Da zieht einer durchs Land und behauptet, er müsse die Schweiz retten. Dazu möchte er am liebsten alles abschaffen, was nicht nach seiner Pfeife tanzt. Die Schweiz sei auf dem Weg in eine Diktatur. Verursacht durch die „classe politique“, zu welcher er selber selbstverständlich nie gehört hat. Die Regierung und die Mehrheit des Parlaments wollen die Schweiz kaputt machen.
Christoph Blocher, die Personifizierung eines Vollblutpolitikers, ein „animal politique“ wie aus dem Bilderbuch, dessen zweites Zuhause über Jahrzehnte das Bundeshaus war… – Und was tut er jetzt? Er beschuldigt die Institutionen dieses Landes, die Macht an sich reissen zu wollen und die Volksrechte zu missachten. Die Politiker seien stets diejenigen gewesen, welche die fürchterlichen Kriege im 20. Jahrhundert veranstaltet hätten. Er vergleicht – im ein und demselben Satz – das Eurosystem mit der „menschenverachtenden kommunistischen DDR“. Und beides sei das Werk von Politikern.
Das muss man zuerst in aller Ruhe gedanklich wirken lassen: Ausgerechnet die Schweiz, die wohl beste und ausgeprägteste direkte Demokratie der Welt. Ausgerechnet die Schweiz, wo sämtliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier vom Volk gewählt werden. Ausgerechnet die Schweiz, wo Volk und Stände über ein ausgeklügeltes und bewährtes Zweikammernsystem vertreten sind. Ausgerechnet die Schweiz, wo Föderalismus und Gewaltentrennung hoch gehalten werden… – Ausgerechnet diese Schweiz sei auf dem Weg in die Diktatur.
All dies, was die Schweiz seit 1848 erfolgreich zusammengehalten hat, droht jetzt plötzlich nicht mehr zu funktionieren. All das, was die Generationen vor uns mit viel Herzblut, Sorgfalt und Intelligenz aufgebaut und gepflegt haben, soll uns jetzt in die Diktatur führen.
Und als Lösung soll sich die Schweiz von den Menschenrechten verabschieden. Christoph Blocher will eine Schweiz, die sich wichtiger nimmt als den Rest der Welt und sich über alle anderen stellt. Er will eine Schweiz, die den Nachbarn zeigt, wo der Bartli den Most holt… Auch das hatten wir schon; aber das war vor 1848 – das war sogar vor 1515.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDa haben Sie wohl Ihren eigenen Rat, Herr Landolt BDP, nicht befolgt! Wissen Sie, den vom zuerst in aller Ruhe gedanklich wirken lassen…
Gerade in einer Schweiz, wo vom Volk gewählte ParlamentarierInnen nach der Wahl einfach eine neue Partei gründen, die fundamental das Gegenteil von dem vertritt, wofür sie gewählt worden sind. Und gerade in einer Schweiz, wo die Exekutive ohne Volksauftrag versucht, mit einer als „Rahmenvertrag“ verharmlosten Unterwerfungsverpflichtung die Volksrechte auszuhebeln. Und gerade in einer Schweiz wo das Bundesgericht ohne Rechtsgrundlage fremdes Recht über das landeseigene stellt. Ja gerade in einer solchen Schweiz muss halt der Bürger wieder einmal selber vor die Türe treten und zum Rechten sehen.
Als Personifizierung des Schweizer Vollblut-Bürgerpolitikers geht Herr Blocher dabei mutig voran. Bravo!
@ Hans Knall,
Gutes Votum von Ihnen mit exellenter Begründung, bin 100 % einverstanden mit Ihnen.
2015 können wir vor die Tür treten und mit den Wahlen einiges verändern, einige ersetzen, denn aus meiner Sicht sind einige Politiker nicht mehr zu halten.
Auch Sie, Herr Raven, bringen den Stereotyp, Herr Blocher verfolge nur ein eigenes Interesse. Das sagen viele.
Aber noch nicht ein Einziger hat mal vorgelegt, welches Interesse Herr Blocher denn konkret für sich selber reklamiert. Also ein Interesse das nicht gleichzeitig auch mindestens das Interesse der Mehrheit der SVP-Mitglieder ist.
Könnten Sie da Klarheit schaffen?
Stereotyp? Welche einfältige Unterstellung. Aber dies macht Ihren Charakter wohl aus.
Es ist klar, dass Hr. Blocher nichts anderes als seine Vergangenheit kompensiert. Seine Nicht-Wahl in den Bundesrat rächt er nun damit, dass er Initiativen lanciert, bei denen der Bund von Anfang an als Verlierer dasteht. Nachträglich stellt er den den Bundesrat dann als Inkompetent dar. Er benötigt die Aufmerksamkeit und diese holt er sich. Sein eigenes Ziel ist nichts anderes als in Erinnerung zu bleiben. Es wiederstrebt ihm, dass wir im Jahr 2014 Leben und dieses Leben global ist. Eine Mehrheit der SVP Mitglieder? Ich sage nur “blök” – wer eine Parte gekauft hat und dem entsprechend die Herde anführt, wird auch eine Mehrheit von Schafen hinter sich haben, ob es nun braune oder weisse Schafe sind.
Ach, soo ist das, Herr Raven?
Ist ja die totale Klarheit…sieh einer an…wer kann da noch meinen das seien Stereotypien…bei so einer Klarheit…he, …einfältige Unterstellung sowas…naja, macht wohl den Charakter aus.
Nicht nur stereotyp, sondern high fidelity, auf Kurzwelle…. Herr Rodd Raven!
Herr Raven
das haben Sie super geschrieben, ich bin ganz 100% Ihrer Meinung.
Danke
Hallo Herr Landolt
Ist wohl nicht gerade ein brillanter Beitrag von Ihnen und völlig am Problem vorbei.
Anscheinend ist es ja so, dass irgendwelche “Rechtsgelehrte” irgendwie immer wieder bestimmen was jetzt Völkerrecht ist. Nirgendwo gibt es ein Papier oder einen Vertrag oder eine Abmachung – man erzählt immer wie irgendwas von Völkerecht. Fragt man drei Professoren was jetzt gilt, kriegt man drei Meinungen.
Ergo wird es einfach als politisches Mittel genutzt und irgendeiner sagt es entspricht nicht dem Völkerrecht und schon sind die Volksrechte ausgehebelt. Das ist das wahre Problem in der Geschichte.
Anstatt jetzt wieder in irgendwelchen Anti Blocher Reflex zu verfallen, wäre es wohl sinnvoller wenn alle diese “Obergescheiten” mal darlegen würden wo was steht, und zwar so, dass es auch ein “Normaler” versteht und wer sich da so alles dran hält. In der Praxis legt ja aktuell jede Grossmacht das gerade so aus wie es Ihnen passt, inklusive EU, Russland, China und die USA.
Besten Dank, Herr Knall ist genau so. Blocher hin oder her, er ist der einzige, der den Mut hat, die Dinge beim Namen zu nennen. Muss ich als Parteiloser anerkennen.
Herr Landolt könnte von dem in Sachen Strategie und vernetztem Denken mehr als einiges lernen. Aber das wird schon noch…!
Herr Landolt
Ihr Blog ist super geschrieben und Ihr denken ist korrekt. Auf unserer Erde gibt es so viele Menschen, welche hart, korrupt und machtbesessen sind und das kann man wirklich auf Herr Blocher beziehen, denn der sieht nur sich selber. Die Rechten wissen das ganz sicher welche Schandtaten er geleistet hat, aber sobald Blocher etwas sagt vergessen diese die Unkorrektheiten und laufen dem einfach nach. Es wäre wirklich einmal an der Zeit, dass Rechte nachdenken würden und sich über sein Vorleben orientieren würden.
Krankgeschrieben wegen Gery-Milch-lait-latte-Syndron. Es wird aberwitzig mit Mossad Milka Einfluss und endlosbandscheilfe Margit Noser mässig.
Herr Küng
wissen Sie es kommt nicht darauf wie reich jemand ist, sondern wie jemand ist. Und Herr Blocher war schon immer gut im hetzen.
Herr Küng
schön bringen Sie das von Gery Müller. Können Sie mir sagen welche Kosten die Steuerzahler berappen müssen? Zudem hat das mit diesem Blog gar nichts zu tun. Hauptsache schimpfen und nochmals schimpfen. Zudem hat er nichts gemacht das der Schweiz schadet. War sicher nicht so toll, aber das ist wirklich einfach nur Privatsache.
Frau Schopfer, sollte Ihnen entgangen sein, dass Sie hier ebenfalls hetzen.
Was der Steuerzahler berappt, ist:
CHF 400’000.- für einen unqualifizierten NR. Pro Monat CHF 33’333.-!
Wieviel wir davon noch in Bern haben, kann man nur ahnen.
Da beide Jobs unmöglich 100% erfüllt werden können, ist nicht nur das Salär zu hoch, die Leistung ist mehr als zu hinterfragen, von den charakterlichen Eigenschaften ganz zu schweigen, auch von der Fachkompetenz.
Nein, er hat nichts gemacht. Er ist ‘nur’ ein Grüsel mit perversen Eigenschaften. Tein typische Vorzeigebeispiel für junge Menschen in Schulen…
Wenn er nichts gemacht hat, warum taucht er dann ab?
Lars von Limaa
ich habe Herr Küng gefragt nicht Sie Herr Lars von Limaa. Sie schreiben nur über seinen Lohn und der interessiert mich überhaupt nicht. Ich fragte ihn ob er mir schreiben kann wieviel der Steuerzahler zahlen muss für sein Vergehen. Ich möchte nicht wissen wie viele Grüsel hier, oder überhaupt in der Schweiz sind. Er taucht vielleicht ab, weil er sich jetzt schämt und es Menschen gibt welche solche Sachen immer wieder hervorbringen und auf eine ganz prutale Art ihn verletzen. Er hat das ja nicht öffentlich getan und ich denke er hat NIEMAND VERLETZT. Sie können schon schreiben er habe sein Job unmöglich erfüllen können, wissen Sie denn ob er nicht auch länger gearbeitet hat?
Zudem haben ihn die Wähler gewählt, ja glauben Sie denn weil man seine Leistungen mehr als hinterfragt hat? Ja das ist kein Vorzeigebild für junge Menschen, aber das hat der Herr Müller von der Presse verursacht, der hätte auch mehr studieren müssen was der anrichtet.
Frau Schopfer, dieses Forum erlaubt Allen, einen Beitrag zu schreiben. Wenn Sie das in Frage stellen, lassen Sie es doch einfach.
Herr Küng
habe ich von Blut geschrieben, man kann auch eine Seele verletzen
wie Sie bei der Frau schreiben. Ist es nicht so, dass diese Frau alles der Oeffentlichkeit bekannt geben wollte, was ein Vertrauensbruch ist.
Zudem haben Sie meine Frage nicht beantwortet was der Steuerzahler bezahlen muss. Sie schrieben; Geri Müller der vom Amtshaus via iPhon sein Penis auf Reisen schickt und das erst noch auf Steuerzahlers kosten.
Zudem Herr Küng, ist Herr Müller nicht von der SVP, es könnte sein, dass ich anders reagiert hätte weil mir die Hetzerpartei äusserst unsympatisch ist. Ich weiss das hören Sie nicht gerne, aber ich habe schon vor ca. 25 Jahren meinen Buben gesagt, so wie der Herr Blocher mit andern Leuten umgeht, wird alles schlimer für uns in der Schweiz.
Jetzt ist klar, woher der Wind kaum noch objetiv weht. Die SVP als Hetzerpartei hinzustellen, deklassiert sich selbst. Auch als parteiloser geht das für mich zu weit und läuft in Richtung linkem Tunnelblick.
Ich hoffe, Frau Schopfer, die Buben haben Ihre damaligen Befürchtungen mit den Erfahrungen der letzten 25 Jahre verglichen!
Dann haben die heutigen Männer ja ohne Zweifel festgestellt, dass es der Schweiz in allen Bereichen immer noch viel besser geht als allen anderen Ländern. Und dass das nicht zuletzt Herrn Blocher zu verdanken ist, der viel politische Arbeit dazu beigetragen hat.
Lieber Herr Landolt: Als Bürger und Stimmbürger dieser schönen Schweiz bin ich mehr als nur froh, dass es jemanden wie Herrn Christoph Blocher gibt. Wo ständen wir in der Schweiz ohne ihn? Seit vielen Jahren bereits bringen CVP und FDP ja nichts Gescheites mehr auf den Weg. Die Verwaltung in Bern und anderswo ist schon längst selbständig geworden. Diese Verwaltung unterläuft mit den Verordnungen den Inhalt der Gesetze. Dagegen kommen sie ganz offensichtlich nicht an. Verabschiedete Gesetzes werden nicht nicht umgesetzt, verwässert und auf die lange Bank geschoben. Ansonsten würde es keine Umsetzungsinitiativen brauchen. Dafür sind die Politiker direkt verantwortlich und schuld. Als Politiker haben sie in den Stimmbürger ganz offensichtlich kein Vertrauen? Wer sich selbst nicht traut, kann auch anderen nicht trauen. Und deshalb ist es wichtig, dass wir in der Schweiz jemanden wie die SVP haben, die die sehr wichtige Kontrolle über die politischen Mauschelein kontrolliert, kollportiert und anprangert.
Herr Knall
es ist doch so, dass Bundesrätin Widmer den Sitz der SVP retten wollte und nichts anderes. Herr Blocher wäre dazumal sicher nicht mehr gewählt worden. Was machte Blocher und Konsorten sie warfen die Bündner SVP einfach aus der Partei. Also wo liegt der Fehler, dass eine neue Partei gegründet wurde? Diese Leute politisierten vorher und wollten sich für die Schweiz wieder einbringen.
Da haben Sie ziemlich viel, Frau Schopfer, falsch verstanden.
Erstmal sollten Sie einsehen, dass man nicht einen SVP-Sitz retten kann, wenn einem klar kommuniziert wird, dass eine Annahme der Wahl mit einem Parteiausschluss sanktioniert wird.
Auch darüber, dass der Ausschluss der Bündner Sektion (mit gleichzeitiger Wiedergründung einer neuen Sektion mit identischen Strukturen) aus rein statuarischen, also vereinsrechtlichen Gründen erfolgt ist, sollte man im Bild sein, wenn man sachlich mitreden will.
Man muss nachvollziehen können, dass „diese Leute“ von den SVP-Wählern gewählt wurden weil die gedacht haben, „diese Leute“ würden im Parlament die SVP-Politik vertreten.
Nach der Wahlintrige haben sich “diese Leute” aber als Unterstützer der gewählten Anti-SVP-Bundesrätin von den Versprechen an ihre Wähler distanziert. Von einem Tag auf den anderen verfochten sie plötzlich eine rein an dieses falsche Bundesratsamt geklammerte, linksdevote Politik und riefen die BDP-Komplott-Partei aus.
Sich für die Schweiz einbringen, also ich meine vor allem auch für die Schweizer, sieht anders aus.
Sehe ich jenseits von ‘SVP Hörigkeit’ auch so.
@ V. Schopfer, Wie kann man nur so subjektiv blind sein auf einem Auge ? Ich bin parteilos, aber was EWS gemacht hat, ist ein sehr grosser Verrat an allen SVP-Wählern, die dieser Partei ihre Stimme gaben. Sie hat heimlich mit SP/Grünen/CVP hintenherum paktiert & ihre Partei verraten, genauso wie Judas Jesus verraten hat. Der aber tat es aus falschem, irrigem Glauben, unter der Pein der Römer würde Jesus diese physische Gewaltherrschaft zerschmettern, dass Israel so befreit werde. Jesus Worte waren jedoch immer klar geistig; “Mein Reich ist nicht von dieser Welt”, Herrscher dieser Welt ist Luzifer”. EWS hat die SVP-Wähler/Innen aus rein eigennützigen, selbstsüchtigen, eitlen Motiven verraten, so sicher Bundesrätin zu werden. Die Stimmen einer Mehrheit konnte man nämlich schon vor der Wahl so zusammenzählen, das Resultat stand bereits fest, weshalb EWS dieser Versuchen eines Verrates nicht mehr widerstehen konnte.
Frau EWS hat sich ganz klar verräterisch & gewissenlos vom politischen Gegner also instrumentalisieren lassen, und ist jetzt folgerichtig natürlich auch genötigt, eine rot/grüne Politik zu betreiben, genau das Gegenteil von SVP-Politik. Sie m u s s jetzt jenen zu Diensten sein, die sie auf den “Bundesratssitz” gehoben haben. SP-NR-Hämmerle & Konsorten haben den Nationalrat zum Basar degradiert, unserer beispielhaften politischen Kultur der direkten Demokratie schweren Schaden zugefügt & vor allem der bewährten Zauberformel damit den Todesstoss versetzt. Darum haben wir jetzt auch einen sehr, sehr schwachen Bundesrat in dieser schwierigen Zeit für auch in Zukunft noch souveräne Schweiz.
Meiner Meinung sieht dies die Mehrheit der Stimmbürger/Innen mit Sicherheit auch so, EWS wird deshalb nicht mehr gewählt werden.
Ist so richtig dargestellt. Ich erinnere noch die regelrechten Feixtänze von Hämmerle + Co. Das war das Schmierigste, was ich je im Nationalrat via TV mit anschauen musste. Das wird der SP undKonsorten noch um die Ohren fliegen, ob das genehm ist oder nicht.
Herr Hottinger
schön wie Sie wissen, dass Frau Widmer-Schlumpf ganz klar verrätisch und gewissenlos ist. Ich weiss nur, dass Bundesrätin Widmer-Schlump sagte, sie wolle den Sitz retten. Sie hat sich auch nicht sofort entschieden ja zu sagen. Das spricht für sie und ich denke da können andere sagen was sie wollen, weil keiner, auch ich nicht genau wissen aus was für Gründen sie das gemacht hat. Es ist ja eine Schande, wenn ein Blocher sagt es dürfe niemand den Sitz übernehmen sonst fliegt diese Person aus der SVP, glauben den Sie das ist Demokratie? Schön das Sie wissen, das Frau Widmer-Schlump nicht mehr gewählt wird. Leider kann ich das nicht sagen, denn ich bin keine Hellseherin. Sie schreiben ich bin Parteilos, aber was Sie denken ist SVP. Ich bin auch Parteilos aber eher der SP nahe. Habe auch schon für SVP wie andere Parteien gestimmt, wenn ich denke ja das ist gut so. Jetzt denken sicher viele von Euch, das ist eine Windfahne, ist mir egal man kann auch gescheiter werden Keine Partei kann in allem sagen das was ich sage ist gut. Die Meisten SVP-ler sind total auf der Linie ihres Guru, für mich heisst das diese Menschen denken nicht, sie laufen nur hinter Blocher her und heben den in den Himmel. Zudem seit ich den Bruder von Blocher im Film gesehen habe weiss man wie diese beiden Brüder ticken. Das sind beide nur Machtmenschen.
Arm ist nicht der, der wenig hat, sondern der, der nicht genug bekommen kann.
Jean Guehenno
Durch logisches Denken, Frau Schopfer, kann man schon genau wissen aus welchen Gründen Frau Widmer-Schlumpf den Verrat begangen hat.
– Um die SVP zu unterstützen sicher nicht. Der Ausschluss war ja vorher klar.
– Um ihren Parteikollegen Blocher zu unterstützen auch nicht. Oder?
– Um der Schweiz zu nützen kann es nicht gewesen sein, denn seit wann ist eine Spaltung der Schweiz anzustreben.
Sie hat es trotzdem getan.
– Auf Einladung der politischen Gegner
– Gegen alle Stimmen ihrer eigenen Partei
– Unter tagelangem Lügen der SVP gegenüber bezüglich einer Nichtannahme der Wahl
– Im Wissen um den Schuldzwang gegenüber der linken Parteien die sie gewählt haben
Wer da noch heuchelt, der heuchelt.
Sehen Sie, da denke ich anders, Frau Widmer-Schlumpf ist ganz sicher nicht so schlecht, wie vielfach geschrieben wird. Aber was ich eine Schande finde ist, dass der Ausschluss schon vor der Wahl beschlossen war, dass keiner der SVP die Wahl annehmen darf. Warum schreiben Sie Frau Widmer-Schlumpf habe tagelang gelogen? Sie hat gesagt ohne Fraktion könne sie sich das nich vorstellen. Sind Sie Frau Widmer – Schlumpf, dass Sie das so behaupten können? Sehen Sie darum ist Blocher für mich ein Mensch der nur die Macht will.
Für mich ist klar ersichtlich, dass die Politiker schuld an den letzten Kriegen in Europa sind. Sogar der Krieg in der Ukraine wurde ganz eindeutig von den Machtgelüsten der EU ausgelöst. Es ist doch klar, dass Russland reagieren muss, wenn die Gefahr besteht, dass Ungarn, und somit die Krim mit den Marinehäfen von Russland, sich der EU und somit auch der Nato anschliesst.
Wieder einmal haben die Machtgelüste der Politiker, dieses Mal der EU-Politiker, in Europa eine Krise ausgelöst. Eine Krise mit Toten Soldaten und vor allem auch Zivilisten. Es waren nicht die einfachen Bürger Schuld an diesem Krieg sondern die Politiker. Die Leidtragenden sind aber wieder einmal mehr die Bürger.
Sorry, es hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Es sollte natürlich auch im 2ten Teil Ukraine und nicht Ungarn heissen.
