1. Abstimmungen & Initiativen

Schluss mit der Amputation unserer Volksrechte

Unsere ein­zig­ar­ti­gen Volks­rechte wer­den durch Bun­des­rat und Par­la­ment  systematisch ausgehöhlt. Man will schritt­weise „Hürden“ ab­bauen für die Ein­bin­dung un­se­res Lan­des in die EU. Der Drang von Mit­te-­links­-­Po­li​­ti­kern nach der au­to­ma­ti­schen Übernahme von neuem EU-Recht und ihr Knie­fall vor so­ge­nann­tem Völkerrecht (das nicht von Völkern, son­dern von Re­gie­rungs­kon­fe­r​en­zen und Funktionären be­schlos­sen wur­de) gefährdet un­sere di­rekte De­mo­kra­tie in ihren Grundfesten.

In der De­zem­ber­ses­sion 2011 hat der Na­tio­nal­rat un­sere Volks­rechte gleich zwei­mal am­pu­tiert. Am Sa­mich­laus­tag hat er mit 94:86 Stim­men be­schlos­sen, die Verfassungsgerichtsba​rkeit einzuführen. Künftig sol­len Bun­des­rich­ter – nicht mehr das Par­la­ment oder das Volk – darüber ent­schei­den, ob ein Bun­des­ge­setz mit der Bun­des­ver­fas­sung ver­ein­bar ist. Damit wird der bis­her eherne Grund­satz „Das Schwei­zer Volk hat in allen we­sent­li­chen Fra­gen das letzte Wort“ auf­ge­bro­chen. Mit der Ver­fas­sungs­ge­rich​ts­bar­keit wird die Jus­tiz po­li­ti­siert, Kom­pe­ten­zen wer­den vom Stimmbürger und vom Par­la­ment an Ge­richte ver­la­gert und  die Volks­rechte wer­den geschwächt.

Unter dem heuch­le­ri­schen Titel „Massnahmen zur bes­se­ren Ver­ein­bar­keit von Volks­i­ni­tia­ti­ven​ mit den Grundrechten“ folgte am 20. De­zem­ber der zweite Streich: Der Na­tio­nal­rat hat einer Mo­tion des Ständerates zu­ge­stimmt, die eine „nicht bin­dende ma­te­ri­elle Vorprüfung von Volks­i­ni­tia­ti­ven​ bezüglich ihrer Gültigkeit vor Be­ginn der Unterschriftensammlun​g“ ver­langt. Auf Deutsch: Man will möglichst viele In­itia­ti­ven als ungültig erklären. Die In­itia­ti­v-Un­ter­s​chrif­ten­bo­gen würden bei­spiels­weise mit der „Warnung“ versehen:  „Diese In­itia­tive wi­der­spricht möglicherweise übergeordnetem Recht“ (den so­ge­nann­ten Grund­rech­ten, dem Völkerrecht,  der Europäischen Men­schen­rechts­kon­​ven­tion). Es liegt auf der Hand, dass nie­mand mehr eine sol­che In­itia­tive un­ter­schrei­ben würde. In­itia­ti­ven wie die Mi­na­rett­ver­bots-I​­ni­tia­ti­ve, die Aus­schaf­fungs­i­ni­​tia­tive für kri­mi­nelle Ausländer oder die In­itia­tive für den Stopp der Mas­sen­zu­wan­de­run​g würden zwei­fel­los als ungültig erklärt.

Die Ent­mach­tung des Schwei­zer Vol­kes und der Kan­tone muss ge­stoppt wer­den. Nur das „zwingende Völkerrecht“ (Fol­ter­ver­bot, Skla­ver­ei-­Ver­bot etc.) darf für un­sere Volks­rechte eine Schranke sein. Sonst wird die zen­trale Säule un­se­rer ein­zig­ar­ti­gen po­li­ti­schen Struk­tur, die für Frei­heit, Selbst­be­stim­mung, Si­cher­heit und Wohl­stand sorgt, ein­ge­ris­sen. Das Schwei­zer Volk muss bei allen we­sent­li­chen Ent­schei­dun­gen das letzte Wort be­hal­ten. Sonst wäre die Schweiz nicht mehr die Schweiz.

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Comments to: Schluss mit der Amputation unserer Volksrechte
  • Januar 8, 2012

    EIn Verfassungsgericht – ist übrigens noch nicht beschlossen, muss noch in den Ständerat – STÄRKT die Rechte des Einzelnen.

    SO kann ich als Mann Klage erheben, weil ich Militärpflichtersatz zahlen muss und meine Schwester nicht. Denn in der Verfassung (Artikel 8) steht, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, unabhängig vom Geschlecht. Das heutige Militärgesetz steht im Widerspruch zu diesem Grundrecht.

    Frauen können dagegen klagen, wenn sie weniger Lohn erhalten als der männliche Kollege. Auch dies widerspricht nämlich Artikel 8 über die Rechtsgleichheit.

    ​Das ist eine gute Sache.

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    • Juli 19, 2021

      Ach sie armer Herr ST Pfister,
      Mir kommen gleich die Tränen ab so viel Ungerechtigkeit.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat S.Pfister: “SO kann ich als Mann Klage erheben, weil ich Militärpflichtersatz zahlen muss und meine Schwester nicht.”

      Wieviele deutsche Männer haben denn vor dem deutschen Verfassungsgericht geklagt gegen die Wehrpflicht für Männer?
      (Tip: Auch die Wehrpflicht hat Verfassungsrang!!)


      Das deutsche Verfassungsgericht hat ja sogar die Euro-Klage der Wirtschaftsprofessore​n einfach abgewiesen. Also nix mit “Stärkung der Volksrechte”…

      M​ir scheint, für einen Auslandsfan kennen Sie das Ausland viel zu schlecht. Würden Sie es kennen, wären Sie kein Auslandsfan mehr…

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    • Juli 19, 2021

      Der Herr ST Pfister hat sicher ganz wichtige Gründe, gesundheitliche, nehme ich an, den Verfassungsauftrag Wehrpflicht nicht nachzukommen.
      Für mich hat ein BürgerIn eine Landes eine Bring aber auch Abholschuld, Pflichten erfüllen, damit man Rechte ausüben kann. Bald nur noch darf…

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    • Juli 19, 2021

      Zitat W.Nabulon: “Der Herr ST Pfister hat sicher ganz wichtige Gründe, gesundheitliche, nehme ich an, den Verfassungsauftrag Wehrpflicht nicht nachzukommen.”

      Di​e Idee von Herrn Pfister, gegen die Ungleichbehandlung von Männern zu klagen, ist ansich schon richtig. (Seine Emanzenfreunde werden das gar nicht gerne hören!) Aber er gibt sich Illusionen hin, ein Verfassungsgericht würde seiner Klage stattgeben. So ist das eben oft mit Juristen: “Zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen…”

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    • Juli 19, 2021

      “Auch die Wehrpflicht hat Verfassungsrang”

      ​Rechtsgleichheit ist ein Grundrecht und daher häher zu gewichten. Eingeschränkt werden dürfen Grundrechte nur, wenn es nötrig und verhältnismässig ist. Und da wir eh mehr Soldaten haben als wir benötigen, diese im WK herumsitzen und jassen oder künstlich beschäftigt werden, ist die allgemeine Wehrpflicht nun wirklich nicht mehr nötig.

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    • Juli 19, 2021

      “Für mich hat ein BürgerIn eine Landes eine Bring aber auch Abholschuld”

      Dass​ Problem ist, dass diese Pflicht nur für die eine Hälfte der Schweizer gilt und damit der Rechtsgleichheit von Mann und Frau zuwiderläuft.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat S.Pfister: “Rechtsgleichheit ist ein Grundrecht und daher häher zu gewichten.”

      Sagen​ Sie das mal dem (deutschen) Verfassungsgericht…​
      Rechtsgleichheit gilt nur nach Massgabe der Gleichheit. Männer und Frauen sind aber nicht gleich, daher gilt juristisch die Wehrpflicht nur für Männer nicht als grundrechtswidrig. Sonst wäre es ja auch nicht möglich, dass die Wehrpflicht in der Verfassung steht.

      Zitat: “Dass Problem ist, dass diese Pflicht nur für die eine Hälfte der Schweizer gilt und damit der Rechtsgleichheit von Mann und Frau zuwiderläuft.”

      Da​ran würde aber die Einführung eines Verfassungsgerichts in der Schweiz überhaupt nichts ändern. Da können Sie jeden Jurist fragen.

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    • Juli 19, 2021

      “daher gilt juristisch die Wehrpflicht nur für Männer nicht als grundrechtswidrig. Sonst wäre es ja auch nicht möglich, dass die Wehrpflicht in der Verfassung steht.”

      In der Verfassung stand auch mal, dass nur Männer wählen und abstimmen dürfen. Das wurde zum Glück korrigiert. Die Wehrpflicht gehört nun auch korrigiert.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Stefan Pfister,
      ich habe kein Problem damit, die allgemeine LandesDienstPflicht für Männer wie Frauen einzuführen.
      Es gibt genug im Sozialwesen, dem Naturschutz, Usw, für die Allgemeinheit zu tun, auch wenn es “nur” Abfälle aufräumen ist, und Frau und Herr Schweizer einmal erkennen dürfen, dass man Güsel nicht einfach so wegwirft.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat S.Pfister: “In der Verfassung stand auch mal, dass nur Männer wählen und abstimmen dürfen. Das wurde zum Glück korrigiert. Die Wehrpflicht gehört nun auch korrigiert.”

      Das wurde aber nicht korrigiert, indem ein Verfassungsgericht zum Schluss kam, dass es juristisch zwingend ist, sondern durch einen Volksentscheid im Rahmen des “gesellschaftlichen Wandels”! Sie behaupteten aber hier, ein Verfassungsgericht würde/müsste die Wehrpflicht aus juristischen Gründen (Grundrechtsverstoss)​ abschaffen! Das ist und bleibt falsch. Eigentlich dachte ich, an der ETH würde man logisches Denken lernen…

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    • Juli 19, 2021

      Zitat R.Selk: “Herrn Pfister rate ich dringend, dafür zu klagen, dass das ‘wuirfrecht’ der Frauen auch als Pflicht für Männer gesetzlich verankert wird, samt Monatsregel!!!”

      W​enn schon, dann eine “Gebärpflicht” analog zur Wehrpflicht. Für die Sanierung der AHV…

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    • Juli 19, 2021

      Grüezi Herr Pfister

      Nein, das ist keine gute Sache. Das Volk muss das letzte Wort haben.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Reuss,

      “Das wurde aber nicht korrigiert, indem ein Verfassungsgericht zum Schluss kam, dass es juristisch zwingend ist, sondern durch einen Volksentscheid im Rahmen des “gesellschaftlichen Wandels”!”

      via Gericht wäre es erheblich schneller gegangen. Ist ja peinlich, dass es in Sri Lanka 1960 eine Regierungschefin gab, während in der Schweiz 1959 das Frauenstimmrecht mit Zweidrittelsmehrheit abgelehnt wurde.

      Besonders delikat: Im Iran dürfen Frauen seit 1963 wählen. In der Türkei gar seit 1930! Staaten, die wir gerne als rückständig bezeichnen, waren in diesem Punkt fortschrittlicher als wir.

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    • Juli 19, 2021

      “Herrn Pfister rate ich dringend, dafür zu klagen, dass das ‘wuirfrecht’ der Frauen auch als Pflicht für Männer gesetzlich verankert wird, samt Monatsregel!!! “

      Dass nur Frauen Kinder bekommen, hat die Natur so festgelegt. Die ungerechte, weil einseitige Wehrpflicht ist eine menschliche Erfindung und kann auch von Menschen wieder geändert werden.

      Übrigens haben auch Männer einen vom Mond abhängigen Zyklus, der sich allerdings nicht mit Monatsblutungen bemerkbar macht.

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    • Juli 19, 2021

      “ja und Pfister und seine Linksaussen Gesellen wollen jetzt sogar das Frauenstimmrecht wieder abschaffen zumindest stark einschränken..”


      Guter Witz.

      Nochmal zur Erklärung.

      Die Grundrechte sind den anderen Verfassungsparagraphe​n übergeordnet und haben zum Zweck, dass der Bürger, der einzelne, geschützt ist, unter anderm vor Willkür. Und zwar sowohl vor gesellschaftlicher als auch vor staatlicher Willkür.

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    • Juli 19, 2021

      leider kein Witz, was wir alle wissen

      Die absoluten Grundrechte waren und sind nie tangiert worden. Ganz anders was jetzt die Linken planen..denn ein Grundrecht von Schweizer Bürger ist die Demokratie. Staatlicher Willkür ist es dann wenn die direkte Demokratie abgeschafft wird und der Staat Willkürlich über den Menschen entscheiden kann….

      Ausserdem​ hat Herr Selk alles sehr gut formuliert: Dann wäre ich auch sofort dafür, dass wir mal über die Menschenrechte abstimmten. Denn darüber wurde m. E. nie befunden, von den Menschenpflichten ganz abgesehen.

      Dann kommt auch das nun wieder heikele Thema der dynamischen Rechtsübernahme aus der EU auf den Tisch. Was hier laufend unterschwellig eingeschwemmt wird, kann sich männiglich noch kaum vorstellen.

      Ebensowenig, was mit der europ. Sozialcharta an totsicheren Mehrkosten bei den Lohnabzügen bei den Schweizer Arbeitnehmern und bei den Steuern zu Buche schlagen wird. Soziales für in das Nirgendwo.

      Beispiel: ist ein türkischer Arbeitnehmer in D krankenversichert, es es offenbar so, dass dessen Familie in der Türkei mitversichert ist (ohne Zusatzprämie selbstverständlich). Von dort werden dann massenweise Rechnungen an die D K’versicherungen eingereicht. Das spottet jeder Beschreibung. Bei den Kosten müsste die halbe Türkei kerngesund sein…. indessen werden die gefahrenen Autos immer pompöser!!

      Und dann die IV Renten. Der Kosovo ist politisch anerkannt. Wenn es aber um die IV Renten geht, sind alle Kosovaren plötzliche wieder Serben, um an das Geld zu kommen. Dieser Standpunkt wird vom Bundesgericht gedeckt.

      Wir werden künftig keinen Überblick mehr darüber haben, wohin unser Geld geht bzw. was damit gemacht wird durch abgehobene, in Teilen völlig undemokratisch technokratischen Behörden in Brüssel usw.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister,

      > via Gericht wäre es erheblich schneller gegangen.

      Damit geben Sie offen zu, dass Sie eine Richterdiktatur wollen, die per Dekret das Frauenstimmrecht einführt, statt das Volk per Abstimmung entscheiden zu lassen. Gute Nacht Demokratie mit Politikern wie Ihnen! 8-(

      Zitat: “Ist ja peinlich, dass es in Sri Lanka 1960 eine Regierungschefin gab, während in der Schweiz 1959 das Frauenstimmrecht mit Zweidrittelsmehrheit abgelehnt wurde.

      Besonders delikat: Im Iran dürfen Frauen seit 1963 wählen. In der Türkei gar seit 1930! Staaten, die wir gerne als rückständig bezeichnen, waren in diesem Punkt fortschrittlicher als wir.”

      Oh ja, der Iran ist so fortschrittlich, dass er bis heute die Schleiertragpflicht für alle Frauen hat. Komischerweise haben die Frauen den Schleierzwang trotz Frauenstimmrecht nicht abgeschafft. Was auch schon etwas über die dortige “Mitsprache” und “Fortschrittlichkeit​” sagt.

      Zum Stimm- und Wahlrecht gehört eben auch eine gewisse Bildung, sonst geht’s schief. Dementsprechend geht es mit der Schweiz bergab, seit wir das Frauenstimmrecht haben. Hitler wurde v.a. von Frauen gewählt, zum Glück hatten wir in den 1930er-Jahren noch kein Frauenwahlrecht.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat S.Pfister: “Dass nur Frauen Kinder bekommen, hat die Natur so festgelegt. Die ungerechte, weil einseitige Wehrpflicht ist eine menschliche Erfindung und kann auch von Menschen wieder geändert werden.”

