1. Politik Aktuell

Terrorismusbekämpfung in der Schweiz

Der Anschlag auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ am 7. Januar und die Anschläge in Kopenhagen am 14. Januar 2015 haben den Fokus der internationalen Gemeinschaft, insbesondere in Europa, wieder verstärkt auf die Bedrohung durch terroristische Attentate gelenkt. In zahlreichen Ländern wurden als Reaktion darauf die Sicherheitsvorkehrungen im Bereich der Terrorismusabwehr verstärkt. Dieser Text zeigt zunächst die momentane Bedrohungslage und anschliessend die wichtigsten Instrumente auf, welche in der Schweiz zur präventiven Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden.

Bedrohungslage

Laut einer Studie des Landboten gab es seit 1898 in der Schweiz etwa 130 kleinere terroristische Anschläge. Die Motive der Attentäter waren sehr unterschiedlich, so hatten sie zum Beispiel allgemeine ideologische Gründe wie etwa Links- und Rechtsextremismus. Aber auch spezifische Anliegen wie der Kampf für die Unabhängigkeit Armeniens von der Türkei waren Anlass für terroristische Aktionen in der Schweiz.

Laut dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) besteht in Westeuropa seit dem 11. September 2001 eine erhöhte Bedrohung durch Terrorismus. Dies sei unter anderem auf die steigende Zahl dschihadistisch motivierter Reisender sowie auf den wiederholten Aufruf radikaler Gruppen zu Attentaten zurückzuführen. Diese Bedrohung hat sich nach den Anschlägen auf die Redaktion des Magazins „Charlie Hebdo“ in Paris nochmals verschärft. In der Schweiz bleibt die Bedrohungslage nach den Anschlägen unverändert erhöht. Ein Anschlag wie in Paris ist auch in der Schweiz denkbar. Jedoch gibt es zurzeit keine Hinweise auf konkrete Anschlagspläne. Weitere aktuelle Bedrohungen bestehen im Bereich der Cyberkriminalität und des Organisierten Verbrechens.

Der Nachrichtendienst des Bundes

Das Hauptinstrument des Bundes zur Erkennung einer möglichen Bedrohung der Schweiz durch terroristische Anschläge und durch die anderen oben genannten Verbrechen ist der Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Dieser entstand im Jahre 2010 aus der Zusammenlegung des Dienstes für Analyse und Prävention und dem strategischen Nachrichtendienst. Der Dienst für Analyse und Prävention war zuvor für Themen der inneren Sicherheit zuständig, während der strategische Nachrichtendienst vor allem im Ausland arbeitete. Mit der Zusammenlegung wurde die Schweiz eines der wenigen Länder mit einem fusionierten Nachrichtendienst.

Aufgaben des NDB

Die Aufgabe des NDB ist die Beschaffung und Auswertung von Informationen über eine mögliche Bedrohung der Schweiz aus dem In- und Ausland. Dies umfasst die Bedrohung durch Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst (Spionage), gewalttätigen Extremismus und die Verbreitung von Waffen (Proliferation), sowie eine umfassende Beurteilung der Bedrohung durch das Ausland.

In der Erfüllung seiner Aufgaben unterscheidet sich der NDB grundlegend von anderen Stellen des Bundes. Er besitzt eine spezielle Ermächtigung, Informationen zu beschaffen, welche nicht öffentlich zugänglich sind oder absichtlich geheim gehalten werden. Zudem darf er mit seinen Beschaffungsmassnahmen in speziellen Fällen in die Grundrechte einzelner Personen eingreifen. Anderen Stellen des Bundes ist dies nicht erlaubt.

Vergleich mit anderen Nachrichtendiensten

Fast alle Länder Europas verfügen über einen Nachrichtendienst. Informationen über die genaue Anzahl der beschäftigten Personen und deren Tätigkeit sind aber meist geheim. Dies ist auch in der Schweiz der Fall. Die nachfolgenden Grafiken beruhen auf einer Studie des Centers for Security Studies der ETH Zürich und zeigen das jährliche Budget sowie die Zahl der Angestellten anderer europäischer Nachrichtendienste, welche nicht getrennt in Inland- und Auslandnachrichtendienst sind.


Abb.1: Budget europäischer Nachrichtendienste


Abb.2: Anzahl Angestellter europäischer Nachrichtendienste

Ausbau des NDB

Als Reaktion auf die Anschläge vom 7. Januar 2015 in Paris kündigte der Bundesrat an, den NDB um sechs temporäre Stellen zu erweitern.

Gesetzliche Grundlage

Die Tätigkeit des NDB beruht hauptsächlich auf zwei Gesetzen: dem Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) und dem Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).

