Die Todesraser von Schönenwerd, ein 18- und ein 20-jähriger Türke sowie ein 20-jähriger Kroate, haben im November 2008 bei einem Autorennen eine junge Frau tödlich verletzt. Kürzlich, nur Stunden, nachdem sie vor Gericht gestanden hatten, wurden zwei von ihnen erneut verhaftet, weil der eine wieder in ein Raserrennen verwickelt war und der andere ohne Führerausweis erwischt wurde. Dennoch: Ob die beiden Kriminellen nach der Strafverbüssung aus der Schweiz ausgeschafft werden, ist aufgrund der heutigen Rechtslage höchst unsicher. Dieser unerträgliche Zustand muss geändert werden – mit der Ausschaffungsinitiative der SVP, die am 28. November 2010 zur Abstimmung kommt.
Die Ausschaffungsinitiative sorgt dafür, dass Ausländer, die eine schwere Straftat begangen haben, unser Land nach der Strafverbüssung zwingend verlassen müssen und mit einem Einreiseverbot belegt werden, und zwar für 5-15 Jahre, im Wiederholungsfall für 20 Jahre. Das ist dringend nötig, denn Ausländer sind vor allem bei schweren Straf- und Gewalttaten weit überdurchschnittlich beteiligt. Bei schweren Körperverletzungen beträgt der Ausländeranteil 54%, bei Freiheitsberaubungen und Entführungen 56%, bei Einbruchdiebstählen 57%, bei Tötungsdelikten 59%, bei Vergewaltigen 62% und bei Menschenhandel gar 91%. Zudem sind über 70% der schweizerischen Gefängsnisplätze mit Ausländern belegt.
Um die SVP-Initiative auszuhebeln, haben die Mitte-links-Parteien im Parlament einen Gegenentwurf gebastelt. Dieser Gegenentwurf ist vor allem aus zwei Gründen unbrauchbar: Erstens enthält er auf Druck der Linken einen Integrationsartikel, der Gemeinden, Kantone und Bund gesetzlich zu umfangreichen Integrationsmassnahmen mit gewaltigen Kostenfolgen verpflichtet. Und zweitens müssten bei Ausschaffungsentscheiden die “Grundprinzipien des Völkerrechts” beachtet werden. Diese schwammige Begriff würde zwangsläufig eine Rekursflut auslösen und Ausschaffungen praktisch verunmöglichen.
Wer Todesraser und andere kriminelle Ausländer ausschaffen will, stimmt deshalb der Ausschaffungsinitiative zu und lehnt den untauglichen Gegenentwurf ab.
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Kommentare anzeigen Hide commentsTja Herr Fehr, nur sehr ungünstig, dass genau bei Ihrer Initiative die Raser nicht ausgeschafft würden. Die Initiative ist wirklich in verschiedenen Punkten ungenügend und daher muss man für den Gegenvorschlag stimmen.
Kriminelle sind sicherlich nicht erwünscht. Doch wie diejenigen vor mir festgestellt haben, sind Raser nicht auf der Liste und es ist auch nicht sicher in welche Richtung denn die Liste ergänzt wird. Fest steht wie schon anderen Orten innerhalb Vimentis geschrieben, dass Familien nicht auseinander gerissen werden sollten – es gibt sicherlich mehr Familien mit mehr als einer Nationalität als man annehmen kann, wenn das einzige Verbrechen ist von der Fürsorge abhängig zu sein. Auch sonst ist die Durchführbarkeit fraglich, wenn man die Personenfreizügigkeit und andere Abkommen und Gesetze ansieht. Zudem werden bereits heute mehr Ausländer ausgeschafft als bisher angenommen und somit wäre diese Initiative und der Gegenvorschlag unnötig (2 x Nein). Siehe dazu auch diese Links und andere können gefunden werden. http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Die-Ausschaffungsinitiative-kann-nicht-umgesetzt-werden/story/27194449 / http://www.news.ch/Immer+mehr+kriminelle+Auslaender+ausgewiesen/461211/detail.htm / http://www.tagesschau​.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2010/10/21/Schweiz/Ausschaffungen-nehmen-rapide-zu?WT.zugang=front_top . Zum Spass habe ich auch dieses Quiz gemacht und mal die Infos dazu angeschaut bezgl. Ausschaffungsinitiative. Tja, so kann sich jeder selber eine Meinung bilden mit hoffentlich den richtigen Zahlen und Fakten…..
