1. Sonstiges

Schwarzhörer und -seher einen Riegel schieben

Die Re­vi­sion des Bun­des­ge­set­zes über Radio und Fernsehen führt zu einer unbürokratischen Lösung. KMUs mit we­ni­ger als 500‘000 Fran­ken Um­satz sind von der Ab­gabe aus­ge­nom­men. Diese Frei­grenze führt dazu, dass 75 Pro­zent aller Un­ter­neh­men nicht ab­ga­be­pflich­tig sind. Bei einer Ab­leh­nung gilt das be­ste­hende Ge­setz, das auf­grund der tech­ni­schen Ent­wick­lung zwangsläufig zu mehr Kon­trol­len führen müsste.

Oder wie soll ein Gewerbebetrieb nachweisen, dass seine Mitarbeitenden während der Arbeit wirklich nie einen Radio-, TV-Empfänger benutzen bzw. mit einem PC, einem Smartphone oder Tablet auf eine TV- oder Radio-Sendung zugreifen. Nie, weder für einen Wetter- noch eine Strassenzu­stands­ber​​​icht, weder im Büro, in der Werkstatt noch im Auto? Den damit verbundenen administrativen Aufwand oder die zwangsläufig ausgebauten Kontrollen möchte ich keinem Betrieb zumuten.

Für die Privathaushalte wird es günstiger. Die Kosten reduzieren sich von 462 auf 400 Franken pro Jahr. Wer auf Radio und Fernsehen verzichtet, zahlt während einer Übergangsfrist von fünf Jahren ebenfalls nichts. Wer in einem Alters- und Pflegeheim oder einer Studenten- oder Ferienwohnung wohnt sowie Ergänzungsleistungsbe​​​ziehende sind von der Abgabe ebenfalls verschont.

Die Vorlage ist ausgewogen. Alle, die eine Leistung beziehen, bezahlen. Schwarzsehen und Schwarzhören gehört der Vergangenheit an. Die Ehrlichen profitieren von tieferen Kosten. Ein JA ist die konsequente Antwort.

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