@ M. Landolt, als BDP-Präsident ist es für mich als Parteiloser sehr befremdend, weil Sie einfach defaitistisch auf dem Mann zielen, anstatt sachlich zu argumentieren. Ist das Niveau in allen Parteien bereits derart gesunken, dass ihr untereinander nicht mehr mit Respekt und Anstand vor einander politisieren könnt ?
Näher will ich auf Ihren Beitrag nicht eingehen, weil er mir überflüssig scheint, sehr wahrscheinlich getragen von reiner Angst, die BDP könnte nach den Wahlen 2015 i.d. Versenkung wieder verschwinden.
Denn EWS hat die SVP-Wähler/Innen aus rein eigennützigen, selbstsüchtigen, eitlen Motiven ja verraten, um so sicher Bundesrätin zu werden. Die Stimmen einer Mehrheit konnte man nämlich schon vor der Wahl so unter den kalten “Nationalrats-Putschisten” leicht zusammenzählen, das Resultat stand so bereits fest, weshalb EWS dieser Versuchen dieses Verrates nicht mehr widerstehen konnte.
Frau EWS hat sich ganz klar verräterisch & gewissenlos vom politischen Gegner also instrumentalisieren lassen, und ist jetzt folgerichtig natürlich auch genötigt, eine rot/grüne Politik zu betreiben, genau das Gegenteil von SVP-Politik. Sie m u s s jetzt jenen zu Diensten sein, die sie auf den “Bundesratssitz” gehoben haben. SP-NR-Hämmerle & Konsorten haben den Nationalrat zum Basar degradiert, unserer beispielhaften politischen Kultur der direkten Demokratie schweren Schaden zugefügt & vor allem der bewährten Zauberformel damit den Todesstoss versetzt. Darum haben wir jetzt auch einen sehr, sehr schwachen Bundesrat in dieser schwierigen Zeit für auch in Zukunft noch souveräne Schweiz.
Meiner Meinung sieht dies die Mehrheit der Stimmbürger/Innen mit Sicherheit auch so, EWS wird deshalb nicht mehr gewählt werden.
“Gewissen ist das Bewusstsein eines innren Gerichtshofes im Menschen.”
Immanuel KANT
Leider trifft dies nicht bei allen Menschen zu.
Ich würde mir aber sehr wünschen, das Gewissen wäre das Bewusstsein eines inneren Gerichtshofes im Menschen, in erster Linie bei Politiker/Innen, die ja Verantwortung übernehmen wolllen, somit für uns Bürger auch Vorbild sein müssten.
Fragte sich dann aber, ob der innere Gerichtshof nach welchen Richtlinien abwägt? Scharia, Christus, Thalmud, links ausgehebelte Menschenrechte usw.?
@ L.v. LIMAA,
Der innere Gerichtshof legt die Hilfe am Nächsten, das Leben schenken gar als Liebe, das Unrecht, die Einschränkung, Versklavung, ja diese Tötung als böse, als schlecht, automatisch, außer ein Mensch ist schwer krank, nekrophil z.B.
Da wir neben den sog. europ. Menschenrechten auch jene der islam. Menschenrechte von 1991 haben, ist die inhaltliche Definition zwar verständlich, geht aber mindestens in Sachen Sharia weit auseinander.
Das extremste Beispiel liefert uns z. Zt. ISIS.
Ausserdem, so hat es den Anschein, biegt die USA die Menschenrechte als das Recht des Stärkeren für sich zurecht, übergeht z. B. auch die UNO und den Gerichtshof in Den Haag.
Wir sehen es leider auch an äusserst umstrittenen Urteilen des europ. Gerichtshofes, was Fälle in der Schweiz und auch in Deutschland etc. anbelangt.
Alle Tatbestände, die Sie aufzählen sind richtig, aber leider inzw. sehr dehnbar geworden. Siehe auch Boku Haram und den mit US Lügen inszenierten Krieg im Iraq und Afghanistan. Auch die Umsetzung von UN Beschlüssen in Israel ist mehr als offen.
“Der innere Gerichtshof legt die Hilfe am Nächsten, das Leben schenken gar als Liebe, das Unrecht, die Einschränkung, Versklavung, ja diese Tötung als böse, als schlecht, automatisch, außer ein Mensch ist schwer krank, nekrophil z.B.”
Ist dieses Zitat von Gandhi, Herr Hottinger?
@ L.v. LIMAA,
Dieses Prinzip von gut oder böse trifft natürlich auch auf die ISIS, USA, EMRK, Boku Hara edt. zu.
Sie können es ja leicht selber zuordnen, lebensfördernd = gut, lebensbehindernd bis töten = böse, völlig unabhängig davon, was die Betreffenden für ein Geschrei machen.
So glauben sich z.B. alle Islamisten sich auf GOTT (Allah) berufen zu können resp. glauben zu müssen, indem sie andere Menschen, die sie selbstherrlich & falsch einfach als “Ungläubige” deklarieren & diffamieren, abschlachten schlimmer noch wie Vieh. Das ist böse, luzeverisch, auch wenn sie sich noch so auf Gott berufen. Auch selbst Hitler hat sich schliesslich noch auf Gott berufen. GOTT hat ganz bestimmt keine Freude daran, aber natürlich Satan.
Darum heisst es ja auch im “Vater unser” (die Jünger fragten Christus, lehre uns richtig beten) so treffend; “Vater, führe mich in der Versuchung des Bösen”, eben, dass ich mich für das gute, nicht für das böse entscheide. Die Geschichte lehrt uns, dass Menschen mit schwachem Selbstwertgefühl sich viel eher zum bösen (Faschismus, Nekrophilie = die Liebe zum bösen) immer wieder verführen lassen.
Darum heisst es im Islam über den »Jihad« (heiliger krieg) ja auch bezeichnend folgendes; “Kämpfe gegen das böse in dir i n n w ä n d i g”, also geistig,
nicht aber im A u s s e n im materiellen, indem du jemand physisch tötest . Im Prinzip ist töten eben immer böse, ein Buddhist z.B. tötet nicht mal eine Mücke oder Fliege,
so sehr achtet er alles L E B E N.
Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen!
»Jihad«*, ein arabisches Wort, das für die »permanente Auseinandersetzung des Gläubigen mit dem Bösen in der Welt« steht, wird bis zum heutigen Tag irrtümlich dem Begriff »Heiliger Krieg« gleichgesetzt.
Begriffserklärung
»Jihad« beim Wort genommen
Der Begriff »Jihad« stammt von der arabischen Wurzel »Jahd«, d.h. Mühe, Mühsal. Im Islam meint»Jihad« die»permanente Auseinandersetzung des Gläubigen mit den Bösen in der Welt«. Wir können die Bedeutung von »Jihad« jedoch solange nicht begreifen, ehe wir uns nicht über ein anderes wichtiges islamisches Prinzip im klaren sind, was mit »Jihad« in enger Verbindung steht: nämlich »Salam« – Frieden. Frieden ist eine der höchsten Maximen im Islam, was schon am Namen dieser Religion deutlich zu erkennen ist. So entspringen die Begriffe Islam und Salam derselben arabischen Sprachwurzel.
Zahlreiche Überlieferungen des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) behandeln den Begriff »Frieden«:
» Wahrlich, Gott hat den Frieden zum Gruß unserer Gemeinschaft und zur Sicherheit für all diejenigen gemacht, die unseren Schutz genießen.«
Ferner sagte der Prophet: »Frieden hat Vorrang vor dem Wort!«
Der erste Kontakt zwischen den Gläubigen soll daher immer mit Frieden beginnen.
Zahlreiche Qur’anverse behandeln das Thema Frieden. Beispielhaft sei hier erwähnt, was die Gläubigen als Folge ihres gottergebenen Handelns in dieser Welt dereinst im Paradies erwarten wird: »Nicht hören werden sie darin sinnloses Geschwätz noch Schandhaftes, sondern nur das Wort Frieden, Frieden!« (Sure 56, 25-26)
Darüber hinaus ist folgender göttlicher Aufruf von permanenter Gültigkeit:
»Und Gott ruft auf zur Stätte des Friedens…!« (Sure 10, 25)
Warum aber hat das Prinzip Frieden im Islam solch eine große Bedeutung?
Die Religion des Islam will die Menschen immer zum Frieden führen. Wenn also der Quran das Prinzip Jihad, d.h. diese Auseinandersetzung des Gläubigen mit dem Bösen bekräftigt, so nur deshalb, weil dadurch Frieden verwirklicht werden soll! Nur aus diesem Grund ist im Rahmen von Jihad auch der Kampf gegen jene Menschen zulässig, die den Frieden unter den Menschen stören, Unheil stiften und die Menschen ihrer Freiheit berauben. Jihad ist jedoch niemals ein für sich alleinstehendes Ziel. Es ist lediglich ein Mittel, um Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden unter den Menschen zu begründen.
»Jihad« bezieht sich auf den Kampf des Menschen mit den Faktoren des Bösen, d. h. auf sein permanentes Ringen auf individueller, gesellschaftlicher, wissenschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene um eine Veränderung hin zum Guten. Daher kann »Jihad« auch nicht als heiliger Krieg übersetzt werden, denn dies würde die weite Bedeutung des Begriffes völlig einengen und verfälschen.
http://www.mmnetz.de/onlinebuecher/jihad.htm
Jesus Christus lehrte ja genauso die Friedfertigkeit, lobte den Frieden als erstrebenswert, auch diese geistige Lehre wurde von Machtmenschen für ihre Macht- & Herschaftsgier schwer missbraucht im Mittelalter (Kriege, Kreuzzüge ect.).
Islamische Zitate zum nachdenken
“O Muslim, du schimpfst über deinen muslimischen Bruder oder über deine muslimische Schwester, welche nicht nach dem Islam lebt. In deinem Herzen empfindest du einen Hass gegen ihn oder sie, weil wegen ihm oder ihr der Islam von Nicht-Muslimen falsch verstanden wird. Redest über diese deine Geschwister schlecht hinterher. Was würdest du machen, wenn du jemanden siehst der in eine Grube gefallen ist ? Würdest du ihn beschimpfen, und einen Hass gegen ihn haben, weil er in diese Grube gefallen ist ? Oder würdest du versuchen mit ganzer Kraft ihm zu helfen aus dieser Grube wieder raus zu kommen ? Ich glaube, du würdest die zweite Variante auswählen, und ihm einen Seil in die Grube hinunterlassen und ihn so aus dieser Grube befreien. Wieso hilfst du nun deinem Bruder oder Schwester nicht, welche in die Grube der Sünden gefallen ist ? Wieso lässt du nicht einen Seil hinunter, um ihn aus dieser Grube zu befreien ? Dein Hass und dein Schimpfen werden seinen Zustand nicht verbessern…”
http://forumi.kurandhesunet.net/deutsch(150)/islamische-zitate-zum-nachdenken(78908).html
Der geistig richtig verstandene Islam ist so friedfertig wie Christus friedlich, ein Friedensfürst war,
BEIDE nur richtig verstanden eben.
Sehr geehrter Herr Hottinger,
hatten wir nicht vor Jahren, vor allem nach 9/11 die Auguren, die den ‘Kampf der Kulturen’ voraussagten?
Genau das haben wir heute bereits. Und was ‘Liebe’ in Verbindung mit den verschiedenen Relegionen bedeutet, ist oft im Hintergrund eine Machtfrage, mit grauenhaften Folgen.
Mir ist zu diesem Betriff nur eine Quelle bekannt, die das so definiert, wie ich das nachvollziehen kann: das Neue Testament.
Und hier ist die Aussage: mein Reich ist nicht von dieser Welt eine Schlüsselaussage, weil das nämlich bedeutet, ohne politisch sozio-menschlich hinterlegten Einfluss.
Aber mit einer solchen Diskussion können wir das kaum hier in der Tiefe abhandeln, zumal die sog. ‘christlichen’ Grundlagen nicht nur hinterfragt werden, sondern schlicht platt gemacht werden (sollen).
Der Ersatz dieser Inhalt mit ‘sozial und Solidarität’ wankt aber bereits gewaltig, wie wir ja täglich sehen, vor allem beim Begriff ‘Solidarität’ in Richtung bodenlose Abschöpfungs GEO strategischer Nirwana Behauptungen, die nichts anderes sind, als alles nach irgendwohin in Richtung NWO zu verschieben. Verantwortung des Einzelnen wird da leider mehr als klein geschrieben.
Aber belassen wir das hier dabei.
Martin Landolt
So demokratisch wie Sie das Schweizerische System hinstellen ist es auch wieder nicht. Nach Bundesbern kann in der Praxis nur einer gewählt werden, der in einer Partei ist und sich dort als Wortführer hervorgetan hat. Ausnahmen wie Thomas Minder sind eine grosse Seltenheit und auch diese politisieren dann in einer Fraktion (z.B. Thomas Minder in der SVP). Parteilose haben nur unter ganz besonderen (u.a. finanziellen) Voraussetzungen überhaupt eine Chance nach Bundesbern gewählt zu werden. Und welche „Spielchen“ da hinter dem Rücken des Volkes getrieben werden, sind ebenfalls nicht sauber. Ich meine nicht nur, wie Widmer-Schlumpf gewählt wurde, oder aber auch Ruth Metzler abgewählt wurde, sondern wie Volksentscheide verzögert, verwässert und nicht umgesetzt werden. Dies wäre bei parteilosen „*Volksvertretern“, also weniger dokterinierten Parlamentariern weniger der Fall. Wenn auch C. Blocher einst zur „classe politique“ gehörte, er wurde als dessen Mitglied nie richtig akzeptiert und prangert heute diese zu Recht an. Tatsache ist einfach, dass man Volkswünsche nicht richtig oder gar nicht umsetzt, insbesondere wenn sie aus SVP-Initiativen entspringen. Und ebenfalls richtig ist, dass man mit unlauteren Mitteln immer mehr versucht, die Rechte des Volkes zu beschneiden. Daran sind nicht nur Bundesbern schuld, sondern auch immer mehr unseren höchsten Gerichte.
Offenbar hat die SVP Mühe mit politischen Regeln, wenn sie sich nicht so auswirken, wie sie es selber gern hätte (Abwahl von Blocher).
Zum Thema “fremdes Recht über eigenes”:
Ein Land, das seinen Wohlstand mit dem Export von hochwertigen Gütern ins Ausland erwirbt und alles andere als Autark ist, muss sich auch nach den Regeln der anderen richten oder diese mindestens respektieren.
Menschenrechte sind nicht fremdes Recht – es sind die allgemein anerkannten Grundlagen des Umgangs miteiander in einer globalisierten Welt. Um das zu verstehen, müsste man sie vielleicht einfach einmal lesen, bevor man drüber herzieht.
“wo die Exekutive ohne Volksauftrag versucht, mit einer als „Rahmenvertrag“ verharmlosten Unterwerfungsverpflichtung die Volksrechte auszuhebeln … “
Herr Knall (nomen est omen), der das geschrieben hat, hat offenbar keine Ahnung, aber davon ganz viel! Als Biertischparole macht es sich aber gar nicht schlecht.
Bevor Sie, Herr Jens, pauschal „keine Ahnung“ verteilen, müssten Sie, um glaubwürdig zu sein, zuerst erklären wie denn Ihre Ahnung aussieht, bezüglich des angesprochenen Rahmenvertrages mit der EU.
Zeigen Sie auf, wie die Situation der Schweiz mit so einem Vertrag souveränitätsmässig aussehen würde. Erklären Sie, wie sich gemäss diesem Bundesrats-Rahmenvertrag die Rechtslage darstellt. Wer entscheidet über Gesetze? Was gilt, wenn sich Unstimmigkeiten zwischen der Schweiz und der EU ergeben sollten? Welche legalen Druckmittel haben die einzelnen Partner eines solchen Rahmenvertrages um Schiedsentscheide durchzusetzen?
Nach der Beantwortung dieser Fragen stellen Sie bitte das Resultat Ihrer Recherchen erneut meinem von Ihnen kritisierten Satz gegenüber.
Diese Gedanken sind mir beim Lesen der Zeilen von Herrn Jens auch gekommen. Danke, Herr Knall.
Bevor Sie hier juristische Abhandlungen einfordern, sollten Sie sich selber an den Grundsatz halten: “Wer behauptet, muss beweisen”.
Die Wiederholung einer Parole der Parteileitung ist noch kein Beweis.
Warum die Souveränität der Schweiz durch Respektierung der Menschenrechte und durch Unterzeichnung solcher Konventionen in irgend einer Weise beeinträchtigt werden sollte, erschliesst sich mir nicht – ich sehe hier viel grössere Bedrohungen beispielsweise durch das Verhalten internationaler Konzerne mit Staatshaftung.
Ein Druckmittel zur Durchsetzung von Verträge zwischen Staaten gibt es nicht, ausser die Vernunft (wenn man in politischen Diskussionen soviel Vertrauen in Andersdenkende aufbringen will).
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es schon einmal eine Zeit gab, wo ein Staat sein Recht auf “das gesunde Volksempfinden” gestützt hat bzw. auf das, was die Partei darunter verstanden hat, mit ausserordentlich üblen Folgen. Wehret den Anfängen!
Danke, Herr Jens, sehr gewunden ausgedrückt, aber kaum zielführend.
Vielleicht fällt Ihnen auch auf, dass zwar viele Staaten diese Menschenrechte anerkannt haben, die meisten darüber den Souverän kaum haben abstimmen lassen.
Und was nach Aussen so prächtig aussieht, wird seit Jahren durch Eigeninteressen untergraben oder mit Füssen getreten, was dazu führt, dass eben diese sog. Menschenrechte zwar nach Aussen palavernd vertreten werden, aber nach innen Makulatur sind. Soviel zu Ihren gesunden Volksempfinden.
Der gesunde Menschenverstand lässt einen leider mehr und mehr Zweifel aufkommen.
Der Irrtum besteht darin, dass Menschenrechte nicht Gegenstand gestaltenden Rechts sind und folglich nicht durch politische Willensbildung beschlossen oder verworfen werden können.
Wenn sich die Staatssouveränität darin definiert, Unrecht gegenüber anderen rechtskräftig beschliessen zu können, dann gute Nacht.
Die ‘Menschenreche’ werden nach dem Recht des Stärken oder nach eigenem Gutdünken ‘gedehnt’, auch richterlich, falls Sie es noch nicht bemerkt haben sollten, Herr Jens.
Hier besteht zunehmend die rollende Situation, dass Richter an die Statt des Gesetzgebers treten, weit entfernt vom Ort der Sachlage, und glauben, Schalten und Walten zu dürfen, wie sie es wollen.
Wunderts nicht, denn ‘Recht’ ist keine gesicherte Wissenschaft, weshalb sich dieses auch darum zunehmend von den Menschen selbst entfernt.
Damit etablieren sich Schritt um Schritt fremde Vögte über Völker und Regionen.
Hatten wir auch schon alles und wanderte in den Kübel der Geschichte. Gessler lässt grüssen, denn der wurde zu Öpfelmuess, lach.
Wieder falsch: Niemand würde Polizei oder Feuerwehr abschaffen wollen, weil es immer Diebe und Brände geben wird.
Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich zweierlei: Richter sind an geschriebenes Recht gebunden; nur wo dieses fehlt, kann es zu Willkürurteilen kommen.
Wenn sich ein internationaler Konsens herausbildet, Menschenrechte durchzusetzen – wir sind schon weit, verglichen mit dem Beginn des 20. Jhdts – dann wäre es besonders für einen Kleinstaat dumm, da nicht in führender Position mitzumachen.
Hier konstruiert eine politische Partei eine Souveränitätsbedrohung, um Wählerstimmen für ihre eigenen Zwecke zu gewinnen, und rechnet mit der Trotzreaktion des braven Schweizers, den sie als einzige zu vertreten vorgibt. Immerhin wählen 3/4 aller Stimmberechtigten die “mit Abstand wählerstärkste Partei” bewusst nicht.
Foul zu schreien, wenn das Parlament nicht denjenigen Bundesrat wählt, den es nach Ansicht des Kandidaten zu wählen hatte, ist einfach nur schlechter Stil – oder Hilflosigkeit.
Von politischen Systemen, wo schon vor den Wahlen feststeht, wer gewinnt, halte ich nicht viel; von Parteien, die solches anstreben auch nicht.
Ich war sehr überrascht wie sehr sogar solche abstrusen Initiativen wie die Landesrecht-Initiative so breite Abstützung in der SVP findet. Ich wäre in diesem Zusammenhang doch mal sehr interessiert wie stark die SVP von Cristoph Blocher als Financier abhängt.
Überraschend, Herr Wagner, ist eigentlich nur die Tatsache, dass sich ein solcher Aufruhr gegen diese Initiative konstruieren lässt.
Diese Initiative will doch nur das präzisieren, was schon immer in der Verfassung steht! Einzig das zwingende Völkerrecht soll über der Verfassung stehen. Daran sollen sich die Schweizer Gerichte halten müssen.
Das Bundesgericht hat ohne Rechtsgrundlage eigenmächtig entschieden, dass internationales Recht künftig über der Bundesverfassung stehen müsse. Das entspricht einer Verfassungsänderung am Volk vorbei! Solch gravierende Übergriffe der Judikative bei der Gewaltentrennung müssen unterbunden werden.
Dafür ist die Initiative nötig.
@ H. Knall, sehr gutes & richtiges Votum von Ihnen, Merci . 100 % einverstanden.
Hier soll wohl die souveräne Confederation Schweiz mit dem juristischen Knüppel EU kompatibel geschlagen werden.
