Wer in der Schweiz gearbeitet hat, bekommt im Alter eine Rente. Kein Problem für Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz. Es sieht jedoch anders aus, wenn man den Lebensabend im Ausland verbringt. Dann braucht es nämlich ein Sozialversicherungsabkommen des Aufenthaltslands mit der Schweiz, damit die RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... ins Ausland ausbezahlt wird. Fehlt dieses Abkommen, wird der sichere Lebensabend plötzlich zum Risiko. Er kann sich rasch in eine finanziell prekäre Situation verwandeln. Dieses bittere Schicksal erleben kosovarische Rentnerinnen und Rentner seit der Unabhängigkeit ihres Landes. Sie haben, teils unter harten Bedingungen und zu tiefen Löhnen, in der Schweiz gearbeitet, stets AHV-Beiträge einbezahlt und damit zu unserem Wohlstand beigetragen.
Ohne RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G...
Nach der Gründung des Staates Kosovo hat die Schweiz im Jahr 2010 das bisherige Sozialversicherungsabkommen mit dem ehemaligen Jugoslawien ausgesetzt. Die betroffenen Menschen stehen jetzt ohne RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... da. Auch zu einer Übergangsregelung hat die Schweiz nicht Hand geboten. Mit den Nachbarländern von Kosovo ist die Schweiz hingegen toleranter. Sie wendet das alte Abkommen mit dem ehemaligen Jugoslawien an, bis ein neues ausgehandelt ist.
Die Voraussetzungen in Kosovo seien nicht gegeben, weil u.a. das Rentensystem und die Zivilstandsregister nicht genügten, so die Begründung. Die Menschen, die das trifft, können herzlich wenig dafür und fühlen sich zu Recht um ihre Absicherung im Alter geprellt. Sobald ein Abkommen oder eine Übergangsregelung bestünde, würden die Renten ausbezahlt und die Beträge nachbezahlt. Doch die Unsicherheit ist gross. Viele haben keine grossen Ersparnisse, sind alt und krank und benötigen die RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... jetzt und nicht irgendwann später.
Verzweifelt
Ich habe in letzter Zeit viele E-Mails verzweifelter Kosovarinnen und Kosovaren erhalten. Manche lassen sich nun einfach ihre AHV-Einzahlungen zurückzahlen, wobei sie die Arbeitgeberbeiträge nicht erhalten. Das ist zwar legal, doch verlieren sie damit den Anspruch auf die RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G.... Und meist liefern sie noch erhebliche Beträge an irgendwelche dubiose Berater ab, die aus dieser Not ein Geschäft machen.
Die Gewerkschaft Unia kämpft seit Jahren dafür, dass die kosovarischen Rentnerinnen und Rentner zu ihrem Recht und ihrer Alterssicherung kommen. Auch im ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... in Bern gab es diesbezüglich schon Vorstösse. Nach Gesprächen mit dem Ministerium und Hinweisen, dass die kosovarische Regierung einige offene Punkte erledigt hat, habe ich nun mit einem Vorstoss erneut nachgehakt. Ich wollte vom BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... wissen, wann mit dem neuen Sozialversicherungsabkommen zu rechnen ist und wie er die Situation punkto Übergangsregelung sieht. Denn in jedem Fall dauert es eine gewisse Zeit, weil Sozialversicherungsabkommen vom ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... genehmigt werden müssen.
Treffen in Prishtina
Die Antwort des Bundesrates fällt enttäuschend aus. Denn sie lässt nicht erkennen, dass es rasch zu einem Abkommen kommt. Eine Übergangslösung lehnt er ab, weil dafür die gleichen Voraussetzungen wie für das Abkommen erfüllt werden müssen. Er erwähnt die Treffen, die auf verschiedenen Ebenen stattgefunden haben. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) habe den kosovarischen Behörden einen umfassenden Fragenbogen zugestellt. Noch bestünden offene Fragen, etwa zur Betrugsbekämpfung und dem Funktionieren diverser Register. Ein Lichtblick ist die Tatsache, dass im Oktober eine Überprüfung dieser offenen Punkte durch das BSV in der kosovarischen Hauptstadt Prishtina stattfinden wird. Sollte diese positiv ausfallen, so müsste es dann meines Erachtens vorwärts gehen.
