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Teilweise ungültig….

Die Durch­set­zungs­i­ni­​tia­tive zur Aus­schaf­fungs­i­ni­​tia­tive sei teil­weise ungültig….. so liest man in den Me­dien: http://nachrichten.ch​.msn.com/durchsetzung​sinitiative-laut-bund​esrat-teilweise-ung%c​3%bcltig Man kann sich nun Ge­dan­ken ma­chen, ob man die Men­schen­rechte und das Völkerrecht (was dies alles bein­hal­tet, kann jeder sel­ber nach­schla­gen!) künden soll und den Volks­wille durch­zu­set­zen ist. Doch wie ma­ni­pu­lier­bar ist die Bevölkerung? Wie sehr in­for­mie­ren wir uns über die Kos­ten, den Nut­zen und die Ef­fekte (Aus- und Ne­ben­wir­kun­gen -> inkl. Rücknahmeverpflichtun​g der Drit­t-, resp. Heimatländern bei Kündigung und Aus­tritt et­c.)? Wie sähe es aus, wenn wir zur falschen Zeit am falschen Ort sind und kein fai­res Ver­fah­ren mehr krie­gen würden weil der Volks­wille über den Men­schen­rech­ten und dem Völkerrecht steht? Wie sähe es aus, wenn man nicht mehr hei­ra­ten kann, wen man will und in der Nie­der­las­sung eingeschränkt ist? Teil­weise ist es schon so, dass mit Ausländer ver­hei­ra­tete Schwei­zer er­mu­tigt wer­den die Schweiz zu ver­las­sen und sich im Hei­mat­land ihres Part­ners nie­der­zu­las­sen: „Sanfter“ Druck wird auf­ge­setzt indem man sei­tens Behörden für die Part­ner die Ein­reise verzögert, ja gar ver­wei­gert. Was hat dies denn nun mit der Aus­schaf­fungs- und Durch­set­zungs­i­ni­​tia­tive zu tun? Schliess­lich will man ja kri­mi­nelle Ausländer aus­schaf­fen können. Dies al­ler­dings nach De­likt­ka­ta­log wel­cher ergänzt/weiter ge­stal­tet wer­den kann und je nach Hei­mat­staat den an­de­ren Behörden kei­nen Grund lie­fert ihren Lands­mann zurückzunehmen (So­zi­al­hil­fe­be­t​rug und Deutsch­land z.B.). Zudem gibt es mehr und mehr bi­na­tio­nale Paare in der Schweiz, wel­che be­trof­fen sein können. Je nach­dem, wie denn das Volk, resp. das Par­la­ment dann wei­ter verschärfen möchte, braucht man plötzlich nur noch nach Stel­len­ver­lust und Ar­beits­lo­sig­keit Sozialhilfebezüger zu wer­den um die Schweiz ver­las­sen zu müssen. Des­halb gilt es aus mei­ner Sicht gut zu überlegen, wie man die Ge­setz­ge­bung ge­stal­ten will. Könnte man doch sel­ber oder ein Fa­mi­li­en­mit­glied​ mal be­trof­fen sein…

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Comments to: Teilweise ungültig….
  • November 22, 2013

    Frau Sägesser, es ist doch eigentlich tragisch, dass es eine Durchsetzungsinitiati​ve überhaupt braucht (bei der Minderinitiative ist diese auch schon angedacht). Hier ist doch das Problem. Wenn unsere Regierung und unsere Parlamente endlich bestehende Initiativen in Richtung des Volkswillen so weit als möglich umsetzen würden gäbe es auch keine Probleme. Da würde es das Volk auch akzeptieren, wenn dies z.B. im Bereich von zwingendem Völkerrecht etwas flexibler gehandhabt wird. Leider wird aber unsere Regierung zu stark von anderen Kräften beeinflusst und missachtet den Willen des Volkes. Dies führt dann dazu, dass Initiativen immer extremer formuliert werden. Die Unfähigkeit unserer Politiker wird es noch so weit bringen, dass wir in der Schweiz noch darüber abstimmen werden, aus gewissen Institutionen auszutreten. Wie viele Abstimmungen braucht es, dass unsere Politiker endlich wieder bereit sind, die Probleme des Volkes ernst zu nehmen.

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