„Gleich den Bundesgesetzen müssen sich Staatsverträge des Bundes im Rahmen der Bundesverfassung halten, dürfen also zum Beispiel nicht die Freiheitsrechte beeinträchtigen.“ (Prof. Giacometti/Fleiner)
„Die Bundesverfassung, einschliesslich der ungeschriebenen Freiheitsrechte, steht in der Normenhierarchie auf einer höheren Stufe als die Staatsverträge. Ihr gebührt der Vorrang gegenüber den Staatsverträgen.“ (Prof. Häfelin/Haller)
“Wenn der Konflikt zwischen eine neuen Verfassungsbestimmung und dem Völkerrecht nicht verhindert werden kann, geht nach Ansicht des Bundesrats die jüngere Verfassungsbestimmung vor” (BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... 2010)
Erst in den letzten Jahren haben Verwaltung, BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun..., ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... und – seit 2012 – auch das Bundesgericht die Sache auf den Kopf gestellt.
In keinem Staat steht das internationale Recht über der jeweiligen VerfassungEine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung bzw. das obe....
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Kommentare anzeigen Hide commentsHr.Schneider,
wenn wir diesen Unsinn, den Verwaltung, Bundesrat, Parlament und Bundesgericht seit 2012 angerichtet haben; endlich beseitigen wollen, müssen wir JA zur Selbstbestimmungsinitiative stimmen!–
Wenn Sie aber jetzt, VOR der Abstimmung orakeln und Selbstzweifel sähen (Ihr Artikel: “SVP-Selbstbestimmungsinitiative nicht mehrheitsfähig?”), haben Sie der ganzen Sache einen “Bärendienst” erwiesen.
Mit Ihren voreiligen “Schlüssen” sähen Sie Verwirrung, schaden dem berechtigten Anliegen enorm und helfen so indirekt den Gegnern, die sich natürlich “ins Fäustchen” lachen.
Mehr Rückgrat bei Ihnen, statt lavieren und verzagen, wäre wünschenswert.