In der Antwort vermisse ich aber das Verständnis gegenüber der Notlage der Betroffenen. Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... argumentiert nur technisch und blendet die Leistungen aus, die diese Menschen in unserem Land und für unsere Wirtschaft erbracht haben. Dass er sich gegenüber einer Übergangslösung völlig verschliesst, ist nicht länger tolerierbar. Es müssen ja nicht immer nur staatliche Institutionen in Frage kommen. Es gäbe auch unkonventionelle Wege, wie die Renten im Kosovo ausbezahlt werden könnten, etwa durch den Einbezug von Hilfswerken.
Die breite Unterstützung für dieses Anliegen bestärkt mich darin, weiterhin am Ball zu bleiben. Ich werde nun weitere Parlamentarierinnen und Parlamentarier, auch aus dem bürgerlichen Lager, suchen und versuchen, den Druck auf die Bundesverwaltung für eine möglichst rasche Lösung aufrecht zu erhalten. Die kosovarischen Rentnerinnen und Rentner dürfen nicht die Opfer von Filz und Korruption von staatlichen Instanzen sein. Sie haben ein Leben lang für ihre Renten gearbeitet und sollen nun diese auch beziehen können. Wir stehen ihnen gegenüber in der Pflicht.
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Kommentare anzeigen Hide commentsFrau Gysi , Sie haben gtrundsätzkich recht.
Doch auch die Scheizer Bundesverwaltung hat recht, wenn sie mit einem Abkommen noch zuwartet.
Der Kosovo wurde übereilt als Staat anerkannt. Heute regiert dort eine mafiöse Clique der UCK. Wie kann dieser Staat denn garantieren, dass diese rente denn auch bei den von Ihnen genannten Rentnern auch tatsächlich ankommt?
@ Barbara Gysi, SP,
1. Sie haben in der Sache ja recht, ich kann Ihre Argumentation wirklich auch nachvollziehen, doch blenden Sie nicht grundsätzlich aus, dass diese Kultur und dieses Staatsgebilde KOSOVO aktuell noch überhaupt nicht mit einer wirklichen Demokratie verglichen werden kann. Sorry, aber unter diesem Aspekt scheinen Sie doch noch gar sehr naiv zu handeln.
2. Haben Sie denn schon vergessen, dass Kosovaren mit 100 %-IV Leistungen aus der Schweiz diese mittels Betrug erlangten, und als die Schweiz i.d. Folge dann Leute dorthin entsannte, um zu überprüfen, ob & wie diese überhaupt dort lebten, oder überhaupt noch lebten, sie vielfach einfach mit dem Tode bedroht worden sind ? Und solche Leute verteidigen Sie noch ?
3. Gibt es in der Schweiz nicht auch ca. 500’000 Menschen die unter dem Existenzminimum vegetieren müssen, wer schaut für die, Schweizer wie Ausländer, also haben Sie wirklich nichts besseres zu tun ?
4. Darunter war übrigens auch ein “Parlamentabgeordneter” des Kosovo, der eine IV-Rente zu 100 % aus der Schweiz bezog, als aktiver Parlamentarier dann im Kosovo nochmals ein happiges Entgeld, und nebenbei selber noch ein Haus im Kosovo eigenhändig baute ? Betrug an der Schweiz ca. CHF 500’000.00.
