1. Österreich, mit 8,5 Millionen Einwohner, also gleich gross wie die Schweiz, führt jetzt durch Beschluss der Regierung neu eine Obergrenze ein, die auf 37’500 Migranten jährlich zu liegen kommt.
2. Eine Obergrenze von 37’500 Migranten.
Unterdessen berät die österreichische Regierung weiter über den Kurs in der Flüchtlingspolitik. Umstritten war zunächst offenbar, ob die Grenze von 120.000 Flüchtlingen für einen Zeitraum von drei oder vier Jahren gelten soll. Entsprechend läge die Anzahl bei 30.000 oder 40.000 Flüchtlingen pro Jahr. Unklar ist auch noch, was geschieht, wenn die Grenze erreicht ist. Die Regierung denkt dem “Kurier”-Bericht zufolge darüber nach, Asylanträge eine Zeit lang nicht mehr zu bearbeiten und Wartezonen im Grenzgebiet einzuführen. 2015 stellten rund 85.000 Menschen einen Asylantrag in Österreich.
3. Probebetrieb des sogenanten Grenzmanagement.
Unterdessen begann am Mittwoch an der österreichisch-slowenischen Grenze der Probebetrieb des sogenannten Grenzmanagements: Am Grenzübergang Spielfeld werden Flüchtlinge zukünftig – e i n z e l n – kontrolliert. Danach wird einem Bericht des ORF zufolge überprüft, ob sie nach Österreich einreisen dürfen oder eben sofort zurück nach Slowenien geschickt werden.
4. Nur noch 1 einziger Grenzübertritt.
Spielfeld soll ab Februar als – e i n z i g e r – Grenzübertritt für Flüchtlinge geöffnet bleiben. Vergangenes Jahr beantragten in Österreich mit seinen rund 8,5 Millionen Einwohnern fast 90.000 Menschen Asyl.
5. Deutschland will gleich nachziehen.
Deutschland überlegt sich bereits eine Lösung wie die der Österreicher; “Die Österreicher machen’s. Also müssen wir es auch machen”, sagte Scheuer am Mittwoch am Rande der Winterklausur der CSU-Landtagsfraktion in Wildbad Kreuth. Die CSU fordert für Deutschland eine Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen.
6. Die Schweiz nimmt 2,1 x mehr Migranten auf als Deutschland mit der Obergrenze.
Für die Schweiz würde die deutsche Obergrenze dann bei ca. 20’000 Migranten/Flüchtlingen zu liegen kommen, denn Deutschland ist 10 x zahlreicher an Menschen. 2015 nahm die Schweiz ca. 42’000 auf, das heisst 2,1 x mehr, was aufzeigt, wie grosszügig die Schweiz diesbezüglich ist, auch ohne einen Obergrenze.
7. Alle Vorzüge für die Verhandlungen mit der EU in Brüssel liegen somit vor i.S. beschränkung der Massen-Einwanderung durch die Schweiz.
Wäre dies nicht ein vorzüglich sehr gutes Argument bei den anstehenden Verhandlungen in Brüssel, dass i.S. Einwanderung (Masseneinwanderung) die Schweiz bereits am grosszügigsten ist, das heisst über dem EU-Durchschnitt liegt ?. So müsste jetzt doch endlich – g e n ü g e n d – Verständnis da sein vom Verhandlungspartner, auch gerade durch die Überflutung der Einwanderung/Migration 2015 nach Deutschland von insgesamt 1,1 Millionen Migranten. Also alle Voraussetzungen für mehr Verständnis der berechtigten Anliegen der Schweiz, die Masseneinwanderung in die Schweiz unbedingt zu begrenzen.
7. Probebetrieb einer Kontrolle jedes Einzelnen Migranten an der Grenze.
Am Mittwoch begann an der österreichisch-slowenischen Grenze bereits der Probebetrieb des sogenannten Grenzmanagements: Am Grenzübergang Spielfeld werden Flüchtlinge zukünftig – e in z e l n – kontrolliert. Danach wird – einem Bericht des ORF zufolge überprüft – ob sie nach Österreich einreisen dürfen oder zurück nach Slowenien geschickt werden. Bei Spielfeld soll also ab Februar als – e i n z i g e r – Grenzübertritt für Flüchtlinge geöffnet bleiben.