Sehr geehrter Herr Fehr
Sie müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie weder eine gründliche noch eine gute Arbeit gemacht haben.
Es gibt wenige Bürger dieses Landes, die den Kern der Initiative nicht unterstützen würden. Schwer kriminelle Ausländer sollen ausgeschafft werden und schwerkriminelle Schweizer viel härter bestraft. Die entsprechenden Gesetzesgrundlagen hätten wir schon. Wäre es nicht klüger gewesen, die strenge Einahltung bestehender Gesetze mit Nachdruck zu fordern und zu überwachen anstatt eine Initiative zu lancieren, die viele Lücken und Ungenauigkeit aufweist und sich in Tat und Wahrheit nicht auf schwere kriminelle Handlungen beschränkt.
Die Stimmung im Volk haben Sie richtig interpretiert. Es muss etwas getan werden, aber nicht so………….
Sehr geehrter Herr Fehr
Besten Dank für Ihren Bericht. Grundsätzlich bin ich mit der Ausländerpolitik wie sie die SVP betreibt sehr einverstanden. In den vergangenen Jahren wurde betreffend diesem Thema an der Schweizerbevölkerung vorbei politisiert. Ich bin sehr froh, dass die SVP dieses dringende Thema aufreifft. Dass, das ein Thema ist was die Schweizer Bürgerinnen und Bürger beschäftigt, sah man deutlich an der Minarettinitiative. Daher gebe ich der Ausschaffungsinitiative eine gute Chance.
Dennoch zwei wesentliche Fehler hat diese Initiative.
1. Das Völkerrechtsgesetz ist nicht schwammig wie Sie es in Ihrem Bericht schreiben. Trotz Kriminalität ist es für Einige Ausländer die ausgeschafft werden sollten, gemäss der Ausschaffungsinitiative, umöglich in ihr Herkunfststaat ausgeschafft zu werden. Vergleichen Sie mal Ausländer die von der Schweiz ausgelieftert werden und deren dorht dort Folter oder sogar Tod. Können Sie diese Verantwortung übernehmen? Ich nicht, trotz aller Kriminalität.
2. Mir fehlen 2 weitere Tatbestandsmerkmale für die Ausschaffung in Ihrer Initiative, die aber im Gegenvorschlag enthalten sind. Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz und die Geiselnahme. Besonders Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz ist noch ein zentraler Gedanke. Ich will keine solche kriminelle Ausländer.
Aus diesen Gründen werde ich wohl für den Gegenvorschlag stimmen.
Noch nebenbei, das Raserproblem muss auf eine andere Art und Weise angepackt werden. Auch Schweizer Bürger die rasen müssen genau so hart angefasst werden wie die Ausländer. Nur, dass eben der verurteilte Ausländer dann die Schweiz verlassen muss und zwar zwingend.
Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz und die Geiselnahme. Besonders Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz…….. Ich will keine solche kriminelle Ausländer.
Das will ich auch nicht.
Gerade deshalb müssen sie FÜR die Ausschaffungsinitiative stimmen!
Die Ausschaffungsinititiative sieht ja ausdrücklich vor, dass das Gesetz um diese von ihnen oben erwähnten Delikte ergänzt und erweitert werden kann.
Das Wichtigste aber ist, dass kriminelle Ausländer unser Land nach der Strafverbüssung zwingend verassen müssen.
