Studentin Maria L. wollte Flüchtlingen helfen, also primär eine lobenswerte Eigenschaft dieser jungen Frau. Sie arbeitete als Freiwillige in einem Flüchtlinsheim nahe Freiburg i.Br. Auf dem Nachhauseweg mit dem Fahrrad wurde sie von einem Mann von Fahrrad gezerrt, brutal vergewaltigt und ermordet, von einem jungen Mann der als Flüchtling nach Deutschland gekommen war.
Wenn es nur ein Einzelfall wäre, aber wie kann man denn nur als Verantwortliche 1.5 Millionen Migranten & Flüchtlinge nach Deutschland oder in die Schweiz unkontrolliert einwandern lassen? Zu 90 % junge tatkräftige Männer, deren Testeronspiegel umso mehr ansteigt, wie man sie nicht zur harten körperlichen Arbeit (z.B. in der Landwirt- oder Bauwirtschaft) heranzieht. Vielleicht sollten die Verantwortlichen Politikerinnen & Politiker auch allen einen monatlichen Gutschein zum Bordellbesuch auch noch aufs Steuerzahlers Kosten mit finanzieren?. Präventive Wirkung hätte dies jedenfalls absolut, nämlich den Teufel mit dem Belzebub austreiben.
Diese massenhafte unkontrollierte Einwanderung könnte durchaus auch als grobfahrlässige strafrechtsrelevante Vorschubleistung zu solch übelsten Sexualstraftaten an unseren jungen Frauen betrachtet werden. Viele dieser jungen Männer betrachten & behandeln nämlich Frauen kulturgemäss als sexuelles Freiwild. So sagte ein anderer muslimischer Vergewaltiger auf die Frage eines Richters:
“Zeigen sie denn kein bisschen Reue ob der Schandtat die sie an diesem jungen Mädchen begangen haben: “Wieso die Weiber sind doch dazu da, um sich zu Vergnügen”.
Möglich ist auch, dass in der Schweiz der Anwalt bei auf Staatskosten (unengeltliche Rechtspflege wegen Mittellosigkeit) dann noch auf mildernde Umstände plädieren würde, dass dieser arme junge Mann hätte unter starkem Sexualtrieb, also aus purer Not gehandelt habe. Zudem sei in seiner Heimat auch
Vielweiberei Polygamie rechtlich erlaubt
& üblich. Darum der ganze kulturelle Hintergrund des Täters müsse berücksichtigt werden, weshalb um mildernde Umstände gebeten werde.
Solche Urteile gibt es bereits in anderen schweren Straftaten bei uns i.d. Schweiz, z:B. bei Ehrenmorden. Solches ist meiner Rechtsauffassung nach aber eines Rechtsstaates unwürdig.
Als mutmasslicher Täter wurde nach mehreren Wochen ein 17-jähriger Flüchtling aus Afghanistan festgenommen.
Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), hatte der “Bild-Zeitung”(Online) gesagt: „Dieses und viele andere Opfer würde es nicht geben, wäre unser Land auf die Gefahren vorbereitet gewesen, die mit massenhafter Zuwanderung immer verbunden sind. Und während Angehörige trauern und Opfer unsägliches Leid erfahren, schweigen die Vertreter der ,Willkommenskultur‘.“
Dagegen sprach sich ein SPD-Regierungsmitglied Merkels wie folgt aus: “„So bitter es ist: Solche abscheulichen Morde gab es schon, bevor der erste Flüchtling aus Afghanistan oder Syrien zu uns gekommen ist“, dies sagte Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) der „Bild“. „Wir werden nach solchen Gewaltverbrechen – egal, wer sie begeht – keine Volksverhetzung zulassen.“
AfD-Bundeschef Jürg Meuten meinte hingegen: „Wir sind erschüttert über diese Tat und erleben gleichzeitig, dass unsere Warnungen vor der ungesteuerten Einreise Hunderttausender junger Männer aus patriarchalisch-islamischen Kulturkreisen als populistisch abgewertet wurden.“ Die bisherige Rechtslage, DNA-Proben nicht nach Ethnie zuzuordnen, bezeichnete Meuthen als skandalös.
