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Selbstbestimmungsinit​iative JA

„Aktuelle Bei­spiele zei­gen, wie stark un­sere Selbst­be­stim­mung unter Druck ist.

Der Bundesrat, FDP, CVP und SP wollen ein „Rahmenabkommen“ mit der EU. Sie sagen, wir brauchen ein geregeltes Verhältnis. Das sei wichtig für die Wirtschaft. Ein Rahmenabkommen heisst aber nichts anderes, als dass die Schweiz künftig automatisch EU-Recht, EU-Vorgaben, EU-Beschlüsse übernehmen müsste. Und wenn es einen Streitfall gibt, entscheidet der Europäischen Gerichtshof (EuGH) – und wir haben zu parieren.

Die EU hat bereits durchblicken lassen, dass sie der Schweiz verbieten will, kriminelle EU-Bürger wieder in ihr Heimatland auszuschaffen.. Wir dürfen also keinen französischen oder rumänischen Gewalttäter zurück nach Frankreich oder Rumänien schicken.

Wenn die EU will, dass wir auch in der Schweiz 60-Tönner-Lastwagen zulassen wie in Deutschland, dann nützt uns keine Volksabstimmung mehr. Die EU befiehlt.

Wenn die Schweizerinnen und Schweizer strengere Tierschutzvorschrifte​n für importiertes Fleisch wollen, dann kann die EU nur mit dem Kopf schütteln und sagen: Die EU-Richtlinien gelten.

Auch die Diskussion um den Lohnschutz lieferte einen Vorgeschmack, was es heisst, sich der EU zu unterstellen. Brüssel verlangt, dass Firmen aus der EU schneller und einfacher Aufträge in der Schweiz wahrnehmen dürfen. Selbstverständlich kommen diese ausländischen Firmen dann mit ihren Angestellten, die für weit weniger Lohn arbeiten. Was das für die Schweizer Arbeitnehmer bedeutet, ist klar: Lohndruck oder sogar Entlassung, weil der einheimische Handwerker mit der ausländischen Billig-Konkurrenz nicht mehr mithalten kann.

Nun merken langsam auch einzelne Linke, dass ein Rahmenabkommen unsere Selbstbestimmung komplett aushöhlt.“ (Peter Keller, Nationalrat, Nidwalden)

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Comments to: Selbstbestimmungsinit​iative JA
  • September 26, 2018

    Der Text der Selbstbestimmungs-Ini​tiative schreibt vor, dass Bund und Kantone keine völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehen, die der Bundesverfassung widersprechen, und dass nötigenfalls diesbezügliche Verträge zu kündigen seien. Frau Sommaruga redet in ihrer Brandrede davon, dass man bisher ohnehin keine der BV widersprechenden Verträge eingegangen sei. Trotzdem stellt sie in Aussicht, unzählige bereits bestehende internationale Verträge müssten neu ausgehandelt, abgeändert und gegebenenfalls aufgehoben werden, was die Verlässlichkeit und Stabilität der Schweiz gefährde. An der Pressekonferenz wurde sie von einem Journalisten auf diesen erheblichen Widerspruch aufmerksam gemacht, worauf sie sich bloss in lächerliche Ausflüchte begab, z.B. mit der Gegenfrage, wer denn solche Widersprüche feststellen sollte. Das und anderes mehr weisen darauf hin, dass der Bundesrat nur mit äusserst gesuchten Pseudo-Begründungen operiert. Von BR Schneider-Ammann heisst es, dass er, Nicht-Politiker, sich völlig einseitig auf wirtschaftliche Belange konzentriere; er glaube, „was für die Wirtschaft gut sei, sei auch gut für die Schweiz“ (Blick). Behördenvertreter haben auch ausgesagt, es sei ganz gut, wenn man sich nach Belieben nach schweizerischem oder internationalem Recht richten könne. Kein Land setzt internationales Recht dem nationalen voran (Ausnahmen: zwingendes Völkerrecht, ferner EU-Recht innerhalb der EU; doch die Schweiz gehört nicht dazu); nur unsere Bundesrichter haben vor einigen Jahren begonnen, das internationale Recht dem schweizerischen den Vorrang zu geben. Sie waren es, welche die Rechtssicherheit destabilisierten!

    Was das „Rahmenabkommen“ anbetrifft, so scheint sich dieses momentan in einer Sackgasse zu befinden, denn dem Stimmbürger sind die von Herrn Schneider angeführten Nachteile gewiss einleuchtend.

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  • September 29, 2018

    Auch ich kann dem Artikel von A. Schneider zustimmen. Der geplante Rahmenvertrag, wo EU-Recht automatisch und dynamisch übernommen werden müsste, würde unsere Eigenständigkeit vollends aushebeln. Wir wären nur noch “Statisten” und dürften nur noch entscheiden, “welche Farbe eine Hausmauer hat”, nicht aber, “ob und wie ein Haus gebaut werden darf” oder nicht.