Herr Knall:
Die europäische Menschenrechtskonvention gilt in der Schweiz als direkt anwendbares Recht, und zwar seit bereits rund 40 Jahren. Dazu muss das Bundesgericht nichts entscheiden. Ich wüsste übrigens gern auf welchen konkreten Entscheid des Bundeserichts Sie sich beziehen.
Es ist übrigens nicht so das die europäische Menschenrechtskonvention immer schärfer wird, also die Schweiz ständig neues Recht automatisch übernehmen muss. Es gibt nur vereinzelte Zusatzprotokolle, das letzte stammt von 2002 und betraf die Abschaffung der Todesstrafe. Das Zusatzprotokoll das jetzt wohl zumindest zum Teil mit der Ausschaffungsinitiative kollidiert ist von 1984. Diese Zusatzprotokolle wurden auch mit Stimme der Schweiz verabschiedet, die seit 1963 Mitglied des Europarats ist.
Das Problem ist eher das heute in der Schweiz radikalere Entscheidungen getroffen werden, sicher auch ein “Verdienst” (absichtlich in Anführungsstrichen) der immer agressiver auftretenden SVP.
Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört zwar die Achtung von Mehrheitsentscheiden, aber auch das eine Mehrheit im Staat eine Minderheit nicht benachteiligen oder diskriminieren darf. Zusätzlich enthält die Menschenrechtskonvention die Forderung nach Einhaltung einfacher Rechtsgrundsätze.
Wollen wir wirklich in einem Land leben wo die auf einem breiten Konsens abgestützen Basisregeln für die Einhaltung der Menschenrechte nicht mehr gelten? Wo wir uns darauf verlassen müssen das nicht etwa eine Mehrheit auch mal uns selbst betreffende Grundrechte aushebelt? Und das nur wegen Trötzeleien einer an Sachlösungen armen Partei?
Dany Swiss:
Geben Sie mir bitte Beispiele wo innerhalb ihres Geltungsbereichs (also der 47 europäischen Staaten welche der Konvention beigetreten sind) sich “viele” nicht an die europäische Menschenrechtskonvention gehalten haben. Desgleichen bitte dafür das “nichts” unternommen wurde. Wobei der europäische Gerichtshof nicht von selbst aktiv wird, sondern Betroffene Beschwerde einlegen müssen.
Ihre Frage “Und alles was 40 Jahre so war muss so bleiben” möchte ich mit einer Gegenfrage beantworten: “Und alles was 40 Jahre so war muss unbedingt verändert werden”? Ethische Werte wie “Menschenrechte” unterliegen in der Regel keinen Modeschwankungen.
Was Veränderungen der EMRK angeht habe ich klar davon gesprochen das es Zusatzprotokolle gibt.
Wenn Sie behaupten das sich Menschenrechte nach den Bedürfnissen der Menschen verändern haben Sie denke ich nicht verstanden was Menschenrechte sind. Ich schlage vor, Sie schlagen den Begriff “Europäische Menschenrechtskonvention” auf Wikipedia nach.
Zudem: so lange Sie mir nicht EIN BEISPIEL nennen können wo Länder welche der EMRK beigetreten sind grobe Menschenrechte begangen haben ohne das diese geahndet wurden nehme ich Ihre Aussagen aus den beiden letzten Beiträgen nicht für voll.
Als Beleg für meine Aussage stütze ich mich, Herr Wagner, zum Beispiel auf die Website des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft wo es heisst:
„In seiner neueren Rechtsprechung bestätigt das Bundesgericht den Grundsatz des Vorrangs von Völkerrecht vor Landesrecht ohne Vorbehalte (vgl. Bundesgerichtsentscheid 125 II 417, S. 424f, 128 IV 201, S. 205f und den Entscheid vom 12.10.2012 [2C_828/2011], E. 5).“
Hören Sie doch jetzt Sie mal mit dieser plumpen Masche auf, für alles und jedes Belege zu verlangen, wenn Sie etwas einfach nicht wissen. Als Zweifler an den Aussagen anderer Kommentatoren sind Sie selbst für die Beweisführung des Gegenteils verantwortlich.
Wenn Sie logisch darlegen können, dass nicht stimmt was andere sagen ist ja gut. Und sonst lassen Sie es.
Hans Knall:
Ich weiss das Sie Probleme damit haben Ihre Statements zu belegen, im Regelfall sind mit der Forderung nach Belegen Diskussionen mit Ihnen zu Ende. Es geht dabei nicht darum was ich weiss oder nicht weiss, es geht darum ob Sie in der Lage sind Ihre Behauptungen zu verteidigen. Offensichtlich können Sie das nicht.
Wenn Sie Ihr Zitat lesen stellen Sie fest dass das Bundesgericht nicht entschieden, sondern bestätigt hat.
Tatsächlich steht in der Schweizer Bundesverfassung, Art 5 “Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns”, Absatz 4 “Bund und Kantone beachten das Völkerrecht”. Art. 190 “Massgebendes Recht” steht zudem “Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend”.
Das heisst in der Verfassung ist festgeschrieben das die Beachtung des Völkerrechts massgebend ist. Allerdings bin ich kein Jurist, vielleicht interpretiere ich was falsch.
Wie kommt ein Bundesgerichtsentscheid 125 II 417, S. 424f, 128 IV 201, S. 205f und ein Entscheid vom 12.10.2012 [2C_828/2011], E.5 denn zustande, wenn, Herr Wagner, das Bundesgericht nicht entschieden hat, wie Sie wursteln?
Dabei sind die Begriffe “massgebend” und “beachten” doch nicht gleichzusetzen mit “Vorrang ohne Vorbehalt”. Das können auch Hobby-Juristen nachschlagen und sich selber belegen, ohne dass man dafür einen Link publizieren muss.
Hans Knall:
Sie haben das Urteil erwähnt. Dann können Sie sicher auch sagen in welchem Zusammenhang der Richterspruch gefallen ist.
“Massgebend” erklärt der Duden unter anderm mit “Richtschnur, Norm, Urteil dienend”.
Doch, das heisst es. Ausser in Ohren Utopien vielleicht.
Die Konföderation Helvetica beachtet natürlich gemäss Bundesverfassung das Völker-Recht. Dies steht auch nicht zur Disposition, wohl aber die EMRK & das Gericht in Strassburg.
Letzteres entschied nun schon mehrmals böse daneben gegen die Schweiz, indem es Schwer-Kriminelle vor deren Opfern bevorzugte, was man doch nur noch als juristische Perversion bezeichnen kann.
Der jüngste Fall betraf einen Nigerianer, in Oestereich, Deutschland, zuletzt auch in der Schweiz wegen schwerem Drogen-Handel rechtskräftig verurteilt, und erst nach Jahren (inkl. Sozialleistungsbezüge) vom Bundesgericht endlich richtig & korrekt aus der Schweiz ausgewiesen wurde. Strassburg hob das Urteil aber auf, verpflichtete die Schweiz diesen Mehrfach-Verbrecher zu behalten, ihn weiter durch zu füttern, ihm auch noch die Parteikosten zu zahlen mit der lapidaren Begründung; dieser habe ein Anrecht auf Familienleben”. Das ist so falsch wie ein schlechter Witz, denn er war von der Schweizerin bereits wieder getrennt, mit der er zwei Kinder hat, und mit einer anderen Schweizerin wieder neu zusammen. Nur ein wenig Lebenserfahrung sagt einem doch, dass er wohl kaum i.d. Praxis Kontakt zu seiner Tochter aus 1. Ehe pflegen wird, oder er kommt von seiner neuen Partnerin mächtig auf “die Mütze”. So bin ich der festen Überzeugung, dass das öffentliche Wohl hier viel höher zu gewichten ist, als das Recht eines wiederholt schwer Drogen-dealenden Kriminellen. Denn die Gefahr der Mehrfach Drogen-Dealer ist gross, dass er wiederum schwer straffällig wird.
Auch bin ich der festen Überzeugung, hier sollte wohl die Schweiz, sehr lästig wie ein Stachel im Fleisch der EU, mit dieser juristischen Keule schnurstracks für die EU reif geprügelt werden.
Darum betrachte ich die daraus entsprungene neue Volksinitiative der SVP als richtig & absolut erforderlich.
Die europäische Menschenrechtskonvention und der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit der EU überhaupt nichts zu tun. Deshalb halte ich es für sehr unwahrscheinlich das man dort die juristische Keule auspackt um die Schweiz für die EU reif zu prügeln. Der europäischen Menschenrechtskonvention sind nicht wenige Länder beigetreten die nicht in der EU sind.
Ich glaube nicht, dass das Gericht in Strassburg “böse daneben gegen die Schweiz” entschieden hat. Das Recht auf Familienleben ist tatsächlich ein Menschenrecht gemäss europäischer Menschenrechtskonvention. Allerdings wie Sie richtig andeuten, kann das Recht auf Familienleben ignoriert werden wenn die nationale oder öffentliche Sicherheit gefährdet ist, Straftaten verhütet werden können usw. …
Sie haben zwr keinen Link gepostet, aber ich habe den Fall per Google recherchieren können.
Der Mann ist seit mehreren Jahren straffrei und nicht mehr von Sozialhilfe abhängig. Er sieht seine Kinder aus erster Ehe zweimal die Woche. Warum Sie glauben das ginge nicht wegen einer neuen Partnerin erschliesst sich mir nicht: überall funktioniert das, das Eltern mit neuen Partnern sich weiter um Kinder aus früheren Ehen kümmern.
D. h. könnte man halbwegs plausibel davon ausgehen das der Mann wieder straffällig würde, also eine Gefahr für die Allgemeinheit wäre, wäre die Ausschaffung problemlos gewesen. Allerdings scheint die Sozialprognose eher günstig zu sein. Deshalb ist die Ablehnung der Ausschaffung nachvollziehbar.
Auf “humanrightswatch” schreibt man dazu sehr treffend:
“Die Umstände, die zum nun ergangenen Urteil geführt haben, sind schwer kommunizierbar und liefern den EMRK-Gegnern/-innen einfache Feindbilder und Slogans für ihre Forderung.”
Wir hatten hier letztens einen Fall diskutiert wo es um einen Südamerikaner ging: Ex-Frau und Kind in der Schweiz, verurteilt wegen kleinerer Delikte (Hehlerei, Verkehrsdelikt) zu nie mehr als einer Bewährungsstrafe, danach 5 Jahre lang keine Vorfälle mehr: da ging hier auch das Geblöke los in Richtung “man muss die Allgemeinheit vor diesem Verbrecher schützen” … auch nicht verhältnismässig.
Sie sollten sich mal die EMRK durchlesen und sich klar machen das diese nicht nur Ausländern nützt: ein Wegfall der EMRK und auch der Möglichkeit sich im Falle eines Falles an ein übergeordnetes Gericht zu wenden kann sich gegen Sie wenden Herr Hottinger.
Gilbert Hottinger:
Untenstehend finden Sie einen Link zu verschiedenen erläuterten Entscheidungen des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/
Hier sehen Sie das der Gerichtshof für Menschenrechte häufig auch gegen den Ausländer entscheidet, der sich gegen seine Ausschaffung wehrt. Hier ein Beispiel:
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/ukaj-schweiz
Hier auch noch mal ein Fall wo es um illegal in die Schweiz eingereiste Kinder geht:
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/berisha-schweiz
Manchmal sind Gerichtsurteile nicht so schwarz/weiss.
Hier mal eine Liste aller Fälle die der Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit der Schweiz entschieden hat:
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle/
@ F. Wagner,
Der “europäische Gerichtshof” für Menschenrechte (EMRK) hat sehr wohl inhaltlich etwas mit EUROPA zu tun, der Name sagt es ja schon, wenn auch nicht direkt im formellen Sinne.
Zum Fall selber;
1. Gemäss Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte in Art. 14 Ziff. 1 wurde übrigens klar folgendes festgeschrieben; Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu geniessen. Art. 14 Ziff. 2;
Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden
– im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen (hier wiederholter Drogenhandel
– & Lügen als Asyl-Antragsteller) nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolt, die gegen die Ziele & Grundsätze der Vereinigten Nationen verstossen
2. Kraft Absatz 1 müssten Sie Frau BR-Sommaruge die Ausschaffung verurteilter schwer Krimineller – worunter selbstverständlich auch die sehr zahlreichen “Asyl”-Drogen-Dealer gehören (2012 in 10 Mte. alleine 1194 Drogen-Dealer)
– Kraft der von einer Mehrheit vom Souverän & Ständen angenommenen Ausschaffungsinitiative jetzt endlich sofort vollziehen, ohne wenn und aber, Kraft diesem Menschenrecht & unserer Bundesverfassung,
- wonach die Regierung verpflichtet ist, Schaden von dem Land & den Menschen unbedingt abzuwenden. Drogen-Dealer richten nun mal völlig unbestritten riesige Schäden an wie z.B.;
– Alle Arten der Beschaffungskriminalität,
– Zerrüttung der Familien,
– Arbeitsunfähigkeiten,
– Förderung der Prostituation,
– Mord & Totschläge usw., wie die Vergangenheit uns dies lehrt.
3. Früher hat sich der Mann gesagt; “So, jetzt hab ich eine Familie und muss Verantwortung übernehmen, jetzt darf ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen,
– denn sonst werde ich abgeschoben oder ausgeschafft.”
4. Heute sagt sich ein “Scheinasyl-Antragsteller, erst recht die West- & Nordafrikanischen Drogen-Dealer, neu befeuert durch dieses Falsch-Urteil aus Strassburg;
– So, jetzt hab ich Familie, jetzt kann mir nichts mehr passieren, & je mehr Kinder ich zeuge, desto sicherer ist eine Aufenthaltsbewilligung, je mehr Sozialhilfe bekomme ich, auch ohne jede Arbeit. 70-80 % der aufgenommenen “Flüchtlinge” leben später ja von der Sozialhilfe, was zum grossen Teil auch kulturbedingt ist.
Eine absolute Pervertierung des Systems ist dieses Urteil, & Strassburg missachtet damit auch noch die Menschenrechte Art. 14 Ziff.2, denn Frau & Kinder können dem Drogen-Dealer & Straftäter ja in seine ursprüngliche Heimat folgen, so ist die Familie ja auch zusammen, wie dies in vielen Drittwelltländern noch Heute üblich ist; Die Frau, die Familie folgt dem Manne nach. Die Schweizerin heiratet ja auch schliesslich ganz bewusst & freiwillig in diese Kultur ein.
Die völlig falsche, zu lasche Migrationspolitik in der Schweiz;
An obigem Beispiel können wir doch exemplarisch diese Behauptung nachvollziehen & bestätigt sehen, denn dieser sehr kriminelle Drogen-Straftäter aus Nigeria hat auch den Schweizer Behörden schon 2001 eine falsche Identität angegeben, diese also frech angelogen, somit sich das Aufenthaltsrecht arglistig erschlichen, weshalb es schon aus diesem Grunde wieder als völlig nichtig, als sofort widerrufen erklärt werden müsste, sobald dies bekannt wurde. Also hüten wir uns vor fremden Richtern aus Strassburg & unternehmen wir alles, eine souveräne & direkt-demokratische Schweiz zu erhalten.
http://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/strassburg-verurteilt-die-schweiz-zu-unrecht-/
5. Die Begründung von Strassburg, er sei länger straflos geblieben,
ist doch ersten völlig naiv, und zweitens falsch, weil seine Frau zu hintergehen, die EHE zu brechen, ist doch auch ein klarer Rechtsbruch. Zudem sind diese Richter naiv & diesen “Lügenbaronen” keinesfalls gewachsen, diese flunkern so lange, bis sie die Sache haben die sie gerade wollen aus reinem Eigennutz, danach delinquieren sie schnell wieder.
6. Hier ein Beispiel eines “Asyl”-Massen-Delinquenten, der trotz rechtskräftigen Ausweisungen auch immer wieder in der Schweiz auftaucht. Also auch selbst eine Ausweisung durch Strassburg hätte wohl auch diesen Nigerianer nicht davon abgehalten, nicht wegen seiner Kinder, sondern weiterhin dem lukrativeren, menschenverachtenden Drogen-dealen nach zu gehen.
weil sie offensichtlich jede Behörde missachten.
http://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/ein-asylant-drogen-dealer-seit-12-jahren-in-basel-aktiv-/
7. Ich habe vier Jahre lang bei der Fremdenpolizei als Beamter gearbeitet, da mussten obligatorisch alle Einreisenden an der CH-Grenze sich einem “Gesundheits-Check” noch unterziehen, zum Schutz der bereits hier Lebenden Menschen. Jetzt haben wir in Westafrika – genau von dort kommen die meisten Drogen-Dealer zu tausenden völlig unkontrolliert in die Schweiz – die EBOLA -Seuche, wo in Afrika bereits Quarantänen eingerichtet werden, um der Seuche “Herr” zu werden.
Diese unkontrolliert einreisenden Drogen-Dealer werden deshalb auch noch die Bevölkerung hier damit “beglücken”, es ist nur noch eine Frage der Zeit.
Quelle;
http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/EbolaGefahr-Bund-warnt-Schweizer-Hausaerzte-/story/30501030
@ F. Wagner,
Der “europäische Gerichtshof” für Menschenrechte (EMRK) hat sehr wohl inhaltlich etwas mit EUROPA zu tun, der Name sagt es ja schon, wenn auch nicht direkt im formellen Sinne.
Zum Fall selber;
1. Gemäss Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte in Art. 14 Ziff. 1 wurde übrigens klar folgendes festgeschrieben; Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu geniessen. Art. 14 Ziff. 2;
Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden
– im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen (hier wiederholter Drogenhandel
– & Lügen als Asyl-Antragsteller) nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolt, die gegen die Ziele & Grundsätze der Vereinigten Nationen verstossen
2. Kraft Absatz 1 müssten Sie Frau BR-Sommaruge die Ausschaffung verurteilter schwer Krimineller – worunter selbstverständlich auch die sehr zahlreichen “Asyl”-Drogen-Dealer gehören (2012 in 10 Mte. alleine 1194 Drogen-Dealer)
– Kraft der von einer Mehrheit vom Souverän & Ständen angenommenen Ausschaffungsinitiative jetzt endlich sofort vollziehen, ohne wenn und aber, Kraft diesem Menschenrecht & unserer Bundesverfassung,
- wonach die Regierung verpflichtet ist, Schaden von dem Land & den Menschen unbedingt abzuwenden. Drogen-Dealer richten nun mal völlig unbestritten riesige Schäden an wie z.B.;
– Alle Arten der Beschaffungskriminalität,
– Zerrüttung der Familien,
– Arbeitsunfähigkeiten,
– Förderung der Prostituation,
– Mord & Totschläge usw., wie die Vergangenheit uns dies lehrt.
3. Früher hat sich der Mann gesagt; “So, jetzt hab ich eine Familie und muss Verantwortung übernehmen, jetzt darf ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen,
– denn sonst werde ich abgeschoben oder ausgeschafft.”
4. Heute sagt sich ein “Scheinasyl-Antragsteller, erst recht die West- & Nordafrikanischen Drogen-Dealer, neu befeuert durch dieses Falsch-Urteil aus Strassburg;
– So, jetzt hab ich Familie, jetzt kann mir nichts mehr passieren, & je mehr Kinder ich zeuge, desto sicherer ist eine Aufenthaltsbewilligung, je mehr Sozialhilfe bekomme ich, auch ohne jede Arbeit. 70-80 % der aufgenommenen “Flüchtlinge” leben später ja von der Sozialhilfe, was zum grossen Teil auch kulturbedingt ist.
Eine absolute Pervertierung des Systems ist dieses Urteil, & Strassburg missachtet damit auch noch die Menschenrechte Art. 14 Ziff.2, denn Frau & Kinder können dem Drogen-Dealer & Straftäter ja in seine ursprüngliche Heimat folgen, so ist die Familie ja auch zusammen, wie dies in vielen Drittwelltländern noch Heute üblich ist; Die Frau, die Familie folgt dem Manne nach. Die Schweizerin heiratet ja auch schliesslich ganz bewusst & freiwillig in diese Kultur ein.
Die völlig falsche, zu lasche Migrationspolitik in der Schweiz;
An obigem Beispiel können wir doch exemplarisch diese Behauptung nachvollziehen & bestätigt sehen, denn dieser sehr kriminelle Drogen-Straftäter aus Nigeria hat auch den Schweizer Behörden schon 2001 eine falsche Identität angegeben, diese also frech angelogen, somit sich das Aufenthaltsrecht arglistig erschlichen, weshalb es schon aus diesem Grunde wieder als völlig nichtig, als sofort widerrufen erklärt werden müsste, sobald dies bekannt wurde. Also hüten wir uns vor fremden Richtern aus Strassburg & unternehmen wir alles, eine souveräne & direkt-demokratische Schweiz zu erhalten.
http://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/strassburg-verurteilt-die-schweiz-zu-unrecht-/
5. Die Begründung von Strassburg, er sei länger straflos geblieben,
ist doch ersten völlig naiv, und zweitens falsch, weil seine Frau zu hintergehen, die EHE zu brechen, ist doch auch ein klarer Rechtsbruch. Zudem sind diese Richter naiv & diesen “Lügenbaronen” keinesfalls gewachsen, diese flunkern so lange, bis sie die Sache haben die sie gerade wollen aus reinem Eigennutz, danach delinquieren sie schnell wieder.
