Oft finden sich in der Presse Aussagen wie: «Bremsend wirkt der Strahlenschutz, der in der Schweiz wesentlich strenger ist als im europäischen Ausland». Ein weit verbreitetes Gerücht im Bereich Mobilfunk.
Werden vergleichbare Anlagen in ihrer Wirkung untersucht, liegen aus- und inländische Werte nicht weit auseinander. Das hat zwei Gründe: einerseits stimmen die Emissionsgrenzwerte überein und anderseits müssen im Ausland die Werte mehrerer Anlagen kumulativ berücksichtigt werden, während in der Schweiz mehrere Anlagen je für sich genommen die Anlagegrenzwerte bedingt nicht überschreiten dürfen; zudem kennt das Ausland eine auf das Körpergewicht bezogene Begrenzung.
Insgesamt ist der Strahlenschutz in der Schweiz nur wenig und nicht wesentlich strenger als im europäischen Ausland.
Auch ist zu fragen, ob wir gut beraten sind, unbesehen jenem Bundesgerichtsurteil zu folgen das sagt: «Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit». (1A 94/2000/sch )
Januar 2019
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