Diese Lösungen sind alle nachahmenswert für die Schweiz;
a) Weil SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate.../Dublin total versagt, kein Land sich mehr daran hält, also nur noch tote Buchstaben sind.
b) Es viel vernünftiger ist, bereits an der Grenze summarisch zu überprüfen, ob sie i.d. Schweiz einreisen dürfen,
c) Wenn nicht, dürfen sie, nein müssen sie gemäss Dublin-Vertrag wieder zurück geschickt werden, woher sie kamen,
d) Denn sind sie einmal im Land, verlassen von den im Asyl-Verfahren abgewiesenen nur ca. 15-20 % das Land wieder.
e) Daraus ergibt sich der grosse Vorteil einer Vorselektion an der Grenze, wer i.d. Schweiz einreisen darf, wer nicht.
f) Für die wirklichen an Leib & Leben bedrohten dann alles für deren schnelle Integration unternommen werden kann.
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Kommentare anzeigen Hide comments1. Von den “Asylanten” haben 80 % keinen Job, leben jahrelang von der Sozialhilfe in der Schweiz.
2. Der schweizerische Sozialstaat mit seinen sehr hohen Standards im Sozial-, Medizinal- und Bildungsleistungen ist Spitze, ist Weltklasse. Dieser Standard und die Migrationsströme (Wirtschaftsimmigranten, Asylanten & die kleinste Gruppe, nämlich echte Flüchtlinge) in dermassen grosser Zahl schliessen einander einfach aus. Die staatlichen Leistungen müssen deshalb dringendst – und zwar massiv – nach unten korrigiert werden. Deutschland geht auch hier mit gutem Beispiel voran. Auch wird dort jetzt der Familien Nachzug vor einer bestimmten Dauer, untersagt.
3. Am Ende – ohne baldiges Gegensteuer – kollabiert hingegen der Sozialstaat Schweiz und die Bürger/Innen, die ihn mühsam über Jahrzehnte fleissig mit ihrer Hände Arbeit aufgebaut haben, denen mutet man wie ganz natürlich zu, dass sie auch alles bezahlen. Die Einheimischen (Schweizer/Innen wie arbeitende Ausländer/Innen) werden dann so das Nachsehen haben. Kurzum: Migration und Sozialstaat schliessen sich aus. Es kann doch nicht sein, dass wer in Chiasso – ganz offiziell mit der SBB-Bahn einreist – einfach sein Asylgesuch deponiert und so unkontrolliert (Schengen- & Dublin Verträge schon abgeschafft i.d. Praxis) in die Schweiz einwandert, plötzlich quasi unbeschränkt Zugang zum ganzen Strauss staatlicher Leistungen bekommt, ohne jede Eigenleistung. Hier findet also eine Ungleichbehandlung statt, welche unserer Bundesverfassung zuwider läuft, also verletzt.
4. Sowohl das Wohl der einheimischen Bevölkerung als auch das Asylrecht für echte Flüchtlinge (wirklich an Leib und Leben bedrohte Menschen), haben Verfassungsrang. Die Behörden müssen aber endlich eine Aufteilung in Wirtschaftsflüchtlinge, Asylanten und Flüchtlingen vornehmen, dann abwägen zwischen Beiden, wem sie wirklich schlussendlich den Vorrang einräumen wollen. Von der Bundesverfassung her ist der Bundesrat ja auch dazu angehalten, die Bevölkerung zu beschützen und Schaden von ihr abzuwenden.
Frage mich, ob der Daumen nach unten für den obigen Blog von einer Person stammt, die in der sozialen Hängematte liegend, durch die Arbeit Derer die sich den Rücken krumm und sich die Hände schmutzig machen provitiert. Oder ob es sich um einen gutverdienenden /gutverdienende Sozial – und FlüchtlingshelferIn handelt. Aber eben mit Daumen rauf oder runter muss man das Gesicht nicht zeigen.
1. Frau Sommaruga, Verantwortliche des Flüchtling-Wesen (SEM), wie viele von den total Auswandernden Migration Eriträer “finden” eigentlich den Weg ausgerechnet in die Schweiz ?
2. Ist doch sehr sehr komisch, denn diese “Flüchtlinge” respektive treffender Wirtschafts-Flüchtlinge durchqueren auf ihrer “Flucht” eine Vielzahl von SICHEREN Länder, somit auch europäische, somit sie diese Eriträer – gemäss Dublin-Vertrag – registrieren müssten, und ebenfalls das Asyl-Verfahren durch zu führen haben. Sie lassen diese sicheren Länder aber einfach “links liegen” und steuern aus-gerechnet vor allem die Schweiz an. So etwas kann man doch nicht mit gutem Gewissen mehr Schutzsuche benennen.
Das ist Asyloptimierung, sehr willkommenes “Futter” für die Asylindustrie. Man sucht das Land aus das an Sozialleistungen etc. am meisten zu bieten hat. Da lohnt sich selbst Sozialhilfebezüger, denn damit kassieren sie immer noch wesentlich mehr, als mit Arbeit in Eriträa.