1. Wirtschaft

Schlanke Gesetze – weniger unnötige Regulierung

Die Fran­kenstär­ke, un­sere ver­gleichs­weise schwa­che Ar­beits­pro­duk­ti­v​ität und an­dau­ernde Un­si­cher­hei­ten im Rah­men der Um­set­zung der Mas­sen­ein­wan­de­ru​ngs­-I­ni­tia­tive be­las­ten den Wirt­schafts­stand­or​t Schweiz. Be­las­tet wird die Wett­be­werbs­fähig­k​eit der Wirt­schaft aber auch durch die stän­dig zu­neh­mende Re­gu­lie­rungs­dich­​te. In einer Mo­tion be­auf­tragte ich den Bun­des­rat, die für alle Wirt­schafts­be­rei­c​he gül­ti­gen ge­setz­li­chen Grund­la­gen für eine fun­dierte Ana­lyse der wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen von Bun­des­ge­set­zen und Ver­ord­nun­gen sowie für eine un­ab­hän­gige Prü­fung der­sel­ben zu schaf­fen.

Hohe Kosten belasten die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Mitverantwortlich für diese Situation sind die Regulierungskosten. Insbesondere den kleinen und mittleren KMU entstehen durch administrative Belastungen erhebliche Nachteile. Meine Motion verlangt, dass der Bundesrat unter anderem die Folgen von neuen Regulierungen bzw. die daraus entstehenden Kosten künftig von einer unabhängigen Stelle überprüfen lässt. Mit der unabhängigen Regulierungsfolgenabs​chätzung (RFA) sollen die volkswirtschaftlichen​ Folgen einer neuen Regulierung bewertet und die administrative Belastung für die Unternehmen abgeschätzt werden. Gleichzeitig sollen die zusätzlichen Regulierungskosten für Unternehmen mit dem Nutzen der Regulierung verglichen werden. Dazu sollen die kostentreibenden Elemente für die Unternehmen analysiert und transparent dargestellt, günstigere und nichtregulatorische Alternativen aufgezeigt und Sparpotenziale identifiziert werden. Das Ziel der RFA ist eine ständige Verbesserung der Gesetzgebung, unter anderem auch durch die Verankerung des Bewusstseins für die Kosten und den Nutzen der Regulierung. Bei der Darstellung der Ergebnisse der RFA ist entsprechend darzulegen, welche Massnahmen für regulatorische Differenzierungen zur administrativen Entlastung von KMU geprüft wurden und welche in der Vorlage vorgeschlagen werden.

Regulator steht in einem Interessenskonflikt

D​ie Umsetzung dieser Vorgaben ist von einer Einheit zu prüfen, die unabhängig von der Verwaltungseinheit ist, welche die zu beurteilende Regulierung erarbeitet hat. Denn das grosse Problem der heutigen Regulierungsfolgenabs​chätzung ist, dass der Regulator in einem zentralen Interessenkonflikt steht. Der Regulator prüft sein eigenes Werk. Damit verkommt diese Prüfung zu einem notwendigen Übel, oftmals gar zu einer Alibiübung. Und in der Praxis zeigt sich, dass die Kapitel über die volkswirtschaftlichen​ Auswirkungen in den Botschaften oder in den erläuternden Berichten in der Regel kurz, wenig transparent und unverbindlich bleiben. Auch fehlt es an deren notwendigen Tiefe. Zudem werden entsprechende Analysen oft erst am Ende des Regulierungsprozesses​ vorgenommen, sodass die Resultate nicht in die Regulierung einfliessen können.

Der Nationalrat und der Ständerat haben das Anliegen erkannt. Mit 132 zu 52 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Nationalrat die Motion in der Herbstsession 2015 angenommen, wie auch der Ständerat mit 26 zu 13 Stimmen in der Sommersession 2016.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Schlanke Gesetze – weniger unnötige Regulierung
  • Juli 27, 2016

    Tönt schön. Ich bin auch dafür, dass man die Regulatorien wieder zurückbildet. Aber wie wollen Sie das tun????
    Ihre Motion in Ehren, aber es ist schlichtweg unmöglich diese zu realisieren!
    Ihr Politiker habt uns KMUs ja fast zu Tode reguliert und nun wollt ihr eine Untersuchung anstellen, was eure Arbeit erreicht hat und was nicht? Dieselben Leute, die Zugunsten der Lobbyisten von denen sie abhängig sind, Regulatorien für Eigeninteressen aufbauten, sollen im Endeffekt ihre Arbeit wieder zerstören???
    Was ist denn da los in Bundesbern? Haben wir es nun mit Politikern zu tun, die mittels dieser Motion eine Grundlage für ihr Fehlverhalten suchen?

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  • Februar 26, 2017

    “Schlanke Gesetze – weniger unnötige Regulierung”

    In Demokratien beschliessen Mehrheiten in von den Wahlberechtigten gewählten Parlamenten jedes Jahr während langer Sessionen, das ist ihre Aufgabe, ein Gesetz nach dem andern; diese Mehrheiten finden jedes dieser Gesetze nötig, und die Minderheiten haben sich zu fügen. So funktioniert eben die parlamentarische Demokratie. Weniger bis keine Gesetze werden von Parlamenten nur in Diktaturen beschlossen.

    Wolle​n Sie in Richtung Diktatur gehen, Herr NR Vogler?

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  • April 20, 2017

    Gesetze , welche Verordnungen generieren und regulativ wirken sollen, werden ja nicht vom “bösen Staat” erfunden, sondern von den gewählten Parlamentariern beraten und verabschiedet, ausser, es gibt eine Abstimmung darüber. Dann hat das Volk entschieden.
    Was aber den Firmen oft Kopfwehbereitet, ist, wenn Parlamentarier (auch in Städten, Kantonen) Angaben über irgendwelche “Entwicklungen ” verlangen. Dann müssen x-Betriebe auf Verlangen der ausführenden Verwaltung Zahlen, Aufstellungen, Statistiken Liefern. Das braucht saumässig viel Zeit und diese kostet. Am Schluss werden die Zahlen dann benutzt, um im Parlament eine “angeregte” Diskussion zu führen. Dabei ist ja nicht einmal sicher, dass dann die Angaben der Firmen auch richtig interpretiert werden können.
    Also hier liegt wahrscheinlich eine grosse Möglichkeit, Geld und Zeit zu sparen.

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  • Juli 12, 2017

    Irgend wann einmal hat man es satt, dem *Gesetzgeber” Politikern laufend neue Zahlen zu liefern, damit die wieder neuen Mist bauen können…

    Bürgerli​cher Gehorsam irgend so nennt man dass….wenn man es nicht macht…

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