SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate... / Dublin aus Sicht eines Gränzwächters
SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate...
Die Schweiz hat am 5. Juni 2005 das Abkommen SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate.../Dublin, nach der Volksabstimmung, mit der EU unterzeichnet. Am 12. Dezember 2008 wurden die Personenkontrollen an den Schweizer Grenzen aufgehoben.
Seitdem hat die Schweiz den Zugriff auf wichtige Daten im Kampf gegen die internationale Kriminalität und der illegalen MigrationUnter Migration versteht man das dauerhafte Verlegen des Woh... erhalten. SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate... gewährt ebenfalls an den Innengrenzen eine flüssige Abwicklung des Grenzverkehrs, da die Personenkontrolle, die alleine aufgrund der Grenzüberschreitung erfolgte, aufgehoben wurde. Allen Personen welche nicht aus dem Europäischen Raum stammen aber im Europäischen Raum eine Aufenthaltsbewilligung besitzen entfällt die Visumspflicht für die SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate... Staaten. Somit dürfen die Drittausländer den ganzen SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate... Raum bereisen.
Personenkontrollen an der Schweizer Grenze können nur noch im Zusammenhang mit einer Zollkontrolle stattfinden. SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate... Ersatzmassnahmen, d.h. Personenkontrollen im Inland können nur stattfinden wenn sich der Grenzüberschreitende Verkehr mit dem Inländischen vermischt hat. Denn gemäss Vertrag darf keine Personenkontrolle durchgeführt werden nur weil der Reisende die Grenze überschritten hat. Somit entfällt eine Beurteilung des grenzüberschreitenden Verkehrs. Es ist unmöglich für die kontrollierende Behörde festzustellen woher der Reisende kommt. Mit diesem System werden alle Personen welche einmal in den SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate... Raum eingereist sind nicht mehr kontrolliert. Was nützt ein gutes Kontrollsystem wenn niemand mehr kontrollieren darf.
Aus meiner Sicht muss das SchengenDas Schengen Abkommen der EU, dem die Schweiz mit den Bilate... Abkommen dringend angepasst werden damit jeder Staat die Personenkontrolle an der Grenze bei Bedarf selbst bestimmen kann. Wir wollen keinen Freipass für Kriminaltourismus und illegale Migranten.
Dublin (Flüchtlingsabkommen)
So wie das Dublin (Flüchtlingsabkommen) zur Zeit angewendet wird hat es sehr schlechte Auswirkungen für die Schweiz. Es kann nicht funktionieren wenn Mitgliedstaaten wie Italien sich nicht an das Abkommen halten und den Flüchtlingen Aufenthaltsvisum für den Schengenraum ausstellen anstatt gemäss Abkommen zu registrieren und einem Aufnahmezentrum zuzuweisen. Das ist Inakzeptabel. Somit können die Flüchtlinge ohne Kontrolle, weil sie schon in einem Schengenraum sind, die Schweiz und Europa bereisen. Dadurch werden die wirklichen Flüchtlinge unter den Europäischen Staaten und der Schweiz unmenschlich und unkontrolliert einander zugeschoben und sich selbst überlassen.
Es ist wichtig, dass jedes Land wieder selbst die Verantwortung übernimmt, damit die wirklichen Flüchtlinge eine Chance auf ein gerechtes Asylverfahren bekommen.
Dafür setze ich mich ein !
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsWas bitte, hat Schngen mit flüchtlicngen zu tun?
Herr Rutschmann Sie werfen alle flüchtlinge in einen Topf für Ihre Ideologie sind alle wirtschaftsflühtling. Aber vergessen wir nicht das mit vielen Waffen die die Schweiz verkauft hat Menschen getötet werden und andere Gräueltaten an diese Menschen begangen werden da hat Ihre Partei eine Mitverantwortung
Edi Rutschmann hat die Folgen von schlechten Verträgen beim freien Personenverkehr (Schengen) und im Asylwesen (Dublin) erläutert. Und darauf hingewiesen, was die Folgen sind: Anstieg der Kriminalität auf europäisches Niveau (Zuwanderung und Kriminaltourismus) sowie Zunahme der Asylanten weil Dublin nicht funktioniert (keine Erfassung an der Aussengrenze und keine Rückübernahme wie vertraglich vorgesehen). Und die Schlussfolgerung daraus: Verträge anpassen. Das kann man verstehen, aber man muss es nicht!
Zuwanderung über Anpassung des EU-Vertrags zur Personenfreizügigkeit reduzieren!
Die SP will die Personenfreizügigkeit über eine Verschärfung von Kontrollen in den Griff bekommen. Wer den Schweizer Rechtsvollzug kennt weiss, dass Kontrollen hier immer nur stichprobenweise vorgenommen werden und dabei immer neue Schlupflöcher entstehen. Nur über eine Anpassung des Vertrags zur Personenfreizügigkeit mit der EU kann die heute zu hohe Zuwanderung wirksam reduziert werden. Das ist der vernünftige Vorschlag der SVP. Die Schweiz ist keine Maus, die vor der Schlange EU Angst haben muss. Wir haben bei den Neuverhandlungen diverse Trümpfe in der Hand.
Wenn man der EU nicht erklären kann, dass die Schweiz zurzeit mit einer fünfmal höheren Zuwachsrate der Bevölkerung zurechtkommen muss als der Durchschnitt der europäischen Länder und deshalb Vertragsanpassungen bei der Personenfreizügigkeit nötig sind, dann gute Nacht!