Ganz anders sieht das beim Gegenvorschlag aus. Eine Ausschaffung ist dort alles andere als sicher. Die Gründe gegen eine Ausschaffung gehen weit über das (zwingende) Völkerrecht hinaus. Findige Juristen, Richter und Psychologen werden dies zu verhindern wissen. Leider genauso wie sie es heute schon in vielen Fällen tun. Die kriminellen haben kaum etwas zu befürchten.
Den Gegenvorschlag wählen heisst, es KANN ausgeschafft werden. In der Praxis bedeutet dies, alles bleibt beim alten.
Auf den unsäglichen Integrationsartikel gehe ich hier gar nicht näher ein. Nur eines. Muss ein Delinquent die Schweiz verlassen, kann er bei der Annahme des Gegenvorschlages am Ende noch geltent machen, dass er von der Schweiz zuwenig integriert worden ist. Das wird dann sicher als Grund gewertet werden um ihn nicht ausschaffen zu müssen. Wollen sie das wirklich?
Wenn sich wirklich etwas andern soll ist ein deutliches „Ja“ zur SVP Ausschaffungsinitiative unbedingt nötig und wichtig
Alles andere ist schaumschlägerei und teuer.
Guten Tag,
Mit jährlich rund 400 Ausweisungen stellt die Justiz heute bereit schon sicher, dass die durch das Volk oder die Merheit des Volkes demokratisch bestimmte Regeln respektiert werden. Kriminellen haben keine Fahne, die Ausschaffung aus einer moderne zivilisierten Gesellschaft, sollte deswegen auf alle Individuen ausgedehnt werden die schwerwiegenden Delikten begehen.
Es ist erstaunlich: Offensichtlich wird der SVP-Initiativtext nicht gelesen. Dort steht klar, dass der Deliktskatalog vom Gesetzgeber bearbeitet werden kann. Wenn man, wie im Gegenvorschlag, die Verurteilungsdauer als Ausschaffungskriterium nimmt, so öffnet man der Willkür alle Türen: Jedes Gericht urteilt anders, die Urteilspraxis unterliegt im Laufe der Zeit Veränderungen, gute Verteidiger erreichen Freisprüche wo andere Delinquenten verurteilt werden usw. Soll das “besser” sein ? Soll so etwas “gerechter” sein ? Ausserdem wird der Gegenvorschlag zu einer juristischen Verhältnismässigkeits-Industrie führen: Auch hier werden es gewiefte Juristen für den, der sie sich leisten kann, zu einem Unverhältnismässigkeits-Ergebnis bringen. D.h.: Keine Ausschaffung. Wer sich nicht wehren kann (Geld !) wird ausgeschafft. So läuft’s mit dem Gegenvorschlag.
Sie haben zum Teil recht. Unsere Gerichte fällen Urteile die vorallem für Aussenstehende nicht immer nachzuvollziehen sind. Dies gilt aber mit oder ohne Initiative für die Festlegung des Strafmasses.
Falls ein guter Verteidiger einen Freispruch erreicht, wird der Beschuldigte (ist ja jetzt kein Täter mehr) auch mit der Initiative NICHT weggewiesen, denn auch die Initiative setzt eine rechtsmässige Verurteilung voraus (Initiativtext 3.a.)
Die Initiative kennt aber gegenüber Bagatellfällen kein Erbarmen! Und behandelt diese gleich wie Mörder, Totschläger und Vergewaltiger und das ist nicht mehr Verhältnismässig.
-> Gegenvorschlag siegt nach Punkten.
Wahnsinn. Mit Argumenten, welche für den Gegenvorschlag sprechen, ficht Herr Fehr für die Initiative. Das ist nicht Dummheit, Herr Fehr weiss natürlich wie die Inititative funktioniert. Er spricht ganz Einfach diejenigen an, welche auf Schlagworte und nicht auf Fakten hören. Das meine ich erfüllt den Tatbestand der Lüge. Dafür wird aber auch in Zukunft niemand ausgeschafft.