6. Sorry Frau Barbara Gysi, man kann leicht das GUTE wollen, aber unbewusst das BÖSE bewirken, leider Gottes.
Quellen;
http://bazonline.ch/schweiz/standard/In-Kosovo-wohnen-aber-Schweizer-Rente-beziehen-/story/31543549
http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2012-38/iv-rente-fuer-justizfluechtling-die-weltwoche-ausgabe-382012.html
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Er-hat-oefter-gedroht-uns-zu-erschiessen/story/25736662
1. Sie meinen Bürger aus Ländern die nicht demokratisch sind haben keinen Anspruch auf Rentenzahlungen aus der Schweiz, auch wenn Sie vielleicht jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben?
2. Sie meinen das grundsätzlich alle Kosovaren so vertrauensunwürdig sind das man ihnen am besten gar keine Rente zahlt? Sie beziehen das auch auf die AHV auf die sich Frau Gysi bezieht, obwohl ihr Beispiel die IV betrifft? Wie viele Fälle von IV-Rentnern betrifft das?
3. Sie meinen weil angeblich (Zahl bitte belegen) auch in der Schweiz noch 500’000 Menschen unter dem Existenzminimum leben, man durch Kosovaren erworbene Rentenansprüche einfach unterschlagen und umverteilen sollte?
4. Inwieweit bezieht sich dieser Fall, noch dazu hinsichtlich IV-Betrug, auf erworbene AHV-Rentenansprüche?
6. Wieso kommt bei Ihnen nach Punkt 4 gleich Punkt 6? Frau Gysi will nicht “das Gute”; nur das Menschen die sich AHV-Ansprüche in der Schweiz erworben haben auch ihre Rente erhalten. Ist das tatsächlich etwas, was Sie kritisieren möchten?
@ F. Wagner,
Immer noch fleissig anderen Menschen Unverschämtheiten zu unterstellen, Personen zu diffamieren ist immer noch ihr Hauptanliegen, Sorry, so jemand diskreditiert sich immer selber.
*******
Wenn zwei streiten, ist der,
der dem Zornigen nicht widerspricht,
der weisere.
– Euripides, Fragmente, 654, bei K, Heinemann
Herr Hottinger, ich versuche nicht Sie zu diskreditieren, ich versuche nur zu verstehen wie Ihre Argumentation über IV-Missbrauch im Zusammenhang mit dem Blog-Thema über die Auszahlung von AHV-Renten in den Kosovo zu verstehen ist.
Wenn Frau Gysi anspricht das im Moment Kosovo-Albaner in der Heimat keine AHV-Renten ausgezahlt bekommen, und Sie ihr Naivität vorwerfen und mit Beispielfällen über IV-Missbrauch antworten, wie hätte ich das denn Ihrer Meinung nach interpretieren müssen? Wenn Sie anlässlich fehlender Auszahlungen von AHV-Renten von Armut in der Schweiz sprechen, wie wäre das im Zusammenhang mit dem Blog-Thema zu verstehen gewesen?
Das Zitat in Bezug auf “Streit” und “Zornige” passt meiner Meinung nach auch nicht, ich habe ganz sachlich Gegenfragen gestellt.
@ F. Wagner,
In Ziff. 2 & 4 habe ich die Missbräuche von Kosovaren i.S. IV-Bezügen dargestellt, (AHV/IV Beiträge werden ja auch zusammen vom Lohn abgezogen) was die zuständigen Bundesbeamten in Bern wohl jetzt ins Kalkül ziehen werden, weshalb verständlicherweise nicht mehr so schnell IV-Renten in den Kosovo bezahlt werden.
Welche sind empört, andere finden dies i.O. Und wer setzt sich für die Armen Leute i.d. Schweiz ein, etwa die “Cüpli-Sozialisten” ?
