In einer Internetzeitung ist eine Text des schweizerisch-deutschen Doppelbürgers Georg Kreis erschienen, der die Ablehnung „fremder Richter“ als eingebildetes Gespenst an die Wand malt. Der Titel „Das Gespenst der «fremden Richter»“ lehnt sich offenbar an den Anfangstext des Kommunistischen Manifests: „Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst des Kommunismus“ an, mit dem Marx und Engels suggerieren wollten, dass nur ängstliche Kleinbürger im Kommunismus ein Gespenst sehen würden. Allerdings war die Angst keineswegs unbegründet, hat diese Verharmlosung doch zu Millionen von Opfern unter Andersdenkenden und gutgläubigen Gefolgsleuten geführt. Der langfädige Exkurs des 68er-Historikers kann allerdings die lange Tradition des Widerstands gegen fremde Richter nicht wegschlecken. Sie wurde erstmals im Bundesbrief von 1291 beurkundet:
„Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen.“
Die Schweiz ist hier allerdings bei weitem kein Sonderfall, sonst wäre das „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ im Artikel 1 der UN-Charta nie zustande gekommen. Auch die EU will keine fremden Richter (ihr übergeordneter Europäischer Gerichtshof), deshalb ist sie – im Gegensatz zur Schweiz – der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht beigetreten.
Mit dem „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ soll gegen die Verharmlosung totalitärer Bestrebungen angekämpft werden, die im 20. Jahrhundert zu Millionen von Todesopfern geführt hat.
Das „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ ist eines der Grundrechte des Völkerrechts:
„Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen“. (aus Wikpedia: Selbstbestimmungsrecht der Völker)
Totalitäre Bestrebungen erkennt man an dem offen (offene Grenzen, offene Gesellschaft, Abschaffung der Nationalstaaten, Regime-Change-Kriege usw.) oder verdeckt (Mainstreaming, GlobalisierungUnter Globalisierung versteht man die zunehmende weltweite V..., Handelshemmnis, Political Correctness, Eurolex usw.) geführten Angriff auf das „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ und die Ablehnung der direkten Demokratie.
Auch die „Selbstbestimmungsinitiative“ der SVP stützt sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker der UN-Charta. Sie wäre wohl kaum zustande gekommen, wenn die Umsetzung des Volkswillens in Gesetz und Praxis nicht immer häufiger offen verweigert würde. Die Rechtsstellung des Schweizervolkes als SouveränDer Souverän ist der Träger der Souveränität eines Staat..., als oberste staatliche Gewalt, wird mit zunehmender Schärfe auch in vielen Medien in Frage gestellt. Die „Selbstbestimmungsinitiative“ wendet sich auch gegen den geplanten institutionellen Rahmenvertrag, weil sein Ansinnen, künftiges EU-Recht unter Umgehung des Souveräns zu Schweizer Recht zu machen, dem Grundprinzip der direktdemokratischen VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe... widerspricht, Initiativ- und Referendumsrecht würden in weiten Bereichen lahmgelegt.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsHerr Aebersold.
Mit diesem Blog sagen Sie uns deutlich, wie wichtig die aktuellen SVP-Initiativen sind.
Von Georg Kreis kann man nichts anderes erwarten.
Er braucht relativ viele Worte um uns zu erklären, Blocher, der “rechtsnationale Führer Christoph Blocher” (verdammte Frechheit u.h.) Januar 1992 seinen Kampf gegen den Europäischen Wirt-schaftsraum (EWR) mit der Behauptung, man habe 700 Jahre lang gegen „fremde Richter“ gekämpft.
Der ehemalige und verstorbene Rechtsextremist und Fröntler James Schwarzenbach hätte den Ausdruck „fremde Richter“ gebraucht.
Selbst sein früherer Kollege Nationalrat Walther Hofer (SVP/BE), Professor für Geschichte an der Universität Bern, ebenfalls schon längst verstorben, musste auf herabwertende Art herhalten. (Hofer war kein Verwandter von mir).
Der Kreissche Artikel hat nur ein Ziel. Den Ausdruck „fremden Richter“ lächerlich zu machen.
Ein Rahmenabkommen mit der EU muss nicht vereinbart werden.
Die EU ist dermassen zerstritten, dass wir warten können.
Einfach nur warten!
Darum Nein für fremde Richter
Die Selbstbestimmungsinitiative verdient ein JA Darum
Diese Diskussion ist sowieso überflüssig, weil im 13. Jahrhundert dies in einem bestimmten Kontext benutzt wurde.
Die Reaktionären wollen gar nicht diskutieren über die historische Wahrheit sondern nur ihre politischen Kampfbegriffe verwenden.
An das Jahr erinnern in dem der Aargau erobert wurde von den Habsburgern mit Unterstützung des Kaisers Sigismund passt natürlich ins Konzept der Reaktionären.
Ebenso die alte Eidgenossen mit ihrem Adel, der wenig mit Volksherrschaft zu tun hatte. Ebenso die Anlehnung an den französischen König und das Soldwesen, mit dem einige reich wurden.