6. Hier ein Beispiel eines “Asyl”-Massen-Delinquenten, der trotz rechtskräftigen Ausweisungen auch immer wieder in der Schweiz auftaucht. Also auch selbst eine Ausweisung durch Strassburg hätte wohl auch diesen Nigerianer nicht davon abgehalten, nicht wegen seiner Kinder, sondern weiterhin dem lukrativeren, menschenverachtenden Drogen-dealen nach zu gehen.
weil sie offensichtlich jede Behörde missachten.
http://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/ein-asylant-drogen-dealer-seit-12-jahren-in-basel-aktiv-/
7. Ich habe vier Jahre lang bei der Fremdenpolizei als Beamter gearbeitet, da mussten obligatorisch alle Einreisenden an der CH-Grenze sich einem “Gesundheits-Check” noch unterziehen, zum Schutz der bereits hier Lebenden Menschen. Jetzt haben wir in Westafrika – genau von dort kommen die meisten Drogen-Dealer zu tausenden völlig unkontrolliert in die Schweiz – die EBOLA -Seuche, wo in Afrika bereits Quarantänen eingerichtet werden, um der Seuche “Herr” zu werden, in der Schweiz aber (noch) nicht, nämlich Einreisesperren an der Grenze aus den von der Seuche betroffenen Staaten, solange sich diese massenhaft ausbreitet wie z.Zt.
Diese unkontrolliert einreisenden Drogen-Dealer werden deshalb auch noch die Bevölkerung hier damit “beglücken”, es ist nur noch eine Frage der Zeit.
Quelle;
http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/EbolaGefahr-Bund-warnt-Schweizer-Hausaerzte-/story/30501030
Wieso posten Sie doppelt, Herr Hottinger?
Herr Hottinger, natürlich hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte etwas mit EUROPA zu tun, aber nicht mit der EU. Sie hatten im Vorfeld die Vermutung geäussert das der europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz in die EU prügeln wolle … das ist eine recht abwegige Verschwörungstheorie.
Wenn Sie behaupten ein West- oder Nordafrikanischer Drogendealer könnte einfach Kinder zeugen und sich so vor Abschiebung schützen dann haben Sie die Urteile nicht verstanden. Er ist nur dann vor Abschiebung geschützt wenn begründete Annahme besteht das er nicht mehr straffällig wird. Ich habe Ihnen doch Links angegeben aus denen klar hervorgeht das der Anspruch auf Familienleben längst nicht immer vor Ausschaffung schützt.
Über Theorien “kulturbedingter Sozialhilfeabhängigkeit” möchte ich nicht diskutieren, das geht mir zu heftig in Richtung Rassismus.
Ehebruch ist keine Straftat, in welcher Zeit leben Sie wenn sie Ehebruch als Rechtsbruch sehen? Zudem wissen Sie gar nicht ob der Nigerianer tatsächlich Ehebruch begangen hat, er kann sich auch ganz normal von seiner ersten Frau getrennt haben (oder umgekehrt), und dann eine neue Beziehung eingegangen sein. Um zukünftige Straffreiheit abzuleiten kommt es nicht nur auf die Aussage des Nigerianers an, sondern auch z. B. auf mehrjährige Unauffälligkeit. Die Dämlichkeit die Sie Richtern hier unterstellen ist komplett abwegig.
Wenn Sie jetzt noch mit Ebola kommen kann ich Sie leider entgültig nicht mehr ernst nehmen.
@ F. Wagner,
Sorry, aber die ersten drei Links “humanrights” funktionieren nicht.
Merci für den vierten Link, er geht.
F. Wagner,
Ihre drei ersten Liks “Humanrights” funzen leider nicht.
Merci für den vierten Link, dieser funktioniert.
Herr Hottinger:
Ich versuche die Links nochmal zu posten:
http://www​.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/
Hier der Link zu einem Fall (sie finden mehr in obiger Liste), wo der Gerichtshof eine Klage abgeschmettert hat:
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/ukaj-schweiz
So, ich habe mal ein paar Urteile gesammelt wo der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Ausweisungen bzw. Nichtgenehmigung einer Aufenthaltsgenehmigung zugunsten der Schweiz akzeptiert hat. Einfach um zu beweisen das die Gerichtsurteile schon differenziert gefällt werden:
http://www​.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/ukaj-schweiz
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/berisha-schweiz
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/kissiwa-koffi-schweiz
http://www​.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/shala-schweiz
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/gezginci-schweiz
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/shabani-schweiz-betreffend-laenge-untersuchungshaft
Gut gesagt Herr Landolt.
Man kann sich schon fragen dieser Blocher , will er verbrannte Erde hinterlassen nach seinem Tod ? Nach mir die Sintflut. Ich unterstelle ihm mal diese Absicht.
Wer wie die SVP und dessen Führer Blocher die Rechsstaatlichkeit aushebeln will – sollte man sich durchaus überlegen so eine Partei zu verbieten.
Blocher und seine gekaufte Partei missachten die Rechsstaatlichkeit von der Umsetzung von Initiativen.
Es ist eben nicht so dass eine siegende Partei die Initiative umsetzt. NEIN. Die Rechtsstaatlichkeit verlangt dass alle sich daran beteiligen.
Dazu haben wir den Legiferierungsprozess.
legiferieren – legiferieren = gesetzlich verankern, als Gesetz verabschieden zu lat. lex……
Die SVP missachtet dieses Rechtsstaatliche Instrument der Legiferierung.
Bei der Legiferierung sind die Legislative und die Exekutive beteiligt. Die Umsetzung geschieht durch Nationalrat und Ständerat in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat.
Es ist eine ungeheuerlichkeit wenn die SVP und dessen Führer verlangt sie allein die SVP hätten das Recht eine Initiative umzusetzen. Quatsch. Die Umsetzung wieoben erwähnt es sind alle Parteien beteiligt. Die SVp hat kein Recht zu verlangen es müsse so umgesetzt werden wie sie das wollen . Eben nicht. Es sind alle Parteien daran beteiligt.
Die SVP, Herr Kremsner, will nur, dass Initiativen so umgesetzt werden wie das Volk, welches darüber abgestimmt hat es will.
Aber die anderen Parteien und der Bundesrat wollen gewisse Initiativen eben überhaupt nicht umsetzen. Schon gar nicht so wie es das Volk beschlossen hat.
Aber nur das wäre echte Rechtsstaatlichkeit.
Herr Kremsner. Das VOLK nicht die SVP verlangt die Umsetzung. Das Volk hat abgestimmt! Alle Parteien haben den Vokswillen zu respektieren!
Nein, die 1 463 954 JA-Stimmenden, Frau Zbinden, verlangen die Umsetzung, nicht das VOLCK. Das zählte Ende 2013 stolze 8 137 689 Personen.
Herr Wild
Es wird nicht besser oder verändert die Tatsache des bestehenden Stimm- und Wahlrechts nicht.
Das wählende Volk in der Schweiz hat etwas entschieden, und das ist gefälligst so umzusetzen. Egal ob ein Teil der wahlfähigen Bürger Ihrer “Verpflichtung der Verantwortung” nicht nachgekommen sind.
Ich denke viele Wähler sahen nur, Einwanderung stoppen, was die SVP wieder einmal mit Schlitzöhrigem Titel erreichen konnte. Was alles daran hängt wurde nicht Bekannt gegeben von denen, soviel ich weiss.
Frau Schopfer
Das ist reine Spekulation. Welche Auswirkungen ein Entscheid haben wird, oder hat ist nicht innert 1 oder 2 Jahren ersichtlich.
Wenn ich die Diskussionen in Deutschland mitverfolge, stell ich fest, dass paralell zu der SVP auch in Deutschland ähnlich ein Widerstand entsteht. Die gleichen oder ähnliche Probleme existieren, nur können diese einzelnen Länder nichts tun, da sie nie den gleichen Zugriff auf das Politsystem haben wie wir Schweizer.
Ich bin nach wie vor überzeugt, dass auch wenn es vielleicht etwas provokativ ist was zur Zeit in der SVP abläuft, es diese braucht um “aufzurütteln” wenn die BDP einen Kuschelkurs gehen möchte, soll sie das. Egal wo ist festzustellen, dass nur wer “laut genug Schreit” auch gehört wird.
Das ist nicht wie früher, als man der Liebe und Nette sein musste um ans Ziel zu kommen. Heute ist forsches “Ellbögele” angesagt (Leider).
Herr Swiss
da haben Sie recht man poliert mit forschen Ellbogen bei der SVP, so ist ja auch klar, dass man keinen Konsens finden kann.
Wenn ich den Brunner reden höre, wird mir schlecht ob soviel Einbildung. Keine Partei kann alles richtig machen, obwohl das die Rechten meinen.
Frau Schopfer
Was ist ehrlicher. Pure brutale vor den “Latz” geknallte Vorstellungen, aus denen man etwas entwickeln kann, auch wenn es manchmal “Hirngespinste” sind.
Grün – EU, freier Markt, zubetonierte Landschaft, angeblich nachhaltige Umweltschutz?. Wie kann man so Grün sein?
SP? – nett und lieb völlig verschlagen und sind einfach für alles was ihnen stimmen bringt? Kein effektives Konzept. nur NEIN-Sagen, aber nichts dazu beitragen
FDP? – Die selber nicht genau Wissen was sie wollen?
BDP? – Vor kurzer Zeit noch SVP-anhimmler, heute auf Kuschelkurs, da man weiss lange wird man sich den “gestohlenen” Bundesratssitz nicht halten können?
usw. – kaum eine Partei hat doch tatsächlich eine klare Linie. Und wenn halt nun die SVP die Oppositionslinie fährt und klare Stellung einnimmt.
Das war doch genau das was man Ihr vorgeworfen hat. Man leite etwas in die Bahnen und ziehe sich dann wieder zurück. Nun zieht sie nicht mehr zurück, sondern bleibt hart auf der Bahn. Was ist denn jetzt wieder falsch?
Herr Swiss
Sie schreiben:Das war doch genau das was man Ihr vorgeworfen hat. Man leite etwas in die Bahnen und ziehe sich dann wieder zurück. Nun zieht sie nicht mehr zurück, sondern bleibt hart auf der Bahn. Was ist denn jetzt wieder falsch?
Wenn die SVP etwas sagte früher und wieder zurück zog, hatte das sicher den Sinn das sie sich anders besonnen hat. Heute und auch schon vor Jahren will der Blocher einfach die Macht um seine Spielchen zu treiben. Warum sind so viele Leute gegen Ihn?
Sicher weil er so nett und verstandnisvoll ist, da muss ich aber lachen.
Frau Schopfer
Warum sind soviele gegen Ihn? – Ich denke, dass gar nicht soviele gegen Ihn sind. Nehmen wir den Anteil der SVP-Wähler ca 25% muss/kann oder ist nur jeder 4 für Ihn. Demzufolge ist die Mehrheit gegen Ihn.
Früher Besonnen? Könnte es nicht sein, dass er früher einfach nicht durfte? Kollegialitätsprinzip mit Maulkorb?
Heute Macht ausspielt? Oh Himmel – hört doch bitte endlich auf mit diesen Aussagen. Wenn er ja soviele Gegener hätte, könnte er keine Macht haben. Da beisst sich die Aussage in den Schwanz. Entweder hat er macht, weil er viele Anhänger/Wähler hat, oder er hat “keine” Macht, weil er wenig Anhägern/Wähelr hat.
Eigentlich ist es bedenklich mit welcher Angst man diesem Blocher entgegen tritt. So mächtig wie man Ihn macht ist er nicht. Er ist nur so mächtig, weil Sie und all die Teufelseher ihn mächtig machen.
Nehmt Ihn doch so wie er ist: Ein Provokateur, Andersdenker und was auch immer. Was er tut ist einfach “Lautstark”, die Grünen schleimen sich “heimlifeiss” ein, die SP will es allen Recht machen und die FDP weiss selber nicht was sie will.
Je mehr man Herr Blocher das Podium gibt mit sochen Ansichten, umso mehr wird er dieses Parkett nutzten um seine Ideen an den “Mann/Frau” zu bringen. Und das verrückteste…. Ihr hört Ihm noch zu…
Trau, schau wem…
Wie wahr Herr Landolt, denn Ihre “vesuchte” Unwahrheit wird nicht wahrer.
Die SVP schafft nicht die Völkerrechte ab, sie schützt nur die eigene Bevölkerung indem sie das Volksrecht VOR das Völkerrecht stellt !
Im Gegensatz zu den meisten Linken (wie es aussieht auch für die BDP) ist die Schweiz und dessen Bevölkerung für die Volkspartei SVP eben schützenswert !
Das Volksrecht über das Völkerrecht zu stellen heisst, demokratische Entscheide stehen somit über Völkerrecht. Entschuldigen Sie bitte, wenn Sie diesen Schritt als schutz für das Volk erkennen, sollten Sie sich nochmals Gedanken machen. Irgendwie geht Ihre Aussage nicht auf und beinhaltet nicht mal Argumente sondern nur billige SVP Propaganda. Ein Volksrecht kann nicht über dem Völkerrecht stehen. Dazu interessiert die SVP Ihr Schutz überhaupt nicht, sondern sie versuchen nur weiterhin die Einwanderung aus der EU zu untergraben. Ein Ziel/Motiv und 100erte schlechte Folgen daraus. Das ist egoistisch, krankhaft und steht in keinem normalem Verhältnis.
Herr Raven
Da wäre ich mir nicht so sicher…
Das Volksrecht der Schweiz stützt sich auch auf dem Völkerrecht ab und hat als Grundlage die gleichen “Bedingungen” wie das Völkerrecht.
Ob die SVP dieses Ihre Ausführung als Gründe hat können Sie und ich nicht bestätigen. Es ist einfach eine Annahme von Ihnen.
Dass es SVP_propaganda sei, kann ich nicht nachvollziehen. Stelle aber dauernd fest, dass man vor der SVP eine megamässige Angst haben muss, dass man diese pausenlos so schlecht machen muss. Jede Partei hat Ihre Vor- oder Nachteile.
Und wenn nun die SVP sich ins Banner geschrieben hat, dass sie nicht mehr hinter dem Kollegialitätsprinzip stehen will und dauernd auf dem “Maul” hocken soll, dann ist das ihr gutes Recht.
So wie z.B. die Grünen denken mit Ihrem Weg tatsächlich die Umwelt schützen zu wollen. Sie helfen zb auch mit unsere Landschaft zu verbetonieren, wenn sie für eine Einwanderung ist. Und die “Ausrede” man wolle ein nachhaltigen Umweltschutz kann ich so auch nicht mehr nachvollziehen. Aber beleidige ich desshalb die Gründen dauernd?
Dass die BDP meiner erachtens sich absolut unfair verhalten hat, ist auch meine persönliche Meinung, die sage ich aber muss nicht dauernd die BDP als Schuldigen deklarieren, obwohl sie die Politlandschaft massgeblich unschön veränert hat.
Ich finde gerade,seit die BDP aus der SVP ist, kann man die BDP gut wählen. Die SVP macht fast alles kaputt und die BDP politisiert menschlich. Das Blocher verdreht ist kann man aus vielem sehen, leider
Und wie mensch-unmensch-üpbermenschlich stellen Sie sich die Politik vor, Frau Schopfer, denn SIE wählen doch nicht BDP, sondern SP oder täsche ich mich?
Herr von Limaa
ja ich bin meistens auf der SP-Seite, obwohl ich auch anders wähle wenn ich mit denen einverstanden bin. Stellen Sie sich vor auch manchmal SVP
Ist Ihnen überlassen, aber die BDP wählen? Die SP und Grünen schon gar nicht. Ist mir überlassen.
Gut gibs in Facebook kein “Gefällt mir nicht” – Wär eine Überlegung Wert dieser zu drücken bei BDP 😉
Sehr geehrter Herr Landolt, alle Achtung, dass Sie so aktiv sind. Mit ihren Aesserungen und Aengste kann ich Sie nicht gutieren. Wir sind doch weit entfernt von einer Diktatur. Auch Blocher will doch das nicht. So will er auch nicht das Völkerrecht abschaffen. Hingegen muss man verstehen, dass ein Recht das fortwährend ergänzt und verändert wird nicht im guten Sinne sein kann, von einem bestehenden Vertrag. So ist für mich logisch, dass man mit solchen Aenderungen nicht einfach blindlings einverstanden sein kann. Wenn ich mit Ihnen einen Vertrag habe und Sie für mich nachteilige Aenderungen vornehmen, dann bin ich mit Ihnen auch nicht einverstanden. In der Tat und Wahrheit ist es doch so, dass sich die Schweiz vorbildlich an das Völkerrecht hält und sich viele Länder an das Vorbild halten sollten.
Herr Kistler:
Die SVP hält den Austritt aus der europäischen Menschenrechtskonvention für eine Option. Aber gerade dieses “Völkerrecht” gestaltet die Schweiz als Mitglied im Europarat aktiv mit, und auch an der Auslegung am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist die Schweiz über Richter beteiligt. Es wird also kein Vertrag geändert und der Schweiz keine neuen Vertragsbedingungen aufgezwungen.
Lesen Sie mal die europäische Menschenrechtskonvention. Es ist nicht aufwendig, die eigentlichen Menschenrechte sind gerade mal 18 Artikel auf ca. 6 A4-Seiten. Diese finden Sie z. B. hier:
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19500267/201202230000/0.101.pdf
Wenn Sie das ernsthaft tun und dann überlegen was für Folgen das auch für Sie haben könnte wenn sich demokratische Entscheide über diese Regeln hinwegsetzen dürfen, würden Sie sich auch Sorgen machen. Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört immer auch ein Schutz von Minderheiten.
Sehr geehrter Herr Wagner, Sie haben 100% meine Unterstützung. Ich werde diesen Vertrag auch noch lesen, bevor ich Entscheidungen treffen werde. Zur Zeit ist es auch nur eine Option den Völkerrechts-Vertrag zu kündigen. Dabei möchte ich erinnern, dass immer mehr Länder beteiligt sind, die weit entfernt sind von einer Demokratie, wie sie die Schweiz hat.
Die europäische Menschenrechtskonvention stammt vom Europarat, dem incl. Schweiz 47 Länder angehören, die allermeisten davon funktionierende Demokratien.
Wie kommen Sie, Herr Wagner, auf die abstruse Idee, dass der Europarat die Kompetenz hätte, für die Schweiz verbindliches Recht zu legiferieren?
Herr Knall, wenn man als Staat einer Menschenrechtskonvention beitritt, macht man das in der Regel nicht der Form halber, sondern um sich dran zu halten. Zumindest als Rechtsstaat. Die Schweiz ist der europäischen Menschenrechtskonvention 1974 beigetreten.
Die Schweiz selbst hat entschieden das die europäische Menschenrechtskonvention direkt anwendbares Recht ist.
Bevor Sie jetzt wieder nölen über fremdes Recht: die Schweiz ist Vollmitglied des Europarates und entscheidet folglich über die wenigen Zusatzprotokolle welche die Menschenrechtskonvention erweitern immer mit.
Dany Swiss:
Wenn man sich sowieso an die EMRK halten möchte, warum sollte man dann austreten? Wo liegt denn dann das Problem an der Mitgliedschaft?
Ich kann Ihnen sagen wo das Problem liegt: es gibt bereits Volksentscheide die gegen die EMRK verstossen. Und die SVP möchte das Landesrecht über das Völkerrecht stellen um sich eben nicht daran halten zu müssen, damit diese Initiativen dem Wortlaut entsprechend umgesetzt werden können.
Sie dürfen gern träumen von besseren Menschenrechten ohne EMRK, aber die Faktenlage liegt anders.
Aber das hatten wir ja alles schon.
Herr Wagner
Sie können mir sicher ein Beispiel angeben, welches dieses tatsächlich so ist. Was die SVP vorhat können Sie und ich nicht Wissen, somit ist das einzig eine Vermutung.
Ich träume eigentlich nicht von einer besseren MRK, sondern ich bin überzeugt, dass die SChweiz in keinem Fall die vorhandene brechen würde. Aber das Problem liegt darin, dass unsere Gesetze durch ein übergeordnete MRK nicht mehr richtig ausführbar sind oder nicht mehr angepasst werden können. Dies muss nicht unbedingt im Zusammenhang mit einem Ges.Artikel sein, sondern eine Ausführungsbestimmung die nicht auf unser Gesetzt passt.
Dany Swiss:
Die Schweiz bricht bereits die vorhandene EMRK. Das zeigen diverse Gerichtsurteile des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wo gegen die Schweiz geurteilt wurde. Was im Prinzip nichts schlimmes ist so lange man Gerichtsurteile des Gerichtshofs akzeptiert: der ist dann einfach letzte Instanz.
In welcher Hinsicht z. B. die Ausschaffungsinitiative in Konflikt mit dem EMRK ist ging jetzt lang genug durch die Presse. hier ein Statement des EJPD:
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/red/2013/2013-06-26.html
Ihre Aussage das Sie überzeugt sind das die Schweiz in keinem Fall die vorhandene MRK brechen würde, in einem Absatz damit das die MRK die Anpassung oder Ausführbarkeit von Gesetzen verhindert, ist ein direkter Widerspruch in sich. Würde die Schweiz nicht gegen die MRK verstossen, wären die Gesetze nicht betroffen.
Herr Wagner
Wenn sie nur diesese Worte “nicht brechen” betrachten haben Sie sicher recht. Sie haben sicherlich auch schon eine Busse erhalten, das ist ein Vergehen. Haben Sie schon jemanden umgebracht, nein, das wäre ein Straftat. Und wenn wir hier über Probleme in Bezug zur MRK sprechen geht es sicher um die Form Straftat.
