1. Ausländer- & Migrationspolitik

Schutzklausel gegen die Personenfreizügigkeit? Sie dürfte nie angewandt werden!

Der Bundesrat berät eine Schutzklausel gegen die übermässige Zuwanderung. Sie soll ins schweizerische Recht eingefügt werden und als indirekter Gegenvorschlag die 10-Millionen-Initiative der SVP («Nachhaltigkeitsinitiative») entkräften. Für Bundesrat Jans sind Kontingente bei schweren wirtschaftlichen oder sozialen Problemen möglich. Für die EU ist der Fall jedoch klar: Es gibt keine Obergrenze bei der Zuwanderung. 

Eine solche innenpolitische Schutzklausel dürfte nie angewandt werden, weil

  • die Zuwanderung hoch ist, gerade weil wir keine wirtschaftlichen und sozialen Probleme wie die EU haben und weil der Text im Freizügigkeitsabkommen in Artikel 14.2 genau der gleiche ist wie bisher, bleibt das Problem bestehen (das Mandat des BR hatte eigentlich eine „Konkretisierung“ des Paragraphen verlangt).
  • weder der Bundesrat noch das Parlament je Lust auf eine Auseinandersetzung mit der EU über die Zuwanderung haben. Das Lehrstück dazu ist die Auseinandersetzung über die (Nicht-) Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vor zehn Jahre
  • weil die Drohkulisse mit im Detail unbekannten Sanktionen unberechenbar ist. 
  • und weil, selbst wenn die EU einverstanden wäre, das Bundesgericht eine solche Schutzklausel für ungültig erklären würde, weil das Freizügigkeitsabkommen über schweizerischem Recht steht

Beat Jans’ Schutzklausel ist bloss ein theoretischer Gegenvorschlag zur 10-Millionen-Initiative der SVP. Es ist der Versuch, ein Argument für den Abstimmungskampf zu basteln, der angesichts der gleichbleibend hohen Zuwanderungsraten und dem stagnierenden Bruttoinlandprodukt pro Kopf und den enormen «Füllungskosten» (Prof. Reiner Eichenberger) sehr schwer werden dürfte. (Auszug aus Feusi vom 9.5.2025)

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