Sie haben Recht, Herr Eberhart, es gab tatsächlich Schweizer, die sich „an den französischen König und das Soldwesen angelehnt haben“ und auch einige die damit „reich wurden“. Dies fand aber statt, nachdem der Französische König (es war übrigens ein Kaiser Napoleon) mit Gewalt (und nicht etwa per Abstimmung) die Macht in der Schweiz an sich gerissen und das Land schamlos ausgeplündert hat. Es führte zur Verarmung der Schweiz. Deshalb wurden die Franzosen 1813 auch wieder zum Teufel gejagt. Und 1815 gab es sogar einen vom Volk beschlossenen Vertrag, der die Souveränität der Schweiz wieder hergestellt hat.
Was Sie nun wollen, ist eine erneute „Anlehnung“ in derselben Weise. Diesmal einfach an eine andere Machtclique, die EU, welche Ihnen den Kaiser ersetzt.
Ein „JA zur Selbstbestimmungsinitiative“ verhindert einen solchen „Anschluss“ und erhält unsere Souveränität.
Geschichte scheint nicht die Stärke von Herr Eberhart zu sein.
Fremde Richter ist klar definiert. Das sind Richter, die nicht aus dem Eigenen Land kommen.
Daran ist ja noch nichts schlechtes, denn auch Richter aus anderen Ländern können gute Urteile fällen, abgestützt auf das Gesetz.
Ein Land kann, wenn es eine Situation erfordert, “Fremde Richter” einladen, und sie auffordern, in einer Situation möglichst Neutral ein Urteil zu Fällen, weil man vermutet, die Eigenen Richter wären befangen. Dann ist das eine ganz legale Sache.
Wird die Selbstbestimmungsinitiative abgelehnt, haben diese “fremden Richter” die Einladung erhalten, künftig für uns Entscheide über den Kopf des Volkes hinweg zu entscheiden.
Darum ein JA für die Direkte Demokratie
Herr Nabulon,
was heisst hier eigenes Land?
Für mich sind fremde Richter, Richter die aus einem anderen Kanton kommen als ich.
Richter werden ja gewählt, das heisst je nach Kanton ist es etwas unterschiedlich, Parteizugehörigkeit spielt eine Rolle, mehr wie eine juristische Ausbildung.
Juristische Ausbildung, Vernunft, Verstand, soziale und emotionale Kompetenz, sollten eigentlich der Massstab sein, um “gerechte Strafen” auszusprechen. Sollte…
Diese im Kanton, im Land gewählten Richterinnen und Richter bezeichne ich als “Eigene Richter”.
Wer in Deutschland gewählt wurde, oder einem Anderen Land, ist RichterIn dieses Landes, also “Fremd”.
Das Problem hinter den RichternInnen sind ja die Parteien mit ihren Teils wirklich abgedrehten Ansichten, plus dazu die Verachtung dem “Eigenen Volk” gegenüber, was genau so leidet wie z.B. ein Flüchtling, der um Asyl bittet.
Die Liste welche sich diese Abgehobene politische Gilde zusammengebastelt hat, steht aber auf der Kippe, die Völker haben genug von dem Irrsinn…
Der Hammer,
Ganz normale BürgerInnen welche auf die Strasse gehen, demonstrieren werden einfach als Nazi verschrieen.
Und diese Nazis gibts, genau mit diesem Menschenverachtenden Tun, wird den Nazis Tür und Tor geöffnet, eine richtige Kriegstreiberei Ost West, ist im Gang.
Auslöser die angeblich so lieben und netten…
Herr Nabulon
Mit “Land” meinen Sie eigentlich “Nation”.
Sind Sie ein Nationalist?
Was ist der Unterschied zwischen Nationalismus und Nationalsozialismus?
Herr Simon Matt,
Nein ich meine Land. Das Gebiet in das ich geboren wurde, das mir gefällt, so wie es ist.
Fängt mit der Gemeinde an, geht mit dem Kanton weiter…
Dieses Land Gebiet kann sich auch über die “Grenze” erstrecken, weil mir da die Menschen ebenso vorkommen.
Die Schweiz ist ein Vielvölkerstaat. Die Kantone (Staaten) zusammengeschlossen in den Bund.
Wichtig ist in diesem “Land” Schweiz, dass wir diese direkte Demokratie haben, und das Volk als Souverän dasteht.
Dieses Recht und diese politische Ordnung wie auch die Neutralität wurde uns nach dem Durchzug von Napoleon gegeben. Von Europa den Alliierten.
Die direkte Demokratie hat sich das Schweizer Volk nach dem 2WK wieder zurückgekämpft mittels Abstimmung.
Ich persönlich und auch sehr viele “Ausländer” mit denen ich spreche finde es tragisch, wenn eine Regierung gegen das Volk Gesetze und Bestimmungen erlassen kann, ohne das ein Volk was am Schluss immer den Kopf hinhalten muss, etwas dagegen tun kann.
Ja, auf die Wahlen hin fressen diese Politiker Kreide, versprechen, sprechen gut, und halten ihr Wort nicht.
Und glauben sie mir, wenn eine Abstimmung ein Ergebnis gebracht hat, tragen auch die Verlierer das Ergebnis, naja, meist…..Vorlagen die gewonnen wurden werden bis heute nicht umgesetzt.
Und nun suchen Sie ihre Nazi…