Trisomie 21 – das Downsyndrom – soll neu als Geburtsgebrechen gelten.
Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... spricht sich für diese Änderung bei der Invalidenversicherung aus. Er beantragt den Räten, eine MotionEine Motion ist ein Handlungsinstrument der Parlamentarier d... von Roberto Zanetti (SP/SO) anzunehmen.
Als ich das gelesen habe, war ich zuerst einfach erschüttert. Ich hatte bisher keine Ahnung, dass das Downsyndrom nicht als Geburtsgebrechen gilt.
Haben Sie, geschätzte Blogger und Bloggerinnen dies gewusst?
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Trisomie-21-soll-als-Geburtsgebrechen-gelten-20298006
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Kommentare anzeigen Hide commentsvielleicht klappt der Link diesmal:
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Trisomie-21-soll-als-Geburtsgebrechen-gelten-20298006
sonst weiss ich auch nicht mehr weiter
Meines wissens macht es gemäss dem IV Gesetz keinen Unterschied ob eine Krankheit bei Geburt oder vorher diagnostiziert wird oder wenn das Kind mit 5 eine Krankheit bekommt z.b. wegen Masern Folgen erleidet.
Herr Mahler, darum geht es nicht, ob eine Krankheit bei Geburt oder vorher diagnostiziert wird oder wenn das Kind mit 5 eine Krankheit bekommt, sondern darum, dass das Down Syndrom keine Krankheit ist, sondern dass Betroffene aufgrund einer genetischen Störung vor allem in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung beeinträchtigt sind.
Dazu etwas zur Geschichte von Trisomie 21:
http://www.planet-wissen.de/alltag_gesundheit/behinderungen/down_syndrom/down_trisomie.jsp
Insieme ist erfreut:
http://insieme.ch/trisomie-21-gehort-auf-die-liste-der-geburtsgebrechen-2/
Neben der Franchise bei den Krankenversicherungen fallen auch Therapie- und Fördermöglichkeiten, wie sie die IV leisten müsste, weg, wenn Betroffene als “Kranke” behandelt werden und via Krankenkasse versichert sind.
Nochmals mein Link zum Artikel von 20 Minuten, der im Blog nicht funktionniert hat:
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Trisomie-21-soll-als-Geburtsgebrechen-gelten-20298006
Wie gesagt, meines Wissens macht es keinen Unterschied weder bei der KK noch der IV, z.b. bei Kostenübernahme und Selbstbehalt der KK wegen Therapiekosten (Ergotherapie, Physio,Zahnkorrektur usw.) ob Krankheit ein Geburtsgebrechen ist oder nicht, oder Unfall (KK). (Beim Kind)
Kann mich aber auch Irren.
Nachtrag: dass diese Motion ein wichtiges Thema behandelt zeigt sich, dass 43 von 46 Ständeräten und Ständerätinnen diese Motion unterstützen! Querbeet durch alle Parteien!