1. Sicherheit & Kriminalität

Schutz vor Waffengewalt ist Lebensschutz

In der Som­mer­ses­sion be­han­delt der Na­tio­nal­rat die Volks­i­ni­tia­tive „Für den Schutz vor Waffengewalt“. Mit einer Aen­de­rung der Bun­des­ver­fas­sung wol­len die In­iti­an­tin­nen und In­iti­ti­an­ten den Bund ver­pflich­ten, Vor­schrif­ten gegen den Miss­brauch von Waf­fen, Waffenzubehör und Mu­ni­tion zu er­las­sen und den Er­werb, den Be­sitz das Tra­gen, den Ge­brauch und das Ue­ber­las­sen von Waf­fen, Waffenzubehör und Mu­ni­tion zu re­geln.


Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen und überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen. Wenn der Verfassungsartikel angenommen wird, sind auf der Gesetzesstufe die Einzelheiten festzulegen. Der gewerbsmässige Handel, das Sportschützenwesen, die Jagd und das Sammeln von Waffen sind als besondere Bereiche zu regeln. Besonders gefährliche Waffen dürfen nicht zu privaten Zwecken erworben und besessen werden. In der Militärgesetzgebung ist zudem festzuhalten, dass ausserhalb des Militärdienstes die Feuerwaffen der Armee in gesicherten  Räumen der Armee aufzubewahren sind.

Ich setzte mich in meiner Zeit als Nationalrat für eine restriktive Waffengesetzgebung ein. In einem demokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz gehört die Waffengewalt in die Hand der Oeffentlichkeit, nicht der Privaten. Deshalb setzte ich mich seit jeher auf kantonaler und kommunaler Ebene für eine gut ausgebildete und zweckmässig ausgerüstete Polizei ein. Leider ist auf Bundesebene der Wille zu einer restriktiven Waffengesetzgebung zu bescheiden. Dies führte dazu, dass verschiedenste Organisationen beschlossen, diese Volksinitiative zu lancieren. Ich bin aus tiefster Ueberzeugung eines der Mitglieder des Initiativkomitees.

D​ass ich für eine restriktive Waffengesetzgebung bin, hat entscheidend damit zu tun, dass für mich der Lebensschutz in allen Bereichen wegleitend ist. Leben zu fördern und zu erhalten, ist mir sehr wichtig. Die Erfahrungen zeigen, dass man in unserem Land zu einfach in den Besitz einer Waffe kommen kann. Immer wieder werden wir damit konfrontiert, dass Menschen durch den zu leichtfertigen Gebrauch andere töten oder schwer verletzten.

 

Heine​r Studer, Präsident EVP Schweiz, Vizeammann von Wettingen, alt Nationalrat

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: Schutz vor Waffengewalt ist Lebensschutz
  • Mai 28, 2010

    Unser aller Leben ist schützenswert.
    Aber im Gegensatz zu Ihnen bin ich zur Ansicht gekommen, dass die Verfügbarkeit von Waffen alleine nicht ausschlaggebend dafür ist wieviele Menschen Opfer von Gewalt werden. Wenn man sich die Zahlen aus verschiedenen Ländern genauer ansieht, scheint eine zu restriktive Waffengesetzgebung die Gefahr eher zu verstärken als zu verhindern. Ich finde man sollte lieber sich stärker darüber Gedanken machen welche Waffen man erlaubt.

    Kommentar melden
  • Juni 2, 2010

    “In einem demokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz gehört die Waffengewalt in die Hand der Oeffentlichkeit, nicht der Privaten.”
    Wir haben in der Schweiz keine Waffengewalt in Händen von Privaten. Gewalt würde aussagen, dass mit diesen Waffen Druck ausgeübt, oder ein Vorteil erzwungen wird. Dies ist aber nicht mal im Ansatz der Fall. Die Schweizer Waffengewalt ist bei Polizei und Militär, wo sie hingehört. Ein restriktives Waffengesetz haben wir bereits. Es müsste nur umgesetzt werden. Der ganz grosse Teil der Straftaten in unserem Land geht auf Waffenbesitzer zurück, welche auch nach heutigem Gesetz, keine Waffen besitzen dürfen. Es besteht allerdings kaum eine Handlungsmöglichkeit,​ ohne das eine Tat begangen wurde, da spezifische Kontrollen rasch als Fremdenfeindlichkeit ausgelegt würden.
    Ebenso wird bei dieser Initiative davon ausgegangen, dass der Besitz einer Waffe eine Straftat auslösen kann. Wenn dies wirklich so wäre, muss sich der Abstimmende aber überlegen, dass ich auch ohne Schusswaffen immer noch jede Menge sehr gut geeignete Waffen um mich herum habe. (Garten- oder andere Werkzeuge, Küchenmesser, Auto, etc.)Es ist dies, Gott sei dank, nicht der Fall, das Waffenbesitz mit Gewalt in direkter Verbindung steht. Angenommen, wir könnten sofort alle Waffen abschaffen, auch die Illegalen und Versteckten (rein utopisch). Wir würden nicht von weniger Gewalt- und Tötungsdelikten lesen und hören.
    Der Name dieser Initiative ist demzufolge irreführend und falsch. Es entsteht nur wieder ein zahnloses Gesetz, welches viel Aufwand für Behörden, Steuerzahler und legale Waffenbesitzer bringt, jedoch nichts was es verhindern sollte, verhindert. Unser privater Waffenbesitz in der Schweiz ist sehr gut geregelt, und es ist schade, unnötig Geld zu verschwenden, um ihn um zahnlose Paragraphen zu erweitern.

