1. Gesundheitswesen

So können Spitäler tricksen

Teure Fall­pau­scha­len: So können Spitäler tricksen

Quelle SRF/Dienstag, 10. Juni 2014, 10:15 Uhr, aktualisiert um 22:30 Uhr

http://www.srf​​.ch/konsum/themen/ge​s​undheit/teure-fallp​au​schalen-so-koennen​-sp​itaeler-tricksen

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Das sogenannte Fallpauschalensystem sollte mehr Transparenz und tiefere Kosten bringen. «Kassensturz» deckt nun auf: Spitäler können dank des neuen Tarifsystems mit einfachen Tricks Rechnungen zu ihren Gunsten optimieren. Eine erste Bilanz zeigt: Die Spitalkosten steigen massiv.

Video "Fallpauschalen: So können Spitäler tricksen" abspielen.

http://www.srf​.ch/p​layer/tv/kassen​sturz/​video/fallpaus​chalen-​so-koennen-sp​itaeler-​tricksen?id=​204756c7-​9c5a-4c83-9​3cd-939f94​9bb16d

 

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Es wäre längst überfällig, dass Bundesrat/BAG endlich Patienten schützt, statt medizinische Abzocker !

– Rechnungen müssen wieder durch Patienten kontrollierbar werden VOR Begleichung an Leistungserbringer

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– Nicht unkontrollierbare Tarifpositionen, sondern verständliche Leistungsnachweise

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– Schwarze Liste für Abzocker im Gesundheitswesen

 ​

-​ Unabhängige Ombudsstelle, welche Geschädigte vertritt

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: So können Spitäler tricksen
  • Juni 11, 2014

    Die negativen Auswirkungen der Fallpauschalen in Spitälern scheint hier niemand zu interessieren. Wenigstens jammern wir fast alle über die teuren Krankenkassenbeiträge​ Wenn uns dann aber mal ein Beispiel gezeigt wird, warum wir soviel zahlen, dann schweigen wieder fast alle wie ein Grab.

    240 Milionen Franken zusätzlich pro Jahr, durch Spitäler ohne zusätzliche Leistung zu verlangen ist wohl kaum nur ein Pappenstiel.

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  • Juni 11, 2014

    Offenbar müssen mit dem neuen System nur noch die Pauschalen abgerechnet werden, nicht mehr die erbrachten medizinischen Leistungen. So wird im folgenden Fall 1 Gramm weniger Gewicht als kostenwirksam ausgewiesen, nicht die Mehrleistung von offenbar 47 000 CHF:

    “Ein paar Gramm können Zehntausende von Franken ausmachen. Wiegt ein «Frühchen» bei seiner Geburt weniger als 1000 Gramm, wird die Behandlung mit einer Fallpauschale von 224 000 Franken vergütet. Drei bis vier Monate muss es im Spital verbringen. Wiegt ein Baby zwischen 1000 und 1499 Gramm, sinkt der Betrag auf 177 000 Franken. Obwohl die ärztliche Betreuung nicht zwingend kürzer oder weniger aufwendig ist, wird sie mit 47 000 Franken weniger entschädigt als bei einem Kind mit einem Gewicht von weniger als 1000 Gramm. Einen solchen Schwelleneffekt von mehreren zehntausend Franken gibt es auch beim Übergang von 1499 zu 1500 Gramm. (…)”

    http://www.lu​zernerzeitung.ch/nach​richten/panorama/abo/​Fallpauschalen-verlei​ten-zum-Schummeln;art​9645,362213

    Das muss bei der jährlichen Anpassung der Fallpauschalen korrigiert werden: Die Schwellen müssen kleiner sein, und die Mehrkosten über der Grundpauschale müssen ausgewiesen werden.

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