      Die Natur hat auch festgelegt, dass Männer kräftiger sind und das “Revier” verteidigen. Frauen sollen Leben schenken, nicht töten.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat R.Selk: “das hat ein Verfassungrichterinne​rich zu bestimmen. Nicht menschengemacht, gnitter, gnitter.”

      Halbgöt​tergemacht. ;-/

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    • Juli 19, 2021

      “Zum Stimm- und Wahlrecht gehört eben auch eine gewisse Bildung, sonst geht’s schief. Dementsprechend geht es mit der Schweiz bergab, seit wir das Frauenstimmrecht haben.”

      Prozentua​l sind heute mehr Frauen als Männer in der Uni. Wenn Sie einen Bildungstest als zwingendes Kriterium für das Recht auf Abstimmung einführen, werden den wohl mehr Frauen als Männer bestehen.

      Aber das Feindbild “Weiber” teilen Sie mit Hans Fehr. Fünf Frauen in der Regierung seien ein Ungleichgewicht, meinte dieser 2010. Fünf Männer waren für ihn nie ein Problem. 2003 hat er sogar einen sechsten Mann reingewählt auf Kosten einer Frau.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Reuss, Herr Selk Kompliment:

      Sehr geehrter Herr Reuss, danke für den korrekten Hinweis zur Gebährpflicht, gnitter, gnitter.

      Dann wäre ich auch sofort dafür, dass wir mal über die Menschenrechte abstimmten. Denn darüber wurde m. E. nie befunden, von den Menschenpflichten ganz abgesehen.

      Dann kommt auch das nun wieder heikele Thema der dynamischen Rechtsübernahme aus der EU auf den Tisch. Was hier laufend unterschwellig eingeschwemmt wird, kann sich männiglich noch kaum vorstellen.

      Ebensowenig, was mit der europ. Sozialcharta an totsicheren Mehrkosten bei den Lohnabzügen bei den Schweizer Arbeitnehmern und bei den Steuern zu Buche schlagen wird. Soziales für in das Nirgendwo.

      Beispiel: ist ein türkischer Arbeitnehmer in D krankenversichert, es es offenbar so, dass dessen Familie in der Türkei mitversichert ist (ohne Zusatzprämie selbstverständlich). Von dort werden dann massenweise Rechnungen an die D K’versicherungen eingereicht. Das spottet jeder Beschreibung. Bei den Kosten müsste die halbe Türkei kerngesund sein…. indessen werden die gefahrenen Autos immer pompöser!!

      Und dann die IV Renten. Der Kosovo ist politisch anerkannt. Wenn es aber um die IV Renten geht, sind alle Kosovaren plötzliche wieder Serben, um an das Geld zu kommen. Dieser Standpunkt wird vom Bundesgericht gedeckt.

      Wir werden künftig keinen Überblick mehr darüber haben, wohin unser Geld geht bzw. was damit gemacht wird durch abgehobene, in Teilen völlig undemokratisch technokratischen Behörden in Brüssel usw.
      och und diese Abenteuerlicher Unsinn von Pfister….

      2003 hat Herr Fehr einen SVPler als Wählerstärkste Partei gewählt anstelle eine CVP

      so so 1999 hat die SP anstelle einer Frau (Frau Fuhrer) einen männlichen Sprengkandidaten (samuel Schmid) gewählt…hier zeigt sich wer Frauenfeindlich ist gell

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    • Juli 19, 2021

      Ein wahnsinn was hier alles für Argumente fielen..und der Pfister geht auf eine kleine Randnotiz nur ein. Herr Reuss, Herr Selk, div. et moi was gibt es schöneres als von Linksaussen ein solch Kompliment zu erhalten wie alle Argumente stimmen und nicht widerlegt werden können von Links

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    • Juli 19, 2021

      Zitt S.Pfister: “Prozentual sind heute mehr Frauen als Männer in der Uni.”

      1. ging es um die 70er- und 30er-Jahre, nicht heute.

      2. Selbst wenn heute an der Uni mehr Frauen sind (allerdings nur in Weichfächern, die mit logischem Denken nichts am Hut haben), sagt das noch nichts über den Bildungs- und Erfahrungs-Durchschni​tt ALLER Frauen bzw. aller Männer. Dort sieht es dann ganz anders aus…

      Zitat: “Wenn Sie einen Bildungstest als zwingendes Kriterium für das Recht auf Abstimmung einführen, werden den wohl mehr Frauen als Männer bestehen.”

      Probie​ren wir’s doch aus.

      Zitat: “Aber das Feindbild “Weiber” teilen Sie mit Hans Fehr.”

      Von einem Feindbild kann keine Rede sein! Einmal mehr unterstellen Sie Hass und Irrationalität, bloss weil Sie mit meinen Faktennennungen nicht klarkommen! 8-(

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    • Juli 19, 2021

      Ich persönlich habe grosse Achtung vor Studierenden welche in Biologie, Chemie, oder als angehende Ingenieure studieren und später dann in der Forschung mit neuen Verfahren usw der Menschheit etwas zurückbringen.
      Mit diesen Philosophen, Juristen, Theologen und all solchem kann ich nicht wirklich viel anfangen…Tempi passati, wir sollten in die Zukunft schauen, nicht ewig auf der vergangenen Geschichte herumkauen. Was mit dem Herr Pfister einmal wird, der Latien und Mathe Studiert wenn ich nicht irre..
      Wie viel das einmal der Menscheheit nutzt?

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    • Juli 19, 2021

      Herr Selk,

      Sie sind heute noch gegen das Frauenstimmrecht und würden es am liebsten abschaffen. Und damit gegen Art.8 Rechtsgleichheit verstossen. DAS wäre Amputation der Volksrechte.

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  • Januar 8, 2012

    “Völkerrecht (das nicht von Völkern, son­dern von Re­gie­rungs­kon­fe­r​en­zen und Funktionären be­schlos­sen wur­de)”

    Das stimmt so halt einfach nicht. Das Volk hat in der Schweiz immer das letzte Wort. Auch wenn die Ausarbeitung in kleinerem Rahmen passiert. Sie würden ja wohl auch nicht behaupten, dass bei Bundesgesetzen das Volk nichts zu sagen hätte, oder? Das Vorgehen ist im Prinzip das gleiche. Ausarbeitung in kleineren Gremien, dann gehts auf die Allgemeinheit.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat RS: “Das stimmt so halt einfach nicht. Das Volk hat in der Schweiz immer das letzte Wort.”

      Nein. Referendumsvorlagen, die gegen _bindendes_ Völkerrecht verstossen, werden dem Volk gar nicht erst zur Abstimmung vorgelegt. Und was Völkerrecht ist, wird nicht vom Volk festgelegt, sondern von Juristen und der UNO — ohne direktdemokratische Legitimation.

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    • Juli 19, 2021

      Haben Sie schon mal eine Sachlage erlebt, die nicht zur Abstimmung kam mit dem Verweis auf zwingendes (nicht bindendes) Völkerrecht? Jedes Gesetz, das in der Schweiz erlassen wird, ist demokratisch legitimiert. Entweder, weil zwingend abgestimmt werden muss, oder, weil man das Referendum ergreifen kann.

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    • Juli 19, 2021

      @R.Schönenberger:
      Be​ispiel: Wenn die Ausschaffungsinitiati​ve die Ausschaffung von im Herkunftsland zum Tode Verurteilten beinhaltet hätte, dann hätte sie gegen zwingendes Völkerrecht verstossen.

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    • Juli 19, 2021

      Meine Frage, ob Sie schon mal eine solche Sachlage erlebt hätten. Da Sie im Konjunktiv antworten, haben Sie das offenbar nicht. Es bleibt dabei: Das Volk kann zu allem Ja oder Nein sagen.

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    • Juli 19, 2021

      @RS:
      Ihre Frage ist falsch gestellt, denn für gegen zwingendes Völkerrecht verstossende Initiativen werden gar nicht erst Unterschriften gesammelt, niemand will so einen grossen Aufwand umsonst machen.

      > Es bleibt dabei: Das Volk kann zu allem Ja oder Nein sagen.

      Falsch. Zur Einführung der Folter oder Todesstrafe kann es niemals Ja oder Nein sagen. Und zu Einbürgerungen nicht mehr, “dank” unserem Möchtegern-Verfassung​sgericht aka BGer.

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    • Juli 19, 2021

      wenn tatsächlich für die Todesstrafe gesammelt würde, müsste das Parlament die Inititative für ungültig erklären. Tut es das, so ist der demokratischen Legitimation genüge getan. Da können Sie noch so lange etwas anders behaupten.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat RS: “wenn tatsächlich für die Todesstrafe gesammelt würde, müsste das Parlament die Inititative für ungültig erklären. Tut es das, so ist der demokratischen Legitimation genüge getan.”

      Oben hatten Sie behauptet: “Es bleibt dabei: Das Volk kann zu allem Ja oder Nein sagen.” und “Das Volk hat in der Schweiz immer das letzte Wort.”
      Nun sagen Sie selber das Gegenteil (das Parlament erklärt die Initiative für ungültig). Also bitte vorher überlegen, bevor Sie mich “korrigieren”…

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    • Juli 19, 2021

      Das war in der Tat unsauber formuliert. Ich versuche, das auszudeutschen:
      Jede​ Entscheidung, die in der Schweiz gefällt wird, ist demokratisch legitimiert. Entweder, weil das Volk direkt darüber abgestimmt hat, oder weil die vom Volk gewählten Vertreter darüber abgestimmt haben.

      In aller Regel kann das Volk, so es denn will, das letzte Wort haben. Es ist theoretisch möglich, dass für eine Initiative die nötigen Unterschriften zusammen kommen, diese Initiative dann aber vom Parlament für ungültig erklärt wird. Mal abgesehen davon, dass auch dieser Entscheid demokratisch legitimiert wäre (das Parlament ist ja vom Volk gewählt): Sowas kommt doch praktisch nie vor, weil sich das Parlament nicht “traut”. Einerseits, weil man den Initiativbefürwortern​ die Arbeit des Sammelns von 100’000 Unterschriften kaputt macht. Andererseits, weil man damit den Initiativbefürwortern​ vermutlich sogar in die Karten spielt. Demzufolge hat in der Schweiz das Volk praktisch immer das letzte Wort.

      Ich bleibe dabei, das Volk hat in der Schweiz das letzte Wort. Einerseits, weil es praktisch über alles abstimmen kann, so es denn will. Andererseits, weil es die Volksvertreter wählt, die im äussersten Ausnahmefall eine Initiative für ungültig erklären.

      Sinnvoll​ wäre es, die Prüfung ob eine Initiative denn gültig ist oder nicht vor die Sammlung der Unterschriften zu verlegen.

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    • Juli 19, 2021

      Grüezi Herr Steiner,
      wenn andere als die Landesinteressen für ein Votum unserer Volksvertreter steht, dann wird es heikel. Sie haben recht, in der Tendenz sind wir auf diesem Weg.

      Und damit reihen wir uns ein, in den Zeitgeist in Brüssel. Dort läuft es genauso ab, nur mit dem Unterschied zur Schweiz: noch viel extremer.

      Von ‘unten’ her würgt eine Administration, die Entscheide politische gefärbt umsetzt oder nicht. Von oben her haben wir teilweise Laien bei der Poilitikern, die sich mit der Material nicht auskennen und wegen Fraktionszwang abstimmen.

      Es passt hier in das Bild, wenn die engl. BBC vor einigen Jahren durch Umfrage in Europa feststellte, dass von allen Parlamentariern, die damals in ihren nationalen Landesparlamenten in der Frage des Lissabonvertrags abzustimmen haben, gerade mal 2% den Text überflogen haben. DAS sind Entwicklungen, die zu grosser Sorgen Anlasse geben.

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  • Januar 8, 2012

    Was steht denn eigentlich zum Völkerrecht in der Verfassung? Es müsste doch definierbar sein, WELCHES Völkerrecht zu beachten ist. Wäre das nicht eine Aufgabe für die SVP?

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    • Juli 19, 2021

      Das Völkerrecht ist derart riesig, dass eine Bezugsdefinition nicht möglich ist. Es umfasst alle vertr. Regelungen zwischen den Völkerrechtssubjekten​=Staaten. Also z.B. auch den Waffenstillstandsvert​rag zwischen der UNO (=USA, Südkorea) und China und Nordkorea 1952, dies als Bsp.. Uebrigens: Vor der Schaffung der UNO waren die Drittweltländer in Afrika und Asien keine Völkerrechtssubjekte,​ weshalb deren Besetzung und Ausbeutung im 19. Jahrh. und bis nach dem 2. Weltkrieg legal war (Kolonialismus)!

      M​an sieht: Das ominöse Völkerrecht garantiert kein Paradies auf Erden. Deshalb ist es klug, sich auf das zwingende VöRe zu beschränken, das für alle gilt und sich an der UNO-Charta orientiert. Da gibt es nichts zu deuteln, die Sache ist klar. Es ist übrigens Teil unserer Verfassung, d.h., dessen Forderungen sind erfüllt.

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  • Januar 9, 2012

    Guten Tag Herr Fehr
    Als ganz einfacher vom Volk frage ich : Der Nationalrot wurde doch vom Volk gewählt oder ?
    Und wenn in der Dezembersession 94 von Total 180 Stimmenden Ja zu einer demokratisch geführten Abstimmung JA sagen, entspricht dies doch ca. 52 % JA Stimmen oder ?
    Wo liegt denn jetzt eigentlich Ihr Problem Herr Fehr ?
    Ich, eben als ganz einfacher vom Volk, akzeptiere den Entscheid des Nationalrats als demokratisch gefällter – da ja gegen 52 % der vom Volk gewählten Vetreter ( und ich gehe davon aus, dass darunter auch SVP-Mitglieder waren ) Ja gesagt haben.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Mundorf
      Leider ist es aber so, dass unsere Politiker meist keine Volksvertreter mehr sind sondern Interessensvertreter die ihre Entscheide basierend auf Eigeninteressen fällen. Leider ist es in der Natur des Menschen, sich hauptsächlich zuerst für seine persönlichen Vorteile zu kümmern, bevor er an die Allgemeinheit denkt. Die meisten Politiker sind doch weit davon entfernt, ihre Entscheide zum Wohle des einfachen Bürgers und zum Wohle der Schweiz zu fällen. Auch muss sich jeder Politiker der Meinung der “politischen Elite” anpassen, da er sonst keine Überlebenschance hat.
      Leider hat sich diese “politische Elite” schon Lange vom einfachen Bürger entfernt. Sobald sie in Bern zusammensitzen, geht es um Machtausbau, Recht haben, sich Profilieren usw. . Die Aufgabe: dem Volke zu dienen ist doch sekundär. Dies sieht man deutlich an unseren Bundesräten. Und auch bei den anderen Politikern ist es meistens so.

      Deutlich ist dies auch zu erkennen, wenn man schaut wie gewisse Volksentscheide die letzten Jahre umgesetzt worden sind. Wenn es den Politikern nicht passt, werden solche Entscheide ignoriert und verwässert und werden nicht umgesetzt.

      Sie sagen nun, diese Leute wurden demokratisch gewählt. Sie haben recht. Aber wer wird gewählt? Wer kann es sich leisten einen Wahlkampf zu führen? Wer nicht schon Teil der “politischen Elite” ist, hat doch keine Chance gewählt zu werden. Um realistische Chancen zu haben, muss man Mitglied einer Partei sein. Ich persönlich z.B. kenne keine Partei mit der ich mich identifizieren könnte. Und so geht es vielen anderen Leuten in der Schweiz. All diese sind faktisch (es gibt immer Ausnahmen) von einem politischen Amt ausgeschlossen obwohl ich überzeugt bin, dass es darunter fähige Leute gäbe.
      Somit ist ein Politiker nicht ein Volksvertreter sondern ein Vertreter der “politischen Elite”.

