherbeln konnten.

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  • Januar 19, 2019

    Die Unternehmen haben keine Pflicht, Menschen anzustellen, die nicht 100% leisten können; sie dürfen gesetzlich auch nicht dazu verpflichtet werden. Falls ein behinderter Angestellter nur 60% leisten kann, muss die IV für die restlichen 40% des Lohnes aufkommen. Das geschieht offenbar bereits.

    Falls die IV den Verdacht hat, von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern in solchen Fällen hintergangen (betrogen?) zu werden, müsste eine polizeiliche Überwachung durch einem Richter angeordnet werden.

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