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Bereits im Frühjahr respektive Som-mer 2015 hat der Nationalrat sowie Ständerat das Nachrichtendienstge-setz verabschiedet. Laut Bund soll das Nachrichtendienstgesetz (NDG) als moderne gesetzliche Grundlage alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten umfassend regeln. Das NDG soll die Bundesgesetze über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit sowie über die Zuständigkeit im Be-reich des zivilen Nachrichtendienstes ersetzen, welche nicht mehr zeitge-mäss seien und nicht mehr der aktu-ellen Bedrohungslage entsprechen. Im Oktober 2015 wurde das Referen-dum ergriffen und bis im Februar dieses Jahres die benötigte Unter-schriftenanzahl erreicht. Deswegen wird das Volk nun am 25.09.2016 über das neue Bundesgesetz abstim-men. Da es sich hierbei um ein fakul-tatives Referendum handelt, ist keine Mehrheit der Standesstimmen nötig sondern nur eine Volksstimmen-mehrheit.
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