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Das Bundesgericht entschied in zwei Urteilen, dass Einbürgerungen an der Urne ohne Begründung verfassungswidrig seien. Die Initianten möchten das Einbürgerungsverfahren an der Urne als Möglichkeit beibehalten und die Gerichte in der Verfahrensfrage der Einbürgerung entmachten. Am 1. Juni entscheidet nun das Volk an der Urne ob dieser Grundsatz in der Verfassung aufgenommen werden soll. Der Text beleuchtet die Auswirkungen, sowie die Argumente der Befürworter und Gegner der Initiative.
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