Bereits zur Zeit der helvetischen und alemannischen Stämme im Gebiet der heutigen Schweiz war die Bewaffnung das Zeichen des freien Mannes. Dank dem Recht auf das Waffentragen durfte er an den Stammesversammlungen teilnehmen und über die Zukunft des Stammes mit-entscheiden. Das Vorrecht des freien Mannes auf Bewaffnung existiert bis heute immer noch bei verschiedenen indoeuropäischen Stämmen. So halten die Paschtunen Afghanistans und der pakistanischen Stammesgebiete mit dem Stammesgesetz des Paschtunwali an diesem Recht fest.
In den an Afghanistan angrenzenden Stammesgebieten Pakistans ist die Abgabe einer Waffe an einen 15-jährigen Jungen durch seinen Vater das Zeichen des Übertritts zum Mann und ist Teil des paschtunischen Initiationsritus. Nur der bewaffnete und damit freie Paschtune darf an einer Loya Jirga, einer Stammesversammlung, teilnehmen.
Die Paschtunen, und mit ihnen die übrigen Afghanen, haben in ihrem Krieg gegen die Sowjetunion von 1979 bis 1989 diesen Kodex mit Erfolg bewahrt und umgesetzt. Die 40. Armee der Sowjetunion wurde aus Afghanistan vertrieben und galt damit als besiegt. Ähnlich ergeht es nun den USA in ihrem, seit 2001 in Afghanistan geführten Krieg. Trotz massiver Bombardierungen haben die USA während beinahe zwei Jahrzehnten die afghanischen Taliban, die in ihrer Mehrheit aus den Paschtunen rekrutiert werden, nicht besiegen können. Sehr bald werden die Streitkräfte der USA und ihrer Alliierten, trotz Ausgaben von über einer Milliarde US-Dollars und tausenden von Toten und Verwundeten das Land ohne Sieg verlassen.
Mujaheddin in Afghanistan
Die Eidgenossen hatten bis vor kurzem ein ähnliches Recht bewahrt. Dieser Kodex dürfte nach 1848 bis heute jeden potenziellen Angreifer auf den BundesstaatEin Bundesstaat ist eine Gesamtheit, der aus mehreren Glieds... abgeschreckt haben. Jetzt haben die Schweizerinnen und Schweizer durch die kürzlich erfolgte Abstimmung das Familiensilber, das sie von den Vorfahren erhalten haben, für ein Linsengericht verscherbelt.
by Prof. Dr. Albert A. Stahel
23. Mai 2019
Schlussfolgerungen
1. Auch in den USAwird das tragen einer persönlichen Waffe bis heute als ein unantastbares Recht nach wie vor hochgehalten.
2. Nur die Schweiz schafft sich gleich selber ab. Das Recht auf den persönlichen Besitz von Waffen und die Teilnahme an militärischen Übungen und Schiesswettbewerben blieb in der Eidgenossenschaft bis zur französischen Besetzung von 1798 weitgehend erhalten. Nach dem Sturz von Napoleon erhielten die alten Rechte und Pflichten wieder ihre Bedeutung. Das Recht auf den persönlichen Besitz von Waffen blieb auch nach der Gründung des Bundesstaates von 1848 erhalten. Ohne staatliche Eingriffe dauerte dieses Recht auch im 20. Jahrhundert an. Das Volk in Waffen war somit ein wichtiger Beitrag zur Abschreckung kriegführender Nachbarstaaten.
3. Vielleicht haben wir doch zu viele Frauen in den Regierungsämtern. In Deutschland wurde die ehemalige Familienministerin Von der Leyen – für dessen Amt sie sicher als Frau legitimiert, weil geeignet war, vor nicht all zu langer Zeit nun als Bundeswehrchefin “umorganisiert”.
4. In Deutschland, Frankreich, in nordeuropäischen Landen, jetzt auch noch in der Schweiz,
sind alles Frauen oberste Militärministerinnen. Dies ist eine höchst ertaunliche Begebenheit, obwohl sicher keine von Ihnen je SELBER Militärdienst geleistet hat.
Also auch diesbezüglich einer möglichst erfolgreichen Revier- resp. Landesverteidigung höchst fragwürdig. Wir leben in einer total verkehrten Welt.
