Die vom Schweizer Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderungen sowie die erhöhten Förderkontingente stellen eine wichtige Unterstützung für den Zubau von Solaranlagen dar. Gemäß Swissolar, dem Schweizer Branchenverband innerhalb der Solarenergiebranche, soll es heuer ein Wachstum des Marktes in Höhe von 30 Prozent geben.
Der Bundesrat hat am 27.02.2019 sowohl die Energieförderungsverordnung als auch die Energieverordnung geändert. Die Neuerungen treten bereits am 01.04.2019 in Kraft, dadurch ist es für die Solaranbieter schwierig, alle Änderungen fristgerecht umzusetzen.
Dies sind die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
•Energieverordnung (EnV):
Es gibt Vereinfachungen in Bezug auf die sogenannten “Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch” (ZEV). Der Zusammenschluss von Parzellen ist künftig möglich, auch wenn diese durch einen Verkehrsweg getrennt sind. Neu ist auch, dass der finanzielle Vorteil des Solarstroms gegenüber dem Netzstrom zwischen den Solaranlagenbetreibern und den Mietern zu jeweils zwei gleichen Teilen gesplittet werden kann. Dies soll ebenso zu einem vermehrten Bau von Photovoltaikanlagen beitragen (vor allem bei Wohnhäusern mit mehreren Mietern).
•Energieförderverordnung (EnFV):
Die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen wird nicht in dem Ausmaß gekürzt wie ursprünglich angenommen. Bei den Anlagen ab 30 kW (ca. 200 Quadratmeter) gibt es keine Kürzungen, bei den kleineren Anlagen betragen diese etwa 15%. Da die bürokratischen und administrativen Aufwände bei der Errichtung und der Verwendung von Solaranlagen nach wie vor hoch sind, hätte sich Swissolar Anpassungen an weiteren Verordnungen (z.B. VPeA, NIV) gewünscht, leider ohne Erfolg. Einen positiven Punkt gibt es dennoch zu erwähnen, nämlich dass die Beglaubigungen für Herkunftsnachweise vereinfacht wurden.
Im November 2018 hat das Bundesamt für Energie angekündigt, dass die Förderkontingente für Photovoltaikanlagen erhöht werden. Diese Tatsache hat zu einer drastischen Senkung der Wartezeiten bei der Auszahlung der Einmalvergütung geführt. So können solche modernen Balkongeländer mit Solar auch zusätzliche Förderungen erhalten.
Bei Großanlagen ab 100 kW dauert der Prozess etwa 2 Jahre, bei Kleinanlagen hingegen wird das Geld spätestens nach 1 ½ Jahren ausgezahlt.
Zusammenfassend kann man sagen, dass der Photovoltaikmarkt in der Schweiz im Jahr 2019 einen massiven Aufschwung erleben wird. Dies ist einerseits auf die Vereinfachung bei der Bildung von ZEV zurückzuführen, andererseits aber auch auf die Einmalvergütungen und Förderbeiträge. Der Schweizer Branchenverband Swissolar rechnet für heuer sogar mit einem Zubau von 330-350 MW, dies entspricht einer Steigerung von ungefähr 30% im Vergleich zum Vorjahr [1].
[1] Die genauen Daten des Bundesamtes für Energie für 2018 werden erst im Juli 2019 veröffentlicht.
Keine Kommentare
Kommentar verfassen Cancel