passivrauchen

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Am 1. Mai 2010 trat in der Schweiz das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Kantone dürfen über dieses Gesetz hinausgehende Regelungen einführen. Die zur Abstimmung stehende Vorlage will das Rauchverbot in der Bundesverfassung verankern. Damit soll eine einheitliche, nationale Lösung geschaffen werden, welche von allen Kantonen zwingend eingehalten werden muss.
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