Quelle:
Dagegen möchte ich festhalten: Wenn 2015 nicht 1.5 Millionen vorwiegend unkontrolliert völlig Kulturfremde, überwiegend junge Männer nach Europa gekommen wären, wäre dieser Fall gar nicht nicht möglich geworden. Auch erfolgte diese Masseneinwanderung 2015 entgegen dem formellen Deutschen Strafrecht, denn das Überqueren der Deutschen Grenze ohne gültige Papiere ist – sicherlich aus Sicherheitsgründen – unter Strafe gestellt. Über 10’000 Strafklagen gegen BK-Merkel sind angeblich von erbosten Bürgern bei der Bundes-Staatsanwaltschaft in Karlsruhe bereits eingegangen.
Für mich steht jedenfalls fest, dass ohne diese völlig unkontrollierte Masseneinwanderung wäre diese junge Studentin jetzt noch am Leben. Das Leben voller Hoffnung & Zukunft dieser jungen Frau wurde auf grausamste Art und Weise so aber für immer ausgelöscht.
Das Landgericht Freiburg sprach den Täter jetzt der besonders schweren Vergewaltigung und des Mordes an der 19-Jährigen Studentin für schuldig und ordnete Sicherungsverwahrung an.
Auszug aus FAZ:
K. hatte der jungen Frau nach Überzeugung des Gerichts in einer Oktobernacht des Jahres 2016 aufgelauert, sie bewusstlos gewürgt, mehrfach vergewaltigt und die noch lebende Studentin dann im Wasser des Flusses Dreisam abgelegt. Sie ertrank. Laut Gerichtsmedizin dauerte ihr Sterben im Wasser wohl mindestens eine Stunde. „Er wusste, dass sie noch lebte, als er sie in die Dreisam legte, dass sie ertrinken würde, ertrinken musste“, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk in ihrer Urteilsbegründung.
Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgeschlossen
Hussein K. war vor der Jugendkammer angeklagt, wurde jedoch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der als angeblich minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 gewesen zu sein. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Damit war eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgeschlossen. Der Angeklagte war sieben Wochen nach dem Mord festgenommen worden.
Quellen:
Das Gericht folgte hinsichtlich des Alters und des Strafmasses den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger hatte kein Strafmass genannt, Sicherungsverwahrung aber abgelehnt.
Hussein K. hatte behauptet, im Affekt gehandelt zu haben, als er das arglose Mädchen vom Rad stieß. Zudem sei er bekifft und betrunken gewesen. Das Würgen und die Vergewaltigung hatte er zugegeben, weitere Details zum Hergang der Tat waren ihm so gut wie nicht zu entlocken.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsOho, da gibt im Vimentis Forum doch Leute, die sind tatsächlich damit nicht einverstanden, dass einem Vergewaltiger, einem brutalstem nekrophilen Narzistenmörder, der getarnt als “Flüchtling” nach Deutschland kam, ordentlich der Prozess gemacht wird. Ist das Urteil vielleicht zu stark ausgefallen? Nicht auszuschliessen dass er schon in seinem Heimatland auf diese Weise gewütet hat, dann war er halt auf einer echten Flucht vor der dortigen Polizei.
Zur Information, man kann in der Schweiz selbst einen Kinderschänder und vierfachen Mörder demgegenüber nicht lebenslang ins Gefängnis stecken, schon gar nicht lebenslang verwahren, wenn nicht mindestens zwei Psychiater bestätigen, dass der Straftäter nicht therapierbar ist.
Natürlich sehr leicht auch durchschaubar, wer verhindert denn selber gerne dass er bald keine Klienten/Innen mehr hat. Arbeitsbeschaffung pur. Jedenfalls bekommt der 34-jährige Vierfachmörder und Kinderschänder eine Therapie geschenkt in der Schweiz. Diese brutalsten Verbrechen werden immer öfters, immer noch schlimmer, deshalb wäre ich bei Mehrfachmord für die Giftspritze, präventiv als sehr wirksame Abschreckung.
Das arme Opfer ist längst vergessen, nur um den Täter wird noch ein grosses Theater veranstaltet.
Da handelt es sich bestimmt nur um einen Einzelfall!
Mein Antwort war wirklich nur Ironisch gemeint!
Tja, das ist Ihr Problem.
🙂
Das hab ich auch so verstanden, aber besser am Schluss noch mit (Ironie) ergänzen.
lieben Gruss & ein gutes WE
Ich hab das auch so verstanden, aber auch gesehen, dass der Satz eben ohne Ironie ganz einfach RICHTIG ist. Und deshalb, ich gestehe es öffentlich, war ich einer der “Daumen nach oben”-Drücker.
Aber Spass beiseite:
Einen lieben Gruss und ein gutes WE auch von mir.