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Selbstbestimmungsinit​iative, niemand will „fremde Richter”

In einer In­ter­net­zei­tung ist eine Text des schwei­ze­risch-­deut​­schen Dop­pelbür­gers Georg Kreis er­schie­nen, der die Ab­leh­nung „frem­der Rich­ter“ als ein­ge­bil­de­tes Ge­spenst an die Wand malt. Der Titel „Das Ge­spenst der «frem­den Rich­ter»“ lehnt sich of­fen­bar an den An­fangs­text des Kom­mu­nis­ti­schen Ma­ni­fests: „Ein Ge­spenst geht um in Eu­ropa – das Ge­spenst des Kom­mu­nis­mus“ an, mit dem Marx und En­gels sug­ge­rie­ren woll­ten, dass nur ängst­li­che Klein­bür­ger im Kom­mu­nis­mus ein Ge­spenst sehen wür­den. Al­ler­dings war die Angst kei­nes­wegs un­be­grün­det, hat diese Ver­harm­lo­sung doch zu Mil­lio­nen von Op­fern unter An­ders­den­ken­den und gut­gläu­bi­gen Ge­folgs­leu­ten ge­führt. Der lang­fä­dige Ex­kurs des 68er-His­to­ri­kers kann al­ler­dings die lange Tra­di­tion des Wi­der­stands gegen fremde Rich­ter nicht weg­schle­cken. Sie wurde erst­mals im Bun­des­brief von 1291 be­ur­kun­det:

„Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen.“

Die Schweiz ist hier allerdings bei weitem kein Sonderfall, sonst wäre das „Selbstbestimmungsrec​ht der Völker“ im Artikel 1 der UN-Charta nie zustande gekommen. Auch die EU will keine fremden Richter (ihr übergeordneter Europäischer Gerichtshof), deshalb ist sie – im Gegensatz zur Schweiz – der Europäischen Menschenrechtskonvent​ion (EMRK) nicht beigetreten.

Mit dem „Selbstbestimmungsrec​ht der Völker“ soll gegen die Verharmlosung totalitärer Bestrebungen angekämpft werden, die im 20. Jahrhundert zu Millionen von Todesopfern geführt hat.

Das „Selbstbestimmungsrec​ht der Völker“ ist eines der Grundrechte des Völkerrechts:

„Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrech​t ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen“. (aus Wikpedia: Selbstbestimmungsrech​t der Völker)

Totalitäre Bestrebungen erkennt man an dem offen (offene Grenzen, offene Gesellschaft, Abschaffung der Nationalstaaten, Regime-Change-Kriege usw.) oder verdeckt (Mainstreaming, Globalisierung, Handelshemmnis, Political Correctness, Eurolex usw.) geführten Angriff auf das „Selbstbestimmungsrec​ht der Völker“ und die Ablehnung der direkten Demokratie.

Auch die „Selbstbestimmungsini​tiative“ der SVP stützt sich auf das Selbstbestimmungsrech​t der Völker der UN-Charta. Sie wäre wohl kaum zustande gekommen, wenn die Umsetzung des Volkswillens in Gesetz und Praxis nicht immer häufiger offen verweigert würde. Die Rechtsstellung des Schweizervolkes als Souverän, als oberste staatliche Gewalt, wird mit zunehmender Schärfe auch in vielen Medien in Frage gestellt. Die „Selbstbestimmungsini​tiative“ wendet sich auch gegen den geplanten institutionellen Rahmenvertrag, weil sein Ansinnen, künftiges EU-Recht unter Umgehung des Souveräns zu Schweizer Recht zu machen, dem Grundprinzip der direktdemokratischen Verfassung widerspricht, Initiativ- und Referendumsrecht würden in weiten Bereichen lahmgelegt.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Selbstbestimmungsinit​iative, niemand will „fremde Richter”
  • Oktober 14, 2018

    Herr Aebersold.
    Mit diesem Blog sagen Sie uns deutlich, wie wichtig die aktuellen SVP-Initiativen sind.
    Von Georg Kreis kann man nichts anderes erwarten.
    Er braucht relativ viele Worte um uns zu erklären, Blocher, der “rechtsnationale Führer Christoph Blocher” (verdammte Frechheit u.h.) Januar 1992 seinen Kampf gegen den Europäischen Wirt-schaftsraum (EWR) mit der Behauptung, man habe 700 Jahre lang gegen „fremde Richter“ gekämpft.