Wie müssen nicht über die Ausnahmen und einzelner Vergehen diskutieren.
Sicher sind auch die nicht korrekt, aber die Welt hätte vermutlich mehr Probleme, als sich die Schweiz verurteilen lässt, dass Sie einen kriminellen Ausländer abschieben wolle. Und diesen nun behalten müsse. Für die Welt ist das nicht so “schlimm” für die Schweiz ist das aber eine Tragik.
Solche Urteile dürfen nicht entstehen und müssen dringlichst wieder in die Zuständigkeit der einzelnen Länder gehen. Wenn man Ihn hier wirklich schlecht behandelt hätte, wäre das was anderes. Aber man möchte nur Menschen zurück bringen, weil sie in keinster Weise sich integrieren möchten. Solche Menschen haben auch das Recht der integration verwirkt.
Dany Swiss:
Straftaten sind nicht nur Mord- und Totschlag. Es gibt Straftaten, da bekämen Sie als (ich nehme mal an) bisher unbescholtener Schweizer maximal eine Bewährungsstrafe, wie auch der bisher unbescholtene Ausländer. Das Gericht verhängt Bewährungsstrafen bei bestimmten Straftaten bei Leuten bei denen eine günstige Sozialprognose besteht, wo das Risiko von fortgesetzter Kriminalität also nicht unbedingt gegeben ist.
Als Schweizer leben Sie mit einer solchen Bewährungsstrafe nicht so übermässig schlecht, sie ändert nicht viel in Ihrem Leben. Als Ausländer droht Ihnen nach wörtlicher Umsetzung der Ausschaffungsinitiative je nach Straftat die sie begangen haben, unabhängig von der Schwere der Schuld oder der Sozialprognose, die Ausschaffung und damit der Verlust der wirtschaftlichen Existenz, der Verlust der Familie und des sozialen Umfelds, und ein erzwungener Neustart in einer unter Umständen fremden Umgebung. Der Familie droht nach Wegfall des Ernährers unter Umständen noch die Sozialhilfe.
Das ist alles in Kauf zu nehmen wenn von dem Ausländer auch zukünftig eine Gefahr für die Gesellschaft ausgehen würde, und da entscheidet der europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch entsprechend (siehe Beispiele):
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/ukaj-schweiz
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/berisha-schweiz
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/kissiwa-koffi-schweiz
Wenn von dem Ausländer jedoch nach gesundem Menschenverstand keine Gefahr mehr ausgeht, ist eine Ausschaffung unverhältnismässig. Und hier entscheidet der europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch entsprechend.
Wer hier die Defizite in Fairness der Ausschaffungsinitiative nicht sieht hat entweder massive Defizite mit Fairness an sich, sieht die Welt durch eine braune Ausländerhasserbrille oder hat die Initiative schlicht nicht verstanden.
Wer wie Sie einerseits diese Unverhältnismässigkeiten für akzeptabel hält, andererseits aber behauptet die Schweiz würde auch ohne EMRK nicht gegen die dort verabschiedeten Menschenrechte verstossen, hat entweder nichts verstanden oder ist ein Heuchler.
Was würden Sie sagen wenn Sie z. B. als Arbeitnehmer in einer Firma die einem Ausländer gehört plötzlich auf der Strasse stünden, weil Ihr Arbeitgeber wegen irgendeines Einzelvorfalls ausgeschafft würde? Mein Chef ist z. B. Ausländer, er ist nicht vorbestraft, aber wäre er weg wären 10 Mitarbeiter arbeitslos.
Herr Wagner
Dass es noch andere Straftaten gibt scheint klar, konnte ja auch nicht alle aufzählen. Der von mir so versuchte Unterschied zu erklären ist die Straftat oder das Vergehen.
Das ist Ansichtssache ob es gesunder Menschenverstand ist, der gewaltet hat, als man die Schweiz gezwungen hat eine Straftäger/Verbrecher wieder zu behalten.
Und genau da liegt doch die Krucks. Wie will ein Gerichtshof irgendwo auf der Welt entscheiden ob es gesunder Menschenverstand ist das so zu sehen. Und finde eigentlich bedenklich, dass ausgerechnet die Gerichtsbarkeit die das Absurdum in der IV-Angelegenheit produziert, sich erlaubt zu definieren, dass es gesunder Menschenverstand ist.
Aber IV-Rentner werden aus der IV geworfen, und da ist kein gesunder Menschenverstand angewendet worden. Nennt man das Menschenrecht korrekt und für alle gleich angewendet? Für mich ist es das nicht.
Herr Wagner
Ihr Vergleich mit dem Unternehmer geht nicht. Wir sprechen da von Ausländer die hier leben als Asylant oder ähnliches. Diese können kein Unternehmen haben, welches Angestellte hat.
Und wenn…. das Unternehmen muss ja nicht die Arbeitsplätze verlieren, sonst müsste ja jedes Geschäft schliessen, wenn der Besitzer/Unternehmer in den Knast wandert aus irgend welchen Gründen. Ich hatte mal einen Chef, der war in der Türkei 4 Jahre eingesperrt und der Betrieb lief trotzdem weiter.
Dany Swiss:
Es gibt keinen Gerichtshof irgendwo auf der Welt, sondern es gibt den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der über die Umsetzung der europäischen Menschenrechtskonvention wacht. Eine Konvention welche die Schweiz vor Jahrzehnten ratifiziert hat, ein Gerichtshof wo auch ein Schweizer Richter an der Interpretation beteiligt ist. Eine gemeinsame Rechtsnorm, an der alle beteiligten Länder mitgestalten. Gesunder Menschenverstand ist zudem nicht national unterschiedlich.
Was sie mir hier über IV-Rentner erzählen ist nicht relevant.
Der Vergleich mit dem Unternehmer geht sehr wohl, denn es gibt etliche Unternehmer mit ausländischem Pass in der Schweiz. Und auch bei solchen Leuten macht die Ausschaffungsinitiative keine Unterschiede. Ob Asylant oder Ausländer mit C-Ausweis der seit 30 Jahren in der Schweiz lebt und einen Handwerksbetrieb mit 20 Mitarbeitern besitzt … keine Unterschiede.
Sicher gibt es Unternehmen die es überstehen wenn ein Chef ausfällt … viele aber auch nicht. Das gilt auch für Schweizer Unternehmen. Wobei bei den schon erwähnten bedingten Strafen (Bewährung) nur die Firma eines Ausländers existenziell gefährdet wird, denn der Schweizer Unternehmer kann seine Firma weiterführen … nur der ausländische wird durch Ausschaffung daran gehindert.
Zudem: Warum sollte ein ausländischer Unternehmer der leichtfertig ausgeschafft wird (z. B. wegen etwas für das ein Schweizer nur eine bedingte Strafe bekommt) sich Mühe machen eine Firma in der Schweiz weiter zu betreiben und Arbeitsplätze zu sichern? Ich als Unternehmer, wenn ich jahrelang unbescholten war, Steuern bezahlt und auch Schweizern Arbeitsplätze geboten habe, hätte nach einer solchen schnellen und einfachen Ausweisung die meine Existenz bedroht und mich von meiner Familie trennt keinerlei Loyalitätsgefühl mehr der Schweiz gegenüber. D. h. Bude dichtmachen, Angestellte der Arbeitslosenkasse übergeben, so viel Geld wie möglich aus Materialien, Maschinen und Einrichtung meiner Firma ziehen und mit vollen Taschen gehen.
Sie haben teilweise eine wirklich realitätsfremde Ansicht zu nanchen Dingen. Schon die Idee das die Ausschaffungsinitiative Unternehmer nicht betreffen würde … erschütternd naiv.
@ Dany Swiss,
Sie haben geschrieben;
“Wie müssen nicht über die Ausnahmen und einzelner Vergehen diskutieren.
Sicher sind auch die nicht korrekt, aber die Welt hätte vermutlich mehr Probleme, als sich die Schweiz verurteilen lässt, dass Sie einen kriminellen Ausländer abschieben wolle. Und diesen nun behalten müsse. Für die Welt ist das nicht so “schlimm” für die Schweiz ist das aber eine Tragik.
Solche Urteile dürfen nicht entstehen und müssen dringlichst wieder in die Zuständigkeit der einzelnen Länder gehen. Wenn man Ihn hier wirklich schlecht behandelt hätte, wäre das was anderes. Aber man möchte nur Menschen zurück bringen, weil sie in keinster Weise sich integrieren möchten. Solche Menschen haben auch das Recht der integration verwirkt. “
Da gehe ich zu 100 % einig mit Ihnen, dass wir wieder selber entscheiden können müssen, wer in unserem Land verbleiben darf, und wer nicht, schliesslich sind wir einer der wenigen Rechtsstaaten, die es noch gibt.
Ausländer aus ganz anderen Kulturen, wie hier beim genannten Fall aus Afrika, die hier anständig behandelt wurden, dennoch aber schwer kriminell wurden, gehören sicher nicht hierher, weil sie eine öffentliche Gefährdung der Sicherheit für Schweizer & Ausländer bedeuten.
Wir lassen ja auch nicht alle in unsere Wohnung rein, sondern treffen selber die Entscheidung.
@ Frank Wagner,
Soviel ich weiss, werden nur schwer Kriminelle, das heisst bei mindestens neun Monaten Gefängnis, eine Ausweisung erforderlich und möglich, nicht wie Sie annehmen, für jede Bagatelle.
freundlichen Gruss
@ Hr. Wagner,
Der berechtigte Schutz für Minderheiten sollte aber nicht ein Schutz für schwer Kriminelle gelten, das ist einfach pervers, dieser Täterschutz, die Opfer können sehen, wo sie bleiben.
Zu viele junge Frauen in der Schweiz, liegen tot im Sarg unter der Erde, nur weil Psychiater & Richter sich anmassten, schwer Kriminelle als plötzlich ungefährlich einzustufen. Ich nehme mal an, dass diese Fälle geläufig sind.
Aktuell im Beobachter der Fall einer mutigen Frau, die nur schwer misshandelt wurde, weil sich ein Polizist weigert, unter Berufung des Personenschutzes des Straftäters, welcher nur auf Bewährung auf freiem Fuss war, Auskunft zu geben.
Die mutige Frau hat den anschliessenden Mord-Anschlag überlebt, und klagt jetzt gegen den Täterschutz, und für einen besseren Opferschutz;
Quelle;
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/gesetze-recht/artikel/gewaltverbrechen_opfer-gehoeren-besser-geschuetzt-als-taeter/
Vielen Dank Herr Wagner für Ihre Reaktion
Da wir bereits wieder um Einzelfälle sprechen und Sie erneut nicht verstanden haben, was der Kern der Aussage ist, lassen wir das.
“Sie haben teilweise eine wirklich realitätsfremde Ansicht zu nanchen Dingen. Schon die Idee das die Ausschaffungsinitiative Unternehmer nicht betreffen würde … erschütternd naiv.”
Das mag nach Ihrer Meinung so sein. Aber auch dazu möchte ich nichts mehr erläutern. Wer nicht versteht, dass kriminelle Ausländer (die diese Ausschaffung betrifft) nicht in unseres Land gehört und ausgeschafft gehören der darf mich auch naiv bezeichnen oder realitätsfremd.
Aber trotzdem danke für Ihre Aeusserungen.
Noch vergessen Herr Wagner
Sie haben den Menschenverstand in Verbindung mit dem Gerichtshof gebracht. Und ich habe Ihnen lediglich aufgezeigt, dass dieses Argument Menschenverstand scheinbar nur für Einzelfälle gilt, die sich in der Oeffentlichkeit gut darstellen konnte, gut “verkauft” haben.
All unsere IV-Rentern die vor dem internationalen Gerichtshof aber die Abfuhr erhalten haben, sich scheinbar nicht von diesem Menschenverstand betroffen? Daher das Beispiel, dass es nicht weit her ist mit dem Menschenverstand eines solchen Gerichthofs.
Solche Entscheide zeigen höchstens, dass nur dann der sog. Menschenvertand “einschaltet”, wenn es um poltische Darstellung von Machgehabe geht. Aber unsere IV-Rentner haben keine kriminelle Vergangenheit, haben über viele Jahre ein Sozialgefüge mitfinanziert und werden heute einfach als “Simulaten” hingestellt.
Ist denn ein krimineller Asylant besser zu schützen als unsere eigenen Invaliden? Da sträuben sich meine Nackenhaare, wenn ich dann erfahren, dass das irrelevant sei und ich dann noch als Naiv bezeichnet werde.
Gilbert Hottinger, lesen Sie den Initiativtext: die Ausschaffung laut Ausschaffungsinitiative wird nicht von der Schwere der Bestrafung abhängig gemacht, sondern von der Straftat an sich. Mit entsprechenden unbedingten Gefängnisstrafen hätte auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte kein Problem. Von “mindestens 9 Monaten Haft” ist da keine Rede.
Richtig, es geht nicht um jede Bagatelle. Neben Mord, Vergewaltigung etc. gibt es aber auch z. B. den Straftatbestand des Sozialbetrugs, oder des Einbruchs, wo Grenzfälle zu erwarten sind.
Wegen Ihres zweiten Beitrags:
Natürlich sollte der berechtigte Schutz für Minderheiten nicht für schwer Kriminelle gelten. Wenn sie die europäische Menschenrechtskonvention, zum Beispiel den Artikel zum Schutz des Privat- und Familienlebens, lesen, werden Sie feststellen das dies hier auch berücksichtigt ist. An anderer Stelle habe ich Ihnen Links zu Urteilen gezeigt wo Ausschaffungen wegen fortgesetzter Kriminalität vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt wurden.
Auf einen Fall wo die Einschätzung eines Richters oder Psychiaters danebenlag gibt es vermutlich hunderte oder tausende wo die Einschätzung korrekt war. Die finden es nur in der Regel nicht in die Presse. Nicht mal der Blick schreibt “Straftäter Andy Z. hat sich bewährt” oder “Vergewaltiger Ivan S. schon das zweite Jahr straffrei”.
Und wenn eben nicht der vorbestrafte Vergewaltiger zuschlägt ist es ein anderer der noch nicht auffällig war. Wieviel sicherer wäre es in der Schweiz wenn man hier rigoroser wäre, vorzeitige Haftentlassungen aussetzen würde und keine bedingten Haftstrafen mehr ausspricht? Nicht viel würde ich sagen.
Dany Swiss:
So lange Sie die Idee hinter dem Begriff “Verhältnismässigkeit” in Zusammenhang mit Ausschaffungen nicht verstehen können oder wollen gehe ich mit Ihnen einig das diese Diskussion keinen Sinn und Zweck mehr hat. Da Sie scheinbar betreffend straffälliger Ausländer nicht zur Differenzierung bereit sind muss ich leider annehmen das Sie auch nichts anderes als einer der üblichen “Ausländer raus”-Schweizer sind.
Ich habe keine Ahnung auf welches IV-Rentner-Urteil beim Gerichtshof für Menschenrechte Sie ansprechen, also kann ich das auch nicht kommentieren. Aber wahrscheinlich ist das Strategie von Ihnen, oder?
Korrektur: ich habe Texte gefunden hinsichtlich angeblichen “IV-Simulanten” in Verbindung mit der europäischen Menschenrechtskommission.
So weit ich das sehe gibt es gar kein Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betreffend dieser Fälle. Nur ein Rechtsgutachten, das aber klarstellt das der Versuch Schmerzpatienten aus der Iv zu drängen, weil ihr Leiden nicht objektiv beurteilbar wäre, nicht EMRK-konform wäre.
Was wollen Sie also genau?
Herr Wagner
Danke für Ihre Einschätzun, dass ich nicht in der Lage sei, etwas verstehen zu können. Langsam wirds halt etwas Wirr. Erst der Menschenverstand angewendet, jetzt Verhältnismässig? Ist zwar nicht ganz das Gleiche. So würden wir pausenlos immer in eine neue Differenz reintrudeln.
Sie haben Ihre Meinung und ich mein. Das soll so sein.
Betreffend IV, wartens Sie ungeniert ab, die betroffenen Fälle werden schon noch ersichtlich. Ist ja auch erst der Anfang….
Dany Swiss:
Doch, es ist das gleiche. Gesunder Menschenverstand führt zu Verhältismässigkeit bei Entscheidungen über Ausschaffungen.
Das Sie weiter oben behaupten die IV-Rentner hätten vom internationalen Gerichtshof bereits eine Abfuhr erhalten, aber kein Gerichtsurteil vorweisen können, bzw. jetzt kommen mit sinngemäss “das kommt schon noch” ist ein äusserst unseriöser Argumentationsstil. Wie erwähnt, Rechtsgutachten gehen davon aus das es wohl kaum eine Abfuhr für IV-Rentner gäbe. Aber eben, wer die EMRK und all das drumherum offensichtlich nicht versteht kann zu seltsamen Schlüssen kommen.
Dann können wir uns ja glücklich schätzen, dass es Menschen gibt, die es scheinbar verstehen.
@ Herr Landolt,
1. Ich finde es sehr schade, aber bezeichnend, dass Sie keine sachlichen Argumente hier vo zu bringen in der Lage sind, sondern nur in primitivster Weise auf Herrn Chr. Blocher eindreschen. Damit disqualifizieren Sie sich in meinen Augen selber.
2. Die Konföderation Helvetica (die Eid-Genossenschaft) beachtet natürlich gemäss Bundesverfassung klar das Völker-Recht. Dies steht auch nicht zur Disposition, wohl aber die EMRK & das Gericht in Strassburg.
3. Letzteres entschied nun schon mehrmals böse daneben gegen die Schweiz, indem es Schwer-Kriminelle vor deren Opfern bevorzugte, was man doch nur noch als juristische Perversion bezeichnen kann.
Der jüngste Fall betraf einen Nigerianer, in Oestereich, Deutschland, zuletzt auch in der Schweiz wegen schwerem Drogen-Handel rechtskräftig verurteilt, und erst nach Jahren (inkl. Sozialleistungsbezüge) vom Bundesgericht endlich richtig & korrekt aus der Schweiz ausgewiesen wurde. Strassburg hob das Urteil aber auf, verpflichtete die Schweiz diesen Mehrfach-Verbrecher zu behalten, ihn weiter durch zu füttern, ihm auch noch die Parteikosten zu zahlen mit der lapidaren Begründung; dieser habe ein Anrecht auf Familienleben”. Das ist so falsch wie ein schlechter Witz, denn er war von der Schweizerin bereits wieder getrennt, mit der er zwei Kinder hat, und mit einer anderen Schweizerin wieder neu zusammen. Nur ein wenig Lebenserfahrung sagt einem doch, dass er wohl kaum i.d. Praxis Kontakt zu seiner Tochter aus 1. Ehe pflegen wird, oder er kommt von seiner neuen Partnerin mächtig auf “die Mütze”. So bin ich der festen Überzeugung, dass das öffentliche Wohl hier viel höher zu gewichten ist, als das Recht eines wiederholt schwer Drogen-dealenden Kriminellen. Denn die Gefahr der Mehrfach Drogen-Dealer ist gross, dass er wiederum schwer straffällig wird.
In diesem Falle machten sich dann die Strassburger Richter selber einer Straftat schuldig, nämlich der grobfahrlässigen Beihilfe zu einer Straftat, einer Wiederholungstat notabene. Auf diese Weise sind ja schon viel zu viele Menschen ums Leben gekommen.
Auch bin ich der festen Überzeugung, hier sollte wohl die Schweiz, sehr lästig wie ein Stachel im Fleisch der EU, mit dieser juristischen Keule schnurstracks für die EU reif geprügelt werden.
4. Darum betrachte ich die daraus entsprungene neue Volksinitiative der SVP als richtig & absolut erforderlich.
Trau, schau, wem
Gut gebrüllt Löwe der BDP. So wie Widmer-Schlumpf hat noch keiner unsere Bundesräte unsere Gesetze (konkret Bankkundengeheimnis) gebrochen, notabene mit FINMA und unseren höchsten Gerichte und unserer Wirtschaft einen so grossen Schaden zugefügt; tausende von Arbeitsplätzen vernichtet. Traue, aber ganz sicher nicht der BDP und ihrer Bundesrätin.
Herr Safado
Wollten Sie , dass die Schweiz auf eine schwarze Liste kommt? Fanden Sie das damals fair was die Banken machten? Was meinen Sie, wenn viele Schweizer all Ihr Geld in einem anderen Land sparen würden und hier keine Steuern bezahlen. Ist das Fair?
Vreni Schoepfer
Ist das fair, dass die USA massenhaft Steuerschlupflöcher hat und uns befehlen, was wir zu tun haben, respektive direkt in unsere Gesetzgebung dreinreden? Ist das fair, dass die USA all unsere Banken zwingt, den Nachweis ihrer Unschuld auf ihre Kosten (jeweils mehrere Millionen Franken) beizubringen? Ist das fair ………….? Ist das fair ……………? Sowohl die USA als auch Deutschland, Frankreich und die EU wenden gegen die Schweiz Massnahmen an, die alles andere als fair zu bezeichnen sind.
Herr Safado
da kann ich Ihnen nicht antworten. Aber ich denke, dass unsere Banken wenn, sie keine Fehler machten, auch nicht zahlen müssten.
Antwort an F. Wagner wird in der Mitte nicht angenommen ?
