1. Sonstiges

Soft-Skills & die Relevanz für die Schweizer Wirtschaft

Die Frage der Aufstiegsmöglichkeite​n richtet sich im modernen Businessleben nicht mehr allein an die fachlichen Fähigkeiten. Das Schlagwort Soft-Skill hat bereits vor 25 Jahren begonnen, sich zu dem heute im Personalmanagement etablierten Begriff zu entwickeln. Der Frage nach den eigenen Soft-Skills muss sich jeder stellen, der sich auf irgendeine Weise beruflich verändern möchte oder muss. Doch wer einmal seine Soft-Skills ehrlich ermittelt hat, dem wird dieses Wissen auch im Privatleben nützlich sein. Denn Soft-Skills bezeichnen die persönlichen Fähigkeiten eines Individuums.

Anfangs​ steht die Selbstreflexion

Jeder hat demnach Soft-Skills. Bei dem einen sind sie ausgeprägter, bei anderen ausbaufähiger. Psychologisches Geschick, Kommunikationsstärke,​ Organisationstalent, …, all diese Fähigkeiten, die häufig auch interessengelagert sind, werden Soft-Skills genannt.

Unterschiedli​che Unternehmenssituation​ verlangen nach unterschiedlichen Soft Skills. Neue Produkte können nicht nur mit Organisationsgeschick​ und perfektem E-Mail-Management schnell vermarktet werden. Dazu bedarf es Kommunikationsstärke in persönlichen Verhandlungssituation​en. Doch nur Reden zieht häufig ein heilloses Durcheinander bei der Tätigkeit nach sich. Jedes Stellenprofil in Unternehmen besitzt demnach unterschiedliche Anforderungen von Soft-Skills. Je mehr Soft-Skills ein Mitarbeiter hat, umso höher sind seine Chancen gegenüber Mitarbeitern gleicher fachlicher Qualifikation aufzusteigen. Das ist natürlich meist mit einem besseren Gehalt verbunden.

Widersprü​chliche Soft-Skills

Nun gibt es aber auch Soft-Skills, die sich scheinbar widersprechen. So sind die beiden für sich genommen starke Eigenschaften “Anpassungsfähigkeit”​ und “Durchsetzungskraft” nur schwerlich unter einen Hut zu bringen. Hier kommt das weitere wichtige Merkmal im Zusammenhang mit sozialer Kompetenz ins Spiel: Soziale Intelligenz in Verbindung mit Sozialkompetenztraini​ng. Nun darf behauptet werden, dass Kompetenz aus Intelligenz ja nur entstehen kann. Mitnichten sind die persönliche Feinfühligkeit und das richtige Taktgefühl jedoch für zielorientiertes unternehmerisches Handeln besser geeignet, als nur Kompetenz, die auf Intelligenz, antrainierten Höflichkeitsfloskeln und Small-Talk-Regeln beruht.

  • Bodenständig​keit vs. Spontanität
  • Konzentra​tionsvermögen vs. Multitaskingfähigkeit​
  • Werttreue vs. Umsatzungskraft

Ihr​e Stärken gut platziert

Die “weichen Fähigkeiten”, genannt Soft-Skills, sind weniger gut messbar als die Hard-Skills, mit deren Begriff die Fachkompetenzen bezeichnet wird. Deshalb ist bei der Selbstreflexion Ehrlichkeit so wichtig. Nicht jeder ist ein kommunikatives Verkaufstalent. Im Gegenteil, nur wenige Menschen können richtig verkaufen, selbst wenn sie sich privat als sehr kommunikativ erweisen. Auch introvertierte, eher zurückhaltende Personen haben Stärken. Vielleicht sind sie freundlicher oder bei sehr genau, da sie meist auch konzentrierter bei der Arbeit sind. Das wären alles Soft-Skills, die jeder persönlich und möglichst auch richtig einschätzen sollte. Die Fähigkeit zur Selbstreflektion gilt ebenso als Soft-Skill, auch wenn dieses im Ellenbogenzeitalter und der vorliebsamen Schuldzuweisung an andere häufig untermauert wird.

Im Internet finden sich zahlreiche Listen mit Soft-Skills und zugehörigen Schlüsselqualifikatio​nen, also Eigenschaften und Fähigkeiten, die Menschen besitzen können. Für viele Branchen und Unternehmen gibt es sogar Soft-Skill-Hitlisten . Wer sich für ein Unternehmen interessiert, findet in der Firmenpilosophie der Internetpräsenz Anhaltspunkte, welche persönlichen Soft-Skills dort vermutlich erwünscht sind.

Beispielhafte Soft-Skills

  • Verhandlu​ngsgeschick
  • Pünktlich​keit
  • Gutes Zahlenverständnis
  • Kre​ativität
  • Kommunikatio​nsvermögen
  • Lernfreude​
  • Technische Begabung
  • Organisation​stalen
  • Experimentierf​reude
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Comments to: Soft-Skills & die Relevanz für die Schweizer Wirtschaft
  • September 24, 2017

    Das ist die Herausforderung durch die neue Wirtschaft aus dem Internet.

