Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
Zu Beginn der Sommersession stand ein zentrales Geschäft für uns Gewerbetreibende auf der Traktandenliste: Das «Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit». Die Probleme sind bekannt: Scheinselbstständigkeit und Subunternehmerketten. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit halten sich immer mehr sog. Scheinselbstständige in unserem Land auf, die unseren Unternehmen das Leben schwer machen, indem sie ihnen mit unfairen Konditionen die Aufträge abjagen und Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht umgehen. Richtigerweise hat hier der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... eine Dokumentationspflicht und entsprechende Sanktionsmöglichkeiten vorgeschlagen.
Das zweite gravierende Problem ist die Weitergabe eines Auftrages vom Hauptunternehmer zu Subunternehmern. Die Mehrheit der Kommission, unter ihnen auch Gewerkschafter, wollte dem mit einer Solidarhaftung für den Hauptunternehmer begegnen. Dieser solle künftig für die Subunternehmen haften. Damit würden aber die Subunternehmen einfach aus der Verantwortung entlassen und alle Kontrolllast würde dem Hauptunternehmer aufgebürdet, während sich die Subunternehmer vermutlich erst recht nicht mehr darum scheren würden, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Im Vorfeld der Debatte folgten die Medien der Argumentation der Kommissionsmehrheit und schrieben, man rechne damit, dass die Solidarhaftung wohl vom NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de... angenommen werde. Mit Sorge sah ich unter diesen Vorzeichen der Debatte entgegen und vertrat umso entschlossener meinen Minderheitsantrag für die Streichung der Solidarhaftung. Für mich als KMU-Vertreterin war klar: Solidarhaftung ist KMU-feindlich, denn sie bringt noch nicht abschätzbare finanzielle und administrative Belastungen und führt darüber hinaus dazu, dass grosse Unternehmen vermehrt Unteraufträge selber ausführen würden, um jegliches Risiko und den Kontrollaufwand zu vermeiden. Das heisst, die KMU verlören Aufträge. Damit ist die Solidarhaftung nicht nur ein Eingriff in die Vertragsfreiheit und die Eigenverantwortung, sondern auch der Entwicklung der Wirtschaft abträglich
Zu meiner freudigen Überraschung lehnte das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... tatsächlich die Solidarhaftung ab und machte so den Weg frei für den Vorschlag des Ständerates. Dieser will die Problematik der Subunternehmerketten nach einer profunden Analyse in einer separaten Vorlage beraten. Als KMU- und Gewerbevertreterin hat mich dieser Entscheid gleich zu Sessionsbeginn ausserordentlich gefreut, nicht zuletzt wegen der Arbeitsplätze, die so erhalten bleiben.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments– Wann wird die profunde Analyse in Auftrag gegeben?
– Wann wird sie fertig sein?
– Wann wird der Ständerat die Ergebnisse der Analyse beraten?
– Und wann wird endlich einmal etwas gegen diese untragbare Situation unter- nommen?
Solidarhaftung ist KMU-feindlich
Sie ist vor allem kundenfeindlich.
Wenn ich der Firma XY den Auftrag gebe, dann habe ich das Recht darauf, dass die Firma XY als mein Vertragspartner für die richtige Ausführung der Arbeiten haftet, wenn sie dies schon nicht selbst ausführt, denn sie und nicht irgend ein Subunternehmer, den ich nicht kenne und nicht ausgesucht habe, ist mein Vertragspartner.
Wenn der Subunternehmer schlampt, dann kann und soll sich der Hauptunternehmer an diesem schadlos halten. Er und nur er soll jedoch dem Auftraggeber gegenüber für die richtige und pünktliche Ausführung der Arbeit oder Dienstleistung haften, denn er allein ist Vertragspartner.
Das steht ja auch so im Obligationenrecht.
Was würden Sie sagen, wenn Sie ein neues Auto kaufen und bei mangelhaften Pneus am Neuwagen vom Verkäufer die lapidare Auskunft bekommen, man möge sich doch bitte an die Reifenfirma wenden.