Es gibt eben immer zwei Seiten derselben Medaille. Soviel ich weiss, müssen AHV & IV-Bezüger aus dem Kosovo sich jetzt jährlich mind. 1 mal in der Schweiz persönlich melden, damit man sich überzeugen kann, dass sie noch am Leben sind, kein Dritter die Renten bezieht. Es soll vorgekommen sein,
dass Todesfälle nicht gemeldet wurden, die Verwandtschaft sich an den Renten gütlich
tat. Man muss sich eben auch i.d. Fussstapfen der Behördenmitglieder der AHV/IV stellen können, also objektivieren, nur so kommt man der Wirklichkeit dann wirklich näher.
Sehen Sie, Herr Hottinger, so funktioniert das.
Nachdem ich Ihre Idee eines AHV-Missbrauchs (durch Weiterbezug der AHV-Rente trotz Todesfall) gelesen habe (habe ich zugegebenermassen gar nicht dran gedacht), habe ich recherchiert, und erfahren das man die Zahlung von Renten in den Kosovo eingestellt hat eben gerade weil Ermittlungen gegen IV-Betrüger im Kosovo gescheitert sind.
Jetzt kann ich Ihre Gedankengänge nachvollziehen und Ihnen sogar zustimmen.
So lange es keine allgemeingültigen Kriterien gibt nach denen nachverfolgt werden kann ob der AHV-Bezüger noch lebt oder inzwischen andere von seiner Rente leben ist die Zahlung auch von AHV-Renten in den Kosovo tatsächlich heikel. Meine Recherchen haben jetzt nicht unbedingt ergeben das das mit dem “1x im Jahr vorstellig werden” funktioniert, bisher gibt es glaube ich nur die Wahl zwischen “Vorerst keine Auszahlung von AHV-Renten bis ein Sozialversicherungsabkommen steht, dann Auszahlung der Rückstände und Weiterführung der Rente” oder “Auszahlung der Rentenbeiträge”.
Den Zusammenhang mit Armut in der Schweiz erschliesst sich mir trotzdem nicht. Schweizer haben Anspruch auf Sozialhilfe, und wenn die Rente nicht reicht auf Ergänzungsleistungen. Wir alle kümmern uns um die Armen in der Schweiz über unsere Steuern und Sozialbeiträge.
Dieses Thema interessiert mich, weil tunesische Nachbarn von mir seit über 20 Jahren darunter leiden, dass die Schweiz und Tunesien kein Sozialversicherungsabkommen haben. Da ihre AHV nur bei Wohnsitz in der Schweiz ausgerichtet wird, leben sie gezwungenermassen immer noch in der Schweiz. Ich habe versucht, mich aus Interesse zum Fall dieser Familie schlau zu machen.
Zum speziellen Fall des Kosovo:
Staatsangehörige des Kosovo werden seit dem 1. April 2010 (Nichtweiteranwendung des Abkommens Schweiz-Exjugoslawien) im schweizerischen Sozialversicherungsrecht gleich behandelt wie Staatsangehörige anderer Staaten, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Da die Voraussetzungen für Gegenseitigkeit seitens des Kosovo anscheinend noch nicht gegeben sind, muss gemäss Bundesrat bis zum Erreichen dieser Voraussetzungen auf ein neues Abkommen verzichtet werden. Im Interesse der Betroffenen, die ja für diese Rente in der Schweiz gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, ist zu hoffen, dass ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Kosovo bald abgeschlossen wird.
Jetziger Zustand:
Altersrenten der AHV
Personen, die bis und mit 31. März 2010 das Rentenalter für den Bezug einer ordentlichen Altersrente erreicht haben, erhalten eine exportierbare Altersrente (d.h. die Rente wird auch bei Wohnsitz ausserhalb der Schweiz bezahlt).
Personen, die das Rentenalter nach dem 1. April 2010 erreichen, können die Rente nur bei Wohnsitz in der Schweiz beziehen. Wenn sie die Schweiz endgültig verlassen, besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit der Beitragsrückvergütung.
Hinterlassenenrenten der AHV
Exportierbare Hinterlassenenrenten (d.h. solche, die auch bei Wohnsitz ausserhalb der Schweiz bezahlt werden), konnten nur entstehen, wenn der Todesfall bis und mit 31. März 2010 eingetreten ist.