Comments to:Schweiz: Ein Volk ohne das Recht auf Waffen
Daniel Peter
Mai 26, 2019
Wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter betonte, hat sich nichts geändert an der Schützenkultur. Aber die Kontrolle ist stärker.
Es hat sich wenig geändert, ausser dass mehr Kontrolle herrscht, was sicherlich gut ist. Und dass automatische Waffen eingeschränkt wurden. Und wieso müsste man als Militärministerin Militärdienst geleistet haben? Ist das wesentlich für die Aufgabe?
1. Sehr wohl hat sich einiges geändert, die Freiheiten der Schützen wurden eingeschränkt, erst recht die der Bürger. Ich bin mir sicher das wissen Sie sehr wohl.
2.Würden Sie tatsächlich in ein Restaurant Essen gehen, wo der Küchenchef/In keine Kochlehre, keine Ausbildung absolviert hat? Gut das ist dann Ihre Sache.
3. Sehr wohl hat das Auswirkungen, sogar grosse Auswirkungen. So hat Frau Bundeswehrministerin Von den Leyen erst kürzlich einfach mal so ganz salopp gesagt: “Gut, dann schicke ich mal wieder 5’000 Bundeswehrangehörige nach Afghanistan. Dies würde sie sich wohl 3-4 mal gut überlegen, wäre sie selber auch mal auf der Kampfbahn durch den Schlamm gekrochen. So kann sie sich doch gar nicht vorstellen, was so ein Dienst in Afghanistan für diese jungen Männer bedeutet.
4. Leider wird keine Menge an Blut, Geld oder Zeit, die in Afghanistan verschwendet wurde, wird je ausreichen, um es zu einem friedlichen, geeinten und demokratischen Land zu machen.
Ist es eine Einschränkung der Freiheit? Ist es nicht ein Erhöhung der Sicherheit, welche dringend notwendig ist? Das EU-Waffengesetz war die Reaktion der EU auf terroristische Anschläge. Und die Schweiz hat bereits sehr viele Zugeständnisse erhalten.
Persönlich bin ich der Meinung, dass kein Soldat seine Waffe mit nach Hause nehmen dürfte, sondern im Zeughaus deponieren. Ich bin auch kein Freund von Schützenvereinen, aber sehe ein, dass das eine Tradition ist (mir völlig fremd) welche sich nicht verbieten lässt. Aber die Sicherheit geht vor!
Der Vergleich hinkt gewaltig mit der Kochlehre und dem Küchenchef. In Führungspositionen sind oft Menschen welche wegen ihrer gesamten Führungserfahrung auf dem Posten sitzen und nicht wegen dem was sie mal studiert haben. Bei Frauen wird einfach kritischer hingeschaut.
Ich lebe in einem alternativen linken genossenschaftlichen Umfeld, und mir sind viele der von Ihnen vermittelten Werte fremd. Patchworkfamilien sind mir eher bekannt als die klassische Familie mit Vater, Mutter, Kindern. Und ich halte auch sehr viel von diesem Familienmodel. Toleranz und kulturelle Vielfalt sind mir denn auch näher als Vaterland und christliche Werte.
Mit den billigsten Argumenten, werden genau so, wir Schweizer entwaffnet! Bei der Abstimmung sieht man genau, auf was die Befürworter ihren Fokus ausgerichtet haben! Nur Schade ist, dass wir Schweizer es nicht merken! Ich höre es schon heute: “Ach hätten wir doch damals anders gestimmt!” Aber dazu ist es dann eben zu spät!
Zu Nr. 4: Herr Hottinger, nur so nebenbei, aber alle grossen und menschenverachtenden Kriege wurden von Männern verbrochen. Vielleicht tut es gut, wenn menschenachtende Frauen dran sind. Vielleicht verlernt man ja im Militärdienst das menschliche Denken? Man bekommt es vielleicht verlernt…..
Herr Hottinger, wenn das zukünftige neue Waffenrecht Sie regelrecht “entwaffnet” müssen Sie schon Dreck am Stecken haben. Ansonsten ist das einfach nur weitere Kontrolle, und das sollten wir alle begrüssen.
