Die Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffungsinitiative sei teilweise ungültig….. so liest man in den Medien: http://nachrichten.ch.msn.com/durchsetzungsinitiative-laut-bundesrat-teilweise-ung%c3%bcltig Man kann sich nun Gedanken machen, ob man die Menschenrechte und das Völkerrecht (was dies alles beinhaltet, kann jeder selber nachschlagen!) künden soll und den Volkswille durchzusetzen ist. Doch wie manipulierbar ist die Bevölkerung? Wie sehr informieren wir uns über die Kosten, den Nutzen und die Effekte (Aus- und Nebenwirkungen -> inkl. Rücknahmeverpflichtung der Dritt-, resp. Heimatländern bei Kündigung und Austritt etc.)? Wie sähe es aus, wenn wir zur falschen Zeit am falschen Ort sind und kein faires Verfahren mehr kriegen würden weil der Volkswille über den Menschenrechten und dem Völkerrecht steht? Wie sähe es aus, wenn man nicht mehr heiraten kann, wen man will und in der Niederlassung eingeschränkt ist? Teilweise ist es schon so, dass mit Ausländer verheiratete Schweizer ermutigt werden die Schweiz zu verlassen und sich im Heimatland ihres Partners niederzulassen: „Sanfter“ Druck wird aufgesetzt indem man seitens Behörden für die Partner die Einreise verzögert, ja gar verweigert. Was hat dies denn nun mit der Ausschaffungs- und Durchsetzungsinitiative zu tun? Schliesslich will man ja kriminelle Ausländer ausschaffen können. Dies allerdings nach Deliktkatalog welcher ergänzt/weiter gestaltet werden kann und je nach Heimatstaat den anderen Behörden keinen Grund liefert ihren Landsmann zurückzunehmen (Sozialhilfebetrug und Deutschland z.B.). Zudem gibt es mehr und mehr binationale Paare in der Schweiz, welche betroffen sein können. Je nachdem, wie denn das Volk, resp. das Parlament dann weiter verschärfen möchte, braucht man plötzlich nur noch nach Stellenverlust und Arbeitslosigkeit Sozialhilfebezüger zu werden um die Schweiz verlassen zu müssen. Deshalb gilt es aus meiner Sicht gut zu überlegen, wie man die Gesetzgebung gestalten will. Könnte man doch selber oder ein Familienmitglied mal betroffen sein…
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsFrau Sägesser, es ist doch eigentlich tragisch, dass es eine Durchsetzungsinitiative überhaupt braucht (bei der Minderinitiative ist diese auch schon angedacht). Hier ist doch das Problem. Wenn unsere Regierung und unsere Parlamente endlich bestehende Initiativen in Richtung des Volkswillen so weit als möglich umsetzen würden gäbe es auch keine Probleme. Da würde es das Volk auch akzeptieren, wenn dies z.B. im Bereich von zwingendem Völkerrecht etwas flexibler gehandhabt wird. Leider wird aber unsere Regierung zu stark von anderen Kräften beeinflusst und missachtet den Willen des Volkes. Dies führt dann dazu, dass Initiativen immer extremer formuliert werden. Die Unfähigkeit unserer Politiker wird es noch so weit bringen, dass wir in der Schweiz noch darüber abstimmen werden, aus gewissen Institutionen auszutreten. Wie viele Abstimmungen braucht es, dass unsere Politiker endlich wieder bereit sind, die Probleme des Volkes ernst zu nehmen.
Herr Steiner
Mit der Verwässerung der Abzockerinitiative hat sich unsere Regierung ein Eigengoal geleistet. Gemäss der mittlerweile 264 Kommentare zum gestrigen BAZ-Artikel (www.bazonline) wollen nun – rein aus Protest – die meisten der Kommentatoren, die noch nicht brieflich abgestimmt haben, ein JA zur 1:12-Initiative einlegen.
@Herr Steiner: Ja, es ist nicht toll, wenn der Volkswille missachtet wird. Doch wie sauber wurde die Arbeit seitens Initianten der Initiative wirklich gemacht? Wie sauber kann man den in der globalisierten Welt inkl. Gesetzesdschungel was aufgleisen und umsetzen? Wie sauber wurde wirklich Informiert und wie sauber wurden die Informationen seitens Bürger auch aufgenommen und verstanden? Bei einigen Initiativen zweilfe ich an der sauberen Arbeit, sauberen Information, Aufname der Problematik seitens Bevölkerung zur Umsetzung etc. Hier einige Links zur Problematik und Fragestellung im Bereich Sozialhilfemissbrauch (derjenige der Medienkonferenz finde ich noch interessant und gut zu wissen). wann es zur Ausschaffung führen würde ist mit der Bitte diese zu lesen:
http://www.skos.ch/store/pdf_d/schwerpunkte/medienkonferenzen/02.11.2010/Input_Wolffers.pdf
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/In-keinem-EULand-gibt-es-automatische-Ausschaffungen-/story/20282281
http://de.wikipedia.org/wiki/Eidgen%C3%B6ssische_Volksinitiative_%C2%ABF%C3%BCr_die_Ausschaffung_krimineller_Ausl%C3%A4nder_(Ausschaffungsinitiative)%C2%BB
Mehr kann gefunden werden. Wie würden Sie dies lösen, Herr Steiner, wenn jemand einfach sagt in meinem Land ist z.B. Sozialhilfemissbrauch kein Grund den Landsmann zurückzunehmen? Aus meiner Sicht führt also ein Deliktkatalog nicht zum Ziel der Ausschaffung von kriminellen und einigen wurde wohl was vorgegaukelt.
@Frau Votava: Danke für den Input. Doch genau solche Trotzreaktionen sind nicht förderlich. Auch wenn man nicht zufrieden mit einer Gesetzgebung, resp. deren Ausführung und Umsetzung ist, so sollte doch jeder Initiativtext entsprechend gut angeschaut werden.