Die Entmündigung des Schweizer Bürgers schreitet auf verschiedenen Ebenen voran. Seit 1973 galt am Schweizer Bundesgericht die Schubert-Praxis, die regelt, dass, wenn ein neueres Bundesgesetz einem Staatsvertrag widerspricht, das Bundesgesetz Vorrang hat. In einem umstrittenen Urteil des Bundesgerichts vom November 2014 (BGE 2C_716/2014) wurde die Schubert-Praxis umgestossen. Das Gericht hielt fest, bei einer einseitigen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative habe das Freizügigkeitsabkommen mit der EU Vorrang. Das Urteil sorgte für kontroverse Reaktionen, wurde dann jedoch ohne grosse öffentliche Debatte hingenommen.
Mit der Selbstbestimmungs-Initiative haben wir die Chance, dieser gefährlichen Entwicklung entgegenzuwirken. Sie hält fest, dass die Bundesverfassung oberste Rechtsquelle ist und, im Falle eines Widerspruchs mit internationalen Verträgen, das nationale, demokratisch legitimierte Recht vorgeht. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDie Annahme der Selbstbestimmungsinitiative ist unerlässlich, denn ohne diese werden wir unsere Freiheiten, direkte Demokratie und Souveränität verlieren.
Das im Inland kreirte Recht ist unter Kontrolle von Parlament und übers Referendumsrecht auch unter Kontrolle des Volkes.
Staatsverträge und Rechtsnormen von EU, OECD, WTO &Co. sind ausserhalb der demokratischen Kontrolle und von daher Volksfern. Sie sind grundsätzlich abzulehnen und dürfen auf KEINEN FALL Vorrang vor unseren eigenen Gesetzen haben.
Sie setzen unsere Volksrechte ausser Kraft.
Über alle internationalen Vertragsbindungen welche die Schweiz eingegangen ist, wurden über die üblichen demokratischen Prozesse entschieden.
Nicht immer, Hr. Wagner. Es gab auch Staatverträge, die nicht dem Referendum unterstanden (z.B. “NATO- Partnerschaft für den Frieden”, wo ein Referendum vom Bundesrat unterbunden wurde).
Ausserdem stehen wir heute vor noch schlimmerem Abbau der Volksrechte: mit einem “Rahmenvertrag mit der EU” will Bundesrat und Parlament die automatische Rechtsübernahme von EU-Recht einführen und somit eine Volksmitbestimmung vollends aushebeln!–
Darum NEIN zu diesem Rahmenvertrag und JA zur Selbstbestimmungs- Initiative!
Ich schrieb nicht von einem Referendum, sondern von üblichen demokratischen Prozessen. Parlamentsbeschlüsse unterliegen nicht automatisch einem Referendum.
Das EU-Recht das übernommen werden muss betrifft NUR Recht das in Verbindung mit bilateralen Verträgen mit der EU besteht. Es würde keinesfalls Strafrecht oder Zivilrecht an das EU-Recht angebunden. Ich von meiner Seite verstehe das die EU keine Verträge abschliessen möchte die durch Volksabstimmungen einseitig unterwandert werden könnten.
Herr Wagner
Ganz einfach – Wenn intern. Verträge sich nicht mit der CH-Bundesverfassung vereinbaren lassen, darf so ein Vertrag nicht unterschrieben werden.
Es ist falsch die Bundesverfassung immer mehr ausser Kraft zu setzen, weil wir Verträge unterzeichnen, die gegen unsere Bundesverfassung sind.
Wenn ich einen Arbeitsvertrag in einer Firma habe, welche mit Firmenauflagen verbunden ist, unterschreibe ich auch keinen weiteren Vertrag, der gegen den Erst-Vertrag spricht. Sollte ich es dennoch tun, ist wird der weiterer Vertag ungültig, da er nicht in Vereinbarung mit dem Erstvertrag ist.
Ergo Verträge die mit der EU geschlossen wurden, nicht mit der Bundesverfassung in eintracht laufen können, sind zu kündigen, anzupassen auf unsere Bundesverfassung oder nicht abzuschliessen.
Hier hat Hr. Schweizer völlig Recht. So müsste es sein.
Leider praktiziert es “Bern” nicht so.
Deshalb wurde die Selbstbestimmungsinitiative lanciert.
@ F.Wagner
LEIDER sind nicht alle Parlamentsbeschlüsse einem Referendum unterstellt.
Das ist es ja gerade, warum von Bern aus unsere Volksrechte umgangen werden.
Und nun wollen diese EU-hörigen Parlamentarier in Bern unsere Volksrechte noch weiter einschnüren, mit einem stupiden “Rahmenvertrag” mit der EU.
Leider würde auch Straf- und Zivilrecht an EU-Recht angebunden. Siehe die Eskapaden ums Waffenrecht, das “Bern” an die EU anpassen will.
Ich glaube schlichtweg NICHT, dass eine Volksabstimmung EU- Recht unterwandert, sondern der OBERSTE SOUVERÄN (Volk) bestimmt!
Wenn die Bürokraten in Brüssel das als “Unterwanderung” ansehen, ist deren Demokratieverständnis irgendwo im WC-Abflussrohr!!
Dass Sie, Hr. Wagner dafür Verständnis haben, zeigt auf, wo IHR Demokratieverständnis steht.
Die Regeln zum fakultativen Referendum sind in der Bundesverfassung festgelegt. Die aktuelle Version dieser Bundesverfassung wurde in 1999 von nahezu 60% der abstimmenden Stimmbürger angenommen. Im Parlament sitzen gewählte Volksvertreter. Ihnen steht frei eine Volksinitiative zu starten um die Verfassung in dieser Hinsicht zu ändern. Ich glaube allerdings kaum das ein solches Anliegen eine Mehrheit finden würde.
Bern will das Waffenrecht an neue Schengen-Richtlinien anpassen, und das sollte auch passieren, sonst haben solche Abkommen keinen Sinn. Aber auch hier ist EU-Gesetzgebung nicht wörtlich übernommen worden. Straf- und Zivilrecht ist nur im Ausnahmefall tangiert.
Ich bin Demokrat, aber auch Pragmatiker, nicht Ideologe. Kindergartentrötzeleien wie “wir wollen immer selbst bestimmen, am liebsten immer alles anders machen als die EU” ist mir fremd.
Wohl noch nichts von dynamischer Übernahme gehört?
Viele Gesetze werden einfach so übernommen, ohne das Volk zu fragen. Und viele werden dem Volk noch nicht mal zur Abstimmung übergeben.
Warum soll das Schengen-Abkommen keinen Sinn ergeben, wenn wir unser Waffengesetz haben? Jeder der eine Waffe über die “Grenze” nehmen möchte, oder muss, kann sich vorab informieren, was es dazu benötigt für einen Landesübertritt. Das dürfte auch kein grosses Problem sein.
Wir haben im Schengen-Abkommen auch Differenzen, die Landesspezisch sind. Oder gehen Sie doch einmal nach Frankreich, ohne einen Alkoholtest im Gepäck. Wenn Sie kontrolliert werden, diese nicht vorweisen können, dürfte das Sie viele Euro’s kosten…..