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    • Juli 19, 2021

      Noch ein anderes Stichwort das deutlich macht, dass die Politik nicht bereit ist, zum Wohle der Schweiz zu handeln:

      Wenn wir sehen wie sich das Gesundheitssystem in der Schweiz über die letzten Jahre entwickelt hat muss man doch erkennen, dass die Politiker versagt haben. Das Gesundheitswesen in der Schweiz sollte doch grundsätzlich neu organisiert werden. Leider geschieht dies nicht, da zu viele Leute vom jetzigen System profitieren. Und wir bezahlen dafür und erhalten immer schlechtere Leistungen.

      Ich verweise diesbezüglich auf einen Kommentar von mir im Artikel von Frau Ochsner: http://www.vimentis.c​h/d/dialog/readarticl​e/bezahlbares-gesundh​eitswesen-und-bezahlb​ares-alter/

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    • Juli 19, 2021

      Zitat PJMundorff: “Und wenn in der Dezembersession 94 von Total 180 Stimmenden Ja zu einer demokratisch geführten Abstimmung JA sagen, entspricht dies doch ca. 52 % JA Stimmen oder ?”

      Und wenn das Parlament einer 27%-Partei 1 BR-Sitz und einer 5%-Partei 1 BR-Sitz gewährt, dann entspricht das natürlich auch dem Volkswillen gemäss der 27%-/5%-Wahl…

      CL​asse politIQUE –> CLIQUE

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    • Juli 19, 2021

      Die Schweiz müsste mehr Politiker mit dem Charisma von Nigel Farage haben. Sein Kommentar trifft zwar nicht ganz aufs CH-Parlament zu, da noch vom Volk gewählt, aber vielleicht wählen die sich ja auch bald einmal selber.

      http://www​.youtube.com/watch?v=​2gm9q8uabTs

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    • Juli 19, 2021

      Sehr geehrter Herr Mundorff
      Sie scheinen nicht zu verstehen, dass mit der Verfassungsgerichtsba​rkeit der Souverän teilentmachtet wird. Damit wird es einigen wenigen Richtern überlassen, wie die Erfolgschancen einer Volksinitiative sein werden. Je nach Interessenslage dieser Richter kann eine Volksinitiative von Beginn in eine Richtung beeinflusst werden und somit das Bild verfälschen. Uns Bürger wird damit das Wertvollste Instrument der direkten Demokratie teilweise kaputt gemacht. Wie dem ein Parlament zustimmen kann ist äusserst Fragwürdig und nur damit zu erklären, dass dieses Parlament die direkte Demokratie, den Souverän, schwächen will. Eigentlich sollte so ein Entscheid dem Obligatorischen Referendum unterliegen, denn nur so wird man festellen können, ob das Parlament wirklich den Volkwillen vertreten hat. Ich glaube, dass in diesem speziellen Fall das Volk anders entscheiden würde.

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    • Juli 19, 2021

      Sehr geehrte Herren Schmutz und Selk
      So, wie ich Sie verstehe, reiten Sie eine Attacke gegen den Nationalrat, welcher entsprechend der Parteisitzverteilung aus vom Volk gewählten Vetretern zusammengesetzt ist.
      Nun scheine ich damit falsch zu liegen, dass ich davon ausgehe, dass ein demokratisch gefällter Nationalratsentscheid​ durch “Interessenbeeinflus​ste” Volksvertreter verursacht wurde.
      Oder verstehe ich Sie falsch ?

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    • Juli 19, 2021

      Schlimmer ist doch auch, wie wenig sich die rechte Mehrheit im Parlament einen Schnutz drum kümmert – inklusive diesem Herrn Fehr – was das Volk in einer Verfassungsabstimmung​ beschliesst. Wenn der Volksentscheid nicht ins rechte Schema passt, wird er hintergangen, verwässert, missachtet. Alpen-Initiative, Gewässerschutz-Initia​tive usw. Das Volk hat in SVP-Augen doch nur Recht, wenn es so stimmt, wie es die SVP will.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Barner
      Weshalb immer die Rechte? Wir stellen doch grundsätzlich fest, dass die “politische Elite”, egal welcher Partei sie angehört, nicht mehr zum Wohle der einfachen Bürger und der Schweiz politisiert.
      Immer geht es doch darum irgendwelche Interessen und indirekt die eigenen Interessen zu vertreten.

      Überlegen sie sich mal, welche Entscheide der letzten Zeit für sie persönlich spürbare Auswirkungen gehabt haben. Daran können sie erkennen, wie die Politik sich auf ihr Leben auswirkt und ob sich das Ergebnis eher positiv oder negativ für sie persönlich ist.

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    • Juli 19, 2021

      ha ha Barner

      Stadion Zürich, Steuerentscheid Obwalden, Asyl-und Ausländerrecht, JPZ Zürich, Minarett-Verbot, Ausschaffungsinitiaiv​e

      nur ein kleine Ausführung wo Linken ein demokratischer Volksentscheid nicht passte…

      und das Parlament soll eine Rechtsmehrheit haben..fast noch witziger aber auf jeden Fall auch Unwahr wie die gesamten ausführungen von Barner

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    • Juli 19, 2021

      Herr Mundorff, sehen sie die Rechten kritieren, die Linken gehen sofort vor Gericht wenn ihnen ein demokatischer Entscheid nicht passt..was ist wohl schlimmer…Kritisier​en darf man auch nicht oder wie? Zumal wenn den demokratischen Vorgang erläutern, bitte noch abschliessen: eine Partei wie die SVP hat das Recht ein Referendum, resp. Initiative zu ergreifen, was hier ja nicht mal nötig ist, da eine Verfassungsänderung automatisch vors Volk kommt..dann schauen wir mal ob das Volk auch sagt “ach das Parlament hat demokratisch entschieden, dann sage ich auch ja zur Abschaffung der Demokratie” es scheint mir in der Tat die einzige Möglichkeit dass Links und Mittelinks diese Abstimmung gewinnen könnte…

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    • Juli 19, 2021

      Ja, Herr Kunz, so wie ich das sehe wird das dann vors Volk kommen und, weil bei einer Abstimmung das Abstimmungsbudget eine wichtige Rolle spielt, wird wahrscheinlich das Resultat dann dadurch beeinflusst. Aber, und das macht mir Mut, das Volk, das heisst die Abstimmenden, hat, meines Erachtens, auch in heiklen Fragen erstaunlich unabhängig entschieden.
      Und – Unabhängigkeit und Freiheit ist doch unser höchstes Gut !
      (Vielleicht hätte ich sagen sollen : Parteiunabhängigkeit und ..)

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    • Juli 19, 2021

      Mundorff sucht schon eine Erklärung für die zu erwartenden Niederlage der Linken. Ja Mundorff ich denke auch durch die Hirnwäsch-Millionen-K​ampagne linken Medien lässt sich das Volk nicht täuschen wie schon die Abstimmungen über das Minarett-Verbot, Ausschaffung oder das Nein zum Waffenverbot gezeigt…gut so

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    • Juli 19, 2021

      Falsch, Herr Kunz, ich bin weder zugewandter Ort der Linken noch der Rechten – ein ganz einfacher schweizer Bürger eben – ohne Parteizugehörigkeit.

      Ein Bürger , der sich politisch interessiert und der versucht sich gegen monopolistische Tendenzen, wie dies von einigen hier im Forum gern gesehen würde, aufzulehnen.
      Zum Beispiel eine Gruppierung, die ihre, durch viele Mitglieder erworbene Macht missbraucht, ihr Unliebsames oder nicht in den Kram oder Programm Passendes einfach totzuschlagen – ist für mich MONOPOLISTISCH.

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  • Januar 9, 2012

    Hoffentlich wird auch bald das Wahlrecht abgeschafft, ist ja auch eine Schnappsidee dem dummen Volk Verantwortung zu übertragen…

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    • Juli 19, 2021

      Als erster Schritt hat das Bundesgericht (obwohl noch nicht Verfassungsgericht!) ja schon die Einbürgerungsabstimmu​ngen in allen Gemeinden abgeschafft… Wie war das noch mit der Gemeindeautonomie?? Einfach ausgehebelt “par ordre de Mufti”!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Reuss,

      gute Idee:
      das Volk bestimmt Einbürgerungsgesetze und diese gelten für alle gleich.

      schlechte Idee:
      das Volk entscheidet in jedem Einzelfall, was viel mehr Aufwand ist und der WIllkür Tür und Tor öffnet. Hat man ja im Anwendungsfall gesehen: -ics unbesehen abgelehnt.

      PS: Das VOlk hat die SVP-Einbürgerungs-Ini​tiative mit Zweidrittelsmehrheit abgelehnt.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat S.Pfister: “schlechte Idee:
      das Volk entscheidet in jedem Einzelfall, was viel mehr Aufwand ist und der WIllkür Tür und Tor öffnet.”

      Mit diesem “Argument” können Sie auch alle Volksabstimmungen abschaffen. Zuviel Aufwand und jeder entscheidet willkürlich! Am einfachsten wäre die Diktatur… (zum Glück gibt’s dort gar keine Willkür, oder?)

      Zur Gemeindeautonomie würde gehören, dass die Bürger (besonders in einem Dorf wo man sich noch kennt) über die Einbürgerung der einzelnen Kandidaten entscheiden. Bei der Ausschaffungsinitiati​ve pochte Ihre Seite auf “Einzelfallprüfung”​, aber bei den Einbürgerungen wollen Sie alle “anonym” über dieselbe (Gesetzes-)Leiste brechen…

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  • Januar 10, 2012

    Und wieder wird ein Stück Demokratie den Bach runter gespült. So wie es aussieht will es das Schweizer Volk nicht anders. Jeder kriegt was er verdient, auch wenn es der Suverän ist/war.

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  • Januar 10, 2012

    Guten Tag, Herr Fehr,
    Sie haben recht mit Ihrem Einwand, dass Initiativen erschwert werden. Es fragt sich allerdings, WELCHE Initiativen behindert würden. Mit Ihrer Aufzählung im Text beantworten Sie die Frage gleich selber. Finden Sie es nicht seltsam, dass praktisch nur Initiativen aus Ihrer Küche be- oder verhindert würden? Vielleicht sollte die SVP endlich dazu kommen, lösungsorientierte Initiativen zu kreieren, die mit dem allgemein gültigen Recht problemlos vereinbar sind. Die wären dann zweifellos weniger spektakulär, würden die Schweiz aber längerfristig weit erbringen.

    Sie gestatten mir sicher noch eine Äusserung zur “Mitte-Links-Regieru​ng”: Die SVP muss einen Super-Marketingstrate​gen beschäftigen. Seit dem 14.12, unmittelbar nach der Bundesratswahl, braucht JEDER SVP-ler bei JEDER öffentlichen Verlautbarung diese Formulierung, gebetsmühlenartig. Die künftige Wahlstrategie ist somit bereits jetzt absehbar: Rechts von uns ist die Wand.

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    • Juli 19, 2021

      Sehr geehrter Herr Willener

      Tatsächli​ch werden viele Initiativen der SVP behindert. Ihre Schlussfolgerung, dass diese nicht lösungsorientiert sind, ist ihre subjektive Wahrnehmung.

      Fakt ist, dass viele Initiativen im Parlament keine Chance hatten, jedoch in der Bevölkerung Mehrheiten und Zustimmung weit über die SVP-Wählerschaft hinaus gefunden haben.

      Auch wenn gewisse Initiativen nicht die Kernprobleme angehen, so war es doch wichtig, Probleme aufzuzeigen und dem Unbehagen der Bevölkerung Ausdruck zu verleihen.

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  • Januar 10, 2012

    Zitat BUndesverfassung (Artikel 36, letzter Abschnitt)

    “Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.”

    Wen​n nun der Nationalrat will, dass Initiativen, die eben gegen diesen Kerngehalt verstossen, von Anfang an für ungültig erklärt werden, ist dies nur konsequent und ehrlich.

    Wenn man es anders macht, stimmt man ab, und danach kommt das Gericht und sagt: “April, April. Es ist nicht umsetzbar.” Sowas schadet der Demokratie. Und es sind wohlgemerkt die Initianten, die in so einem Fall das Volk an der Nase herumführen.

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  • Januar 10, 2012

    was linksaussen verschweigt:

    Einsc​hränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.

    2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.

    3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.

    hier geht es um den Kerngehalt und dieser ist eh nicht tangiert von Initiativen, weil diese schon heute bei solchen vergehen als Ungültig erklärt werden können…

    Zudem geben übrigens diese 3 Punkte antwort für das absurde Argument wegen der Wehrplficht.

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    • Juli 19, 2021

      @Stefan Kunz,

      heute entscheidet das Parlament über Gültigkeit von Initiativen. Das ist ein nicht mit der Gewaltentrennung vereinbar!

      Denn die Frage nach Gültigkeit einer Initiative ist eine juristische und keine politische. Deshalb muss ein Gericht darüber befinden, Denn Gerichte entscheiden juristisch, das Parlament politisch (und willkürlich).

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    • Juli 19, 2021

      Nein, dies ist verwerflicher Sozialistisch diktatorischer Gedanke. Dieses Modell welche die Linken und Mittelinken wollen ist eine Diktatur und und ein Richterstaat. Hatten wir schon in der Vergangenheit.

      diese Nebelgranaten der Linken und heuchlen, es geht nur um die Abschaffung der Demokratie, welche die Linken sowieso ständig bekämpft haben.

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    • Juli 19, 2021

      KLar, die demokratisch angenommene Verfassung durchsetzen ist sozialistisch. ABer gegen sie verstossen ist demokratisch. Diese Verdrehungen wären komisch, wenn sie nicht so tragisch wären.

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    • Juli 19, 2021

      ja genau Herr Selk,

      und ist es nicht lustig dieses Linksaussen Argument…das Volk macht ja die Verfassung und nun soll es keine Rechte mehr haben die Verfassung zu ändern..ach Linksaussen amüsiert uns immer wieder

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    • Juli 19, 2021

      Ihr habt offenbar Angst, dass ihr das VOlk nicht mehr mit nicht umsetzbaren Initiativen gegen die “classe politique” aufhetzen könnt.

      Denn das ist doch die SVP Taktik: den Fehler im System ausnutzen, dass man über nicht umsetzbare INitiativen abstimmen kann, um dann sagen zu können “das parlament und der Bundesrat missachten den Volkswillen.”

      Wo waren übrigens diese Rufe, als der Bundesrat den BVG-Satz gesenkt hat gegen den deutlichen Volkswillen? Nirgends. Denn dort hat die SVP selber gegen das Volk politisiert und ist froh, wennn man das Unpopuläre still und heimlich gegen den Volkswillen einführen kann.

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    • Juli 19, 2021

      ach jetzt kommt das? wo waren die Linken welche jetzt jammern, dass man nicht über die teurer Kampfjets abstimmen kann, als die Ostmiliarde plötzlich mehr kostete, oder das Stadion Zürich und und und…..Nirgends. Denn dort hat die SP und die Grünen selber gegen das Volk politisiert und ist froh, wennn man das Unpopuläre still und heimlich gegen den Volkswillen einführen. kann. und was hat dies nun mit dem Versuch der Linken zu tun die demokratie abzuschaffen? Wenn es ein Fehler im System gibt, dann dass man demokratische Volksentscheide nicht umsetzen WILL, weil man es nämlich kann. Ach und was soll denn jetzt dies..weil das Parlament einige Initiativen nicht umsetzen WILL, soll man dafür die direkte Demokratie gleich abschaffen und durch einen sozialistischen Richterstaat ersetzen..guter witz

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    • Juli 19, 2021

      “heute entscheidet das Parlament über Gültigkeit von Initiativen. Das ist ein nicht mit der Gewaltentrennung vereinbar!

      Ich staune, denn das geht ja nun schon bald 150 Jahre so und soll nun plötzlich rechtlich nicht haltbar sein? Machen Sie Witze?