Bei Todesfällen ab dem 1. April 2010 können Hinterlassenenrenten nur bei Wohnsitz in der Schweiz bezogen werden. Bei endgültigem Verlassen der Schweiz besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit der Beitragsrückvergütung.
Leistungen der Invalidenversicherung (Invalidenrenten)
Invalidenrenten, die mittels Verfügung bis am 31. März 2010 zugesprochen wurden, werden den Staatsangehörigen des Kosovo weiterhin ausgerichtet, auch wenn sie Wohnsitz ausserhalb der Schweiz haben. Kosovarische Staatsangehörige können diese Renten auch ins Ausland mitnehmen, wenn sie die Schweiz erst nach dem 31. März 2010 verlassen, die Renten jedoch bereits vorher mit Verfügung zugesprochen worden sind. Für Invalidenrenten ist somit entscheidend, wann die Verfügung erlassen wird.
Ausgenommen vom Export sind weiterhin die IV-Viertelsrenten, die bereits unter der Geltung des Abkommens nicht ins Ausland exportiert wurden.
¾ Renten, die mittels Verfügung nach dem 31. März 2010 zugesprochen werden, werden nur bei Wohnsitz in der Schweiz gewährt (Export ausgeschlossen).
Im Ausland wohnhafte Staatsangehörige von Kosovo können ein Gesuch auf Rückvergütung der AHV-Beiträge stellen, wenn sie die Schweiz definitiv verlassen oder bereits verlassen haben. Voraus-setzung für jede Beitragsrückvergütung ist, dass die Beiträge in der Schweiz während mindestens eines vollen Jahres entrichtet wurden. Die Beiträge werden zinslos rückvergütet. Die Rückvergütung umfasst sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge. Die berechtigte Person und ihre Familienangehörigen (Ehepartner/in, Kinder unter 25 Jahren) müssen die Schweiz endgültig verlassen haben oder nachweislich beabsichtigen, die Schweiz definitiv zu verlassen. Bleiben volljährige, aber noch nicht 25-jährige Kinder in der Schweiz, können die Beiträge dennoch rückvergütet werden, wenn die Kinder die Ausbildung abgeschlossen haben. Die Beitragsüberweisung kann verweigert werden, soweit sie den Barwert der zukünftigen AHV-Leistungen übersteigt, die einem Rentenberechtigten in gleichen Verhältnissen zukäme.
Staatsangehörige des Kosovo, die bereits Leistungen der AHV oder der IV bezogen haben, deren Anspruch aber wegen Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland erlischt, können die Rückvergütung der AHV-Beiträge verlangen. Dabei werden die bereits bezogenen Leistungen der AHV oder der IV in Abzug gebracht.
Alle Infos hier:
https://www.eda.admin.ch/content/dam/countries/countries-content/kosovo/en/Infoblatt-definitiv-de.pdf
Danke für das ausführliche Statement.
Das Problem mit der Beitragsrückvergütung ist das dieses Kapital sich aufbrauchen kann. Eine AHV-Rente braucht sich nicht auf. Deshalb verstehe ich das Ihre Nachbarn lieber in der Schweiz bleiben als das Kapital zu beziehen und nach Tunesien zurückzugehen.
Es ist sehr wohl richtig, dass wenn jemand in der Schweiz Beiträge bezahlt hat, auch Anrecht auf Bezug hat. Egal wo er ist. Doch verstehe ich auch die Verwaltung, wenn sie sich weigert solche auszubezahlen, solange kein Abkommen besteht.
Insbesondere möchte ich hier an die Fälle erinnern, welche man über Jahre oder Jahrzehnte bezahlt hat, aber derjenige war schon längst tod. So muss zumindest ein Vertrag existieren, welcher zusichert, dass solche Bezüger welche im Ausland sterben auch zurück gemeldet werden.