@ µ. Landolt,
@ F. Wagner,
Der “europäische Gerichtshof” für Menschenrechte (EMRK) hat sehr wohl inhaltlich etwas mit EUROPA zu tun, der Name sagt es ja schon, wenn auch nicht direkt im formellen Sinne.
Zum Fall selber;
1. Gemäss Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte in Art. 14 Ziff. 1 wurde übrigens klar folgendes festgeschrieben; Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu geniessen. Art. 14 Ziff. 2;
Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden
– im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen (hier wiederholter Drogenhandel
– & Lügen als Asyl-Antragsteller) nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolt, die gegen die Ziele & Grundsätze der Vereinigten Nationen verstossen
2. Kraft Absatz 1 müssten Sie Frau BR-Sommaruge die Ausschaffung verurteilter schwer Krimineller – worunter selbstverständlich auch die sehr zahlreichen “Asyl”-Drogen-Dealer gehören (2012 in 10 Mte. alleine 1194 Drogen-Dealer)
– Kraft der von einer Mehrheit vom Souverän & Ständen angenommenen Ausschaffungsinitiative jetzt endlich sofort vollziehen, ohne wenn und aber, Kraft diesem Menschenrecht & unserer Bundesverfassung,
- wonach die Regierung verpflichtet ist, Schaden von dem Land & den Menschen unbedingt abzuwenden. Drogen-Dealer richten nun mal völlig unbestritten riesige Schäden an wie z.B.;
– Alle Arten der Beschaffungskriminalität,
– Zerrüttung der Familien,
– Arbeitsunfähigkeiten,
– Förderung der Prostituation,
– Mord & Totschläge usw., wie die Vergangenheit uns dies lehrt.
3. Früher hat sich der Mann gesagt; “So, jetzt hab ich eine Familie und muss Verantwortung übernehmen, jetzt darf ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen,
– denn sonst werde ich abgeschoben oder ausgeschafft.”
4. Heute sagt sich ein “Scheinasyl-Antragsteller, erst recht die West- & Nordafrikanischen Drogen-Dealer, neu befeuert durch dieses Falsch-Urteil aus Strassburg;
– So, jetzt hab ich Familie, jetzt kann mir nichts mehr passieren, & je mehr Kinder ich zeuge, desto sicherer ist eine Aufenthaltsbewilligung, je mehr Sozialhilfe bekomme ich, auch ohne jede Arbeit. 70-80 % der aufgenommenen “Flüchtlinge” leben später ja von der Sozialhilfe, was zum grossen Teil auch kulturbedingt ist.
Eine absolute Pervertierung des Systems ist dieses Urteil, & Strassburg missachtet damit auch noch die Menschenrechte Art. 14 Ziff.2, denn Frau & Kinder können dem Drogen-Dealer & Straftäter ja in seine ursprüngliche Heimat folgen, so ist die Familie ja auch zusammen, wie dies in vielen Drittwelltländern noch Heute üblich ist; Die Frau, die Familie folgt dem Manne nach. Die Schweizerin heiratet ja auch schliesslich ganz bewusst & freiwillig in diese Kultur ein.
Die völlig falsche, zu lasche Migrationspolitik in der Schweiz seit langem, denn bei BR-Blocher gingen die Zahlen rasant bergab, bei EWS stiegen die Kosten bei gleich beibender Anzahl sprunghaft i.d. drei Jahren um 43 % (!) an, bei BR Sommaruga stiegen beide Werte an, wobei aktuell die die Anzahl wieder etwas sinkt, die Kosten aber weiter trotzdem ansteigen bis Heute;
Quellen-Nachweis;
http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2014-34/was-das-asylwesen-wirklich-kostet-die-weltwoche-ausgabe-342014.html
An obigem Beispiel können wir doch exemplarisch diese Behauptung nachvollziehen & bestätigt sehen, denn dieser sehr kriminelle Drogen-Straftäter aus Nigeria hat auch den Schweizer Behörden schon 2001 eine falsche Identität angegeben, diese also frech angelogen, somit sich das Aufenthaltsrecht arglistig erschlichen, weshalb es schon aus diesem Grunde wieder als völlig nichtig, als sofort widerrufen erklärt werden müsste, sobald dies bekannt wurde. Also hüten wir uns vor fremden Richtern aus Strassburg & unternehmen wir alles, eine souveräne & direkt-demokratische Schweiz zu erhalten.
http://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/strassburg-verurteilt-die-schweiz-zu-unrecht-/
5. Die Begründung von Strassburg, er sei länger straflos geblieben,
ist doch ersten völlig naiv, und zweitens falsch, weil seine Frau zu hintergehen, die EHE zu brechen, ist doch auch ein klarer Rechtsbruch. Zudem sind diese Richter naiv & diesen “Lügenbaronen” keinesfalls gewachsen, diese flunkern so lange, bis sie die Sache haben die sie gerade wollen aus reinem Eigennutz, danach delinquieren sie schnell wieder.
6. Hier ein Beispiel eines “Asyl”-Massen-Delinquenten, der trotz rechtskräftigen Ausweisungen auch immer wieder in der Schweiz auftaucht. Also auch selbst eine Ausweisung durch Strassburg hätte wohl auch diesen Nigerianer nicht davon abgehalten, nicht wegen seiner Kinder, sondern weiterhin dem lukrativeren, menschenverachtenden Drogen-dealen nach zu gehen.
weil sie offensichtlich jede Behörde missachten.
http://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/ein-asylant-drogen-dealer-seit-12-jahren-in-basel-aktiv-/
7. Ich habe vier Jahre lang bei der Fremdenpolizei als Beamter gearbeitet, da mussten obligatorisch alle Einreisenden an der CH-Grenze sich einem “Gesundheits-Check” noch unterziehen, zum Schutz der bereits hier Lebenden Menschen. Jetzt haben wir in Westafrika – genau von dort kommen die meisten Drogen-Dealer zu tausenden völlig unkontrolliert in die Schweiz – die EBOLA -Seuche, wo in Afrika bereits Quarantänen eingerichtet werden, um der Seuche “Herr” zu werden, in der Schweiz aber (noch) nicht, nämlich Einreisesperren an der Grenze aus den von der Seuche betroffenen Staaten, solange sich diese massenhaft ausbreitet wie z.Zt.
Diese unkontrolliert einreisenden Drogen-Dealer werden deshalb auch noch die Bevölkerung hier damit “beglücken”, es ist nur noch eine Frage der Zeit.
Quelle;
http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/EbolaGefahr-Bund-warnt-Schweizer-Hausaerzte-/story/30501030
Herr Landolt, wiese stellen Sie jetzt nicht sofort einen Antrag im Nationalrat, dass Einreisenden aus den Westafrikanischen, mit Ebola verseuchten Gebieten nicht zwingend an der CH-Grenze einer sanitarischen Kontrolle sich unterziehen müssen, resp. gar eine sofortige Quarantäne verhängt wird, gemäss Bundesverfassungsauftrag der verlangt, die Schweiz & die Menschen vor Schaden zu bewahren ?. Diesen Schwur als NR haben Sie doch auch geleistet, oder ?
Ich und alle Menschen i.d. Schweiz danken Ihnen für Ihre diesbezüglichen Bemühungen im voraus bestens.
Art 14, Ziffer 2 bezieht sich auf kriminelle Taten im Herkunftsland. Niemand darf in einem anderen Land einen Asylantrag stellen, nur weil er in seinem Herkunftsland eine kriminelle Tat begangen hat
@ Stefan Kernen,
Das mag so sein, aber glauben Sie ernsthaft, dass ein Nigerianer, der in Deutschland, Oesterreich und dann auch noch i.d. Schweiz konstant mit harten Drogen dealt, dies im Heimatland eine weisse Weste hat ? Auch bin ich der Meinung, dass wer im Gastland mit harten Drogen dealt, ebenso das Recht aus eigener Schuld selber verspielt, einen Asylantrag zu stellen. Es ist ja landesweit inzwischen bekannt, dass gerade Nigerianer 98.5 % Drogen-Dealer sind, dies laut früherem Chef Migrationsamt, haben also ganz bestimmt mit Asyl rein gar nichts am Hut. Für die jahrelange Aufnahme und Verpflegung es den Gastgebern durch Drogen-Dealen zu verdanken, ist ausschliesslich eine grosse Unverschämtheit sondergleichen;
Beweis;
http://www.blick.ch/news/schweiz/so-schleust-nigerianischer-koks-dealer-landsleute-in-die-schweiz-id2124951.html
http://www.arcinfo.ch/fr/regions/canton-de-neuchatel/plus-de-50-trafiquants-africains-de-cocaine-interpelles-dans-le-canton-au-mois-de-mai-556-1199216
Das böse Spiel mit den Gefühle der Frauen in der der Schweiz, Stichwort; Bezness, das ist das „Geschäft mit heucheln von Gefühlen“, Mitleid erregen;
http://www.1001geschichte.de/inhaltsverzeichnis-geschichten-3/
Wie in diesem Falle ja auch wieder, spielen Scheinehen eine zentrale Rolle, um rechtswidrig in das heiss begehrte Aufenthaltsrecht zu kommen. Auch hier hätten die Behörden eine Handhabe, diesen Deallern das Aufenthaltsrecht sofort wieder zu entziehen, wie es Heute z.B. schon Deutschland praktiziert.
Gesetzliche Grundlage; Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 4; Verbot der Sklaverei; Sklaverei und Sklavenhandel sind in a l l e n ihren Formen e r b o t e n .
Merci für ihren sachlichen Beitrag Stefan Kernen.
Präzisierung meines Kommentars:
Kein Anrecht auf Asyl hat, wer in seinem Herkunftsland auf Grund von tatsächlichen kriminellen, nichtpolitischen Handlungen oder Handlungen, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstossen, strafrechtlich verfolgt wird.
Irgendwie funktioniert “Vimentis” nicht mehr, vier Versuche ohne Erfolg, ich kann die Antwort an Hr. Wagner nicht anschliessend einbringen, so versuche ich es hier;
F. Wagner,
Ihre drei ersten Liks “Humanrights” funzen leider nicht.
Merci für den vierten Link, dieser funktioniert.
Herr Landolt
Tatsächlich muss man “zuerst in aller Ruhe gedanklich wirken lassen”. Ausgerechnet die Partei die das Wort Moral nicht so richtig ernst nimmt, erhebt den Moralfinger gegen die ehemalige Parteigenossen.
Wie schnell man doch sein Fähnchen umschwenkt, wenn man mit einer geschickten Taktik zum Parteipräsident wird, von einer Partei die sich durch die gleiche Taktik als Bundesratspartei “etabliert” hat.
Tut mir leid Herr Landolt. Aber die BDP ist meiner Meinung nach die letzte Partei die berechtigt ist den Moralfinger zu erheben.
Herr Swiss
Was hat es da mit der Moral zu tun? Ich denke viele SVP-ler haben keine Moral und kein HERZ.
Frau Schopfer
Wer in einer solch unfairen Weise zu seinem “Rum” und “Status” gelangt ist, sollte keine Moraldebatten eröffnen.
“Wie wurde ich so schnell Parteipräsident. Wie wurde so schnell eine rund 1/2 Jährige Partei gleich Bundesratspartei?”
Es gab mal einen Heiligen, der hatte einen Sohn, der aus bestimmten Gründen “Judas” geheissen hat.
Wie moralische unmoralisch Ihr Beitrag Frau Schopfer. Gestatten Sie, dass ich lache?
Herr von Limaa
das mag ich Ihnen von ganzem Herzen gönnen, wenn Sie lachen können. Es gibt ja fast nicht’s Schöneres.
Herr Swiss
Was Blocher damals machte ist überhaupt nicht demokratisch. Es wurde eine SVP-Frau gewählt. Sicher nicht auf eine faire Art, aber sie wollte den Bundesratsitz retten und das war sicher ernst gemeint von ihr. Blocher ist aber so enteuscht, dass er den Sitz verloren hat…. Ich muss sagen ich war Froh damals, habe mit Blocher aber ein bisschen gefühlt, aber nicht lange, weil das Ganze ist auch von der SVP ganz schlecht und unfair geredet worden. Das praktisch Alle SVP-ler auf Frau Widmer herumhacken ist eine Schande und zeugt nicht von einem guten Karakter
Frau Schopfer
Naja ist auch eine Ansicht, wie man unfaire Taktik erklären kann.
Wie schon geschrieben, die BDP hat etwas geschafft, was eigentlich im Zeitablauf nicht möglich ist. Mitgliederversammlung, Gründungsversammlung usw. alle binnen rund 1/2 Jahr?
Tja – Soll denken wer was will. Wer Realist ist, weiss es ist nicht möglich, oder war schon vorbereitet. Und die Wahl war nur unter SVP damit man ohne Bemühungen zu einem Bundesratssitz kommt unter BDP.
Aber aber Frau Schopfer
Wenn ich die Presse so durchlesen ist wohl die SVP diejenige Partei auf der man rumhakt. Und ist Ihnen schon aufgefallen, dass die SVP selten oder nie persönlich die Person/Parteien angreift. Sie greift die Sache die von der Person/Partei vertreten wird an. (logisch, auch mit Ausnahmen, und in jeder Partei gibt es schwarze Schafe, oder Dummdösel die Sexmails versenden usw.)
Das ‘Angreifen’ der SVP ist das Parteiprogramm der BDP. Sonst findet man dazu als Programm nämlich so ziemlich nichts. Ist mir aber auch egal. Die BDP und die Grünen demontieren sich selbst durch Inhaltsleere und ‘Vielforderungen’. Kann jeder beurteilen, wie er will.
Herr von Lima
Sie schreiben es, kann jeder beurteilen wie er will. Herr Landolt schreibt hier einen Blog der einem schon ein bisschen zu denken gibt. Normalerweise ist das überhaupt nicht seine ART.
Vielleicht hat er nun auch einmal seinen Aerger geschrieben.
Also, Ihrer Argumentation folgend, hat sich Herr Landolt per Blog sein Mütchen gekühlt?
Na schön, durfte er das.
Gemessen wird an den Leistungen und, da, ja da, hat dieses Mütchen allerdand ein Leistungsdefizit. Der Rest ist vernachlässigbar.
In der Politik ist alles halb so wild, wie es dargestellt wird. Bei Landesrecht vor Völkerrecht entwickelt sich in der Schweiz eine rechtliche Zweiklassengesellschaft in isolierter Form und dient als Startschuss für weitere unbrauchbare Initiativen aus der Küche Blochers.
Ach Herr Knall, bei Ihnen habe ich noch nie etwas Gescheites gelesen. Und Blocher kann man nicht hassen, er ist ja schliesslich im Ruhestand. Leider merkt er es nicht. Das müssen wir jüngeren ihm noch beibringen.
@ F. Kneubühl,
Jugend sammelt, Alter ordnet.
© Gerlinde Nyncke (*1925), deutsche Ärztin und Aphoristikerin
Quelle: »Weggefährten«, Gedanken und Aphorismen
Herr Kneubühl, jetzt liegen Sie aber total daneben.
Nur weil ein paar ‘Professoren’ oder Juristen meinen, rechtlich alles auslegen zu dürfen, wie es passt, um Landesrecht zu umschiffen, bildet sich keine rechtliche Zweiklassengesellschaft.
Jene Rechtsdemontierer, wie ich die nenne, haben rein garnichts zu sagen. Die nehmen nur den Mund mehr als voll.
Es sind ohne wenn und aber die letzten Volksabstimmungen nun umzusetzen. Geschieht das nicht, wird es nicht mehr lange dauern und der Sache wird auf anderen Wegen Nachachtung verschafft.
Hinterzimmer Profs, die die schweizerischen Volksrechte einschränken wollen, werden Beine gemacht.
Eines habe ich gelernt, Herr Martin Landolt,
Menschen die früher einmal eine SVP Politik so halbherzig unterstützt haben, zeigen nun ihr wahres Gesicht.
Warum man überhaupt einmal früher in einer SVP wahr? Fragen über Fragen? Und was von Bürgerlicher Politik übrig geblieben ist? Wieder Fragen über Fragen.
Ich bin aber froh, ist die BDP entstanden ist. So weiss man von Vorneweg, wem man trauen kann, wem nicht. Ein schöner Haufen der sich da in einer Partei gefunden hat! Absolutes No Goo!
Herr Nabulon
die Graubündner SVP war nicht halbherzig bei der SVP, die haben nur anständiger geschrieben und gesprochen. Also ich würde dem Haufen SVP nicht voll trauen, da hab ich lieber die BDP.
Frau Schopfer, wieder einmal hingedrehter fertiger Unsinn. Die BDP ist ein programmloser Haufen mit Windfahnen in alle Richtungen, mehr nicht. Der Absturz von Bern war nur der Anfang. Tschüss.
Frau Vreni Schopfer‘
Sehen sie, auch sie fallen automatisch auf diese Links tendenziösen Berichte herein.
Wir hatten und haben Probleme, welche damals wie heute der „Regierung“ den Verantwortlichen bekannt waren, noch bekannt sind, da viele dieser Probleme noch gar nicht gelöst wurden, obwohl in der Zwischenzeit das Volk per Abstimmungen ganz klar dazu Stellung bezogen hat.
Eine „Regierung“ das sind in der Schweiz übrigens Delegierte, denn das Volk ist in der direkten Demokratie der Souverän, MUSS das umsetzen.
Schauen sie, wie sich das in der Zwischenzeit entwickelt hat? Trotz Annahme von Initiativen, und da war nicht bloss der Haufen SVP mit seinen „nur“ 28Prozent massgebend, sondern über 50% der Stimmenden haben dem Zugestimmt.
Wenn nun „Zu Recht Bieger“ daher kommen, und auf die Teilweise tiefen 45 Prozent und weniger Stimmbeteiligungen hinweisen, sorry, wer als StimmbürgerIn etwas zu sagen hat, macht dies per Abstimmung. Geht man nicht hin, ist man einverstanden damit, was beschlossen wurde. So werden dann mangels Stimmbeteiligung bei einer Annahme von 50,1 irgend Prozent, locker 75% und mehr Zustimmung.
Ich persönlich gebe keiner Person meine Stimme, wenn ich bewiesen weiss, dass diese Person lügt.
Das sind jetzt auch wieder harte Worte? Soll man Watte darum herum machen und sagen, nicht gar die Wahrheit spricht, ….?
Wenn jemand mit dem Messer andere attackiert, es, ein bisschen an den Anderen herum schnippeln, „cutting“ nennen, was ein bisschen schief lief? Nebst der schlechten Jugend oder der fremden Kultur, aus der man kommt.
Wobei da anzumerken ist, diese Kulturen haben ganz andere Strafen für solches Handeln.
Nein nein sie, man darf die Taten beim Namen nennen, (trotz Zensur), und sollte dagegen steuern, solange man noch kann. Ansonsten tauchen ECOPOP Initiativen auf, und weiteres, nicht aus der Küche einer SVP, und die werden dann aus Frust angenommen.
Oder eben, man verschärft die Gangart, „Internationales Recht soll nicht mehr über der Bundesverfassung stehen“. Weil, mit der seit 1974 angenommenen EMRK mit dazugehörigem Gerichtshof, nachweislich unverständliche Urteile gefällt wurden.
Bei solchem kann man sich fragen, ist nun die SVP schuld? Oder sind es nicht weltfremde RichterInnen, die solche unverständliche Urteile fällen?
Und darum geht es. Eigentlich wären alle Vorstösse und Abstimmungen gar nie notwendig gewesen, wären die RichterInnen überhaupt Willens, Gesetze zum Schutze der nicht kriminellen Bevölkerung umzusetzen.
Jemanden etwas ritzen mit dem Messer, oder ein bisschen bestehlen und betrügen ist viel weniger schlimm, als aus Unachtsamkeit oder gar Bewusst, mal ein bisschen schneller ausser Orts zu fahren. Thema Zero Toleranz!
Schaut man das Strafmass an, ist das so. Und solch eine Regierung und solch eine Justiz soll man als „normaler“ Mensch gutheissen und unterstützen?
Wenn ich mal alt und senil bin, werde ich dann so abstimmen, wie mir das im Altenpflegheim vorgegeben wird.
Bis dahin werde ich mich gegen solches per Abstimmung zur Wehr setzen.
“Das muss man zuerst in aller Ruhe gedanklich wirken lassen: Ausgerechnet die Schweiz, die wohl beste und ausgeprägteste direkte Demokratie der Welt. Ausgerechnet die Schweiz, wo sämtliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier vom Volk gewählt werden.”
Nicht nur das, Herr Landolt: Man muss sich das im Munde zergehen lassen. Da werden jährlich viermal alle Bürgerinnen und Bürger zur Urne gerufen um ihrer Meinung Gerechtigkeit zu tun und die vom gleichen Volk gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentarier setzen die Meinung dieses Volkes einfach nicht um. Dabei ist es unerheblich ob die Abstimmung richtig oder falsch ist. Was mich noch viel mehr beschäftigt Herr Landolt ist die Tatsache, dass die SVP trotz dieser Politiker, trotz den meisten Medien unseres Landes und trotz Interessensverbänden gegen diese Partei, ihre Abstimmungen und Vorhaben durchbringen. Für mich ist nicht die SVP DIE Partei, sondern eben genau nicht DIE Partei. Wie wäre es, wenn die übrigen Parteien einfach mal ihre Hausaufgaben machen würden und die von Ihnen genannte “BESTE DEMOKRATIE” als das umsetzen, was sie in Tat und Wahrheit ist? Ich wundere mich schon lange, zeigt kein einziger Europapolitiker auf die Schweiz und sagt: “Das soll eine Demokratie sein? Eine Demokratie die ja überhaupt keine ist weil der Souverän zwar abstimmen kann aber die Politiker es doch nicht umsetzen?” Frage mich auch schon lange, warum eine “direkte Demokratie” und deren wortgetreue Umsetzung nicht auch ein Verfassungsbruch ist und vom EuGH gerügt werden müsste. Ihr Verhalten Herr Landolt und das Ihrer übrigen Komparsen im Parlament finde ich höchst undemokratisch.