So undifferenzierter Unsinn wie Sie ihn hier von sich geben (“Ein Volk ohne Waffen”) verunsachlicht die Diskussion.
Abgesehen davon: Sie als angeblicher Vollblutdemokrat sollten einen demokratischen Entscheid akzeptieren. Das Sie als positives Beispiel für freien Waffenbesitz ausgerechnet die USA anführen, wo weitestgehend ungeregelter Waffenbesitz so viel Leid verursacht (auch schon in meiner Familie), da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
Von Ihrem offensichtlich etwas (zu) naiven persönlichen Standpunkt her – was die heutigen sehr gefährlichen Wirklichkeiten betrifft – habe ich noch ein gewisses Verständnis betr. Ihrer diesbezüglich unwissende Haltung.
Zu ihrem (ebenfalls) ewigen “Multikulti-Wahn” nur noch dies: Ein Bieler Schüler – er kam mit seinen Eltern mit 8 Jahren von Jordanien in die Schweiz – machte sich Ende 2013 als Jihadist (er hatte den Ausweis C, also gleichberechtigt wie ein Schweizer, nur noch ohne Stimmrecht) nach Syrien in den IS-Kampf mit dem Slogan: “Tötet, bis die Religion Allahs die einzige ist”. Damit waren auch Sie Herr Wagner gemeint. Vermutlich Ende 2014 ist er im Irak gefallen. Seine Eltern in Biel dürften von seinem Tod erfahren haben, denn Vater und Mutter eines “Märtyrers werden in Jihadistenkreisen meist verständigt. Mehrere Personen kamen zu Besuch ganz in Weiss gehüllt nach Biel, was auf eine Abdankungsfeier hindeutet. Danach seien die Eltern auch verschwunden.
Nochmals: Über den Jihad steht im Koran:
Der 1. GROSSE Jihad der wahrhaftig gläubigen Moslems lautet: “Kämpfe gegen das BÖSE in dir innen.” (also ein rein geistig-seelischer KAMPF)
Der 2. KLEINE Jihad der wahrhaftig gläubigen Moslems lautet:
“Wenn du physisch angegriffen wirst, dann darfst du dich (auch physisch) verteidigen.”
Und genau dieses Recht der legitimen SELBSTVERTEIDIGUNG steht nicht nur im Koran, sonder auch in unserem Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Diesbezüglich sind “Jihad-Schlächter” eben erbarmungswürdig verführte Koran-Unwissende,
“Der sittliche Mensch liebt seine Seele, der gewöhnliche sein Eigentum.” Konfuzius
Ich nehme an, Ihr erster Beitrag ist ein erster Versuch ernsthafter Selbstreflektion?
Was Sie hier wieder über “Jihad-Schlächter” referieren ist für mich komplett off topic, und auch nicht interessant: so lange Dinge die Sie behaupten nicht in irgendeiner Form statistisch relevant ist, interessiert mich das wirklich nicht.
Das Recht auf den persönlichen Besitz von Waffen und die Teilnahme an militärischen Übungen und Schiesswettbewerben blieb in der Eidgenossenschaft bis zur französischen Besetzung von 1798 weitgehend erhalten. Nach dem Sturz von Napoleon erhielten die alten Rechte und Pflichten wieder ihre Bedeutung. Das Recht auf den persönlichen Besitz von Waffen blieb auch nach der Gründung des Bundesstaates von 1848 erhalten. Ohne staatliche Eingriffe dauerte dieses Recht auch im 20. Jahrhundert an. Das Volk in Waffen war somit ein wichtiger Beitrag zur Abschreckung kriegführender Nachbarstaaten.
Das bewaffnete Volk blieb auch während des 1. und des 2. Weltkrieges ein wichtiger Garant der Sicherheit der Schweiz. Das jetzt von der EU initiierte und vom Bundesrat und vom Parlament auf den Vorschriften von Brüssel verabschiedete Waffengesetz stellt einen entscheidenden Eingriff in die Rechte und Pflichten des bewaffneten Volkes dar. Die Inkraftsetzung dieses Waffengesetzes dürfte die Wehrhaftigkeit des Volkes und damit die Sicherheit der Schweiz noch mehr schwächen.