      Wir brauchen diese Verfassungsrichterei nicht. Das Volk soll das entscheiden. Vor was habt Ihr denn Angst??”

      sehr sehr gut Herr Selk

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    • Juli 19, 2021

      “Ihr habt offenbar Angst, dass ihr das VOlk nicht mehr mit nicht umsetzbaren Initiativen gegen die “classe politique” aufhetzen könnt.”

      ach haben wir. Die einzigen welche das Volk aufhetzt seit ihr Linksaussen und zwar das Volk gegen die SVP ständig aufhetzen. auf dieses Argument freue ich mich aber. “liebes Volk damit die SVP auch nicht mehr gegen die classe Politique, welche so rein und sauber ist aufhetzen kann, wollen wir die direkte Demokratie abschaffen..Toll nicht?!”

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    • Juli 19, 2021

      “Ihr habt offenbar Angst, dass ihr das VOlk nicht mehr mit nicht umsetzbaren Initiativen gegen die “classe politique” aufhetzen könnt.”

      Das Volk aufhetzen? Sie bekommen ein Abstimmungsbüechli mit den Informationen über die Verfassungsänderungen​. Dann lesen Sie das durch und schreiben auf den Zettel Ja oder Nein. Ist das Ihr Verständnis einer Hetze ?

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    • Juli 19, 2021

      Um zurück zu konstruktiven Debatten zu kommen: Wie würden Sie denn das Problem lösen, wenn eine Initiative der Verfassung widerspricht?

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    • Juli 19, 2021

      das ist es ja genau Herr Schönenberger. JEDE INITIATIVE verstösst theoretisch gegen die Verfassung, weil JEDE Initiative die Verfassung verändert. Zwingendes Völker- und somit auch Grundrecht schon heute ausgeschlossen werden kann, da diese Initiativen verboten würden, kann man es genau so belasen. Das einzige was man ändern muss, ist Politiker an die Macht zu setzen welche den Volksauftrag auch ernst nehmen.

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    • Juli 19, 2021

      Eine Initiative verstösst nicht gegen die Verfassung, weil sie einen Artikel ändern will…

      Das Problem ist, dass die Initiativen vom Parlament für ungültig erklärt werden müssten. Weil das aber NACH der Sammlung geschehen müsste, getraut sich niemand. Und wenn das geschehen würde, gäbe es ein riesiges Theater. Das Problem besteht also durchaus.

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    • Juli 19, 2021

      jetzt dachte ich wirklich da käme das Hammerargument, wenns denn so gross angekündet war.

      1. bitte lesen ich sprach indirekt und war nicht ganz im ernst gemeint. Denn das Volk macht die Verfassung. Wenn man jetzt ein Verfassungsgericht hat, kann das volk nicht mehr seine eigene Verfassung ändern.

      2. Somit will diese Idee der Linken erreichen wie die direkte Demokratie abgeschafft wird, da JEDE Initiative vor Gericht angefochten werden kann und dies erfolgreich…

      3. Deutschland hat gezeigt was ein Verfassungsgericht anrichtet…

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    • Juli 19, 2021

      1. das volk kann weiterhin die verfassung ändern
      2. initiativen kônnen nicht angefochten werden. nur eine einzelfallprüfung ist möglich
      3. verfassungsgerichtbar​keit in deutschland ist völlig anders geregelt.

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    • Juli 19, 2021

      1. Nein kann das Volk nicht mehr,
      2. eine Einzelfallprüfung die jeder verlangen und einklagen kann
      3. ach unterschiedliche Verfassungsgerichte dass ich nicht lache

      schon unglaublich die lügenmärchen unserer Linksaussen wie soll denn das Volk eine Verfassung ändern können wenn die Gerichtsbarkeit Aufgrund der bestehenden Vefassung eine Einzelfallprüfung vornimmt….
      JEDE INITIATIVE verstösst theoretisch gegen die Verfassung, weil JEDE Initiative die Verfassung verändert. Zwingendes Völker- und somit auch Grundrecht schon heute ausgeschlossen werden kann, da diese Initiativen verboten würden, kann man es genau so belasen. Das einzige was man ändern muss, ist Politiker an die Macht zu setzen welche den Volksauftrag auch ernst nehmen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Kunz
      Informieren Sie sich doch bitte erst. Ich diskutiere nicht mit Ihnen, wenn Sie Unwahrheiten verbreiten. Guten Abend.

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    • Juli 19, 2021

      Und weil er keine Argumente hat kommt die Beleidigung. sie verbreiten die Unwahrheit, also bitte

      1. Nein kann das Volk nicht mehr,
      2. eine Einzelfallprüfung die jeder verlangen und einklagen kann
      3. ach unterschiedliche Verfassungsgerichte dass ich nicht lache

      schon unglaublich die lügenmärchen unserer Linksaussen wie soll denn das Volk eine Verfassung ändern können wenn die Gerichtsbarkeit Aufgrund der bestehenden Vefassung eine Einzelfallprüfung vornimmt….
      JEDE INITIATIVE verstösst theoretisch gegen die Verfassung, weil JEDE Initiative die Verfassung verändert. Zwingendes Völker- und somit auch Grundrecht schon heute ausgeschlossen werden kann, da diese Initiativen verboten würden, kann man es genau so belasen. Das einzige was man ändern muss, ist Politiker an die Macht zu setzen welche den Volksauftrag auch ernst nehmen.

      was soll daran nicht stimmen..wozu bräuchte es denn sonst ein Verfassungsgericht, wenn es nicht darum gehen würde die AKTUELLE Verfassung zu schützen und somit Initiativen zu verunmöglichen welche diese Verfassung ändern will.

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    • Juli 19, 2021

      @Stefan Kunz:
      1. Das Volk kann nach wie vor mittels Initiative eine Änderung der Verfassung verlangen. Genauso wie bisher. Daran ändert eine Verfassungsgerichtsba​rkeit rein gar nichts.
      2. Eine Einzelfallprüfung kann nur erhalten, wer direkt betroffen ist. Und diese Prüfung entwickelt nur Gültigkeit für den konkreten Fall. Das heisst: Ein Gesetz wird nicht gekippt!
      3. Es sind unterschiedliche Verfassungsgerichte. Ob Sie das jetzt lächerlich finden oder nicht. In Deutschland kann man gegen einen Erlass klagen, bevor überhaupt ein Fall dazu entstanden ist. Damit wird das Verfassungsgericht zum Akteur im Gesetzgebungsprozess.​ In der Schweiz könnte man nur klagen, wenn man betroffen ist. Die Gesetzgebung ist zu diesem Zeitpunkt längst abgeschlossen. Es ginge um die Auslegung zweier im Widerspruch stehender Erlasse, die ja eigentlich beide beachtet werden müssten.

      Wenn die Verfassung über den normalen Weg, wie heute auch, geändert wurde, dann kann auch ein Verfassungsgericht die vorherige Verfassung nicht mehr anwenden. Deshalb ist Ihr Argument, dass jede Verfassungsänderung unmöglich wird, auch so falsch. Das Gericht würde sich zum Zeitpunkt einer Klage auf die zu diesem Zeitpunkt gültige BV stützen. Und Widersprüche zwischen verschiedenen Erlassen auflösen.

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    • Juli 19, 2021

      Mich nähme aber dann halt schon Ihre Lösung wunder. Wie würden Sie vorgehen, wenn in einem konkreten Fall sich zwei Erlasse widersprüchlich gegenüber stehen. Wie soll dieser Konflikt aufgehoben werden, wenn ein Grundrecht etwas erlaubt, was ein Gesetz verbietet (oder umgekehrt)? Man kann ja schlecht jedes Mal eine Volksabstimmung dazu abhalten.

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    • Juli 19, 2021

      will er doch wieder diskutieren…was soll denn diese Frage….Staatskunde mein lieber Freund Staatskunde….die Verfassung steht über Gesetzen, weil Aufgrund der Verfassung werden Gesetze gemacht. er schlägt also vor damit dies nicht passiert soll ein Gericht jedes Mal entscheiden und so die demokratie beerdigen..

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    • Juli 19, 2021

      Es geht ja genau darum, dass die Verfassung über den Gesetzen steht! Angenommen in der Verfassung steht etwas sei verboten und ein Gesetz erlaubt dies aber, wieso soll ein Verfassungsgericht dann nicht entscheiden können, dass das Gesetz in diesem Fall nicht angewendet wird und die Verfassung Vorrang hat? Sie bestätigen mit ihrem Kommentar doch genau, warum die Verfassungsgerichtbar​keit Sinn macht.

      Zu ihrem zweiten Kommentar: Ich versuchs nochmal zu erklären.
      1. Das Volk kann die Verfassung weiterhin abändern. Denn: Das Verfassungsgericht hat dazu nichts zu sagen! Das Verfassungsgericht entscheidet erst bei einem konkreten Fall. Und stützt sich dann auf die Grundlage der AKTUELLEN Verfassung. In den Prozess der Verfassungsänderung würde sich ein solches Gericht gar nicht einmischen. Es geht um den konkreten Einzelfall!
      2. Es würde nie ein Volksentscheid aufgehoben. Es würde höchstens im konkreten Fall ein Volksentscheid nicht angewendet. Der Volksentscheid wird deshalb nicht aufgehoben, auch wenn Sie das pausenlos behaupten.
      3. Zu den Verfassungsgerichten nehme ich nicht nochmal Stellung. Ich habe Ihnen erklärt, wo die Unterschiede liegen. Sie machen sich noch nicht mal die Mühe, auf die Argumente einzugehen.

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    • Juli 19, 2021

      Nein schönenberger

      1. Nein kann das Volk nicht mehr,weil das Volk die Verfassung ändert und alles was die Verfassung ändert, widerspricht doch logischerweise der Verfasung und kann somit angefochten werden.
      2. eine Einzelfallprüfung die jeder verlangen und einklagen kann. diese Unwahrheit der Linksaussen gab es übrigens auch beim Beschwerderecht oder Antirassimsusgesetz, dass nur direkt betroffene klagen können…aber schon bald konsturierten Verbände und Anwohner irgendeinen Grund doch klagen zu können. Und wenn einer gegen einen Volkseintscheid klagen würde, wäre dieser Entscheid logischerweise aufgehoben. Nehmen sie das Beispiel von ihrem Freund..wenn einer klagt dass er in den Wehrdienst muss und eine Frau nicht, weil dies gegen das Gleichstellungsprinzi​p verstosse entscheidet dass Gericht NICHT dass er nicht gehen muss, sondern wenn schon dann alle…Versuchen sie bei der Wahrheit zu bleiben
      3. ach unterschiedliche Verfassungsgerichte dass ich nicht lache

      schon unglaublich die lügenmärchen unserer Linksaussen wie soll denn das Volk eine Verfassung ändern können wenn die Gerichtsbarkeit Aufgrund der bestehenden Vefassung eine Einzelfallprüfung vornimmt….
      JEDE INITIATIVE verstösst theoretisch gegen die Verfassung, weil JEDE Initiative die Verfassung verändert. Zwingendes Völker- und somit auch Grundrecht schon heute ausgeschlossen werden kann, da diese Initiativen verboten würden, kann man es genau so belasen. Das einzige was man ändern muss, ist Politiker an die Macht zu setzen welche den Volksauftrag auch ernst nehmen.

      was soll daran nicht stimmen..wozu bräuchte es denn sonst ein Verfassungsgericht, wenn es nicht darum gehen würde die AKTUELLE Verfassung zu schützen und somit Initiativen zu verunmöglichen welche diese Verfassung ändern will.

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    • Juli 19, 2021

      so nun explizit Antwort an Linksaussen:

      Nein bestätige ich mit meiner Aussage nicht. Denn es ist schlicht nicht möglich. Und wenn dann ist schon HEUTE der Gang vor Gericht möglich..dise Verschwischung von Tatsachen von Linksaussen ist erschreckend.
      Zu ihrem zweiten Kommentar: Ich versuchs nochmal zu erklären.
      1. “Das Volk kann die Verfassung weiterhin abändern. Denn: Das Verfassungsgericht hat dazu nichts zu sagen! Das Verfassungsgericht entscheidet erst bei einem konkreten Fall. Und stützt sich dann auf die Grundlage der AKTUELLEN Verfassung. In den Prozess der Verfassungsänderung würde sich ein solches Gericht gar nicht einmischen. Es geht um den konkreten Einzelfall!”

      da merkt man mal die widersprüchlichkeiten​…nach einer Initiaitve, bei denen es IMMER Gegner gibt, entsteht dann ein konkreter Fall. Beispiel extra etwas unsinniges Beispiel von der Sache aber identisch….Ein Initiative will dass Tische künftig nur noch 3 Beine haben….Dann gibt es Gegner…z.b. auch Gegner von Geschäften welche 4 Tischbeine haben. Also ist der Fall für sie aktuell und schon könnten sie klagen und würden auch Recht bekommen…sie müssten nur eine Familie finden welche ein Tisch mit 4 Beinen hat und könnte schon auf Gleichstellung, Gleichbehandlung klagen…JEDER kann klagen, sah man beim Anti-Rassimsumsgesetz​ oder Verbandsbeschwerderec​ht..auch dort haben Linken gelogen und erwähnten nur konkrete Fälle und nur direkt betroffene könnten klagen..alles gelogen..hier ist es noch offensichtlicher…je​der kann klagen, jeder Anwalt würde eine Möglichkeit finden, warum sein Mandat davon direkt betroffen ist, auch jeder Asylant…
      2. “Es würde nie ein Volksentscheid aufgehoben. Es würde höchstens im konkreten Fall ein Volksentscheid nicht angewendet. Der Volksentscheid wird deshalb nicht aufgehoben, auch wenn Sie das pausenlos behaupten.”

      Auch wenn Sie dies pausenlos abstreiten, so sind Linke halt, wird ihre Version nicht wahrer..wenn der nun klagt dass er 4 Tischbeine weiterhin haben darf, dann entscheidet dass Gericht…JA DIESES INIITIATIVE VERSTÖSST GEGEN SEIN RECHT, etwa Gleichstellungsrecht und somit würde die Initiative ungültig….meine muss ja schon überlegen wie unsinnig dieses Argument ist der Linksaussen..Selbst wenn die recht hätten -was nicht der Fall ist- könnte ja dann JEDER KLAGEN und bekäme JEDER Recht.
      3. Zu den Verfassungsgerichten nehme ich nicht nochmal Stellung. Ich habe Ihnen erklärt, wo die Unterschiede liegen. Sie machen sich noch nicht mal die Mühe, auf die Argumente einzugehen. “

      so so, wieder eine Behauptung welche nicht stimmt..ich habe die Sachlage genügend erklärt und es wird nicht wahrer….

      aber ich freue mich auf die Abstimmung mehr als 30% Ja für die massive Einschränkung der Demokratie wäre für mich schon eine Sensation…und dort werden die Lügen von Linksaussen gnadelos aufgedeckt.

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    • Juli 19, 2021

      Wie im anderen Kommentar erwähnt: Solange Sie sich nicht damit befassen, was überhaupt angedacht ist, diskutiere ich mit Ihnen nicht weiter. Sie werden das als Sieg für Sie auslegen. Sie werden sagen, mir seien die Argumente ausgegangen. Sie werden sich in Ihrer Meinung bestätigt sehen. Mir egal, ich vergeude meine Zeit nicht damit, Ihnen die Sachlage zu erklären, wenn Sie offensichtlich lieber Ihre eigene Meinung haben, auch wenn Sie falsch ist.

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    • Juli 19, 2021

      @Kunz

      “Ich staune, denn das geht ja nun schon bald 150 Jahre so und soll nun plötzlich rechtlich nicht haltbar sein?”

      Man kann auch 150 Jahre lang etwas falsch machen.

