1. Finanzen & Steuern

Sparmassnahmen in der Verwaltung

Dass man haushälterisch mit Geld umgehen soll, ist klar. Sowohl sollte dies in der Privatwirtschaft als auch in der Verwaltung sein. In der Privatwirtschaft werden hohe Bonis, Zwangsfrühpensionierungen, Gewinne privatisiert und Kosten sozialisiert etc. etc. geduldet/gespielt. Dies auch zulasten der Kunden und der Versicherungsnehmer (RAV), Steuerzahler etc. Goodies gibt es übrigens auch bei Privatfirmen und nicht nur in der Verwaltung!

Die Verwaltung ist politikgesteuert. Die Verfassung hat Aufgaben drin, welche es zu erfüllen gibt. Spart man hier, dürfen Firmen, Privatpersonen mehr stemmen resp. Aufgaben werden liegen gelassen. Spart man am falschen Ort, gibt es Mehraufwand oder legt Bereiche lahm (z.B. es geht halt langsamer, die Digitalisierung zwecks Entlastung schreitet nicht voran oder wird gar «abgemurkst»). Im schlimmsten Fall hängen Firmen daran, welche grenzübergreifend handeln wollen und dies nicht mehr können und daran Konkurs gehen.

Das Parlament hat sich jedoch momentan auf die Löhne und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in der Verwaltung «eingeschossen», wie es scheint. Doch ist das Parlament auch bereit den Preis dafür zu zahlen? Schliesslich hängt ja die Arbeit vom Parlament auch von der Arbeit der Verwaltung ab (Antworten auf Anfragen, Motionen, Aufgabenerfüllung, Druck seitens Wirtschaft etc.). Wenn man allerdings das Debakel um den F35 sieht, wage ich zu zweifeln, ob die Parlamentarier denn auch auf Warnungen seitens Amt/Ämtern hören wollen.

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Comments to: Sparmassnahmen in der Verwaltung
  • Juni 30, 2025

    \”Angestellte in der Bundesverwaltung verdienen deutlich mehr als vergleichbare Mitarbeitende in der Privatwirtschaft – vor allem bei Teilzeitpensen. Das zeigt eine neue Analyse des Ökonomen Christoph Schaltegger, über die die Sonntagszeitung berichtet. Laut Studie liegt der durchschnittliche Lohnvorteil bei 10.000 Franken pro Jahr. Bei Teilzeitarbeit mit weniger als 80 Prozent Pensum beträgt der Unterschied sogar bis zu 17.600 Franken – rund 19,2 Prozent mehr.\” (Weltwoche vom 21.4.2025)

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  • Juni 30, 2025

    Bei Teilzeitarbeit mit weniger als 80 Prozent Pensum beträgt der Unterschied sogar bis zu 17.600 Franken – rund 19,2 Prozent mehr.\\” (Weltwoche vom 21.4.2025) -> erklären Sie mir mal, wieso es bei Teilzeitarbeit einen grösseren Unterschied geben soll, Herr Schneider. Bestenfalls auch mit einem Beispiel (gleiches Stellenpensum mit 100 % und unter 80 %).

    Die Abzüge (AHV/IV, ALV, NBU, PK …) und ggf. Zuschläge je nach Arbeitgeber (auch in der Privatwirtschaft!) sind gegeben. Dies sowohl bei 100 %-Arbeit als auch bei Teilzeitarbeit. Weniger Lohn = weniger hohe Abzüge? Lohntabellen, Lohnrechner, Stelleninserate und Stellenanforderungen kann man nachsehen. Dies von der tiefsten Lohnklasse bis zur höchsten.

    Sie prangern hier übrigens den Lohn an und ich in meinem Beitrag \”Sparmassnahmen\” die Politik und das \”Drangsalieren\” mit Aus- und Nebenwirkungen von der Arbeit der Politik bis hin zum Bürger/Unternehmer. Wie weit der Angleich seitens Verwaltung zur Privatwirtschaft bereits gemacht wurde, kann man auch nachsehen/überprüfen.

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