In der Initiative steht drei Jahre Zeit zum Umsetzen. Wenn nach den drei Jahren die Initiative nicht umgesetzt (und auch vom Volk nicht widerrufen) ist, DANN können Sie sich über fehlende Umsetzung beklagen. Diese Empörungsbewirtschaftung ist reine Parteiprofilierung. Die bringt die SVP unabhängig davon, was der Bundesrat tut. Einmal ist die Umsetzung zu streng, ein anderes Mal zu lasch, hauptsache meckern.
Ach Herr Pfister: Sie haben offenbar die Realität etwas verkennt. Wäre es dem Bundesrat ernst, hätte er die Umsetzung gleich nach dem 9. Februar an die Hand genommen und damit begonnen. Da braucht es wahrlich keine Grüppchen und Komissionen und zu Ihrer Partei möchte ich noch anfügen: Mir fehlt immer noch die Zahl an Einwohnern die auch Grüne mittragen können. Wissen Sie, all das Geschnorr geht mir auf den Wecker. Die Initiative ist angenommen und falls, also nur falls, ECOPOP plötzlich auch noch bestätigt wird, haben die Grünen ein doppeltes Problem. Ich wäre doch sehr dafür, fährt die Melone mal ein eigenes Programm sonst können wir die einfach abwählen weil die SP Eure Themen ja längstens besetzt hat. Für was braucht es Euch eigentlich? Würde mich brennend interessieren.
Man hört, es wird gemunkelt, wenn bis zur Abstimmung der ECOPOP nicht klar ersichtlich sei, wie nun die Parlamentarier weiter machen wollen, wird man die ECOPOP annehmen.
Weil, junge die keine Jobs bekommen, weil billige Ausländer an die Jobs gesetzt werden, werden gleich abstimmen wie “Alte” Früh pensionierte die danach ebenso keine Jobs mehr bekommen.
Andere haben genug davon, dass auf Ämtern einem ausgerechnet Eine /Ein Deutscher/e sagen will, wie wir uns zu verhalten hätten.
Es brodelt, Schweiz hat genug.
Herr Balazs. Gratuliere Ihnen, Sie bringen es immer wieder auf den Punkt.
Es ist in der Tat so. Ob uns das passt oder nicht. Die MEI wurde angenommen und ist umzusetzen, oder mittels ges. Möglichkeiten zu ändern/abzuschaffen.
Wenn ja scheinbar soviele von Links bis Grün gegen die MEI waren, wo wahren denn diese bei der Abstimmung? Wenn ja nur die SVP die MEI wollte für irgend welche “Eigenideen” dann hätte es ja nur 25% Zustimmung gegeben. Woher sind den die rund 26% zusätzliche Zustimmung gekommen?
Evtl. von den nicht ehrlichen Grünen? Den unschlüssigen SP’lern oder evtl. sogar die “ich weiss nicht” FDP?
Und ja… wenn man es nicht gemerkt hat… schon bei der MEI… es brodelt tatsächlich in der Schweiz. Aber das merkt man natürlich nur, wenn man von einem Lohn abhängig ist und nicht von Subventionen oder Stipendien lebt.
Das heisst sich im Unterschied zwischen Kapitalismus und Sozialismus. Zur Demokratie bringt man viel Geld jede Börsengelder der Marktwirtschaft zum Frimengewinner. Dann Millionär… Und Sozialismus wird sich zur konkurrenzlose Planwirtschaft befehlt sich zur Arbeiterstaat kein Berufsfreiheit und Arbeitslosigkeit von der verstaatliche Diktatur.
Mal eine andere Frage an dieser Stelle: Wo ist eigentlich unser Lohmann der seinen letzten Eintrag auf seinem Blog im Mai publiziert hat? Wurde der ev. entlarvt? Schon eigenartig. Auch diese Seite scheint langsam zu verweisen. Irgendwie nicht mehr so moderiert, nicht mehr so intensiv begleitet und es fehlt der Seite auch an einer bestimmten Glaubwürdigkeit.
Aber, aber, Herr Balazs, ich habe keine Entzugserscheinungen in Richtung Schlemihl / Lohmann / Peter usw.
Und ist Ihnen bekannt, wer nun dieser Dieter Lohmann ist?
Aber hallo, Herr Wild, mit Ihren endlosen Selbstgesprächen und Blogs haben Sie denn zu was beigetragen??? Und jetzt schieben Sie anderen Respektlosigkeit vor? Auf welche Quelle beziehen Sie sich?
Alle die hier immer wiederholen, es werde nächstens eine Abstimmung über Ja oder Nein zu den Bilateralen Verträgen mit der EU geben, sollten mal darlegen, wie denn das gehen soll. Es stellt sich die Frage wer und unter welchem Titel eine solche Abstimmung verlangen könnte.
Der Bundesrat?
Der Bundesrat kann die Frage: „Wollt ihr die Bilateralen weiterführen?“ Nicht stellen, denn er hat keine Kompetenz Volksbefragungen von sich aus zu veranlassen. Um eine Volksabstimmung einzuleiten, müsste er zuerst einen Beschluss fällen, der dem obligatorischen Referendum untersteht. Der BR müsste also zwingend beschliessen, die Bilateralen NICHT weiterzuführen. Denn der Beschluss die Bilateralen weiterzuführen ist längst vom Volk befürwortet worden. Demnach müsste der BR einen Beschluss fassen, der gegen seine eigene Meinung (Beibehaltung) gerichtet ist. Das alles unter der schizophrenen Hypothese, das Volk würde dann in einer Abstimmung den Bundesratsvorschlag ablehnen.
Die Bürger müssten dann Nein zur Nichtweiterführung stimmen, um zu den Bilateralen Ja zu sagen. Wer Ja stimmt würde sich gegen die Bilateralen aussprechen.
Volksreferendum?
Dafür müsste erst ein vom Parlament beschlossenes Gesetz vorliegen, gegen das ein Referendum ergriffen werden kann. Um die Bürger vor die Frage „Bilaterale Ja oder Nein“ zu stellen, müsste ein solches Gesetz ebenfalls vorsehen, dass die Bilateralen Verträge nicht eingehalten werden.
Volksinitiative?
Eine Volksinitiative würde also verlangen: “Ja zur Abschaffung der Bilateralen”. Aber wer würde eine solche Initiative aufstellen?
Hierzu Zitat aus Blick.ch von heute 31.08.14
Frage: Frau Bundesrätin, BDP und Teile der SP möchten, dass das Volk möglichst rasch über die Frage bilaterale Verträge Ja oder Nein abstimmen kann. Haben Sie Verständnis für diese Position?
Doris Leuthard: Was heisst möglichst rasch? Ich stelle diesen Politikern die Gegenfrage. Über was würden wir dann überhaupt abstimmen? Eine Gesetzesvorlage, eine Verfassungsvorlage? Beides bräuchte etwa drei Jahre bis zur Abstimmung, wenn nicht mehr. Der Bundesrat hat einerseits ein Mandat, um mit der EU über eine institutionelle Anbindung zu verhandeln. Andererseits sind wir damit beschäftigt, die Masseneinwanderungs-Initiative umzusetzen. Das tun wir im Moment.
Herr Knall
Ich denke nicht, dass man explizit auf dies Frage zusteuern wird oder kann. Die Frage wird sich so oder so in den Raum stellen, wenn wie von MEI-Gegnern angenommen, die Bilateralen nicht mehr verhandelt würden von der EU.
So müsste automatisch ein “wie weiter” entstehen.
Oder es müsste einer auf die “geniale” Idee kommen, das Volk erneut zu fragen ob man sich einem Wirtschaftsystem anschliessen wolle.
Ich hoffe für die Schweiz, dass sich die Situation bis dahin so ändert, dass der “Hinterste und Letzte” erkennt, dass ein Weg in die EU mehr Nachteile bringt als die uns präsentierten Vorteile.
Wir das Schweier-Volk haben nicht gelernt, das “Nickmännlein” zu sein und das müssten wir im System EU.
@ Noch schlimmer, nicht mal “Nickmännlein”, das zeigt ja die größenwahnsinnige Osterweiterung, womit Russland grobfahrlässig provoziert wird, ein heißer Krieg in Kauf genommen wird, ohne dass die EU-Menschen das geringste dazu zu sagen haben. Die EU-Kommissare achten eine CH-Volksabstimmung so wenig, wie das Selbstbestimmungsrecht der zu 90 % russischstämmigen Menschen der Ostukraine. wieso nicht einfach eine Volksabstimmung unter UNO-Aufsicht ? Kt. Jura klappte so ja auch friedlich.
“Verursacht durch die „classe politique“, zu welcher er selber selbstverständlich nie gehört hat. Die Regierung und die Mehrheit des Parlaments wollen die Schweiz kaputt machen.
Christoph Blocher, die Personifizierung eines Vollblutpolitikers, ein „animal politique“ wie aus dem Bilderbuch, dessen zweites Zuhause über Jahrzehnte das Bundeshaus war… – Und was tut er jetzt? “
Herr Landolt, bitte! Das ist eifach nur lächerlich!
Für die „classe politique“ war Christopf Blocker doch immer der primitive Bauer, als nicht Akademiker nicht fein genug für Bern und euch ein Dorn im Auge! Logisch, ein schwarzer Wolf in einer Schafherde, die blinlings Brüssel nachtrottet, ist ein Risiko…
Und mit wessen Hilfe und hinterfozigen Intriegen, wurde er denn, aus dem Bundesrat gekippt?!
Aber so schnell, gibt sich ein Blocher natürlich nicht geschlagen, dass hätte euch doch klar sein müssen! Sein Erfolg, kommt ja schliesslich nicht von irgendwo… 😉
Bleiben Sie doch bitte einfach bei der Wahrheit, sofern unsere “classe politique” überhaupt noch weiss, was das eigentlich ist!
Als Nichtakademiker? Machen Sie ihn nicht kleiner, als dass er ist. Von 1964 bis 1969 studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Zürich, Montpellier und Sorbonne. 1969 schloss er diese mit dem Lizenziat ab, 1971 folgte seine Promotion.
Ansonsten gehe ich mit Ihnen einig.
Danke Herr Brunner, da haben sie natürlich recht, aber ist doch so, dass er immer als Bauer hingestellt wird, oder?! Manche unterstellen ihm sogar linke Touren, wie sonst kann er mit Ems soviel Erfolg haben. Die würden sich aller besser mal fragen, was sie falsch machen, dass sie ihn nicht haben! 🙂
Ich finde diese Missgunst und den Neid der Besitzlosen, sowas von zum Kotzen! Von dem Mann könnten wir alle, noch viel lernen! Unsere “classe politique” allen voran! 🙂
Er ist halt ein “Polteri” und polarisiert. Und er nimmt kein Blatt vor den Mund. Das hat ihn bei den Linken zum Feindbild Nr. 1 gemacht. Sie vertragen die Wahrheit nicht. Die sogenannte Classe Politique beweihräuchtert sich lieber selber, macht Schleifchen drum, und politisiert meilenweit am Volk vorbei.
@ Frau Stutz, sehr gutes Votum, Merci
Herr Landolt und seine Nazi-Entrückungsargumente.
Jetzt machen Sie mal halblang, Herr Landolt. Hätten Sie das in Richtung ukrainischer Regierung heraus gelassen, könnte man es wenigstens einordnen, aber die spielt in Sachen losgetretem Wahlkampf hier ja kaum eine Rolle. Indessen, dazu, Herr Landolt, haben Sie keine Stellung bezogen.
Also: Land-Old und programmlose Rundschkläge zur Effekterheischung.
Auf den Blödsinn fällt niemand herein. Das wird für die BDP eine Rohrkrepierer, mit zusätzlichem Schuss nach hinten, zur Wiederholung berner Wahlresultate, bis zum Nazi-Geht-nicht-mehr...
“- Ausgerechnet diese Schweiz sei auf dem Weg in die Diktatur.”
Ja, wie kommt er denn nur darauf!
Ev. weil:
Volksenscheide nicht mehr umgesetzt werden….
Der freie Wille, immer mehr verstaadlicht wird…
Uns fremde Richter und fremdes Recht aufgezwungen werden soll…
Unser Bundesrat sich in einen Konflikt mit Russland von der Eu hineinziehen lässt, die Saktionen auvh von der Schweiz sehen will…
Weil unsere Linken, noch nicht mal am 1. August, etwas Nationalstolz ertragen…
und jedem dahergelaufenen Schmarotzer künftig auch noch ein Grundeinkommen garantieren wollen, dass es dem Steuerzahler def. den Deckel lüpfen muss….
Nein nein, unsere Demokratie und Freiheit, ist absolut nicht gefährdet! Genausowenig wie unsere Kultur und Tradizion, für die wie uns offenbar schämen müssten ( 1.August)…..
Aufwachen Schweiz, bevors def. zu spät ist!
Jep Frau Stutz
Helfen Sie mit den Wecker zu stellen, dass wir erwachen, bevor uns der Bundesrat mit Kebelverträgen in den Bilateralen in ein EU lenkt.
Wirtschaft ja – aber nicht um jeden Preis
Herr Schweizer, wann und wo…. wir hellwachen, sind sind längst bereit! 😉
Ohne Christof Blocher wäre die EWR-Abstimmung wohl anders ausgegangen, wir wären in der EU, hätten den Euro, und wären wahrscheinlich wie die EU in einer chronischen Krise.
Nein zu Isolatismus, Ja zu wirtschaftlichen/politischen Kontakten zum Ausland, aber nein zu einer völligen Assimilation an eine undemokratische Institution wie die EU.
Mag sein, dass Herr Blocher nicht immer richtig liegt, aber wer ist das schon.
1.nach dem EWR Nein ging es in der CH erst mal wirtschaftlich bergab. Erst mit den Bilateralen, dem Plan B zum EWR sozusagen, ging es wieder aufwärts. Es geht uns also nicht wegen, sondern trotz Blocher gut.
2. EWR ist nicht gleich EU. Norwegen beispielsweise ist im EWR, aber nicht in der EU. Die Schweiz wäre also längst nicht zwingend EU Mitglied. Und ob es uns und der EU deswegen besser oder schlechter ginge, wer kann das sagen? Vielleicht hätte die Eu ja dank Schweizer EInfluss mehr direkte Demokratie?
3. finde ich es schade, dass man den 9. Februar bis jetzt nicht zu einer grundsätzlichen Debatte über das Verhältnis der Schweiz zur EU (und zum Rest der Welt) genützt hat.
Herr Pfister
Sie sind sich aber schon im klaren, dass nicht mit einer solchen Veränderung gleich die Reaktion darauf folgt? Ein EWR-Nein wird eher eine auf lange Frist gesehene Veränderung bewirken. Diese Paralell-Vergleichung dürfte eher schwer nachzuvollziehen sein.
*lol* Herr Pfister bitte, die Schweiz hätte sich inzwischen aufgelöst! Unsere Demokratie ist ja genau das Problem der Dikdatur EU, wachen Sie doch endlich mal auf! Die EU will die Schweiz fressen mit Haut und Haar! Und wenn Sie wirklich nicht wissen, wie es uns heute in der EU wohl gehen würde, haben Sie wohl wirklich nur hinter Ihrer Mattscheibe geschlafen und sich einen Sonnenbrand geholt! Schauen sie sich diese Staaten doch mal an! Mau, mau, mauer, am mauesten! Wie kann man nur so ideologisch verblendet sein? Ist das die Linke gehirnwäsche an unseren Unis? Oder hatten die Sie schon in der Primarschule soweit?
Ihre ach so tolle,m friedliche EU, führt Europa gerade in den 3. Weltkrieg, falls sie es noch nicht mitbekommen haben! Sind Sie bereit Herr Pfister, gegen die Russen in den Krieg zu ziehen?! Nicht virtuel, sondern im echten Leben, mit echten Kugeln und echtem Blut!
Unglaublich und von der verblendeten Sorte, haben wir noch so viele!
Hören Sie mal mit diesen dummen Sprüchen von der angeblichen “EU-Diktatur” auf. Die EU besteht aus Demokratien. Und die Menschenrechte werden in Europa, innerhalb und ausserhalb der EU dank EMRK ernster genommen als in den USA oder China beispielsweise.
Wer den, Herr Pfister, Abstimmungskampf von 1992 aus eigener Erfahrung kennt, der weiss natürlich, dass Herr Blocher und praktisch alle EWR-Gegner immer dafür plädierten, statt der Einbindung in die umfassenden EU-Strukturen im EWR, mittels einzelnen Verträgen die wirtschaftlichen Interessen beider Partner eben bilateral abzugleichen.
Die bilaterale Variante war also ein Anliegen der EWR-Gegner. Die Befürworter sahen das aber als „die Katastrophe für die Schweiz“ an und setzten alles daran, jede Lösung ausserhalb des EWR als vom Teufel zu denunzieren. Für unseren Ogi (PSK) war der EWR gar das „Trainingslager für den EU-Beitritt“.
Deshalb dauerte es auch eine ganze Weile, bis sich die Abstimmungsverlierer dazu aufraffen konnten, den sogenannten Plan B zu realisieren. Mit einigen bilateralen Verträgen (z.Bsp. Schengen, PFZ) haben es genau diese Abstimmungsverlierer fertig gebracht, dass auch auf diese Weise die Souveränitätsrechte der Schweiz massiv beschädigt wurden. Ihnen ist es zu verdanken, dass diese Rechte mit entsprechenden Initiativen (MEI, Durchsetzungsinitiative, Asylinitiative, Landesrechtsvorrang usw) nun mühsam wieder zurück erkämpft werden müssen.
Nun liegt erneut ein solcher Vertrag vor. Ein sogenannter Rahmenvertrag! Er soll die komplette Abtretung der Schweizerischen Souveränität an die EU besiegeln. Dagegen wehrt sich glücklicherweise Herr Blocher noch einmal mit allen Kräften!
Ist ja auch elefantös, welch kollossale Entwicklung die EU seit dann genommen hat. Pleite, Pech uhd Pannen sowie Finanzchaos im EU Süden.
Dumm nur, die Schweiz gibt es noch, trotz EWR Nein und trotz Bilateralen Verträgen, wovon einer zur Diskussion steht, nämlich die PTZ samt Schengen. Und auch in der EU regen sich Stimmen, die eine Neubesinnung dieser Fragen wünschen.
Die allgemein verheissene Agonie nach dem EWR Nein ist ausgeblieben. Das Gegenteil ist eingetroffen. Linksgrünes Verdrehungsgeschwurbel ändert das nicht!
Und dazu kommt noch dass die EZB in voller Kries steckt, nicht richtig zugeben will wie sie da wieder raus kommen will. Alles unternimmt um das Euro-Aus nicht als endgültig anzusehen will.
Unsere “dumme” NB jedoch mischt da noch mit und denkt man könne damit unsere Witschaft retten. Puscht auch noch x Milliarden rein… in eine Währung die schon lange ohne Stütze zur noch WC-Papier-Wert hätte.
Und weil Blocher und Co. die Bilateralen so gut finden, zielen sie jetzt auf deren Abschaffung ab? Und danach wird noch das Asylsystem plattgemacht und die Menschenrechtskonvention gekündigt. O tempora, o mores.
Vollkommener Qutsch, Herr Pfister, bevor Sie den hier schreiben, informieren Sie sich bitte zur Sache, Blocher hin oder her. Habt Ihr Grünen nichts besseres zu tun als jährlich > 80000 Personen in die Schweiz zu holen? MEI MEI.
MEI wörtlich umsetzen heisst Kündigung der PFZ heisst Kündigung der Bilateralen I. Wer die Bilateralen gleichzeitig lobt und kündigen will, spricht entweder mit gespaltener Zunge oder weiss nicht, was er sagt.
WO waren eigentlich die Grünen mit Konzepten und Vorschlägen, um das Problem der Masseneinwanderung anzugehen, ausser, dass sie in voller Blocheritits aktiv waren, statt konstruktive Vorschläge einzubringen? Nirgends!
Und jetzt greifen Sie schon wieder vor, ohne zu wissen, was Sache ist, Herr Pfister. Das ist nicht ernst zu nehmen.
Aber das Sie Blochers Zunge verfolgen, ist doch schon etwas mehr als lächerlich…. Hängen Sie dem eigentlich am Mund?!
Wenn Sie sich durch Ihre Mitmenschen ohne Schwiezer Pass bedroht fühlen, ist das Ihr Problem, nicht meines. Und mit Umwelt hat es schon gar nichts zu tun.
Herr Pfister
Wie kommen sie darauf?
1. Blocher und Co gibt es nicht. Wenn gibt es die SVP und den Herr Blocher. Ob sie für oder gegen die Bilateren sind kann ich nicht sagen. Das muss die Partei und deren Spitze selber entscheiden. Stelle mir jedoch vor, dass es auch der SVP wie mir geht. Es hat gute und schlechte Punkte. Und die Schlechten kann oder sollte man “Besprechen” um ein Guter daraus zu entwickeln.
