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SBI JA: Keine Unterwerfung unter fremdes Recht!

Selbstbestimmungsinit​iative JA: Keine Un­ter­wer­fung unter frem­des Recht!

Es gab schon immer grenzüberschreitende Probleme, die in Staatsverträgen geregelt warden mussten. Gegen diese Art von Völkerrecht ist nichts einzuwenden, zumal das Parlament darüber entscheidet und bei wichtigen Verträgen das Referendum möglich ist. Solche Staatsverträge führten in der Vergangenheit auch kaum zu Einschränkungen unserer politischen Gestaltungsfreiheit im Inland. Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich dies auf dramatische Weise geändert. Der Umfang der völkerrechtlichen Verpflichtungen hat stark zugenommen. Die Schweiz hat sich in ein undurchdringliches Dickicht von Staatsverträgen verwickelt.

Bei Staatsverträgen geht es immer öfter nicht um nachbarschaftliche Fragen, die geregelt werden müssen, sondern um multinationale Rechtsvereinheitlichu​ng. Diese mag bei technischen Normen (Masseinheiten, Netzspannung, usw.) sinnvoll sein, geht aber mittlerweile weit darüber hinaus. Überall mischen sich multinationale Organisationen in unsere Rechtsordnung ein, und stets kuschen unsere Politiker/-innen in Bern. So wird ein immer grösserer Teil der Schweizer Gesetzgebung fremdbestimmt und der Entscheidungsgewalt des Scheizer Volkes entzogen.

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Comments to: SBI JA: Keine Unterwerfung unter fremdes Recht!
  • Oktober 3, 2018

    „…und stets kuschen unsere Politiker in Bern“ – das trifft zu. Bekanntlich sind die Bundesbehörden
    und –parlamente dafür, dass sich die Schweiz in die EU eingliedert. Sie schweigen sich indessen wohlweislich darüber aus, doch es ist ihnen weniger benommen, die Schweiz in vielen kleinen Details – diese werden in der Summe allmählich gewichtig – an die EU anschmiegen zu lassen, im Sinne der Salamitaktik. Die EU-Anhänger führen ja schon seit Jahren ins Feld, dass die Schweiz ohnehin dauernd ausländisches Recht übernimmt , und je mehr auch andere Bereiche als nur technische Normen beschritten werden, desto mehr – so malen sie sich aus – liesse sich der Einspruch gegen dieses Argument verkümmern, nämlich dass der jetzt noch grosse Teil (Übernahme der Normen) durchaus nützlich ist und sich der Anschluss nur deswegen noch lange nicht rechtfertigen würde. Auf diese Weise, unterstützt von vielen Richtern, versucht diese Schleicherelite an den Schalthebeln, uns zu unterwühlen.

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  • Oktober 4, 2018

    Die meisten Initiativgegner stellen sich reflexartig gegen alles, was nicht aus der eigenen Küche kommt, weil sie gar nicht sachlich überlegen und nur „der SVP“ eins auswischen wollen. Das könnte in die Hose gehen, weil sie mit einem nein auch ihr eigenes Recht einstampfen, künftig auch noch gegen die SVP stimmen zu dürfen…!

    Man denke mal logisch:

    • Es soll zum Normalfall erklärt werden dass, die Bestimmungen jeglicher „völkerrechtlichen Verträge“ (so werden sämtliche Verträge mit dem Ausland bezeichnet) VORRANG vor den Schweizerischen Rechtsbestimmungen haben!

    • Das heisst wörtlich, dass unser selbstbestimmtes Recht nicht gilt sondern das fremde!

    • In keinem einzigen Rechtssystem unserer Verhandlungspartner sind direktdemokratische Volksrechte wie das Initiativrecht oder das Referendumsrecht vorgesehen.

    Weil das fremde Recht gilt und nicht das Schweizerische, können also zwingendermassen keine Initiativen oder Referenden zugelassen werden, sobald deren Thema einen Punkt berührt, der in „völkerrechtlichen Verträgen“ „reguliert“ ist.

    Ein „JA zur Selbstbestimmungsinit​iative“ verhindert, dass unser Recht und unsere Verfassung übergangen werden.

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