Laut dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit beschränkt sich die Informationsbeschaffung des NDB auf öffentliche Räume und öffentlich zugängliche Quellen. Das sind zum Beispiel öffentliche Plätze, Restaurants, Bahnhöfe. Das Abhören von Telefongesprächen oder anderen Formen der Kommunikation, das Anbringen von Wanzen in privaten Räumen und Ähnliches sind nicht erlaubt.

Geplante Gesetzesänderung

Im Jahr 2009 beauftragte der Bundesrat das Bundesamt für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes für den NDB. Dieses neue Gesetz soll frühestens 2016 in Kraft treten und die zwei älteren Gesetze ablösen. Somit soll sich der NDB in Zukunft auf eine einheitliche gesetzliche Grundlage abstützen. Der Bundesrat argumentiert, dass mit dem neuen Gesetz besser auf Phänomene wie Cyberkriminalität oder Terrorismus eingegangen werden könne. Zurzeit wird das Gesetz noch im Parlament behandelt.

Das neue Gesetz enthält voraussichtlich einige bedeutende Änderungen im Vergleich zur heutigen Situation. Während heute die Informationsbeschaffungs-massnahmen auf den öffentlichen Raum begrenzt sind, könnte der NDB mit dem neuen Gesetz in speziellen Verdachtsfällen auch private Räume, das heisst Wohnungen oder Büros in der Schweiz, überwachen und durchsuchen. Weiter könnten Telefone abgehört und geortet werden. Zudem dürfte der NDB in speziellen Fällen in Computersysteme eindringen. Diese speziellen Massnahmen dürften nur nach einer Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht und einer Freigabe durch den Chef oder die Chefin des VBS eingesetzt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Grundrechte der Schweizer Bevölkerung weiterhin ausreichend geschützt bleiben.

Task Force zur Bekämpfung dschihadistisch motivierter Reisen

Laut Berichten des NDB hat das Phänomen der dschihadistisch motivierten Reisen (siehe Kasten „Einfach erklärt“) 2014 ein problematisches Ausmass erreicht. Im Dezember 2014 waren 62 Fälle von Dschihadreisen aus der Schweiz bekannt. Davon reisten 37 Personen nach Syrien und in den Irak und 25 nach Afghanistan, Pakistan, Jemen oder Somalia. Einige Personen sind gestorben oder halten sich noch im Ausland auf. Einige sind in die Schweiz zurückgekehrt.

Dschihadistische Reisen gefährden zum einen die Sicherheit im Reiseland (zum Beispiel Irak, Syrien) durch die dort begangenen Gewalttaten. Zum anderen können sie für die Schweiz eine Bedrohung darstellen, wenn die betroffenen Personen zurückkehren und ihr radikales Gedankengut in der Schweiz verbreiten oder Anschläge verüben. Deshalb wurde 2014 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich ausschliesslich mit der Bekämpfung dieses Phänomens befasst. Die Aufgabe dieser Task Force ist das Beobachten der Lage sowie die Beurteilung der Gefährlichkeit potentieller Reisender. Diese Informationen leitet sie an die entsprechenden Stellen des Bundes weiter. Diese entscheiden dann über allfällig zu treffende Massnahmen. Was diese Massnahmen im Einzelfall sind, ist jedoch meist geheim.

Internationale Zusammenarbeit

Da Terrorismus ein grenzüberschreitendes Problem darstellt, ist die Schweiz in diesem Bereich auf die Zusammenarbeit mit anderen Ländern angewiesen. Einige dieser Kooperationsformen werden im Folgenden kurz erläutert.

Die Schweiz ist Mitglied der Financial Action Taskforce (FATF). Dies ist eine Arbeitsgruppe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Europa (OECD). Aufgabe der FATF ist die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Dies ist für die Schweiz als bedeutender Finanzplatz von grosser Wichtigkeit.

Auch die UNO ist ein Partner der Schweiz in der Terrorbekämpfung. Die Schweiz hat 16 der 18 universellen Übereinkommen der UNO zur Terrorismusbekämpfung unterzeichnet. Zudem erstattet sie regelmässig Bericht an das Komitee gegen Terrorismus der UNO, welches die Umsetzung der Übereinkommen überwacht.

Des Weiteren arbeitet das Bundesamt für Polizei (Fedpol) seit 2006 eng mit der Polizeibehörde der EU (Europol) zusammen. Die Zusammenarbeit dient vor allem dem Informationsaustausch. Sie soll damit die Erkennung von Gefahren und Verbrechen über Landesgrenzen hinweg ermöglichen. Zusätzlich kooperiert die Schweiz mit der EU im Rahmen des Schengener Abkommens. Alle Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums haben Zugriff auf das Schengener Informationssystem. In diesem System werden unter anderem Personen erfasst, die zur Fahndung ausgeschrieben sind. So können diese Personen nicht nur im betreffenden Land, sondern im gesamten Schengen-Raum gesucht werden.

