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Das heute geltende Gesetz von 1931 über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern (ANAG) soll durch das neue Ausländergesetz (AuG) ersetzt werden. Das ANAG führt aufgrund komplizierter Bewilligungswege zu hohem bürokratischen Aufwand. Die Bestimmungen über Ausländerinnen und Ausländer, welche seit 1931 bis heute erlassen wurden, sind oft nur auf Verordnungsebene des Bundesrates geregelt, wodurch das Parlament kein Mitbestimmungsrecht besitzt. Das neue Gesetz soll dies ändern und setzt speziell im Bereich der Integration der Ausländer und der Bekämpfung von Missbrauch neue Schwerpunkte.
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