    Kommentar melden
  • Juni 6, 2010

    Mit dieser Initiative wird den Falschen Leuten Schaden zugefügt. Denn die Leute die mit ihrer Waffe jemandem schaden wollen werden diese auch ohne Probleme aus dem Ausland besorgen können. Hingegen all die anderen Leute, also Schützen, die Sammler und die Jäger werden davon stark beeinträchtigt und dann werden unzählige Leute bestraft die undschuldig sind. Zudem schaden wir damit unserer Kultur ganz enorm denn ein solches Gesetz würde das langsame Aussterben der Schützentradition zur Folge haben. Erstens, wenn die Dienstwaffe abgabepflichtig wird, wird die Zahl der Schützen in den nächsten Jahren ganz massiv sinken dazu müssen wir einkalkulieren das bei einem Sturmgewehrverbot im 300m schiessen MINDISTENS 40% der Sportschützen verloren gehen würden. Zweitens, wenn es keine Jungschützen mehr gibt wird die Jugend mehr und mehr vom Sportschiessen distanziert und so nie einen Verantwortungsvollen Umgang mit solchen erlernen und das wiederum würde zur Folge haben das immer mehr Jugendliche mit Waffen anfangen zu “spielen”.

    Kommentar melden
  • Juni 9, 2010

    Sehr geehrter Herr Studer
    Den grossen Wurf haben Sie dieser Initiative nicht gelandet. Ich vermag nicht zu erkennen, wie Sie damit wirklich ein Problem lösen. Es gibt wohl niemanden in unserem Land, der nicht viel dafür tun würde, Verbrechen zu verhindern. Wäre es nicht schön, wenn niemand mehr für sein Leben fürchten müsste. Mit Ihrer Initiative verhindern Sie keinen einzigen Mord. Dann müssten Sie auch Messer, Äxte u.a. verbieten.
    Das wird wieder viel Zeit, Energie und Geld kosten. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird die Initiative hochkant bachab geschickt. Eigentlich sollte es so sein, dass Abstimmungen, die mit einem Verhältnis von 75 % zu 25 % oder mehr verloren gehen, durch die Parteikasse der Initianten beglichen werden müssten. Vielleicht würde sich die Politik dann etwas mehr um die wirklichen Probleme unserer Gesellschaft kümmern.

    Kommentar melden
  • August 3, 2010

    So wenig wie aus dem Rückgang der frei nistenden Störche auf die Geburtenrate in den hoch entwickelten Ländern geschlossen werden kann, so wenig gibt es eine wissenschaftlich fundierte Studie, die eine Korrelation zwischen Gewaltkriminalität und legaler Verfügbarkeit von Schusswaffen belegt. Grossbritannien, das ein sehr restriktives Waffengesetz kennt, (der Besitz von Faustfeuerwaffen ist Privaten untersagt, der Besitz von Langwaffen wird sehr restriktiv gehandhabt)hat trotzdem eine Gewaltkriminalitit (Delikte gegen Leib und Leben) die in Teilbereichen um einen Faktor 8 höher liegt, als in der Schweiz, das Gleiche gilt für unseren nördlichen Nachbarn, auch dort ist trotz restriktivem Waffengesetz, die Gewaltkriminalität signifikant höher. Selbstverständlich ist es erlaubt, ein restriktiveres Waffengesetz zu fordern. Ich bin kein Schütze, aber vorzugaukeln, dies hätte einen Einfluss auf die Gewaltkriminalität, ist falsch. Ebenso abwegig ist der Verweis auf das Gewaltmonopol, das in der Schweiz selbstverständlich beim Staat liegt, denn das Gewaltmonopol wird ja bei jedwedem legalem Handeln und bei legalem Besitz in keiner Weise tangiert. Primäres Problem der Verfügbarkeit von Waffen ist nicht die Kriminalität, sondern höchstens die Suizidalität. Hier kann die Verfügbarkeit einer Schusswaffe wahrscheinlich einen Suizid im Affekt begünstigen. Suizid ist allerdings nicht strafbar. Ob allerdings eine medikamentöse Intoxikation oder der Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln​, wie ich es als Austauschstudent beobachtet habe, besser ist, sei dahin gestellt.