    Auf der einen Seite müssen Hotels, Taxibetriebe, o.ä Lizensen besitzen, Steuern bezahlen, Arbeitsgesetzte einhalten, Sicherheitsreglemente​ einhalten, während die Konkurenz von UBER und co dies nicht tun muss.

    Der Status von AN bei UBER ist in einer Grauzone (AN, selbstständig?).

    Dazu kann es negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt geben, wenn zuviele Wohnungen per AirBnB vermietet werden und dem nornalen Vermietungsmarkt entzogen werden.

    Ausserdem muss man in der Schweiz für Untermieter eine Bewilliung beim Vermieter einholen. Es ist eine Grauzone, inwiefern Angebote für AirBnB hier anwendbar sind. Bisher meint Untermieter jemand der länger bleibt, nicht für 1 oder 2 Nächte.

    Fazit: Der Gesetzgeber muss aktiv werden.

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    • Juli 19, 2021

      Ja Herr Eberhart,
      ich denke auch, dass neue Wirtschaftsformen zuerst gesetzgeberisch erfasst werden müssen, damit für Kunden und Gesellschaft eine überschaubare Ordnung besteht.

      Ob AirBnb die Hotelleriebranche konkurriert, kann ich nicht sagen. Denn ich denke, dass Hotels ja den Gästen etwas anderes anbieten als AirBnb es tut. In der Scchweiz gibt es schon Regelungen über gewerbliche Tätigkeit . Es kann also sein, dass nicht jedermann überall aus Wohnungen Ferienwohnungen machen kann.
      UBER hat mit seinem Taximodell eine Lücke im Gesetz genutzt. Aber wie man so liest, scheinen die sog. “selbständigen” Fahrer nicht immer so zufrieden mit dem Verdienst. Denn Uber nimmt von den Fahreinnahmen, einen erheblichen Teil für sich in Anspruch. (Der ganze Gewinn geht an den UBER-Gründer nach Amerika). Steuern bleiben nirgends.
      die Frage, ob UBER-Fahrer auch jene Kenntnisse ausweisen müssen, wie die Taxifahrer. (Bei der Taxiprüfung, werden Strasssenregeln und genaue Stadtkenntnisse geprüft und dazu müssen die Taxifahrer früher und häufiger zur ärztlichen Kontrolle als wir privaten Autofahrer.
      Trotzdem​: Neue Modelle in der Wirtschaft können auch Anstoss zu Verbesserungen von Bestehendem sein.

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    • Juli 19, 2021

      Gute Argumente, Herr Eberhart.
      AirBnB ist in jedem Fall eine Kokurrenz.
      Zum Betreiben eines Hotels fallen hohe Kosten an.
      Es braucht gleich lange Spiesse.

      Es gibt auch noch von anderer Seite grosse Probleme in der Gastwirtschaft.
      Nach​ wie vor viel Handarbeit.
      Erforder​t viel Personal und viel Regulierungen.

      Seh​r viele ehemalige Familienbetriebe stehen zum Verkauf.
      Viele Käufer stammen aus dem Orient.
      Diese sind interessiert, um ihr Geld in der sicheren Schweiz anzulegen.
      So verschwinden traditionelle Betriebe nach und nach.

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    • Juli 19, 2021

      Auch bei den hiesigen Hotels ist die Konkurrenz gross. Vielleicht gibt es zu viele Betten in der Schweiz. Kinder von Hotelbesitzerfamilien​ mögen eventuell den Betreib einfach so weiterführen und wählen einen anderen Beruf. die Kunden haben nicht mehr die gleichen Bedürfnisse wie vor einer Generation. Eine Woche im gleichen Hotel ist vielleicht nicht mehr so gefragt. Man reist, steigt ab, übernachtet zweimal, geht wandern, und fährt weiter.
      Darum ist es nicht leicht für Hotelbetreiber, rasch auf Kundenbedürfnisse zu reagieren.
      AirBnb ist eine der möglichen Antworten. Eine Tante von mir betrieb in ihrer zweiten Wohnung im Haus in Richterswil schon vor 25 Jahren ein BnB-Angebot. Mit gutem Erfolg. Es kamen auch Geschäftsleute, welche jährlich ihre “Schweizer-Tour” machten und es leid waren, immer in Hotels zu wohnen. Sie bevorzugten eine kleine Wohnung.

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  • September 24, 2017

    Ich denke nicht, dass dieses Konzept der Hotelbranche gross schadet.

    In meinem Haus wurde gerade kürzlich ein Mieter rausgeworfen, der seine Wohnung jahrelang untervermietet hat.

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    • Juli 19, 2021

      Ist der Mieter vom Hotelierverband rausgeworfen worden, Herr Marquis?

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    • Juli 19, 2021

      Nein, dem Mieter wurde vom Vermieter gekündigt.

      Es gab natürlich noch andere Gründe, die ich nicht veröffentlichen möchte.

      Nach einem kurzen Googeln habe ich festgestellt, dass die Gastgewerbegesetze kantonal sind. Es sind aber Unterschiede zwischen einer Hotel – Übernachtung und einer Übernachtung in einem Zimmer, wo effektiv ein Mietvertrag gilt.

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