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Es hat sich wenig geändert, ausser dass mehr Kontrolle herrscht, was sicherlich gut ist. Und dass automatische Waffen eingeschränkt wurden. Und wieso müsste man als Militärministerin Militärdienst geleistet haben? Ist das wesentlich für die Aufgabe?
@Daniel Peter
1. Sehr wohl hat sich einiges geändert, die Freiheiten der Schützen wurden eingeschränkt, erst recht die der Bürger. Ich bin mir sicher das wissen Sie sehr wohl.
2.Würden Sie tatsächlich in ein Restaurant Essen gehen, wo der Küchenchef/In keine Kochlehre, keine Ausbildung absolviert hat? Gut das ist dann Ihre Sache.
3. Sehr wohl hat das Auswirkungen, sogar grosse Auswirkungen. So hat Frau Bundeswehrministerin Von den Leyen erst kürzlich einfach mal so ganz salopp gesagt: “Gut, dann schicke ich mal wieder 5’000 Bundeswehrangehörige nach Afghanistan. Dies würde sie sich wohl 3-4 mal gut überlegen, wäre sie selber auch mal auf der Kampfbahn durch den Schlamm gekrochen. So kann sie sich doch gar nicht vorstellen, was so ein Dienst in Afghanistan für diese jungen Männer bedeutet.
4. Leider wird keine Menge an Blut, Geld oder Zeit, die in Afghanistan verschwendet wurde, wird je ausreichen, um es zu einem friedlichen, geeinten und demokratischen Land zu machen.
Ist es eine Einschränkung der Freiheit? Ist es nicht ein Erhöhung der Sicherheit, welche dringend notwendig ist? Das EU-Waffengesetz war die Reaktion der EU auf terroristische Anschläge. Und die Schweiz hat bereits sehr viele Zugeständnisse erhalten.
Persönlich bin ich der Meinung, dass kein Soldat seine Waffe mit nach Hause nehmen dürfte, sondern im Zeughaus deponieren. Ich bin auch kein Freund von Schützenvereinen, aber sehe ein, dass das eine Tradition ist (mir völlig fremd) welche sich nicht verbieten lässt. Aber die Sicherheit geht vor!
Der Vergleich hinkt gewaltig mit der Kochlehre und dem Küchenchef. In Führungspositionen sind oft Menschen welche wegen ihrer gesamten Führungserfahrung auf dem Posten sitzen und nicht wegen dem was sie mal studiert haben. Bei Frauen wird einfach kritischer hingeschaut.
Ich lebe in einem alternativen linken genossenschaftlichen Umfeld, und mir sind viele der von Ihnen vermittelten Werte fremd. Patchworkfamilien sind mir eher bekannt als die klassische Familie mit Vater, Mutter, Kindern. Und ich halte auch sehr viel von diesem Familienmodel. Toleranz und kulturelle Vielfalt sind mir denn auch näher als Vaterland und christliche Werte.
Mit den billigsten Argumenten, werden genau so, wir Schweizer entwaffnet!
Bei der Abstimmung sieht man genau, auf was die Befürworter ihren Fokus ausgerichtet haben!
Nur Schade ist, dass wir Schweizer es nicht merken!
Ich höre es schon heute: “Ach hätten wir doch damals anders gestimmt!”
Aber dazu ist es dann eben zu spät!
Komisch. In meinem Atlas gibt es die Schweiz immer noch.
Zu Nr. 4: Herr Hottinger, nur so nebenbei, aber alle grossen und menschenverachtenden Kriege wurden von Männern verbrochen. Vielleicht tut es gut, wenn menschenachtende Frauen dran sind. Vielleicht verlernt man ja im Militärdienst das menschliche Denken? Man bekommt es vielleicht verlernt…..
Herr Hottinger, wenn das zukünftige neue Waffenrecht Sie regelrecht “entwaffnet” müssen Sie schon Dreck am Stecken haben. Ansonsten ist das einfach nur weitere Kontrolle, und das sollten wir alle begrüssen.
So undifferenzierter Unsinn wie Sie ihn hier von sich geben (“Ein Volk ohne Waffen”) verunsachlicht die Diskussion.
