Nächsten Sonntag stimmen wir über die Volksinitiative „Stopp dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“ ab. Obwohl ich ebenfalls der Meinung bin, dass wir zu unserer schönen Schweiz Sorge tragen müssen, kommen mir doch sechs gute Gründe gegen die Zweitwohnungsinitiative in den Sinn:
- 1. Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... ist überflüssig, da bereits griffige Massnahmen bestehen
Bund, Kantone und Gemeinden haben die Problematik des Zweitwohnungsbaus erkannt. Ein indirekter GegenvorschlagBeim Indirekten Gegenvorschlag stellt die Bundesversammlung ... ist seit 1. Juli 2011 in Kraft. Die betroffenen Kantone und Gemeinden haben griffige Massnahmen zur Regelung des Zweitwohnungsbaus eingeleitet. Gemeinden, die keine Massnahmen ergreifen, dürften nach 2014 keine Zweitwohnungen mehr bewilligen. - 2. Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... wirkt ganz klar kontraproduktiv und würde die Zersiedelung sogar noch fördern
Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... will den Anteil an Zweitwohnungen auf 20% pro Gemeinde beschränken. Für Gemeinden mit einem Anteil über 20% würde dies einen unmittelbaren Baustopp bewirken. In der Schweiz haben wir gesamthaft aber nur einen Zweitwohnungsanteil von ca. 11 %.Alle anderen Gemeinden könnten also weiterhin Zweitwohnungen bewilligen. Der Bau von Zweitwohnungen würde damit auf andere Gemeinden verlagert. Die VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte... würde also entgegen ihrer eigenen Zielsetzung zu einer weiteren Zersiedelung führen. - 3. Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... kostet Arbeitsplätze und fördert die Abwanderung
Durch den Bau und Unterhalt der Zweitwohnungen sowie vor allem durch die Konsumausgaben der Touristen werden wichtige Arbeitsplätze in den Gemeinden geschaffen und erhalten. In Kantonen wie Graubünden stehen rund 10% des Bruttoinlandproduktes in Zusammenhang mit den Zweitwohnungen. Ohne diese Arbeitsplätze müsste die einheimische Bevölkerung lange Arbeitswege in Kauf nehmen oder abwandern. - 4. Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... schwächt das Tourismusland Schweiz
Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... will das AngebotAls Angebot im ökonomischen Sinn wird allgemein die angebot... an Zweitwohnungen drastisch einschränken. Dies wird dazu führen, dass die Gäste von Zweitwohnungen ihre Ferien vermehrt im Ausland, z.B. in Österreich, verbringen werden. Die Tourismuswirtschaft wird damit als Ganzes benachteiligt. Zu den Verlierern gehören letztlich auch die Bergbahnen aber z.B. auch die Dorfläden in den Ferienorten. - 5. Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... berücksichtigt lokale Unterschiede nicht
Zu den Zweitwohnungen zählen nicht nur Ferienwohnungen in Chalets. Auch die Wohnungen von Studenten und Wochenaufenthaltern in den Städten gelten gemäss amtlicher Statistik als Zweitwohnungen. Diese verschiedenen Arten von Zweitwohnungen erfordern eine differenzierte Vorgehensweise. Genau dies sieht der indirekte Gegenvorschlag vor, der bereits in Kraft ist, Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... hingegen sieht als einziges Instrument eine starre Kontingentierung vor. - 6. Gegen Eingriff in die kantonale und kommunale AutonomieAutonomie bedeutet Selbstbestimmung oder Selbstverwaltung. D...
Der Bau von Zweitwohnungen ist ein raumplanerisches Problem. Die RaumplanungRaumplanung wird definiert als ein gezieltes Eingreifen in d... liegt gemäss Bundesverfassung in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Die Kantone und Gemeinden sind gewillt, den Zweitwohnungsbau zu regeln und haben entsprechende Massnahmen eingeleitet. Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... hingegen stellt diese Eigenverantwortung der Kantone und Gemeinden in Frage.
Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... ist gut gemeint aber total falsch aufgezogen und deshalb bewirkt sie das Gegenteil von dem was sie eigentlich will. Deshalb ein überzeugtes Nein in die Urne legen.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsSehr geehrter Herr Grunder,
Gemäss den SRG-Umfragen sieht die Bevölkerungsmehrheit das anders als Sie.
“Die Gemeinden müssen bis 2014 Massnahmen zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus aufzeigen, ansonsten dürfen sie keine Zweitwohnungen mehr bewilligen.”
Dieser Satz im Raumplanungsgesetz ist ein typisches Beispiel für einen so genannten „Gummi-Paragraphen“. Man kann daran je nach Bedürfnis endlos ziehen und drücken. Die von den Gemeinden zu treffenden Massnahmen sind ewig diskutierbar und deshalb völlig ungenügend.
Das Parlament hat seine Chance verpasst. Die Zahl der “kalten Betten” in unseren Tourismusregionen wächst zurzeit beängstigend. Daran ändert das neue Raumplanungsgesetz nichts.
Wir haben zurzeit keine andere Wahl, als die Initiative anzunehmen. Langfristig ist zwar eine flexiblere Lösung denkbar. Doch vorerst braucht’s einen Marschhalt und die Volksmehrheit ruft: „So nicht!“
Siehe auch: http://www.vimentis.ch/dialog/readarticle/zweitwohnungen-das-parlament-hat-seine-chance-verpasst/
Ich denke nicht dass das den schweizer Tourismus schwächen wird, denn wir haben schon genug Leute aus dem Auslande die Häuser und Wohnungen kaufen und dann stehen diese Liegenschaften 11 Monate im Jahr leer und das bringt den Tourismusorten auch keine Einnahmen. Denn leere Häuser und Wohnungen gleich leere Läden, also auch dort kein Einkommen.
Ich hätte eine bessere Idee, solange diese Wohnungen leer stehen sollen die Besitzer in dieser Zeit eine Steuer bezahlen die dem in dieser Zeit entgangenen Einkommen entsprechen. Also ich bin für die Initiative.
@Hans Grunder
Zu 1. und 6.
Der Bund hat es in den letzten Jahrzehnten nie zu einem grundsätzlichen Konflikt bei Richtplananpassungen der Kantone kommen lassen. Die Kantone regeln ihre Raumordnung weitgehend autonom. Das wird auch bei den Zweitwohnungen so sein. Die Tourismuskantone werden weiterhin für ihre Baulobby eintreten.
Zu 2.
Die Gemeinden mit über 20% Zweitwohnungen sind die attraktiven Tourismusgemeinden. Die übrigen Gemeinden sind längst nicht so attraktiv für den Zweitwohnungsbau.
Zu 3. und 4.
Die ländlichen Gebiete und Tourismusregionen sollen nicht über den Bau von neuen Zweitwohnungen gefördert werden. Finanzausgleich und wenn nötig Abwanderung sollen das wirtschaftliche Gleichgewicht in diesen Regionen herstellen. Das ständige Wachstum, insbesondere der ständige Flächenverbrauch für Zweitwohnungen, ist vorbei Herr Grunder!
Zu 5.
Die Zweitwohnungen in den Agglomerationen sind auch problematisch, sie erreichen aber nirgends die Grenze von 20%.
Offenbar erachtet das Volk langsam die sogenannten griffigen Massnahmen als eben zu wenig griffig. Was wurde doch von Politikern aller Couleurs während den vergangenen Jahren vorgegaukelt wie griffig ihre Politik sei. Tja Herr Grunder, hoffentlich trumpft Ihre Partei richtig bei der kommenden Abstimmung zur Personenfreizügigkeit und wie schon mehrmals erwähnt. Mit der zeitigen Schweizer Politik ist leider gar nichts griffig. Sie ist undurchsichtig, latent und Entschuldigung die Polemik: Schweizer Politik ist infantil geworden.
Herr Grunder hatte wohl keine Zeit, diesen veralteten Artikel zu löschen, da er wohl zusammen mit anderen alles daransetzen musste, dieses blöde Volksja zu diesem Zweitwohnungsbau auf gesetzlichem Weg so zu bodigen, dass nichts davon übrigbleibt. Herr Grunder, das Volk hat JA gesagt!