    Durch Verschiebung von Entscheidungsmacht in eine höhere überstaatliche Institution wird das Volk automatisch entmachtet und kann immer weniger über wichtige Fragen abstimmen. In einem solchen Demokratie- Aushebelungssystem werden wir schlussendlich entmündigt werden.
    Das ist nicht ein Ziel eines mündigen Bürgers, sondern die versteckten Absichten einer skrupellosen Elite in Brüssel, die ohnehin keine souveränen Völker mehr will.

    Darum JA zur Selbstbestimmuns- Initiative, bevor es zu Spät ist.

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  • Oktober 4, 2018

    Selbstbestimmungsinit​iative, eine gute Sache.
    Liebe Schweizer.
    Lasst Euch nicht ständig von der EU “beraten”.
    Zeigt denen, wo Bartli der Most holt!
    Sagt JA dazu.

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  • Oktober 7, 2018

    Die Selbstbestimmungsinin​tiative kann man von verschiedenen Standpunkten aus betrachten: ideologischen und pragmatischen. Während der Ideologe in Begriffen wie “Selbstbestimmung” und “Gefahr für die Demokratie” schwelgt, sieht der Pragmatiker eher nicht ein das ein wirtschaftlich und politisch dermassen abhängiges Land wie die Schweiz es sich mit den wichtigsten internationalen Partnern unnötig kompliziert macht. Interessanterweise ist ausgerechnet das gemäss aktuellem Demokratieindex des Economist demokratischste Land der Welt, Norwegen (mit 9.87 Punkten, Schweiz Platz 9 mit 9.07 PUnkten) ein Land das als EWR-Mitglied bereits am EU-Binnenmarkt teilnimmt und auf diese Teilnahme bezogenes Recht automatisch von der EU übernimmt.

    Wie die Schweiz ohne vollfunktionale bilaterale Verträge aussehen würde kann man sehen wenn man die Jahrtausendwende betrachtet: Wirtschaftswachstum schwach, Arbeitslosigkeit noch 2003 nahe 4%, usw. Als Rentner oder Beinahe-Rentner sieht man die Sache vielleicht gern ideologisch, aber Menschen die unter Umständen noch jahrzehntelang erwerbstätig sein müssen sollten sich genau überlegen was sie sich wünschen.

    Herr Schneider darf ja gern davon ausgehen das nach Annahme der Selbstbestimmungsinit​iative die EU uns nicht zu 60-Tonnen-Lastkraftwa​gen oder schwächeren Tierschutzgesetzen zwingen kann, aber was passiert denn wenn der uns vollständig umgebende Wirtschaftsraum solche Regelungen für sich beschliesst? Dann werden es Sachzwänge sein die dazu führen werden das wir 60-Tonnen-LKW’s akzeptieren müssen.

    Die grösste Gefahr der Selbstbestimmungsinit​iative geht meiner Meinung nach jedoch davon aus, das man sich nicht mehr der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterstellen möchte. Eine rechtsstaatliche Demokratie ist nie eine Diktatur der Mehrheit, sondern auch Minderheiten sind verfassungsmässige Rechte garantiert. Leider sind die auf nationaler Ebene bei Schweizer Gerichten gegen geltendes Recht nicht einklagbar wegen fehlender Verfassungsgerichtsba​rkeit (die sonst nahezu jedes demokratische Land hat). Gesetzgebung ist ein kompliziertes Geschäft, schnell sind Gesetze geschaffen die fast perfekt funktionieren, die aber in Einzelfällen und unter besonderen Umständen zu Grundrechtsverletzung​en einzelner führen können. Dann braucht es eine Gerichtsbarkeit die unter Umständen auch gegen geltendes Recht Einfluss nehmen kann.

    Gerade die Mitgliedschaft im Europarat und die Unterstellung unter die europäische Menschenrechtskonvent​ion hat in der Schweiz zu einer deutlichen Verbesserung der Bürgerrechte geführt (teils über Gerichtsurteile erzwungen, teils indirekt angeregt). Hier kann eine Auswirkung einer Annahme der Selbstbestimmungsinit​iative auf uns alle negativ zurückschlagen.

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    • Oktober 8, 2018

      Das Schlimme ist, dass der EGMR seine Definition von Menschenrechten dauernd erweitert. Dadurch wird die Autonomie der Schweizer Gesetzgebung immer mehr eingeschränkt Sagen Sie mir doch klipp und klar, wo die Schweiz aufgrund ihrer Bundesverfassung Defizite bei den Menschenrechten aufweist. Wo könnte die Schweiz Ihres Erachtens in Zukunft Menschenrechte abbauen ohne EMRK?

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    • Oktober 8, 2018

      Das Rechtsauslegung dynamisch ist, halte ich grundsätzlich für positiv.

      Ich habe nirgendwo gesagt das die Schweizer Bundesverfassung Defizite bei den Menschenrechten aufweist. Grundrechte gemäss Verfassung nützen aber nichts wenn die nicht im Falle eines Falles auch gegen geltendes Recht einklagbar sind.

      Schauen Sie sich folgendes Beispiel an:

      https://www.hu​manrights.ch/de/mensc​henrechte-schweiz/egm​r/ch-faelle-dok/egmr-​urteil-howald-moor


      Hier hat ein Gesetz das für die meisten Einwohner der Schweiz funktioniert eine kleine Gruppe Betroffener das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verletzt.

