ausschaffung

  1. Abstimmungen
  2. National
Die Ausschaffung ist das letzte Mittel eines Staates, um gefährliche, die Sicherheit des Landes gefährdende oder schwer kriminelle ausländische Staatsbürger des Landes zu verweisen. Dies sehen die Initianten als zu wenig stichhaltig an und verlangen deshalb per Initiative eine genauere Ausformulierung der Tatbestände, die zu einer Ausschaffung führen sollen. Das Parlament hat dazu einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die Tatbestände erweitert und zusätzlich einen Integrationsartikel in der Bundesverfassung verankern soll. Das Schweizer Volk kann nun über die Initiative und über den Gegenvorschlag abstimmen. Dieser Text soll die Ausgangslage aufzeigen und die Vor-, bzw. Nachteile der Initiative und des Gegenvorschlags aufzeigen.
  1. Abstimmungen
  2. National
Das heute geltende Gesetz von 1931 über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern (ANAG) soll durch das neue Ausländergesetz (AuG) ersetzt werden. Das ANAG führt aufgrund komplizierter Bewilligungswege zu hohem bürokratischen Aufwand. Die Bestimmungen über Ausländerinnen und Ausländer, welche seit 1931 bis heute erlassen wurden, sind oft nur auf Verordnungsebene des Bundesrates geregelt, wodurch das Parlament kein Mitbestimmungsrecht besitzt. Das neue Gesetz soll dies ändern und setzt speziell im Bereich der Integration der Ausländer und der Bekämpfung von Missbrauch neue Schwerpunkte.
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