Abgesehen davon: Sie als angeblicher Vollblutdemokrat sollten einen demokratischen Entscheid akzeptieren. Das Sie als positives Beispiel für freien Waffenbesitz ausgerechnet die USA anführen, wo weitestgehend ungeregelter Waffenbesitz so viel Leid verursacht (auch schon in meiner Familie), da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
Lernen, ohne zu denken, ist eitel. Denken, ohne zu lernen, ist gefährlich.
Konfuzius
Herr Frank Wagner
Von Ihrem offensichtlich etwas (zu) naiven persönlichen Standpunkt her – was die heutigen sehr gefährlichen Wirklichkeiten betrifft – habe ich noch ein gewisses Verständnis betr. Ihrer diesbezüglich unwissende Haltung.
Zu ihrem (ebenfalls) ewigen “Multikulti-Wahn” nur noch dies: Ein Bieler Schüler – er kam mit seinen Eltern mit 8 Jahren von Jordanien in die Schweiz – machte sich Ende 2013 als Jihadist (er hatte den Ausweis C, also gleichberechtigt wie ein Schweizer, nur noch ohne Stimmrecht) nach Syrien in den IS-Kampf mit dem Slogan: “Tötet, bis die Religion Allahs die einzige ist”. Damit waren auch Sie Herr Wagner gemeint. Vermutlich Ende 2014 ist er im Irak gefallen. Seine Eltern in Biel dürften von seinem Tod erfahren haben, denn Vater und Mutter eines “Märtyrers werden in Jihadistenkreisen meist verständigt. Mehrere Personen kamen zu Besuch ganz in Weiss gehüllt nach Biel, was auf eine Abdankungsfeier hindeutet. Danach seien die Eltern auch verschwunden.
Nochmals: Über den Jihad steht im Koran:
Der 1. GROSSE Jihad der wahrhaftig gläubigen Moslems lautet:
“Kämpfe gegen das BÖSE in dir innen.”
(also ein rein geistig-seelischer KAMPF)
Der 2. KLEINE Jihad der wahrhaftig gläubigen Moslems lautet:
“Wenn du physisch angegriffen wirst, dann darfst du dich (auch physisch) verteidigen.”
Und genau dieses Recht der legitimen SELBSTVERTEIDIGUNG steht nicht nur im Koran, sonder auch in unserem Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Diesbezüglich sind “Jihad-Schlächter” eben erbarmungswürdig verführte Koran-Unwissende,
“Der sittliche Mensch liebt seine Seele,
der gewöhnliche sein Eigentum.”
Konfuzius
Ich nehme an, Ihr erster Beitrag ist ein erster Versuch ernsthafter Selbstreflektion?
Was Sie hier wieder über “Jihad-Schlächter” referieren ist für mich komplett off topic, und auch nicht interessant: so lange Dinge die Sie behaupten nicht in irgendeiner Form statistisch relevant ist, interessiert mich das wirklich nicht.
Das Recht auf den persönlichen Besitz von Waffen und die Teilnahme an militärischen Übungen und Schiesswettbewerben blieb in der Eidgenossenschaft bis zur französischen Besetzung von 1798 weitgehend erhalten. Nach dem Sturz von Napoleon erhielten die alten Rechte und Pflichten wieder ihre Bedeutung. Das Recht auf den persönlichen Besitz von Waffen blieb auch nach der Gründung des Bundesstaates von 1848 erhalten. Ohne staatliche Eingriffe dauerte dieses Recht auch im 20. Jahrhundert an. Das Volk in Waffen war somit ein wichtiger Beitrag zur Abschreckung kriegführender Nachbarstaaten.
Das bewaffnete Volk blieb auch während des 1. und des 2. Weltkrieges ein wichtiger Garant der Sicherheit der Schweiz. Das jetzt von der EU initiierte und vom Bundesrat und vom Parlament auf den Vorschriften von Brüssel verabschiedete Waffengesetz stellt einen entscheidenden Eingriff in die Rechte und Pflichten des bewaffneten Volkes dar. Die Inkraftsetzung dieses Waffengesetzes dürfte die Wehrhaftigkeit des Volkes und damit die Sicherheit der Schweiz noch mehr schwächen.