Vor allem im Bauwesen ist dieses Subunternehmertum übel; der Bauherr darf sich dann regelmässig bei Baumängeln mit irgendwelchen Subunternehmern herumschlagen, die er weder kennt noch sich als Vertragspartner ausgesucht hat. Die Garantieleistungen an den Bauherrn abzutreten, wie der Trick in Bauverträgen gerne beschönigend genannt wird, ist beim Bauen mit Generalunternehmungen weit verbreitet, gehört aber im Interesse der Kunden endlich verboten. Die Solidarhaftung ist nicht “ein Eingriff in die (…)Eigenverantwortung”, wie S. Flückiger schreibt, sondern das genaue Gegenteil davon: man stiehlt sich aus der Verantwortung dem Kunden gegenüber.
Dass solche Misstände von Vertretern der “volksnächsten” Partei auch noch verteidigt werden, ist je nachdem, was man von der SVP weiss oder nicht weiss, sehr gut oder überhaupt nicht verständlich.
Warum damit Arbeitsplätze erhalten bleiben sollen, würde ich gerne in irgend einen logischen Zusammenhang gestellt sehen.
Super Beitrag
Eigenverantwortung heisst die Verantwortung übernehmen und nicht an andere abschieben.
Grosse Firmen wollen vor Angst gar nicht mehr mit Schweizer Selbständigerwerbende zusammenarbeiten.
Deshalb wäre eine Dokumentationspflicht eine grosse Erleichterung für die korrekten Selbständigerwerbenden, egal ob Schweizer oder Ausländer.
Die flankierenden Massnahmen greifen nicht!
In den letzen Jahren kam es zu einer massiven Einwanderung ins Sozialsystem!
Es spricht nichts dafür, dass die Ausländer die gleichen Sozialleistungen wie die Schweizer erhalten. Bei den Ausländern sollte auf Ergänzungsleistungen und Beiträge an die Krankenkassenprämien verzichtet werden. Auch Ausländer sollen Sozialhilfe empfangen können aber nur eine beschränkte Zeit.
Wenn ein Ausländer seine Steuern oder Krankenkassenprämien nicht zahlt bzw. Sozialhilfe beantragt wird seine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung automatisch in eine auf 60 bzw. 90 Tage befristete Kurzaufenthaltsbewilligung umgewandelt.
Sehr wirksam ist auch eine Kopfsteuer für Ausländer.
Durch diese einfachen Massnahmen verteuert sich für die Ausländer das Leben in der Schweiz. Es ist zu erwarten, dass sich dadurch Ausländer, die unser Sozialsystem belasten, dazu bewegen lassen in ihre Heimat zurückzukehren.
Bei Diskussionen zu diesem Thema wird regelmässig der Trumpf “die Ausländer finanzieren uns doch die AHV” gezogen. Er sticht nicht, denn die Ausländer lohnen sich für die AHV erst ab einem Einkommen von 13’800 Franken. Pro Monat!
Mehr dazu in meinem ältesten Kommentar zu:
http://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/evolution-demographique-et-economique/
Warum kommen die Scheinselbständigen in die Schweiz?
Wegen der PFZ. Früher hatten wir dieses und auch viele andere Probleme nicht!
Mit einer riesigen Bürokratie liesse sich dieses Problem beheben. Vielleicht.
Geht es nicht einfacher?
Doch: Eine andere Ausländerpolitik ist überfällig!
Die PFZ müssen wir kündigen. Der Inländervorrang muss wieder gelten.
Mit der EU müssen gegenseitige Einwanderungs-Kontingente vereinbart werden, denn es ist wichtig, dass schweizer Arbeiter auch weiterhin ohne behördliche Schikanen in der EU auf Montage gehen können. Auch für Auswanderungswillige, junge Berufsleute, Studenten, Künstler usw. sind Kontingente nötig. So bleiben wissenschaftlicher und kultureller Austausch gewährleistet.
Es wollen wesentlich mehr EU-Bürger in die Schweiz als umgekehrt. Damit lässt sich in den Verhandlungen Druck machen. Wir sind am längeren Hebel!
Es hat Sie gefreut das Lohndumping betrieben worden ist und weiterhin betrieben werden darf !?