2. Die SVP sagt nicht, dass man Bilaterale kündigen soll oder muss. Sie sagt, dass wenn die EU nicht mit einem Entscheid des Schweizer Volks einverstanden ist, können sie ja die Bilateralen kündigen. Übrigens betrifft es NUR das Schengenabkommen.
3. Im Schengenabkommen/Vertrag ist klar definiert, dass wenn ein Land in Bedrängnis kommt (Probleme hat) seien neue Gespräche zugesagt mit einer gegenseitigen Lösungsänderung.
4. Es ist eine Unterstellung, dass die EMRK gekündigt werde. Es ist lediglich die legitime Frage an das Volk, ob man das Volksrecht über das Menschenrecht stellen könne, um weitere Diskrepanzen in der Gerichtsbarkeiten zu vermeiden.
5. Stelle mir vor, dass die SVP sicherlich auch Ihre Juristen hat die die Gültigkeit von Ausführungen kontrolliert und abklärt. Überigens unterstelle ich Herrn Blocher, ohne Jurastudium, dass er genügend Kenntnisse hat um zu Wissen was er tut.
6. Wer so aggressiv wie Sie schreibt, pausenlos gegen irgend eine Partei polemisiert, obwohl dies absolut nicht zu einer Lösung eines Problem führt, scheint mir eher weniger zu wissen, was er schreibt. Sonst hätte er begriffen, dass man in einer Diskussion nur mittels Lösungsvorschlägen zu einem Abschluss kommen kann.
Herr Pfister, wer redet denn hier von Bedrohung. Was schreiben Sie da für einen verdrehten Unsinn zusammen, mein Guter?
Herr Pfister
Eine erneute polemische Unterstellung.
MEI-Befürworten sind nicht gegen Ausländer als Person, sondern gegen eine unkontrollierte Einwanderung.
1. unnötige überlastung von Umwelt und Natur (sollte den Grünen gefallen)
2. Verbetonierung der Landschaft (sollten den Grünen gefallen)
3. Schutz vor Lohndumping (sollte den linken gefallen)
4. Schutz vor übermässiger Ressourcennutzung (sollte den Grünen gefallen)
usw.
Egal wie und was ich mir überlege zur MEI, sollten eigentlich vorallem die SP und die Grünen Freude daran haben. Aber wie üblich ist man einfach gegen alles und hat keine besseren Vorschläge. Noch schlimmer… man geht Richtung EU, damit man noch mehr Schuldige hat die an Situationen schuldig sein sollen, bei denen man selber keine Lösung hat oder nicht Lösen möchten.
PS: Sie Unterstellen demzufolge der Mehrheit des wählenden Volkes der Schweiz eine rassistische Einstellung zu haben. Wenn Sie mit dem Volkswillen so ein Problem haben, steht es Ihnen frei sich in das Gebiet der EU verlegen. Und vielleicht haben Sie dann das Glück, dass Sie noch ein Schweizer-Konto mit Schweizer Franken haben, damit Ihr Geld dann evtl. noch einen Wert hat, wenn der Euro nichts mehr Wert ist.
Sie üfhlen sich doch von der “Masseneinwanderung” bedroht, sonst würden Sie keine Gegenmassnahmen fordern.
Lieber anonymer Schreiberling mit dem Künstlernamen Dany Swiss
zu Ihrem Punkt 3. Das ist eine Fehlinterpretation:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Blochers-Vorwurf-ist-nicht-haltbar/story/23928172
Dass Sie diese falsche Interpretation glauben, kaufe ich Ihnen ja noch ab. Aber Dr. iur. Blocher weiss ganz genau, was der Vertragstext bedeutet und was eben nicht. Einen Antrag stellen dürfen ist was anderes als einseitig eine Vertragsänderung diktieren. Er betreibt Desinfomration, oder, um es mit den Worten von Adrian Amstutz zu sagen: Er verzellt lugine.
Zu Ihren anderen Punkten:
pacta sunt servanda.
“Wir sind für die Bilateralen/die EMRK, aber wir halten uns nicht dran” geht nicht
– Wenn man sich nicht an Entscheidungen des Menschenrechtsgerichtshofes hält, weil “das Landesrecht über dem Völkerrecht” steht, ist der einzig ehrliche und konsequente Schritt, die EMRK zu künden.
– Wenn man mit Kontingenten und Höchstzahlen gegen die PFZ verstösst, ist auch hier eine Kündigung die ehrliche und konsequente Vorgehensweise.
Alle Ihre vier Punkte sind Blödsinn.
Punkte 1., 2. und 4. Die EU Bürger brauchen hier gleichviel Ressourcen wie in Ihrem Heimatland. Wichtig ist nicht, ob man in A oder B wohnt, sondern WIE man wohnt. Mehrfamilienhaus statt Einfamilienhaus. In die Höhe statt in die Breite bauen. Damit dieselbe Anzahl Menschen weniger Grünfläche zubetonieren muss zum Wohnen.
Punkt 3. Bester Schutz gegen Lohndumping ist ein Mindestlohn. Die SVP war gegen Mindestlohn und lehnte flankierende Massnahmen gegen Lohndumping ab.
“Wenn Sie mit dem Volkswillen so ein Problem haben, steht es Ihnen frei sich in das Gebiet der EU verlegen.”
Ja ja, für sich selber die absolute Meinungsfreiheit fordern (übrigens eines der Rechte in der EMRK, die Sie kündigen wollen), aber Leute mit anderer Meinung rauswerfen wollen.
Noch was: Lesen Sie mal “die Welle” oder schauen Sie sich die Verfilmung an. Dann sehen Sie, dass Fremdenfeindlichkeit in uns allen steckt.
@Lars von Limaa
“ich hab nix gegen Ausländer, ABER…”
die Platte ist bekannt.
Herr Pfister
Schon wieder eine Unterstellung – Ich habe nirgends geschrieben, dass ich Sie “rauswerfen wolle”
Ich wiederhole es gerne Herr Pfister:
Es sagt niemand, dass Einwanderer die hier die Umwelt brauchen, diese am Ausgangsort nicht brauchen würden. Aber dort können wir nichts oder nur wenig dazu tun, dass man die Umwelt gerecht behandelt. Hier können wir es mit unseren Gesetzen, mit unserem Handeln und unserer Einstellung. Und JEDER ist für seine Umwelt verantwortlich.
Aber wenn man logischerweise dafür ist die Verantwortung nach Brüssel und Strassbourg zu verschieben, weil man zu feige ist um diese selber zu tragen, hat man logisch dieses Denken, dass man die Umwelt da schützen muss, wo die Einwanderer her kommen (da brauchen sie ja dann keine Ressourcen mehr)
Ich denke, dass Sie Ihre Denkweise hier schon mal wieder zurück in Ihren Lebensraum holen sollten. Das geht aber auch nur, wenn man z.B. nicht sich der EU anschliesst. Die Verantwortung als Schweiz selber übernimmt und nicht pausenlos unter den Schirm der EU verschieben möchten.
Mindestlohn ist nicht der beste Schutz für Lohndumping. Das ist lediglich Ihre Meinung. Aber ist nicht bewiesen und kann somit auch nicht als Bestes bezeichnet werden.
Obwohl.. wenn wir nicht soviele Einwanderer/Grenzgänger hätten, der Zugang zu diesen nicht so ungehindert wäre, müssten sich unsere Unternehmen auf dem Schweizer Markt die Angestellten suchen, diese bedeutet zudem dass die Ressouce Mensch knapper würde. Ergo Angebot/Nachfrage… Lohn steigt. Selbst die hinter letzte Putzfrau bekäme dann ohne Mindestlohn einen guten Lohn, denn sonst hätte man diese Person nicht und eine “Andere” hat es nicht.
Herr Chr. Blocher
Nun hören Sie endlich auf. Sie verehren diesen Menschen ja regelrecht. Was Herr Blocher alles kann, in der Lage ist, die Macht hat? Da bekommt man ja Verfolgungswahn, wenn man Ihnen zuhört. Zudem…. Sie sind gegen Diskriminierung? Wie kommen Sie dazu die Meinung der SVP und diejenige von Herrn Blocher derart zu verunglimpfen? Das ist ja rassistisches Denken und Diskriminierung einer Partei und Person
PS: Bleiben Sie bitte sachlich und wenn Ihnen eine Aussage nicht passt, ist das nicht einfach Blödsinn, sondern entspricht lediglich nicht Ihrer Meinung
Herrn Pfisters Rundumdreh- und Unterstellungsschubladentaktik ist bekannt.
Lohnt sich nicht, auf das in der Tiefe einzutreten. Provozieren soll er sich selbst.
Die Grünen sind dabei, sich selbst zu zerlegen. Siehe Sachsen: Wählerverlust zum Zweiten nach der Bundestagswahl.
“Aber dort können wir nichts oder nur wenig dazu tun, dass man die Umwelt gerecht behandelt. Hier können wir es mit unseren Gesetzen, mit unserem Handeln und unserer Einstellung.”
Nur hab ich noch nie erlebt, dass unsere Anti-Ausländer-Partei umweltfreundliche Gesetze unterstützt hat.
Zum Lohndumping: dass ein Mindestlohn, also ein Verbot von Lohndumping, dieses verunmöglichst, ist doch das Logischste der Welt. Dass Kontingente dagegen nicht helfen, weiss man aus Erfahrung. Denken Sie an all die billigen Bauarbeiter, die mit der Kontingentswirtschaft ins Land geholt wurden. Ausserdem sollte man ein Problem (hier tiefe Löhne) direkt lösen und keine Umwege gehen.
All die grünen und gewerkschaftlichen Argumente, die sie bringen, sind widerlegt und dienen nur als Vorwand, um xenophobe Refelexe schönzureden.
Bitte WAS? Wo haben Sie wen bei Vimentis über was angefragt? Sie glauben doch nicht im Ernst, dass sie so einfach Ratz Fatz den Datenschutz umgehen können? Und Herr Pfister, wenn Sie das doch fertig bringen, dann stimmmte etwas mit Vimentis nicht. Lassen Sie hören.
Herr Selk oder Limaa oder wie auch immer,
Ich habe gefragt, ob sie die Infos haben. Nicht, wie die Infos lauten.
Herr Pfister
Tja das ist halt so, dass man als Schweizer kein Handlungsrecht hat in Deutschland oder Frankreich usw. Das scheint mir auch logisch und vernünftig zu sein.
Aber ist mir lieber, wenn ich wenigstens weiss, dass wir in der Schweiz noch alles in den Griff bekommen mit dem Umweltschutz. Denn wie sie sagen im Ausland kann ich das nicht. Machts jetzt Klick??
Naja – Sie leben ja auch noch nicht so lange, dass sie das noch nicht erleben konnten. Was aber Anti-Ausländer mit Umweltfreundlich zu tun hat weiss ich nicht. Daher sollte es Ihnen vielleicht mal in den Sinn kommen, dass Umweltschutz und die Einwanderungskontrolle miteinder verbunden sind. Anti-Ausländer aber nicht mit Umweltschutz.
Und?? Was lernen wir daraus? Ihr Aussage ist schon wieder falsch, dass eine Einwanderungskontrolle nichts mit Rassismus oder gegen Ausländer sein zu tun hat.
Lohndumping können sie mit Mindestlohn beheben? Aha – und wie hoch stellen Sie sich denn den Mindestlohn vor? Fr. 3’000 / 4’000 / 5’000? oder was?
Jede Region hat doch einen eigenen Mindestlohn der erreicht werden muss. Wenn ich in der Stadt Zürich arbeite und im sihltal lebe, wie wollen Sie das lösen? Bekomme ich dann das Niveau vom sihltal oder das von Zürich?
anonymer “Dany Swiss”
“Daher sollte es Ihnen vielleicht mal in den Sinn kommen, dass Umweltschutz und die Einwanderungskontrolle miteinder verbunden sind”
Ich habe Ihnen oben erklärt, warum es nicht so ist. Wenn Sie das nicht verstehen oder nicht verstehen wollen, dann lassen Sie es eben bleiben.
Zum Mindestlohn: bei einem schweizweit einheitlichen Mindestlohn wie in der Initiative, über die dieses Jahr abgestimmt wurde, haben Sie das angesprochene Problem nicht.
Esist doch so, geschätzter Herr Pfister. Wenn SIE es nicht verstehen wollen, lassen Sie es bleiben.
Würden Sie sich diese Beleidigungen auch unter Ihrem richtigen Namen trauen, anonymer Dany Swiss?
Beleidungen, Her Pfister? Das ist nun aber total absurd.
Wo lesen Sie Beleidigungen Herr Pfister?
Haben Sie versehentlich IHR Vote gelesen und mit meinem verwechselt?
Und zum X-ten mal – Denkfähigkeit einschalten und Name erkennen. Sooooo schwer dürfte das auch für Sie nicht sein.
Aber möchten Sie bitte wieder zum Thema kommen? Denke mir dass mein Nigg und Name nicht das Thema sind. Oder sind Sie nun dadurch sooooo blockiert, dass Ihre Arguemente entfallen sind?
PS: Und ein kleier Tipp. Wenn man ohne plumpe primitive Anmache einfach gefragt hätte, hätte ich Ihnen den Realen Namen gerne gesagt, wenn Sie den nicht erkennen können.
Sehe ich auch so.
ganz interessante Fragen die Herr Limaa und Herr Swiss hier stellen. Gibt es darauf schlüssige Antworten?
Daumen rauf, Herr Bachtobel. Solche Antworten gäbe es wohl durchaus, wenn alle wirklich mit Realitätssinn an die Sachen gingen. Aber das geht leider nicht ‘von heute auf Morgen’ und auch nicht per EKK. Ist jedenfalls meine Meinung. Die EKK ist eine Verschlimmbesserung.
Herr Bachtobel
Um Missverständnissen vorzubeugen, müssten Sie bitte schon genauer definieren welche Frage wir aufgeworfen haben.
Da muss ein Irrtum vorliegen, Sie meinten doch sicherlich Herrn Tobelbach? Den Autorenkünstler 🙂 ?
Herr Bachtobel hat folgende Aussagen gemacht
“ganz interessante Fragen die Herr Limaa und Herr Swiss hier stellen. Gibt es darauf schlüssige Antworten? “
Daher meine Frage:
Um Missverständnissen vorzubeugen, müssten Sie bitte schon genauer definieren welche Frage wir aufgeworfen haben.
Herr Pfister
Ihnen zu Liebe habe ich nun die deutsche Variante der amerikanischen Registration reingeschrieben. Ist das Ihnen nun “genehmer” so?
Ich erwarte von Ihnen noch immer die Antwort, wo man Sie beleidigt haben soll. Es nützt aber auch nichts, wenn Sie anstelle der Antwort dafür sorgen, dass Voten gelöscht werden, sie seien beleidigt worden. Selber greifen Sie aber alle unter der Gürtellinie an?
Meine Aussage steht immer noch:
“Herr Pfister
Tja das ist halt so, dass man als Schweizer kein Handlungsrecht hat in Deutschland oder Frankreich usw. Das scheint mir auch logisch und vernünftig zu sein.
Aber ist mir lieber, wenn ich wenigstens weiss, dass wir in der Schweiz noch alles in den Griff bekommen mit dem Umweltschutz. Denn wie sie sagen im Ausland kann ich das nicht. Machts jetzt Klick??
Naja – Sie leben ja auch noch nicht so lange, dass sie das noch nicht erleben konnten. Was aber Anti-Ausländer mit Umweltfreundlich zu tun hat weiss ich nicht. Daher sollte es Ihnen vielleicht mal in den Sinn kommen, dass Umweltschutz und die Einwanderungskontrolle miteinder verbunden sind. Anti-Ausländer aber nicht mit Umweltschutz.
Und?? Was lernen wir daraus? Ihr Aussage ist schon wieder falsch, dass eine Einwanderungskontrolle nichts mit Rassismus oder gegen Ausländer sein zu tun hat.
Lohndumping können sie mit Mindestlohn beheben? Aha – und wie hoch stellen Sie sich denn den Mindestlohn vor? Fr. 3’000 / 4’000 / 5’000? oder was?
Jede Region hat doch einen eigenen Mindestlohn der erreicht werden muss. Wenn ich in der Stadt Zürich arbeite und im sihltal lebe, wie wollen Sie das lösen? Bekomme ich dann das Niveau vom sihltal oder das von Zürich? “
Der Ogi-Flop in 4 Minuten 58 Sekunden erklärt. Von Blocher.
https://www.youtube.com/watch​?v=D-htwGmANto&feature=youtu.be
Ogi ist bei mir mit dieser Aktion massiv im Ansehen gesunken.
Mein von Vimentis gelöschter Kommentar war die Wahrheit und keine Verunglimpfung! Aber die Wahrheit und eine deutliche Sprache ist wohl unerwünscht¨! .
Aus dem Duden
[recht] seinen Versprechungen ist nicht zu trauen Wendungen, Redensarten, Sprichwörter trau, schau, wem! ( man soll sich einen Menschen erst genau ansehen, ehe man ihm vertraut ) etwas zu tun wagen, sich getrauen (meist verneint oder fragend) Grammatik sich trauen Beispiele ich traue mich/ (selten, landschaftlich:) mir nicht, auf den Baum zu klettern : du traust dich ja nicht (hast keinen Mut)! sich an eine Stelle oder von der Stelle wagen (meist verneint oder fragend) Grammatik sich trauen Beispiel traust du dich allein in die Stadt, aus dem Haus? von Amts wegen in einer staatlichen oder kirchlichen Zeremonie ehelich verbinden Herkunft schon mittelhochdeutsch, eigentlich usw.
Wenn Herr Landolt sich diese Fragen selbst stellt, hat er Arbeit.
Als Experte für „trau, schau, wem?“, Herr Landolt BDP, ist es Ihnen sicher auch möglich, diesbezüglich den Vorschlag Ihres Parteifreundes und Vorgängers als Parteipräsident, Herrn Grunder zu interpretieren.
Kann man jemandem trauen, der die Bestimmungen der vom Volk befürworteten Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative per Dekret aus der Verfassung streichen lassen will?
Kann man überhaupt einer Partei trauen, bei der solche Leute das Sagen haben und die ohne politischen Rückhalt im Volk, auch noch eine Bundesrätin stellt?
Und sich unschön in den Bundesrat geschlichen haben.
Blochers Weitsicht, Manager-Qualitäten und seine Intelligenz sind gross. Dass er zurzeit die Schweizerpolitik stark beeinflusst, gefällt ihm selbst und seinen Anhängern sehr. Doch seine Politik macht nicht nur Martin Landolt und Alt-Bundesrat Ogi sondern auch mir und vielen Mitbürgern Angst. Insbesondere die SVP-Plakate erschrecken mich und viele Menschen sehr. Sie provozieren und verbreiten zunehmend europaweit eine Denkweise, die unserer Ethik nicht entspricht.
Martin Landolt spricht in seinem neusten Interview mit Philipp Loser (Tages-Anzeiger, Berner Zeitung, Der Bund) von einer Volksabstimmung über die Personenfreizügigkeit. Die EU sieht diese jedoch als einen festen Bestandteil der bilateralen Verträge. Letztendlich werden wir im Konsens mit der EU eine Lösung finden müssen, welche die bilateralen Verträge in der Weise ergänzt, dass sie die heute übermässig grosse Zuwanderung vermeidet. Über diese Lösung stimmen wir voraussichtlich im November 2015 ab.
Wenn wir uns, Herr Jorns, nun von solchen Hasspredigten gegen alles SVPige, die Ängste diktieren lassen sollen, dann macht das tatsächlich Angst…
Vorgetragen werden die Nazi-Attacken ausgerechnet von der Präsidentschaft jener Partei, die als einzigen Inhalt ihre Anti-SVP-Ideologie performt und deren Exponenten nichts dabei finden, Volksabstimmungs-Beschlüsse einfach per Antrag im Parlament aus der Verfassung zu streichen, falls ihnen das Resultat nicht passt.
Da müssen doch mindestens ein paar Fragezeichen auftauchen, wo nicht bereits alle Alarmglocken läuten.
Lasst doch den alt Bundesrat weiter kämpfen, den( von ihm genannten ) “schleichenden EU-Beitritt” zu verhindern. Soll er doch. Die Schweiz muss sich von ihm nicht vorschreiben lassen, worüber wir reden und entscheiden. Es geht vielmehr darum den Blick in die Zukunft zu entwickeln. Europa wird es auch nach Blocher noch geben.
Genau, Herr Ottiger, was brauchen wir über den schleichenden EU-Beitritt zu reden? Den erschleicht sich unsere Classe Politique doch viel einfacher ohne Debatten!
Von denen muss sich die Schweiz allerdings schon vorschreiben lassen worüber das Volk zu schweigen hat. Schliesslich wird es die EU auch nach Auflösung der Schweiz noch geben. (In disem Punkt bin ich zwar nicht so sicher…)
Europa gab es schon vor der alternativlosen EU. Und es ging in vielen Bereichen wesentlich besser.
Richtig, Europa wird es auch in Zukunft geben, aber ob es die EU in Zukunft geben wird, das ist mehr als nicht ausgemacht, Blocher hin oder her.
Das EU Problem macht sich nicht an Blocher fest, sondern an der EU selbst. Dieser Polit.-Komödienstadel implodiert rasent in sich selbst.
Ob sich dann Barroso, Martin Schulz + Co noch finden lassen oder für schuldig bekennen, darf schon heute alterativlos bezweifelt werden