    Der ehemalige und verstorbene Rechtsextremist und Fröntler James Schwarzenbach hätte den Ausdruck „fremde Richter“ gebraucht.

    Selbst sein früherer Kollege Nationalrat Walther Hofer (SVP/BE), Professor für Geschichte an der Universität Bern, ebenfalls schon längst verstorben, musste auf herabwertende Art herhalten. (Hofer war kein Verwandter von mir).

    Der Kreissche Artikel hat nur ein Ziel. Den Ausdruck „fremden Richter“ lächerlich zu machen.

    Ein Rahmenabkommen mit der EU muss nicht vereinbart werden.

    Die EU ist dermassen zerstritten, dass wir warten können.
    Einfach nur warten!
    Darum Nein für fremde Richter
    Die Selbstbestimmungsinit​iative verdient ein JA Darum

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  • Oktober 15, 2018

    Diese Diskussion ist sowieso überflüssig, weil im 13. Jahrhundert dies in einem bestimmten Kontext benutzt wurde.

    Die Reaktionären wollen gar nicht diskutieren über die historische Wahrheit sondern nur ihre politischen Kampfbegriffe verwenden.

    An das Jahr erinnern in dem der Aargau erobert wurde von den Habsburgern mit Unterstützung des Kaisers Sigismund passt natürlich ins Konzept der Reaktionären.

    Eben​so die alte Eidgenossen mit ihrem Adel, der wenig mit Volksherrschaft zu tun hatte. Ebenso die Anlehnung an den französischen König und das Soldwesen, mit dem einige reich wurden.

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    • Oktober 15, 2018

      Sie haben Recht, Herr Eberhart, es gab tatsächlich Schweizer, die sich „an den französischen König und das Soldwesen angelehnt haben“ und auch einige die damit „reich wurden“. Dies fand aber statt, nachdem der Französische König (es war übrigens ein Kaiser Napoleon) mit Gewalt (und nicht etwa per Abstimmung) die Macht in der Schweiz an sich gerissen und das Land schamlos ausgeplündert hat. Es führte zur Verarmung der Schweiz. Deshalb wurden die Franzosen 1813 auch wieder zum Teufel gejagt. Und 1815 gab es sogar einen vom Volk beschlossenen Vertrag, der die Souveränität der Schweiz wieder hergestellt hat.

      Was Sie nun wollen, ist eine erneute „Anlehnung“ in derselben Weise. Diesmal einfach an eine andere Machtclique, die EU, welche Ihnen den Kaiser ersetzt.
      Ein „JA zur Selbstbestimmungsinit​iative“ verhindert einen solchen „Anschluss“ und erhält unsere Souveränität.

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    • Oktober 31, 2018

      Geschichte scheint nicht die Stärke von Herr Eberhart zu sein.

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  • Oktober 31, 2018

    Fremde Richter ist klar definiert. Das sind Richter, die nicht aus dem Eigenen Land kommen.

    Daran ist ja noch nichts schlechtes, denn auch Richter aus anderen Ländern können gute Urteile fällen, abgestützt auf das Gesetz.

    Ein Land kann, wenn es eine Situation erfordert, “Fremde Richter” einladen, und sie auffordern, in einer Situation möglichst Neutral ein Urteil zu Fällen, weil man vermutet, die Eigenen Richter wären befangen. Dann ist das eine ganz legale Sache.