Es geht auch nicht um “immer anders als die EU”, sondern um die Tatsache, dass wir ein Volk sind, das über Gesetze abstimmen kann oder können sollte. Wenn ein Gesetz tatsächlich Sinn ergibt, wird das Volk bestimmt nicht nein stimmen. Aber warum muss man uns alles immer Vorschreiben von einem Verbund von Staaten, der glaubt Machtspiele betreiben zu wollen?
Versuchen Sie doch einmal etwas “gegen” die EU zu stimmen, dann weden Sie sanktioniert oder boykotiert. Dass wir unser System nun mal haben, ist ein Fakt, und das berechtigt einen solchen “Verrein” nicht, uns zu boykotieren, oder zu sanktionieren. Es ist unsere Gesetz und unsere Verfassung. Sollte die EU diese ändern wollen, steht es ihr frei, unserem Volk ein Angebot zu machen, welches wir annehmen oder ablehnen können.
Ob uns Schengen tatsächlich etwas gebracht hat, kann auch keiner definitiv sagen. Was man aber auf unseren Strassen sehen kann ist, dass es uns Mehrverkehr, und damit mehr Strassenbau usw. gebracht hat. Dem “Kleinbürger” aus dem Volk hat das Schengen überhaupt nichts gebracht. Ich kann oder gehe immer noch genau gleich ins Ausland. Einziger Unterschied, ich muss an der “Grenze” keinen Ausweis mehr zeigen. Aber das hat beim Übertritt kaum 30sec benötigt.
Arbeiten konnte ich immer in anderen Staaten, auch ohne Schengen. Reisen ist und war immer gleich. Ausser, dass wir heute “gemusst” mehr Industrie aufbauen müssen, mehr Bürogebäude benötigen, um all die Schengen-Nutzer aus dem Ausland unterzubringen, wird unserer Umwelt auch nicht wirklich einträglich sein.
Wir würden auch nicht unbedingt mehr sog. Spitzenleute benötigen, wenn man nicht immer noch mehr Industr/Handel usw. treiben müsste, um diese dann zu beschäftigen. Fehlen dann einfach am Herkunftland, welche dann aus Polen, Ungarn usw. die Leute herholen müssen. Neu schulen, neu einarbeiten usw. Was bringt? Nichts ausser, dass wir zu neuen Roma’s werden…. Verdrängt aus dem eigenen Land durch Zuwanderung mittels Schengen aus Tieflohnstaaten.
Herr Schweizer und Herr Wobmann
Nicht nur dann, wenn “das Volk” über etwas befunden hat, ist es demokratisch legitimiert. Jedes einzelne Gesetz, das durch unsere Parlamentarier entschieden wurde ist genauso legitimiert. Wenn Sie über all das entscheiden müssten, worüber unser Parlament in den beiden jährlichen Sessionen entscheiden
a) dann müsste es kein Parlament mehr geben, da ja das Volk sowieso das letzte Wort hat
b) dürften Sie mehrmals monatlich abstimmen gehen, was im Endeffekt der Demokratie auch nicht zuträglich wäre – Stichwort “Abstimmungsmüdigkeit”
Noch was zum Beispiel von Herrn Schweizer mit dem Arbeitsvertrag weiter oben:
Nur weil der zweite Vertrag mit dem Ersten in Konflikt steht wird er noch lange nicht “automatisch ungültig”. Das wäre zwar Ihr Wunschdenken – aber im Endeffekt wird Ihr Vertragspartner des Zweitvertrages Sie entweder auf Einhaltung des Vertrages oder auf Schadenersatz verklagen.
Und genau das würde auch mit der Schweiz passieren, wenn bestehende Verträge einfach so mit einem “Federstrich” ausser Kraft gesetzt würden: Es dürften Handelsklagen im Milliarden-Bereich auf die Schweiz zukommen, wenn Handelsverträge einfach so von Heute auf Morgen ungültig würden weil nicht zu 100% mit dem Schweizer Recht in Einklang, aber durch das Parlament abgesegnet. Auch wenn “Nachverhandlungen” möglich sind, wäre die Schweiz nicht gerade in der komfortablen Position, da ja unbedingt ein Abschluss her muss. Und wer UNBEDINGT einen Abschluss braucht, der muss automatisch mehr Zugeständnisse machen als wenn er sich selbstbestimmt aus den Verhandlungen zurückziehen kann.
Das hat man bei den “Nachverhandlungen” zur MEI gesehen, als die EU sich nicht mal die Zeit genommen hat um mit den kleinen Schweizern zu sprechen, auf Schweizer Seite aber die Uhr gnadenlos tickte…
Ebenfalls gut sichtbar bei den Brexit-Verhandlungen: Grossbritannien braucht unbedingt einen Abschluss, während die EU auch ein Scheitern in Kauf nehmen könnte. Da zieht UK ganz automatisch das schlechtere Resultat heraus.
Unabhängig von der Initiative stellt sich die Frage: Was hat Vorrang: Der Wille von Volk und Ständen oder ein Vertrag mit der EU? Soll man diese Frage dem Bundesgericht überlassen?
Wer ist der Souverän: Irgendwelche Bürokraten in Brüssel oder Volk und Stände?
Schon einmal werten sich die 13 Orte der Eidgenossenschaft unter das Reichskammergericht des Maximilians unterstellt zu werden.
1648 bekam man die Bestätigung des damaligen Königs/Kaiser des HRR.
Der neueste Streich: Mit dem Rahmenabkommen will Brüssel noch mehr seine Macht ausspielen.
Es stellt sich die Frage, ob Bundesbern bereit ist, die Souveranität der Schweiz zu verteidigen.
@Wobmann
“Niemand ist hoffnungsloser versklavt als diejenigen, die fälschlicherweise denken, dass sie frei sind”
Johann Wolfgang von Goethe
Was nützt die direkte Demokratie, wenn die Stimmbürger vor Abstimmungen / Wahlen mit diffusen Ängsten und Horrorszenarien manipuliert werden. Siehe Vollgeld! Es sind nicht die Stimmbürger, welche das Land regieren, es ist das Geld.
Was sollen die Umfragen / Trends vor Abstimmungen? Dienen doch nur psychologisch dazu, den Herdentrieb zu aktivieren, die meisten Menschen haben nicht das Zeug zum Aussenseiter und schwimmen lieber bequem mit dem Strom mit. Wie in der Schule bei Abstimmungen: Ein paar Alphatiere streckten die Finger hoch und die Unentschlossenen und Unsicheren schauten sich um, wie die Alphatiere abstimmen und zogen dann mit.
BR U.Maurer will kein Geld von der Nationalbank, weil es angeblich Begehrlichkeiten wecken könnte.
Er will lieber sparen, damit man weiterhin zelebrieren kann, es fehle überall Geld, wie z.B bei der AHV & bei Ergänzungsleistungen, im Gesundheitswesen etc. Damit man weiterhin gegen Sozialhilfeempfänger, (Schein) Invalide und Bezüger von Ergänzungsleistungen wettern kann.
Während gleichzeitig eine dünne Oberschicht jedes Jahr weiterhin Leistungslose Gewinne in Millionenhöhe einsteckt.
Und dem dummen Bürger von Kindesbeinen an eingetrichtert wird, dass er gefälligst dem Geld und der Wirtschaft zu dienen hat.
Was nützt ein angeblich freies Land, wenn die Bürger persönlich nicht mehr frei sind?
Das Leben ist geprägt vom Müssen, nicht vom Wollen. Weil gesagt wird, wir könnten nicht tun was wir wollen sondern wir müssten das wollen, was wir müssen.
Wer in seinem Leben mal (auch unverschuldet) in eine Notlage geraten ist oder und in Kontakt mit Behörden gekommen ist weiss, wie “frei” man in Wirklichkeit ist.
Fragen Sie einmal die Verdingkinder oder Fälle zwischen Verdingkinder und Normalos (Gibt es auch) wie frei diese sind und waren.
Dann sehen Sie mal die Regelungen beim Rentenalter an, bei uns heisst es einfach stur Rentenalter 64 / 65, egal wie lange die Erwerbsdauer war.
Frankreich: Hier gilt für Frauen und Männer ein Rentenalter von 60 Jahren. Eine Frühpensionierung ist ab 56 möglich. Der Abschlag ist abhängig von den Beitragsjahren: Wer bereits mit 14 zu arbeiten begann, erhält mit 56 die volle Rente.
So erhält man in Frankreich die Zusatzrente ab 65 oder nach 40 Beitragsjahren. Bei einer Frühpensionierung ist die Reduktion ebenfalls von den Beitragsjahren abhängig.
Solche Sonderbedingungen kennt auch Italien: Arbeitnehmer mit belastender Arbeit, Bezieher von Leistungen aufgrund einer Betriebsschliessung oder Umstrukturierung sowie Arbeiter können ohne Verlust früher in Pension.
Für Beschäftigte von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist ein vorzeitiger Ruhestand ab 5 Jahre vor Erreichen des normalen Rentenalters möglich.
Auch für alle anderen sind Frühpensionierungen ohne Abschlag möglich. Dazu notwendig sind 40 Beitrittsjahre oder 35 Beitrittsjahre und ein Mindestalter von 58.
Ja, wir haben wirklich wahnsinnig viel Freiheit!
Wenn Sie sich mal den Zustand der beschriebenen Länder (Frankreich, Italien uvam) anschauen, Herr Huber, die solche „paradiesischen“ Pensionierungsregelungen haben wie Sie sich das vorstellen, dann müssten Sie eigentlich aus eigener Kraft die Antwort auf die Frage finden, ob die Übernahme solcher Regelungen wirklich unser Ziel sein sollte…
Der Grad der Freiheit erhöht sich nicht, wenn ein Staat mehr schuldenfinanzierte Leistungen an seine Bürger transferiert um sie „bei der Stange zu halten“. Im Gegenteil, damit erhöht sich nur die Abhängigkeit.
Freiheit bedeutet, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden!
Wie Sie sicher wissen wird sämtliches Geld aus Schulden bzw. Investitionen geboren. Keine Schulden mehr würde bedeuten, das kein Geld mehr im Umlauf ist
Es wäre in der Schweiz genug Geld vorhanden, aber es konzentriert sich an der Spitze der reichsten 10,%.
In anderen Ländern auch nicht anders, wenn nicht noch extremer.
Weil das Geldsystem falsch umgesetzt wird und Geld welches gar nicht vorhanden ist zum Schuldenberg führt und niemals zurüvkgezahlt werden kann, da gar nie vorhanden.
Hans Knall
Die Schwierigkeiten der Länder welche Sie beschreiben liegen sicher nicht an deren Rentensysteme, sondern u.A daran dass sie wohl viel Geld zur Bankenrettung aufbringen mussten, weil diese sich verzockt hatten.
Hr. Huber
obwohl ich einiges unterschreiben könnte, was Sie schrieben, kann ich nicht nachvollziehen, dass die ganze Geschichte mit der Rentenregelung etwas mit der Selbstbestimmungsinitiative zu tun haben soll.
Sie haben kein einziges Argument GEGEN diese (meiner Meinung nach notwendigen) Initiative gebracht.
Die Selbstbestimmungsinitiative ist ein notwendige Massnahme, um den Volkswillen bei Verträgen mit dem Ausland zu bewahren.
Ein souveränes Land lässt sich eben NICHT von fremden Richtern dreinschwatzen.
Ich denke nach wie vor, in einer direkten Demokratie sollte das Volk das letzte Wort dazu haben!
Darum ist die Selbstbestimmungsinitiative ein sinnvoller Beitrag zur Bewahrung der Volksrechte und verdient ein JA.
Herr Wobmann
Sehen Sie sich doch unseren BR & Parlament an, wie sie umknicken, wie die Tulpen nach einem Sturm, wenn es um Drohungen geht, irgendwelche Konzerne und reiche Pauschalbesteuerte könnten das Land verlassen, wenn die Schweiz nicht das tut was die wollen.
Da hilft auch die Selbstbestimmungsinitiative nichts.
Wollen Sie denn den Pauschalbesteuerten Ketten umlegen, damit sie unser Land nicht mehr verlassen? Das war vielleicht in der DDR mal so.
Trotzdem müssen wir wissen, was wir wollen und das ohne Druck von aussen.
Und NUR MIT unseren Volksrechten (Initiative & Referendum) können wir den umgeknickten BR`s & Parlament Paroli bieten und den Marsch blasen. Darum will ich mir diese Rechte NICHT (durch EU-Ramenverträge) nehmen lassen.
Die EU will aber unsere Rechte aushebeln durch eine automatische Rechtsübernahme (=Ramenvertrag).
Die Selbstbestimmunsinitiative hingegen bewahrt uns vor solch “übergeordnetem Recht” seitens der EU.
Darum JA zu dieser Initiative!
@ Wobmann
“Sie haben kein einziges Argument GEGEN diese (meiner Meinung nach notwendigen) Initiative gebracht.”
Ich bin ja auch nicht grundsätzlich gegen die Initiative, nur darf man die Wirkung nicht überschätzen, und sollte realistisch bleiben, die Gründe habe ich bereits mehrfach genannt.
Die EU will ja, dass die flankierenden Massnahmen zurückgestutzt werden.
Da dürften weder Linke noch Gewerkschaften einverstanden sein.
Es soll ein Schiedsgericht einberufen werden, was sich dann über Volk und Stände stellen könnte.
Ein Stromabkommen gibt es nur mit Rahmenabkommen.
Nun stellt sich die Frage ob man bereit ist für wirtschaftliche Vorteile, Souveränität zu verlieren.
Ihre Frage ist berechtigt, Herr Eberhart. Und sie bedarf dringend einer Klärung.
Wichtig ist, dass die Leute verstehen was dieses ominöse Rahmenabkommen in erster Linie beinhaltet. Nämlich dass sämtliche Verträge zwischen der EU und der Schweiz, und zwar sowohl die bisher bestehenden wie auch alle zukünftigen, immer und ausschliesslich dem EU-Recht unterstehen. Zudem gibt es die perfide Klausel der wie auch immer genannten (dynamischen, automatischen usw), aber grundsätzlich zwingenden Übernahme sämtlicher die Verträge betreffenden, künftigen Änderungen im EU-Recht. (Schweizer Recht darf dem EU Recht nicht widersprechen. Die Schweiz muss deshalb ihr eigenes Recht den EU-Rechts-Änderungen umgehend anpassen. Und die Schweiz darf kein Recht einführen, das dem EU-Recht widerspricht.)
Das bedeutet: Auch wenn viele Schweizer irgendwo in den Verträgen mit der EU gewisse Vorteile für die Schweiz zu erkennen glauben, sogar wenn es zum Zeitpunkt des Abschlusses von entsprechenden Verträgen, gemäss den geltenden (EU-) Gesetzen tatsächliche Vorteile für die Schweiz geben sollte; selbst dann könnte die EU allein durch die spätere Änderung ihrer Gesetze die Schweiz dazu zwingen, auch die Schweizer Gesetze so abzuändern, dass die besagten Vorteile sich ins Gegenteil verkehren.
Heutzutage wird stillschweigend viel EU-Recht per “autonomen Nachvollzug” übernommen, oft über den Verordnungsweg.
z.b. die Schockbilder und Warnhinweise auf Zigarettenschacheln.
Das scheint niemanden zu stören. Auch das neue Waffenrecht ist “autonomer Nachvollzug” .
die über 100 Verträge werden nicht automatisch aktualisiert, sondern veralten wenn die EU neues Recht erfasst.
Ein Rahmenabkommen würde diese über 100 Abkommen automatisch an EU-Recht anpassen.
Genauso ist es, Herr Eberhart. Und genau das ist ja die Katastrophe.
Das Beispiel „Waffenrecht“ sollte wirklich dem hinterletzten die Augen öffnen. Da erfahren wir gerade das, was ich oben beschrieben habe. Es gehört ja zum Schengenvertrag in welchem die zwingende (nicht automatische) Übernahme von geändertem EU-Recht bereits „vereinbart“ wurde.
Der Bundesrat in Corpore (4 zu drei-Entscheid) hat damals eine beispiellose Werbekampagne geführt. Die unterlegenen drei Bundesräte (Blocher, Merz, Schmid) konnten wegen dem dramatisierten „Kollegialzwang“ keinen Klartext reden. Den Warnern („Mit Schengen gibt die Schweiz ihr waffenrechtliches Selbstbestimmungsrecht auf und unterwirft sich der EU.“) wurde Panikmache und das übliche Abschottungsgesülze vorgeworfen. Als Beispiel:
„Calmy-Rey geisselt Gegner von Schengen
Bern. SDA. (27.01.2005) Harte Worte von Micheline Calmy-Rey an die Adresse der Gegner von Schengen und freiem Personenverkehr: Solche Leute betreiben laut der Bundesrätin «politischen Fundamentalismus», welcher die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz gefährde.
Die Gegner von Schengen und dem freien Personenverkehr wollten «eine Mauer um unser Land bauen», sagte Calmy-Rey in einem Interview mit der Westschweizer Wochenzeitschrift «L’Hebdo» vom Donnerstag. Wenn die beiden Vorlagen abgelehnt würden, bliebe die Schweiz «mit abgeschotteten Grenzen» zurück, ähnlich den Ländern der ehemaligen Sowjetunion.
Die EU würde «nicht gut» darauf reagieren, wenn sich die Schweiz der Ausdehnung des freien Personenverkehrs widersetze. Sie wollte jedoch nicht bestätigen, dass das erste Paket der bilateralen Verträge wegen der so genannten «Guillotine-Klausel», welche alle Dossiers verbindet, ins Wanken kommen könnte. Die Gefahr sei aber gross, dass die EU von der Klausel Gebrauch machen könnte, sagte Calmy-Rey.“
Bundesrat Deiss versicherte sogar in offizieller Propaganda, das Schweizer Waffenrecht (mit Armeewaffe beim Bürger) sei durch den Schengenvertrag „erstmals in einem internationalen Rechtsvertrag verbrieft und garantiert“!
Viele Leute haben als Ja zu Schengen gesagt, weil Sie die zum Zeitpunkt der Abstimmung geltenden Bedingungen aufgrund der obrigkeitlichen Versicherungen für akzeptabel hielten. Jetzt treten aber, genau wie die Warnungen voraussagten, EU-Rechtsänderungen in Kraft, die genau diese (falschen) Versprechungen welche damals zum Ja geführt haben, einfach ignorieren.
Ganz perfid ist, wenn heute verkündet wird, wer sich gegen die Schengen-Folgen wehre (Referendum gegen Waffenrecht-Nachvollzug) stifte zum Vertragsbruch an und wolle die Schweiz zum unzuverlässigen Vertragspartner machen.
Nun soll also ein Rahmenvertrag her, der genau dieses Muster auf sämtliche Verträge mit der EU ausdehnen wird. Wie kann man so bescheuert sein?
Ich kann den Aussagen von Hr. Knall, als auch von Hr. Eberhart vollstens zustimmen.
Darum JA zur Selbstbestimmungsinitiative und NEIN zum Rahmenvertrag mit der EU!
Ich denke dass diese Initiative der Selbstbestimmung gute Chancen hätte,angenommen zu werden.Da sich die EU momentan in einer recht ungemütlichen Schieflage befindet,und sich diese unsägliche “Führungs-Clique” in Brüssel ebenso unbeholfen zeigt,was die gesamte EU betrifft,wäre das eigentlich die willkommene Ansage an Brüssel,dass sich das CH-Volk von diesem nicht einmal demokratische gewählten Gremium,nicht über den Tisch ziehen lässt..!
Die Panikmache von wegen Aufkündigungen der EU-Rahmenverträge usf. wird hier nur von denen gepredigt,die sowieso schon immer in die EU wollten.Darum müsste eigentlich die gesamte Schweiz eine solche Initiative diskussionslos und einheitlich unterstützen!Leider sind die Initianten für viele Politiker aus dem falschen “Lager” und sperren sich nur schon deshalb gegen ein Begehren,dass für ein selbständig und freies Land, eigentlich selbstverständlich sein sollte.Das ist schade,jedoch nicht verwunderlich,da man nicht das ganze Jahr hindurch die SVP beschimpfen kann,um dann plötzlich umschwenken zu müssen,auch wenn irgend eine Entscheidung in die eine,oder andere Richtung, möglicherweise fatale Folgen hat.Ich bin der festen Ueberzeugung,dass die Rahmenabkommen nicht gekündigt würden,da für beide Seiten zuviel auf dem Spiel steht.Dass allerdings setzte eine geschlossene Haltung der Regierung gegenüber jeglichen Erpressungsversuchen aus Brüssel voraus….!!…aber sowieso bin ich für ein Abwarten,was die Zukunft der EU angeht!..da ist viel in Bewegung,was vielleicht diesen Knoten evt.auch von selbst lösen könnte….!
Selbstbestimmung, eigentlich doch ein schönes Wort, nur, Sie können nicht von fremdbestimmten Politiker|inne|n erwarten, zu verstehen, was es bedeutet.
Sebstbestimmung bedeutet heutzutags, die Marke des bevorzugten Produkts selber bestimmen zu können, und den Service-Anbieter, der es Einem ermöglicht, mit der Welt in Kontakt zu bleiben. Und auch die Krankenkasse darf man sich selber auswählen, und die Autoversicherung.
Aber schon bei der Auswahl des Fahrzeuges hört es auf, weil die Knappheit der Mittel einem zwingt, auf die Marken auszuweichen, die möglichst nicht auch noch Miet/Leasing-Zinsen verlangen. Und auch beim Smartphone, man zahlt lieber 899 Stutz, dafür aber nur in ganz kleinen Raten, als für einen Bruchteil dieses Betrages dafür bar bezahlen zu müssen.
Und auch bei Tatoos, da beschränkt sich doch die Selbstbestimmung schon längst nur noch darauf, welches man sich einbrennen lassen will, und Nicht-Tatowiete werden wohl bald schon nur noch in Zoo’s zu bestaunen sein, hinter Glas natürlich, und nur zwischen 8 und 18 Uhr.
Ich bin mir daher gar nicht mehr so sicher, ob es die Meute überhaupt noch interessiert, das mit der politischen Selbstbestimmung. Für Die zumindest, die Nichts haben, spielt es ja auch keine wesentliche Rolle, denn wären wir Teil der EU, würden sich doch sicher zumindest die Lebenskosten bestenfalls nur noch nach unten hin bewegen. Und auch in Bezug auf Arbeitslosigkeit, so wie es scheint, haben deutsche Arbeitslose viel weniger Probleme, es auch zu bleiben, ohne regelmässig von irgendwelchen Bürogummis belästigt zu werden.
Und so verbleibt doch eigentlich nur noch der Rest, und das sind die, die wahrscheinlich etwas zu verlieren hätten. Und das beginnt bei Dem, der z.B. ein vererbtes Haus möglichst gewinnbringend verkaufen möchte, und darauf hofft, dass, solange vielleicht die Mutter noch lebt, die Preise möglichst noch steigen werden. Ihm ist es ja gleich, ob ein Käufer ein (politisch) Roter oder Schwarzer ist, auch wenn er selber vielleicht fast immer nur die SP wählte.
Und die Anderen, die vom bestehenden System profitiert haben, und natürlich auch nicht daran interessiert sind, mit einem freieren Markt und damit einer echten Konkurrenz umgehen zu müssen. Einmal ganz abgesehen von der eidgenössisch- legendären Gemischt-Wirtschaft, denn auch in diesem Bereich gäbe es noch viel Klärungsbedarf, und grobianische Aenderungen, um dem Europ.Wettbewerbsrecht gerecht zu werden.
Aber auch nicht sehr interessiert daran wären wahrscheinlich einige Millionen Leute, die sich dieses Land in den letzten Jahrzehnten als neue Heimat auswählten, nur, Selbstbestimmungs-Rechtlich zählen die ja auch gar nicht zu Denen, die dazu etwas zu sagen haben. Auch wenn genau dieser Bevölkerungsteil ganz massgeblich davon betroffen sein würde.
Aber das merkten bislang ja auch nur die politischen Linken bei uns – wobei es ja eigentlich die Rechten wären, die ihnen viel näher stünden, denn diese Leute wissen, dass ein Teil von ihnen wahrscheinlich so nur zu verlieren hätte, würde dieses Land sich für Europa aussprechen. Es war ja für sicher nicht Wenige mit ein Grund, hierher zu kommen, und nicht anderswo hin…
Aber um selber über etwas bestimmen zu können, braucht es eine klare Ausgangslage, und eine Ehrliche dazu. Und auch Eine, wo die Leute wissen, welche Schritte zu was führen werden, und können, und zwar ungeschminkt, und unversteckt hinter einer populären ‘Maske’, die mit schelmischem Lächeln den plumpen Polteri von Transportlingen dann virtuell zum Lacher macht. Und wäre Herr Blocher nicht ein reicher Mann, würde sich überhaupt kein Mann mehr trauen, den schönen Netten, Guten, Lieben und sonstigen Puberto’s zumindest medial gelegentlich etwas entgegensetzen zu können.
Wir haben uns längst schon in Blöcken aufgeteilt, bis hin zur entscheidenden Frage zur Selbstbestimmung. Und die Meinungen sind gemacht. Und die wohl einzige Hoffnung kann eigentlich nur noch darin bestehen, zu hoffen, dass in Italien, und vielleicht auch anderen Ländern, die Entwicklung so verläuft, dass wir selber so ganz automatisch um eigene Entscheidungen herumkommen werden.
Wir profitierten ja letztlich immer davon, wenn die Welt um uns Probleme hatte. Und auch verhindern können wir es nicht, als Bewohner|innen dieses Landes, und politisch längst schon jenseits wirklich tauglicher und brauchbarer Kompromisse.
Aber Bestandeserhalt, um jeden Preis, rein des ‘materiellen’ Bestandes Willen, betrifft halt nur nur eine (politische) Minorität, und daran wird es, ohne aktiven Einbezug Derer zumindest, die aber kein Wahl + Stimmrecht haben, wahrscheinlich auch scheitern.
Die Schweiz wird es geben, solange es sie braucht – meinte doch Einer am Kongress in Wien, wo darüber entschieden wurde, wie die Schweiz von jetzt an auszusehen, und zu funktionieren hätte. Wir waren daher sowieso immer schon fremdbestimmt, bis zur heutigen Art und Form, die direkte Demokratie gewährte man uns nur, weil die Anderen ganz genau wussten, dass wir Hinterthäler uns damit ja höchstens gegenseitig im Weg stehen würden.
Ich habe grad vergangene Woche meiner Frau zu erklären versucht, was wohl passiert wäre, hätte es damals keinen General aus der Romandie gegeben, und so auch keinen Rütlirapport. Heute aber würden allein schon die Memdien der armen Mann zur Schnecke machen …
Aber wer weiss denn heute noch, weshalb es einen Rütlirapport überhaupt einmal gab ? Es ist ja nicht Krieg. Ausser vielleicht der gegen die Terroristen, die Waffenfreaks, und natürlich gegen Männer, die Frauen am Rücken berühren, wenn diese sich halbnackt, aber im Geiste völlig rein, dem Pöbel präsentieren, der danach lechzt, sich am Unverhüllten zu ergötzen. Und in etwas mehr als 53 Prozent gegen die eigenen Partner, aber das gehört ja heute schon bereits zum guten Ton, wer keine|n EX hat, hat wohl einfach irgendwann etwas verpasst.
Deshalb wohl spricht man ja so gerne auch über Selbstbestimmung. Die einzige Möglichkeit wohl, dass alleinstehende Kinder alleinerziehender Mütter schon von frühauf möglichst selbst bestimmen können, wie man, als faktische Halbwaise, den Tag am Besten verbringt. Und so ist es auch hier kein Wunder, das das Smartphone für immer Mehr zum zentralen Begleiter und Bestimmer geworden ist, ohne den man schon gar nicht mehr leben kann.
Es müsste daher schon fast krachen, irgendwo im näheren Umfeld. Aber auch dann, es gibt kein Zurück, denn anderswo geht es ja trotzdem weiter, und zwar mit rasant zunehmendem Tempo. Aber solange bei uns die vollendete Gleichstellung aler Arten von Nichtmännern von grösserer Bedeutung ist, als die Zukunft,
bleibt Denen, die etwas zu verlieren haben, zumindest kurzfristig, hoffentlich noch die Möglichkeit, zumindest noch so viel wie möglich zu verdienen.
Gehen kann man, mit gutem Leumund und einem Schweizer Pass, ja später immer noch fast überall hin, wo’s dann vielleicht besser ist.
Für die Schweiz war es eigentlich immer eine Selbstverständlichkeit, dass Verträge eingehalten werden. Egal, ob mündlich oder schriftlich. Egal ob mit Handschlag oder Vertrag. Egal, ob zwischen zwei Menschen oder zwischen zwei Firmen oder zwischen zwei Staaten.
Alle heutigen internationalen Verträge sind demokratisch legitimiert entweder durch das demokratisch gewählte Parlament oder die demokratisch gewählte Regierung.
Wer unehrlich ist in dem ganzen Spiel ist die SVP, wenn sie immer wieder behauptet, dass ihre eigenen Initiativen nicht umgesetzt würden, währenddem sie selber andere Volksentscheide immer und immer wieder hintertreibt: Die Zweitwohnungsinitiative, die Mutterschaftsversicherung und einiges mehr.
Diese Initiative ist brandgefährlich und manövriert die Schweiz in einen luftleeren Raum. Wie der aussehen könnte, sehen wir gerade sehr gut an Grossbritannien, dem gerade Stühle und Bänke wegbrechen wegen dem Brexit. Sowohl innenpolitisch als auch aussenpolitisch. Sowohl politisch als auch wirtschaftlich.
Viel Spass bei solchen Experimenten! Aber vermutlich wird sich die SVP hier wie der ehemalige UKIP-Kopf einfach abseilen und den Schlamassel den anderen überlassen….
Die UKIP hat nur am Rande etwas mit dem brexit zu tun. Beschlossen wurde die Abstimmung von Cameron, und ohne Unterstützung von Teilen der Tories und einer Mehrheit der Abstimmenden wäre es nie geschehen. Auch viele Labour-Wähler waren für den brexit. Courbyn hatte seine Bedenken gegenüber der EU. Teile der Presse waren offen für den brexit. Die UKIP alleine hätte nichts ausrichten können.
Was die Selbstbestimmungsinitiative fordert ist eigentlich die Möglichkeit Verträge einseitig und eigenmächtig nicht mehr einhalten zu wollen, ein “wir wollen die Verträge nur einhalten wenn sie uns passen”. Die Befürworter der Selbstbestimmungsinitiative möchten das Recht haben nach Vertragsabschluss Vertragsbedingungen nachträglich durch – unter Umständen nachträglich geschaffenes eigenes Recht – zu unterwandern.
Die Frage ist nur: wer macht in einem solchen Fall noch Verträge mit der Schweiz? Vertragspartner sind natürlich daran interessiert das Verträge nicht nachträglich einseitig geändert werden können. Und die Frage die sich dadurch stellt: kann ein wirtschaftlich und politisch dermassen abhängiges Land wie die Schweiz ohne internationale Verträge überhaupt bestehen?
Über sämtliche internationalen Verträge welche die Schweiz eingegangen ist wurde über die jeweils üblichen demokratischen Prozesse entschieden. Über den Beitritt zum Europarat und der EMRK entschied in den 60ern/70ern das Parlament, über die aktuelle Verfassung die im wesentlichen die EMRK enthält das Volk in 1998, über die bilateralen Verträge ebenfalls das Volk. Jeder würde es für absurd halten wenn die Schweiz eine Regelung einführen würde die es Vertragspartnern erlauben würde nach eigenem Gutdünken Bedingungen von bestehenden Miet-, Kauf-, Arbeits- oder sonstigen Verträgen abändern zu dürfen … international scheint das aber ok zu sein.
Meiner Meinung nach gibt es beim Streit um die Selbstbestimmungsinitiative zwei Gruppen: einmal die Befürworter, die überwiegend ideologisch argumentieren (“politische Unabhängigkeit, Selbstbestimmung etc.”), und dann die Gegner, die überwiegend pragmatisch argumentieren (“Selbstbestimmung ja, aber nicht zu jedem Preis”). Ich hoffe (und denke), der Pragmatismus gewinnt.
Da machen es die Politiker wohl den Versicherungen nach.
Auch dort werden Verträge über Nacht einseitig, eigenmächtig geändert.
Gibt es Elementarschäden hoppla, werden einfach Selbstbehalte oder Prämien erhöht, auch wenn man Jahrzehnte lang Prämien blechte.
Bei den Pensionskassen geschah während der Hochzinsphase nichts, sobald die Zinsen sanken wurde nach Kürzung des Umwandlungssatzes gerufen.
Verträge sind wohl dazu da, um sie zu brechen.
Sie haben wohl irgendwie einen Drehwurm gefressen, Herr Wagner und Herr Huber.
Der einzige Vertragspartner der die Verträge mit neuen, einseitig beschlossenen Bedingungen unterwandert ist die EU! Die Schweiz hat hingegen (an vielen Stellen auch übereifrig oder gar als Resultat von Erpressungen) bisher immer alle Verträge mustergültig erfüllt. Als wohl einziges Land in Europa.
Oder ist es etwa die Schweiz welche die Osterweiterung der EU beschlossen hat? Ist es die Schweiz, die das Waffenrecht verschärfen will? Ist es die Schweiz, welche die Datenschutzrichtlinie pervertiert? Ist es die Schweiz, welche die vertragliche Forschungszusammenarbeit aussetzt oder die unbestritten vorhandene Börsenkompatibilität begrenzt, falls die Schweiz nicht so abstimmt wie die EU es will oder wenn sie die Kohäsionsmilliarden für korrupte und schuldenwirtschaftende Süd- und Ostländer nicht prompt rübermacht?
Natürlich kann man internationale Abkommen kündigen oder nicht beitreten.
So wie Trump aus dem Pariser Klimaabkommen aussteigt. Oder den Iran-Deal für die USA null und nichtig erklärt hat.
Nun möchte Trump im Alleingang das gegenwärtig Handelssystem ändern und viel mehr auf bilaterale Abkommen setzen als multilaterale Abkommen.
Was ist falsch daran, Herr Eberhart, wenn ein Staat mehr auf bilaterale Abkommen setzt, als auf „multilaterale“?
In meiner Erinnerung war das, zumindest bis vor ein paar Stunden noch die offizielle Haltung der Schweiz, des Bundesrates und aller Äusserungen von Parteivertretern.
„Die Bilateralen Verträge haben Vorrang“ ist doch die Worthülse des Jahrzehnts! Bilaterale erhalten, schützen, weiterentwickeln, integrieren, an ihnen festhalten sind doch die Schwüre aller Wahlkämpfer! Was denn jetzt?
Könnte es sein, dass hier eine psycho-Wortverdrehung mit dem Begriff „bilateral“ stattgefunden hat, die sich nun selber an ihren Windungen erhängt?
Der einzige, der wohl begriffen hat was „bilateral“ bedeutet, nämlich Verhandlungen und Verträge zwischen zwei souveränen und unabhängigen Staaten auf Augenhöhe, ist offensichtlich Trump…
Das muss man die fragen, die jetzt gross protestieren, weil Trump nicht den Weihnachtsmann und Osterhasen spielt.
Kanada, Mexiko, EU, die gesamte Finanzindustrie und die restlichen Globalisierer scheinen schwer betroffen zu sein von Trump Handelspolitik.
@ Emil Huber:
Wenn Sie Versicherungsverträge abschliessen, enthalten diese in der Regel keine auf ewig festgeschriebenen Prämien. Ich bin mir sicher, das Sie in den Verträgen die Sie ansprechen entsprechende Bedingungen finden die diese Anpassungen erlauben. Dann ist eine Prämienerhöhung kein Vertragsbruch. Auch Mietverträge für Wohnungen beispielsweise enthalten Bedingungen und Prozeduren für Mietpreisanpassungen.
@ Hans Knall:
Richtig, die Schweiz hat die Osterweiterung nicht beschlossen. Ich wüsste aber auch von keinem Vertragswerk das der EU ohne Zustimmung der Schweiz verbietet weitere Länder aufzunehmen, oder das Waffenrecht zu verschärfen. Und wenn es keinen dieser Verträge gibt ist Ihre Behauptung die EU hätte damit Verträge gebrochen natürlich kompletter Unsinn.
Auch die Verknüpfung der Börsenanerkennung mit dem Rahmenabkommen hat seine Gründe: es ist natürlich problematisch eine Börse anzuerkennen die sich bei geänderten Finanzmarktregelungen nicht dazu bekennt diese auch zu übernehmen. Im Endeffekt darf die EU natürlich sagen “unsere Wertpapiere handelt ihr in der Schweiz nicht oder nur zu unseren Bedingungen”, das würden Sie sich für die Schweiz auch herausnehmen.
Ich finde insgesamt aber recht interessant wie Sie der EU vorwerfen das sie Dinge ohne Einverständnis der Schweiz tut (selbst wenn sie nicht vertraglich festgelegt sind), während Sie gleichzeitig für unbedingte Selbstbestimmung der Schweiz eintreten. Was würde wohl eine theoretische EU-Selbstbestimmungsinitiative von Ihren Vorwürfen halten, das die EU einfach ohne Zustimmung der Schweiz neue Mitgliedsländer aufnimmt?
„Anpassung oder Widerstand? Das ist keine Frage des Rechenschiebers. Es ist eine Frage des Willens. Hat der Bundesrat, hat die Politik, haben die Freisinnigen die Kraft, zur Schweiz zu stehen, zu ihrer einzigartigen Staatsform der Selbstbestimmung der Bürger in der ¬direkten Demokratie? Haben die Schweizerinnen und Schweizer, bequem und gemütlich geworden nach Jahrzehnten des Wohlstands, noch die Kraft und den Willen, an der Schweiz festzuhalten? Wir werden es sehen.“ Roger Köppel in Weltwoche 9/2018
Die Schweizer Politiker sind ja geübt, dem Schweizer Volk via Paketvorlagen auch vom Volk nicht Gewünschtes unterzujubeln. Dann muss man sich nicht wundern, wenn sich das Volk gegen einzelne Punkte in einem Vertrag wehrt; dies vor allem dann, wenn die Gegenseite (EU) eine Anpassung des Vertrags verweigert. Übrigens: Es gibt viele Beispiele von EU-Ländern, die einzelne Verträge nicht strikte einhalten.
Ich kann Ihnen nur zustimmen, Hr. Schneider.
Einerseits will die EU, dass wir mit ihr einen Rahmenvertrag abschliessen, wo wir dann ohne Volksabstimmung automatisch EU- Recht übernehmen sollen und sogar auch wieder geändertes EU- Recht, usw. vorbehaltslos annehmen müssten.
Andererseits macht die selbe EU ein Riesentrara, wenn wir eine überholte Personenfreizügigkeit in Frage stellen und argumentiert mit der “Gilloutineklausel”.
Genau diese perfide Gilloutineklausel verhindert flexible sinnvolle Lösungen, die sogar für beide Seiten gut wären.
Die Zeiten haben sich geändert.
Denn selbst innerhalb der EU- Staaten ist die Personenfreizügigkeit sehr umstritten und vielerorts nicht mehr erwünscht:
Siehe BREXIT und Widerstand der Visegradstaaten gegen blödsinnige Flüchtlingsverteilmechanismen- Zwänge von Merkel.
Sie schreiben Selbstbestimmung auch in der Zukunft sind aber für das neue Geldspielgesetz. Das ist ein Widerspruch, es entmündigt Bürger im Entscheiden, wo , sie, wann mit wem sie Wetten spielen wollen. Ich binzwar damit einverstanden, dass man vielen klar machen sollte, dass Wetten und daraus folgende Spielsucht verherend ist. Aber das Gestz produziert neue Spielsüchtige.
Nein, es ist überhaupt kein Widerspruch. Im Gegenteil: Die Schweiz bestimmt in einem EIGENEN Gesetz, wer eine Konzession bekommt und verlangt Steuern und Abgaben dafür. Alle ausländischen Anbieter, die nichts in den Schweizer Fiskus zahlen, werden mit Sperren ausgeschlossen.
Das IST noch Selbstbestimmung der Schweiz.
Schlimm wäre, wenn uns die EU Vorschriften machen würde, dass wir auch andere Anbieter, die nichts in den CH-Fiskus zahlen, anerkennen müssten.
Oder noch schlimmer: Der Schweiz Vorschriften machen wollen, wieviel Abgaben und Steuern wir verlangen dürften und wohin diese Gelder fliessen würden.
Gottlob ist dem nicht so. Darum sind wir (als Schweizer Nation) noch immer selbstbestimmt.
NB: Auch das EU Land Dänemark kennt Netzsperren und sperrt illegale Anbieter aus. Somit ist auch der dänische Bürger nicht frei, mit wem er Wetten spielen kann.
Eigentlich ist es bedenklich ,dass wir mit einer Schweizer-Bundesverfassung zusätzlich noch definieren müssen, dass unsere Bundesverfassung das Oberste “Gebot” für die Schweiz ist.
Aber will man den EU-Turbos Glauben schenken, wird das ja mit Beitritt zur EU besser, da wir dann mitreden dürfen und 28 andere EU-Staaten gegen uns sein können. David gegen Goliath? Naja.
Man kann selbstverständlich davon überzeugt sein, dass durch die Überordnung der EU-REchte unsere Bundesverfassung gestärkt würde. Wie das jedoch im Verhältnis 1 zu 28 gehen soll? Naja mitreden dürfen wir ja dann, Mitreden bei diesem Stuss, welcher in der EU beschlossen wird. Immer neue Beschlüsse werden entstehen und unsere Bundesverfassung ausser Kraft setzen.
Hilter hat das versucht, indem er Krieg geführt hat. Heute macht man das nicht mehr mit Kanonen, sondern mit Taktischen Verträgen und Beschlüssen.
Enteignung der Menschen usw. denn ein grosses System wie die EU kann nur mit solchen Sinnlosbeschlüssen funktionieren, welche aber überhaut nicht im Zusammenhang mit einer Region sind. Warum funktioniert unser CH-System denn recht gut?
Es gibt regionale Bestimmungen, kantonale Befugnisse oder Ganzschweizerische. So kann jede Region für sich das bestimmen, was für die Region gut ist.
Die Feder ist stärker wie das Schwert.
Selbstbestimmung ist wichtig, auch beim neuen Geldspielgesetz: Der Bürger soll entscheiden ob er und mit welchem Anbieter er wetten will. Alles ander ist Einmischung des Staates.
Mit grossem Klamauk – alles andere hätte überrascht – hat die SVP-Fraktion die Diskussion im Nationalrat um ihre Anti-Menschenrechts-Initiative, welche den verharmlosenden Namen Selbstbestimmungsinitiative trägt, inszeniert. Dabei ist längstens klar, was Selbstbestimmung in diesem Fall bedeutet. Die SVP will mit ihrer Initiative die Menschenrechte schwächen. Sie will internationale Verträge torpedieren und die Justiz schwächen. Und sie will vor allem sich selber inszenieren und nimmt in Kauf, dass sie damit der Schweiz und der ganzen Bevölkerung schadet.
https://www.sp-ps.ch/de/publikationen/espress/querulantische-mieter-im-bundeshaus
Herr Matt
Dass sich die angesprochene Partei in Szene setzen kann, muss ja nicht unbedingt negativ sein. Vielleicht sollten sich die anderen Parteien einmal Gedanken machen, ob man sich auch mehr in Szene setzen sollte oder könnte. So gesehen, scheint es aber zu sein, dass sie das nicht können, da die Substanz im Inhalt fehlt.
Unverfrohren finde ich die Aussage, dass man mit Selbstbestimmung, Menschenrechte ausser Kraft setzen wolle. Das dürfte auch nur ein übertriebene in Szene setzen sein.
Fakt ist doch, dass die Schweiz seit jeher sich für humanitäre Menschenrechte und deren Umsetzung eingesetzt hat und das auch weiterhin wird. Es ist absolute Arroganz zu behaupten, dass man das nun plötzlich nicht mehr tue, weil man in seinem eigenen LAnd selber bestimmen möchte, was zu tun ist.
Typisch zu lesen, dass man sofort alle Schweizer nun als Misstäter hinstellt, oder glaubt man wüsste nicht, was Menschenrechte sei, nur weil man sein Land selber verwalten möchte.
Dass das überhaupt nichts miteinander zu tun hat, scheinen Sie einfach zu ignorieren, oder müssen sich selber in eine Zwangsjacke begeben, dass Sie Wissen, wie man Menschenrechte nutzt oder nicht.
Wer nicht die Eigenverantwortung tragen will (inkl. Menschenrechten) der soll sich der “diktatorischen” EU unterstellen. Dann wird einem schön vorgekaut, was man darf, nicht darf usw. Das Denken wird dann immer mehr abgeschafft und man kann sich schön zurück lehnen, bekommt genau erklärt, was man zu tun hat, und wie Menschenrechte aussehen (Alles ohne zu Denken) Suuuuuper!!
Ich werde aber nicht Menschenrechtsfeindlich, nur weil das explizit in der neuen Regelung nicht mehr an 1. Stelle stehen würde.
Die EU zeigt schon lange was es de facto von Menschenrechten hält.
Italien folgt dem Vorbild der anderen und akzeptiert keine Rettungsschiffe mehr.
Insgeheim baut man schon an der Abwehr vor der Sahara, damit diese erst gar nicht nach Lybien kommen. Trump lässt die Kinder bei lllegalen Migranten trennen, während die Eltern erst mal in Haft kommen. Null Toleranz.
Schluss also mit der Doppelmoral und Heuchelei wg. Menschenrechten.
Nun denn, nach der überflüssigen langen Diskussion im NR (das Ergebnis stand bereits vorher fest) kommt nun das ganze wie im Vorfeld vorauszusehen vor das Stimmvolk.
Eine klassische SVP-Initiative – Die SVP gegen alle anderen.
Nach der Durchsetzungsinitiative wird man sehen ob die Hochphase der Volksinitiative von 2000-2015 nun endgültig zu Ende ist. Sage und schreibe 9 Volksinitiativen wurden von 2001-2015 angenommen. Daran war auch die SVP stark beteiligt.
Seit 2015 hat das Etablishment zurückgeschlagen und jede Volksinitative auf die eine oder andere Weise scheitern lassen.
Voraussichtlich wird die Abstimmung im November2018 oder alternativ im Frühjahr 2019 stattfinden.
Haben Sie 17 Minuten Zeit für die klaren Argumente zur Selbstbestimmungsinitiative? Ständerat Minder legt Sie Ihnen dar. Er macht nur seine Arbeit. Trotzdem Danke!
https://www​.youtube.com/watch?v=y5uJPJ31wSs
Ich habe mir die Zeit genommen und mir den Beitrag angesehen. Ich muss sagen, ich gebe Thomas Minder recht, wenn er sagt, dass es Normenkonflikte gibt. Seine Beispiele illustrieren das.
Allerdings widerspricht seine abschliessende Empfehlung, die SBI anzunehmen, seinen eigenen Ausführungen. So kritisiert Thomas Minder explizit das Vorgehen mit dem Vorschlaghammer bei der Lösung von Normenkonflikten und spricht sich für ein Abwägen aus. Aber die SBI ist genau ein solcher Vorschlaghammer. Gemäss der SBI geht Schweizer Recht völkerrechtlichen Verträgen IMMER vor. Es gibt also kein Abwägen mehr, selbst wenn die Interessen der Schweiz dadurch nicht gewahrt werden können.
Das Schweizer Recht, Herr Vaucanson, ist bereits selbst erschöpfend ausgewogen. Es ist viel besser ausgewogen, als Recht, welches von nicht klar zu bezeichnenden Interessen- und Ideologiegruppen ohne Mitsprache der davon Betroffenen als allgemeingültig befohlen wird.
Das von Ihnen verlangte „Abwägen“ kann also nur zwischen vom Volk in demokratischer Weise beschlossenem Recht einerseits und von internationalen Pressure-Groups erlassenem Recht andererseits geschehen.
Für Schweizer ist es jedenfalls undenkbar, dieses beschriebene internationale „Recht“ dem vom Volk selbst erarbeiteten, durchdiskutierten und mit Mehrheitsbeschluss bestimmten, also selbstverantworteten Recht überzuordnen.
Nun hat der Bundesrat den Abstimmungstermin der sogenannten “Selbstbestimmungsinitiative” festgelegt:
Es ist der 25. November 2018.
Diese Initiative wird gefährlich, sehr sogar. Sie hätte zur Folge, dass die Schweiz zur notorischen Vertragsbrecherin würde.
Diese Initiative will die Bundesverfassung im Zweifel über völkerrechtliche Verträge stellen und die Schweiz regelmässig zum Vertragsbruch zwingen. Zukünftig würde so die Schweiz mit der einen Hand etwas versprechen, während die andere hinter dem Rücken die Finger kreuzt. Das verstösst direkt gegen die Grundidee der Schweiz.
Der Rütlischwur, der Bundesbrief und die moderne Verfassung der Schweiz verbinden alle einen Grundwert: Gegenseitige Versprechen werden eingehalten. Dass man Versprechen hält, ist die Grundvoraussetzung für ein friedliches Zusammenleben. Das galt 1291, das galt 1848 und das gilt heute.
Was im Alltag unter Bürgerinnen und Bürgern selbstverständlich ist, gilt auch für Staaten: Wer Verträge bricht, ist unzuverlässig. Die Initiative schadet der Schweiz.