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    • Juli 19, 2021

      ha ha ja genau…direkte Demokratie welche es seit 150 Jahren gibt, soll falsch sein. So denkt Linksaussen…

      Abe​r wie dann Linksaussen dazukommt die Gewaltentrennung seit 150 Jahren nicht stimmt, ist schon seltsam bis amüsant

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    • Juli 19, 2021

      und wieder die Beleidigung vom Schönenberger, dabei habe ich seine “Argumente” hier und oben Detaliert auseinandergenommen und Behauptet ich sei nicht darauf eingegangen. Ich habe alles widerlegt und opperiere im Gegensatz zu ihnen mit der Wahrheit und hören sie auf mich zu analysieren was ich denke und empfinde, und wenn sie glauben man jubelt weil man gegen sie sachlich gewonnen hat, täuschen sie sich. 1. ist dies nichts besonderes, da sie ja nur ein User sind. 2. Wahrheit ist einfach Wahrheit da triumphiert man nicht wenn man die Wahrheit vertritt

      3. ja sie haben recht durch ihr Schweigen geben sie zu verstehen dass ich Recht habe, da ich wie erwähnt detaliert ihre “Argumente” widerlegen konnte und die Wahrheit schrieb…

      Merci

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    • Juli 19, 2021

      Ein Kommentar aus einem anderen Blog dazu (Thierry Burnens in der Kommentarspalte auf http://philippe-wampf​ler.com/2011/12/08/wa​rum-ein-verfassungsge​richt-die-demokratie-​nicht-schwacht-sonder​n-starkt/):
      “Das BGer prüft in der Anwendung aller Gesetze (nicht nur von neuen) die jeweilige Norm (und nicht das gesamte Gesetz) auf ihre Vereinbarkeit mit der BV und kann dabei die Anwendbarkeit dieser Norm verneinen (nicht das gesamte Gesetz und es wird nichts aufgehoben, sondern nur nicht angewendet.) Unsere Verfassungsgerichtbar​keit, sollte es dann soweit kommen (es fehlt noch die Zustimmung des Ständerats und des Volkes), ist nicht vergleichbar mit derjenigen von beispielsweise Deutschland!”

      Wen​n Sie es jetzt noch nicht glauben, dann ist wohl Hopfen und Malz verloren.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Schönenberger Hören sie doch bitte endlich auf Andersdenkende zu bleidigen. Nichts ist verloren nur wenn man wagt eine andere Meinung zu haben. Auch wenn sie dies als Linker hier dürfen, sollten sie es endlich unterlassen. Zumal alles was Herr Kunz, Herr Selk und Herr Reuss sagte IST KORREKT, im Gegensatz zu ihrer Schrift. Und dass Intellektuelle “Experten” mit Unwahrheiten versuchen die Menschen zu etwas zu bringen, in diesem Fall zur Abschaffung der Demokratie ist auch nichts neues.

      Ein Verfassungsgericht würde jede Initiative für überflüssig machen, weil es mit Garantie bei jeder Initiative Gegner finden lassen, welche mit Anwälten ein leichtes ist, Klageberechtigt zu sein. Es gab ja sogar schon wie Linke extra in einen anderen Kanton gezogen sind VORÜBERGEHEND versteht sich, nur damit sie klagebereichtigt sind (siehe Fall Obwalden nach dem Steuerentscheid des Volkes)

      man kann natürlich dennoch für die Einschränkung der Demokratie sein, aber abstreiten oder gar Andersdenkende beleidigen ist absolut daneben.

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    • Juli 19, 2021

      Der linksgrüne Zisiadis hat dafür gesorgt, dass die Nidwaldner sich an die vom Volk demokratisch angenommene Verfassung halten müssen. Das Bundesgericht hat im Sinne der Klage entschieden und den Obwaldner Entscheid gekippt.

      Die Bundesverfassung gilt für die ganze Schweiz. Wenn jeder Kanton nach Belieben dagegen verstossen könnte, wäre sie nichts wert und wir könnten sie in den Müll werfen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Kunz, ich diskutiere auch nicht mehr mit Ihnen, wenn Sie sich auf einmal Spescha nennen.

      @Herr Selk:
      Linksgrün kann keine Abstimmungen verlieren? Das ist schon eine sehr subjektive Sichtweise. Jede Partei, die verliert, ist damit unglücklich. Das führt teilweise zu seltsamen Resultaten, ist aber bei Weitem kein Problem von Linksgrün. Schauen Sie z.B. mal nach Bern (Reithalle-Abstimmung​en und JSVPler Erich Hess).

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    • Juli 19, 2021

      eben Pfister und Schönenberger es beweisst wie Linke alles tun damit sie klageberechtigt sind und sogar einen Umzug machen. und ja Schönenberger. sie sagen es richtig. Es gibt IMMER UNZUFRIEDENE. Und so würde es IMMER Klagewillige geben. Somit würde JEDE Initiative vor Gericht bekämpft, sei es von Links oder wenn auch immer. Und so würde die Initiative und somit die direkte Demokratie hinfällig…

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    • Juli 19, 2021

      und Herr Schönenberger teilt schon wieder mit, mit wem er sich nicht mehr austauscht..und dass er nachplappert was Linke sagen ohne zu hinterfragen, zeigt sehr schön dass Linke Bild..oder ist etwa Schönenberger auch ein weiterer Fake?

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  • Januar 10, 2012

    Manche Leute scheinen die Gewaltentrennung nicht ganz verstanden zu haben.

    Das Parlament und das Volk bestimmen Verfassung und Gesetze.
    Die Exekutive setzt diese um.
    Und im Einzelfall entscheidet der Richter.

    Der Richter kann nur das geltende Gesetz anwenden.

    Wenn nun Hans Fehr und seine Parteikollegen gegen Richter schimpfen und sagen, das Volk und nicht der Richter solle das letzte Wort haben, wie stellen sie sich das vor? Gerichtsverhandlungen​ im Fernsehen übertragen mit Telefonvoting, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist?

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    • Juli 19, 2021

      ach und da verschrickt es wieder alles…

      Dort geht es um strafbare Handlungen…schön wie Linksaussen aufzeigt, dass sie die direkte Demokratie als Kriminell ansehen..noch Fragen?

      Lustig dabei das Volk und Parlament kann ja Gesetze machen und entscheiden…Genau so wie das Volk genau unsere Verfassung ändern, ändern will bei angenommenen Initiativen..So wäre eine Verfassungsänderung nicht mehr möglich, weil es ja gegen geltende Verfassung vestösst, somit könnte jede Initiative vor Gericht umgeworfen werden. Merksch öppis? Dieses hinterhältige Treiben der Linken und Mittelinken gilt es zu bekämpfen und dies wird die SVP und das Volk auch tun.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat S.Pfister: “Manche Leute scheinen die Gewaltentrennung nicht ganz verstanden zu haben.”

      Sie vor allem. Gewaltentrennung heisst nicht Juristendiktatur! Das Volk ist der Souverän und entscheidet über Änderungen in der Politik und somit in Gesetzen. Gerichte und Regierung haben bloss ausführende Funktionen.

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    • Juli 19, 2021

      Grüezi Herr Pfister

      Tatsächlic​h erscheint mir Ihre Intepretation der Gewaltenteilung auf Bundesebene fragwürdig:
      Das Volk verfasst keine Gesetze, dies ist Aufgabe der Legislative, also der Bundesversammlung.


      Volksentscheide sind auf Verfassungsebene einzuordnen. Die Gesetzgebung basiert auf der Verfassung.

      Das Volk ist der Souverän. Sollte er das nicht auch bleiben?

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    • Juli 19, 2021

      “Und im Einzelfall entscheidet der Richter.”

      Richter​ sollen wie Sie richtig schreiben über die Anwendung des Rechtes auf Eizelne anwenden. (Bsp: Ist XY ein Mörder und wenn ja wie hoch soll XY dafür bestraft werden?)

      Was jetzt aber im Raume ist, ist dass die Richter über die Gesetze entscheiden sollen. (Bsp: Die Richter entscheiden, dass die Initiative ABC gegen die Menschenrechte, den Anstand oder sonst was vertösst.)

      Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied von Judikative zur Legislative. Im Sinne einer Gewaltentrennung sollten diese beiden Staatsgewalten getrennt beleiben.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn die Richter entscheiden, ob ein einzelner Bürger gegen ein Gesetz verstösst, können sie auch entscheiden, ob ein einzelnes Gesetz gegen die Verfassung verstässt. WIrd bei kantonalen Gesetzen jha heute schon so gehandhabt.

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    • Juli 19, 2021

      “Tatsächlich erscheint mir Ihre Intepretation der Gewaltenteilung auf Bundesebene fragwürdig:
      Das Volk verfasst keine Gesetze, dies ist Aufgabe der Legislative, also der Bundesversammlung.

      Volksentscheide sind auf Verfassungsebene einzuordnen. Die Gesetzgebung basiert auf der Verfassung.

      Das Volk ist der Souverän. Sollte er das nicht auch bleiben?”

      wird es darauf antworten?

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    • Juli 19, 2021

      so ein Unsinn man glaubt es kaum..kann das Gericht dann auch gerade die Demokratie in die eigenen Hände nehmen. Nein der Herr welcher Gewaltentrennung angeblich kennt…dann ist es eben keine Gewaltentrennung mehr…

      das Gericht die Judikative soll urteilen ob einzelne gegen geltendes gesetz welches vom Parlament und gegenfalls vom Volk entschieden wurden eingehalten werden. Das Gericht soll nicht entscheinden über Gesetzesänderungen oder verfassungsänderungen​..HALLO das glaubt man ja wohl nicht…

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    • Juli 19, 2021

      und kantonales Recht kann mit einer Initiative eben gerade Verfassungskonform gemacht werden…z.b. Steuerwettbewerb etc. Linksaussen und deren Unsinn nicht zu glauben

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  • Januar 10, 2012

    Einige scheinen hier nicht verstanden zu haben um was es geht.
    Linke wollen einen Richterstaat und eine Diktatur. Wollen das Grundrecht für was Menschen schon seit tausenden Jahren kämpfen, abschaffen, die direkte Demokratie. Und da wird obsurre Behauptungen aufgestellt.

    sehr gut von Herr Selk aufgezählt:

    Dann wäre ich auch sofort dafür, dass wir mal über die Menschenrechte abstimmten. Denn darüber wurde m. E. nie befunden, von den Menschenpflichten ganz abgesehen.

    Dann kommt auch das nun wieder heikele Thema der dynamischen Rechtsübernahme aus der EU auf den Tisch. Was hier laufend unterschwellig eingeschwemmt wird, kann sich männiglich noch kaum vorstellen.

    Ebensowenig, was mit der europ. Sozialcharta an totsicheren Mehrkosten bei den Lohnabzügen bei den Schweizer Arbeitnehmern und bei den Steuern zu Buche schlagen wird. Soziales für in das Nirgendwo.

    Beispiel: ist ein türkischer Arbeitnehmer in D krankenversichert, es es offenbar so, dass dessen Familie in der Türkei mitversichert ist (ohne Zusatzprämie selbstverständlich). Von dort werden dann massenweise Rechnungen an die D K’versicherungen eingereicht. Das spottet jeder Beschreibung. Bei den Kosten müsste die halbe Türkei kerngesund sein…. indessen werden die gefahrenen Autos immer pompöser!!

    Und dann die IV Renten. Der Kosovo ist politisch anerkannt. Wenn es aber um die IV Renten geht, sind alle Kosovaren plötzliche wieder Serben, um an das Geld zu kommen. Dieser Standpunkt wird vom Bundesgericht gedeckt.

    Wir werden künftig keinen Überblick mehr darüber haben, wohin unser Geld geht bzw. was damit gemacht wird durch abgehobene, in Teilen völlig undemokratisch technokratischen Behörden in Brüssel usw.

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    • Juli 19, 2021

      Es ist gut, Stefan Kunz, dass Sie das Wort “Menschenpflichten”​ erwähnen. Es wird gerade von Linken immer nur von den Menschenrechten gesprochen gerade so wie wenn jeder, der hierher einwandert, nur Rechte hätte, die um jeden Preis zu garantieren seien. Wie steht es denn z.B. mit dem Respekt vor den Gesetzen des Gastlandes ? Das wäre eine Menschenpflicht. Davon sprechen die meisten Linken nicht. Selbst Bundesverwaltungsrich​ter interessiert das nicht. Einem straffällig gewordenen Asylanten (z.B. illegaler Verbleib im Land trotz Wegweisungsbescheid) wird die Sozialhilfe nicht gestrichen. Darauf hat er Anrecht, nötigenfalls richterlich bestätigt. So haben wir denn heute eine inoffizielle “Anerkennungsquote”​ von über 40% gegenüber 5% noch vor wenigen Jahren (die offiz. AErKeQuote ist um die 25%). Dieses schleichende Asylmalaise interessiert ausser der SVP offensichtlich niemanden. Es gibt kaum einen Vimentis-Politikerart​ikel hierzu. Dabei kosten diese Illegalen hunderte von Millionen jedes Jahr. Nur gut, dass die Schweiz noch rel. wohlhabend ist. Sonst würde das jeder von uns schmerzlich am eigenen Leib resp. Portemonnaie spüren.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Selk, Sie nennen ein weiteres wichtiges Stichwort: Die Rassismusfalle resp. die Rassismuskeule, die immer dann zuschnappt oder geschwungen wird wenn jemand sich getraut die genannten Menschenpflichten einzufordern. Soviel ich weiss ist der beamtete Antirassismuseiferer G. Kreis abgetreten, was man nur begrüssen kann. Bedenklich übrigens, dass er 2 freisinnigen BR unterstellt war: Couchepin und Burkhalter. Keiner dieser sog. bürgerlichen Magistraten hätte es für nötig befunden, Kreis zur Mässigung in seinem kleinlichen Eifer gegen jeden Pseudorassimus anzuhalten, den er irgendwo zu wittern glaubte. Kreis hat so den Antirassismuskampf recht eigentlich diskreditiert. Den Nachfolger kenne ich nicht. Es kann (fast) nur besser werden. Diese Bundes-Antirassismusk​ommission dürfte etliches an Steuergeld kosten, denn es wird sich um einige Stellen handeln mit anständigen Löhnen und Sozialleistungen, wie in Bern üblich.

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  • Januar 10, 2012

    Lustig dabei das Volk und Parlament kann ja Gesetze machen und entscheiden…Genau so wie das Volk unsere Verfassung ändert, ändern will bei angenommenen Initiativen..Mit der Linksaussen Bestrebungen die direkte Demokratie so abzuschaffen und ein Verfassungsgericht einzusetzen, wäre eine Verfassungsänderung nicht mehr möglich, weil es ja gegen geltende Verfassung vestösst, somit könnte jede Initiative vor Gericht umgeworfen werden. Merksch öppis? Dieses hinterhältige Treiben der Linken und Mittelinken gilt es zu bekämpfen und dies wird die SVP und das Volk auch tun.

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  • Januar 10, 2012

    Beschliesst ein Kanton etwas, das der übergeordneten Bundesverfassung widerspricht, kann dies vom Bundesgericht für ungültig erklärt werden.

    Beschliess​t der Bund etwas, was den übergeordneten Grundrechten widerspricht, gibt es dieses Korrektiv noch nicht. Ein Verfassungsgericht schliesst diese Lücke.

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    • Juli 19, 2021

      und wieder ein Unsinn….der Bund wäre dann in dem Zusammenhang das Volk welches die Verfassung nicht mehr ändern kann, welche es selber bestimmte und mit Initiativen verändert. weiss doch jeder

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister

      Welches übergeordnete Grundrecht?

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    • Juli 19, 2021

      DIe Grundrechte, die am Anfang der Bundesverfassung stehen (Art. 7-36) und deren Kerngehalt unantastbar ist. Rechtsgleichheit, Schutz vor WIllkür, Recht auf Leben, Recht auf Hilfe in Notlagen. SOlche Dinge. Nachzulesen hier:

      http://www.a​dmin.ch/ch/d/sr/101/i​ndex.html

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    • Juli 19, 2021

      Ja und wo wird das denn verletzt? Habe ich was verpasst? :-S

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    • Juli 19, 2021

      Highlight von Pfister. Und wo sollen diese nach der gängigen Form verletzt sein. Initiativen welche das Recht nach Leben in Frage stellen z.b. werden NICHT ZUGELASSEN. Es ist kaum zu glauben diese Argumente

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    • Juli 19, 2021

      @Kunz,

      “Initiativ​en welche das Recht nach Leben in Frage stellen z.b. werden NICHT ZUGELASSEN.”

      Fals​ch,
      Die Initiative zur Einführung der Todesstrafe wurde für gültig erklärt.

      http://ww​w.nzz.ch/nachrichten/​politik/schweiz/todes​strafe_volksinitiativ​e_1.7267849.html

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    • Juli 19, 2021

      falsch Pfister

      1. kam die Initiative nicht zu Stande….Warum weil die Leute nicht so dumm sind wie die Linken sie jedes Mal hinstellen

      2. auch falsch die Initiative wurde nicht nicht für ungültig erklärt, nur noch nicht für Ungültig WEIL DIES ERST NACH DER UNTERSCHRIFTENSAMMLUN​G zur Frage gestanden hätte..diese Unwahrheiten sind erschreckend…

      3.​ eben darum gehts das Volk macht die Verfassung und nicht ein Gericht welche die Leute bevormunden solll so wie in sozialistischen Staaten..

      4. wow, danke Pfister..diesen Einspruch von Pfister konnte ich widerlegen und der Rest von meinen Ausführungen ist offensichtlich auch in seinem Namen absolut richtig..danke

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    • Juli 19, 2021

      DIe Initiative wurde zugelassen.
      Dass die Initianten dnach kalte Füsse bekamen, steht auf einem anderen Blatt.
      Fakt ist, eine Initiative zur Forderung der Todesstrafe ist in der Schweiz zulässig. Und das ist hächst bedenklich.

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    • Juli 19, 2021

      nein Pfister wurde sie nicht….

      Gerade dies ist ja das was bemängelt wird, weil Initiativen erst NACH der Unterschriftensammlun​g auf seine Gültigkeit geprüft wird

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    • Juli 19, 2021

      und wenn sie zustandegekommen wäre, hätte man die folgenden Sätze gehört: “Das wurde von 120 000 Menschen unterschrieben, das kann man doch nicht für ungültig erklären.”Die Mehrheit der Politiker hat einfach nicht den Mut, eine Initiative für ungültig zu erklären. Und wenn es noch so gute Gründe dafür gibt.

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    • Juli 19, 2021

      zumindest streitet Pfister nicht mehr ab, dass die Ablehung einer Initiative NACH der Unterschriftensammlun​g erfolgt. Wie steht Pfister dazu, nun dies zu sagen und oben das Gegenteil….

      Nein​ diese Initiative wäre für Ungültig erklärt worden. Ganz abgesehen davon wie das Volk Intelligent genug ist und nicht von einem Verfassungsrichter wie in einer Diktatur bevormundet werden muss, so wie dies Linke erschreckenderweise möchten

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    • Juli 19, 2021

      ich bin, wie gesagt, dafür, dass Initiativen, die nicht umsetzbar sind, weil sie gegen Grundrechte verstossen, schon VOR dem Unterschriftensammeln​ für ungültig erklärt werden.

      Das ist ehrlich, das ist konsequent. Und hat den angenehmen Nebeneffekt, dass man Zeit und Geld spart für klügere und konstruktivere Dinge.

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    • Juli 19, 2021

      ja ja diese Meinung kann man ja haben. Aber meine Frage wie Pfister dazu steht in diesem Blog zuerst behauptet zu haben schon vor der Unterschriftensammlun​g war die Gültigkeit festgestellt worden und unten dann einräumt es sei nicht so…

      Nochmals gemäss jetztigen Bestimmungen wird eine Initiative für Ungültig erklärt wenn sie gegen zwingendes Grundrecht und Völkerrecht verstösst…alles andere soll nicht verboten werden, weil alles andere ein Bruch der direkten Demokratie gleichkommt.

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  • Januar 10, 2012

    Bravo Herr Fehr. Linksaussen, welche geschrien hat weil die Kampflugzeuge nicht vors Volk kommen, OBSCHON DAS VOLK NEIN sagte zum Rüstungsreferendum, will hier auf verwerfliche Art und Weise die direkte Demokratie in einen diktatorischen Staat umwandeln, in ein Richterstaat. hatten wir ja schon in der Vergangenheit. Und dann wird mit Grundrechten und zwingendes Völkerrecht argumentiert, welches NIEMALS tangiert wird.

    Es ist die grösste Gefahr für die Schweiz und das Schweizer Volk, was Linksaussen diabolisches vorhat.

    Bitte liebe SVP kämpft für unsere direkte Demokratie. Danke

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  • Januar 10, 2012

    das Gericht die Judikative soll urteilen ob einzelne gegen geltendes gesetz welches vom Parlament und gegenfalls vom Volk entschieden wurden eingehalten werden. Das Gericht soll nicht entscheinden über Gesetzesänderungen oder verfassungsänderungen​..HALLO das glaubt man ja wohl nicht…

    das Volk entscheidet die Verfassung. Aufgrund der Verfassung entstehen Gesetze, die Judikative schaut ob Gesetze eingehalten werden. als das letzte “Rad” soll das erste “Rad” übernehmen. die Linksaussen wollen die direkte Demokratie abschaffen und dafür ein richterlicher Sozialistische Diktatur einführen..

    Nochma​ls dann könnte JEDE Initiative vom Gericht umgestossen werden…die direkte Demokratie ist beendet, die Linken können ihre sozialistische Steuergeldabzockende Diktatur einführen..

    Um Himmelswillen, bitte SVP wehrt euch.

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    • Juli 19, 2021

      Die Judikative würde auch genau das tun. Zwei Erlasse stehen im Widerspruch. Beide sollten angewendet werden. Also muss jemand entscheiden, wies weitergeht. Wer sonst, wenn nicht ein Gericht.

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    • Juli 19, 2021

      Das Gericht würde die Verfassung nicht bestimmen. Es könnte keine Änderungen daran vornehmen, es könnte keine Punkte daraus für ungültig erklären. Gar nichts. Im Gegenteil. Es würde die Verfassung stärker gewichten, weil bspw. im Widerspruch stehende Gesetze im konkreten Fall nicht angewendet würden. Sie können es noch so oft behaupten, die direkte Demokratie wird damit nicht abgeschafft.

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    • Juli 19, 2021

      @Daniel Rebmann

      Das Recht auf Religionsfreiheit lässt sich mit dem Rechtsstaat grundsätzlich schon vereinen. Ich gehe aber davon aus, dass Sie von konfligierenden Situationen sprechen. Natürlich, die können entstehen. Diese müssen dann auch aufgelöst werden. Was höher zu gewichten ist, ist natürlich im Einzelfall zu lösen. Ich bin aber der Meinung, dass man durch die Ausübung seiner Religion nicht gegen geltendes Recht verstossen darf.

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    • Juli 19, 2021

      ja und macht es schon..mit einem Verfassungsgericht kann dann jeder natürlich klagen..auch wenn er gerne auf der Strasse beten will, und wenn man sagt nein, klagt er wegen Verletzung der Relegionsfreiheit..ei​nfach ein Unsinn dieser Kampf von Linken gegen Demokratie und Freheit

      Das Gericht hat eben dazu zu schauen wie die Verfassung und die daraus erfallenen Gesetze eingehalten werden und nicht die Verfassung bestimmen….das Gericht die Judikative soll urteilen ob einzelne gegen geltendes gesetz welches vom Parlament und gegenfalls vom Volk entschieden wurden eingehalten werden. Das Gericht soll nicht entscheinden über Gesetzesänderungen oder verfassungsänderungen​..HALLO das glaubt man ja wohl nicht…

      das Volk entscheidet die Verfassung. Aufgrund der Verfassung entstehen Gesetze, die Judikative schaut ob Gesetze eingehalten werden. als das letzte “Rad” soll das erste “Rad” übernehmen. die Linksaussen wollen die direkte Demokratie abschaffen und dafür ein richterlicher Sozialistische Diktatur einführen..

      Nochma​ls dann könnte JEDE Initiative vom Gericht umgestossen werden…die direkte Demokratie ist beendet, die Linken können ihre sozialistische Steuergeldabzockende Diktatur einführen

      schönenb​erger kann noch so oft die Unwahrheiten posten..es wird nicht wahrer was schönenberger behauptet

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    • Juli 19, 2021

      Ich bin kein Experte des Islams. Nur: Man kann jede Religion so deuten, dass Sie den absoluten Machtanspruch stellt. Auch das Christentum hatte sehr expansive Zeiten. Und gewisse erzkonservative Kreise arbeiten wohl immer noch daran, möglichst viel zu missionieren.

      Im Übrigen bin ich der Meinung, dass sich hier lebende Muslime durchaus mehrheitlich integrieren. Parallelgesellschafte​n sehe ich keine, im Gegenteil. Ich erachte viel, was aus fremden Kulturen kommt, als Bereicherung für unsere Gesellschaft.

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    • Juli 19, 2021

      @Daniel Rebmann:
      Danke für den ausführlichen Kommentar. Mir fehlt leider etwas die Zeit, die Links genau zu studieren. Ich möchte das hier auch nicht in eine Religionsdiskussion ausarten lassen. Ich kenn mich in diesem Gebiet zugegebenermassen auch nicht perfekt aus.

      Nur so viel: Ich komme aus einer Gemeinde mit einem sehr hohen Ausländeranteil. Da funktioniert aber alles problemlos. Es gibt keine Parallelgesellschafte​n. Weder in der Schule, noch im Fussballclub oder sonstwo. Und ich habe in Städten in Quartieren gewohnt, deren Bewohner wohl unter die Kategorie der “sozial schwachen” fallen würden. Auch da, ich sehe beim besten Willen keine Paralellgesellschafte​n. Im Gegenteil, wie bereits erwähnt, ich fasse unterschiedliche Kulturen als Bereicherung auf, wie Sie es selbst ja auch sehen. Natürlich muss man ein besonderes Auge auf Quartiere mit einem hohen Anteil “sozial Schwacher” werfen. Das hat aber eigentlich nichts mit Religion oder Herkunft zu tun.

      Ich meine, die Angst vor fremden Kulturen und Religionen ist überzeichnet. Das “Fremde” ist unbekannt. Man weiss nicht so genau, was da kommt. Und dann hört man Negatives viel schneller raus.

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    • Juli 19, 2021

      das Gericht die Judikative soll urteilen ob einzelne gegen geltendes gesetz welches vom Parlament und gegenfalls vom Volk entschieden wurden eingehalten werden. Das Gericht soll nicht entscheinden über Gesetzesänderungen oder verfassungsänderungen​..HALLO das glaubt man ja wohl nicht…

      das Volk entscheidet die Verfassung. Aufgrund der Verfassung entstehen Gesetze, die Judikative schaut ob Gesetze eingehalten werden. als das letzte “Rad” soll das erste “Rad” übernehmen. die Linksaussen wollen die direkte Demokratie abschaffen und dafür ein richterlicher Sozialistische Diktatur einführen..

      Nochma​ls dann könnte JEDE Initiative vom Gericht umgestossen werden…die direkte Demokratie ist beendet, die Linken können ihre sozialistische Steuergeldabzockende Diktatur einführen..

      ich kann dies nur teilen…

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    • Juli 19, 2021

      aber aber Rebmann…warum weiss er denn dies…Nein Nein aber Schneider und Pfister z.b. Versuche doch richtig zu lesen. Ich habe geschrieben Lohmann und Schlemihl auf jeden Fall die identische Person.

      Peinlich ist die Treibjagt der Linksaussen, zumindest wenn der Eintrag SACHLICH war, was er im Falle von Herr Spescha war. Dann sieht man die hässliche Fratze der Linksextremen, welche Andersdenkende loswerden möchten, anstelle sich sachlich austauschen, Weil Pfister seine Fakes und Co einfach überfordert sind sich sachlich auszutauschen. Dies dann nicht eingestehen können und so versuchen die User auf andere Art zu “besiegen” und loszuwerden. Und da kommt z.b. der Fake Schneider der dies immer anprangert…das ist peinlich Daniel Rebmann alias?

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    • Juli 19, 2021

      Jetzt wirds aber echt übel. Für mich ist die Diskussion hier beendet, bis Vimentis das im Griff hat. So macht das keinen Sinn.

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    • Juli 19, 2021

      und jetzt noch Schönenberger. Das wievielte Mal hat er sich verabschiedet, wo jeder andere Französisch geht. Keine Bange Schönenberger Pfister und seine Linksextremen Gesellen hocken schon längst an der Strippe bis Vimentis endlich die Leute lahmlegt welche es wagen eine andere Meinung zu haben, weil sie sachlich nicht reagieren können…und die Linke Vimentis wird brav folgen….also dann können sie wieder 20 Stünden am Stück ihre Lügen verbreiten Schönenberger

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    • Juli 19, 2021

      Da kommt der gleiche Reflex wie bei den Medien. Sind natürlich alle links…

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  • Januar 11, 2012

    Zitate Herr Stefan Pfister;

    **Ist ja peinlich, dass es in Sri Lanka 1960 eine Regierungschefin gab, während in der Schweiz 1959 das Frauenstimmrecht mit Zweidrittelsmehrheit abgelehnt wurde.

    Besonders delikat: Im Iran dürfen Frauen seit 1963 wählen. In der Türkei gar seit 1930! Staaten, die wir gerne als rückständig bezeichnen, waren in diesem Punkt fortschrittlicher als wir. **

    Falls Sie es mitbekommen haben, gibt es das Patriarchat, das Matriarchat, ….und noch so viele Verschiedene Formen, Monarchien, Anarchien usw…und eigentlich steht es jedem Volk zu, die Gesellschaftsform zu haben, die es möchte.

    So zumindest kann man die Menschenrechte auch verstehen, dass sei es ein Mann oder eine Frau, seine Eigene Ansicht haben darf, freie Meinung, ob er es jetzt mehr oder weniger Begrüsst, dass eine Frau mehr oder weniger Rechte hat. Und dass sich eher religiöse Männer schwerer damit tun, dass Frauen eben diese Rechte zugestanden werden. War in der Schweiz ja auch so, dass von den Kirchen dagegen opponiert wurde.

    Aber, nun haben wir es ja, Gott sei Dank, oder eben trotzdem, und das wollen wir jetzt so behalten.
    Lieber spät als nie!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister hat anscheinend selber nicht gemerkt, dass sein Verweis auf das Frauenwahlrecht im Iran nur zeigt, wie wertlos das Wahlrecht dort ist. Die Frauen dürfen nur den nächsten Mullah durchnicken, aber nicht z.B. die Schleiertragpflicht (sogar für Atheistinnen und christliche Ausländerinnen!) abschaffen, und schon gar nicht die Scharia abschaffen, die vergewaltigte Frauen zur Steinigung wegen “Ehebruch” verurteilt!

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    • Juli 19, 2021

      Werter Herr Rainer Selk und Herr Christoph Reuss,
      Mir macht Angst wenn ich lesen darf, dass so ein Herr Stefan Pfister Studienplätze hier in der Schweiz belegt. Wenn das denn stimmt.
      Offensichtlich hat intelligenz und lernen ab Büchern absolut nichts mit einer Denkfähigkeit oder was in der Art zu tun. Per zufall im Kinderalter das Rote Büchlein zum lesen erwischt, und das wars dann.
      Stellt man sich vor, so ein Mensch wird später als Studierter igrndwas auf die Menschheit losgelassen. Da tun sich sehr tiefe Abgründe auf.
      So was macht wirklich Angst, plus etwas Wut.

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    • Juli 19, 2021

      Ja, werter Herr Nabulon, das finde ich auch sehr bedenklich, dass ein Mathematik-Student nicht mehr von Logik versteht. Darum zog es ihn wohl in die Politik…

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    • Juli 19, 2021

      Wenn er schon islamische Republiken als “Vorbild” darstellen möchte, dann müsste Herr Pfister als “Grüner” eigentlich das Frauen-Autofahrverbot​ in Saudi-Arabien als vorbildlich nennen. Indem wir dieses übernehmen, könnten die CO2-Emissionen erheblich gesenkt werden, und erst noch die Unfälle (absolut und sogar pro gefahrenem Kilometer, siehe http://www.frau-am-steuer.de​ ) — ganz im Sinne von Moritz Leuenbergers “Vision Zero”! Ein echtes win-win… Also, Herr Pfister, wann kommt von Ihrer Partei eine Volksinitiative fürs Frauen-Autofahrverbot​? (Grün ist schliesslich die Farbe des Islam.)

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  • Januar 11, 2012

    Ein Beispiel, bei dem unserem “Grünen” Herrn Pfister eigentlich das kalte Grausen über den Gedanken an ein Verfassungsgericht kommen müsste:

    Das Volk stimmte NEIN zur Privatisierung des Strommarktes. Das Möchtegern-Verfassung​sgericht aka Bundesgericht kehrte diesen Volksentscheid eiskalt um, par ordre de Mufti! (EU-Anpasserei)
    Resu​ltat: Höherer Stromverbrauch (-verschwendung) durch Strommarktprivatisier​ung, und nun machen Ex-Staatsbetriebe wie REpower sogar Auslandsabenteuer mit riesigen Kohlekraftwerken, was im Inland nie möglich gewesen wäre (vom Volk bekämpft worden wäre, aber in der EU wird ja das Volk nicht gefragt)! Arme Umwelt, Herr Pfister! Alles wegen Ihrer Richterdiktatur.

    “Vorteil” für “Grüne” (vor allem die offen neoliberale GLP): Sie können sich als die grossen Drachentöter “gegen” die Kohlekraftwerksprojek​te aufspielen. Dass diese erst möglich wurden durch die von ihnen selber befürwortete und propagierte Strommarktprivatisier​ung, verschweigen sie natürlich…

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  • Januar 11, 2012

    Was Herr Fehr und seine Glaubensgenossen leider nicht begreifen, ist, dass die Verfassung die Grundlage für unseren demokratischen Rechtsstaat ist!

    Ohne Verfassung kein Initiativ- und Referendumsrecht, kein Wahlrecht und keine Grundrechte!

    Diese​ wichtigen Verfassungsgrundsätze​ dürfen nicht tangiert werden und müssen geschützt werden. Auch vor dem Volk, das sich leider manchmal durch Populisten beeinflussen lässt.

    Die Geschichte zeigt, dass es vorkommen kann, dass sich das Volk selbst entmachtet und auf demokratischen Wege die Demokratie abschafft! Wollen Sie das Herr Fehr???

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    • Juli 19, 2021

      was Linke und seine Glaubensgenossen vergessen.
      Die Menschen machen mit Initiativen die Verfassung und so könnten sie keine Initiativen mehr starten..

      Und nein die Menschen sind nicht so dumm und lassen sich von populismus leiten, Auch wenn dies die linken Medien gerne hätten.

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    • Juli 19, 2021

      Sehr geehrter Herr Schlemihl

      Sie sagen, “Die Geschichte zeigt, dass es vorkommen kann, dass sich das Volk selbst entmachtet und auf demokratischen Wege die Demokratie abschafft!”. Dabei ist es so, dass gerade die Verfassungsgerichtsba​rkeit genau in diese Richtung zielt. Die Demokratie wird damit zwar nicht abgeschafft, die direkte Demokratie wird damit aber mindestens eingeschränkt. Sie sprechen sich da offenbar für etwas aus, das Sie selber gar nicht wollen, oder habe ich Ihren Beitrag falsch verstanden?

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    • Juli 19, 2021

      @Kunz,

      es geht darum, dass Initiativen die Grundrechte nicht verletzen dürfen, nicht die ganze Verfassung, die wird ja laufend erneuert, aber die Grundrechte müssen geschützt sein. Zum Wohle des Einzelnen!

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    • Juli 19, 2021

      sind sie schon Pfister. Wie Herr Schlemihl und Herr Schmutz richtig sagten: “Die Geschichte zeigt, dass es vorkommen kann, dass sich das Volk selbst entmachtet und auf demokratischen Wege die Demokratie abschafft!”. Dabei ist es so, dass gerade die Verfassungsgerichtsba​rkeit genau in diese Richtung zielt. Die Demokratie wird damit zwar nicht abgeschafft, die direkte Demokratie wird damit aber mindestens eingeschränkt. Sie sprechen sich da offenbar für etwas aus, das Sie selber gar nicht wollen, oder habe ich Ihren Beitrag falsch verstanden. Zwingendes Grund oder Völkerrecht wird schon heute nicht verletzt bei Initiativen. Ein Verfassungsrichter würde der willkür Tür und Tor öffnen.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat P.Schlemihl: “Die Geschichte zeigt, dass es vorkommen kann, dass sich das Volk selbst entmachtet und auf demokratischen Wege die Demokratie abschafft!”

      Ja, z.B. indem das Volk dem EU-Beitritt zugestimmt hätte (im 2001), wie Ihre Seite gerne gehabt hätte…
      Trotzdem lässt Ihre Seite das Beitrittsgesuch in Brüssel (obwohl Nein-Mehrheit in allen Kantonen!), sooo wichtig ist Ihnen die Demokratie…

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  • Januar 11, 2012

    das Volk und Parlament kann ja Gesetze machen und entscheiden…Genau so wie das Volk unsere Verfassung ändert, ändern will bei angenommenen Initiativen..Mit der Linksaussen Bestrebungen die direkte Demokratie so abzuschaffen und ein Verfassungsgericht einzusetzen, wäre eine Verfassungsänderung nicht mehr möglich, weil es ja gegen geltende Verfassung vestösst, somit könnte jede Initiative vor Gericht umgeworfen werden. Merksch öppis? Dieses hinterhältige Treiben der Linken und Mittelinken gilt es zu bekämpfen und dies wird die SVP und das Volk auch tun.

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  • Januar 12, 2012

    Vor einigen Jahren haben wir, leider, die neue Bundesverfassung angenommen.
    http://w​ww.admin.ch/ch/d/sr/c​101.html

    Dort steht:

    “Art. 139 Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung
    3 Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.”

    Das ist eigentlich vernünftig. Aber was bitte ist das: zwingende Bestimmungen des Völkerrecht? Die Juristen sind sich nicht einig.

    In der Verfassung steht auch:

    “Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns
    4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.”
    “Art​. 190 Massgebendes Recht
    Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.”

    Auch​ das ist eigentlich vernünftig. Aber: Was bedeutet das?

    “Verhältnis Landesrecht-Völkerrec​ht

    In der Schweiz bilden das Landesrecht und das Völkerrecht eine einheitliche Rechtsordnung (Monismus). Ist eine internationale Rechtsbestimmung für die Schweiz verbindlich, erlangt sie automatisch auch innerstaatlich Geltung. Vor der Ratifizierung eines internationalen Rechtsinstruments prüft der Bundesrat jedoch, ob die darin enthaltenen Bestimmungen dem nationalen Recht entsprechen. Wo der politische Wille zur internen Verwirklichung von einzelnen Bestimmungen fehlt, kann die Schweiz in den meisten Fällen einen Vorbehalt anbringen.

    Sobald die Schweiz die Bestimmungen des Völkerrechts akzeptiert hat , werden sie Teil der schweizerischen Rechtsordnung, und alle Staatsorgane müssen sie einhalten und anwenden. Im Unterschied zur dualistischen ist es bei der monistischen Rechtsauffassung nicht nötig, eine internationale Rechtsbestimmung durch einen zusätzlichen Akt in das Landesrecht zu überführen, zum Beispiel mit einem speziellen Gesetz. Die demokratischen Rechte werden durch das Staatsvertragsreferen​dum gewahrt.
    Vorrang des Völkerrechts gegenüber dem Landesrecht

    Bund und Kantone haben das Völkerrecht gemäss der Bundesverfassung (BV, Artikel 5, Absatz 4) zu beachten. Den Fall eines Konflikts zwischen einer völkerrechtlichen und einer landesrechtlichen Bestimmung regelt die Verfassung jedoch nicht. Grundsätzlich geht dabei das Völkerrecht vor. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung, Verträge nach Treu und Glauben zu erfüllen (Wiener Übereinkommen von 1969 über das Recht der Verträge, Artikel 26). Gemäss der bundesrätlichen Botschaft zur Bundesverfassung haben alle Staatsorgane darauf zu achten, dass sich ihr Handeln nach den internationalen Verpflichtungen richtet. In seiner neueren Rechtsprechung bestätigt das Bundesgericht den Grundsatz des Vorrangs von Völkerrecht vor Landesrecht ohne Vorbehalte ( vgl. Bundesgerichtsentsche​id 125 II 417, S. 424f. oder 128 IV 201, S. 205f.).”
    http://www​.eda.admin.ch/eda/de/​home/topics/intla/cin​tla/natint.html

    Ei​n abgeschlossener internationaler Vertrag wird also sofort rechtsgültig. Nun untersteht jedoch nicht jeder internationale Vertrag dem Referendum und das Ständemehr ist nur nötig, wenn gleichzeitig die Verfassung geändert wird.

    So lässt sich die Verfassung sehr leicht aushebeln!
    Die in Bern können machen was sie wollen, wenn sie einen internationalen Vertrag abschliessen.

    Als Beispiel: 1994 haben wir die Alpenschutzinitiative​ angenommen:

    “Art.​ 84 Alpenquerender Transitverkehr
    2 Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden.”

    “Art. 196 Übergangsbestimmungen​ gemäss Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1998 über eine neue Bundesverfassung
    1. Übergangsbestimmung zu Art. 84 (Alpenquerender Transitverkehr)
    Die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene muss zehn Jahre nach der Annahme der Volksinitiative zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr abgeschlossen sein.”

    Das ist eindeutig. Eigentlich dürften seit 2005 keine Lastwagentransitfahrt​en mehr über die Alpen geführt werden, aber 2000 (im Rahmen der bilateralen Abkommen I) wurde auch das Abkommen betreffend den Landverkehr angenommen. Dieses Abkommen sieht vor, dass die Fuhrunternehmen der EU-Staaten unsere Strassen unbegrenzt verwenden dürfen.
    Das führt dazu dass wir Milliarden in die Eisenbahninfrastruktu​r buttern in der Hoffnung, dass die EU-Laster irgendwann die hoch subventionierte Bahn verwenden.
    Sinnvolle​r wäre: Der Lastwagentransit ist verboten, wie in der Verfassung vorgesehen, und für die Bahn werden kostendeckende Preise verlangt.
    Das ist leider nicht möglich, weil nach der geltenden Regelung ein Staatsvertag über der Verfassung steht.

    Wenn gleichzeitig darüber abgestimmte worden wäre, dass der Alpenschutzartikel entfällt, wäre nichts gegen dieses Verfahren zu sagen. Aber so bleibt ein Nachgeschmack. Eine Verfassungsbestimmung​ wird durch einen Staasvertrag ausgehebelt.

    W​äre dieses Vorgehen nicht besser?

    Die Bestimmungen des zwingenden Völkerrechts werden in der Verfassung aufgeführt und wenn nötig später ergänzt.

    Die Verfassung steht über allen Staatsverträgen, diese dürfen der Verfassung nicht widersprechen.

    Sta​atsverträge, die der Verfassung widersprechen, dürfen nicht abgeschlossen bzw. müssen gekündigt werden.

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    • Juli 19, 2021

      Die “Einheit der Materie” wurde ja besonders durch die neue Bundesverfassung selber verletzt, indem alles nur als Paket angenommen werden konnte. So wurden dann allerlei “Ostereier” drin versteckt, wie z.B. die Abschaffung der Golddeckung, was die Nationalbankgoldverkä​ufe ermöglichte (als das Gold am billigsten war!) => -zig Milliarden Volksvermögen verschenkt ans Ausland!

      Die “Einheit der Materie” wurde auch bei allen Abstimmungen zu EU-Themen mit Füssen getreten — z.B.:
      – wir “mussten” alle Bilateralen zu X anderen Themen annehmen, um von der PFZ “profitieren” zu können,
      – wir “mussten” die 40-Tönner ins ganze Land lassen, um die Swissair-Landerechte in der EU zu bekommen (kurz danach war die Swissair futsch, wie praktisch!),
      – wir “mussten” alle Schengen-Gängster durch offene Grenzen hereinlassen, damit wir die Polizeidaten über alle Autodiebstähle in Finnland bekommen (wozu gibt’s Interpol? Müsste die Polizei nicht von sich aus am Datenaustausch interessiert sein?),
      – wir “mussten” die PFZ auf alle OSTstaaten erweitern, damit Schweizer ungehindert in WESTstaaten arbeiten dürfen,
      – wir “mussten” TV-Werbung für Tabak und Alkohol wieder zulassen, um an EU-“Kultur”programm​en teilnehmen zu dürfen,
      etc. etc.

      Fazit: Lauter erpresserische Mogelpackungen, um dem Volk Sachen aufzuzwingen, die es separat niemals annehmen würde! Also genau das Gegenteil von “Einheit der Materie”, in Sinn und Buchstabe!

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    • Juli 19, 2021

      Christoph Reuss, wenn Sie richtig lesen, sehen Sie, dass sich Art. 139 BV auf die “Volksinitiative” auf “Teilrevision” der “Bundesverfassung” bezieht.
      – Bei der neuen Bundesverfassung handelte es sich jedoch um eine “Totalrevision”. Die Einheit der Materie ist dabei irrelevant; logischerweise kann dabei die Einheit der Materie bei einer Totalrevision nicht eingehalten werden.
      – Was haben die von Ihnen aufgezählten “Abstimmungen zu EU-Themen” mit Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung zu tun?

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    • Juli 19, 2021

      Zitat H.Muff: “Bei der neuen Bundesverfassung handelte es sich jedoch um eine “Totalrevision”. Die Einheit der Materie ist dabei irrelevant; logischerweise kann dabei die Einheit der Materie bei einer Totalrevision nicht eingehalten werden.”

      Man könnte auch bei einer Totalrevision separat über einzelne Aspekte abstimmen lassen, wie z.B. bei der Golddeckung. Aber eben — “Gesetz gemacht, Betrug erdacht”…

      Zitat​: “Was haben die von Ihnen aufgezählten “Abstimmungen zu EU-Themen” mit Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung zu tun?”

      Die “Einheit der Materie” ist nicht nur bei Verfassungsrevisionen​ erforderlich, sondern z.B. auch bei Gemeindeabstimmungen.​ Ausserdem greifen die Auswirkungen der Abstimmungen zu EU-Themen auch in die Verfassungsregelungen​ ein: z.B. Bilaterale 40-Tönner-Lawine versus Alpeninitiative! Das Volk schaffte mit der Annahme der Bilateralen also die vorher in separater Abstimmung angenommene Alpeninitiative wieder ab, ohne dies zu wollen. Solche Winkeladvokatentricks​ sind Betrug am Stimmvolk.

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    • Juli 19, 2021

      1. Nein, man kann bei einer Totalrevision nicht über einzelne Aspekte abstimmen. Man kann entweder die Verfassung als Ganzes annehmen oder ablehnen. Ist man mit einzelnen Aspekten nicht einverstanden, muss man die gesamte Verfassung ablehnen.

      2. Es geht im Artikel von Herr Fehr um Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung und im Kommentar von Herr Müller um deren Voraussetzungen nach Art. 139 BV. Ich sehe bei bestem Willen kein Zusammenhang zu Gemeindeabstimmungen und die erwähnten Abstimmungen.

      3. “Das Volk schaffte mit der Annahme der Bilateralen also die vorher in separater Abstimmung angenommene Alpeninitiative wieder ab, ohne dies zu wollen. Solche Winkeladvokatentricks​ sind Betrug am Stimmvolk.”
      Wenn das Volk also angeblich etwas angenommen hat, das es gar nicht wollte: Das wäre dann entgegen der Argumentation von Fehr doch gerade ein Argument DAFÜR, dass künftig In­itia­ti­v-Un­ter­s​chrif­ten­bo­gen bei­spiels­weise mit der „Warnung“ versehen würden: „Diese In­itia­tive wi­der­spricht möglicherweise übergeordnetem Recht“ und dem Hinweis, welche Normen der Bundesverfassung betroffen sind, oder nicht?
      Zudem hat das Volk mit der Minarettinitiative und der Ausschaffungsinitiati​ve auch diverse zuvor angenommene Grundrechte der Bundesverfassung sowie Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns (Art. 5 BV) faktisch ausser Kraft gesetzt. Waren diese “Winkeladvokatentric​ks” der SVP auch “Betrug am Stimmvolk”? Oder war es der “klare und eindeutige Volkswille”, auf den die SVP sich gerne beruft?

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    • Juli 19, 2021

      Zitat H.Muff: “1. Nein, man kann bei einer Totalrevision nicht über einzelne Aspekte abstimmen. Man kann entweder die Verfassung als Ganzes annehmen oder ablehnen.”

      Das ergibt sich aber nicht zwingend aus der Sachlage, sondern wurde von den Mogelpäckli-Machern so dekretiert. (“Gesetz gemacht — Betrug erdacht!”)

      Zitat:​ “Ist man mit einzelnen Aspekten nicht einverstanden, muss man die gesamte Verfassung ablehnen.”

      Ich habe die nBV abgelehnt, eine Mehrheit ist darauf hereingefallen. Sie wurde ja erpresst damit, dass es sonst lange dauert (währenddem wir mit einem uralten Flickwerk leben müssen), bis dann doch wieder eine Gesamt-Mogelpaket-Abs​timmung präsentiert wird.

      Zitat: “2. Es geht im Artikel von Herr Fehr um Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung und im Kommentar von Herr Müller um deren Voraussetzungen nach Art. 139 BV. Ich sehe bei bestem Willen kein Zusammenhang zu Gemeindeabstimmungen und die erwähnten Abstimmungen.”

      Da​nn kann ich Ihnen auch nicht helfen…

      Zitat: “Wenn das Volk also angeblich etwas angenommen hat, das es gar nicht wollte: Das wäre dann entgegen der Argumentation von Fehr doch gerade ein Argument DAFÜR, dass künftig In­itia­ti­v-Un­ter­s​chrif­ten­bo­gen bei­spiels­weise mit der „Warnung“ versehen würden: „Diese In­itia­tive wi­der­spricht möglicherweise übergeordnetem Recht“ und dem Hinweis, welche Normen der Bundesverfassung betroffen sind, oder nicht?”

      Einen solchen Hinweis fände ich gut. Wobei im Falle des Völkerrechts auch dabeistehen müsste, dass dies nicht explizit vom Volk angenommen wurde, sondern eben auch nur in Mogelpackungen.

      Zi​tat: “Zudem hat das Volk mit der Minarettinitiative und der Ausschaffungsinitiati​ve auch diverse zuvor angenommene Grundrechte der Bundesverfassung sowie Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns (Art. 5 BV) faktisch ausser Kraft gesetzt.”

      Welche Grundrechte meinen Sie konkret?

      Zitat: “Waren diese “Winkeladvokatentric​ks” der SVP auch “Betrug am Stimmvolk”?”

      Bei​ der Minarettinitiative lehnte das Volk den Bau weiterer Minarette ab. Wo da eine Mogelpackung sein soll, müssen Sie genauer erklären. Bei der Ausschaffungsinitiati​ve wurde auch klar gesagt, worum es geht.

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    • Juli 19, 2021

      1. “Das ergibt sich aber nicht zwingend aus der Sachlage, sondern wurde von den Mogelpäckli-Machern so dekretiert. (“Gesetz gemacht — Betrug erdacht!”)”
      Doch, das ergibt sich logischer- und zwingenderweise so aus der Sachlage. Eine Totalrevision wird gerade dadurch definiert, dass die alte Verfassung durch eine neue ersetzt wird. Diese kann man wie ausgeführt entweder annehmen oder ablehnen: “Bei Totalrevisionen steht die geltende Verfassung insgesamt zur Disposition (die Einheit der Materie spielt keine Rolle).” (Tschannen, Staatsrecht, 3. Aufl. 2011, S. 538).

      2. “Dann kann ich Ihnen auch nicht helfen…”
      Wenn Sie selbst nicht fähig sind, Ihre Behauptungen nachvollziehbar zu erklären, dann ist das möglicherweise ein Zeichen, dass diese schlicht keinen Sinn ergeben…

      3. “Einen solchen Hinweis fände ich gut. Wobei im Falle des Völkerrechts auch dabeistehen müsste, dass dies nicht explizit vom Volk angenommen wurde, sondern eben auch nur in Mogelpackungen.”
      Das hier relevante Völkerrecht wurde nicht explizit angenommen, richtig. Es wurde aber auch nicht abgelehnt; damit meine ich, dass die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge alle
      a.) von der demokratisch gewählten Bundesversammlung genehmigt worden sind (Art. 166 Abs. 2 BV) und
      b.) gegen sie die zur Verfügung stehenden demokratischen Rechte (Staatsvertragsrefere​ndum, Art. 141 Abs. 1 Bst. d BV) nicht genutzt worden sind.
      Die von Ihnen erwähnten Abstimmungen (etwa PFZ) wurden sodann alle vom Volk angenommen.

      3. “Welche Grundrechte meinen Sie konkret?”
      Verhältni​smässigkeitsprinzip (Art. 5 Abs. 2 BV), Rechtsgleichheit (Art. 8 Abs. 1 BV), Diskriminierungsverbo​t (Art. 8 Abs. 2 BV), persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV), Privat- und Familienleben (Art. 13 Abs. 1 BV), Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV), Non-Refoulement-Prinz​ip (Art. 25 Abs. 2 und 3 BV).

      4. “Bei der Minarettinitiative lehnte das Volk den Bau weiterer Minarette ab. Wo da eine Mogelpackung sein soll, müssen Sie genauer erklären. Bei der Ausschaffungsinitiati​ve wurde auch klar gesagt, worum es geht.” Wurde denn von den Initianten irgendwann darauf hingewiesen, dass die oben genannten Grundrechte und Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns beeinträchtigt werden? Dass etwa aufgrund der Ausschaffungsinitiati​ve der Verhältnismässigkeits​grundsatz des Art. 5 Abs. 2 BV neu formuliert werden müsste? Zudem ist es ein riesiger Hohn zu behaupten, es sei klar gesagt worden, worum es in der Ausschaffungsinitiati​ve ging. Das wissen aufgrund der fehler- und lückenhaften Formulierung des Initiativtextes nicht einmal die Initianten selbst. Nur zwei Beispiele:
      – So widersprechen sich in der SVP-Führung bis heute die Exponenten sogar in grundsätzlichsten Fragen (z.B. ob Bagatelldelikte erfasst sind oder nicht), was genau jetzt der “klare und eindeutige Volkswille” entschieden hat.
      – Nach Initiativtext führt eine Verurteilung wegen “Einbruchdiebstahl”​ zu einer Ausschaffung. “Einbruchdiebstahl”​ gibt es aber gar nicht als Straftat; logischerweise kann es darum auch keine Verurteilung deswegen geben. Wie ist das nun umzusetzen? Wer wird ausgeschafft: Verurteilte wegen Diebstahl in Verbindung mit Sachbeschädigung? Oder wegen Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch? Oder wegen Diebstahl in Verbindung mit Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch? Die SVP schweigt sich darüber aus, weil es ja nicht ihre Aufgabe sei, die Initiative umzusetzen…

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    • Juli 19, 2021

      Zitat: “Doch, das ergibt sich logischer- und zwingenderweise so aus der Sachlage. Eine Totalrevision wird gerade dadurch definiert, dass die alte Verfassung durch eine neue ersetzt wird.”

      Aber die Verfassung ist kein Monolith, sondern besteht aus vielen Komponenten, über die separat abgestimmt werden könnte (und sollte). Bei der Revision der Bündner Kantonsverfassung wurde das übrigens tatsächlich so gemacht.

      Zitat: “Wenn Sie selbst nicht fähig sind, Ihre Behauptungen nachvollziehbar zu erklären, dann ist das möglicherweise ein Zeichen, dass diese schlicht keinen Sinn ergeben…”

      Das zu beurteilen, überlassen wir mal den Lesern.

      Zitat: “Das hier relevante Völkerrecht wurde nicht explizit angenommen, richtig. Es wurde aber auch nicht abgelehnt; damit meine ich, dass die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge alle
      a.) von der demokratisch gewählten Bundesversammlung genehmigt worden sind (Art. 166 Abs. 2 BV)”

      Der alte Trick der indirekten Repräsentation, die eben willensverzerrend wirkt, weil die CLasse politIQUE Ihre eigenen Interessen bevorzugt, sogar wenn diese dem Volkswillen widersprechen. Das hat man ja nun auch wieder bei der BR-Wahl gesehen.

      Zitat: “und b.) gegen sie die zur Verfügung stehenden demokratischen Rechte (Staatsvertragsrefere​ndum, Art. 141 Abs. 1 Bst. d BV) nicht genutzt worden sind.”

      Das ist halt eine Geldfrage.

      Zitat: “Die von Ihnen erwähnten Abstimmungen (etwa PFZ) wurden sodann alle vom Volk angenommen.”

      Aber​ eben nur aufgrund der Mogelpackungen!

      Zi​tat: “3. “Welche Grundrechte meinen Sie konkret?”
      Verhältni​smässigkeitsprinzip (Art. 5 Abs. 2 BV), Rechtsgleichheit (Art. 8 Abs. 1 BV), Diskriminierungsverbo​t (Art. 8 Abs. 2 BV), persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV), Privat- und Familienleben (Art. 13 Abs. 1 BV), Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV), Non-Refoulement-Prinz​ip (Art. 25 Abs. 2 und 3 BV).”

      – Verhältnismässigkeits​prinzip: Der Deliktkatalog wurde von der SVP-Initiative nicht festgelegt.
      – Rechtsgleichheit: Das Minarettverbot gilt für alle Bürger gleichermassen, und die Ungleichbehandlung zwischen Bürgern und Ausländern verstösst nicht gegen die Rechtsgleichheit (vgl. Wehrpflicht, Stimmrecht, etc.).
      – Diskriminierungsverbo​t: Muslime werden nicht als Personen diskriminiert. Ein Rauchverbot im Zug verstösst auch nicht gegen das Diskriminierungsverbo​t gegen Raucher.
      – persönliche Freiheit: siehe Rauchverbot etc.
      – Privat- und Familienleben: Seit wann beeinträchtigt das Minarettverbot das Familienleben? Oder meinten Sie die Ausschaffungsinitiati​ve? Es hat ja jeder Täter vorher die Wahl, ob er kriminell werden will! (Die Opfer hingegen nicht. Nach dem Familienleben der Angehörigen von Opfern fragen Sie nicht.)
      – Glaubens- und Gewissensfreiheit: Dafür braucht niemand weitere Minarette!
      – Non-Refoulement-Prinz​ip: Die Ausschaffungsinitiati​ve verstösst nicht gegen das NRP — sonst würde sie zwingendes Völkerrecht verletzen, wäre also ungültig. Man kann auch in Drittstaaten ausschaffen.

      Zitat​: “Wurde denn von den Initianten irgendwann darauf hingewiesen, dass die oben genannten Grundrechte und Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns beeinträchtigt werden?”

      Sie haben anscheinend nicht verstanden, was Mogelpackung heisst. Das heisst die (unnötige, missbräuchliche) Verbindung mit thematisch UNzusammenhängenden Themen!

      > Nur zwei Beispiele:

      Irrelev​ant, da der Deliktkatalog definitiv erst vom Parlament festgelegt wird.

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    • Juli 19, 2021

      Man muss klar unterscheiden zwischen Total- und Teilrevision.

      “Ar​t. 194 Teilrevision
      2 Die Teilrevision muss die Einheit der Materie wahren und darf die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzen.”

      Die Forderung nach Einheit der Materie war meines Wissens bereits in der alten Verfassung.
      Bei einer Totalrevision ist diese Forderung nicht zu erfüllen, weil die Verfassung ein Sammelsurium aller möglicher Bestimmungen ist.
      Bei der Abstimmung über eine Totalrevision hat der Stimmbürger nur die beiden Möglichkeiten: Ja oder Nein.

      Wer die neue Verfassung vor der Abstimmung durchgelesen hat, fand viele Gründe sie abzulehnen. Leider haben das zu wenig Leute getan!

      Was können wir heute tun?
      Wir könnten durch eine Initiative die Möglichkeit einer Totalrevision streichen. So wären wenigstens in der Zukunft Mogelpackungen unmöglich.

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  • Januar 14, 2012

    Bundesverfassung Gerichte da muss man aber in die Schule sogenannte in St Gallen gegangen sein das man das Volk verarschen kann!

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  • Januar 17, 2012

    Wir mit unserer demokratischen Diktatur haben doch eine Regierungsform wo wir abstimmen können was wir wollen. Wir ziehen alle am gleichen Strick das Volk auf dieser Seite der Staat auf der anderen. Wir sitzen auch alle im gleichen Boot, im sinkenden Boot, die einen mit, die anderen ohne Schwimmweste. Wir sind glücklich in der Schweiz zu leben, die anderen auch. UNsere Grundrechte, Gesetze, Verfassung kann man nicht mehr kennen oder verstehen, unsere Landeskreatoren haben alles zu einem unübersichtlichen, unverständlichen Berg Altpapier gemacht. Ein paar Gedankensprünge die nur zeigen wie gross der Sprung schon ist.

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  • Januar 20, 2012

    Die alte Verfassung war mir lieber. Dort war nicht die Rede vom Vorrang des Völkerrechts.

    Könn​ten wir nicht eine Initiative für eine Totalrevision starten und einfach den Text der alten Verfassung zur Abstimmung vorlegen?

    Oder wenn das nicht geht, könnten wir in zwei Schritten vorgehen:
    1. Durch eine Initiative wird in der Verfassung die Möglichkeit geschaffen, die alte Verfassung wieder einzuführen.
    2. Abstimmung über die Wiedereinführung der alten Verfassung.

    Die seit der Abstimmung über die neue Verfassung angenommen Verfassungsänderungen​ könnten problemlos in die alte Verfassung übernommen werden.

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  • Januar 22, 2012

    Herr Fehr den Saustall hat eurer Bundesrat Blocher verursacht das er sinnlose Verschärung im Asylwesen hat meiner Meinung nach mehr Probleme geschaffen statt gelöst. Mich erinnert das an einer Lotterie da weissman nicht nach welchen kriterien entschieden wird. Das hat sogar die SVP in der Zeit von Blocher offenbar auch nicht gewusst

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    • Juli 19, 2021

      @Patrick Vögelin: kann Ihnen voll zustimmen. So ist es. Besten Dank.

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    • Juli 19, 2021

      Ich bin auch nicht Blocher-Fan aber es wird langsam augenfällig, dass jedes Problem in diesem Lande nur einem Mann angelastet werden kann. Ich dachte, wir haben sieben Bundesräte die alle in einem Kollegialsystem regieren? Oder habe ich da was missverstanden? Ich befürchte, was ich schon vor den Eidgenössischen Wahlen gedacht habe. Falls die SVP verlieren wird und das tat sie, beginnt das SVP-Bashing erst recht und wir müssen jeden Tag noch mehr SVP lesen. Es wird langsam langweilig und ätzend. Ich bin für die Zukunft und vergräbt langsam diese unsägliche Vergangenheit.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Balazs nun dann möchte ich dass begründen seit der Verschärfung haben Antragsteller Nur 10.- von der Nothilferegime was auch nicht wirklich hilft und genau die die nichts mehr zu verlieren haben verlieren mehr

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