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    • Oktober 8, 2018

      Es gibt aber auch Entscheide des EGMR, die aus Schweizer Sicht unverständlich sind. Vor allem huldigt der EGMR einem ausgesprochenen Internationalismus. Im Falle des Asbest-Urteils hatte der EGMR allerdings richtig entschieden. Beim Hin und Her der Gerichte sind oft kaum nachvollziehbare Entscheide nicht selten.

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  • Oktober 7, 2018

    Wenn sich grosse Institutionen widersprechen. In diesem Fall ist es der EGMR gegen die UNO…

    Letzthin habe ich folgenden Beitrag gelesen:
    (Der Fall ist zwar ziemlich alt, aber solche “Processe” ziehen sich bekanntlich in die Länge. Process geschrieben nach Kafkascher Art, mit c)

    Strassburg rügt Schweiz wegen blind übernommener UNO-Sanktionen
    Strassburg – Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rügt die Schweiz. Sie hätte vor der Einziehung der Gelder des Ex-Finanzchefs des irakischen Geheimdienstes prüfen müssen, ob sein Name zu Recht auf der Liste des UNO-Sicherheitsrats aufgeführt ist.
    Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entschied mit 15 zu 2 Stimmen, dass die Schweiz mit ihrem Vorgehen gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstossen hat. Dieses ist im Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvent​ion (EMRK) festgeschrieben.
    200​6 hatte das damalige Eidgenössische Volkswirtschaftsdepar​tement (EVD) gestützt auf eine Resolution des UNO-Sicherheitsrats Guthaben von früheren Mitgliedern des Regimes von Saddam Hussein eingezogen. Nicht nur die auf den Ex-Finanzchef lautenden Gelder wurden konfisziert, sondern auch die seiner Firma.
    Der Betroffene wehrte sich vergeblich dagegen. Das Bundesgericht kam im Februar 2008 zum Schluss, dass ihm in diesem Fall die Hände gebunden seien. Die Schweiz sei nicht befugt, die Gültigkeit von Beschlüssen des UNO-Sicherheitsrates zu prüfen. Die Liste des Sanktions-Komitees sei verbindlich. Die Schweiz könne das Listing-Verfahren nicht überprüfen.
    Die Grosse Kammer schreibt jedoch in ihrem am Dienstag publizierten Urteil, dass die UNO-Resolution den Schweizer Gerichten eine Überprüfung nicht verbiete. Damit werde die Respektierung der Menschenrechte sichergestellt.
    Gera​de die Auflistung von Personen auf einer Sanktionsliste könne schwerwiegende Eingriffe in die Rechte der Betroffenen haben. Deshalb seien die Schweizer Behörden geradezu verpflichtet gewesen, die Rechtmässigkeit zu überprüfen.
    Das Bundesgericht habe sich jedoch nur auf die Prüfung der Personendaten und der Eigentumsverhältnisse​ der betroffenen Gelder beschränkt. Dem Betroffenen hätte gemäss Grosser Kammer die Möglichkeit gegeben werden müssen zu beweisen, dass die Aufführung seines Namens auf der Sanktionsliste willkürlich ist.
    Der Betroffene kann nun innert neunzig Tagen eine Revision des Bundesgerichtsentsche​ids verlangen, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) mitteilte. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleiben die Gelder einbezogen. Eine Entschädigung erhalten die Beschwerdeführer nicht.
    Das BJ kündigte an, die Schweiz werde sich weiterhin mit anderen Staaten dafür einsetzen, das UNO-Sanktionssystem und den Rechtsschutz der betroffenen Personen zu verbessern. Die Rechte der Betroffenen seien zwar ausgebaut worden, der Rechtsschutz entspreche dem Niveau der Menschenrechtskonvent​ion jedoch noch nicht.
    Die Schweiz hatte den Fall 2014 an die Grosse Kammer weitergezogen. Sie wies auf den Konflikt von zwei internationalen Verpflichtungen hin: zum einen die Verpflichtung der UNO-Mitgliedsstaaten,​ die Sanktionen des UNO-Sicherheitsrats vollumfänglich umzusetzen, zum anderen das Recht auf ein faires Verfahren.
    Die kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hatte 2013 in erster Instanz mit vier zu drei Richtern gleich entschieden wie nun die Grosse Kammer, deren Urteil endgültig ist. Laut EGMR bleiben die EMRK-Mitgliedstaaten grundsätzlich auch für Handlungen ihrer Behörden und Gerichte verantwortlich, mit denen diese internationale Verpflichtungen ausführen.
    Gegen die im konkreten Fall angewendeten UNO-Beschlüsse bestehe auf internationaler Ebene keine wirksame Anfechtungsmöglichkei​t. Es sei deshalb unumgänglich, dass die in Anwendung des UNO-Sanktionen-Regime​s getroffenen Massnahmen von den zuständigen nationalen Gerichten überprüft werden könnten. Eine solche Möglichkeit habe im konkreten Fall nicht bestanden. (SDA)

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