Es ist jedoch nicht unsere Aufgabe jenen Ländern einen solchen Vertrag aufzuwingen. Wenn diese das für Ihre Bürger nicht für nötig befinden, dann müssen die Betroffenen das selber organisieren, dass ihre Regierungen das ändern.
Das ist übrigens nicht nur bei diesen Beispielen so, sondern auch bei Schweizer die Auswandern. Die AHV-Rente wird auch einem Schweizer nicht in jedes Land ausbezahlt. Muss man unbedingt vorher klären.
Der Kosovo ist kein Staat und nicht unabhängig. Dieses Territorium wird als befriedetes De-facto-Regime bezeichnet.
Bemerkung meiner Wenigkeit dazu: Wenn jene aus dem Kosovo in der Schweiz blieben hätten Sie Anspruch auf die AHV (inkl. Ergänzungsleistung) und da sie in den Kosovo zurückgehen nur auf die AHV? Da würde ja die Ergänzungsleistung gespart!? Wie auch immer: Die AHV ist eine Versicherung und Versicherte sollten auch im Kosovo einen Anspruch darauf haben.
Stimmt, Frau Sägesser. Aber auch AuslandschweizerInnen erhalten im Ausland keine Ergänzungsleistungen. Die EL wird prinzipiell nur an in der Schweiz wohnhafte Personen ausgezahlt.
Da die Schweiz mit dem Kosovo im Moment kein Sozialversicherungsabkommen hat, werden AHV-Renten, die nach dem 1. April 2010 fällig werden/wurden, nicht an Kosovo-Heimkehrer ausgerichtet. Wie ich weiter unten geschrieben habe, ist aber eine Beitragsrückvergütung auf Gesuch hin möglich. Die Rückvergütung umfasst sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge. Voraussetzung dafür ist, dass die Kosovo-Heimkehrer die Schweiz definitiv verlassen.
Es wäre im Interesse der Kosovo-Heimkehrer, dass es bald zu einem Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Kosovo kommt.
Danke Frau Rotzetter
Grundlage für Auszahlung ist nicht das was wir gerne würden oder täten, sondern das benötige Abkommen, welches auch die Grundlagen für eine Auszahlung zusichert. Es wäre falsch Auszahlungen zu tätigen, bevor man die Rechtssicherheit eines Abkommens hat, welches den Datenaustausch zusichert um eine korrekte Auszahlung zu tätigen.
Das ist nun mal Grundlage. Wenn Staaten sich weigern oder es nicht für Nötig befinden ein Abkommen mit unserem Amt zu unterschreiben, müssen oder müssten die Betroffenen selber intervenieren bei Ihren Zuständigen. Werden sie nicht gehört, kann es nicht sein, dass wir einfach aufgrund Blind-Informationen Auszahlungen ausführen.
Frau Gysi
Auszahlungen sind nur an verrifizierte Personen zu tätigen. Solange sich Staaten weigern die Verrifizierung ihrer “Alten” zu gewährleisten, ist eine Auszahlung nicht korrekt und zu unterlassen.
– Wer sich in eine Land begibt, muss sich vorher informieren, was und in welcher Form man die Alterssicherung handhabt. Das ist auch für uns Schweizer so. Wenn wir in ein Land auswandern, welches diesen Datenabgelich und die Verrifizierung nicht zusichert, erhalten wir keine AHV. Das muss jeder selber vorher klären.
Und solange eine Verrifizierung der Person nicht zugesichert ist in seinem gewählten Land ist das zu Handhaben wie jede andere Art von Auszahlungen. Jede andere Versicherung bezahlt personenbezogene Auszahlungen auch nur an verrifizierte Personen.
Aber selbstverständlich können Sie sich auch hier einsetzen dafür, dass man Geld weiterhin mittels Streumethode über Menschen verteilt und somit die bestraft, welche sich an Regeln halten.