    Kommentar melden
  • August 13, 2010

    Durch die Annahme der Initiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ würde nur die, grösstenteils importierte, Kriminalität in der Schweiz gestärkt. Als Folge der Annahme würden in der Zukunft mit Sicherheit nur noch die Kriminellen Waffen tragen.

    Es geht hier nicht um „Schutz vor Waffengewalt“. Der Schweizer Bürger-Soldat war noch nie eine „Gefahr“, sondern ein Garant für die Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz. Einzelne „Gewaltfälle“ würden bei einer Abschaffung der Miliz-Armee, anstatt mit Armeewaffen, mit anderen Gegenständen verübt. Die Möglichkeiten dazu sind zu viele um aufgezählt zu werden.

    Die Initiative ist nichts Anderes, als eine verlogene Bestrebung der Armeegegner die Schweizer Armee, nach der bewehrten Salamitaktik endlich abzuschaffen. Es sind diese subversiven Machenschaften kriminell und nicht die Waffe eines Bürger-Soldaten bei sich zu Hause.

    Kommentar melden
  • September 10, 2010

    Gleich wie bei den sog. “Kampfhunden”, wirft der Herr Studer alle in einen Topf und rührt dann kräftig. Resultat: die wahren Täter vermischen sich mit den unbescholtenen. Die Suppe brennt an und wird zu dick, also wirft man sie weg.

    Kommentar melden
  • November 20, 2010

    Herr Studer, lesen Sie überhaupt was Sie schreiben?

    “Dass ich für eine restriktive Waffengesetzgebung bin, hat entscheidend damit zu tun, dass für mich der Lebensschutz in allen Bereichen wegleitend ist. Leben zu fördern und zu erhalten, ist mir sehr wichtig.”

    Aha, grosse Töne spucken, aber dem Privaten die Mittel um das eigene Leben zu schützen und zu erhalten verbieten? Polizei auf und ausrüsten ist ja gut und recht, nur ist die Polizei immer erst NACH einem Verbrechen an Ort und Stelle. Geht auch garnicht anders, sonst bräuchten wir pro Bürger 2 Polizisen. Bringt mir als Bürger also herzlich wenig. Es gibt ein angeborenes, unbestreitbares und unverbietbares Recht auf Selbstverteidigung, Herr Studer!
    Wir als Bevölkerung sind der Staat. Wir haben somit das staatliche Gewaltmonopol. In einem Rechtsstaat und unter normalen Umständen haben wir dieses Gewaltmonopol an die Exekutivkräfte ausgeliehen. In einer aussergewöhnlichen Situation kann jeder Bürger im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe dieses ausgeliehene Recht zur Anwendung von notwändiger und verhältnismässiger Gewalt zurückverlangen und zu seinem Schutze in die eigenen Hände nehmen.
    Dazu sind aber die Mittel nötig, nicht leere Worthülsen von realitätsfernen Politikern.

    Kommentar melden
  • Dezember 11, 2010

    Herr Studer

    Seien Sie doch ehrlich und geben Sie zu, dass Sie hinsichtlich dieser Initiative Ihre persönlichen Ängste und Aversionen vor jeglicher Logik und Fakten stellen. Welche Eigenschaft zeichnet Kriminelle ab? Dass sie sich nicht an Gestze halten, oder? Weshalb sollten sie sich dann gerade an das Waffengesetz halten?!?
    Dafür dass Sie Nationalrat sind, finde ich es erschreckend wie Ihr Demokratieverständnis​ aussieht, sie vermengen Sachverhalte und geben Statements ab, die einem Schweizer Politiker einfach nur unwürdig sind.

    [i]”In einem demokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz gehört die Waffengewalt in die Hand der Oeffentlichkeit, nicht der Privaten.”[/i]

    He​rr Studer, Demokratie kommt aus dem Griechischen und bedeutet die Herrschaft des Volkes. Das Volk sind wir, wir Privaten!
    Und unter Öffentlichkeit versteht man die Gesamtheit der an einem Geschehen teilnehmenden Privatpersonen.
    Sie sollten lieber nochmals die Schulbank drücken, statt solchen Mist zu verbreiten.