    Wird die Selbstbestimmungsinit​iative abgelehnt, haben diese “fremden Richter” die Einladung erhalten, künftig für uns Entscheide über den Kopf des Volkes hinweg zu entscheiden.

    Darum​ ein JA für die Direkte Demokratie

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    • Oktober 31, 2018

      Herr Nabulon,

      was heisst hier eigenes Land?

      Für mich sind fremde Richter, Richter die aus einem anderen Kanton kommen als ich.

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    • November 1, 2018

      Richter werden ja gewählt, das heisst je nach Kanton ist es etwas unterschiedlich, Parteizugehörigkeit spielt eine Rolle, mehr wie eine juristische Ausbildung.

      Juristische Ausbildung, Vernunft, Verstand, soziale und emotionale Kompetenz, sollten eigentlich der Massstab sein, um “gerechte Strafen” auszusprechen. Sollte…

      Diese im Kanton, im Land gewählten Richterinnen und Richter bezeichne ich als “Eigene Richter”.
      Wer in Deutschland gewählt wurde, oder einem Anderen Land, ist RichterIn dieses Landes, also “Fremd”.

      Das Problem hinter den RichternInnen sind ja die Parteien mit ihren Teils wirklich abgedrehten Ansichten, plus dazu die Verachtung dem “Eigenen Volk” gegenüber, was genau so leidet wie z.B. ein Flüchtling, der um Asyl bittet.
      Die Liste welche sich diese Abgehobene politische Gilde zusammengebastelt hat, steht aber auf der Kippe, die Völker haben genug von dem Irrsinn…

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    • November 1, 2018

      Der Hammer,
      Ganz normale BürgerInnen welche auf die Strasse gehen, demonstrieren werden einfach als Nazi verschrieen.

      Und diese Nazis gibts, genau mit diesem Menschenverachtenden Tun, wird den Nazis Tür und Tor geöffnet, eine richtige Kriegstreiberei Ost West, ist im Gang.

      Auslöser die angeblich so lieben und netten…

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    • November 1, 2018

      Herr Nabulon

      Mit “Land” meinen Sie eigentlich “Nation”.

      Sind Sie ein Nationalist?

      Was ist der Unterschied zwischen Nationalismus und Nationalsozialismus?

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    • November 2, 2018

      Herr Simon Matt,
      Nein ich meine Land. Das Gebiet in das ich geboren wurde, das mir gefällt, so wie es ist.
      Fängt mit der Gemeinde an, geht mit dem Kanton weiter…
      Dieses Land Gebiet kann sich auch über die “Grenze” erstrecken, weil mir da die Menschen ebenso vorkommen.

      Die Schweiz ist ein Vielvölkerstaat. Die Kantone (Staaten) zusammengeschlossen in den Bund.
      Wichtig ist in diesem “Land” Schweiz, dass wir diese direkte Demokratie haben, und das Volk als Souverän dasteht.
      Dieses Recht und diese politische Ordnung wie auch die Neutralität wurde uns nach dem Durchzug von Napoleon gegeben. Von Europa den Alliierten.
      Die direkte Demokratie hat sich das Schweizer Volk nach dem 2WK wieder zurückgekämpft mittels Abstimmung.

      Ich persönlich und auch sehr viele “Ausländer” mit denen ich spreche finde es tragisch, wenn eine Regierung gegen das Volk Gesetze und Bestimmungen erlassen kann, ohne das ein Volk was am Schluss immer den Kopf hinhalten muss, etwas dagegen tun kann.

      Ja, auf die Wahlen hin fressen diese Politiker Kreide, versprechen, sprechen gut, und halten ihr Wort nicht.

      Und glauben sie mir, wenn eine Abstimmung ein Ergebnis gebracht hat, tragen auch die Verlierer das Ergebnis, naja, meist…..Vorlagen die gewonnen wurden werden bis heute nicht umgesetzt.
      Und nun suchen Sie ihre Nazi…

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