Eine andere Form europäischer Zusammenarbeit für die Terrorismusbekämpfung ist der sogenannte Berner Club. Dieser besteht aus den Chefs der Nachrichtendienste der EU-Staaten sowie Norwegens und der Schweiz. Der Club trifft sich zweimal im Jahr zum Meinungs- und Informationsaustausch zwischen den einzelnen Nachrichtendiensten.

Kritik

Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 in New York wurden in vielen Teilen der Welt die Kompetenzen der Nachrichtendienste stark ausgebaut. Dies rief von manchen Seiten Kritik hervor, da die verstärkten Sicherheitsbemühungen auch eine verstärkte Überwachung der Bevölkerung mit sich brachten.

Als problematisch angesehen werden vor allem Gesetzesänderungen, wie sie 2016 in der Schweiz vorgesehen sind und weiter oben bereits erläutert wurden. Es wird befürchtet, dass die Erlaubnis zur Überwachung privater Kommunikation (Telefon, Internet, Briefe) missbraucht werden könnte. Damit würde dann beispielsweise das Grundrecht unschuldiger Personen auf Privatsphäre verletzt. Vorfälle der letzten Jahre, wie zum Beispiel die sogenannte NSA-Affäre, haben gezeigt, dass dies grundsätzlich möglich wäre. Dagegen wird argumentiert, dass der Nachrichtendienst nur mit diesen zusätzlichen Möglichkeiten den Schutz der Schweiz effektiv garantieren kann. Auch habe der NDB einen Nachteil gegenüber ausländischen Nachrichtendiensten, welche die oben beschriebenen Massnahmen einsetzen dürfen.

Des Weiteren wird kritisiert, dass der NDB keiner genügenden Kontrolle unterstehe. Ein grosser Teil der Tätigkeiten des NDB sind geheim, das heisst nur für einen sehr kleinen Personenkreis innerhalb der Bundesverwaltung einsehbar. Es wird kritisiert, dass der Nachrichtendienst durch die fehlende Transparenz zu wenig überwacht werden könne und dass der Politik deshalb die wirksame Kontrolle über diese Organisation fehle. Zudem sei dadurch auch unklar, wie gut der Nachrichtendienst seine Ziele erreicht, das heisst, wie viel er tatsächlich zur Sicherheit des Landes beiträgt. Dagegen wird angeführt, dass die Arbeit eines Nachrichtendienstes gezwungenermassen geheim sein müsse, da sie sonst wirkungslos werde. Zudem sei die Kontrolle des NDB in der Schweiz strenger als in anderen Ländern und gut organisiert.

Fazit

Die Bedrohung durch Terrorismus in der Schweiz ist erhöht. Es wurden bisher jedoch keine Verdachtsfälle öffentlich bekannt gemacht. Die Schweiz besitzt verschiedene Instrumente zur präventiven Terrorismusbekämpfung. Der Einsatz dieser Instrumente ist umstritten, da stets eine Abwägung zwischen Sicherheit durch Überwachung und persönlicher Freiheit der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden muss.

Literaturverzeichnis

Bundesamt für Justiz. Bekämpfung des Terrorismus. Gefunden am 15. Feb. 2015 Link

Bundesverwaltung. Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz. Gefunden am 9. Feb. 2015 unter Link

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Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Der Nachrichtendienst des Bundes. Gefunden am 10. Feb. 2015 unter Link

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Botschaft zum Nachrichtendienstgesetz. Gefunden am 18. Feb 2015 unter Link

Der Landbote. Der Terrorismus forderte in der Schweiz bislang 60 Tote. Gefunden am 20. Feb 2015 unter Link

Die Zeit. Alles Wichtige zum NSA Skandal. Gefunden am 24. Feb. 2015 unter Link

Eidgenössisches Departement für auswertige Angelegenheiten. Terrorismusbekämpfung. Gefunden am 9. Feb. 2015 unter Link

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.Task Force zur Bekämpfung dschihadistisch motivierter Reisen. Gefunden am 10. Feb. 2015 unter Link

Neue Zürcher Zeitung. Bundesrat spricht sich für zusätzliche Mittel aus. Gefunden am 15. Feb. 2015 unter Link

Schweizerische Bundesbehörden. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Gefunden am 13. Feb. 2015 unter Link

SP. Verbreitete Skepsis gegenüber dem Nachrichtendienst in der SP Fraktion. Gefunden am 24. Feb. 2015 unter Link

SVP. Nachrichtendienst braucht einen sinnvollen gesetzlichen Rahmen. Gefunden am 24. Feb. 2015 unter Link

Tagesanzeiger. Der Schweizer Geheimdienst im europäischen Vergleich. Gefunden am 15. Feb. 2015 unter Link

Tageswoche. Interview mit Martin Steiger. Gefunden am 24. Feb. 2015 unter Link

text3_Nachrichtendienst_pa12015.pdf – PDF

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