    [i]”D​ass ich für eine restriktive Waffengesetzgebung bin, hat entscheidend damit zu tun, dass für mich der Lebensschutz in allen Bereichen wegleitend ist. Leben zu fördern und zu erhalten, ist mir sehr wichtig.”[/i]

    A​uf der einen Seite das Leid und die Ohnmacht der Verbrechensopfer beklagen und gleichzeitig deren Wehrlosigkeit gegenueber den Kriminellen zu fordern, ist nicht ueberzeugend, Herr Studer!

    Und noch was zu den Suiziden, …in Japan ist der private Schusswaffenbesitz seit eh und je praktisch gänzlich verboten, dennoch hat Japan die weltweit höchste Suizidrate. Wie erklären Sie sich das??

    Das staatliche Gewaltmonopol gibt es in keinem demokratischen Rechtsstaat. Berechtigte Notwehr ist in allen Demokratien gesetzlich verankert, nur schon deshalb kann der Staat gar kein Monopol auf Gewalt haben (wobei Notwehr eigentlich eher Gegengewalt darstellt)!
    Weiterhi​n ist es so, dass wenn der Staat das Gewaltmonopol für sich in Anspruch nimmt, es dem Bürger jederzeit und überall absolute Sicherheit garantieren muss, das eine Absolutum fordert das andere Absolutum. Die polizeilichen Kriminalstatistiken zeigen jedoch sehr deutlich, dass das Gewaltmonopol nicht beim Staat sondern eher bei den Kriminellen ist.
    Also nochmal: es existiert kein staatliches Gewaltmonopol, ausser vielleicht in Rotchina, Nordkorea oder Kuba.

    Weiterhin soll die Polizei für die Sicherheit zuständig sein. Erzählen wir das mal denjenigen Opfern brutaler Gewaltübergriffe, die vergeblich auf die Polizei gehofft und gewartet haben, damit ihre Sicherheit garantiert wird. Polizeibeamte sind keine persönlichen Bodyguards, die 24h/365 Tage schützen können. Ein S&W-Revolver jedoch schon.

    Und dass Schusswaffen x-fach öfter zu Familiendramen als zur SV genutzt werden, ist völlig aus der Luft gegriffen, da keine einzige Statistik sich jemals damit befasst hat zu eruieren wieviele Fälle pro Jahr stattfinden, in denen eine legale Schusswaffe zur Selbstverteidigung eingesetzt wird.
    Familiendramen​ und häusliche Gewalt kommen ebenso in Ländern vor, die den Schusswaffenbesitz um einiges restriktiver handhaben.

    Kommentar melden
  • Dezember 14, 2010

    Guten Tag Herr Studer

    Können wir uns allenfalls auf folgende Definition einigen:

    In der Schweiz geht alle Gewalt vom Volke aus, im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit übergibt das Volk diese Gewalt an die Exekutive (Polizei ua.), Legislative (Umsetzung in Gesetze) und Judikative (keine Selbstjustiz). Im Rahmen von Artikel 15 StGB (Notwehr) ist jeder Bürger berechtigt einen Teil dieser ausliehenen Gewalt zur Selbstverteidigung zurückzunehmen.

    Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Politisches System
Wahlen im Kanton Solothurn: Das ist ein Desaster für den Freisinn! Die FDP erhielt die Quittung für einen jahrzehntelangen Zickzackkurs zwischen linksliberalem Wischiwaschi und linksliberalem Waschiwischi. Die Solothurner FDP wurde jahrelang von Linksbürgerlichen und Europhilen geprägt, allen voran der permanente Solothurner Stadtpräsident und Nationalrat Kurt Fluri, neuerdings hat diese Rolle Nationalrat Simon Michel übernommen, kein Linksliberaler zwar, aber der letzte bürgerliche Euroturbo der Welt. Ob das dem bürgerlichen Wähler gefällt? Solange die FDP als Teil dieses linksliberalen Establishments wahrgenommen wird, verliert die Partei. Und die SVP, die als einzige sich gegen manche Lieblingsprojekte und Hobby-Experimente dieses Establishments gewendet hat, triumphiert. (Auszug aus M. Somm Memo vom 10.3.2025)
  1. Gesellschaft
Zum internationalen Frauentag: Was macht Frauen attraktiv für Männer? So manche Frauen wirken möglicherweise zu grob und wenig feminin und sind oft im Modus des Beweisens gegenüber Männern – beeinflusst von der modernen Gesellschaft, die uns sagt, wir sollten Männern mit einer starken Haltung begegnen. Dabei sind es gerade Weiblichkeit und Sanftheit, die Männer anziehend finden. Frau sollte Männer einfach Männer seinlassen und selbst Frau bleiben.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu