„Es ist schon unglaublich, mit welcher Geringschätzung und automatisierten Herablassung die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative über den Schweizer Rechtsstaat herziehen.
Nun bin ich ja selber weit davon entfernt, den Rechtsstaat und seine juristischen Anwender zu überhöhen. Staatsrechtler, Richter sind Menschen, und ihr Gewerbe ist wie alles Menschliche fehlerbehaftet und irrtumsanfällig.
An der Uni studierte ich einen der brillantesten Staatsrechtler und Verfassungsjuristen seiner Zeit, den Deutschen Carl Schmitt.
Seine abgründige, windungsreiche Laufbahn öffnete mir die Augen dafür, dass der Selbstanspruch vieler Juristen, sie würden eine über der Zeit und der Politik stehende wissenschaftliche Neutralitätsposition besetzen, eine Selbsttäuschung, eine selbstschmeichlerische Irreführung ist.
Wie viele seiner Kollegen diente Schmitt ebenso loyal zuerst einer Monarchie, dann einer Republik, schliesslich einer mörderischen Diktatur, und am Ende versuchte er, einigermassen vergeblich, wieder in einer Demokratie Fuss zu fassen. Für jedes Regime lieferte er die passende Begründung. Er war nicht der Einzige. Viele seiner Berufskollegen waren politische Opportunisten weit jenseits der Schmerzgrenze.
Die Juristerei, wie genial auch immer sie praktiziert wird, schützt vor Irrtümern und im Falle von Schmitt auch vor Verbrechen, vor schweren intellektuellen Menschenrechtsverletzungen nicht. Wenn Juristen behaupten, sie seien die unverzichtbaren Hüter von Rechtsstaat und Menschenrechten, dann muss man sich nur die Vita des ursprünglichen Starjuristen Schmitt anschauen, um zu erkennen, wie hohl dieser Wahrheits- und Überlegenheitsanspruch ist.
Damit ist nun aber keineswegs gesagt, dass alle Staatsrechtler und Verfassungsjuristen notwendigerweise politische Gefährder und Geisterfahrer seien, aber sie sind eben Menschen mit allen Fehlern; man kann nicht auf sie allein und man kann schon gar nicht letztinstanzlich exklusiv auf sie vertrauen, wenn es darum geht, Freiheit, GewaltenteilungUnter Gewaltenteilung versteht man die Dreiteilung der Staat... und Menschenrechte abzusichern.
Der Rechtsstaat kann nicht einer spezifischen Klasse von wie auch immer intelligenten Berufsleuten anvertraut werden. Das wussten die Gründer und Weiterentwickler der schweizerischen Bundesverfassung. Sie schufen einen Rechtsstaat, dessen letzte Verfassungshüter nicht die Richter sind oder die Politiker, sondern die Bürgerinnen und Bürger in der direkten Demokratie.
Die Verfassungsväter waren nicht so naiv anzunehmen, dass sich die Bürger niemals irren würden. Aber sie gingen von der lebenspraktisch klugen Annahme aus, dass die Bürgerinnen und Bürger in einer möglichst weit ausgebauten direkten Demokratie nicht gegen ihre Freiheit und ihre Interessen handeln. Der freie Bürger, soweit ihre Vermutung, wird keine Verfassungsartikel, keine Gesetze und keine Richter zulassen, die sich gegen seine Belange und sein Streben nach dem Glück wenden.
Die Schweizer Bundesstaatserfinder hatten recht. In unserer Geschichte hat sich das Volk, haben sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit einer grossen demokratischen Reife als verlässliche Garanten des Rechtsstaats, der GewaltenteilungUnter Gewaltenteilung versteht man die Dreiteilung der Staat..., des Minderheitenschutzes und der bürgerlichen Freiheitsrechte erwiesen. Rechtsstaat bedeutet, dass sich alle ans Recht halten, und was Recht ist, bestimmen Volk und Stände. Die direkte Demokratie ist deshalb kein Gegensatz, sondern die Grundlage des Rechtsstaats in der Schweiz.
Die Gegner der Selbstbestimmung behaupten das Gegenteil. Sie beklagen, übrigens ohne auch nur ein Beispiel zu nennen, die Schweiz sei für sich genommen unfähig, den Rechtsstaat aufrechtzuerhalten. Es brauche dafür zwingend, als übergeordnete Instanz, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Die Selbstbestimmungsgegner erwecken den Anschein, dass die Menschenrechte in der Schweiz gefährdet wären, wenn sich unser Land nicht der Hoheit, dem Urteil der Strassburger Richter unterstellte.
Es ist erstaunlich, wie viele Schweizer Juristen und Richter, sogar Bundesrichter, sich diesen geschichtsblinden Unsinn zu eigen machen. In Strassburg sitzen Richter, die von Russlands Präsidenten Wladimir Putin, dem dem türkischen Autokraten Recep Erdogan und von Ungarns EU-Schreck Viktor Orbán ernannt worden sind. Sie sollen besser wissen, wie man Menschen- und Freiheitsrechte für die Schweiz anwendet, als die Schweizer Bürger und die von ihnen gewählten und kontrollierten Richter?
Wie kommen die Gegner der Selbstbestimmung auf den weltfremden Gedanken, Richter aus Andorra, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Albanien, Montenegro oder dem Freibeuter-Paradies Monaco seien mit den hiesigen menschenrechtlichen Verhältnissen besser vertraut als die Bürgerinnen und Bürger dieses Staates, die seit über 150 Jahren selbst in schlimmsten Stürmen den demokratischen Rechtsstaat und die bürgerlichen Freiheitsrechte verteidigt haben?
Die Kritiker des schweizerischen Rechtsstaats, die Kritiker der direkten Demokratie, die Gegner der bürgerlichen Selbstbestimmung nehmen für sich eine höhere staatspolitische Weisheit und demokratische Reife in Anspruch. Die selbstquälerischen Schweizer Juristen, die den Richtern von Putin und Erdogan mehr trauen als der Schweiz, sind Opfer eines berufsspezifischen Tunnelblicks. Sie halten sich für einen Überstaat im Staat. Sie überschätzen sich.
Die Geschichte hat es gezeigt: Demokratie und Menschenrechte sind bei den Schweizer Bürgern besser aufgehoben als bei den vermeintlich brillantesten Juristen und den ihnen zugewandten Politikern, die sich über die lästigen Bürger stellen wollen.
Der Versuch, die Demokratie im Namen des Rechtsstaats auszuhebeln, hat noch immer in der Diktatur geendet.“ (NR Roger Köppel in Weltwoche Ausgabe 41/20189) Alex Schneider, Küttigen
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsWas auch über den FB-Kanal an Unwahrheiten über diese Selbstbestimmungs-Initiative von sich gegeben wird,ist zum Teil eine Beleidigung unseres bewährten direkt demokratischen Systems bis hin zu Aussagen die ein “Aushebeln” der Menschenrechte hier in der Schweiz voraussagen,falls man zu dieser INI Ja sagen tut.Es ist unglaublich mit was für hanebüchenen Aussagen ein Nein begründet wird.Damit die” Menschenrechte” gewahrt würden,als ob diese hier in der Schweiz denen in Saudi Arabien ähneln täten.
Der Höhepunkt dieser Kampagne ist ja dieses dämliche trojanische Pferd,in welchem dann das Böse dieser INI sich “versteckt” ,wo dann am Schluss nur Nachteile für die Schweiz sich herausschälen täten.Eigentlich sollte diese Lügerei und Irreführerei von Gesetzes wegen verfolgt werden,da sie derart offensichtlich ist,dass man es schon fast “dreist” nennen kann.Bis zum Jahr 2012 war die politische Welt noch in Ordnung!Nun sind auch in der CH “Kräfte” daran,das Land zu destabilisieren.Ein erster Schritt dazu ist die Aufgabe unserer bewährten politischen Kultur,wo der Souverän immer das letzte Wort hat.Bei einem Nein werden Referenden und Initiativen auf Bundesebene in Zukunft obsolet,da sie nicht mehr an einen obligatorischen Auftrag an die Regierenden zu verstehen ist..!Das sollten eigentlich auch die Gegner wissen und darum unterstelle ich denen,dass sie das auch so zum Ziele haben.Jeder der Nein stimmt muss wissen,dass er damit auf unabsehbare Zeit,der direkten Demokratie schweren Schaden zuführt.
https://www.weltwoche​.ch/ausgaben/2018-43/artikel/volksveraechter-die-weltwoche-ausgabe-43-2018.html
Die verzweigte Diskussion zur Initiative zeigt mir, dass die Sache so unausgereift daherkommt, dass ich sicher nein stimme. Eine Diskussion im Tagtäglich – mit Roger Köppel hat mir schon genügt, um mir auszumalen, wie Köppel über seine Mit-Nationalräte herziehen wird, wenn er “gewinnen” würde. Er erdreistete sich nämlich von seinen Diskussionspartner zu behaupten, dieser habe “einst falsch abgestimmt”. Und das gehört sich hier nicht – das ist die Rethorik Trumps, Also nachbessern. Ich stimme nein. Und jede welche den Gerichtshof für Menschenrechte überflüssig finden. Eine Schweizer Richterin bearbeitet dort die Beschwerden aus der Schweiz.
Herr Müller
Schade, dass Sie sich nach dem Köppel orientieren.
Ich sage Ihnen, die Initiative ist wichtig und gut.
Sie ist nicht des Köppels Kind.
Lesen Sie den ganzen Blog des Herrn Schneider, so wie meinen Kommentar dazu.
Als besonnener Mensch sollten Sie JA sagen.
Es ist, Herr Müller, komplett falsch, wenn Sie denken, dass „eine Schweizer Richterin am EGMR die Beschwerden aus der Schweiz bearbeitet“!
Ausgerechnet dann hat eben diese Richterin in den Ausstand zu treten, wegen ihrer vorgeblichen Befangenheit gegenüber der Schweiz.
Ausserdem ist die genannte Richterin zwar Schweizerin, aber sie ist in Ihrer Tätigkeit eben NICHT dem Schweizer Recht verpflichtet, sondern dem fremden Recht zu welchem die Schweiz nichts zu sagen hat. Genau das wird dann als „Unabhängigkeit des Gerichts von nationalem Recht“ bezeichnet.
Man kann es drehen und wenden wie man will, es bleiben fremde Gerichte, die an fremdes Recht gebunden sind. Und bei fremdem Recht ist die Schweiz von dessen Rechtssetzung ausgeschlossen. Es sind nicht eruierbare, für die Schweizerische Rechtsprechung nicht legitimierte Gremien, die dieses bestimmen.
Ein „JA zur Selbstbestimmung“ hingegen garantiert uns, dass das vom Schweizer Volk bestimmte Recht für die Schweiz angewendet werden muss. Genau das sagt auch NR Köppel. Und nicht nur er, sondern alle die diesen Fremdrechtsvorrang durchschauen.
“””Und jede welche den Gerichtshof für Menschenrechte überflüssig finden. Eine Schweizer Richterin bearbeitet dort die Beschwerden aus der Schweiz.”””
Ja genau, und setzt sich zum Beispiel dafür ein, dass eine Geschlechtsumwandlung ein Menschenrecht ist, daher von der Allgemeinheit zu Tragen…und solches…
Was ich finde, was diese Frau Richterin für ein Problem hat, darf ich hier nicht schreiben, nur denken..
Ich bin mit Ihrem ausführlichen Blog zu 100% einverstanden, Herr Schneider.
Das Vermächtnis unserer Vorfahrer, mit ihrem prophetischen Weitblick ist in Gefahr.
Ein Deutscher hat kürzlich über die Schweiz von der weltbesten Demokratie der Welt gesprochen.
Ich sage, die Schweiz hat nicht nur die weltbeste Demokratie,
Sie hat auch noch die menschenfreundlichste Verfassung!
Der Link zur Weltwoche beinhaltet einen Text über die Initiative als Leitartikel, verfasst durch den Redaktor Köppel. Hierzu kann ich mich nicht mit allem einverstanden erklären.
Wenn Regierende / Grosskonzerne / Eliten Macht über ein Volk haben wollen, brauchen sie entmündigte Bürger.
Die direkte Demokratie muss bleiben, und das Schweizer Volk soll immer noch als Souverän das letzte Wort haben. Das Volk ist es auch, was “ausbaden muss” was Regierende anrichten…kleiner Blick nach Europa..
Und Nein, wir sind keine schlechten Menschen, wenn wir UNSERE Verfassung über jene von Internationalen Rechten stellen.
Nach dem eine Richterin Keller im TV beim Schawinski gesprochen hat, bin ich mir sicher JA zur Sebstbestimmung